04.446, 04.448, 04.475
Kantonale Kompetenz für steuerlich begünstigtes Bausparen / Bausparmöglichkeit für die Kantone. Änderung des StHG / Fakultative Einführung eines steuerbegünstigten Bausparmodells für die Kantone
Brändli Christoffel · P-M · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Antrag der Mehrheit
Festhalten
(= Den Initiativen keine Folge geben)
Antrag der Minderheit
(Germann, Graber Konrad, Schweiger, Luginbühl)
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
(= Den Initiativen Folge geben)
Proposition de la majorité
Maintenir
(= Ne pas donner suite aux initiatives)
Proposition de la minorité
(Germann, Graber Konrad, Schweiger, Luginbühl)
Adhérer à la décision du Conseil national
(= Donner suite aux initiatives)
Sommaruga Simonetta · Mit-F · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Die drei parlamentarischen Initiativen zum Bausparen sind heute zum dritten Mal in unserem Rat. Der Nationalrat hat sich in der Vergangenheit zweimal für Folgegeben entschieden - das erste Mal mit einem Verhältnis von rund drei zu zwei, das zweite Mal mit dem Verhältnis von 115 zu 62 Stimmen.
Die ständerätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben wiederum hat sich in den vergangenen vier Jahren dreimal gegen diese drei Initiativen entschieden. Am 6. März 2007 hat mein früherer Kollege, Herr Lauri, die Standesinitiative Basel-Landschaft 04.308 zum gleichen Thema in unserem Rat vertreten. Am 4. Dezember 2007, als die Standesinitiative zusammen mit den heute traktandierten parlamentarischen Initiativen behandelt wurde, übernahm unser früherer Kollege, Herr Schiesser, diese Aufgabe. Beide Male hat unser Rat keine Folge gegeben: das erste Mal mit 21 zu 15 Stimmen, das zweite Mal 22 zu 15 Stimmen.
Heute habe ich die Ehre, dieses Erbe anzutreten und Ihnen namens der Kommissionsmehrheit erneut zu beantragen, diesen drei parlamentarischen Initiativen keine Folge zu geben. Ich werde darauf verzichten, Ihnen sämtliche Argumente nochmals im Detail aufzuzählen. In unserer Kommission wurde das Geschäft unter den folgenden Aspekten nochmals angeschaut:
1. Die Haltung der Kantone: Die Position der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren (FDK) hat sich seit ihrem Schreiben von 2006 nicht geändert. Die FDK beantragte damals "mit allen gegen eine Stimme", der parlamentarischen Initiative Gysin keine Folge zu geben. Die Kantone haben ihre Ablehnung unter anderem damit begründet, dass mit dieser Initiative die formelle Steuerharmonisierung weiter aufgeweicht werde, was dem verfassungsmässigen Auftrag klar widerspreche. Diese Haltung teilt die Mehrheit Ihrer Kommission. Zum Argument, dass in der Bundesverfassung Steuerfreibeträge von der Harmonisierung ausgenommen seien, möchte ich in Erinnerung rufen, dass mit "Steuerfreibetrag" nicht irgendwelche Abzüge gemeint sind, sondern jene Grenze, unterhalb welcher die Mittel gebraucht werden, um den allgemeinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Das Bausparen kann man folglich nicht als "Steuerfreibetrag" abbuchen.
Die Mehrheit Ihrer Kommission ist der Meinung, dass der Haltung der Kantone in diesem Geschäft eine besondere Bedeutung zukommt; sie sind nämlich die Hauptbetroffenen dieser Vorlage. Mit einer Anpassung des StHG greifen wir ganz direkt in die Steuerordnung der Kantone ein. Es geht ja bei diesen drei Initiativen nicht um das Recht zur direkten Bundessteuer, sondern eben ausschliesslich um kantonales Steuerrecht.
Zugunsten der Initiativen wurde aufgeführt, dass das basellandschaftliche Modell eine Erfolgsgeschichte sei und vielen, gerade jungen Familien ermöglicht habe, Wohneigentum zu erwerben. Damit komme man auch dem verfassungsmässigen Auftrag der Wohneigentumsförderung nach. Die Abklärungen Ihrer Kommission haben aber ergeben, dass im Betrachtungszeitraum die prozentuale Zunahme der Wohneigentumsquote nicht nur im Kanton Basel-Landschaft, sondern ebenfalls in zahlreichen anderen Kantonen stark zugenommen hat. Es gibt nicht wenige Kantone, in denen die Quote ohne Bausparmodell sogar stärker gestiegen ist als in Basel-Landschaft.
Für die Förderung des Wohneigentums stehen nach Meinung der Mehrheit Ihrer Kommission andere, wirksame und effiziente Instrumente zur Verfügung, von denen auch rege Gebrauch gemacht wird. Allein im vorletzten Jahr haben 36 000 Versicherte von der Möglichkeit eines Vorbezugs von Mitteln aus der beruflichen Vorsorge Gebrauch gemacht, um Wohneigentum zu beschaffen. Auch Mittel aus der dritten Säule stehen hierfür zur Verfügung. Wenn Familienmitglieder nach zehn Jahren Berufstätigkeit - also lange vor Erreichen des Rentenalters - ihre Altersvorsorge unter anderem für Wohneigentum abzweigen, ist das durchaus zu verantworten, schliesslich gilt Wohneigentum als eine gute, sichere und sinnvolle Form der Altersvorsorge.
Die Befürworter des Bausparens haben in einer Studie, die sie in Auftrag gegeben haben, die positiven gesamtwirtschaftlichen Aspekte hervorgehoben. Die Aussagekraft dieser Studie leidet aber unter dem Mangel, dass die Opportunitätskosten in keiner Art und Weise berücksichtigt wurden.
Die Tatsache, dass ausser dem Kanton Basel-Landschaft in den letzten fünfzehn Jahren kein einziger anderer Kanton das Bausparen eingeführt hat, deutet darauf hin, dass nicht nur die Mehrheit unserer Kommission und - wie bereits zweimal bezeugt - die Mehrheit unseres Rates, sondern auch die übrigen Kantone vom Erfolg dieses Modells nicht überzeugt sind.
Die Kommissionsminderheit spricht sich zugunsten der parlamentarischen Initiativen aus mit dem Argument, dass eine Umfrage des Hauseigentümerverbandes ergeben habe, dass mindestens 75 Prozent der Bevölkerung einmal Wohneigentum erwerben möchte. Dieser grosse Wunsch nach Wohneigentum habe den Hauseigentümerverband bewogen, eine entsprechende Volksinitiative zu lancieren. Die Minderheit beantragt aber, dass sich der Rat schon vor Einreichung der Initiative Gedanken darüber mache. Die Minderheit weist auch darauf hin, dass das heutige System der Wohneigentumsförderung für jüngere, weniger gut Verdienende kein adäquates System sei. Sie erinnern sich, dass an unserer letzten Ratssitzung zu diesem Geschäft auch die Aussage gemacht wurde, dass Bürger und Bürgerinnen mit Wohneigentum in aller Regel weit engagiertere Staatsbürger seien als jene, die sich aus finanziellen Gründen nicht in diese Verantwortung begeben könnten.
Für die Entscheidung, die wir heute erneut zu fällen haben, stellt sich noch die Frage, ob sich seit unserer letzten Entscheidung im Dezember 2007 etwas an der Ausgangslage geändert hat oder ob neue Fakten auf dem Tisch sind. Neue Tatsachen sind zwar keine aufgetaucht, hingegen hat sich das Umfeld insofern vielleicht etwas verändert, als sich - Sie erinnern sich an unsere Diskussion in der ersten Woche dieser Session - die Frage oder das Bedürfnis nach einer Vereinfachung des Steuersystems immer dringender stellt. Zwar sind wir uns über den Weg, der dahin führt, noch nicht einig geworden; es ist aber davon auszugehen, dass die hier zur Diskussion stehenden Modelle das Gegenteil einer Vereinfachung des Steuersystems bewirken. Auch die Schwächen, die wir bei der Förderung von ausserfiskalischen Zielen - hier geht es jetzt um die Wohneigentumsförderung - mit steuerlichen Anreizen festgestellt haben, kommen bei diesem Geschäft voll zum Tragen. Das ist übrigens auch die Meinung des Bundesrates, der uns nach Würdigung aller Aspekte nahelegt, den Initiativen keine Folge zu geben.
Schliesslich, wir haben es bereits gehört, ist man bereits daran, für zwei Volksinitiativen zu diesem Thema Unterschriften zu sammeln. Es geht einerseits um die Volksinitiative der Schweizerischen Gesellschaft zur Förderung des Bausparens, deren Unterschriftensammlung bis im September 2008 läuft. Der Inhalt dieser Initiative, die unter dem Titel "Mit dem Volk gegen die Steuervögte" angepriesen wird, kommt dem Inhalt der drei parlamentarischen Initiativen am ehesten entgegen. Sie will den Kantonen ebenfalls die Freiheit geben, das Bausparen einzuführen. Damit würde eine Entharmonisierung im Steuerrecht immerhin auf Verfassungsstufe explizit festgehalten.
Die Initiative enthält aber noch ein weiteres Element, nämlich eine Art Energiebausparen. Damit sollen Wohneigentümer ebenfalls profitieren, indem sie für energieeffiziente Sanierungen einen steuerlichen Anreiz erhalten.
Bei der Volksinitiative des Hauseigentümerverbandes zum Bausparen läuft die Unterschriftensammlung bis 2009. Sie tastet die formelle Steuerharmonisierung nicht an und will das Bausparen zwingend auf Stufe Bund und Kantone einführen. Über den aktuellen Stand der Unterschriftensammlung ist im Moment nichts bekannt.
Namens der Kommissionsmehrheit, die sich mit 6 zu 4 Stimmen gegen diese drei parlamentarischen Initiativen ausspricht, beantrage ich Ihnen, den drei Initiativen keine Folge zu geben. Die Kommissionsmehrheit will damit auch zum Ausdruck bringen, dass wir - darin waren wir uns in der vorletzten Woche in diesem Rat ja immerhin einig - der steuerlichen Entlastung von Familien mit Kindern oberste Priorität einräumen wollen.
Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Sie haben es gehört: Die ablehnende Haltung der WAK Ihres Rates fusst namentlich auf dem Umstand, dass die Bausparvorstösse für die Kantone die fakultative Einführung des steuerbegünstigten Bausparens vorsehen, was eine knappe Mehrheit der WAK als dem Grundsatz der Steuerharmonisierung entgegenstehend betrachtet. Dem ist zweifellos so. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Initiative des Hauseigentümerverbandes Schweiz, welche die Bausparmöglichkeit allerdings ins Steuerharmonisierungsgesetz übernehmen will. Auch dazu hat ja die Kommissionspräsidentin bereits Ausführungen gemacht.
Wir hätten also demnächst, falls beide dieser laufenden Initiativen zustande kommen, ohnehin darüber zu entscheiden, ob wir das Bausparen ermöglichen wollen und, wenn ja, ob es im Steuerharmonisierungsgesetz festgehalten werden soll oder ob man es den Kantonen frei überlassen will. Beide Initiativen haben ihre Vor- und Nachteile, aber konsequenter - wenn schon - wäre es sicher, wenn man das Bausparen in das Steuerharmonisierungsgesetz aufnehmen würde, um nicht der formellen Steuerharmonisierung weiter entgegenzuwirken. In dieser Beziehung kann ich mich anschliessen.
Womit ich etwas Mühe habe, ist die Auslegung dieser Studie über den volkswirtschaftlichen Nutzen und die Tatsache, dass die Kantone dagegen sind. Ich weiss nicht, ob dies wirklich auf den Nutzen des Bausparens zurückzuführen ist oder ob nicht einfach jeder primär auf seinen Geldbeutel schaut oder ob man das System nicht richtig verstehen will. Lassen Sie mich einen kleinen Vergleich machen: In der Schweiz musste ich mir immer anhören, Rondelle im Strassenverkehr taugten nichts. Heute weiss jeder: Dort, wo es ein Rondell hat, fliesst der Verkehr. Aber die Schweizer waren so auf die Ampeln fixiert, dieses Wechselspiel "rot-orange-grün" hat ihnen so Freude gemacht, dass sie sehr daran gehangen haben. In England und anderswo hatte es längst funktioniert, und irgendwann hat man gemerkt: Aha, in der Schweiz geht's tatsächlich auch - welch ein Wunder!
Beim Bausparen tut man auch so. In anderen Ländern ist es längst etabliert. Stattdessen lassen wir hier in der Schweiz zu, dass die Leute an ihrer beruflichen Vorsorge, nämlich am Obligatorium, herumknabbern, der zweiten Säule Mittel entziehen. Ich kann Ihnen sagen: Jeder, der das System ein bisschen kennt, weiss: Wer Geld aus der beruflichen Vorsorge herausnimmt, der hat am Schluss die berühmte Zwei auf dem Buckel. Das ist für die Sparenden also kein gutes Geschäft. Anders wäre es, wenn man freiwillig sparen würde, vergleichbar mit einer dritten Säule. Denn dieses Vorsorgesparen ist ja eigentlich nichts anderes als eine Art dritte Säule, deren Mittel dann aber zweckgebunden, eben für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum, einzusetzen wären. Auch vor diesem Hintergrund bedaure ich also, dass die Mehrheit sich erst teilweise davon hat überzeugen lassen, dass das Bausparen nicht nur einem echten Bedürfnis der Bevölkerung entspricht - das hat auch Frau Sommaruga eingeräumt -, sondern auch volkswirtschaftlich Sinn macht.
Nachdem das Bausparen im Nationalrat bis anhin jeweils deutlich unterstützt worden ist, zuletzt fast im Verhältnis zwei zu eins, wäre zu wünschen, dass der Ständerat die Stimme des Volkes ebenfalls hörte und auf die Linie des Nationalrates einschwenkte. Lehnt heute auch das Plenum des Ständerates diese Bauspar-Vorstösse ab, sind sie definitiv erledigt.
Umso mehr Gewicht erhalten dann die laufenden Volksinitiativen: jene des Hauseigentümerverbandes der Schweiz (HEV), sie ist bereits angesprochen worden, und jene der Schweizerischen Gesellschaft zur Förderung des Bausparens. Die Initiative des HEV hat auch noch eine Änderung bei der Eigenmietwertbesteuerung zum Ziel, während die andere eben das Bausparen zum Ziel hat; es kämen vom HEV dann gleich zwei Initiativen. Für die Volksinitiative "Eigene vier Wände dank Bausparen" sind bis jetzt, wenn ich richtig informiert bin, 80 000 oder 90 000 Unterschriften gesammelt worden. Diese dürfte also zustande kommen.
Das Bausparen generiert insgesamt eine hohe Wertschöpfung. Durch die dadurch ausgelösten wirtschaftlichen Aktivitäten im Wohnungsbau erhalten die Kantone und Gemeinden - mit einigen Jahren Verzögerung, das sei eingeräumt - ein Mehrfaches an eingesetzten Steuern und Abgaben zurück. Kurzum: Es ergibt sich eine positive Netto-Wirkung.
Rund 76 Prozent der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger wünschen sich, in den eigenen vier Wänden wohnen zu können. Diese Aussage fusst auf einer Umfrage des GfS-Forschungsinstituts in Bern. Mit der Ermöglichung eines Bausparmodells kommt man dem Verfassungsauftrag der Wohneigentumsförderung in idealer Weise nach. Das Bausparen ist, wie das Beispiel des Kantons Baselland zeigt, nachweislich eigentumsfördernd. Vom Bausparen profitieren vor allem Personen und Familien mit mittleren und unteren Einkommen; auch das hat die Studie gezeigt. Zudem schafft es einen volkswirtschaftlichen Nutzen, der wie erwähnt der ganzen Bevölkerung zugutekommt, allerdings mit ein paar Jahren Verzögerung. Das dürfte der Grund dafür sein, dass die Finanzdirektoren keine so grosse Freude haben; sie möchten das Geld den Leuten wenn schon selber zukommen lassen.
Aus all diesen Gründen lade ich Sie ein, ein Zeichen für das selbstbewohnte Eigentum auszusenden, ein Zeichen an Mieterinnen und Mieter als künftige Eigentümerinnen und Eigentümer, ein Zeichen dafür, dass wir die Wünsche der Bevölkerung nach dem Wohnen in den eigenen vier Wänden ernst nehmen. Schliessen Sie sich der Minderheit an. Dann haben wir diesen Volksinitiativen, wenn sie dann tatsächlich zur Diskussion stehen, etwas entgegenzuhalten. Ich danke Ihnen für die Unterstützung der Minderheit.
Leumann Helen · Mit-F · Ständerat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion
Die WAK argumentiert bei der Ablehnung eines Modells zur Wohneigentumsförderung mit dem Argument der verfassungswidrigen Disharmonisierung, die mit dieser Initiative gegenüber dem Steuerharmonisierungsgesetz geschaffen werde. Darüber hinaus sei ja der Verfassungsauftrag für Wohneigentumsförderung im Rahmen der Säulen 2 und 3a bereits ausreichend gegeben. Schliesslich wird auch die Wirksamkeit eines Bausparmodells bezweifelt.
Lassen Sie mich auf diese zentralen Ablehnungsgründe kurz eingehen:
Zur Verfassungsmässigkeit: Artikel 129 der Bundesverfassung hält in Absatz 2 unmissverständlich fest: "Von der Harmonisierung ausgenommen bleiben insbesondere die Steuertarife, die Steuersätze und die Steuerfreibeträge." Bausparen kann somit gar nicht verfassungswidrig sein und verletzt auch nicht das Steuerharmonisierungsgesetz. Zudem stelle ich fest, dass das Bausparen über entsprechende Anpassungen des Steuerharmonisierungsgesetzes allen Kantonen ermöglicht wird. Wie kann also Bausparen verfassungswidrig sein, wenn es jedem Kanton zur freiwilligen Nutzung offensteht?
Zur Wohneigentumsförderung mit den Säulen 2 und 3a: Das Argument lautet, der Verfassungsauftrag zur Wohneigentumsförderung werde ja mit den Instrumenten der Altersvorsorge abgedeckt, also mit den geschaffenen Möglichkeiten, Eigenkapital für Wohneigentum aus Sparkapital der Säulen 2 und 3a zu bilden. Dieses Argument finde ich mehr als nur problematisch. Aus staats- und sozialpolitischen Überlegungen heraus muss man sich wirklich fragen, ob die Instrumente der Altersvorsorge derart zweckentfremdet werden dürfen und ob es politisch klug und statthaft ist, dass das Kapital, das zur sozialen Sicherung des Alters gedacht und gebildet wird, als Ersatz für die staatliche Wohneigentumsförderung missbraucht werden darf.
Ist es tatsächlich zu verantworten, Familien dazu zu motivieren, ihre Altersvorsorge lange vor Erreichung des Rentenalters für Wohneigentum abzuzweigen, Kapital, dass sie eigentlich im Rentenalter zum Leben und zum Überleben brauchen? War das der Sinn und das Ziel bei der Schaffung der zweiten Säule und der Säule 3a? Ich glaube nicht.
Das Bausparen ist eine einfache, direkte und letztlich auch für das Staatswesen lohnende Investition zur Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum, und zwar ohne Umwege und ohne andere sozialpolitische Ziele und Instrumente zu gefährden oder zu schwächen. Familien müssen ja das Kapital sparen. Es wäre deshalb sehr einfach, das Bausparkapital nachzubesteuern, wenn es nicht zweckgerichtet eingesetzt würde.
Zur Wirksamkeit der Wohneigentumsförderung: Die Gegner des Bausparens bezweifeln, dass Bausparen überhaupt in der Lage ist, Wohneigentum zu fördern. Der Kanton Baselland - wir wissen das - praktiziert seit fünfzehn Jahren sein Bausparmodell mit grossem Erfolg. Rund 6000 Baselbieter Mieterfamilien sind in dieser Zeit zu Wohneigentümern geworden, von denen ein ansehnlicher Teil ihren Traum vom Eigenheim sonst nie hätte realisieren können. Das ist nicht einfach eine Behauptung, sondern beruht auf Erfahrungszahlen und harten Fakten, die in einer wirtschaftswissenschaftlichen Studie vor zwei Jahren untersucht und erhärtet worden sind.
Aus dieser Studie wissen wir erstens, dass über zwei Drittel der Baselbieter Bausparer aus mittleren und auch aus unteren Einkommensklassen stammen. Das steuerbare Durchschnittseinkommen einer Baselbieter Bausparerfamilie liegt bei rund 56 000 Franken. Es erstaunt deshalb, wenn behauptet wird, vom Bausparen würden ohnehin nur Reiche profitieren. Wir wissen zweitens, dass Baselland mit seinen jährlich rund 5 Millionen an kantonalen Investitionen ins Bausparen - also 4,5 Millionen Franken Steuermindereinnahmen und 0,5 Millionen Franken Bausparprämien - in der regionalen Bau- und Planungswirtschaft eine Wertschöpfung von rund 50 Millionen Franken auslöst.
Das Argument, Bausparen sei unwirksam bzw. zu wenig wirksam, verschliesst sich der Realität und der Praxis.
Geht es hier wirklich um die Sache oder nicht einfach um die sicher ehrenwerte Sorge, mit Bausparen werde das Steueraufkommen des eigenen Kantons geschmälert? Dafür habe ich sogar Verständnis. Denn ich mache mir auch solche Überlegungen für meinen Kanton. Ich bin aber überzeugt, dass der Kanton Baselland rechnen kann und ebenso in der Pflicht ist, seine Steuern zu pflegen und zu mehren. Die zitierte Studie belegt auch, dass dank der hohen Investitionswirkung des Bausparens in der kantonalen und regionalen Bauwirtschaft, dass dank dem Investitionskapital unter dem Strich wieder mehr zurückfliesst, als der Kanton für das Bausparen investiert hat. Konkret beläuft sich der Return on Investment in Baselland laut der Studie auf 6,1 Millionen Franken. D. h., es gibt 1,6 Millionen Franken Gewinn auf die 4,5 Millionen Franken Steuereinnahmen. Bausparen ist also für den Fiskus kein Steuergeschenk, sondern eine Investition, die sich im Laufe der Zeit auch für die Staatskasse wieder bezahlt macht.
Deshalb unterstütze ich die Minderheit, und ich bitte Sie, das ebenso zu tun.
Brändli Christoffel · P-M · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
04.446
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 22 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 16 Stimmen
04.448
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 21 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 17 Stimmen
04.475
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 21 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 17 Stimmen