08.061
Contro l'edificazione di minareti. Iniziativa popolare
Engelberger Edi · Mit-M · Consiglio nazionale · Nidvaldo · Gruppo liberale-radicale
Die Volksinitiative "gegen den Bau von Minaretten" ist am 8. Juli 2008 mit 113 540 gültigen Unterschriften eingereicht worden. Die Initiantinnen und Initianten wollen den Bau von Minaretten in der Schweiz verbieten, da diese Bauten ihrer Ansicht nach Symbole eines religiös-politischen Machtanspruchs sind, welcher die Bundesverfassung und die schweizerische Rechtsordnung infrage stellt.
Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen, weil sie mit verschiedenen Menschenrechten unvereinbar ist, die durch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und durch den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Uno-Pakt II) garantiert sind. Die Initiative verstösst insbesondere gegen die Religionsfreiheit. Zwar lassen die EMRK und der Uno-Pakt II unter bestimmten Voraussetzungen eine Einschränkung der Religionsfreiheit zu. Diese Voraussetzungen sind hier aber nicht erfüllt. Ein allgemeines Bauverbot für Minarette in der Schweiz lässt sich nicht mit dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung begründen.
Die Initiative missachtet ferner das Diskriminierungsverbot. Sie richtet sich ausschliesslich gegen ein religiöses Symbol des Islam, während sie vergleichbare bauliche Symbole anderer Religionen nicht erfasst.
Im Weiteren steht die Initiative, welche die schweizerische Gesellschafts- und Rechtsordnung schützen will, im Widerspruch zu verschiedenen Grundrechten und Prinzipien, die in der Bundesverfassung verankert sind: zum Rechtsgleichheitsgebot, zum Diskriminierungsverbot, zur Glaubens- und Gewissensfreiheit, zur Eigentumsgarantie, zum Verhältnismässigkeitsprinzip sowie zum Völkerrecht.
Ein Bauverbot für Minarette wäre zudem ein unverhältnismässiger Eingriff in kantonale Kompetenzen. Die kantonalen Behörden und Gemeindebehörden können, gestützt auf das geltende Bau- und Raumplanungsrecht, am besten beurteilen, ob ein Bauvorhaben zulässig ist. Es besteht kein Grund, für Bauten einer bestimmten Religionsgemeinschaft von dieser bewährten Ordnung abzuweichen.
Zur Bekämpfung extremistischer Tätigkeiten ist die Initiative ungeeignet. Sollte die Initiative auch zum Ziel haben, der Bedeutungszunahme des Islam in der Schweiz Einhalt zu gebieten, so liesse sich dies mit einem allgemeinen Bauverbot für Minarette nicht erreichen. Das Vorhaben ist auch nicht geeignet, um gewalttätige Aktivitäten extremistischer fundamentalistischer Kreise zu verhindern oder zu bekämpfen.
Der Bundesrat ist auch der Ansicht, dass die Initiative den religiösen Frieden gefährdet. Ein Bauverbot für Minarette könnte den religiösen Frieden gefährden und die Integration der muslimischen Bevölkerung, die in ihrer überwiegenden Mehrheit die schweizerische Rechts- und Gesellschaftsordnung respektiert, beeinträchtigen.
Schliesslich würde die Annahme der Volksinitiative im Ausland auf grosses Unverständnis stossen und dem Ansehen der Schweiz schaden, was sich negativ auf die Sicherheit schweizerischer Einrichtungen, aber auch auf die Interessen der Schweizer Wirtschaft auswirken könnte.
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hat die Volksinitiative am 23. Oktober 2008 im Beisein von Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf eingehend beraten. Nach der Anhörung der Initianten, vertreten durch Walter Wobmann, hat eine ausgiebige Diskussion stattgefunden. Die Kommission entschied sich mit 16 zu 7 Stimmen für den Entwurf des Bundesrates, die Initiative Volk und Ständen ohne Gegenentwurf zur Ablehnung zu empfehlen. Die Minderheit machte noch einmal im Sinne der Initiantinnen und Initianten geltend, mit dieser Initiative unsere Rechtsordnung verteidigen zu wollen, da diese Bauten ihrer Ansicht nach effektiv Symbole eines religiös-politischen Machtanspruchs seien, die Initiative richte sich nicht gegen den Islam als Religion, so Nationalrat Walter Wobmann.
Eine weitere Diskussion löste der Antrag Gross aus, die Volksinitiative für ungültig zu erklären. Auch hier folgte die Kommission dem Entwurf des Bundesrates, und zwar ganz klar mit 17 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Dieses Thema kurz zusammengefasst: Die Initiative verstösst nicht gegen zwingendes Völkerrecht und ist deshalb gültig - so der Bundesrat -; denn insbesondere wird der Kernbestand der Menschenrechte, der von allen Staaten anerkannt wird und von dem nicht abgewichen werden darf, nicht verletzt.
Im Namen der Kommission bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit I (Gross) abzulehnen; ebenso bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit II (Hutter Jasmin) abzulehnen und damit die Volksinitiative Volk und Ständen ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen.
Simoneschi-Cortesi Chiara · P-F · Consiglio nazionale · Ticino · Gruppo PCD/PEV/glp
Premièrement, nous faisons un seul débat. C'est un débat général. Deuxièmement, après l'exposé des rapporteurs - c'est-à-dire après celui de Monsieur Hodgers -, je vais clore la liste des orateurs qui souhaitent prendre la parole à titre individuel. Ensuite, vous recevrez la liste des orateurs.
Hodgers Antonio · Mit-M · Consiglio nazionale · Ginevra · Gruppo dei Verdi
Tout d'abord, je dirai quelques mots sur l'aspect formel. La Commission des institutions politiques a constaté l'aboutissement de l'initiative populaire "contre la construction de minarets" avec 113 540 signatures valables. Elle respecte l'unité de la forme et de la matière.
Concernant le respect de l'initiative avec le droit international et le droit interne, la commission a largement débattu de cette question. En effet, il est clairement établi que cette initiative porte atteinte à plusieurs droits de l'homme garantis par le droit international, la liberté de pensée, de conscience et de religion et l'interdiction de discrimination, qui sont notamment consacrés dans les articles 9 et 14 de la Convention européenne des droits de l'homme. Cette initiative porte aussi atteinte à l'interdiction de discrimination et à la liberté de religion et d'opinion consacrées dans le Pacte international relatif aux droits civils et politiques (Pacte ONU II). Par ailleurs, ce texte est contraire à plusieurs principes fondamentaux de notre Etat inscrits dans la Constitution: l'égalité devant le droit, la liberté de conscience et de croyance, la garantie de propriété, le principe de proportionnalité et, enfin, l'inviolabilité de l'essence des droits fondamentaux. Il est donc évident que cette initiative populaire est très limite au niveau de sa validité.
Elle pose à nouveau un problème récurrent depuis quelques années dans notre pays, à savoir celui des initiatives populaires qui sont incompatibles avec les principes fondamentaux de notre Etat et avec les normes internationales importantes. A ce sujet, le Conseil national devra adopter prochainement un postulat de notre commission afin d'étudier un élargissement des normes internationales qui conduiraient à une invalidation des initiatives populaires.
Cependant, sur les bases juridiques actuelles, une majorité de la commission a estimé que l'initiative populaire "contre la construction de minarets" ne violait pas les règles impératives du droit international, le "ius cogens". En effet, seule la liberté religieuse intérieure est une forme de norme impérative inviolable. La liberté religieuse extérieure qui concerne les minarets peut être soumise à certaines limites prévues par l'article 9 alinéa 2 de la Convention européenne des droits de l'homme. C'est pourquoi la commission vous recommande de déclarer cette initiative valable et de la soumettre au peuple et aux cantons.
Une minorité, emmenée par Monsieur Gross, propose de déclarer l'initiative nulle. Pour elle, l'irrespect de certaines dispositions des droits de l'homme et des principes fondamentaux de notre Etat est un motif suffisant pour invalider ce texte. Elle estime que le Parlement peut élargir l'interprétation du "ius cogens" qui, il est vrai, reste avant tout un droit coutumier.
S'agissant du fond: à la suite de vagues de migrations de l'ex-Yougoslavie et de la Turquie, le nombre de musulmans en Suisse a augmenté. Il se situe à près de 4,3 pour cent de la population suisse. Contrairement à l'image que l'on veut souvent leur donner, les communautés musulmanes sont très disparates, en fonction de leur origine, de leur niveau socioprofessionnel et de leurs rapports à la religion notamment. Une étude menée par la Commission fédérale des étrangers en 2005, "Vie musulmane en Suisse", constate qu'il y a un grand décalage entre les positions des leaders religieux, que l'on voit très souvent dans les médias, et l'opinion de la majorité silencieuse des musulmans qui est beaucoup plus laïque. On estime que seuls 10 à 15 pour cent des musulmans suisses seraient réellement pratiquants.
En vertu du principe constitutionnel de la liberté de culte, il est normal que ces minorités religieuses disposent de lieux de prière. On peut se poser la question de savoir pourquoi cette initiative populaire vise les minarets: les minarets sont aux mosquées ce que les clochers sont aux églises, les sikharas aux temples hindous et les stûpas aux temples bouddhistes, à savoir des symboles architecturaux de reconnaissance religieuse.
Considérant que l'islam est une religion récemment installée en Suisse, il y est beaucoup plus difficile de trouver des lieux centraux pour y construire des mosquées avec des minarets. En Suisse, il existe deux minarets principaux, un à Genève et un à Zurich, et aucun de ces minarets ne permet l'appel à la prière par le biais d'un muezzin.
Les autorisations de construire sont soumises à des lois strictes concernant l'aménagement du territoire, le respect des normes antibruit et les dispositions visant à la protection du patrimoine bâti. Cette approche pragmatique basée sur le droit cantonal montre que la Suisse ne connaîtra pas ces prochaines années une déferlante de minarets, comme certains voudraient le faire croire. L'initiative est donc inutile à ce niveau.
Par contre, interdire par principe aux communautés musulmanes toute construction de minaret est une discrimination qui est inadmissible. Pourquoi discriminer une religion plutôt qu'une autre? Bien que nous soyons dans une société où le christianisme a été sécularisé, le principe de la laïcité nous oblige à traiter de manière équitable chaque communauté religieuse. Toute rupture de ce principe ouvrirait la porte à une nouvelle guerre des religions, à un "Kulturkampf" du XXIe siècle.
Cette initiative populaire est néfaste pour la Suisse. Les promoteurs de l'initiative cherchent à faire croire que l'islam est fondamentalement incompatible avec les valeurs démocratiques occidentales. En disant cela, ils épousent pleinement les thèses des intégristes islamistes qui ne prétendent pas autre chose: nos civilisations seraient antagoniques; elles doivent donc se faire la guerre. C'est la définition du fondamentalisme, et cette vision est dangereuse socialement, car elle peut pousser certains musulmans occidentaux, notamment les jeunes, à se radicaliser et à alimenter le réseau extrémiste. Car le rejet entraîne l'humiliation, l'humiliation la rancoeur, et la rancoeur la haine. Le fondamentalisme des uns alimente celui des autres. Au lieu de lutter contre l'islam radical, l'initiative dite antiminarets l'alimente.
En référence à l'histoire de la Suisse et à sa paix confessionnelle chèrement acquise, nous devons pleinement condamner cette conception des choses et affirmer que l'islam a pleinement sa place en Suisse, dans le cadre des limites fixées par la loi.
C'est au nom des valeurs helvétiques de tolérance et de respect des différences que nous vous demandons, au nom de la majorité de la commission, de déclarer cette initiative populaire valable, mais de la rejeter quant au fond et de la soumettre au vote du peuple et des cantons avec un mot d'ordre négatif.
Gross Andreas · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo socialista
Glauben Sie mir, wir haben es uns nicht einfach gemacht, Ihnen hier zu beantragen, diese Initiative für ungültig zu erklären. Doch wir schätzen die grundsätzliche Bedeutung der Religionsfreiheit grösser ein, als dies der Bundesrat und die Mehrheit der Kommission hier zum Ausdruck bringen. Wir glauben auch, anders als der Berichterstatter, dass auch bei fehlender Bedrohung der inneren Sicherheit - wobei man darüber noch länger diskutieren könnte - kein Grund besteht, die grundsätzliche Bedeutung der Religionsfreiheit zu relativieren.
Wir glauben die Überlegungen auch deshalb differenziert und seriös gemacht zu haben, weil wir der Überzeugung sind, dass eigentlich nicht wir Politiker über diese rechtliche Frage urteilen sollten. Die Kommission - das haben Ihnen die beiden Rapporteure gesagt - ist in ihrer Mehrheit auch der Überzeugung, dass das Bundesgericht diese Frage mindestens teilweise mit uns zusammen beurteilen sollte. Der Ständerat hat sich aber schon nur der Überlegung dieser Möglichkeit verweigert. Deshalb werden wir nächste Woche über die parlamentarische Initiative Vischer 07.477 diskutieren. Als Konsequenz bemühen wir uns ganz besonders, jetzt unsere Rolle als Verfassungsrichter ernst zu nehmen und nicht nur als Politiker zu denken, auch wenn wir zugeben, dass man das eine vom anderen nicht trennen kann, weshalb wir den Beizug des Bundesgerichtes sinnvoll finden. Aufgrund dieser gründlichen Auseinandersetzung mit den Materialien und der Lehre, mit dem, was andere dazu sagen, die "nur" Verfassungsrichter oder Verfassungsrechtsprofessoren, Spezialisten, sind, kommen wir zur These, dass der Diskurs des Bundesrates in Bezug auf die Gültigkeit allzu sehr von politischem Opportunismus getränkt ist. Das heisst, er wusste schon von Anfang an, was er am Schluss wollte, und hat dann die Argumentation entsprechend aufgebaut.
Man kann es auch anders machen. Man kann erkennen, und das ist die zentrale Argumentation, dass das zwingende Völkerrecht viel unbestimmter ist, als es zum Teil suggeriert wird. Wir können vielmehr von uns aus bestimmen, wie wir diese völkerrechtliche Norm interpretieren; das gilt auch für die Undurchführbarkeit, das zweite Kriterium, das uns von der Verfassung für die Gültigkeitsprüfung vorgegeben wird. Beide Kriterien wurden ja 1955 und 1995 gegenüber Volksinitiativen in Bezug auf die Ungültigkeit auch schon angewendet. Beide Kriterien können wir auch in Bezug auf diese Initiative kritischer anwenden, als das der Bundesrat heute bei der Minarett-Initiative tut.
In dieser Beziehung teilen wir die These des Bundesrates, die er auf Seite 7604 der Botschaft ausführt, dass die Initiative ein klarer Verstoss gegen die Religionsfreiheit und eine klare Missachtung der Europäischen Menschenrechtskonvention ist und dass die Argumentation mit dem Notstand nicht ausreicht, um daraus zu schliessen, das sei kein Verstoss gegen das Jus cogens. Das möchte ich noch ein bisschen vertiefen:
Professor Thürer, einer der Spezialisten für Völkerrecht an der Universität Zürich, sagt ganz deutlich, dass Artikel 194 der Bundesverfassung, wo das Jus cogens als Kriterium zur Beurteilung der Gültigkeit aufgeführt ist, uns erlaubt, diese Norm als eigene verfassungsrechtliche Kategorie auszulegen. Professor Thürer kommt zu einem Schluss, den der Bundesrat selber auch so gezogen hat, nämlich in der Botschaft zur neuen Bundesverfassung, die sich in einzigartiger Weise um die Einbettung unseres Rechts in den internationalen Zusammenhang bemühte - deshalb wurde die Verfassung von Herrn Schlüer damals auch bekämpft -: Der Bundesrat selber hat diesen Bezug zum Völkerrecht so definiert, indem er sagte, diese Grundsätze seien "Grundregeln zwischenstaatlichen Verhaltens", welche "für das friedliche Zusammenleben der Menschheit oder ein menschenwürdiges Dasein unabdingbar" seien. Das sagt der Bundesrat selber, und er betont dies noch, indem er sich auf Artikel 2 unserer Verfassung bezieht, dass die Orientierung am internationalen Frieden einer der Zwecke unserer Innen- und Aussenpolitik ist.
Das friedliche Zusammenleben haben wir in Artikel 54 der Bundesverfassung als Ziel von uns selber gesetzt. Und wenn wir das zusammen mit dem betrachten, wie man eben Jus cogens definieren kann - als objektive, fundamentale Normen einer internationalen friedlichen Völkerordnung -, dann können wir sehen, dass die Religionsfreiheit ein konstitutives Element dieser Ordnung ist. Die Missachtung dieser fundamentalen Ordnung eben dann ...
Simoneschi-Cortesi Chiara · P-F · Consiglio nazionale · Ticino · Gruppo PCD/PEV/glp
Herr Gross, Sie haben fünf Minuten Sprechzeit.
Gross Andreas · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo socialista
Ich ging von der Annahme aus, dass ich zehn Minuten Sprechzeit hätte ...
Simoneschi-Cortesi Chiara · P-F · Consiglio nazionale · Ticino · Gruppo PCD/PEV/glp
Zehn Minuten Sprechzeit erhalten die Kommissionsberichterstatter und die Vertreter der Fraktionen.
Gross Andreas · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo socialista
Es tut mir leid, aber ich habe gedacht, diese Argumentation verdiene es, in einer gewissen Tiefe erläutert zu werden. Das wird aber in fünf Minuten unmöglich sein. Deshalb will ich Ihnen den Rest in einer Minute zusammenfassen.
Simoneschi-Cortesi Chiara · P-F · Consiglio nazionale · Ticino · Gruppo PCD/PEV/glp
Alle Vertreter der Minderheiten erhalten fünf Minuten Sprechzeit. Es wäre gut, wenn Sie Ihre Rede nun beenden könnten.
Gross Andreas · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo socialista
Die Religionsfreiheit hat eine fundamentale Bedeutung für die internationale Friedensordnung. Die Religionsfreiheit ist ein konstitutives Element einer solchen internationalen Friedensordnung und kann deshalb zum Jus cogens gerechnet werden. Deshalb ist die Verletzung eines solch fundamentalen Grundsatzes Grund genug, im Sinne dessen, wie der Bundesrat 1995 das Non-Refoulement-Gebot interpretiert hat, diese Initiative der SVP wie damals die Initiative der Nationalen Aktion für ungültig zu erklären.
Ich möchte Sie bitten, den Mut dazu aufzubringen, den Mut zum Respekt vor der grundsätzlichen Bedeutung der Religionsfreiheit. Lassen Sie diesen Mut nicht aus Opportunitätsgründen hintanstehen!
Simoneschi-Cortesi Chiara · P-F · Consiglio nazionale · Ticino · Gruppo PCD/PEV/glp
Les auteurs de proposition ont droit à cinq minutes de temps de parole. Pour rétablir l'équilibre, je vais donner sept minutes de temps de parole à la minorité Hutter Jasmin, parce qu'il faut être juste. Mais, sachez-le, le temps de parole est de cinq minutes - c'est comme ça, Monsieur Gross!
Lustenberger Ruedi · Mit-M · Consiglio nazionale · Lucerna · Gruppo PCD/PEV/glp
Kollega Gross, Sie haben vorhin eine sehr interessante Bemerkung und eine interessante Ausführung gemacht, indem Sie sagten, dass eben dieses zwingende Völkerrecht viel interpretierbarer und auch viel auslegungsbedürftiger sei als mithin angenommen. Ich höre das von Ihnen zum ersten Mal; es ist aber eine interessante Feststellung. Wenn dem so ist, müssten Sie infolge dieser Interpretierbarkeit dann nicht im Zweifelsfall zugunsten der Initiantinnen und Initianten entscheiden und diesen eben die Freiheit des Initiativrechts und -textes lassen?
Gross Andreas · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo socialista
Nein, Herr Lustenberger - ich danke Ihnen für die Frage -, wenn das Jus cogens nicht auf diese vier, fünf klassischen zentralen Forderungen wie Genozidverbot, Aggressionsverbot usw. reduziert werden kann, dann zwingt uns diese Norm in der Verfassung, diese Initiative als ungültig zu erklären, weil eben der Anwendungsbereich viel breiter ist, als in der Botschaft teilweise suggeriert wird.
Ihre Frage erlaubt mir, noch etwas Zweites zu betonen. Angenommen, jemand möchte, nachdem Volk und Stände diese Initiative gutgeheissen haben, trotzdem ein Minarett an seine Moschee anbauen und erhält eine Baubewilligung. Er geht bis vor das Bundesgericht, bekommt aber dort nicht Recht, weil das Bundesgericht diese Volksabstimmung achtet. In Strassburg bekommt er aber Recht, weil in Strassburg die EMRK so interpretiert wird, wie der Bundesrat selber das heute ja auch zugibt. Dann heisst das eben, dass die Bürgerinnen und Bürger gar keine Alternative bei ihrer Abstimmung haben. Es heisst, auch wenn sie mehrheitlich Ja sagen würden, würde das Ja nie realisiert werden. Das ist deshalb eine Unterminierung der Demokratie. Wenn sie gar nicht die Freiheit haben, Ja oder Nein zu sagen, dann spricht nichts dafür, das zur Abstimmung zu bringen. Deshalb ist die Konsequenz aus dieser anderen Interpretation des Jus cogens auch demokratiepolitisch statthaft und richtig.
Ruey Claude · Mit-M · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo liberale-radicale
L'initiative se situe au niveau de la Constitution. Jusqu'à maintenant, je n'ai pas entendu qu'on pouvait déclarer anticonstitutionnelle une initiative puisqu'elle est déjà au niveau constitutionnel - "auf Verfassungsebene". Qu'est-ce qui vous fait dire que cette initiative doit être déclarée nulle? Y a-t-il un droit supérieur qui permet de le faire? Pouvez-vous nous expliquer cela? Parce que quand on m'a dit, dans un premier temps, qu'on pourrait déclarer cette initiative nulle, j'ai répondu qu'il n'y avait pas à proprement parler d'empêchement à ce que la Constitution contienne des dispositions contradictoires.
Gross Andreas · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo socialista
Herr Ruey, das ist wirklich ein echtes Dilemma. Aber nicht jede Änderung der Verfassung widerspricht zentralen anderen Artikeln der Verfassung. Nicht jede Verfassungsänderung ist verfassungswidrig, nur weil die Verfassung geändert wird. Der Punkt ist, dass andere Artikel der Verfassung besagen, die EMRK, die Einbettung ins Völkerrecht sei ein konstitutives Element unserer Verfassung. Wenn man das ändern wollte, müsste man zuerst eine Initiative zum Austritt der Schweiz aus dem Europarat machen, zur Kündigung der Europäischen Menschenrechtskonvention. Das wäre eigentlich die Voraussetzung dafür, dass diese Initiative für gültig erklärt werden und durchgezogen werden könnte. Man müsste also zweimal abstimmen: zuerst über die Kündigung der Europäischen Menschenrechtskonvention, also den Austritt aus dem Europarat, und erst dann hätte man die Freiheit, über diese Initiative abzustimmen. Erst dann könnte niemand mehr nach Strassburg gehen, weil nach Strassburg nur Bürger eines Landes gehen können, das Mitglied der Europäischen Menschenrechtskonvention ist. Wir haben nämlich ein Verfassungsgericht, das ist die Pointe, es liegt nur nicht in der Schweiz, sondern in Strassburg.
Zuerst müsste man die EMRK aufkündigen. Wenn das nicht gemacht wird, kann man über die Initiative nicht abstimmen, weil die anderen Bestimmungen der Verfassung nicht abgeändert werden, abgesehen von der Bestimmung, die durch die Initiative zum Bauverbot für Minarette hinzukäme.
Hutter-Hutter Jasmin · Mit-F · Consiglio nazionale · San Gallo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Während der Unterschriftensammlung zur Minarett-Initiative kristallisierte sich etwas heraus, was ich im Vorfeld nicht bedacht hatte: Viele Frauen, darunter sehr viele ältere und sehr viele aus dem Lager von Andreas Gross, haben unser Begehren unterschrieben. Der Grund dafür wurde mir im Gespräch sehr schnell klar: Keine Frau in der Schweiz kann den Umgang der fundamentalistischen muslimischen Männer mit ihren Frauen tolerieren. Unterdrückung pur, Rechtlosigkeit par excellence - da kann noch lange von Emanzipation und Geschlechtergleichheit gesprochen werden.
Vielfach lesen und hören wir von der schleichenden Islamisierung. Ich nenne das nicht mehr schleichend; unsere Gesellschaft wird tagtäglich aufs Neue islamisiert. In den Schulen werden auf Wunsch muslimischer Eltern Weihnachtsfeiern abgesagt, auf dem Speiseplan in den Gefängnissen gibt es kein Schweinefleisch mehr, muslimische Mädchen werden von Skilagern und vom Schwimmunterricht suspendiert. Doch nicht nur im alltäglichen Leben werden wir mit der Islamisierung konfrontiert, auch auf der gerichtlichen Stufe kennen wir in der Schweiz ähnliche Fälle.
Ein Beispiel: Ein Ägypter hat im Status eines vorläufig Aufgenommenen Wohnsitz in der Schweiz. Sein Asylgesuch wurde abgewiesen, da ihm in seiner Heimat ein Tötungsdelikt angelastet wurde. Plötzlich stellte er Antrag auf Familiennachzug. Die damalige Asylrekurskommission, die ARK, anerkannte in einem letztinstanzlichen Urteil die nach Scharia-Recht im Abwesenheitsverfahren geschlossene Ehe des Ägypters als gültig und ordnete den sofortigen Familiennachzug an - bei einer Ehe, die zum Zeitpunkt der Flucht noch gar nicht bestanden hatte. Es war eine Ehe mit einer Braut, die notabene erst zwölf Jahre jung war. Dies sei alles möglich nach Scharia-Recht, argumentierte die ARK. Damit sanktionierte die ARK die Gültigkeit von Scharia-Recht auch für die Schweiz, und zwar auch dann, wenn Scharia-Recht schweizerischem Recht klar widerspricht. Eine Heirat in Stellvertretung ist in der Schweiz untersagt, von einer Heirat mit einer Zwölfjährigen gar nicht zu reden. Wo bleibt denn da der Aufschrei der Frauenrechtsorganisationen? Hat es dem Gleichstellungsbüro wohl die Sprache verschlagen?
Wer hier lebt, hat unsere Grundsätze und Regeln der christlich-abendländischen Tradition zu respektieren. Wer sich nicht daran hält oder wer illegale Praktiken wie Kinderverlöbnisse, Zwangsehen oder Blutrache - alles gemäss Scharia zugelassen - begünstigt oder ausführt, ist mit Landesverweis zu bestrafen. Erst wenn wir endlich aufhören, auf die Sonderwünsche der muslimischen Familien einzugehen, wird unsere Schweizer Rechtsordnung wieder gelten. Wer steckt denn hinter den heute bereits gebauten oder in Bau befindlichen Minaretten in der Schweiz? Es ist die extremistische Gruppierung der Grauen Wölfe, eine Gruppierung, die mehr als 5000 Morde auf ihrem Gewissen hat, eine Gruppierung, die Frauen verachtet, eine Gruppierung, die Steinigungen von Frauen befürwortet. Verstecken Sie sich doch nicht länger vor der Realität, und wehren Sie sich gegen den Einfluss solcher demokratieverachtender Menschen in unserem Land. Hören Sie auf mit Ihrem Gutmenschentum!
Jetzt ist es höchste Zeit, den politischen Machtanspruch des Islam in der Schweiz zurückzudrängen. Minarette gehören zu diesem Machtanspruch dazu. Die Initiative wahrt die Einheit der Form, und sie wahrt die Einheit der Materie, weil wir uns ausschliesslich mit dem Bau von Minaretten befassen. Sie ist darum mit den zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts vereinbar.
Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit I (Gross) abzulehnen, die Minderheit II (Hutter Jasmin) zu unterstützen und damit die Initiative zur Annahme zu empfehlen.
Neirynck Jacques · Mit-M · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo PCD/PEV/glp
Je vous rappelle que l'Eglise catholique fait une discrimination à l'égard des femmes en leur interdisant la prêtrise, tandis qu'une femme peut être imam dans le cadre de la religion musulmane. Ne pensez-vous pas qu'il faudrait interdire de construire des clochers aux églises catholiques?
Hutter-Hutter Jasmin · Mit-F · Consiglio nazionale · San Gallo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Das ist die Frage, welche wir während des Abstimmungskampfes dann immer gestellt bekommen werden. Herr Neirynck, Kirchen gehören in unser Land, weil wir ein christliches und kein muslimisches Land sind. Darum gehören Minarette nicht in unser Land, aber Kirchen gehören in jedes Dorf.
Stöckli Hans · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo socialista
Frau Hutter, Sie haben jetzt offensichtlich den "Kampf gegen den Islam" eingeläutet, nicht mit Kirchenglocken, sondern mit Minaretten. Weshalb haben Sie dann nicht die Moscheen als solche im Visier? Denn dort wird ja die Kultur gepflegt; wir haben ja mehrere Hundert Moscheen in der Schweiz. Minarette haben wir im Moment drei, vielleicht werden es dann vier sein. Was ist der Hintergrund dieses Vorgehens? Weshalb sind nicht die Moscheen im Visier?
Hutter-Hutter Jasmin · Mit-F · Consiglio nazionale · San Gallo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Herr Stöckli, ich danke Ihnen sehr für diese Frage. Ich mache nämlich explizit den Unterschied zwischen den Moscheen und den Minaretten. Wir wissen, dass wir in der Schweiz die Religionsfreiheit haben. Das bedeutet für mich, dass unsere muslimischen Mitbürger ihre Religion ausleben und in den Moscheen ihrem Glauben nachkommen dürfen. Minarette sind aber ein alleiniges Zeichen des Machtanspruchs des Islams. Sie finden das Wort "Minarett" im Koran kein einziges Mal. Wenn Sie in die Türkei reisen, finden Sie praktisch keine Minarette, sondern Glaubens- und Gebetsräume: die Moscheen. Darum bin ich einverstanden, dass die muslimischen Mitbürger ihre Religion so weit ausleben dürfen, wie sie unser Schweizer Recht nicht tangiert. Die Minarette gehören zu diesem Recht nicht dazu.
Hiltpold Hugues · Mit-M · Consiglio nazionale · Ginevra · Gruppo liberale-radicale
Le groupe libéral-radical votera l'arrêté fédéral relatif à l'initiative populaire "contre la construction de minarets" et rejettera l'amendement de la minorité présenté par Monsieur Gross, déclarant cette initiative nulle et non soumise au vote du peuple et des cantons.
S'agissant de la recevabilité de cette initiative, celle-ci respecte les règles impératives du droit international et doit, par conséquent, être soumise au souverain, ne serait-ce que pour des raisons symboliques évidentes.
S'agissant du fond, maintenant: l'inscription dans la Constitution d'une interdiction sans limites ni exceptions de construire de nouveaux minarets reviendrait à restreindre les droits fondamentaux essentiels, mais aussi à empiéter sur les compétences cantonales, et ceci sans aucun égard au principe de proportionnalité qui prévaut en Suisse.
De plus, cette initiative ne permet pas d'atteindre l'objectif visé par les auteurs de l'initiative. Elle ne permet ni de combattre, ni même de prévenir les actes attentatoires à la Constitution commis par des milieux extrémistes et fondamentalistes qui se réclament de l'islam. L'interdiction, au contraire, menacerait la paix religieuse en Suisse, car elle serait perçue comme une discrimination par la population musulmane. Elle stigmatiserait une communauté et engendrerait un sentiment d'exclusion à l'encontre des 400 000 musulmans qui vivent en Suisse ou simplement des Suisses qui sont musulmans et, qui sont, je tiens à le préciser, pour la plupart des cas, parfaitement intégrés. Cette initiative, bien loin de valoriser la cohabitation entre islam et valeurs helvétiques pousserait immanquablement les musulmans vers la clandestinité.
La Constitution, et d'ailleurs l'ensemble de la législation suisse, s'applique à tous, y compris aux musulmans de ce pays. Aucun d'eux ne peut invoquer un précepte religieux ou la charia pour se soustraire à l'ordre juridique suisse. Mais s'ils ne peuvent se réclamer d'un statut spécial, ils ont aussi le droit d'être traités à l'égal des autres personnes et communautés religieuses qui vivent en Suisse.
A l'étranger, l'interdiction visée par cette initiative susciterait l'incompréhension et ternirait inévitablement l'image de la Suisse, ce qui, vous en conviendrez tous, pourrait avoir des répercussions qui seraient fâcheuses tant sur la sécurité des établissements suisses que sur nos intérêts économiques. Cette initiative va aboutir à des conséquences désastreuses pour notre pays, et ceci quel qu'en soit son résultat dans les urnes. D'abord, elle va renforcer un sentiment d'exclusion et de rejet, qui est déjà observé auprès de nombreux musulmans qui vivent dans ce pays. En effet, comment demander à quelqu'un de se sentir partie prenante de l'identité nationale si l'on commence par rejeter d'emblée l'un des pans de son identité profonde, à savoir sa foi?
Aujourd'hui, l'immense majorité des 400 000 musulmans de Suisse ne s'identifient pas en priorité par leur appartenance à l'islam. Mais en s'attaquant à la religion de quelqu'un, on finit immanquablement par provoquer un repli identitaire défensif. Il ne faut pas se calquer sur des régimes qui étouffent l'espace religieux en condamnant les mouvements religieux à une clandestinité dommageable. Les initiants citent souvent l'exemple de l'Arabie saoudite qui n'accorde pas toute liberté de culte aux chrétiens. Nous, libéraux-radicaux, répondons d'abord que l'Arabie saoudite, pas plus qu'aucun pays au monde, ne doit être notre étalon, notre modèle.
Il ne s'agit pas ici de l'islam ou de l'Arabie saoudite, il s'agit de notre pays, la Suisse. Nous voulons un pays où l'on soit libre de croire, libre de ne pas croire; nous ne voulons pas instaurer une police religieuse. Quant au prétexte de la menace extrémiste, il porte à faux. Pour la contrer, ce qu'il faut, ce n'est pas interdire les minarets. Pour y parvenir, il faut assurer la transparence du financement des organisations religieuses. Il faut aussi permettre la formation d'imams en Suisse et non pas les faire venir de l'étranger, et tout ceci dans un esprit de tolérance qui prévaut en Suisse. Il ne s'agit pas d'islamiser la Suisse, mais de permettre l'émergence d'un islam qui provient de la Suisse, en accord, bien entendu, avec les valeurs de notre pays. Les musulmans ont droit à la fierté d'être musulmans mais aussi à la fierté d'être suisses. Et à ce titre, le minaret, qui est visible et identifiable, est un facteur d'identification et d'intégration puissant.
Lorsque, peu après la naissance de l'Etat moderne, les radicaux genevois ont offert des terrains aux juifs, aux orthodoxes et aux catholiques pour construire des lieux de culte au centre-ville, beaux et visibles de tous, ils ont donné à cette époque - c'était il y a 150 ans - un signal fort. Les religions ont leur place dans la cité, au coeur de la cité, pas à l'écart, pas dans des banlieues, pas dans des souterrains, pas dans des ghettos.
En remettant en cause, comme le font ceux qui soutiennent cette initiative, non plus le droit d'ériger des minarets mais les fondements mêmes d'une religion, on finit par étendre le reproche d'extrémisme à l'ensemble des croyants, voire à ceux qui, musulmans, ont choisi la voie de l'athéisme, cette liberté de ne pas croire. Un même soupçon commence à recouvrir le prédicateur extrémiste ou le collègue de bureau algérien qui observe approximativement le jeûne du mois du ramadan, mais qui ne rechigne pas, à l'occasion, de boire un verre de vin.
La liberté de croire, de prier et de s'identifier à des racines religieuses autant que culturelles, fait partie des besoins fondamentaux de chacun, et, dans un Etat fédéral comme la Suisse, construit sur l'acceptation réciproque des différences culturelles, linguistiques et religieuses, cette liberté est constitutive de notre identité nationale. C'est pourquoi la laïcité ne doit pas viser à interdire le fait religieux, mais bien au contraire à créer un cadre garantissant tant la neutralité confessionnelle de l'Etat que la liberté à tous les citoyens de croire mais aussi de ne pas croire. Ce n'est pas avec l'initiative qui nous est proposée que nous parviendrons à respecter ces valeurs.
C'est pour toutes ces raisons que je vous invite, au nom du groupe libéral-radical, à voter cet arrêté fédéral recommandant le rejet de l'initiative populaire "contre la construction de minarets" et à rejeter la proposition de la minorité composée de membres du groupe socialiste, emmenée par Monsieur Gross, qui prévoit de la déclarer nulle.
Lang Josef · Mit-M · Consiglio nazionale · Zugo · Gruppo dei Verdi
Es ist ein Zufall, aber ein symbolhafter Zufall, dass die Grünen gleich nach den "radicaux", wie mein Vorredner gesagt hat, sprechen. Wir sehen uns in der Tradition des Kampfes der Freisinnigen für einen säkularen Staat.
Die Minarett-Initiative verstösst gegen Grundprinzipien der Bundesverfassung, die nicht zur Disposition stehen. Kollega Ruey, nicht alles in der Verfassung steht zur Disposition. Nicht zur Disposition stehen die Rechtsgleichheit, die Glaubens- und Gewissensfreiheit, das Verhältnismässigkeitsprinzip, das Gebot, das Völkerrecht einzuhalten, das Diskriminierungsverbot. Sie hören, ich beziehe mich vor allem auf die Bundesverfassung. Ich weise aber auch darauf hin, dass wir, wenn wir diese Punkte verletzen, in Widerspruch geraten beispielsweise zu den Artikeln 9 und 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention oder zu den Artikeln 2, 18 und 27 des Uno-Paktes II. Die grosse Mehrheit der Grünen ist deshalb dafür, dass diese Volksinitiative für ungültig erklärt wird. Damit wollen wir ein Zeichen dafür setzen, dass nicht die ganze Bundesverfassung zur Disposition steht. Die Religionsfreiheit darf niemand abschaffen! Auch das Volk darf die Religionsfreiheit nicht abschaffen. Auch das Volk darf nicht alles. Die moderne Demokratie gründet auf zwei Pfeilern: dem demokratischen Pfeiler, dem Prinzip der Volkssouveränität, und dem liberalen Pfeiler, dem Prinzip der individuellen Rechte und der Rechte der Minderheiten.
Und noch etwas Weiteres darf nicht zur Disposition gestellt werden: Das ist der säkulare Charakter dieser Bundesverfassung, dieses Bundesstaates. Die Idee des säkularen Staates, also die Idee, Frau Hutter - und nur diese Idee ist modern -, dass ein Staat keine Konfession hat, dass ein Staat keine Religion hat, weil er nur so alle Konfessionen und alle Konfessionslosen und alle Religionen respektieren kann, baut auf einem ganz einfachen Grundsatz auf. Es ist der Grundgedanke der liberaldemokratischen Moderne, dass nämlich alle Bürger - in der Schweiz seit 1971 auch Bürgerinnen - gleich sind. Ein Staat, der eine bestimmte Religion bevorzugt oder benachteiligt, behandelt bestimmte Bürgerinnen und Bürger gleicher oder weniger gleich als die anderen Bürgerinnen und Bürger.
Die Diskriminierung der Angehörigen einer bestimmten Religionsgemeinschaft lief schon immer über die Behinderung der öffentlichen Präsenz der Symbole dieser Religionsgemeinschaft. Das schweizerische Modell des säkularen Staates - und hier unterscheiden wir uns vom französisch-laizistischen Modell - bedeutet nicht die absolute Trennung von Kirche und Staat, von Religion und Staat. Das schweizerische Modell anerkennt die gesellschaftliche Rolle der Religionsgemeinschaften. Das schweizerische Modell bedeutet allerdings religiöse Neutralität des Staates. Religiöse Neutralität des Staates heisst erstens gleiche Nähe und gleiche Distanz zu den Religionen und Konfessionen. Sie heisst zweitens: Der Staat verzichtet auf Bekenntnisse für und gegen einen bestimmten Glauben.
Die heutige Auseinandersetzung um das Minarettverbot steht in einer langen Reihe von Auseinandersetzungen um die Gleichberechtigung der Protestanten in katholischen Kantonen, der Katholiken in protestantischen Kantonen oder später der Juden und Konfessionslosen im Bundesstaat. Bei diesen Auseinandersetzungen ging es auch um Kirchtürme. Als die Katholiken 1830 in Lausanne eine Kirche bauen durften, wurde ihnen von der protestantischen Mehrheit der Kirchturm verboten; er galt offensichtlich als Machtsymbol des Katholizismus. Erst seit 1930 hat die Valentins-Kirche in Lausanne einen Kirchturm, samt Glocken, die dazugehören.
Die Frage der Gleichberechtigung der Juden war in der Schweiz vor allem eine Frage der Kultusfreiheit. Diese scheiterte noch 1866 am Widerstand der damaligen Nationalkonservativen. Frau Hutter, die damaligen Nationalkonservativen haben gegen die Gleichberechtigung der Juden genau gleich argumentiert wie Sie jetzt, fast wortwörtlich so. Sie haben gesagt: Nur Schweizer, die ans Kreuz glauben, können Schweizer sein, siehe Schweizerkreuz. Das heisst, sie haben ein nationales Symbol einseitig religiös interpretiert. Weiter haben sie damals darauf hingewiesen, die alten Eidgenossen seien auch Christen gewesen. In den Kantonen ging es dann noch einen Schritt weiter. In Nidwalden hiess es: Wer Protestant ist, kann nicht Nidwaldner sein, weil wir schon immer alle katholisch gewesen sind. Diese Logik führen Sie heute weiter, nicht mehr gegen Katholiken, nicht mehr gegen Juden, sondern jetzt halt gegen Muslime. Die Logik ist aber die gleiche.
Die Gleichberechtigung der Juden mit der Kultusfreiheit 1874 - und bei den Minaretten geht es auch um die Kultusfreiheit - bedeutete gleichzeitig, dass dieser Staat grundsätzlich zu einem säkularen Staat wurde. Vollständig geworden ist er es 1999 mit der letzten Totalrevision der Bundesverfassung. Seither gibt es keine konfessionellen Artikel mehr in unserer Verfassung. Es ist kein Zufall, dass es mehr oder weniger die gleichen Kreise sind, die hinter der Minarett-Initiative stehen, die 1999 die Bundesverfassung bekämpft haben. Damals haben sie verloren, jetzt wollen sie diese Niederlage rückgängig machen.
Die Minarett-Initiative stellt die Kultusfreiheit der Muslime, die Gleichberechtigung muslimischer Bürgerinnen und Bürger - die gibt es nämlich auch - und damit den säkularen Charakter unseres Staates infrage. Jetzt kommen die Initianten und sagen, die Minarette seien gar kein religiöses Symbol, ähnlich wie es die Lausanner vor 170 Jahren über den katholischen Kirchturm gesagt haben. Das zeige sich im Umstand, dass die Minarette im Koran gar nicht vorkommen würden. Wer die Bibel kennt, ist im Neuen Testament noch nie auf das Wort "Kirchturm" gestossen; trotzdem ist er ein christliches Symbol geworden. Übrigens: Wie sind die Muslime im 8. Jahrhundert in Syrien auf das Minarett gekommen, was war das Besondere an Syrien? Es gab dort viele Kirchen mit Kirchtürmen. Die Kirchtürme waren die historischen Vorbilder für die Minarette. Deshalb gibt es ultraorthodoxe Muslime, welche die Minarette ablehnen, weil es solche zu den Zeiten von Mohammed noch nicht gegeben hat. Deshalb ist es auch falsch zu meinen, die Minarette seien das Machtsymbol der Islamisten; wer das glaubt, versteht nicht viel vom Islam.
Die Befürworter dieser Initiative spielen sich als Verteidiger moderner Errungenschaften gegen eine antimoderne Religion auf, wie die Argumentation von Frau Hutter bezüglich der Gleichberechtigung vorher zeigte. Alle hier im Saal wissen, wer das Frauenstimmrecht 1959 und noch in den späten Sechzigerjahren bekämpft hat; alle hier im Saal wissen, wer gegen die Gleichberechtigung der Geschlechter, wer in den Achtzigerjahren gegen das neue Eherecht gekämpft hat. Diese Argumentation erinnert an eine andere Argumentation: Die erste Volksinitiative, die in diesem Land zur Abstimmung gekommen ist und leider angenommen wurde, war eine antisemitische Volksinitiative. Wie haben die Antisemiten damals argumentiert? Sie haben natürlich nicht gesagt, sie seien gegen die Juden; sie haben gesagt, sie seien für den Tierschutz - eine sehr moderne Argumentation. Sie haben damals das Schächtverbot beschlossen. Es besteht eine Analogie; die Geschichte wiederholt sich immer wieder.
Aber jetzt zum Argument des antimodernen Islams: Abgesehen von den 11 Prozent Musliminnen und Muslimen in der Schweiz, die Schweizer Bürgerinnen und Bürger sind, stammen 58 Prozent aus dem ehemaligen Jugoslawien und 21 Prozent aus der Türkei; das heisst, die grosse Mehrheit der Musliminnen und Muslime in der Schweiz stammt aus Ländern, die stark säkularisiert sind. Sie stammen aus Staaten mit starken säkularen Prinzipien. Ich unterrichte seit 27 Jahren an einer baugewerblichen Berufsschule. Ein grosser Teil meiner Schülerinnen und Schüler sind Muslime, und ich sage Ihnen: Ihre Nähe und Distanz zu den Moscheen ist ungefähr gleich gross wie die Nähe und Distanz der christlichen Schülerinnen und Schüler zu den Kirchen.
Ich bin am Ende meiner Ausführungen. Bekräftigen Sie den säkularen Charakter dieses Staates! Stehen Sie auch zu den freisinnigen Errungenschaften dieses Staates! Erklären Sie diese Initiative für ungültig! Empfehlen Sie sie auf jeden Fall zur Ablehnung!
Humbel Näf Ruth · Mit-F · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo PCD/PEV/glp
Die CVP/EVP/glp-Fraktion ist mit der Kommissionsmehrheit zum Schluss gekommen, dass die Initiative für gültig zu erklären und zur Ablehnung zu empfehlen ist. Zuerst zur Frage der Gültigkeit: Wir bezweifeln nicht, dass die Minarett-Initiative gegen verfassungsmässig garantierte Grundrechte wie Glaubensfreiheit und Rechtsgleichheit verstösst. Sie ist auch nicht völkerrechtskonform und könnte daher in dieser absoluten Form nicht umgesetzt werden. Aber die Initiative verstösst nicht gegen zwingendes Völkerrecht, wie wir es bis jetzt in Zusammenhang mit Artikel 139 Absatz 2 der Bundesverfassung verstanden haben. Unter dem Jus cogens dieses Artikels werden elementare Werte wie das Verbot von Sklaverei, Folter und Genozid verstanden.
Natürlich ist es stossend, wenn wir dem Volk wieder eine Initiative unterbreiten müssen mit der Feststellung, dass sie abgelehnt werden muss, weil sie nicht völkerrechtskonform umgesetzt werden kann. Wir sind aber der Meinung, dass wir diese verfassungsrechtliche Frage jetzt nicht umgehen oder lösen können, indem wir die Initiative für ungültig erklären, sondern wir werden den Begriff des zwingenden Völkerrechts zu diskutieren haben. Wir werden das bei der Behandlung der parlamentarischen Initiative Vischer 07.477, "Gültigkeit von Volksinitiativen", tun können. Es ist daher nicht eine Frage des fehlenden Mutes oder der Opportunität, Herr Gross, sondern die Frage ist die, wie wir unsere Verfassung weiterentwickeln. Wir haben keine Verfassungsgerichtsbarkeit, also obliegt diese Aufgabe auch dem Parlament, und wir haben eben die Tradition, dass wir unsere Verfassung weiterentwickeln, indem wir die einzelnen Artikel in der Öffentlichkeit diskutieren und vom Volk absegnen lassen. Wir möchten das auch in dieser Frage der Völkerrechtskonformität tun.
Nun zum Inhalt: "Der Bau von Minaretten ist verboten", lautet kurz und klar der Initiativtext. Nach der Begründung der Initianten geht es zum einen um eine Überforderung der Kantone und Gemeinden bei Baubewilligungsverfahren betreffend Minarette, weil offenbar drei Gemeinden Mühe damit bekunden. Zum anderen geht es aber um die Bedeutung von Minaretten, um die Behauptung, ein Minarett sei kein Bauwerk mit religiösem Charakter, sondern Siegeszeichen und Symbol eines religiös-politischen Machtanspruchs.
Zuerst zur Überforderung betreffend Baubewilligungsverfahren in den Gemeinden: Wie alle Bauvorhaben müssen auch Sakralbauten wie Moscheen mit oder ohne Minarett die ordentlichen kommunalen Baubewilligungsverfahren durchlaufen. Vorschriften des Raumplanungs- und Baurechts, des Ortsbild- und des Denkmalschutzes wie auch das Immissionsrecht ermöglichen differenzierte Lösungen. Kantone und Gemeinden sind durchaus auch bei diesen Projekten in der Lage, ihre Aufgaben wahrzunehmen.
Die politisch wesentliche Frage ist aber die, ob ein Minarett ein Siegeszeichen für einen religiös-politischen Machtanspruch, für islamischen Fundamentalismus und für die Scharia ist, wie das die Initianten behaupten. Oder ist ein Minarett ein religiöses Symbol, mit einem Kirchturm vergleichbar, und Ausdruck der Religionsfreiheit, wie sie von unserer Bundesverfassung garantiert ist? Unsere Bundesverfassung von 1999 unterscheidet nicht mehr zwischen christlichen und anderen Religionen, sondern entspricht unserem Verständnis der konfessionellen Neutralität des Staates. Da stellt die Minarett-Initiative einen zentralen verfassungsmässigen Wert infrage. Ein Bauverbot, das sich ausschliesslich gegen ein religiöses Symbol der Muslime richtet, würde den verfassungsmässig garantierten Grundsätzen der Rechtsgleichheit, der Glaubens- und Gewissensfreiheit sowie dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit zuwiderlaufen.
Ein Bauverbot für Minarette kann in jedem Fall auch nichts dazu beitragen, fundamentalistisch-islamistische Strömungen zu bekämpfen, im Gegenteil: Es müsste eine kontraproduktive Wirkung befürchtet werden. Ein Verbot kann Unsicherheit, Ausgrenzung und Hass schüren, weil sich auch die gemässigte muslimische Bevölkerung befremdet und gekränkt fühlen kann. Fundamentalistische Aktivitäten sind im Übrigen nicht an religiöse Zentren gebunden, sondern finden irgendwo statt. Es geht nicht um ein Problem, das von einem Gebäude ausgeht, sondern es geht bei islamistisch-fundamentalistischen Handlungen um Verstösse gegen staatlich gesetztes Recht, welche ohne Toleranz und mit der Konsequenz unserer Rechtsordnung zu ahnden sind.
Frau Hutter, bei uns gilt nicht die Scharia. Ich teile da Ihre Meinung voll. Aber ein Minarett hat nichts mit der Scharia zu tun.
Wir haben in unserem Land eine klare Trennung von Kirche und Staat. Das gilt für alle Menschen, die bei uns wohnen, unabhängig von ihrer religiösen oder ethnischen Herkunft. Alle sollen ihren Glauben frei praktizieren können. Ebenso klar ist jedoch, dass der Staat die Normen des Zusammenlebens setzt. Alle, die bei uns leben, haben unsere rechtsstaatlichen Normen und gesellschaftlichen Prinzipien zu respektieren und sich daran zu halten. Verstösse sind nicht zu tolerieren, sondern mit unseren rechtsstaatlichen Mitteln zu sanktionieren.
Wir haben die verfassungsmässig garantierte Gleichstellung von Mann und Frau. Zwangsheiraten können bei uns ebenso wenig toleriert werden wie religiös oder anders motivierte Gewalttaten oder Aufrufe zur Gewalt. Bei uns gilt für alle Kinder eine uneingeschränkte Schulpflicht mit Hauswirtschaft, Schwimmunterricht, Klassenlager usw. Es gibt für keine Religionsgemeinschaft Ausnahmen aufgrund von Glaubensregeln. Unsere Fraktion ist daher erleichtert, dass das Bundesgericht im letzten Herbst seine Rechtsprechung in diesem Punkt korrigiert und die Schulpflicht stärker gewichtet hat als das religiöse Empfinden. Dieser Entscheid richtet sich nicht gegen Muslime oder gegen die Religionsfreiheit, denn auch die Religionsfreiheit gilt nicht absolut. Das Urteil steht für starke Schulen, welche ihren vielfältigen Auftrag in Ausbildung, Integration und Prävention zu erfüllen haben. Das öffentliche Interesse an gut funktionierenden Schulen und an Integration ist höher zu gewichten als individuelle religiöse Bedürfnisse.
Frau Hutter beschwört die schleichende Islamisierung. Ist es aber nicht vielmehr so, dass wir uns als christliche Gesellschaft je länger, je mehr von unseren christlichen Wurzeln und Traditionen entfernen, uns aber gleichzeitig daran stossen, wenn andere Glaubensgemeinschaften ihren Glauben praktizieren und religiöse Symbole und Traditionen pflegen? Besinnen wir uns wieder vermehrt auf unsere christliche Kulturbasis, auf christliche Traditionen und Gepflogenheiten, und leben wir das Christentum. Dann wird uns kein Minarett stören, und wir haben auch keine Islamisierung zu befürchten.
Abschliessend sei noch darauf hingewiesen, dass es nicht nur Trennendes zwischen den drei Weltreligionen - Judentum, Christentum und Islam - gibt; es gibt Gemeinsames, Verbindendes und Bemühungen um einen Dialog. Nutzen wir diese Initiative als Chance zu einem Dialog zwischen Christen und Muslimen, aber lehnen wir die Initiative ab.
Aus verfassungsmässigen, demokratischen, rechtsstaatlichen, föderalistischen und aussenpolitischen Gründen empfiehlt Ihnen die CVP/EVP/glp-Fraktion die Minarett-Initiative zur Ablehnung.
Heim Bea · Mit-F · Consiglio nazionale · Soletta · Gruppo socialista
Das Minarett im solothurnischen Wangen, eigentlich der Kristallisationspunkt der Initiative, steht. Ruhe ist eingekehrt; die Menschen beginnen sich an den unscheinbaren Turm zu gewöhnen - wenn nicht die Rechte, seit Jahren auf das Thema Islamisierung eingeschossen, versuchte, das erlöschende Feuerchen wieder zu entfachen. Sie will Minarette per Verfassung verbieten, angeblich um des religiösen Friedens willen. Aber seien wir uns doch bewusst: Seit 150 Jahren leben wir in diesem Land mit Muslimen und Musliminnen zusammen. Heute stellen sie mit 350 000 Gläubigen eine beachtliche religiöse Minderheit dar. In diesen rund anderthalb Jahrhunderten sind gerade einmal vier Minarette entstanden. Die Initiative hat demnach weniger die Minarette im Visier - die Argumentation bestätigt dies - als vielmehr die Muslime selber.
Auch die Tatsache, dass bei anderen Sakralbauten wie beim buddhistischen Tempel, auch im Solothurnischen, dieser politische Disput ausgeblieben ist, ist doch ein deutliches Indiz, dass bei dieser Initiative einzig und allein der Islam ins Kreuzfeuer genommen werden soll. Die Sprache, mit welcher argumentiert wird, zeigt, in welchem Geist hier einer religiösen Minderheit gegenübergetreten wird. Sie kennen die Schlagworte "Parallelgesellschaft" und "Machtsymbol" oder gar die Drohfrage "Wollt ihr denn das Scharia-Recht?". Nein, das wollen wir nicht. Die Schweiz ist und bleibt ein Rechtsstaat, und in einem Rechtsstaat geht es nicht an, dass man, wie mit dieser Initiative, alle Menschen einer bestimmten Religionsgemeinschaft generell unter fundamentalistischen Verdacht stellt und sie damit ausgrenzt und beleidigt. Ich nenne das "Zündeln mit Kalkül", eine bekannte Taktik Rechtskonservativer, um von echten Problemen abzulenken, z. B. eben davon, dass das Finanz- und Wirtschaftsdesaster unsere Ersparnisse, unsere Renten, unsere Arbeitsplätze wegfrisst und dass Politik und Staat nicht nur Banken retten sollten, sondern auch tatkräftig und rasch für die breite Allgemeinheit kluge, beschäftigungssichernde, starke Konjunkturprogramme starten müssten.
Die Initianten müssen sich den Vorwurf gefallen lassen, dass sie die Privatsache Religion politisch aufladen und genau das bewirken, was sie zu verhindern vorgeben, nämlich den religiösen Frieden in diesem Land damit tatsächlich aufs Spiel setzen. Die Initiative, die sich ausschliesslich gegen die Religionsgemeinschaft des Islams wendet, verletzt damit das Diskriminierungsverbot unserer Verfassung. Das Minarett, an sich ein Kirchturm, ist nur der Aufhänger, um die Religionsfreiheit, das Recht, sich zur eigenen Religion zu bekennen, infrage zu stellen. Die Initiative widerspricht in ihrer Intoleranz damit urschweizerischen Grundfesten wie dem Respekt gegenüber Minderheiten im Land. Wer sich nur einen Moment überlegt, was es für ihn, für sie bedeuten würde, wegen seiner, wegen ihrer Überzeugung einer Art von gesellschaftlichem Generalverdacht ausgesetzt zu sein, versteht sofort, welche Radikalisierungskraft diese Ausgrenzungspolitik mobilisieren könnte.
Wir haben allen Grund, diese Initiative für ungültig zu erklären, auch wenn die Initiantinnen und Initianten behaupten, mit dem Minarettverbot unsere Rechtsordnung verteidigen zu wollen. Dabei stellen sie, wie bereits zweimal erwähnt, zentrale Werte unserer Bundesverfassung infrage: die Grundsätze der Rechtsgleichheit und der Glaubens- und Gewissensfreiheit. Die Initiative verstösst, wie auch schon erwähnt, gegen die Menschenrechtsgarantien der Europäischen Menschenrechtskonvention und gegen den Uno-Pakt II über die bürgerlichen und politischen Rechte. Würde die Initiative angenommen, könnte die Schweiz ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen nicht mehr einhalten, und im Streitfall wäre es der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg, der über Bau oder Nichtbau eines Gebetsturmes entschiede. Wollen die Initianten das? Mit Sicherheit erlitte aber die schweizerische Demokratie hinsichtlich ihrer Glaubwürdigkeit eine empfindliche Blamage. Denn die Initiative ist nicht umsetzbar. Wir von der SP-Fraktion sind überzeugt, dass die Schweizer Bevölkerung, wenn der Rat gegen unseren Willen die Gültigkeit beschlösse, mit kritischem Verstand die künstlich geschürten Emotionen besiegen und die Initiative ablehnen würde.
Wir meinen aber auf der anderen Seite, dass Befürchtungen in der Bevölkerung ernst zu nehmen sind. Fundamentalistischen Tendenzen, wie sie sich in jeder Religion bemerkbar machen können, gilt es mit rechtsstaatlichen Mitteln dezidiert entgegenzutreten. Ein Bauverbot bringt da gar nichts.
Die Behauptung gar, das Bauverbot für Minarette oder für Kirchtürme - man muss sehen, dass Minarettbauten zum Teil auf byzantinische Kirchturmbauten zurückgehen - stärke die Gleichstellung von Frau und Mann, ist ein Scheinargument, um nicht zu sagen aus dem Hut gezaubert. Denn wenn es tatsächlich um die Gleichstellung von Frau und Mann geht, ist von der SVP nicht viel zu hören. Ob ein Turm steht oder nicht, hat nichts mit Gleichstellung zu tun. Wenn man dieses Thema instrumentalisiert, dann hat das sehr wohl mit Gleichstellung zu tun, aber im negativen Sinn, so, wie wir die SVP immer in diesem Bereich erleben.
Wir bitten Sie: Sagen Sie Nein zur Gültigkeit, sagen Sie Nein zu dieser Initiative, und bekräftigen Sie damit ganz klar die Religionsfreiheit und den Rechtsstaat in diesem Land.
Marra Ada · Mit-F · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo socialista
L'initiative populaire, en plus d'inciter à la haine religieuse - particulièrement dans les arguments qui ont accompagné sa récolte et son dépôt -, contrevient à toute une série de droits de notre Constitution, comme les principes de l'égalité, de la liberté de conscience et de croyance et de respect du droit international. Elle viole aussi l'article 14 ainsi que l'article 2 de la Convention européenne des droits de l'homme et les articles 2 et 18 du Pacte II de l'ONU. Cela a été écrit noir sur blanc dans le message du Conseil fédéral. Malgré cela, le Conseil fédéral a décidé de ne pas invalider cette initiative, pour des raisons politiques plus que discutables. Autrement dit, il est dans la pratique internationale de n'invalider des initiatives que si elles contreviennent aux règles impératives du droit international, le fameux "ius cogens".
Le Conseil fédéral a estimé que tous les articles violés plus haut ne faisaient pas partie de ces règles impératives du droit international. En même temps, la définition de ce mythique "ius cogens" est une chose que se renvoient sans cesse les juges et les politiques. Si d'un point de vue juridique les droits fondamentaux nommés plus haut sont fixes, comme la liberté de croyance, le contenu du "ius cogens", lui, peut et doit évoluer.
En Suisse, et vous le savez, l'instance qui peut juger de la validité ou non d'une initiative, l'instance qui joue le rôle d'une cour constitutionnelle dans d'autres pays européens, c'est nous, le Parlement. Il est peut-être temps, dans un pays où il y a des initiatives à tendance d'exclusion et niant le droit des personnes, de poser un acte politique et d'invalider les initiatives qui violent ces droits fondamentaux.
Or la liberté religieuse est un droit fondamental. Et la définition même de la liberté religieuse est celle donnée par une communauté religieuse qui définit elle-même sa foi et la manifestation de sa foi, par exemple la forme de son édifice religieux. Or cette initiative contient intrinsèquement la négation de ce droit fondamental.
Les initiants ont décidé de mener une guerre quasi sainte contre l'islam en prétendant que cette religion porterait en elle-même la revendication de ne pas suivre la Constitution et l'ordre juridique des pays laïcs. Or, nous habitons en Suisse et pas aux Emirats arabes. Jamais, au grand jamais, aucun musulman en Suisse n'a demandé de remplacer la Constitution par la charia. Les musulmans en Suisse ne remettent pas en cause l'Etat laïc, ils veulent pouvoir aller tranquillement dans leur lieu de culte comme les catholiques, les protestants ou les juifs. Et s'il y a des musulmans qui enfreignent la loi, ils ne le font pas parce qu'ils sont musulmans; ou alors il faudrait comprendre qu'un ancien élu UDC au niveau national, qui a employé des clandestins dans ses champs pour récolter le tabac, était musulman.
Jusqu'à aujourd'hui, en Suisse, tout protestant, catholique, juif, musulman ou bouddhiste avait le droit de pratiquer sa religion comme il l'entendait, avec la condition de respecter notre Constitution, l'ordre juridique et les valeurs qui la sous-tendent. Et c'est juste. Prétendre comme le font les initiants que les musulmans en Suisse ne le font pas et qu'ils sont une menace pour notre société relève de l'incitation à la haine religieuse.
Je réponds encore à Madame Hutter "casque à boulons" qui est partie inélégamment en lançant sa phrase. Vous nous faites tordre de rire quand l'UDC se veut le mouvement de libération de la femme. Depuis quand est-ce que vous prenez des positions féministes? La femme qui a été élue au Conseil fédéral l'a été par d'autres que vous. (Applaudissements partiels)
Le groupe socialiste ne croit pas que nous pouvons légitimer une telle initiative et il vous demande d'invalider cette initiative qui bafoue les droits fondamentaux, nationaux et internationaux, qui discrimine et incite à la haine religieuse.
Haller Ursula · Mit-F · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo BD
Unversöhnlich, undifferenziert und verallgemeinernd hat vorhin Frau Hutter begründet, warum diese Initiative rechtens sein soll. Schade, dass sie es verpasst - ich kann meiner Vorrednerin nur zustimmen -, wenigstens die übrigen Fraktionen anzuhören und allenfalls zu hören, dass es durchaus auch ganz gute, sehr überzeugende Argumente gibt, diese Initiative abzulehnen. Sie hat nach ihrem Votum den Saal sofort verlassen.
Doch zurück zu meiner Aufgabe. Der Bundesrat ist der Ansicht, die Initiative stehe im Widerspruch zu zentralen Werten der Bundesverfassung. Erwähnt werden unter anderem die Rechtsgleichheit, die Glaubens- und Gewissensfreiheit, die Eigentumsgarantie, das Verhältnismässigkeitsprinzip und die Achtung des Völkerrechts. Dieser Argumentation kann sich die Fraktion der BDP anschliessen. Basis unserer Kultur sind die Religionsfreiheit und der Respekt vor Werten wie Solidarität, Vielfalt, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Diese Werte gilt es auch in der Zukunft zu pflegen. Unseres Erachtens verstösst die Minarett-Initiative gegen diese Werte. Sie schürt Ängste in der Bevölkerung und zementiert Feindbilder, weil sie, anstatt zu differenzieren, leider verallgemeinert. Wir haben es - ich wiederhole mich - soeben gehört.
Gerne möchte ich mich zu drei Aspekten konkreter äussern. Erstens zum Islam generell: Der Islam ist neben dem Christentum, dem Hinduismus, dem Buddhismus usw. eine Weltreligion, eine Hochreligion, die zudem zum Teil auf Fundamenten der jüdischen und der christlichen Religion aufbaut. Der Islam ist in keiner Weise gleichzusetzen mit Islamismus, d. h. mit einer radikal-fundamentalistischen Strömung im Islam. Das Christentum kennt ebenfalls fundamentalistische Bewegungen, welche für sich beanspruchen, sie verträten das einzig wahre Christentum. Islamismus und christlicher Fundamentalismus zeichnen sich aus durch Intoleranz gegenüber Andersdenkenden, durch militant-aggressive Missionierung Andersgläubiger und durch angstmachende Vorstellungen. Christlicher Fundamentalismus ist aber so wenig mit dem Christentum gleichzusetzen, wie Islamismus mit dem Islam in den gleichen Topf geworfen werden darf.
Leider tragen heute viele dazu bei, dass in unserem Verständnis die Unterscheidung zwischen der Hochreligion Islam und den radikalen Vorstellungen des Islamismus kaum mehr gemacht wird. Es ist deshalb gerade eine Aufgabe von christlichen Kirchen, die Volksängste, welche die Initianten der Minarett-Initiative ansprechen, abzubauen - Ängste, die auch wir von der BDP-Fraktion nicht einfach negieren wollen. Das kann z. B. durch Aufklärung erfolgen, sei es im kirchlichen Unterricht, in Gottesdiensten oder in der Erwachsenenbildung, oder durch vermehrte Anstrengung bezüglich Integration, wobei wir Integration so verstehen, dass beide Seiten einen Schritt aufeinander zu machen.
Es ist eine Wahrheit: Was man kennt, das fürchtet man nicht. Gemäss diesem Grundsatz sollen vermehrt Begegnungen von Moslems und Christen möglich werden, z. B. im geplanten Haus der Religionen in Bern. Wir haben in Thun seit dem 1. März dieses Jahres 600 Quadratmeter in einem Friedhof ausgeschieden, um dort für 160 Moslemgräber Platz zu machen. Wir haben dies in enger Zusammenarbeit mit Vertretern des islamischen Glaubens gemacht; wir haben dazu das Friedhofsreglement abändern müssen. Das ist alles ohne Probleme über die Bühne gegangen, weil wir miteinander gesprochen haben. Wir haben in Thun aber auch Projekte, die eine solche verallgemeinernde Kritik, wie wir sie vorhin gehört haben, unterbinden, indem wir versuchen, die Frauen einzubeziehen, damit sie lernen, wie die Rechte und die Pflichten hier in der Schweiz sind, und dieses Wissen zusammen mit ihren Kindern und deren Vätern auch leben können.
Ich möchte mich auch noch zum Verbot von Minaretten äussern. Von den Initianten der Minarett-Initiative wird ja argumentiert, in islamischen Ländern werde der Bau von christlichen Kirchen nicht geduldet. Das mag in einigen Ländern wie z. B. in Iran, einem vom Islamismus beherrschten Land, so sein. Aber in anderen vom Islam geprägten Staaten gibt es durchaus christliche Kirchen, so z. B. in Syrien, in Libanon, in der Türkei, in Ägypten. In diesen Ländern leben Muslime und Christen zum grössten Teil friedlich nebeneinander. Frau Humbel Näf hat vorhin darauf hingewiesen, dass das geltende Recht, das die Erteilung einer Baubewilligung unter anderem von der Einhaltung kantonaler und kommunaler Bauvorschriften, des Raumplanungsrechts, der Bestimmungen des Heimat- und Ortsbildschutzes sowie des Immissionsrechts abhängig macht, eine den lokalen Bedürfnissen entsprechende, zweckmässige Abwägung zwischen den religiösen Interessen der Betroffenen und den Interessen der Öffentlichkeit ermöglicht. Es wurde vorhin auch auf das konkrete Beispiel von Wangen bei Olten hingewiesen.
Erlauben Sie mir, noch eine letzte Frage in den Raum zu stellen. Diese Frage muss erlaubt sein: Welche Signalwirkung hätte eine Annahme dieser Initiative gegen aussen? Wie wir wissen, hat bereits die Einreichung der Initiative in der islamischen Welt für Unruhe gesorgt. So befürchten die Dachorganisationen unserer Wirtschaftsverbände, konkret Economiesuisse, denn wohl auch zu Recht eine negative Auswirkung auf die Schweizer Aussenwirtschaft und einen Boykott gegenüber Schweizer Produkten. Gerade in der heutigen Zeit der Wirtschaftskrise möchten wir lieber andere, positive Signale aussenden.
Aus diesem Grund bitte ich Sie im Namen der BDP-Fraktion, die Anträge der Minderheiten I und II abzulehnen und Volk und Ständen die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.
Schlüer Ulrich · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Frau Kollegin Haller, wir sind uns wohl einig, dass zum Nichtrechtsgültigen die Zwangsehe gehört. Sie haben Ihre Anstrengungen in Thun erwähnt: Wie viele Zwangsehen haben Sie dort festgestellt? Wie viele haben Sie verhindert? Wie viele haben Sie unterbunden?
Haller Ursula · Mit-F · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo BD
Herr Schlüer, wenn ich Sie richtig verstanden habe, ist diese Frage nicht Gegenstand dieser Verhandlung. Ich werde sie Ihnen beantworten, wenn ich mich in Thun erkundigt habe.
Simoneschi-Cortesi Chiara · P-F · Consiglio nazionale · Ticino · Gruppo PCD/PEV/glp
La présidente (Simoneschi-Cortesi Chiara, présidente): Monsieur Schlüer, ce n'est pas le thème du débat. On en est à l'initiative populaire "contre la construction de minarets".
Reimann Lukas · Mit-M · Consiglio nazionale · San Gallo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Sehr geehrte Frau Nationalrätin Haller, Sie haben erwähnt, dass Sie in Thun islamische Friedhöfe haben. Finden Sie, es sei ein Zeichen der Integration, wenn sich Leute nicht in denselben Friedhöfen wie Christen begraben lassen wollen, weil sie sagen, die Erde sei verunreinigt und sie wollten nicht neben Christen begraben werden?
Haller Ursula · Mit-F · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo BD
Für mich ist dies ein Zeichen der Integration. Ich habe vorhin erklärt, Integration heisse, aufeinander zuzugehen, und nicht, dass der eine stehen bleibt und der andere zu ihm hinkommen muss. Wenn wir daran denken, wie die Bestattungsrituale im Islam sind, dass die Moslems ihre Leichen normalerweise nur in Tücher einwickeln und sie so erdbestatten, darf ich Ihnen sagen, dass sie sogar bereit waren, ihre Verstorbenen in einen Sarg zu legen, allerdings mit Ausrichtung nach Mekka. Die 160 Grabfelder, die wir übrigens zusammen mit der Stadt Bern in Thun errichtet haben, sind eben ein Zeichen der Wertschätzung, ein Zeichen dafür, dass andere Religionen in unserer Gesellschaft auch Platz haben.
Wobmann Walter · Mit-M · Consiglio nazionale · Soletta · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Ich spreche auch als Präsident des Initiativkomitees. Zudem bin ich Bewohner eines minarettgeschädigten Kantons, wie Sie alle wissen.
Am 8. Juli 2008 hat das Egerkinger Komitee die Volksinitiative "gegen den Bau von Minaretten" mit 113 540 Unterschriften eingereicht. Die Initiative kam in sehr kurzer Zeit zustande. Es brauchte nur gut ein Jahr. Es haben Leute aus allen Schichten und aus allen Parteien unterschrieben. Ja, wir haben das Recht wahrgenommen, eine Initiative zu lancieren, und die Leute haben sie entsprechend unterschrieben. Herr Lang, auch dies, unser Initiativrecht, steht in der Bundesverfassung, und das haben wir wahrgenommen, nicht mehr und nicht weniger. Wenn wir das nicht mehr sollten tun können, hätten wir kapituliert, und dann wäre die Demokratie in unserem Land zum Fremdwort geworden.
Mit den in kurzen Abständen eingereichten Baugesuchen in Wangen, Langenthal, Wil usw. - in Winterthur steht schon ein Minarett - ist in den Augen wirklich vieler Schweizer die Grenze überschritten worden. Viele erkennen darin einen weiteren Schritt in Richtung einer Islamisierung unseres Landes. Und die Befürchtung ist gross und auch entsprechend berechtigt, dass nach dem Minarett der Gebetsrufer, der Muezzin, folgen könnte. Die Argumente wären nachher, so nehme ich einmal an, die gleichen. Von Deutschland weiss man ganz klar, dass nach dem Bau von Minaretten sehr bald auch die Zulassung des Muezzin verlangt wird.
Die Gegner der verschiedenen Baugesuche haben sich vor etwa drei Jahren zusammengeschlossen und die Initiative vorbereitet, lanciert und eingereicht. Diese Volksinitiative ist - im Gegensatz zu vielen anderen - wirklich sehr deutlich und klar formuliert: "Der Bau von Minaretten ist verboten." Diese Forderung soll Artikel 72 der Bundesverfassung ergänzen.
Das Minarett als Bauwerk hat wirklich keinen religiösen Charakter. Es wird weder im Koran noch in den anderen heiligen Schriften des Islam je erwähnt. Es stellt vielmehr ein religiös-politisches Machtsymbol dar. Somit verstösst ein entsprechendes Verbot in keiner Art und Weise gegen die Glaubens- und Religionsfreiheit. Auch in islamischen Ländern gibt es schliesslich Tausende von Moscheen ohne Minarette. Als Bauwerk hat das Minarett höchstens die Funktion eines Signalturms oder, früher, eines Wachtturms. Einige deuten es natürlich auch als Siegeszeichen, als Zeichen der Eroberung, als Zeichen für den Einzug der Scharia. Das Minarett bringt einen religiös-politischen Machtanspruch zum Ausdruck, nach dem Motto: "Hier sind wir, von hier weichen wir nicht mehr." Das Minarett steht somit auch im Dienst eines Anspruchs, der Toleranz grundsätzlich nicht kennt. Ich habe gestaunt, als ich vorhin die Initiativgegner von Toleranz habe sprechen hören, die unserer Seite scheinbar fehle. Das Minarett ist ein Symbol eines religiös-politischen Machtanspruchs, der von Glaubensfreiheit selber grundsätzlich gar nichts wissen will.
Und jetzt kommt noch eine zentrale Frage, die mir bisher niemand beantwortet hat oder beantworten konnte: Warum konnten die über 350 000 Muslime in unserem Land ihren Glauben bis heute ohne Minarette ausüben? Niemand unter den Muslimen hat sich daran gestört, und plötzlich braucht es eines nach dem anderen. Ich bin gespannt; vielleicht können mir das die Gegner nachher noch erklären, aber selbst muslimische Kreise haben diese Frage bis heute nicht beantwortet.
Weiter schafft die Initiative auch Klarheit für die Kantone und die Gemeinden. Diese sind bei Bewilligungsfragen betreffend Minarette häufig überfordert. Ich habe das ganz deutlich in meinem Wohnkanton in Wangen bei Olten gesehen, wo die Behörden masslos überfordert waren und wo sehr viele Fehler gemacht wurden. Dass es sich beim gesuchstellenden türkisch-kulturellen Verein von Wangen gemäss Inlandnachrichtendienst um einen Stützpunkt der Grauen Wölfe handelt, also einer extremistischen Organisation, der etwa 5000 Morde zur Last gelegt werden, ist wahrscheinlich kein Zufall und müsste uns alle hier drin hellhörig und nachdenklich machen.
Frau Heim, die Leute haben sich nicht an diesen Turm gewöhnt; sie haben sich überhaupt nicht daran gewöhnt, aber in den Medien hört man sie wahrscheinlich heute weniger als die Gegner der Initiative. Auch gewinnt die Scharia in der Schweiz und in Europa immer mehr an Bedeutung, und daraus beginnen sich sogenannte Parallelgesellschaften zu bilden - das heisst also: Missachtung unserer Verfassung und unserer Gesetze. Wollen Sie das? Auch diese Frage sei erlaubt. Die fortschreitende Islamisierung wird auch im übrigen Europa, vor allem in Mitteleuropa, zunehmend zum Problem; darum gibt es dort auch immer mehr Widerstand. So haben z. B. vor einem Jahr die österreichischen Bundesländer Kärnten und Vorarlberg entsprechende Gesetze für islamische Sakralbauten erlassen, die Minarette eigentlich verbieten oder praktisch verhindern. Italien diskutiert das sogenannte Barriere-Gesetz, das nicht nur ein Minarettverbot verlangt, sondern auch eine obligatorische Volksbefragung zu Moscheen.
Die ablehnende Haltung gegenüber dem Bau von Minaretten richtet sich nicht gegen den Islam als Religion. Die Initiative macht aber ganz klar deutlich, dass die Bevölkerung ein demokratisches Mitspracherecht bezüglich islamischer Bauten will und auch verlangt, weil das Minarett nicht eine kirchliche Baute, sondern das Symbol eines Machtanspruchs ist. Der zentrale Punkt ist, dass das Minarett, der Muezzin und die Scharia klar in einem Zusammenhang zu sehen sind und mit unserem freiheitlichen, demokratischen Gesellschaftssystem nicht vereinbar sind.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, die Volksinitiative zur Annahme zu empfehlen.
van Singer Christian · Mit-M · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo dei Verdi
Monsieur Wobmann, ne croyez-vous pas que tout ce que vous avez affirmé est justement en relation avec des communautés qui peuvent s'affirmer ouvertement, y compris avec un minaret, des communautés qui peuvent le mieux s'intégrer, le mieux respecter nos lois et nos us et coutumes? Ne croyez-vous pas qu'en les empêchant d'ériger des minarets, en les forçant à pratiquer leur culte dans des caves, cachées - comme d'ailleurs ces communautés devaient le faire au début -, on augmente les risques d'extrémisme?
Wobmann Walter · Mit-M · Consiglio nazionale · Soletta · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Lieber Kollege, nein, das glaube ich nicht.
Lang Josef · Mit-M · Consiglio nazionale · Zugo · Gruppo dei Verdi
Kollega Wobmann, in Lausanne besteht heute die Mehrheit der christlichen Bevölkerung aus Katholiken. Führen Sie das darauf zurück, dass 1930 das hundertjährige Verbot katholischer Kirchtürme aufgehoben wurde?
Wobmann Walter · Mit-M · Consiglio nazionale · Soletta · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Das hat gar keinen Zusammenhang mit unserer Initiative. Die Frage ist somit erledigt.
Simoneschi-Cortesi Chiara · P-F · Consiglio nazionale · Ticino · Gruppo PCD/PEV/glp
Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen
Le débat sur cet objet est interrompu
Schluss der Sitzung um 13.05 Uhr
La séance est levée à 13 h 05