09.5347
Heure des questions. Question Hurter Thomas. La télévision publique interfère dans une procédure en cours
Leuenberger Moritz · BR-M · Consiglio federale · Zurigo
Das Schweizer Fernsehen hat die Beschaffung eines neuen Kampfjets thematisiert. Dabei wurden die verschiedenen Kandidaten vorgestellt, und es wurde auf ihre Vor- und Nachteile hingewiesen. Die Sendung konzentrierte sich anschliessend speziell auf die Betriebskosten der Flugzeuge. Zunächst wurde kritisiert, diesem Faktor werde bei der Beschaffung zu wenig Beachtung geschenkt. Anschliessend verglich der Fernsehbeitrag die drei Kampfjets unter dem Gesichtswinkel der Betriebskosten und kam zum Schluss, der Gripen schneide bei diesem Punkt am besten ab.
Die Beschaffung von Kampfjets ist ein wichtiger politischer Entscheid. Es gehört zur Kernaufgabe der Medien, solche Prozesse zu begleiten und dann auch kritisch Stellung zu nehmen. Dies gilt auch für die SRG. Sie ist bei ihrer Berichterstattung gehalten, die Grundsätze der journalistischen Sorgfalt einzuhalten. Ob dies in der fraglichen Sendung der Fall war, kann und soll der Bundesrat nicht entscheiden. Für die SRG jedenfalls ist weder der Vorwurf der Werbesendung noch jener der Unausgewogenheit nachvollziehbar. Für die Beurteilung solcher Fragen, wenn also jemand der Auffassung ist, hier sei unkorrekt gearbeitet worden, hat der Gesetzgeber ein besonderes Verfahren vorgesehen, um die Unabhängigkeit der Medien zu gewährleisten: Wer eine Sendung als nicht sachgerecht empfindet, kann mit einer Beanstandung an die zuständige Ombudsstelle gelangen und anschliessend bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen Beschwerde führen.