08.076

Legge sulle banche. Modifica

Simoneschi-Cortesi Chiara · P-F · Consiglio nazionale · Ticino · Gruppo PCD/PEV/glp

Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen (Verstärkung des Einlegerschutzes)

Loi fédérale sur les banques et les caisses d'épargne (Renforcement de la protection des déposants)

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

L'entrée en matière est décidée sans opposition

Detailberatung - Discussion par article

Titel

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit

(Rechsteiner Paul, Fässler, Fehr Hans-Jürg, Leutenegger Oberholzer, Thorens Goumaz, Wyss Ursula)

Bundesgesetz über die Finanzkrise und Konjunktur

(siehe Ziffer Ia)

Titre

Proposition de la majorité

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité

(Rechsteiner Paul, Fässler, Fehr Hans-Jürg, Leutenegger Oberholzer, Thorens Goumaz, Wyss Ursula)

Loi fédérale sur la crise financière et la conjoncture

(voir chiffre Ia)

Rechsteiner Paul · Mit-M · Consiglio nazionale · San Gallo · Gruppo socialista

Die Änderung, die ich beantrage, betrifft natürlich nicht nur den Titel. Der Titel bringt nur das Entscheidende zum Ausdruck. Es geht um einen Antrag, der die Vorlage im Dringlichkeitsverfahren von der Sicherung des Einlegerschutzes auf die Stützung der Konjunktur ausweiten soll, und zwar soweit das rasch möglich ist, genauso wie beim Einlegerschutz. Beim Einlegerschutz wird ja jetzt das Dringlichkeitsverfahren angewandt. Dieses hätte man auch für den Kredit anwenden können. Aber es sorgt jetzt dafür, dass der Einlegerschutz auf 100 000 Franken erhöht wird und für die Guthaben bei der Säule 3a in der beruflichen Vorsorge eine Sicherung eingeführt wird. Das alles ist unbestritten, hat auch gewisse sichernde und konjunkturelle Effekte, weil die Leute dann tendenziell eher bereit sind, ihr Geld wieder bei Banken anzulegen. Insofern hat das eine positive Wirkung. Es reicht aber für konjunkturelle Massnahmen nicht aus. Zur Stützung der Konjunktur bei der sich abzeichnenden und beginnenden Krise, die in höchstem Masse arbeitsplatzrelevant wird, braucht es auch Massnahmen zur Stützung der Kaufkraft.

Die FDP-Fraktion hat uns zur Stützung der Kaufkraft eine dringliche Vorlage zum Ausgleich der kalten Progression in der Grössenordnung von rund 600 Millionen Franken vorgeschlagen. Diese Vorlage ist nicht zu realisieren. Sie hätte materiell natürlich eher die höheren Einkommen begünstigt, weil die Steuerprogression in allererster Linie höhere Einkommen betrifft. Aber die FDP-Fraktion selber hat ihr Steuerpaket zum Ausgleich der kalten Progression damit begründet, dass die Bevölkerung nun dringend Kaufkraft brauche.

So weit, so gut. Wenn man diese Überlegung teilt, dann muss und kann ein Weg gefunden werden, wie Kaufkraft gefördert werden kann, und zwar dort, wo sie dringend benötigt wird: bei den Familien. Diese haben durch das neue Bundesgesetz über die Familienzulagen einen bundesrechtlich garantierten Anspruch auf eine minimale Höhe der Kinderzulagen. Der Umstand, dass diese Kinderzulagen nun bundesrechtlich garantiert sind, macht es möglich, dass der Bundesgesetzgeber schnell, unbürokratisch und wirksam die Kaufkraft für Haushalte mit Kindern steigern kann, indem die Kinderzulagen auf Beginn des kommenden Jahres erhöht werden.

Der Vorschlag, den ich Ihnen mache, bewegt sich wie der Vorschlag der FDP-Fraktion für die Stützung der Kaufkraft durch den Ausgleich der kalten Progression in der Grössenordnung von 600 Millionen Franken. Die Massnahme wird aber unmittelbar für alle Familien wirksam, indem die Kinderzulage auf 250 und die Ausbildungszulage auf 300 Franken erhöht wird. Damit würde über alle Kantone die Höhe der Kinderzulagen erreicht, die heute erst in einigen wenigen Kantonen realisiert ist: Wallis und Zug sind solche Kantone, und dann gibt es weitere Kantone wie Nidwalden, Freiburg und Bern, die nicht mehr weit davon weg sind. Es ist aber eine wirksame Massnahme zur Steigerung der Kaufkraft bei denjenigen, die dringend darauf angewiesen sind, die sie dringend brauchen können, nämlich die Familien. Es ist ein Anliegen, das auch CVP-kompatibel sein müsste, weil ja die CVP sich als Familienpartei versteht. Die Erhöhung der Kinderzulagen trifft das Milieu, das sie vertritt - in diesem Sinne eine probate Möglichkeit, hier etwas dazu beizutragen, dass die Binnenkonjunktur dort, wo wir Einfluss nehmen können, unmittelbar gestützt wird.

Ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen.

Simoneschi-Cortesi Chiara · P-F · Consiglio nazionale · Ticino · Gruppo PCD/PEV/glp

Je remercie Monsieur Rechsteiner, qui a défendu sa proposition de minorité. Cela concerne aussi la proposition de la minorité au chiffre Ia, loi fédérale sur les allocations familiales.

Schelbert Louis · Mit-M · Consiglio nazionale · Lucerna · Gruppo dei Verdi

Die Fraktion der Grünen empfiehlt Ihnen, dem Minderheitsantrag Rechsteiner Paul zuzustimmen. Er will höhere Kinderzulagen, und das sehen wir aus folgenden Gründen gerne:

1. In der Sache besteht wohl ein Einvernehmen, dass die realen Kosten für Kinder bei Weitem höher sind als die Zulagen und die gewährten Steuerabzüge zusammen, ja ein Mehrfaches dessen betragen. Da kommt eine Erhöhung sicher gelegen.

2. Der Druck auf Familien mit Kindern ist gross. In vielen Fällen erweisen sich Kinder leider als Armutsrisiko. Eine höhere Zulage hilft mit, diesen Druck zu verringern.

3. Höhere Zulagen wirken der Rezession entgegen. Massnahmen zur Stärkung der Kaufkraft für mittlere und untere Einkommen sind dabei besonders wirkungsvoll. Studien zeigen, dass sie sicher viel wirkungsvoller sind als Steuersenkungen, sei es bei der direkten Bundessteuer oder bei der Mehrwertsteuer. Der Grund: Diese Einkommensschichten können viel weniger sparen als hohe und höchste Einkommen. Bei mittleren und unteren Einkommen führt die Erhöhung der Kaufkraft ziemlich unmittelbar zu einer verstärkten Stützung des Konsums und damit der Konjunktur. Und das ist das, was das Land jetzt braucht.

Wir Grünen sehen die Auswirkungen des Antrages Rechsteiner Paul als wesentlichen Beitrag, einer tiefen Rezession entgegenzuarbeiten. Der Bundesrat bezieht sich in seiner Einschätzung der wirtschaftlichen Lage auf Zahlen, die ein relativ günstiges Bild der wirtschaftlichen Zukunft in der Schweiz zeigen. Es gibt aber auch andere Stimmen, und es ist gut möglich, dass die Situation gravierender ist, als es scheint. Wir halten in dieser Situation dafür, sich früh genug zu rüsten, also jetzt. Das ist beim Antrag der Minderheit Rechsteiner Paul umso richtiger, als die Massnahme ohnehin aus sozialpolitischen Gründen in die richtige Richtung geht.

Wir bitten Sie, dem Minderheitsantrag zuzustimmen.

Zemp Markus · Mit-M · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo PCD/PEV/glp

Namens unserer Fraktion bitte ich Sie, hier der Mehrheit zu folgen, das heisst, diesen Minderheitsantrag abzulehnen.

Es mutet ja schon etwas speziell an, dass wir das Bankengesetz revidieren und dabei über Kinder- und Ausbildungszulagen sprechen. Hier geht es jetzt darum, dass wir schnell - schnell! - mehr Vertrauen in das ganze Bankensystem hineinbringen und den Einlegerschutz von 30 000 auf 100 000 Franken erhöhen. Noch am 21. September dieses Jahres hat der Bundesrat auf eine Frage unseres Fraktionskollegen Pirmin Bischof gesagt, es gebe in diesem Bereich keinen Handlungsbedarf. Die Entwicklung hat gezeigt, wie dramatisch die Lage ist. Es geht darum, wieder Vertrauen in das System zu haben, es geht darum, für unsere Bürgerinnen und Bürger, für unsere KMU Konkursprivilegien zu verbessern und damit den Einlegerschutz zu erhöhen. Dies aber mit einer Erhöhung der Familien-, der Kinder- und der Ausbildungszulagen um 50 Franken pro Monat zu verknüpfen, das scheint uns hier der falsche Weg zu sein.

Wir müssen jetzt schauen, dass die Konjunktur angekurbelt wird, das Vertrauen ins Bankensystem zurückkommt. Mit einer Erhöhung dieser Zulagen belasten wir aber wieder die Wirtschaft mit Abgaben - das scheint uns jetzt nicht der richtige Weg zu sein. Wir setzen viel eher darauf, dass wir beispielsweise eine Steuerbefreiung für Kinder- und Ausbildungszulagen haben.

Ich bitte Sie also, die Mehrheit zu unterstützen.

Simoneschi-Cortesi Chiara · P-F · Consiglio nazionale · Ticino · Gruppo PCD/PEV/glp

Le groupe UDC soutient la proposition de la majorité.

Merz Hans-Rudolf · VPBR-M · Consiglio federale · Appenzello Esterno

Ich habe Ihnen heute in der Eintretensdebatte die vier Ebenen unserer Krisenbekämpfung geschildert, nämlich erstens die Unterstützung von UBS und Finanzplatz, zweitens die konjunkturpolitischen Ausgabenmassnahmen, drittens die internationalen Bemühungen und viertens die steuerpolitischen Projekte. Diese vier Dinge gehören zusammen. Ich bitte Sie jetzt, das ganze Paket hier nicht durch einen Schnellschuss aus dem Gleichgewicht zu bringen.

Ich habe Ihnen geschildert, dass wir auf der einen Seite, was die Ausgaben betrifft, erstens 550 Millionen Franken an nicht mehr benötigten Mitteln aus dem Bereich der Arbeitsbeschaffungsreserven zur Verfügung stellen, dass wir zweitens 340 Millionen Franken für ausführungsreife Projekte aufstocken, dass wir drittens 230 Millionen Franken Kreditsperre lösen wollen und dass das zusammen etwa 1,1 Milliarden Franken an Ausgaben in einer ersten Etappe sind. Ich habe Ihnen erklärt, dass wir im Steuerbereich in diesem Jahr bereits 600 Millionen Franken an Mindereinnahmen infolge der Familienbesteuerung, der Ehepaarbesteuerung und insbesondere der Besteuerung von Zweiverdiener-Ehepaaren haben. Ich habe Ihnen erklärt, dass wir zudem unmittelbar für eine weitere Steuerreform für Familien mit Kindern in der Planung stehen - mein Departement hat hier den Auftrag, schon im Januar des nächsten Jahres mit einer Vernehmlassungsvorlage zu kommen - und dass wir auf das Jahr 2010 die vorzeitige Anpassung der kalten Progression in die Wege leiten werden. In beiden Fällen reden wir erneut von 500 bis 600 Millionen Franken an Mindereinnahmen.

Jetzt müssen Sie das zusammenzählen. Dann haben Sie auf der einen Seite gut und gerne 1,5 bis 2 Milliarden Franken Mindereinnahmen und auf der anderen Seite etwa 1,1 Milliarden Franken Mehrausgaben. Wenn Sie dieses Delta anschauen, stellen Sie fest, dass man doch sagen kann: Wir sind mit einem starken Projekt unterwegs, um die Wirtschaft wieder in Schwung zu bringen.

Ein weiteres Argument: Ich bezweifle, dass man mit Kinderzulagen Konjunkturpolitik betreiben kann. Ich glaube, dieser Zusammenhang ist so nicht gegeben.

Ich bitte Sie deshalb, von dieser Idee Abstand zu nehmen und hier die Kommissionsmehrheit zu unterstützen.

Bischof Pirmin · Mit-M · Consiglio nazionale · Soletta · Gruppo PCD/PEV/glp

Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 14 zu 6 Stimmen, den Minderheitsantrag abzulehnen. Dies aus einem formellen und einem materiellen Grund: Formell ist die Kommissionsmehrheit der Auffassung, dass eine Änderung der Kinderzulagenregelung nicht ins Bankengesetz gehört. Materiell wurde in der Kommission vorgebracht, dass, wenn man das Ganze schon als Konjunkturstützungsmassnahme ansehen möchte, es dann familienpolitisch sinnvoller wäre, anstelle einer Erhöhung der Kinderzulagen die Steuerbefreiung für Familien- und Kinderzulagen in Erwägung zu ziehen.

Ich beantrage Ihnen Ablehnung des Minderheitsantrages.

Favre Charles · Mit-M · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo liberale-radicale

La proposition qui vous est faite ici est d'élargir le but du projet que nous avons à traiter, le faire passer d'une loi sur le renforcement de la protection des déposants à une loi beaucoup plus vaste sur la crise financière et la conjoncture, dans l'idée d'augmenter le pouvoir d'achat des familles, donc d'augmenter la consommation de l'ordre de 600 millions de francs.

Premier argument: la position de la majorité de la commission est de s'opposer à la proposition de la minorité Rechsteiner Paul. En effet, le projet de base que nous avons, cette loi sur le renforcement de la protection des déposants, est une loi que nous voulons mettre extrêmement rapidement en vigueur avec les cinq mesures de base. Je l'ai dit dans le débat d'entrée en matière ce matin, il y aura au début de l'année prochaine une réflexion beaucoup plus générale sur le renforcement de la protection des déposants, mais nous n'en sommes pas là aujourd'hui. La rapidité d'intervention et de décision du Parlement dans cette affaire est absolument primordiale. C'est l'argument de base pour lequel la commission souhaite rejeter la proposition de la minorité.

Deuxième argument: ce n'est pas le moment maintenant de charger les entreprises, les payeurs dans cette opération, alors qu'une récession s'annonce à l'horizon.

Troisième argument - il a été évoqué tout à l'heure par Monsieur le conseiller fédéral -: à savoir que la politique familiale est une politique de type structurel et non une politique de type conjoncturel.

Ce sont ces trois arguments qui ont conduit la commission à rejeter la proposition de la minorité Rechsteiner Paul, par 14 voix contre 6 et 2 abstentions.

Votazione

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 113 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 57 Stimmen

Simoneschi-Cortesi Chiara · P-F · Consiglio nazionale · Ticino · Gruppo PCD/PEV/glp

Ingress; Ziff. I Einleitung; Art. 37abis

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Préambule; ch. I introduction; art. 37abis

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 37b

Antrag der Mehrheit

Abs. 1bis, 4

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Abs. 5

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit

(Leutenegger Oberholzer, Fässler, Fehr Hans-Jürg, Hassler, Ineichen, Müller Philipp, Rechsteiner Paul, Thorens Goumaz)

Abs. 5

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 37b

Proposition de la majorité

Al. 1bis, 4

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Al. 5

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité

(Leutenegger Oberholzer, Fässler, Fehr Hans-Jürg, Hassler, Ineichen, Müller Philipp, Rechsteiner Paul, Thorens Goumaz)

Al. 5

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Consiglio nazionale · Basilea-Campagna · Gruppo socialista

Dass der Schutz der Einlegerinnen und Einleger massiv verbessert werden muss, war für die SP spätestens in der Herbstsession klar. Damals hatte der Bundesrat Handlungsbedarf noch abgestritten, und erst unter dem Druck des Zusammenbruchs der Finanzmärkte hat er nun gehandelt. Ich muss sagen, Herr Bundesrat Merz, dass Ihre Begründung nicht sehr kundinnen- und kundenfreundlich ist. Im Vordergrund, auch gemäss der Argumentation in der Botschaft, steht nicht etwa das Anliegen, die Einlegerinnen und Einleger vermehrt zu schützen, sondern die Konkurrenzfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz. Sie haben ja einen Sinn für Semantik. Ich möchte Sie bitten, vielleicht hier Ihre Argumentation zu überprüfen. Für uns ist klar, im Vordergrund der Regelung steht jetzt ganz klar der Schutz der Einlegerinnen und Einleger. Wenn das dann auch noch dem Finanzplatz dient, umso besser.

Gestatten Sie mir noch eine weitere Vorbemerkung zur Vorlage: Die SP unterstützt selbstverständlich die Anhebung der Summe der privilegierten Einlagen von heute 30 000 auf neu 100 000 Franken und vor allem auch, dass damit die gleiche Summe auch noch für die Vorsorgegelder bereitgestellt werden muss. Das heisst, maximal 200 000 Franken pro Kunde oder Kundin und pro Institut sind damit privilegiert gesichert. Das entspricht im Übrigen den Anliegen in der Motion Bischof und in meiner eigenen. Es sind zwei Motionen, die bereits in der Herbstsession eingereicht worden sind. Umso absurder ist es, dass der Bundesrat beide Motionen - die Motion Bischof 08.3529 und die Motion Leutenegger Oberholzer 08.3546 - ablehnen will. Korrekt wäre es gewesen, Herr Bundesrat Merz, die Motionen anzunehmen und dann abzuschreiben. Aber das können wir ja dann noch korrigieren.

Der Schutz, das ist wichtig, besteht nicht nur für private Einlegerinnen und Einleger, sondern auch für juristische Personen, also auch für Unternehmungen, und das ist vor allem für die KMU wichtig. Fraglich erscheint uns allerdings, ob die Anhebung des Betrages für die Solidaritätsleistungen zwischen den Banken von heute 4 auf 6 Milliarden Franken ausreicht. Das wird im Rahmen einer neuen Lösung zu überprüfen sein. Die privilegierten Einlagen müssen bei den Banken hinterlegt sein, und zwar zu 125 Prozent mit inländisch gedeckten Forderungen oder mit in der Schweiz belegenen Aktiven. Das ist eine gute Lösung.

Noch besser wird die Lösung, wenn sie auch überprüfbar ist. Das ist die Forderung der Minderheit. Die klare Deckungsvorschrift schafft für die Einlegerin und den Einleger nicht nur auf psychologischer Ebene Vertrauen, sondern das beruht eben auf realen Werten. Damit die Einlegerinnen und Einleger das konkret überprüfen können, müssen sie Transparenz darüber haben, ob ihre Bank die Vorschrift einhält. Aus diesen Gründen hat der Ständerat beschlossen, dass die Liste der vorhandenen Deckungen durch die Finma veröffentlicht werden soll. Damit werden sie für alle transparent und kontrollierbar. Wir bitten Sie, dieser Transparenzvorschrift des Ständerates zu folgen. Sie stärken damit nicht nur den Schutz der Einlegerinnen und Einleger, sondern auch ihr eigenverantwortliches Handeln, weil sie dann die Qualität der Sicherstellung selber überprüfen können.

Ich danke Ihnen, wenn Sie der Minderheit folgen.

Thorens Goumaz Adèle · Mit-F · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo dei Verdi

Le groupe des Verts vous recommande d'accepter la proposition de la minorité Leutenegger Oberholzer demandant que la Finma publie une liste qui indique pour chaque banque le taux de couverture prescrit et le taux de couverture effectif, conformément à ce qui a été décidé au Conseil des Etats. Cette proposition a l'avantage d'instaurer une meilleure transparence et constitue par là même une mesure incitative à l'égard des banques. Une transparence accrue ne peut être que positive dans un contexte où la place financière se doit de restaurer sa réputation aux niveaux national et international ainsi que la confiance de ses clients, des autorités politiques et de l'opinion publique. Elle est d'autant plus importante que la Finma peut relever le taux de couverture prévu en fonction notamment des risques pris par les banques ou accorder des exceptions à certains établissements qui disposent, de par la structure de leurs activités, d'une couverture équivalente. Il s'agit là d'une question de clarté et de l'exactitude des informations mises à la disposition des différents acteurs du marché.

Merz Hans-Rudolf · VPBR-M · Consiglio federale · Appenzello Esterno

Wir haben die Eintretensdebatte zu diesem Thema bereits geführt. Ich glaube, wir sind jetzt in der Lage, die Details zu behandeln. In diesem Zusammenhang sind Motionen präsentiert worden, welche eigentlich noch die letzte Pendenz darstellen. Ich muss sagen, dass ich eigentlich auch damit gerechnet habe, dass man diese Motionen annehmen und dann abschreiben kann. Dass das hier nicht geschah, ist wahrscheinlich nicht sehr schön. Ich war auch einmal Parlamentarier. Ich habe immer das Empfinden gehabt, wenn man ein Anliegen hat, das in ein Gesetz integriert wird, kann man es annehmen und dann wieder abschreiben. Ich glaube, insofern hätte diese Möglichkeit bestanden.

Jetzt gibt es hier aber einen Minderheitsantrag, zu dem ich doch noch ein paar Worte sagen muss. Er betrifft die Frage der Transparenz, die in Bezug auf die Rückstellungen geschaffen werden soll. Der Antrag lautet ja, dass die Banken mit einer Liste darüber Aufschluss zu geben haben. Ich verstehe es an sich durchaus, dass man heute sagen kann: Viele Dinge im Zusammenhang mit dem, was nicht rund gelaufen ist - besonders bei Grossbanken -, haben mit Transparenz und mit Information zu tun. Wenn man jetzt schon auf anderem Wege insbesondere die Grossbank UBS unterstützt, dann will man auch die Gewissheit haben, dass die entsprechenden Massnahmen greifen. Das gilt auch hier beim Einlegerschutz.

Der Einlegerschutz dient ja, wie der Name sagt, primär den Einlegerinnen und Einlegern. Frau Leutenegger Oberholzer, wenn Sie den Ingress zu dieser Botschaft lesen, dann sehen Sie, dass in allererster Linie auf die Situation der Einleger und nicht auf die Wettbewerbsfähigkeit der Banken verwiesen wird. Die Wettbewerbsfähigkeit der Banken hat insofern damit zu tun, als wir sicherstellen wollen, dass der Einlegerschutz im Ausland nicht besser ist als in der Schweiz, damit Bankkunden aufgrund dieser Tatsache nicht gewissermassen verpflichtet oder versucht sind, ihre Gelder im Ausland anzulegen - nur deshalb, weil dort der Einlegerschutz besser, höher ist. Das hat mit Wettbewerb zu tun. Das primäre Motiv ist aber der Einlegerschutz für die Kundinnen und Kunden der Bank - und neuerdings auch für ihre Einlagen im Zusammenhang mit der zweiten Säule und der Säule 3a. Insofern geht es in erster Linie um den Schutz der Kunden, der Einlegerinnen.

Und nun hat im Ständerat eine Idee Platz gegriffen: Die Banken sollen diesen Einlegerschutz in Form einer Liste auch nachweisen. Die 125 Prozent seien die Vorschrift und jede Bank solle sagen, ob sie diese 125 Prozent erfülle oder nicht. Das könne man anhand dieser Liste nachweisen.

Diese Forderung nach einem Nachweis ist zwar verständlich, aber diese Art des Nachweises täuscht. Hineingekommen ins Gesetz ist dieser Artikel eigentlich erst, als die Botschaft praktisch druckreif war. Da hat sich nämlich die Bankiervereinigung gemeldet und gesagt, dass es Privatbanken gebe, deren Bilanzstruktur so gestaltet sei, dass man nicht sagen könne, dass dieser Einlegerschutz allein mit einheimischen oder in der Schweiz deponierten Aktiven garantiert werden könne; diese Banken hätten infolge ihres besonderen Geschäfts teilweise auch nicht im Inland unterlegte, aber durchaus verfügbare Aktiven. Ich muss Ihnen sagen: Mir leuchtet dieses Argument ein. Ich habe verfügt, dass eine Ausnahmebestimmung in das Gesetz - die Botschaft war eigentlich schon auf der Zielgeraden - eingefügt werden solle. Wir haben sie nicht für die Tochtergesellschaften von Auslandbanken in der Schweiz eingefügt; denn deren Struktur kommt wiederum etwas anders daher. Als nun klarwurde, dass wir hier eine Ausnahme schaffen, entstanden natürlich sofort die Fragen: Ja, kann man jetzt diese Ausnahme auch überprüfen? Können wir sicher sein, dass diese 125 Prozent und damit das Versprechen betreffend Einlegerschutz eingehalten werden? Das war und ist die Idee dieses Minderheitsantrages. Als man dann in der Kommission Hearings durchführte und die entsprechenden Branchenvertreter einlud, haben diese gesagt, dass diese Idee zwar gut gemeint sei, aber eigentlich zum Teil zu einer Desinformation führe, da sie glauben mache, dass die entsprechenden Aktiven vorhanden seien, dass aber nichts über die Bonität, die Liquidität, den Zustand einer Bank ausgesagt werde, und damit sei das eigentliche Informations- und Transparenzziel nicht erfüllt.

Man kann eine solche Vorschrift im Gesetz drinlassen, aber sie erfüllt nicht den Zweck, den man ihr zubilligt und zumisst. Deshalb glaube ich, ist es wichtig, dass Sie diesen Minderheitsantrag ablehnen, das heisst, dass Sie diese Bestimmung wieder aus dem Gesetz kippen und folglich die Vorlage so verabschieden, wie sie der Bundesrat in Übereinstimmung mit der Mehrheit Ihrer Kommission vorschlägt.

Bischof Pirmin · Mit-M · Consiglio nazionale · Soletta · Gruppo PCD/PEV/glp

Zunächst zu den beiden Motionen: Ich muss zugeben, dass sich Ihre Kommission mit dieser Frage nicht beschäftigt hat. Aber ich glaube, dass ich das Ergebnis der Kommissionsberatungen nicht überstrapaziere, wenn ich sage, dass Ihre Kommission damit einverstanden wäre, dass die beiden Motionen - auch im Sinne von Bundesrat Merz - angenommen und nicht abgelehnt werden, zumal sie mit dem vorliegenden Gesetz eben weitgehend erfüllt werden.

Wir sprechen jetzt aber eigentlich über Absatz 5 von Artikel 37b. In diesem Absatz geht es darum, dass das Kernstück der Einlagensicherung, das Konkursprivileg, gesichert wird. Das ist etwas Neues. Sowohl in unserer Kommission wie auch im Ständerat hat sich zunächst die Frage gestellt, welche Banken denn überhaupt unter die Pflicht fallen, 125 Prozent ihrer privilegierten Einlagen ständig mit inländisch gedeckten Forderungen unterlegen zu müssen. Klar ist für die Kommission nach den Auskünften, die wir eingeholt haben, dass alle Banken in der Schweiz unter diese Deckungspflicht fallen, also insbesondere auch alle ausländischen Banken, die in der Schweiz Zweigniederlassungen führen, aber auch alle Kantonalbanken, und zwar auch diejenigen, die über eine Staatsgarantie verfügen.

Die zweite Frage, die dann im Ständerat etwas missverständlich behandelt worden ist, war die Frage: Wie ist bei den Banken je nach Art der Aktiven die Qualität dieser Aktiven anzurechnen? Hier ist der Wortlaut in einem Sinne klar, indem gesagt wird, dass der Bundesrat, wie vorhin Bundesrat Merz ausgeführt hat, Ausnahmen von dieser 125-Prozent-Regel normalerweise nur befristet gibt und dass insbesondere ausländische Zweigniederlassungen keine dauernden Ausnahmen erhalten. Wie stellt sich nun die Situation bei den Kantonalbanken dar? Hier geht die Kommission davon aus, dass auch Kantonalbanken, und zwar auch Kantonalbanken, die eine Staatsgarantie haben, keine dauernde Ausnahme bekommen, dass sich aber die Frage stellt, wie hoch bei der Umrechnung die Staatsgarantie anzurechnen sei. Das wird eine Aufgabe der EBK sein; diese Aufgabe ist mit dem Wortlaut des vorliegenden Absatzes noch nicht erledigt.

Wir müssen jetzt über die Frage des Minderheitsantrages Leutenegger Oberholzer abstimmen, der identisch ist mit der Version des ständerätlichen Zusatzes, den Sie unten auf der Fahne finden. Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 12 zu 10 Stimmen, diesen Minderheitsantrag abzulehnen, also der Version des Bundesrates zuzustimmen.

Es ist zwar nach Auffassung Ihrer Kommission wünschenswert, dass Transparenz hergestellt wird, namentlich auch im Bankbereich und namentlich über die Qualität einer Bank für den Anleger und die Anlegerin. Aber der vorgelegte Wortlaut bezüglich der Liste, die zu publizieren wäre, erreicht dieses Ziel nicht und ist geradezu missverständlich, denn publiziert würde eine Liste, die für jede einzelne Bank eine Zahl für das Verhältnis zwischen den inländisch gedeckten Aktiven und den betreffenden privilegierten Einlagen in dieser Bank enthält. Diese Liste sagt also nichts darüber aus, wie liquid die Bank ist, nichts darüber, wo die übrigen Passiven der Bank liegen, nicht einmal etwas über das Eigenkapital der Bank und schon gar nichts über die Qualität der betreffenden Aktiven. Diese Liste würde nach Auskunft, die wir in der Kommission erhalten haben, dazu führen, dass gegenwärtig an der Spitze dieser Hitparade - wenn wir sie so nennen wollen - die beiden Grossbanken stehen, mit Deckungsgraden von 300 Prozent oder darüber, und weit dahinter in einem breiten Mittelfeld die Regionalbanken, die Raiffeisenbanken und die Kantonalbanken, mit Deckungsgraden zwischen 140 und 280 Prozent. Diese Hitparade sagt aber nichts über die Qualität der Banken aus. Entscheidend ist doch nur die Frage, ob die Limite gemäss Absatz 5 erreicht ist oder nicht, und genau das hat die EBK zu überprüfen.

Ich beantrage Ihnen, den Antrag der Minderheit Leutenegger Oberholzer abzulehnen.

Favre Charles · Mit-M · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo liberale-radicale

La minorité de la commission, ainsi que le Conseil des Etats, vous proposent la publication de la liste des banques avec le taux de couverture prescrit et le taux de couverture effectif. On parle là de ce taux de 125 pour cent qui peut souffrir de quelques exceptions, soit temporaires, soit en raison d'une structure de bilan, je dirai particulière.

La majorité de votre commission s'oppose à cette publication. Soyons bien clairs, sur le fait qu'il faille atteindre cette limite de 125 pour cent de couverture, tout le monde est d'accord, et sur le fait que cette limite doit être contrôlée régulièrement par la Finma, tout le monde est également d'accord. La divergence porte donc sur le fait de publier ou non la liste des banques.

Pour la majorité de la commission, il ne faut pas publier cela, car ce serait une source de confusion. En effet, on pourrait y lire une espèce de palmarès des banques les plus sûres pour les déposants. Or, la sécurité ne dépend pas uniquement du taux de 125 pour cent atteint ou non, mais de beaucoup d'autres éléments. Nous l'avons vu dans le cas de l'UBS, un seul secteur peut polluer l'ensemble de l'activité de la banque et mettre en danger les placements des déposants. Pour avoir une vraie vision de l'état de sécurité offerte par la banque, il faut avoir une vue d'ensemble du bilan, une vue d'ensemble de toute la partie gestion des risques et une vue d'ensemble sur la qualité du management.

Enfin, il faut se souvenir que ces 125 pour cent ne touchent que les contre-créances et les actifs en Suisse. Ce n'est pas forcément parce que l'on est bien en Suisse que l'on est bien globalement et qu'il n'y a pas de risque pour les déposants.

Ainsi donc, la limite de 125 pour cent est un bon indicateur de la sécurité du dépôt. Mais, pour les spécialistes, cela doit être utilisé par la Finma dans son rôle de contrôle. Par contre, c'est un mauvais élément pour donner une information générale à l'ensemble de la population et en particulier aux déposants.

C'est la raison pour laquelle, par 12 voix contre 10 et aucune abstention, la commission vous demande d'en rester au projet du Conseil fédéral et donc de rejeter la proposition de la minorité Leutenegger Oberholzer.

Intervento procedurale

La présidente (Simoneschi-Cortesi Chiara, présidente): Le groupe PDC/PEV/PVL, le groupe UDC et le groupe radical-libéral soutiennent la proposition de la majorité.

Votazione

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 115 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 59 Stimmen

Intervento procedurale

Art. 37h Abs. 1bis, 3 Bst. bbis

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 37h al. 1bis, 3 let. bbis

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Ziff. Ia

Antrag der Minderheit

(Rechsteiner Paul, Fässler, Fehr Hans-Jürg, Leutenegger Oberholzer, Thorens Goumaz, Wyss Ursula)

Ingress

Das Bundesgesetz über die Familienzulagen (SR 836.2) wird wie folgt geändert:

Art. 5 Abs. 1

Die Kinderzulage beträgt mindestens 250 Franken pro Monat.

Art. 5 Abs. 2

Die Ausbildungszulage beträgt mindestens 300 Franken pro Monat.

Ch. Ia

Proposition de la minorité

(Rechsteiner Paul, Fässler, Fehr Hans-Jürg, Leutenegger Oberholzer, Thorens Goumaz, Wyss Ursula)

Préambule

La loi fédérale sur les allocations familiales (RS 836.2) est modifiée comme suit:

Art. 5 al. 1

L'allocation pour enfant s'élève à 250 francs par mois au minimum.

Art. 5 al. 2

L'allocation de formation professionnelle s'élève à 300 francs par mois au minimum.

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit

Adopté selon la proposition de la majorité

Ziff. II, III

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Ch. II, III

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Simoneschi-Cortesi Chiara · P-F · Consiglio nazionale · Ticino · Gruppo PCD/PEV/glp

Conformément à l'article 77 alinéa 1 de la loi sur le Parlement, la clause d'urgence assortie à un projet de loi est exceptée du vote sur l'ensemble. Selon l'alinéa 2 de l'article précité, le vote sur la clause d'urgence n'a lieu qu'une fois les divergences éliminées. Le conseil passe au vote sur l'ensemble sur les chiffres I et II uniquement.

Votazione

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes ... 177 Stimmen

(Einstimmigkeit)