08.439

Imposta nazionale di successione a partire da un milione di franchi

Intervento procedurale

Antrag der Mehrheit

Der Initiative keine Folge geben

Antrag der Minderheit

(Fehr Hans-Jürg, Fässler, Kiener Nellen, Leutenegger Oberholzer, Rennwald, Schelbert, Thorens Goumaz, Zisyadis)

Der Initiative Folge geben

Proposition de la majorité

Ne pas donner suite à l'initiative

Proposition de la minorité

(Fehr Hans-Jürg, Fässler, Kiener Nellen, Leutenegger Oberholzer, Rennwald, Schelbert, Thorens Goumaz, Zisyadis)

Donner suite à l'initiative

Wyss Ursula · Mit-F · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo socialista

Meine parlamentarische Initiative verlangt eine nationale Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen mit einem Freibetrag von einer Million Franken. Dieser hohe Freibetrag unterscheidet den aktuellen Entwurf grundsätzlich von allen bisherigen Vorschlägen. Es sollen explizit nur die ganz grossen Vermögen berücksichtigt werden; der Mittelstand soll nicht betroffen sein. Dies ist auch der Unterschied zu allen ehemaligen kantonalen Erbschaftssteuern. Mit diesen wurden nämlich grösstenteils Erbschaften bereits ab wenigen Zehntausend Franken besteuert. Das ist nicht meine Absicht.

Der Mittelstand - ich betone es extra - soll nicht betroffen sein. Es ist nämlich sinnvoll, dass Vermögen längerfristig angelegt wird, und es ist sinnvoll, dass Familienvermögen speziell behandelt wird. Mit einem Freibetrag von einer Million Franken pro Vermögensfall - nicht pro Erbfall - werden somit 97 Prozent der Bevölkerung weiterhin keine Erbschaftssteuern entrichten. Das heisst auch, dass alle normalen Einfamilienhausbesitzerinnen und -besitzer nicht tangiert sind. Hingegen würden die reichsten 3 Prozent der Erben erfasst. Diese und nur diese Vermögen sind damit gemeint.

Wenn also betont wird, dass der Mittelstand von einer solchen Erbschaftssteuer explizit nicht betroffen ist, dann kann man sogar noch einen Schritt weiter gehen und sagen, dass durch die zusätzlichen Einnahmen durch diese Erbschaftssteuer der Mittelstand entlastet werden kann, zum Beispiel - ich rede jetzt in die Richtung meiner bürgerlichen Kolleginnen und Kollegen - bei der Vermögenssteuer. Die Frage, die hier also zur Disposition steht, ist: Wer soll Steuern bezahlen? Sind es die Allerreichsten, oder ist es der Mittelstand? Die Volksabstimmung im Kanton Zürich über die Pauschalbesteuerung hat gezeigt: Für die Bevölkerung ist es immer weniger akzeptabel, steuerlich belastet zu werden, während Superreiche ihr Vermögen am Fiskus vorbeischleusen. Vor diesem Hintergrund scheint mir eine gesellschaftspolitische Diskussion angebracht: Wohlstand verpflichtet!

Hier sind wir beim wesentlichen Punkt meines Anliegens. Wir haben heute eine ungleiche Verteilung der Vermögen und stossen damit an gesellschaftliche Grenzen. Die reichsten 10 Prozent der Bevölkerung besitzen 70 Prozent der Vermögen. Oder anders gesagt: Die drei reichsten Zürcher besitzen so viel wie 56 Prozent der Zürcher Bevölkerung. Zudem wuchs das Vermögen des reichsten Prozents der Bevölkerung in den letzten zehn Jahren um 70 Prozent, während das Durchschnittsvermögen von 29 000 Franken auf 35 000 Franken zugenommen hat und die Reallohnentwicklung seit den Neunzigerjahren sogar stagniert.

Damit ich klar bin: Es ist volkswirtschaftlich und gesellschaftlich wünschbar, dass die Leute Wohlstand finden. Es ist aber problematisch, wenn sich der Reichtum immer stärker konzentriert und die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter auseinandergeht. Diese Konzentration ist problematisch, und sie ist besonders problematisch, wenn die Allerreichsten zusätzlich von ihren gesellschaftlichen Pflichten befreit werden, und sie ist dann besonders problematisch, wenn es sich um gigantische Vermögen handelt, die ohne Leistung vererbt werden. Dies verzerrt die Voraussetzungen für individuellen finanziellen und gesellschaftlichen Erfolg auf ungerechtfertigte Weise. Leistung soll sich lohnen. Dies ist ein oder praktisch das Uranliegen einer sozialen Marktwirtschaft.

Wenn wir über die Konzentration des Reichtums und dessen Vererbung diskutieren, dann müssen wir auch über die Altersstruktur der Erben diskutieren. Zwei Drittel der jährlich rund 30 Milliarden Franken, die vererbt werden, gehen an über Fünfzigjährige, und ein Drittel geht sogar an Rentnerinnen und Rentner. Die Vermögensvererbung konzentriert sich also ganz stark auf die Rentnergeneration, und vor diesem Hintergrund hat zum Beispiel der IWF den alternden Gesellschaften, wie die Schweiz eine ist, empfohlen, ihre Erwerbsbevölkerung durch höhere Erbschaftssteuern zu entlasten.

Der Vorschlag einer nationalen Erbschaftssteuer für Multimillionäre, wie er hier vorliegt, ist darum auch nicht im Hinblick auf mehr Einnahmen oder auf die Finanzierung einer bestimmten Aufgabe konzipiert, sondern vielmehr - und damit komme ich zum Schluss - im Hinblick auf eine verbesserte Steuergerechtigkeit. Es erstaunt darum auch nicht, dass dieser Vorschlag, wie er hier mit diesem hohen Freibetrag von einer Million Franken pro Vermögensfall vorliegt, bei einer repräsentativen Umfrage auf eine Zustimmung von 70 Prozent stösst. Ich hoffe, dass wir hier ähnlich repräsentativ zusammengesetzt sind.

Fehr Hans-Jürg · Mit-M · Consiglio nazionale · Sciaffusa · Gruppo socialista

Sie haben jetzt gerade auf sehr überzeugende Art und Weise mitgeteilt bekommen, warum eine nationale Erbschaftssteuer für die direkten Nachkommen der Verstorbenen sinnvoll wäre. Aus meiner Sicht ist es so, dass es keine intelligentere Steuer gibt als die Erbschaftssteuer. Im Unterschied zu anderen Abgaben belastet sie nicht die Arbeit, im Unterschied zur Mehrwertsteuer belastet sie nicht den Konsum. Sie belastet ausschliesslich Personen, die überhaupt nichts dazu beigetragen haben, dass es das zu erbende Vermögen gibt. Es waren andere, die die Leistung erbracht haben, die zu diesem Vermögen geführt hat, nicht diejenigen, die es mit dem Erbgang bekommen. Da ist doch die Forderung, dass auch die Allgemeinheit etwas von diesem Erbe haben sollte, nichts als legitim.

Für mich ist der Sturmlauf der bürgerlichen Fraktionen und Parteien gegen die Erbschaftssteuer vollkommen unverständlich, denn es gibt die Erbschaftssteuer ja in allen Kantonen. In allen Kantonen werden alle Erben ausser den direkten Nachkommen besteuert, also können Sie ja nicht im Grundsatz dagegen sein, denn sonst müssten Sie die Erbschaftssteuer in den Kantonen auch abschaffen. Bis vor kurzer Zeit gab es in allen Kantonen auch eine Erbschaftssteuer für die direkten Nachkommen. Sie ist nur als Ergebnis des unseligen Steuerwettbewerbs abgeschafft worden. Ein Kanton hat begonnen, hat sich einen Vorteil herausgeholt, dann sind alle anderen hinterhergelaufen und haben das Gleiche gemacht. Heute nun liegt ein riesiges Steuersubstrat brach. Dieses Geld muss von anderen aufgebracht werden.

Ich finde es entlarvend, dass Sie gegen diese Idee dermassen Sturm laufen; damit gebärden Sie sich hier einmal mehr als Interessenvertreter der Reichen und Superreichen. Die Initiative will ja nur die Millionenerben steuerlich erfassen, alle anderen nicht. Die grosse Mehrheit ginge steuerfrei aus, Frau Wyss hat Ihnen die Zahlen genannt. Ich sage Ihnen gerne noch eine andere: Ein Promille der Bevölkerung besitzt so viel Vermögen wie 86 Prozent der Bevölkerung. Das heisst, auf einen superreichen Menschen kommen in der Schweiz 860 gewöhnliche Sterbliche. Das ist die extrem ungleiche Vermögensverteilung, die wir in unserem Land haben, und das hat dann eben auch zur Folge oder hätte zur Folge, wenn man eine Erbschaftssteuer für die grossen Erbschaften einführen würde, dass je nachdem wie man sie ausgestaltet, ein ganz ansehnlicher Betrag von 2 bis 3 Milliarden Franken eingenommen werden könnte. Das ist keine Lappalie, sondern das fällt ins Gewicht.

Nun sagen Leute aus den bürgerlichen Fraktionen an diesem Punkt immer, sie wären schon für eine Diskussion zu haben, aber wir müssten unsererseits bereit sein, vielleicht andere Steuern abzuschaffen, die Vermögenssteuer oder was auch immer dann ins Spiel gebracht wird. Ich bin zwar persönlich nicht dieser Meinung, aber wenn Sie, die Sie so argumentieren, tatsächlich der Meinung sind, man könnte die Vermögenssteuer gegen die Erbschaftssteuer austauschen, dann müssten Sie doch dieser Initiative jetzt Folge geben. Das wäre der Einstieg dafür, denn es ist eine parlamentarische Initiative, und diese sind nicht in Stein gehauen, sondern da kann man nachher auch etwas daraus machen. Ich weiss, dass ich mir wahrscheinlich jetzt vergeblich die Mühe gemacht habe, zu Ihnen zu sprechen wie zu einer kranken Kuh, aber das macht nichts, wir bleiben an diesem Thema dran. Ich vermute auch, dass irgendwann in diesem Saal zu Ende gesprochen ist und wir mit der Idee der Erbschaftssteuer für Millionenerben den Weg der Volksinitiative beschreiten müssen.

Schibli Ernst · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Herr Fehr, das Geld, von dem wir jetzt reden, ist ja einmal als Einkommen versteuert worden und nachher jeweils als Vermögen. Warum soll jetzt im Erbgang noch einmal zusätzlich eine Steuer eingezogen werden?

Fehr Hans-Jürg · Mit-M · Consiglio nazionale · Sciaffusa · Gruppo socialista

Weil die Leute, Herr Schibli, die dieses Geld erben, noch nie Steuern auf diesem Vermögen bezahlt haben. Es waren deren Eltern, Grosseltern, Urgrosseltern, die dieses Geld verdient haben, das ja immer weitergegeben wird. Aber diejenigen, die es bekommen, und das sind die Steuersubjekte, haben noch keinen Rappen an Steuern bezahlt. Es ist also nichts als richtig, dass man ihnen etwas davon abnimmt.

Meier-Schatz Lucrezia · Mit-F · Consiglio nazionale · San Gallo · Gruppo PCD/PEV/glp

Die Kommission hat sich an ihrer Sitzung vom 10. Februar 2009 erneut mit der Einführung einer nationalen Erbschafts- und Schenkungssteuer auseinandergesetzt. Zur Erinnerung: Wir wurden in diesem Rat bereits mehrmals mit ähnlichen Anliegen konfrontiert. Der Unterschied zu den damaligen parlamentarischen Initiativen liegt darin, dass die Initiantin auf eine Zweckbindung der Erträge einer solchen Erbschafts- und Schenkungssteuer verzichtet. Die parlamentarische Initiative verlangt die Einführung einer nationalen Erbschaftssteuer, einer nationalen Schenkungssteuer für direkte Nachkommen. Dabei soll ein Freibetrag von einer Million Franken pro direktem Nachkommen festgelegt und der Ertrag hälftig zwischen Bund und Kantonen aufgeteilt werden.

Die Initiantin verweist auf die Vermögensstatistik und auf die neueste Publikation der Zahlen des Kantons Zürich, wonach sich das Vermögen des reichsten Prozents der Steuerzahler zwischen 1991 und 2003 - also vor der Finanzkrise - um 70 Prozent vergrössert hat. Da die ungleiche Verteilung der Vermögen sich durch die Weitervererbung dieser Vermögen weiter verschärft, sei die Einführung einer Erbschaftssteuer gerechtfertigt, dies umso mehr - so die Begründung -, als eine Erbschaftssteuer weder den Konsum noch die Arbeit belaste.

Die Kommissionsmehrheit ist sich bewusst, dass jede Generation bewusst oder auch unbewusst Spuren hinterlässt, denn Nachkommen erben von früheren Generationen nicht nur wirtschaftliches, sondern auch kulturelles Kapital. Diese Prozesse des Erbens umfassen nicht nur finanzielle Transfers; Wissen und Fähigkeiten sind ebenso Teil der soziokulturellen Erbvorgänge. Bei der Beurteilung der parlamentarischen Initiative müssen drei Fragen im Vorfeld beantwortet werden: Die erste Frage betrifft das Ausmass und die Vermögensverteilung. Auf diese gingen die Initiantin und der Sprecher der Minderheit bereits näher ein; ich gehe dementsprechend nicht mehr auf diesen Teil ein. Die zweite Frage betrifft die Erbschaftsmotive, und die dritte Frage betrifft die sozialen Auswirkungen der ungleichen Erbchancen.

Die Kommission hat sich vor allem mit der ersten Frage, mit der Frage des Ausmasses und der Vermögensverteilung, auseinandergesetzt und die Ergebnisse der Nationalfondsstudie 52 zu den Erbvorgängen - die Studie der Ökonomen Stutz, Bauer und Schmugge, welche im Jahr 2007 erschienen ist - zur Kenntnis genommen. Jährlich werden in der Schweiz etwa 30 Milliarden Franken vererbt. Das entspricht 6,8 Prozent des Bruttoinlandproduktes. Insgesamt wird heute also mehr geerbt als gespart. Es stimmt, dass die Erbsumme auch im internationalen Vergleich relativ hoch ist. Es gibt jedoch für diese Ausgangslage verschiedene Gründe. Ich möchte diese kurz in Erinnerung rufen; über diese haben wir auch in der Kommission gesprochen.

1. Im Gegensatz zu den Nachbarstaaten haben wir bis zur Finanzkrise keine Vermögensvernichtung als Folge von Krieg, Verstaatlichung, Inflation oder wirtschaftlichem Zusammenbruch erlebt.

2. Die Grundstückspreise und die Immobilienpreise in der Schweiz sind im europäischen Vergleich sehr hoch. Dementsprechend gilt es hier in Erinnerung zu rufen, dass ein Drittel des vererbten Vermögens aus Immobilien besteht; das ist eine Besonderheit der Schweiz.

3. Die gute soziale Absicherung des Alters führt zu einer Reduktion des altersbedingten Vermögensverzehrs und somit zu einer Erhöhung der Erbsumme.

Bei der Beurteilung der parlamentarischen Initiative hat die Kommission die verschiedenen Faktoren wie die zukünftige Wohlstandsentwicklung, das Konsum- und Verbrauchsverhalten der nachkommenden Generationen, die steigenden Pflegekosten und die finanziellen innerfamiliären Transfers zu Lebzeiten thematisiert.

Die Kommissionsmehrheit verkennt die Existenz der sozialen Ungleichheiten nicht. Sie verweist aber auf die verschiedenen sozioökonomischen Analysen, welche die Einflüsse der sozialen Ungleichheiten identifizieren. Bildung spielt hier eine grosse und wichtige Rolle bei der Verteilung der Erbchancen, dort ist die zentrale Rolle zu orten. Somit ist auch gesagt, dass nicht das Geld, welches zuerst als Einkommen, danach als Vermögen versteuert wurde, sondern die Bildung sowie das Human- und Sozialkapital Hauptgründe für die soziale Ungleichheit sind.

Die Mehrheit der Kommission weist ferner auf die Mängel der Initiative hin: Erstens greift sie in die kantonale Hoheit ein, in die Kompetenz der Kantone. Es gibt nach wie vor drei Kantone, die direkte Erben besteuern; das sind nicht nur kleine Kantone wie Appenzell Innerrhoden, sondern auch die Waadt. Das hat auch Auswirkungen auf den neuen Finanzlastenausgleich. Zweitens schafft sie neue Ungerechtigkeiten, da sie nur die direkten Nachkommen betrifft und nicht jene, die in zweiter Linie stehen. Drittens macht die Initiantin keine Differenzierung bei der Verlassenschaft des Erblassers. Diese ist aber zwingend notwendig, denn je nachdem, ob man sogenannter Wertpapiererbe oder Immobilienerbe ist oder eine Unternehmensnachfolge antreten darf, sind die Auswirkungen sehr unterschiedlich. Die Initiative macht keinen Unterschied zwischen Unternehmens- und gewöhnlicher Vermögensnachfolge.

Die Minderheit der Kommission beantragt, der Initiative Folge zu geben. Sie weist darauf hin, dass die Erbschaftssteuer weder die Arbeit noch den Konsum belaste und dem Grundsatz der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit gerecht werde. Sie weist auch darauf hin, dass die Abschaffung der kantonalen Erbschaftssteuern - wir haben es von Herrn Fehr gehört - eine Folge des interkantonalen Wettbewerbs sei und viel eher der eigentliche Grund dafür sei, eine nationale Erbschaftssteuer einzuführen. Sie geht ferner davon aus, dass eine Umverteilung des Erbvermögens zu einer Verringerung der Vermögenskonzentration in wenigen Händen führen würde und vor allem dass der Ertrag einer nationalen Erbschaftssteuer, die hälftig den Kantonen und dem Bund zugutekäme, die Finanzierung verschiedener Projekte ermöglichen würde und/oder zur Sanierung der Sozialwerke verwendet werden könnte. Danach würde die Steuerlast des Mittelstandes reduziert. Sie verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Publikation des ehemaligen Steuerverwalters des Kantons Zürich, Herrn Kissling, der aufzeigt, dass die Einführung einer nationalen Erbschafts- und Schenkungssteuer eine positive Auswirkung auf die Steuerlast eines grossen Teils der Bevölkerung hätte.

Die Minderheit der Kommission sieht darin auch einen Beitrag zur Schaffung von sozialer Gerechtigkeit. Zudem verweist sie auf den sehr hohen Freibetrag von einer Million Franken, der dazu führen würde, dass lediglich ein kleiner Teil der Bevölkerung, sprich 170 000 Personen, davon betroffen würde. Auch unterscheidet sich diese Initiative von den früheren zu diesem Thema, weil sie keine Zweckbindung enthält.

Wir haben diese Argumente im Vorfeld gehört, und es ist naheliegend, dass sich die Mehrheit der Kommission dieser Argumentation nicht anschliesst, auch deswegen nicht, weil die parlamentarische Initiative ein Eingriff in die kantonale Hoheit ist. Diese Argumentation beinhaltet ein merkwürdiges Verständnis von Steuergerechtigkeit im Sinne des Steuersubjektes. Ich bin nicht sicher, ob die Schwelle von einer Million Franken standhalten würde, wenn wir bis vors Bundesgericht gingen und die Frage der Steuergerechtigkeit hinterfragen würden.

Das ist ein weiterer Grund für die Mehrheit der Kommission, Ihnen diese Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Sie zog ein ganz klares Fazit: Mit 16 zu 8 Stimmen beschloss die Kommission, der parlamentarischen Initiative Wyss Ursula keine Folge zu geben.

Pelli Fulvio · Mit-M · Consiglio nazionale · Ticino · Gruppo liberale-radicale

La commission a décidé, par 16 voix contre 8, de ne pas donner suite à l'initiative parlementaire Wyss Ursula, et ce pour quatre raisons.

Premièrement, en raison d'un conflit de compétence entre cantons et Confédération: l'impôt sur les donations et sur les successions est de la compétence des cantons et ne peut être introduit au niveau fédéral que par une nouvelle règle constitutionnelle. Il est fort improbable que les cantons soient disposés à renoncer à ce qui reste de leurs impôts sur les donations et sur les successions; une compensation par l'attribution de la moitié des recettes, comme celle que propose l'initiative, ne les satisferait sûrement pas.

Deuxième raison: j'ai explicitement parlé de ce qui reste des impôts sur les donations et sur les successions, car au cours des dernières années, la tendance qui ressortait dans toutes les votations cantonales autour de ce thème était une baisse, et non une augmentation de cet impôt. C'est le deuxième argument de la majorité: l'idée d'un nouvel impôt fédéral sur le patrimoine, même s'il est prélevé à la charge des héritiers, n'aurait aucune chance au niveau populaire. Dans un pays qui connaît encore l'impôt sur la fortune, les contribuables ont l'impression que, par l'impôt sur les successions, le fisc fait payer une deuxième fois à leurs héritiers ce qu'ils ont déjà payé chaque année.

Troisième raison: la Suisse connaît un système fiscal très social qui prévoit non seulement l'impôt sur la fortune - que beaucoup de pays européens ne connaissent pas -, mais aussi un impôt progressif sur le revenu, au niveau cantonal, et un impôt analogue très progressif au niveau fédéral. Celui-ci peut être objectivement considéré comme un impôt sur la richesse, car il est payé de façon substantielle par une catégorie assez restreinte de contribuables. L'idée d'introduire un nouvel impôt sur la fortune qui ne toucherait que les héritiers bénéficiant d'une succession ou d'une donation supérieure à la valeur d'un million de francs, et donc une partie assez limitée de la population, ne serait pas compatible avec le droit à l'égalité de traitement entre contribuables.

Quatrième raison: l'attractivité de la Suisse en souffrirait beaucoup, et le moment n'est pas idéal pour des opérations de ce genre.

Pour ces raisons, je vous demande, au nom de la majorité, de ne pas donner suite à cette initiative parlementaire.

Lang Josef · Mit-M · Consiglio nazionale · Zugo · Gruppo dei Verdi

Kollege Pelli, Liberalismus bedeutet die Überwindung des Herkunftsprinzips durch das Leistungsprinzip. Aus diesem Grund war einer der wichtigsten Artikel der freisinnigen Bundesverfassung von 1848 jener, der die Verneinung der Vorrechte der Geburt fortschreibt.

Ist nicht gerade eine nationale Erbschaftssteuer eine typisch freisinnige Steuer, erstens aus dem Grund, den ich genannt habe, und zweitens, weil Freisinn auch die Betonung des Nationalen gegenüber dem hergebrachten Kantönligeist bedeutete?

Pelli Fulvio · Mit-M · Consiglio nazionale · Ticino · Gruppo liberale-radicale

1. Ich möchte sagen, dass Sie mir bei meiner Argumentation nicht sehr gut zugehört haben. Ich habe gar nichts gegen das Prinzip einer Erbschaftssteuer gesagt, gar nichts. Ich habe nur eine Kritik an den Vorschlägen von Frau Wyss gemacht.

2. Es gibt eine Verfassung in diesem Land, die besagt, dass der Bund eine begrenzte Möglichkeit hat, Steuern einzukassieren. Die Erbschaftssteuer gehört nicht in die Kompetenz des Bundes. Deshalb können wir hier nicht für die Kantone entscheiden, auf diese Steuer zu verzichten.

3. Ich glaube, es gehört zum Liberalismus, dass Einkommen und Vermögen aufgrund von Kriterien besteuert werden, die proportional sind. Diese Initiative will keine Proportionalität, sondern sie will nur einen kleinen Teil der Bevölkerung besteuern, und das ist absolut nicht liberal.

Votazione

Abstimmung - Vote

Für Folgegeben ... 59 Stimmen

Dagegen ... 109 Stimmen