07.3406
Transparenz über Herkunft von Kriminellen
Brändli Christoffel · P-M · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten. Die Kommission beantragt ohne Gegenstimme, die Motion anzunehmen. Der Bundesrat beantragt ebenfalls die Annahme der Motion.
Reimann Maximilian · Mit-M · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Auch nach der Beratung dieses Geschäftes in der Kommission scheinen mir zwei Aspekte der Vorlage immer noch etwas problembehaftet zu sein, weshalb ich Sie, Frau Bundesrätin, bitten möchte, jetzt zu deren Klärung beizutragen.
1. Zum Begriff "Herkunft": Ist damit lediglich die aktuelle Nationalität, also die Staatszugehörigkeit, gemeint, wie man auch aufgrund der Stellungnahme des Bundesrates meinen könnte? Oder ist mit "Herkunft" nicht vielmehr die geografische Region gemeint, in der ein Täter oder ein Tatverdächtiger im wahrsten Sinne des Wortes herkommt, wo er seine Jugend verbracht hat und gross geworden ist? Wenn sich so jemand später in der Schweiz einbürgern lässt, sollte er nicht einfach als Schweizer Bürger in die Kriminalstatistik eingehen, sondern es müsste meines Erachtens effektiv auch auf dessen geografische Herkunft hingewiesen werden.
2. Zum Fall von Doppelbürgern: Welche Staatszugehörigkeit geht in die Statistik ein, wenn ein Täter über zwei Nationalitäten verfügt, beim Erwerb des Schweizer Bürgerrechts also nicht auf seine ursprüngliche Staatszugehörigkeit verzichtet hat? Theoretisch ist es ja möglich, dass jemand schon einen Tag nach der Einbürgerung kriminell wird. Es wäre vermessen, wenn dieser Täter in der Statistik einzig als Schweizer Bürger figurieren würde. Wenn immer möglich sollte meines Erachtens auf die Doppelnationalität hingewiesen werden, zumindest dann, wenn die Einbürgerung in der Schweiz relativ jüngeren Datums ist. Nur das schafft volle Transparenz.
Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Bundesrat · Graubünden
Zuerst zur Frage der Herkunft: Sie ist nur unter aufenthaltsrechtlichen Aspekten massgebend. Also, nicht das letzte Bürgerrecht ist massgebend, sondern die Region beziehungsweise das Land oder der Ort, woher eine Person kommt. Die aufenthaltsrechtlichen Papiere sind massgeblich, nicht das Bürgerrecht.
Zur geografischen Herkunft bei den Einbürgerungsverfahren: Das ist heute eine der Voraussetzungen, die geprüft wird. Bevor eingebürgert wird, wird klar geprüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört auch die Integration in unseren Lebensraum, in unsere Kultur. Dazu gehört auch, dass man keinen Strafregistereintrag hat usw. Das wird also geprüft, bevor eingebürgert wird. Wenn eingebürgert worden ist, dann gelten die Personen als gleichwertige Schweizer Bürgerinnen und Bürger; sobald die Einbürgerung erfolgt ist, ist es eine Gleichstellung.
Zur Frage des Eintrags in einer Statistik: Die polizeiliche Kriminalstatistik enthält heute noch keine entsprechenden Angaben. Aber sie wird überarbeitet. Es wird dann auch zu prüfen sein, ob solche Doppelbürgerrechte und die zweite Nationalität dort erscheinen werden, dass wir also auch über Doppelbürgerschaften einen Überblick haben.
In diesem Zusammenhang ist es wichtig, zu erwähnen, dass wir dabei sind, das Bürgerrechtsgesetz zu überarbeiten, und dass wir einen Revisionsentwurf vorlegen werden, der sich unter anderem mit der Frage der Doppelbürgerschaft auseinandersetzen wird.
Brändli Christoffel · P-M · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Angenommen - Adopté