09.3065
Verordnung über den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds für Kernanlagen
Forster-Vannini Erika · 1VP-F · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich frage die Interpellantin an, ob sie von der schriftlichen Antwort des Bundesrates befriedigt ist oder ob sie Diskussion beantragt.
Diener Verena · Mit-F · Ständerat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp
Ich bin beeindruckt von der Antwort des Bundesrates, hätte aber doch gerne eine ganz kurze Diskussion.
Forster-Vannini Erika · 1VP-F · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion
Frau Diener beantragt eine kurze Diskussion. - Sie sind damit einverstanden.
Diener Verena · Mit-F · Ständerat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp
Zuerst muss ich ein Schmunzeln loswerden; ich teile das Schmunzeln gerne mit den Kolleginnen und Kollegen, die sich noch im Ratssaal befinden. Da habe ich doch tatsächlich am 27. Mai 2009 in der "NZZ" gelesen: "Von linken Parlamentariern wurden in den vergangenen Monaten Interpellationen eingereicht, um die Lage der Fonds auszuloten - wohl auch mit dem Ziel, allfällige Schwachstellen als Argumente gegen AKW zu nutzen." Das ist die Qualifikation meiner Interpellation und meiner politischen Positionierung. Interessant daran ist eigentlich, dass kritische Fragen bezüglich AKW offensichtlich automatisch in die sogenannte linke politische Ecke gedrängt werden, und das nötigt mir ein Schmunzeln ab und zeigt, dass hier doch noch einiges an Arbeit geleistet werden muss.
Ich reichte meine Interpellation darum ein, weil ich, als ich mich telefonisch erkundigte, auf gewisse Fragen zu diesen zwei Fonds, die ja zusammengelegt wurden, keine Auskünfte erhielt. Ich gehöre eigentlich zu den Leuten, die Fragen gerne primär im bilateralen Gespräch klären. Nur wenn man dann nicht weiterkommt, ist das nächste Instrument vielleicht doch eine Interpellation. Seit dem Einreichen dieser Interpellation Anfang März dieses Jahres hat sich interessanterweise einiges in Bewegung gesetzt. Die Kostenstudie, nach der ich damals fragte und die ich nicht erhalten habe, ist jetzt seit dem Einreichen meiner Interpellation auf der Internetseite des Stilllegungs- und Entsorgungsfonds aufgeschaltet und kann damit eingesehen werden. Das freut mich. Leider, so muss ich sagen, gibt es einen Wermutstropfen: Die technischen Hintergrunddokumente bleiben weiterhin unter Verschluss, und gerade die technischen Hintergrunddokumente hätten mich sehr interessiert, und zwar einfach darum, weil es mich interessieren würde, warum die theoretische Betriebsdauer von 40 auf 50 Jahre erhöht wurde, mit welchen Argumenten und Fakten, und zwar technischen Fakten. So bleibt ein ungutes Gefühl, dass doch eine recht starke politische Motivation dahinterstecken könnte, dass diese zwei Fonds zusammengelegt wurden und die theoretische Betriebsdauer um zehn Jahre erhöht wurde. Diese Erhöhung hat nämlich Konsequenzen, und zwar die, dass die finanzielle Belastung der Betriebe jetzt gestreckt wird und dass bei den einbezahlten Beträgen theoretische Überschüsse von über 525 Millionen Franken errechnet wurden. Das ist ja ein nicht ganz unbeträchtlicher Betrag.
Mich interessierte ja dann auch, wieweit diese Rückzahlungen, die nötig oder dank diesen neuen theoretischen Lebensdauern möglich werden, schon erfolgt sind, zumal ja die letzten zwei Jahre, mindestens was die Börsenkurse anbelangt, nicht gerade die erfolgreichsten waren. Interessant ist, dass trotz Verlusten von einer eindrücklichen Höhe - die beiden Fonds haben insgesamt Verluste von 21 Prozent eingefahren, und das sind doch gegen 700 Millionen Franken - 80 Millionen Franken an die Kernkraftwerke zurückbezahlt wurden. Interessant ist auch, was sich da in Bewegung gesetzt hat - und das freut mich auch: Laut Informationen des Bundesamtes gibt es jetzt Rückzahlungen von den beiden Kernkraftwerken Leibstadt und Mühleberg.
Das heisst, die Interpellation hat doch einiges in Bewegung gesetzt. Das freut mich, und ich werde dieses Thema weiterhin aufmerksam verfolgen. Ich hoffe, dass die nötige Sensibilität der Aufsichtsbehörden geweckt ist.
Leuenberger Moritz · BR-M · Bundesrat · Zürich
Zur Erhöhung der Lebensdauer: Früher wurde, wie Sie gesagt haben, eine Betriebsdauer von 40 Jahren angenommen. Heute gehen die Aufsichtsbehörden davon aus, dass diese Werke bei einem guten Unterhalt 50 Jahre und die neueren, also die KKW Gösgen oder Leibstadt, 60 Jahre betrieben werden können. Es ist eine Annahme der Aufsichtsorgane, und ich möchte, weil das ja auch eine öffentliche Diskussion ist, festhalten, dass das Prinzip Sicherheit selbstverständlich immer im Vordergrund steht. Ich weiss, es geht ja jetzt bei Ihrer Interpellation gar nicht darum, aber ich will nicht den Eindruck erwecken, diese Betriebsdauer sei gewissermassen aus energiepolitischen Gründen einfach verlängert worden. Das oberste Prinzip, dass die Sicherheit gewährleistet sein muss, bleibt natürlich selbstverständlich bestehen. Wichtig ist auch, dass für das KKW Mühleberg, welches eine bis 2012 befristete Betriebsbewilligung hat, weiterhin eine Betriebsdauer von 40 Jahren angenommen wird, bis über eine allfällige Verlängerung der Betriebsbewilligung rechtskräftig entschieden sein wird. Da läuft ja noch ein Gesuch, das entschieden werden muss.
Zum Zweiten, zum Öffentlichkeitsgrundsatz: Da haben Sie jetzt fast etwas den Eindruck erweckt, es sei so, dass man zunächst nichts herausgegeben habe, dann sei die Interpellation gekommen und dann habe man alles ins Internet gestellt. Ganz so einfach ist es nicht. Die älteren Kostenstudien und die technischen Hintergrunddokumente enthalten Geschäftsgeheimnisse, und sie datieren eben vor Inkraftsetzung des Öffentlichkeitsgesetzes; deshalb besteht dazu auch heute kein Zugang. Aber das Öffentlichkeitsprinzip wird seit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes beachtet, und die aktuellen Kostenstudien zum Stilllegungs- und Entsorgungsfonds sind deshalb im März dieses Jahres ins Internet gestellt worden. Das hat also einen rechtlichen Hintergrund.
Zu den Überschüssen haben Sie eigentlich richtig zusammengefasst, wie das vor sich gegangen ist und vor sich geht. Es ist richtig: Die Betreiber haben einen Anspruch auf Überschüsse, und diese sind ihnen auch zurückerstattet worden. Sie haben richtig dargelegt, wie das erfolgt ist. Die einbezahlten Gelder werden gemäss der geltenden Anlagestrategie in Obligationen, in Aktien, aber auch in Immobilien und in alternative Anlagen investiert.