08.037
Danni causati dal maltempo del 2005 nel Cantone di Obvaldo. Contributi della Confederazione
Intervento procedurale
Antrag der Mehrheit
Eintreten
Antrag der Minderheit
(Teuscher, Girod, van Singer)
Nichteintreten
Proposition de la majorité
Entrer en matière
Proposition de la minorité
(Teuscher, Girod, van Singer)
Ne pas entrer en matière
Parmelin Guy · Mit-M · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
En préambule, il convient de rappeler les faits. Le message du Conseil fédéral fait suite à une motion du Conseil des Etats acceptée par notre conseil et exigeant du gouvernement qu'il propose au Parlement des mesures extraordinaires sous forme de prestations allouées aux cantons durement touchés par les intempéries d'août 2005. Le but visé est que le solde par habitant à charge des cantons les plus sinistrés reste raisonnable en termes de réparations des dégâts subis.
Pour s'exécuter, le Conseil fédéral présente deux projets: une loi fédérale limitée dans le temps - soit au 31 décembre 2009 - et un arrêté fédéral. Si la majorité de la commission a accepté d'entrer en matière, une petite minorité s'y est opposée, arguant qu'une solution spéciale pour le canton d'Obwald ne se justifiait pas. La minorité n'est pas du tout opposée à une solidarité sous forme d'aide financière exceptionnelle lors d'événements graves, telles les inondations catastrophiques qui ont eu lieu, mais elle relève qu'elle a depuis longtemps prêché dans le désert concernant les mesures de prévention contre les catastrophes naturelles. En outre, elle estime que la solidarité doit fonctionner dans les deux sens, et l'adoption d'un système fiscal cantonal selon elle contraire à ce principe dans le canton d'Obwald justifie qu'on refuse d'entrer en matière sur ce dossier.
Du côté de la majorité, on ne nie pas complètement les arguments évoqués par la minorité. Cependant, "à situation exceptionnelle, mesures exceptionnelles", estime-t-on. Et force est de constater que le projet mis sur pied par le Conseil fédéral l'a été après mûre réflexion. Il s'agit en effet d'une aide fédérale extraordinaire, minimale, d'un montant de 14,4 millions de francs, qui est accordée donc au seul canton d'Obwald. Les deux autres cantons demandeurs - Uri et Nidwald - n'entrent pas dans les critères fixés pour bénéficier de cette aide. Cette aide de 14,4 millions de francs est donc accordée au canton d'Obwald, et sans ce soutien financier, ce même canton aurait à sa charge des coûts résiduels record de plus de 1000 francs par habitant.
Seuls des projets visant à rétablir le degré de protection avant les crues de 2005 peuvent y prétendre. L'intervention de la Confédération servira à couvrir les coûts de remise en état de ce que l'on qualifie d'"autres routes", secteur durement touché par les crues de 2005. Les autres domaines sont exclus de l'aide extraordinaire. Le canton d'Obwald aura d'ailleurs encore 20,7 millions de francs à sa charge dans le domaine public.
La majorité de la commission a pris connaissance des critères financiers établis spécialement pour justifier cette aide hors norme. Les moyens alloués le sont par un prélèvement issu de l'impôt sur les huiles minérales, du fait que c'est exclusivement le secteur routier qui a été affecté. En outre, si dans le futur d'autres cas devaient se présenter, ils seraient tous appréciés et traités pour eux-mêmes, le cas Obwald ne faisant pas office d'exemple susceptible d'être simplement reconduit tel quel ultérieurement. Plusieurs membres de la commission ont d'ailleurs insisté pour que les efforts financiers des uns et des autres se concentrent en priorité sur des mesures de prévention des dangers naturels permettant de limiter au maximum de futurs dommages d'une ampleur similaire à ceux dont plusieurs cantons ont été victimes en 2005.
Pour toutes ces raisons, la commission vous demande, par 20 voix contre 3, d'entrer en matière, et elle vous recommande aussi d'accepter les deux projets, par 20 voix contre 2 et 1 abstention.
Permettez-moi de conclure par une remarque à l'intention de la Commission de rédaction: il faut corriger la version française de l'article 4 alinéa 1 de la loi fédérale et écrire que "la présente loi est sujette au référendum".
Stump Doris · Mit-F · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo socialista
Von den starken Niederschlägen vom 19. bis 23. August 2005 waren 17 Kantone betroffen. In der vorliegenden Botschaft wird das Hochwasser vom August 2005 als das wohl grösste Ereignis bezeichnet, welches das Abflussmessnetz in der Schweiz je registriert hat. An vielen Messstationen wurden neue Rekorde vermeldet. Sechs Menschen verloren bei diesen Unwettern ihr Leben, das Ausmass der Schäden an Gebäuden, Infrastruktur usw. betrug rund drei Milliarden Franken.
Der Bundesrat entschied am 21. Dezember 2005, dass die Bundesbeteiligung an der finanziellen Bewältigung der Unwetterschäden in Form der vollen Ausschöpfung der gesetzlichen Möglichkeiten ohne ausserordentliche Bundeshilfe ausgestaltet werden soll. Für die Behebung der Schäden im öffentlichen Bereich hatte der Bundesrat 250 Millionen Franken eingesetzt, was knapp die Hälfte der Wiederinstandstellungskosten im öffentlichen Bereich deckte. Der Bundesrat war jedoch nicht bereit, für die Behebung der gewaltigen Schäden eine ausserordentliche Unterstützung zu beantragen. Er begründete diese Haltung vor allem mit der prekären finanziellen Situation des Bundes. Die Haltung des Bundesrates sowie das ausserordentlich grosse Ausmass der Schäden waren in den Jahren 2005 und 2006 Anlass zu mehreren Fragen und Vorstössen in unserem Parlament, einerseits zur finanziellen Unterstützung der besonders stark betroffenen Kantone, andererseits zu Massnahmen des Hochwasserschutzes bzw. generell zu präventiven Schutzmassnahmen gegen Naturgefahren.
Mit der Motion 06.3012 der UREK-SR, die im Ständerat am 5. Oktober 2006 und im Nationalrat am 19. Juni 2007 gegen den Willen des Bundesrates angenommen wurde, wurde der Bundesrat beauftragt, eine Sonderbotschaft vorzubereiten, mit dem Ziel, für die Kantone die Pro-Kopf-Belastung der Bevölkerung auf ein zumutbares Mass zu reduzieren. In der nun vorliegenden Botschaft über die Leistungen des Bundes zur Behebung der Unwetterschäden des Jahres 2005 im Kanton Obwalden legt der Bundesrat die Kriterien dar, die dazu führen, dass der Kanton Obwalden zusätzlich 14,4 Millionen Franken zur Behebung der Schäden des Jahres 2005 erhalten soll, während die in der Motion des Ständerates ebenfalls erwähnten Kantone Uri und Nidwalden keine zusätzliche Unterstützung erhalten sollen. Der Bundesrat hat sich bei der Erarbeitung dieser Botschaft auf die bisherige Praxis des Bundes und insbesondere auf einen Bundesbeschluss aus dem Jahr 1994 gestützt. Er kam zu folgendem Schluss: "Unter der Berücksichtigung der sehr hohen Pro-Kopf-Belastung und des schwachen Ressourcenpotenzials des Kantons Obwalden sowie der damit verbundenen wirtschaftlichen Gefährdung dieses besonders stark betroffenen Kantons sieht es der Bundesrat als vertretbar an, dem Parlament eine einmalige ausserordentliche Bundeshilfe für den Kanton Obwalden in der Höhe von 14,4 Millionen Franken zu beantragen." Die Kantone Uri und Nidwalden wiesen zwar ebenfalls eine hohe Belastung aus, verfügten jedoch über eine Finanzkraft, die eine Schadensbewältigung ohne Sonderhilfe zumutbar mache. Gleichzeitig hat der Bundesrat die Kredite für die Naturgefahrenprävention sowohl für das Budget 2008 als auch für den Legislaturfinanzplan 2009-2011 erhöht, was vom Parlament in der Wintersession 2007 genehmigt worden war.
Nachdem der Ständerat die Vorlagen am 1. Oktober 2008 ohne Gegenstimmen und mit wenigen Enthaltungen angenommen hatte, beriet die nationalrätliche UREK an ihrer Sitzung vom 27. Oktober 2008 darüber. Gleichzeitig wurde die Kommission von Bundesrat Leuenberger und von Bafu-Direktor Oberle über das Vorgehen des Bundes zur Verbesserung des Schutzes vor Naturgefahren informiert und darauf hingewiesen, dass bei Investitionen für den Hochwasserschutz und für Schutzbauten nach dem Waldgesetz noch Bundesmittel fehlen. Unterdessen wurden diese Mittel mit dem Budget 2009 bewilligt. Die Motion Lustenberger 08.3748 für die Erhöhung der Mittel im Finanzplan für die Jahre 2010 und 2011 wird vom Bundesrat zur Annahme empfohlen.
In der Kommission lag ein Nichteintretensantrag von Frau Teuscher vor. Sie wandte sich vor allem gegen eine Sonderlösung für den Kanton Obwalden. Sie betrachtet die Investitionen in Präventivmassnahmen als wichtiger und richtiger als Mittel zur Bekämpfung des erlittenen Schadens. Gleichzeitig bemängelte sie die Steuerpolitik des Kantons Obwalden, die nicht von solidarischem Verhalten gegenüber den anderen Kantonen zeuge. Sie hat dazu einen Minderheitsantrag eingereicht. Die Mehrheit der Kommission kam jedoch zum Schluss, dass diese zusätzlichen Leistungen an den Kanton Obwalden gerechtfertigt seien, dies vor allem unter Berücksichtigung der Tatsache, dass im Kanton Obwalden die Schäden an den Strassen besonders gross waren und die Finanzierung deshalb über die Mineralölsteuer erfolgt. Im Mitbericht der nationalrätlichen Finanzkommission vom 21. Oktober 2008 wird festgehalten, dass dem Bundesbeschluss aus finanzpolitischer Sicht zugestimmt werden könne und keine Verletzung der Vorgaben des NFA vorliege.
Die grosse Mehrheit der Kommission beantragt Eintreten und Zustimmung zu den beiden Vorlagen.
Teuscher Franziska · Mit-F · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dei Verdi
Im Namen der grünen Kommissionsminderheit beantrage ich Ihnen, auf beide Vorlagen nicht einzutreten. Nach reiflicher Überlegung sind wir zum Schluss gekommen, dass wir diese Sonderbotschaft aus denselben Gründen ablehnen, aus denen wir auch die Motion ablehnten, die zu dieser Sonderbotschaft führte. Für uns gibt es heute keinen Grund, warum wir unsere Haltung in dieser Frage ändern sollten. Dass wir mit unserem Minderheitsantrag nicht völlig quer liegen, hat ja auch der Kommissionssprecher französischer Sprache zugegeben.
Kantone, welche von Unwettern stark betroffen sind, Unwetterschäden erleiden und deshalb in eine schwierige Situation geraten, können immer auf die Solidarität der Grünen zählen. Deshalb haben wir uns auch in der Vergangenheit immer dafür eingesetzt, dass der Bund genügend Mittel für die Gefahrenprävention zur Verfügung stellt. In unserer Politik steht die Schadenverminderung vor der Schadenbehebung. Daher haben wir uns auch immer vehement gegen die Sparabsichten beim Hochwasserschutz und bei der Gefahrenprävention gewendet, gegen den Willen der bürgerlichen Mehrheit hier im Parlament. Die Grünen sind aber bei den Unwetterschäden 2005 gegen eine Sonderlösung für den Kanton Obwalden. Der Bundesrat selber hat im Zusammenhang mit den Unwetterschäden 2005 keine Sonderbotschaft erlassen. Der Bundesrat selber sah keinen Grund dafür, beim Kanton Obwalden eine Notlage festzustellen. Die Mehrheit des Parlamentes hat aber den Bundesrat mit einer Motion verpflichtet, eine Sonderbotschaft auszuarbeiten. Wir Grünen haben bereits diese Motion bekämpft.
Hauptgrund für unsere Ablehnung sind die grosszügigen Leistungen, welche der Bund dem Kanton Obwalden bereits ausgerichtet hat. Der Bund hat bei den Abgeltungen den gesetzlichen Spielraum voll ausgenutzt und dem Kanton Obwalden das Maximum zugeteilt. Wenn wir nun heute noch zusätzlich Gelder sprechen, dann schaffen wir für die Zukunft einen Präzedenzfall. Bei den nächsten Unwetterschäden wird wieder ein Kanton kommen und für sich eine Sonderbotschaft und einen Sonderkredit verlangen. Weil Unwetterschäden wegen des Klimawandels in Zukunft zunehmen werden, werden sich solche Anliegen häufen. Jedes Mal wird das Parlament wieder vor der Tatsache stehen, dass ein Kanton vorgibt, in einer Notlage zu sein, und wir müssen aus Gründen der Gleichbehandlung Sonderbotschaft um Sonderbotschaft beschliessen.
Wir Grünen streben lieber einen Sondereffort und einen Sonderkredit an, um Unwetterschäden zu verhindern. Gerade unser Alpen- und Berggebiet ist vom Klimawandel besonders stark betroffen. Hier werden die grössten Schäden eintreten. Wir brauchen daher dringend eine griffige Klimapolitik, wir brauchen dringend eine CO2-Abgabe, die auch einen echten Lenkungseffekt hat. Hier müssen wir zusätzliche Millionen investieren. Hier setzen wir Grünen die Priorität.
Wir Grünen sind nicht prinzipiell gegen ausserordentliche Bundeshilfen für Kantone, die in Notlagen sind. Aber im Fall des Kantons Obwalden scheinen sie uns umso weniger angebracht, als sich der Kanton mit der Wahl seines Steuersystems gegenüber seinen Nachbarkantonen alles andere als solidarisch gezeigt hat. Ausserordentliche Bundeshilfen an Kantone sind in unseren Augen höchstens dann zulässig, wenn sich diese solidarisch mit dem Rest der Schweiz verhalten. Da der Bund seinen gesetzlichen Spielraum völlig ausgeschöpft hat und dem Kanton Obwalden stark unter die Arme gegriffen hat, finden wir es heute nicht gerechtfertigt, einen Sonderkredit zu sprechen.
Deshalb beantrage ich Ihnen im Namen der Kommissionsminderheit, nicht auf die Vorlagen einzutreten.
Leutenegger Filippo · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo liberale-radicale
Die Sonderhilfe für den Kanton Obwalden im Umfang von 14,4 Millionen Franken für die Unwetterschäden aus dem Jahre 2005 ist sicherlich ein Sonderfall. Er soll hier angewendet werden, weil die Unwetterschäden vor Inkrafttreten des NFA entstanden sind. Nach der alten Regel können nämlich Sonderhilfen gewährt werden, sofern es sich um finanzschwache Kantone wie im vorliegenden Fall den Kanton Obwalden handelt; es wurde schon dargestellt, wie der Mechanismus funktioniert. Diese Art von Sonderhilfe wird übrigens zum letzten Mal in dieser Form beansprucht werden können. Mit dem NFA wird dies so nicht mehr möglich sein.
Zur Finanzierungsquelle: Die 14,4 Millionen Franken werden richtigerweise aus der Kasse der Mineralölsteuer bezahlt, da es sich bei den Schäden im Kanton Obwalden praktisch ausschliesslich um solche im Strassenbereich handelt.
Ich bitte Sie deshalb im Namen der FDP-Liberalen Fraktion, dieser Vorlage zuzustimmen.
Lustenberger Ruedi · Mit-M · Consiglio nazionale · Lucerna · Gruppo PCD/PEV/glp
Ich möchte die Gelegenheit benutzen, um Ihnen, Herr Bundesrat Leuenberger, im Zusammenhang mit den Krediten, die der Bund für den Hochwasserschutz eingestellt hat, noch etwas mitzugeben. Wir haben jetzt festgestellt, dass im Budget 2009 die Aufstockung vorgenommen worden ist. Sie haben in der Beantwortung meiner Motion signalisiert, dass im Finanzplan für die Jahre 2010 und 2011 eine solche Aufstockung ebenfalls vorgenommen wird, und Sie haben die Motion zur Annahme empfohlen. In diesem Fall hat sich der Bundesrat jetzt der Intention der UREK angeschlossen. Wir nehmen das dankbar zur Kenntnis, vor allem auch aus der Sicht der Kantone. Das meine Vorbemerkung.
Unsere Fraktion hätte sich vorstellen können, dass neben Obwalden auch die stark betroffenen Kantone Nidwalden und Uri von dieser Solidarität der Eidgenossenschaft hätten profitieren können. Wenn der Bundesrat diese Unterstützungsmassnahmen nach der alten Praxis getroffen hätte, wären auch diese beiden hart betroffenen Kantone in den Genuss von Bundesleistungen gekommen. Wir müssen nun zur Kenntnis nehmen, dass der Kanton Obwalden, welcher mit mehr als tausend Franken Unwetterschäden pro Kopf der Bevölkerung sehr hart getroffen wurde, mit dieser Solidaritätsleistung nachträglich 14 Millionen Franken zugesprochen erhält. Das ist auch richtig so. Solche Leistungen erbringt der Bund im Rahmen seiner subsidiären Verantwortung und seiner Solidaritätsbestrebungen vis-à-vis der Kantone seit Jahrzehnten.
Ich möchte nur noch Frau Teuscher einen ganz kurzen Gedanken mitgeben. Ich glaube, man kann hier durchaus den Obwaldnerinnen und Obwaldnern und der Regierung von Obwalden vorwerfen, sie hätten in Ausübung ihrer Freiheit in unserem steuerföderalistischen System das Fuder überladen oder allenfalls den Bogen überspannt. Aber schauen Sie: Der Kanton Obwalden war damals der steuerschwächste und der fast am wenigsten attraktive Kanton in diesem Wettbewerb. Nun diese heutige Vorlage zu benutzen, um mit einer Retourkutsche zu reagieren - gegenüber einem souveränen Kanton, der nur das gemacht hat, was die Bundesverfassung zulässt -, finde ich nicht ganz legitim.
Deshalb bitte ich Sie: Stimmen Sie den Vorlagen des Bundesrates zu.
von Rotz Christoph · Mit-M · Consiglio nazionale · Obvaldo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Das Unwetter von 2005 wird uns Obwaldnerinnen und Obwaldnern lange, ja sehr lange in Erinnerung bleiben. Es war zwar nicht das erste Naturereignis in unserem Bergkanton, und die Bevölkerung ist sich ja auch einiges gewohnt, aber es war mit Abstand das heftigste flächendeckende Unwetter seit Jahrzehnten.
Als Obwaldner Volksvertreter möchte ich hiermit auch gleich meine Interessenbindung offenlegen. Ich möchte auch die Gelegenheit benutzen, mich im Namen der Obwaldner Bevölkerung für die ausserordentliche und vielseitige Unterstützung während und nach dem Unwetter 2005 herzlich zu bedanken.
Ich bin mir natürlich sehr wohl bewusst, dass das Unwetter vom August 2005 national, ja sogar über die Grenzen hinaus ein grosses Ereignis war. Das Unwetter hat nicht nur in den Kantonen Nidwalden und Uri, sondern auch in fast allen anderen Kantonen massive Schäden verursacht. Die gemäss Botschaft mit über drei Milliarden Franken bezifferten privaten und öffentlichen Schäden belegen das grosse Ausmass dieses Ereignisses. Der Hochwasserschutz ist spätestens seit dem letzten Ereignis eines der wichtigsten Themen in unserem Bergkanton. Es geht darum, in Zukunft Schäden infolge Hochwasser verhindern zu können. Ein Indiz dafür, dass der Kanton diese Aufgabe sehr ernst nimmt, ist die Tatsache, dass Obwalden schon vor dem Ereignis über eine Gefahrenkarte verfügte.
Der nun vorliegende Sonderbeitrag von 14,4 Millionen Franken deckt gemäss Bundesbeschluss 90 Prozent der Kosten für die Wiederherstellung von öffentlichen Strassen, die durch das Unwetter 2005 beschädigt worden sind. Auf den Kanton Obwalden warten noch einige Hochwasserschutzprojekte, welche realisiert werden müssen, um künftige Schäden möglichst verhindern zu können. Dank diesem einmaligen zweckgebundenen Sonderbeitrag von 14,4 Millionen an die Wiederherstellung von öffentlichen Strassen können die vom Kanton verwendeten finanziellen Mittel gezielt für weitere Hochwasserschutzprojekte eingesetzt werden.
Im Kanton Obwalden wurde eine Gesamtschadensumme von 347 Millionen Franken ermittelt, wovon 261 Millionen auf die Gebäude- und Mobiliarschäden zurückzuführen sind. 64 Millionen betrug die Schadensumme allein im öffentlichen Bereich, vor allem bei den Strassen. Ein Bild, welches Sie sicher noch in Erinnerung haben, ist jenes der Strassenverbindung nach Engelberg; der Tourismusort war von der Aussenwelt für Tage abgeschnitten. Um hier nochmals aufzuzeigen, was die Schadensumme von rund 64 Millionen Franken im öffentlichen Bereich für den Kanton Obwalden effektiv bedeutete, möchte ich sie schlicht und einfach mit den kantonalen Steuereinnahmen vergleichen, welche in den letzten Jahren plus/minus in dieser Grössenordnung lagen. Kurz gesagt, das Ereignis vom August 2005 hat die Steuereinnahmen des Kantons Obwalden eines ganzen Jahres verschlungen.
Der Bund hat dank der gesetzlichen Möglichkeiten 29,4 Millionen Franken der Schadensumme für den öffentlichen Bereich übernommen. Auch nach diesem Bundesbeitrag ist die Pro-Kopf-Belastung im öffentlichen Bereich mit über tausend Franken immer noch in Rekordhöhe. Ich denke, dass damit nachvollzogen werden kann, dass das Schadensausmass für den Kanton Obwalden eine sehr grosse Belastung darstellt. Der Kanton Obwalden war im Jahr 2005, im Jahr des Ereignisses, der finanzschwächste Kanton der Schweiz. Die vorliegende Sonderbotschaft für den Kanton Obwalden beruht auf dem Finanzkraftindex und den Restkosten pro Kanton nach den ordentlichen Bundesleistungen an die Schadensbehebung.
Nun noch ein paar Worte zum Rückweisungsantrag der Minderheit Teuscher: Die Vertreter der Grünen stellen nun einen Nichteintretensantrag und bringen mit dem Begriff Solidarität diesen Bundessonderbeitrag und die Steuergesetzrevision des Kantons Obwalden doch etwas durcheinander. Wie schon gesagt, war der Kanton Obwalden im Jahr 2005, im Jahr des Schadensereignisses, der finanzschwächste Kanton der Schweiz. Ich möchte jetzt hier nicht noch einmal die Steuergesetzgebungsdebatte unseres Kantons ausbreiten, sondern ich möchte einfach darauf hinweisen, dass der Kanton infolge der hohen Steuerbelastung von damals mit steuermotivierten Wegzügen zu kämpfen hatte. Nun hat der Kanton Obwalden endlich das einzig Richtige gemacht. Er versucht sich aus dieser Situation zu befreien, um in Zukunft nicht mehr als Bittsteller- oder Subventionskanton bezeichnet zu werden. Dass die Solidarität zwischen Bund und Kantonen bei der Behebung der ausserordentlichen Schäden infolge von Unwetterereignissen von den Grünen nun in Verbindung gebracht wird mit der Eigeninitiative eines Kantons, welcher seinen Handlungsspielraum vergrössern will, kann ich wirklich nicht nachvollziehen.
Der Hochwasserschutz geniesst in unserem Bergkanton hohe Priorität, weil damit gezielt Schäden verhindert werden können. Es gibt zwar nie einen hundertprozentigen Schutz, aber es ist immer noch besser, in den Schutz zu investieren als nach dem Ereignis Schäden zu reparieren, welche vorhersehbar gewesen wären und hätten verhindert werden können.
Ich bitte Sie, den Nichteintretensantrag der Minderheit Teuscher abzulehnen und dem Antrag der Mehrheit zu folgen. Auch im Namen der SVP-Fraktion darf ich Ihnen Eintreten auf beide Vorlagen und Zustimmung zu ihnen beantragen. Im Namen der Bevölkerung des Kantons Obwalden möchte ich mich nochmals herzlich für Ihre Zustimmung zu dieser zweckbestimmten ausserordentlichen Unterstützung des Kantons Obwalden durch den Bund bedanken.
Simoneschi-Cortesi Chiara · P-F · Consiglio nazionale · Ticino · Gruppo PCD/PEV/glp
Le groupe socialiste soutient la proposition de la majorité.
Leuenberger Moritz · BR-M · Consiglio federale · Zurigo
Frau Teuscher hat es richtig gesagt: Der Bundesrat war zunächst anderer Meinung und wollte von einer Sonderbotschaft absehen, aber Sie haben uns gemeinsam mit dem Ständerat mit einer Motion dazu verpflichtet.
Wir sind dieser Verpflichtung nachgekommen. Wir haben uns dabei nach der Regelung vor dem NFA gerichtet, eine Regelung, die wir stets eingehalten haben. Danach liegt die Schmerzgrenze für einen finanzschwachen Kanton bei 900 Franken pro Einwohner. Deswegen fällt der Kanton Obwalden darunter, wohingegen die beiden anderen Kantone, Nidwalden und Uri, nicht darunterfallen.
Deswegen bitten wir Sie, bei diesem einen und letzten Fall aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des NFA unserem Antrag zuzustimmen.
Votazione
1. Bundesgesetz über die Leistungen des Bundes zur Behebung der Unwetterschäden im Jahr 2005 im Kanton Obwalden
1. Loi fédérale concernant les prestations de la Confédération pour la réparation des dégâts dus aux intempéries de 2005 dans le canton d'Obwald
Abstimmung - Vote
Für Eintreten ... 147 Stimmen
Dagegen ... 14 Stimmen
Intervento procedurale
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1-4
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, art. 1-4
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Votazione
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 150 Stimmen
Dagegen ... 10 Stimmen
Votazione
2. Bundesbeschluss über die Leistungen des Bundes zur Behebung der Unwetterschäden im Jahr 2005 im Kanton Obwalden
2. Arrêté fédéral concernant les prestations de la Confédération pour la réparation des dégâts dus aux intempéries de 2005 dans le canton d'Obwald
Abstimmung - Vote
Für Eintreten ... 153 Stimmen
Dagegen ... 7 Stimmen
Intervento procedurale
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Votazione
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 157 Stimmen
Dagegen ... 5 Stimmen
Abschreibung - Classement
Antrag des Bundesrates
Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse
gemäss Brief an die eidgenössischen Räte
Proposition du Conseil fédéral
Classer les interventions parlementaires
selon lettre aux Chambres fédérales
Angenommen - Adopté