04.3061
Formazione degli apprendisti quale criterio di aggiudicazione di commesse pubbliche
Intervento procedurale
Antrag der Kommission
Zustimmung zur Änderung
Proposition de la commission
Approuver la modification
Präsidentin (Egerszegi-Obrist Christine, Präsidentin): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten. Sie beantragt mit 20 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, die Motion in der vom Ständerat beschlossenen Fassung anzunehmen.
Gysin Remo · Mit-M · Consiglio nazionale · Basilea-Città · Gruppo socialista
Frau Galladé möchte mit ihrer Motion, dass die Lehrlingsausbildung als Vergabekriterium für öffentliche Aufträge eingeführt und auch im Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen verankert wird. Die Wichtigkeit und Richtigkeit des Anliegens ist in beiden Räten voll anerkannt. Die Berücksichtigung dieses Kriteriums liegt im Interesse der Lehrlinge, der Jugendlichen, es verschafft ihnen bessere Einstiegschancen, verkleinert das Risiko der Arbeitslosigkeit und liegt auch im Interesse der Unternehmen, welche damit für Nachwuchs sorgen können. Selbstverständlich ist es auch im Interesse unserer gesamten Volkswirtschaft. Es ist wichtig, dass wir im Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen einen Anreiz schaffen, damit es mehr Lehrstellen gibt.
Wir haben heute über eine modifizierte Motion Galladé zu entscheiden. Nachdem der Nationalrat der ursprünglichen Motion bereits zugestimmt hatte, hat der Ständerat als Zweitrat zwei grundlegende Änderungen daran vorgenommen:
1. Der Ständerat lässt die ursprüngliche Forderung fallen, auch Kantone und Gemeinden im Bundesgesetz über den Binnenmarkt anzusprechen. Dies sei nicht der richtige Ort; die Kantone und Gemeinden müssten diese Forderung in kantonalen Vereinbarungen über das öffentliche Beschaffungswesen und in kantonalen Erlassen aufnehmen.
2. Der Ständerat schlägt eine offenere und hiermit flexiblere und sicherlich WTO-konforme Regelung vor. Neu ist dem Anliegen "vermehrt Rechnung zu tragen", und es ist hiermit nicht zwingend in jedem Falle zu berücksichtigen.
Der Ständerat hat dieses Anliegen ohne Gegenstimme angenommen, und auch die nationalrätliche WAK empfiehlt Ihnen mit 20 zu 0 Stimmen bei lediglich 3 Enthaltungen die Annahme der modifizierten Motion Galladé.
Rime Jean-François · Mit-M · Consiglio nazionale · Friburgo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
La motion Galladé demande de modifier la loi fédérale sur les marchés publics en y introduisant le critère de la formation des apprentis.
Le Conseil fédéral a proposé de rejeter la motion. En effet, la modification demandée contreviendrait en particulier à l'accord de l'OMC sur les marchés publics: le système de formation en entreprise qui existe dans notre pays n'existe pas dans les pays voisins. De plus, le Conseil fédéral nous fait remarquer que le fait de former des apprentis ne constitue pas un critère approprié pour juger de la capacité technique, économique ou financière d'une entreprise.
Le 15 juin 2005, notre conseil a adopté cette motion par 84 voix contre 78. Le 6 mars 2006, le Conseil des Etats a adopté une motion modifiée sur proposition de sa Commission de l'économie et des redevances. La version modifiée a donc la teneur suivante: "Le Conseil fédéral est chargé de tenir davantage compte des entreprises offrant des places d'apprentissage et d'autres possibilités de formation; à cet effet, le principe de la formation des apprentis sera pris en considération dans la loi fédérale sur les marchés publics." Il s'agit donc de ne pas rajouter un critère supplémentaire, mais de tenir compte du fait que l'entreprise est formatrice ou non lorsque les soumissions se valent. Il ressort clairement que les deux chambres souhaitent que les places d'apprentissage soient prises en considération.
Pour tenir compte de la remarque du Conseil fédéral concernant notamment les accords de l'OMC, la commission vous propose de reprendre la formulation adoptée par le Conseil des Etats. Sa décision a été prise par 20 voix contre 0 et 3 abstentions. Je vous demande de soutenir sa proposition.
Galladé Chantal · Mit-F · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo socialista
Der Ständerat hat die von uns angenommene Motion in zwei Punkten leicht abgeändert; es ist von den Kommissionssprechern bereits ausgeführt worden. Als Motionärin kann ich sagen, dass ich mit diesen Änderungen einverstanden bin. Ich bitte Sie, dem nun so zuzustimmen.
Ich danke übrigens auch noch Herrn Bundesrat Merz: Er ist mir bei den Verhandlungen im Ständerat entgegengekommen. Nun haben alle einen Schritt in die Mitte gemacht, und wir haben eine gute und tragbare Lösung für die Vergabe öffentlicher Aufträge gefunden. Eine gute und tragbare Lösung zu finden ist notwendig. Sich auf eine solche Lösung zu einigen macht Sinn, weil gerade jetzt die geburtenstarken Jahrgänge aus der Volksschule kommen und auf Lehrstellensuche sind.
Wir werden aber auch in den Folgejahren noch ein Problem zu lösen haben, weil dann alle Jugendlichen, die jetzt keine Lehrstelle gefunden haben und in einem Zwischenjahr sind, auf den Lehrstellenmarkt drängen und eine Lehrstelle oder eine andere Form von Ausbildung suchen werden. Wir müssen deshalb alles tun, was in unserer Kraft steht, und all unsere Möglichkeiten nutzen, um Ausbildungsplätze zu schaffen und diesen Jugendlichen eine Chance zu bieten.
Ich kann Ihnen die aktuellsten Zahlen zu den Lehrstellen und Ausbildungsplätzen geben: Im Kanton Zürich beispielsweise hatten Ende März 2500 Jugendliche noch keine Lösung für die Zeit nach der Volksschule. Aber es standen nur 1038 Ausbildungsplätze zur Verfügung; das ist nicht einmal die Hälfte der benötigten Plätze. Das heisst, selbst wenn alle Lehrstellen besetzt würden, was in einem funktionierenden Lehrstellenmarkt niemals der Fall sein kann, gäbe es immer noch über 1000 Jugendliche, die keine Lehrstelle fänden. Sie können diese Zahlen auf die ganze Schweiz hochrechnen, dann wissen Sie, dass auch dieses Jahr, auch diesen Sommer, mehrere Tausend Jugendliche auf der Strasse stehen und keine Lösung im Sinne eines Anschlusses an die obligatorische Schulzeit haben werden. Das ist etwas, was sich unser Land nicht leisten kann und nicht leisten darf. Unsere Jugend braucht eine Perspektive, und wir sind verpflichtet, alles zu tun, was in unserer Macht steht, um ihr eine Perspektive zu geben.
Ich möchte an dieser Stelle auch allen Betrieben danken, die ausgebildet haben oder die sich neu dazu entschliessen auszubilden. Unsere Motion ist auch ein Dankeschön an diese Betriebe, die sich bereiterklären, sich für die Ausbildung von jungen Menschen zu engagieren. Ich verstehe und teile im Übrigen die Überlegungen des Ständerates, wonach wir nicht gegen das WTO-Übereinkommen und gegen das öffentliche Beschaffungswesen verstossen dürfen und sollen. Das ist natürlich die Gefahr, weil die Berufsbildung in den verschiedenen Ländern um uns herum ja jeweils völlig anders geregelt ist. Ich bin aber der Meinung, dass alle Länder um uns herum auch auf irgendeine Art ihre Jugend ausbilden, dass es durchaus vergleichbare Kriterien gibt und dass mit etwas gutem Willen dann bei der Ausformulierung und auch in der Praxis eine gewisse Vergleichbarkeit entstehen kann; deshalb sollten wir dieses Kriterium wirklich so weit anwenden, wie es nur möglich ist. Wir in der Schweiz sind stolz auf unser Berufsbildungssystem, und das ist auch richtig so, und wir sollten das deshalb wirklich auch als Kriterium aufnehmen.
Ich bitte Sie, der jetzt leicht abgeänderten Fassung des Ständerates zuzustimmen. Ich als Motionärin und als Sprecherin für meine Fraktion bin damit einverstanden, und wir von der SP stehen hinter dieser abgeänderten Motion.
Schelbert Louis · Mit-M · Consiglio nazionale · Lucerna · Gruppo dei Verdi
Die grüne Fraktion beantragt Ihnen, der Motion in der Fassung des Ständerates zuzustimmen.
Unserer Fraktion ist das Berufsbildungswesen ein zentrales Anliegen. Jeder Berufszweig verspielt seine Zukunft, wenn der Nachwuchs nicht gesichert werden kann. Dafür braucht es faire Regeln. Die Motion Galladé trägt dazu bei, solche Regeln zu verbessern.
Die Fassung des Ständerates verfolgt das Ziel, Lehrstellen in Übereinstimmung mit dem internationalen Recht via Vergabekriterien zu fördern. Es wäre unschön, wenn ausbildende Betriebe bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen benachteiligt würden, gerade weil sie ausbilden. Es ist allerdings festzuhalten, dass die ständerätliche Fassung dem Grundanliegen doch einigermassen die Zähne zieht; denn aus verbindlichen Kriterien werden nur noch sogenannte Empfehlungen. Auch fehlt nun der Hinweis auf das Binnenmarktgesetz. Das Anliegen der Motion wird mit dieser Formulierung also nicht voll erfüllt, aber es geht in die gleiche Richtung.
Die grüne Fraktion bittet aber den Bundesrat auch, ein Auge darauf zu haben, dass in der Frage der Ausbildung von Lehrlingen Kontinuität herrscht. Denn es wäre ebenfalls unschön, wenn die Ausbildung von Lehrlingen nur im Hinblick auf die Vergabe öffentlicher Aufträge von Belang wäre.
Erlauben Sie mir noch eine Bemerkung zum Verhältnis zur WTO. Die Begründung zur Abschwächung der Motion leitet sich aus dem internationalen Recht ab, namentlich aus dem WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen. Natürlich gilt es, das Diskriminierungsverbot zu beachten; in- und ausländische Firmen sollen gleich behandelt werden. Allerdings kennen nicht so viele Staaten ein Berufsbildungssystem, wie es die Schweiz hat. Die duale Berufsbildung ist ein wichtiger Grund für die hohe Qualität unseres Berufswesens, das Miteinander von Praxis und Schule ein Erfolgsfaktor. Dies wird in den WTO-Übereinkommen zu wenig berücksichtigt. In der Tendenz führt die Beachtung der WTO-Regeln deshalb zu einer Schwächung der dualen Ausbildung. Daran können und dürfen wir wegen der Ausbildungsqualität kein Interesse haben. Die Abschwächung bereitet deshalb da und dort etwas Mühe - zum Beispiel mir!
Trotzdem beantragen wir, den Vorstoss anzunehmen. Er zielt in die richtige Richtung und ist besser als die aktuelle Situation, die diesbezüglich gar nichts bringt.
Meier-Schatz Lucrezia · Mit-F · Consiglio nazionale · San Gallo · Gruppo popolare-democratico
Unser Fraktionskollege Lustenberger hat am 20. Juni 2003 die parlamentarische Initiative 03.445 zur Änderung des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen eingereicht, mit dem Ziel, die Lehrlingsausbildung als Vergabekriterium ins Gesetz zu integrieren. Die Initiative wurde hier - Sie erinnern sich - bereits diskutiert, und es wurde ihr in einer ersten Phase von Ihrem Rat Folge gegeben. Doch die WAK beschloss danach, vor der Umsetzung dieser parlamentarischen Initiative in der zweiten Phase, die weiter gegangen wäre als die nun vorliegende Motion, die Revision des Gesetzes abzuwarten. Somit habe ich auch gesagt, dass die CVP-Fraktion dem angestrebten Ziel positiv gegenübersteht und die vom Ständerat abgeänderte Motion unterstützen wird.
Als die Motion im Erstrat - also hier im Nationalrat - besprochen wurde, hatten wir unsere Bedenken angemeldet, da die Formulierung in ihrer Verbindlichkeit zu Diskriminierungen führen könnte. Der nun abgeänderte Text trägt diesen Bedenken Rechnung. Nach wie vor ist die Situation auf dem Lehrstellenmarkt angespannt. Veränderungen sind auch in den kommenden Jahren trotz guter Wirtschaftslage nicht in Sicht. Daher hat die öffentliche Hand bei der Vergabe von Aufträgen durchaus eine Vorbildfunktion und soll deshalb in ihrer Vergabepolitik auch jene Unternehmen, welche bereit sind, Lehrlinge auszubilden, besser berücksichtigen können. Selbstverständlich ist nicht jede Branche und jedes Unternehmen auf gleiche Weise in der Lage, dieses Kriterium zu erfüllen. Deshalb ist die vom Ständerat gewählte Formulierung adäquat.
Sehr kleine, allenfalls gleichzeitig sehr spezialisierte Unternehmen oder Jungunternehmen, welche die Bedingung trotz den Ausbildungsmöglichkeiten von Unternehmensverbünden nicht oder noch nicht erfüllen, dürfen nicht a priori ausgeschlossen werden, ebenso wenig ausländische Anbieter.
Die WTO-Normen dürfen nicht umgangen werden. Somit müssen im Rahmen des öffentlichen Beschaffungsrechtes auch ausländische Firmen zugelassen werden. Daher sind wir verpflichtet, das in den WTO-Normen festgelegte Gleichbehandlungsgebot zu berücksichtigen.
Aus diesen Überlegungen und unter Berücksichtigung der offenen Formulierung können wir der vorgeschlagenen Änderung des ursprünglichen, durch unseren Rat gutgeheissenen Motionstextes zustimmen. Mit dieser Änderung geben wir der öffentlichen Hand eine zusätzliche Möglichkeit, nach der Prüfung der Eignung gemäss den festgelegten wirtschaftlichen, technischen und finanziellen Erfordernissen und bei gleichwertigem Angebot bei der Vergabe von Aufträgen das Kriterium der Lehrlingsausbildung zu gewichten. Die Schaffung dieser Möglichkeit soll in den Rahmen des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen integriert werden. Wir versprechen uns von diesem abgeänderten Motionstext einerseits eine Sensibilisierung der Unternehmen und setzen auf diese Sensibilisierung, um Unternehmen anzuregen, sich vermehrt der Lehrlingsausbildung anzunehmen. Andererseits sind wir der Meinung, dass dieser Schritt, obwohl nicht verpflichtend, zu einer Vereinheitlichung des öffentlichen Beschaffungswesens im Inland führen kann; dies, ohne dass dadurch den Kantonen eine entsprechende Verpflichtung, gleichzuziehen, auferlegt würde.
Die CVP-Fraktion unterstützt die Motion in dieser abgeänderten Form und bittet Sie, das Gleiche zu tun.
Wandfluh Hansruedi · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Die Motion Galladé wurde vom Nationalrat am 15. Juni 2005 gegen den Willen der SVP-Fraktion angenommen. Die SVP vertrat dabei den Standpunkt, dass die technische, die wirtschaftliche und die finanzielle Leistungsfähigkeit eines Unternehmens für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen massgebend sein muss. Für uns stand ganz klar die Auftragserfüllung im Vordergrund, nicht die Lehrlingsquote. Der Ständerat hat die Motion in der verpflichtenden Formulierung von Frau Galladé, die vom Nationalrat angenommen wurde, abgelehnt und umformuliert, wonach der Lehrlingsausbildung bei der Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand vermehrt Rechnung zu tragen sei. Wir haben hier also nicht mehr die verpflichtende, sondern eine abgeschwächte Formulierung. In der Kommission haben sich drei Mitglieder der SVP-Fraktion der Stimme enthalten. Damit bringen sie zum Ausdruck, das Anliegen der Lehrlingsausbildung grundsätzlich unterstützen zu wollen, sich aber einer gesetzlichen Regelung - auch in der abgeschwächten Formulierung - entgegenzustellen. Wir gehen jedoch davon aus, dass eine abgeschwächte Form in diesem Rat eine Mehrheit finden wird, da schon die "scharfe" Formulierung hier mehrheitsfähig war.
Nach wie vor gilt für uns: Lehrlinge soll nur ausbilden, wer Gewähr dafür bietet, eine gute Ausbildung garantieren zu können. Wer dies nicht kann, soll es besser sein lassen. Wer Lehrlinge nur deshalb ausbildet, um an öffentliche Aufträge zu kommen, erweist dem Bildungswesen im Allgemeinen und dem Werkplatz Schweiz im Speziellen einen Bärendienst; Kollege Schelbert hat auf diese Problematik hingewiesen. Aus diesen Gründen werden sich verschiedene Mitglieder der SVP-Fraktion der Stimme enthalten.
Gysin Hans Rudolf · Mit-M · Consiglio nazionale · Basilea-Campagna · Gruppo radicale liberale
Die FDP-Fraktion begrüsst die Motion, und zwar in der Form, wie sie der Ständerat bereinigt hat.
Nach der geltenden Rechtslage spielt es keine Rolle, ob ein Betrieb Ausbildungsplätze anbietet oder nicht. Diese Motion wird das ändern. Betriebe, die Ausbildungsplätze anbieten, sollen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in angemessener Weise bevorzugt berücksichtigt werden können. Diese Betriebe nehmen eine gesellschaftspolitisch wichtige Aufgabe wahr.
Auch wenn eine solche Regelung wünschenswert ist, muss man doch auf die Grenzen der Berücksichtigung sogenannt leistungsfremder Kriterien im öffentlichen Beschaffungswesen hinweisen. Dies ergibt sich aus dem nationalen und dem internationalen Beschaffungsrecht, insbesondere aus dem WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen, aus dem Gebot der Gleichbehandlung von in- und ausländischen Firmen. Nicht alle Staaten der WTO verfügen über das gleiche oder ein ähnliches System einer praxisorientierten Berufsbildung wie die Schweiz. Von ausländischen Anbietern zu verlangen, dass sie im Bereich der Lehrlingsausbildung aktiv sind, verletzt deshalb das Diskriminierungsverbot. Zusätzlich zu beachten sind auch die internationalen Eignungs- und Zuschlagskriterien, die sich auf die beschaffte Ware beziehen und eigentlich keine leistungsfremden Kriterien beinhalten.
Selbstverständlich soll das öffentliche Beschaffungswesen in erster Linie effizienzorientiert und vor allem auf den Nutzen der beschafften Güter und Dienstleistungen ausgerichtet sein. Vor diesem Hintergrund sind sozialpolitisch motivierte Kriterienkataloge klar abzulehnen. Wir sind aber der Auffassung, dass es sich beim Kriterium Lehrlingsausbildung nicht um ein beliebiges sozialpolitisch motiviertes Kriterium handelt. Vielmehr dient es der Gewährleistung des beruflichen Nachwuchses und sorgt damit dafür, dass Beschaffungsleistungen auch in Zukunft fachgerecht erbracht werden können. Es ist daher folgerichtig, dass der Aspekt Lehrlingsausbildung bei der Vergabe mitberücksichtigt werden kann, ohne dass ihm allerdings eine übermässige Bedeutung zugemessen wird. Damit soll auch gesagt sein, dass die Lehrlingsausbildung zwar durchaus ein Zuschlagskriterium sein darf - es soll aber keineswegs ein Ausschluss- oder "Killerkriterium" sein.
Insofern wäre die ursprüngliche Fassung der Motion Galladé abzulehnen. Mit der nun vorliegenden Fassung des Ständerates kann die Lehrlingsausbildung aber in einem angemessenen Rahmen zum Zuschlagskriterium werden und allenfalls den Ausschlag geben, wenn die Angebote bei gesamthafter Beurteilung nicht allzu weit auseinanderliegen - nicht mehr und nicht weniger.
Die FDP-Fraktion beantragt Ihnen daher die Annahme der Motion in der durch den Ständerat abgeänderten Fassung.
Merz Hans-Rudolf · BR-M · Consiglio federale · Appenzello Esterno
Der Bundesrat teilt die Sorge um ein gutes und ausreichendes Lehrstellenangebot. Mit der Ausbildung von Berufsleuten erfüllen unsere Unternehmen und auch die öffentlichen Verwaltungen eine Aufgabe, die von grossem allgemeinem Interesse ist, wodurch junge Menschen in unserem Land natürlich eine tragfähige Grundlage für ihre berufliche und persönliche Zukunft erhalten.
Der Bundesrat begrüsst deshalb die neue Formulierung dieser Motion. Damit kann bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen einerseits Betrieben Rechnung getragen werden, welche Ausbildungsplätze anbieten. Anderseits werden dadurch national und international verankerte Grundsätze eben trotzdem nicht verletzt, denn das war ja eigentlich das Problem der Motion: Sie forderte, dass im Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen ein Vergabekriterium eingebaut würde. Ein solches Vergabekriterium verstösst aber gegen das WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen.
Nun hat der Ständerat die Motion angepasst, indem er aus der Muss- eine Kann-Vorschrift gemacht hat und Ihnen diese vorschlägt. Das ist eine Anpassung, die es eben auch Branchen, in denen es wenige oder gar keine Lehrlinge gibt, ermöglicht, im öffentlichen Beschaffungswesen tätig zu bleiben. Auch kleineren und mittleren Unternehmen ist damit der Zugang zum öffentlichen Beschaffungswesen nicht zum Voraus verwehrt, wenn sie es sich nicht leisten können, Lehrlinge auszubilden.
Der Bundesrat beabsichtigt, diese Motion umzusetzen, indem er eine Formulierung ins Gesetz aufnimmt, die etwa folgendermassen lauten könnte: "Bei Vorliegen gleichwertiger Angebote kann die Beschaffungsstelle bei Firmen mit Sitz und Niederlassung in der Schweiz das Angebot jenes Unternehmens berücksichtigen, das seiner gesamtwirtschaftlichen Verantwortung nachkommt, namentlich durch die Ausbildung von Lehrlingen." Eine solche Regelung würde die genannten Grundsätze des öffentlichen Beschaffungswesens respektieren. Sie würde auch den Text der Motion respektieren, und sie würde es ermöglichen, dass wir die Hauptziele des neuen Beschaffungsgesetzes erreichen.
In diesem Sinne bittet Sie der Bundesrat, der vom Ständerat verabschiedeten Fassung der Motion zuzustimmen.
Schelbert Louis · Mit-M · Consiglio nazionale · Lucerna · Gruppo dei Verdi
Gehe ich richtig in folgender Annahme: Wenn ein solcher Entscheid - gestützt auf das Kriterium "Lehrlingswesen" - getroffen werden soll, müssen dann die entsprechenden Informationen schon bei der Ausschreibung eingeholt werden?
Merz Hans-Rudolf · BR-M · Consiglio federale · Appenzello Esterno
Das kann ich Ihnen nicht bestätigen, aber sehr wahrscheinlich wird es so sein, wobei dann natürlich auf die Kann-Vorschrift aufmerksam zu machen sein wird, damit diejenigen Unternehmen, die zum Beispiel gar keine Lehrlinge haben oder aus Branchen stammen, wo es weniger Lehrlinge gibt, nicht von Anfang an den Eindruck haben, sie seien ausgeschlossen, und damit diejenigen, die ein ausgebildetes Lehrlingswesen haben, wissen, dass das ein positives Vergabekriterium sein kann.
Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo radicale liberale
Die beiden Berichterstatter verzichten auf das Wort.
Angenommen - Adopté