00.076
Droit de timbre de négociation. Mesures urgentes
Intervento procedurale
Antrag der Kommission
Mehrheit
Eintreten
Minderheit
(Genner, Goll)
Nichteintreten
Minderheit
(Rennwald, Berberat, Fässler, Genner, Goll, Gysin Remo, Rechsteiner Paul, Strahm)
Rückweisung an den Bundesrat
mit dem Auftrag, Vorschläge zu unterbreiten, welche die Steuerausfälle vollständig kompensieren; und zwar entweder für 490 Millionen Franken (gemäss Entwurf des Bundesrates) oder für 218 Millionen Franken (gemäss Fassung des Ständerates).
Proposition de la commission
Majorité
Entrer en matière
Minorité
(Genner, Goll)
Ne pas entrer en matière
Minorité
(Rennwald, Berberat, Fässler, Genner, Goll, Gysin Remo, Rechsteiner Paul, Strahm)
Renvoi au Conseil fédéral
avec mandat de faire des propositions permettant de compenser intégralement les pertes fiscales, que celles-ci soient de 490 millions de francs (selon la version du Conseil fédéral) ou de 218 millions de francs (selon la version du Conseil des Etats).
Blocher Christoph · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Ich habe bei der Beratung des Bundesgesetzes über neue dringliche Massnahmen im Bereich der Umsatzabgabe den Auftrag erhalten, als Kommissionssprecher zu amten. Worum geht es?
Die Globalisierung und Deregulierung der Finanzplätze hat dazu geführt, dass unsere schweizerische Umsatzabgabe im Bereich des Wertschriftenhandels und namentlich durch die elektronische Börse zu Verzerrungen geführt hat und dazu, dass weitere wichtige Geschäfte aus der Schweiz abwandern. Damit verliert die Schweiz nicht nur diese Geschäfte und diese Umsatzabgabe, sondern sie verliert ein wesentliches Segment, das viele Arbeitsplätze schafft.
Dazu kommt, dass sich auch die Bankkunden gewandelt haben. Denken Sie an unsere Pensionskassen: Sie sind gegenüber früher wesentlich professioneller, anspruchsvoller und renditebewusster geworden. Sie lassen sich auch durch kleine Renditeunterschiede von ihren bisherigen Gewohnheiten abbringen. Das war früher anders, man vergleiche z. B. die Vermögensverwaltungen unserer traditionellen Pensionskassen von heute mit denjenigen vor zehn Jahren. Die neuen Instrumente und die zunehmende Vernetzung führen einerseits zu einer vermehrten Konkurrenzierung des Finanzplatzes Schweiz. Darum schlägt der Bundesrat ein dringliches Bundesgesetz vor, die hauptsächlich abwanderungsgefährdeten Geschäfte von der Umsatzabgabe zu befreien. Er hofft, dass diese Geschäfte in der Schweiz bleiben, wenn wir sie von der Abgabe befreien. Er hat auch einen Katalog der Geschäfte erstellt, welche abwandern könnten. Neu sollen, gemäss Bundesrat, von der Umsatzabgabe befreit werden: die institutionellen Anleger, das sind die öffentliche Hand, die Anlagefonds, die Lebensversicherer, die Sozialversicherungen und der ganze Vorsorgebereich. Im Weiteren sollen die an einer ausländischen Börse gehandelten Titel von Schweizer Unternehmen befreit werden. Jedes Jahr sind das natürlich mehr, namentlich auch Bluechips werden ja immer mehr auf ausländischen Börsenplätzen gehandelt.
Diese Entlastung hängt mit der Gründung einer speziellen Börse Anfang 2001 zusammen, nämlich der virtuellen Börse Virt-x in London. Der Bundesrat will das Bundesgesetz darum möglichst für dringlich erklären lassen - damit wir hier auf diesen Zeitpunkt hin eben keine Abwanderung erfahren. Eine Benachteiligung von Schweizer Banken gegenüber den anderen Mitgliedern von Virt-x wird dank dieser Massnahmen vermieden.
Der Bundesrat beziffert die gesamten Steuerausfälle gegenüber heute auf etwa 500 Millionen Franken. Das ist eine schwierige Rechnung. Die Frage ist nicht die, wie die Ausfälle gegenüber früher wären, sondern vielmehr, wie gross sie wären, wenn wir nichts machen würden. Dann nämlich wären diese Ausfälle total - aber wir würden nicht nur die Umsatzabgabe, sondern die ganzen Geschäfte in der Schweiz verlieren; zunehmend gäbe es natürlich eine Verlagerung dieser Geschäfte und Arbeitsplätze ins Ausland.
Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen, die Lösung des Bundesrates zu unterstützen und den Bundesbeschluss für dringlich zu erklären - in der Überzeugung, dass nur mit dem Konzept des Bundesrates gewährleistet ist, dass die Abwanderungsgefahr wirklich eingedämmt werden kann.
Sie finden auf der Fahne aber auch verschiedene Kommissionsminderheiten. Die bedeutendste Minderheit will ein ganz anderes Konzept, nämlich das des Ständerates. Es gibt eine Minderheit, die auf diesen Bundesbeschluss überhaupt nicht eintreten will, die überhaupt nichts machen will, die die Sache so lassen will, wie sie heute ist - mit den nachteiligen Folgen, wie ich sie Ihnen geschildert habe. Ich gehe darauf nicht ein.
Die Minderheit I (Raggenbass) will, dass wir dem Ständerat zustimmen. Nun, was ist das Modell des Ständerates? Der Ständerat will nur die ausländischen institutionellen Anleger sowie die schweizerischen Anlagefonds von der Umsatzabgabe befreien. Das ist das Wesen des Modells des Ständerates: Es bezieht sich nur auf diese beiden Anlegergruppen. Für die inländischen institutionellen Anleger sieht der Ständerat eine neue Bezeichnung vor: Die öffentliche Hand, die Lebensversicherer, die Sozialversicherer, der Vorsorgebereich sollen neu dem Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel unterstellt werden. Das heisst, neu bezahlen sie den Umsatzstempel an Ort und Stelle, wie wenn sie Effektenhändler wären. Sie werden also wesentlich schlechter gestellt als heute, auch wenn sie im Inland Geschäfte tätigen, weil sie Effektenhändler sind.
Die Lösung hätte den Vorteil, so der Ständerat, dass die Einnahmenausfälle etwa halb so gross sind wie bei der Fassung des Bundesrates. Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum der Bundesrat für dieses Konzept Sympathien hat.
Dieses Konzept ist aber ausserordentlich störend. Warum? Der ganze Vorsorgebereich wird gegenüber den ausländischen institutionellen Anlegern und den schweizerischen Anlagefonds benachteiligt. Pensionskassen - hier haben vor allem die schweizerischen Arbeitnehmer ihr Vermögen angelegt -, werden angebunden und belastet, nur weil sie nicht ins Ausland ausweichen können.
Es ist eine neue Erscheinung, dass man diejenigen von Abgaben befreit, die ausweichen können, und die anderen, die hier in diesem Land bleiben, zusätzlich belastet. Zudem dürfte es nur kurze Zei dauern, bis auch die betroffenen Einrichtungen wieder neue Wege gefunden haben, um dieser Stempelsteuer auszuweichen. Man kann nämlich ausweichen, indem man über Anlagefonds, Beteiligungen usw. geht. Es geht also relativ rasch, bis man hier ausweichen kann. Dann haben wir in einem oder zwei Jahren vielleicht wieder ein Gesetz zu machen.
Der Weg des Bundesrates ist erfolgreicher, weil wir mindestens dank der Dringlichkeit erreichen, dass keine solche Abwanderungen stattfinden. Die Ungerechtigkeit der ständerätlichen Lösung ist, dass wir nun neue Tatbestände schaffen, indem wir dort den Status des Effektenhändlers einführen, wo wir ihn bis heute nicht hatten. Wenn man sagt, es gebe so weniger Steuerausfälle, muss ich Ihnen sagen: Es gibt einfach weniger, weil andere mehr bezahlen. Das ist keine gute Lösung.
Die Minderheit II (Fässler) will nicht nur dem Beschluss des Ständerates folgen, sondern sogar noch etwas weiter zurückgehen. Die Minderheit II will mit Artikel 19 Absatz 3 das Ganze auf nur einen einzigen Tatbestand reduzieren. Sie will nämlich, dass die die Gegenpartei betreffende halbe Abgabe entfällt, wenn ein inländischer Effektenhändler Mitglied einer ausländischen Börse ist. Ich muss Ihnen sagen: Das kann man machen, aber das löst das Problem nur zu einem kleinen Teil.
Wir bitten Sie also, der Mehrheit der Kommission zuzustimmen. Das löst das Problem, und ich bin überzeugt: Gesamthaft bringt das der Schweiz nicht nur mehr Geschäfte und mehr Arbeitsplätze, sondern auch mehr Steuern.
Favre Charles · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo radicale liberale
Les mesures proposées dans ce message se situent dans le cadre de la politique fiscale adoptée par le Conseil fédéral en mars de cette année, à savoir une réforme de la fiscalité tenant compte à la fois des allègements fiscaux qui sont nécessaires dans certains secteurs, notamment de la population, et de la situation financière de la Confédération, cette situation devant limiter les appétits.
Le train de mesures adopté en mars 2000 se composait, et je vous le rappelle, d'allègements fiscaux pour les familles, en particulier celles avec enfants en formation, coût environ 900 millions de francs; d'exonération du droit de timbre pour quelques groupes bien précis, coût environ 500 millions de francs; et de modification de la fiscalité du logement. Le maître mot de toute cette opération était: "Limitons les baisses d'impôts au strict nécessaire, au moment où les demandes fleurissent sous le soleil de la reprise économique. Développons la compétitivité de la place financière suisse. Soulageons sectoriellement les contribuables selon nos objectifs politiques généraux, à savoir favoriser les familles, les prévoyances professionnelle et personnelle."
Le droit de timbre était donc l'un des secteurs à exonérer partiellement, puisque la perte devait se solder à 500 millions de francs au maximum sur les 2 milliards de francs que rapporte annuellement le droit de timbre. Pourquoi donc cette exonération? Il faut d'abord rappeler qu'un arrêté fédéral urgent en la matière a été accepté par les Chambres en mars 1999 et que les Commissions de l'économie et des redevances des deux Conseils ont demandé chacune des allègements fiscaux dans ce domaine. Ces corrections, ces interventions partent d'un constat extrêmement clair: l'existence de fortes charges fiscales sur notre place financière fait que celle-ci perd rapidement du terrain en termes de compétitivité. La preuve, si de 1995 à 1997 le chiffre d'affaires de la Bourse d'Amsterdam a augmenté de 280 pour cent, celui de la Bourse de Paris de 260 pour cent, celui de la Bourse suisse n'a connu qu'une augmentation de 65 pour cent. En effet, si le client est d'abord sensible à la rapidité et à la qualité du service, les frais de transaction comptent bien sûr.
Comme cela a été dit tout à l'heure, les marchés deviennent de plus en plus transparents. Il est donc possible d'avoir toutes les informations tout de suite et les acteurs peuvent donc comparer et voir partout où en est le prix des transactions. Il faut savoir également qu'une grande partie des pays de l'Union européenne a déjà aboli le droit de timbre. Dans ceci, ce sont les investisseurs institutionnels qui sont les plus touchés par cette différence de traitement entre la Bourse suisse et les bourses étrangères. Dans un secteur où la compétitivité est extrêmement forte et où l'analyse des opportunités est effectuée de manière de plus en plus professionnelle, on a vite compris l'avantages de passer ses transactions par des banques étrangères ou par ses propres succursales à l'étranger. Les affaires se font donc à l'étranger de plus en plus et les postes de travail se perdent en Suisse, d'où la nécessité de corriger le système.
A cette situation déjà difficile, il faut rajouter une autre donnée, à savoir le fait que, dès le printemps 2001, il y a un projet de collaboration entre la Bourse suisse et la Bourse de Londres. Les Bluechips suisses seront donc traitées à Londres. Selon la législation actuelle, une banque suisse traitant des actions suisses dans une bourse étrangère est assujettie au droit de timbre, ce qui n'est pas le cas d'une banque étrangère. Les clients auront donc tout intérêt, lorsqu'ils seront intéressés par l'achat d'actions suisses, à passer par une banque étrangère ayant pignon sur rue à Londres. Ils y trouveront les valeurs suisses phares sans droit de timbre. Pour éviter ceci, il s'agira également de corriger notre législation.
Alors, quelles sont les mesures prévues par le Conseil fédéral? Tout d'abord, l'exonération des investisseurs institutionnels suisses et étrangers - les fonds de placement, puisque c'est dans ce secteur que la concurrence est la plus vive - et ensuite, des assurances-vie, des assurances sociales et des caisses de pensions. Là aussi, la concurrence est extrêmement vive et l'exonération des investisseurs suisses est importante pour favoriser ce secteur de la prévoyance.
C'est sur ce dernier point, à savoir l'exonération des investisseurs institutionnels suisses, qu'il y a divergence entre la proposition de la majorité de votre commission et la décision du Conseil des Etats. En effet, le Conseil des Etats et la minorité I de votre commission considèrent que la législation doit être modifiée avec pour unique but de maintenir la compétitivité de la place financière suisse. Les investisseurs institutionnels, et surtout leurs clients, n'ont pas à avoir leur fiscalité baissée au détriment des finances de la Confédération.
La majorité de votre commission considère, quant à elle, que l'allègement du droit de timbre doit à la fois favoriser la compétitivité de la place financière suisse, mais également améliorer la fiscalité de la prévoyance des caisses de pensions et des assurances-vie. Si ce dernier point n'est pas respecté - c'est l'un des éléments importants du paquet de mars 2000 du Conseil fédéral qui ne serait pas soutenu -, on peut craindre pour les autres éléments de ce paquet fiscal. Second élément relevé tout à l'heure: si nous créons cette différence entre investisseurs institutionnels suisses et investisseurs institutionnels étrangers, il faut bien penser qu'à terme, des solutions seront recherchées par les investisseurs suisses pour éviter ce droit de timbre, et ceci n'est pas sain.
Deuxième point en ce qui concerne les mesures proposées par le Conseil fédéral: il s'agit du commerce d'actions suisses à une bourse étrangère. Il faut corriger l'inégalité de traitement qui pourrait avoir lieu au détriment des investisseurs suisses. La majorité de votre commission, tout comme le Conseil des Etats, partagent le point de vue du Conseil fédéral. C'est dans ce domaine spécifiquement qu'il y a urgence.
J'en viens au troisième point du projet du Conseil fédéral: déclarer cette modification légale urgente. Chaque jour, la place économique et financière suisse perd du terrain et nous perdons à la fois des rentrées fiscales et des places de travail. La mise en place de cette nouvelle collaboration Bourse suisse/Bourse londonienne s'effectuera en avril prochain. Si on n'aménage pas la législation en la matière, les investisseurs suisses seront mis hors jeu.
Le Conseil des Etats a décidé l'urgence, ce qui veut dire que si nous allons dans la même direction, la nouvelle loi entrera en vigueur au 1er janvier 2001 jusqu'au 31 décembre 2002. Ensuite, il faudra passer par la procédure ordinaire.
La place financière suisse, nous devons le reconnaître, est aujourd'hui de moins en moins concurrentielle, notamment à cause du droit de timbre. Il s'agit de corriger cet élément-là. Le Conseil fédéral a présenté en mars 2000 un paquet fiscal pour à la fois améliorer la compétitivité de cette place financière et soulager la fiscalité dans quelques secteurs, les familles en particulier et les éléments de prévoyance professionnelle et personnelle. Respectant cette option politique, le Conseil fédéral présente à notre Parlement un allègement du droit de timbre pour les investisseurs institutionnels étrangers et suisses ainsi que pour le commerce d'actions suisses à une bourse étrangère. Le coût en est de 490 millions de francs. La minorité Rennwald de votre commission demande le renvoi au Conseil fédéral en exigeant une compensation des pertes fiscales y relatives. La minorité I (Raggenbass) soutient le projet décidé par le Conseil des Etats, donc renonce à l'exonération des investisseurs institutionnels suisses hormis les fonds de placement, ceci pour éviter un coût trop important pour la Confédération. Le coût, à ce moment-là, ne serait en effet que de 218 millions de francs. La majorité de votre commission, quant à elle, soutient le projet du Conseil fédéral en mettant comme première priorité l'amélioration immédiate de la compétitivité de la place financière suisse et en étant également sensible à l'importance de favoriser la prévoyance personnelle et la prévoyance professionnelle. Ce sont là des options de politique structurelle qu'il est judicieux de mettre en place maintenant, même si nous pouvons craindre un léger fléchissement en ce qui concerne les rentrées conjoncturelles.
En fonction de ce qui vient d'être dit, je vous demande, au nom de la majorité de la commission, d'entrer en matière et de soutenir le projet du Conseil fédéral.
Fasel Hugo · Consiglio nazionale · Friburgo · Gruppo ecologista
Die Schweiz ist in Not. Wir stehen in einem Notstand. Denn Notrecht müsse her, so heisst es in der Botschaft, und so lautet auch die Botschaft der Kommissionsmehrheit ans Plenum. Notrecht auch dann, wenn 99,9 Prozent der Schweizer Bevölkerung keine Ahnung haben, wo denn ein Notfall vorliegen solle. Auf jeden Fall würde niemand einen Notfall im Bereich des Finanzsektors orten; auf jeden Fall auch nicht im Bereich der Börsengeschäfte.
Dennoch wollen der Bundesrat und mit ihm die Mehrheit der vorberatenden Kommission bei der Stempelabgabe Steuergeschenke von 500 Millionen Franken verteilen. Es sind genau jene 500 Millionen Franken, die der Bundesrat vor nicht allzu langer Zeit nicht geben wollte, als es um die Flexibilisierung des Rentenalters ging, zu der immerhin 46 Prozent der Bevölkerung vor gut zehn Tagen ja gesagt haben.
Letzten Dienstag noch hat Herr Bundesrat Villiger im Rahmen der Budgetdebatte dem Rat ins Gewissen geredet und vor einer Verschlechterung der Bundesfinanzen dringend gewarnt. Wir haben auf unserem Pult die Mitteilung erhalten - ich habe sie mitgenommen und zitiere -: "Villiger mahnt zur Vorsicht." Zwar habe sich die Finanzlage des Bundes so verbessert, dass das Haushaltziel 2001 erreicht sei, hingegen mehrten sich die Signale, dass es trotz Hochkonjunktur bis 2004 bei wachsenden Defiziten bleiben werde. Dies zeige ein Kassensturz, den der Bundesrat vor zehn Tagen übers Wochenende gemacht habe.
In einer Zusatzbotschaft zur Schuldenbremse, die über einen Konjunkturzyklus hinweg einen ausgeglichenen Haushalt vorsehe, wolle der Bundesrat den Räten eine Gesamtschau vorlegen. Bis dann aber solle das Steuerpaket zurückgestellt werden. Soweit die Stimme von Bundesrat Villiger am letzten Dienstag.
Und siehe da: Heute sind wir bereits wieder mit dem Wunsch konfrontiert, 500 Millionen Franken aus eben dieser Bundeskasse zu verschenken. Ich kann deshalb davon ausgehen, dass der Bundesrat den Nichteintretensantrag der Minderheit Genner wärmstens unterstützen wird. Dass der Finanzsektor seit langem immer wieder versucht - unentwegt, hartnäckig, störrisch, bockbeinig -, die Stempelabgabe, die mehr als 2 Milliarden Franken in die Bundeskasse bringt, zu beseitigen, ist nicht neu und auch nicht überraschend. Das Thema ist seit langem auf dem Tisch. Sogar im Rahmen des Sanierungspaketes war das Jammern um die Stempelabgabe ein ständiger Begleitlärm.
Doch damals wie heute galt und gilt der Grundsatz, dass der Finanzsektor, wenn die Stempelabgabe reduziert oder gar abgeschafft werden soll, auch den Steuerausfall decken muss. Doch nichts davon. Die vom Bundesrat eingesetzte Arbeitsgruppe hat zwar herausgefunden, wie viel Geld zu verschenken ist, aber sie hat nicht herausgefunden - wundern muss man sich darüber nicht -, wo es Kompensationsmöglichkeiten gibt. Wer nicht will, der wird auch nie finden. Kein Wort über eine Depotgebühr, kein Wort über eine Kapitalgewinnsteuer, so als hätte es den Bericht Behnisch, der für teures Geld erstellt worden ist, gar nie gegeben.
Wir haben heute eine simple Machtdemonstration; Kompensationsvorschläge wurden so lange nicht gemacht, bis man mit der Abwanderung bestimmter Geschäfte genügend drohen konnte.
Ein Weiteres: Es ist wohl zu befürchten, dass der jetzige Abbau der Stempelabgabe bloss die erste Runde zur definitiven Beseitigung der Stempelabgabe überhaupt sein wird; Salamitaktik heisst das. Man braucht nicht Prophet zu sein, um vorauszusagen, dass die völlige Abschaffung der Stempelabgabe dereinst ein Steuerloch von mehr als 2 Milliarden Franken Realität werden lässt.
Wir sollten auch auf die Signalwirkung dieses Geschäftes in der breiten Öffentlichkeit achten. Der Eindruck ist nicht von der Hand zu weisen, dass Banken, Versicherungen, der ganze Finanzsektor beim Bundesrat Steuererleichterungen erzwingen, durchsetzen, "durchmurksen" können, die breite Bevölkerung jedoch die Steuerlöcher dann stopfen muss. Das ist Solidarität von unten nach oben!
Namens der grünen Fraktion beantrage ich deshalb Nichteintreten auf die Vorlage. Ich hoffe, dass Sie dem Antrag der Minderheit Genner zustimmen werden.
Hess Peter · P-M · Consiglio nazionale · Zugo · Gruppo popolare-democratico
Herr Fasel hat gleichzeitig auch den Standpunkt seiner Fraktion begründet.
Rennwald Jean-Claude · Consiglio nazionale · Giura · Gruppo socialista
Notre proposition de renvoi est motivée par des questions de procédure et par des motifs de fond.
S'agissant de la procédure, nous avons l'impression qu'elle suit une tactique du salami. En effet, la dernière révision urgente du droit de timbre remonte à voici un peu plus d'une année seulement. Cela pose un problème de crédibilité, quant au sérieux du travail effectué par le Conseil fédéral et par la majorité de ce Parlement et quant à la question de savoir s'il est possible de travailler sérieusement dans l'urgence. Vu le choix de cette méthode, on a le sentiment que l'objectif ultime, c'est la suppression pure et simple du droit de timbre de négociation, mais par étapes, de manière à éviter le débat de fond sur le sujet, ainsi que sur les possibilités de compensation.
Quant à la procédure d'urgence, elle est bien sûr parfaitement possible, parfaitement légale, mais on a ici la quasi-certitude que, par ce procédé, on veut avant tout contrer toute tentative de référendum. Bien sûr qu'avec la procédure d'urgence un référendum resterait toujours possible, mais on ne voit pas très bien comment l'on pourrait convaincre l'opinion publique de supprimer un impôt et de le réintroduire une année plus tard.
Sur le fond, nous ne nous opposons pas à la discussion de cette réforme, en particulier pour ce qui touche à l'article 19 de la loi fédérale sur les droits de timbre, qui représente la seule mesure véritablement urgente - celle en faveur de la bourse électronique - et qui ferait perdre 50 millions de francs de recettes "seulement" à la Confédération. Mais, si l'on veut débattre sérieusement de ce problème, il faut discuter de tous ces aspects, y compris celui de la compensation des pertes de recettes qu'entraîne cette modification du droit de timbre de négociation. Car, même si les finances fédérales se portent mieux, en raison de la bonne santé de l'économie, on ne peut pas laisser passer 50 millions de francs de recettes en restant les bras croisés.
Nous sommes par ailleurs d'avis que les allègements fiscaux doivent en priorité bénéficier aux personnes qui ont des petits et des moyens revenus. De ce point de vue, il est choquant de constater qu'au moment où, Monsieur le Conseiller fédéral, vous nous demandez de faire un cadeau aux milieux financiers, vous annoncez le report de la réforme de l'imposition fiscale de la famille et vous arrivez à convaincre le Conseil des Etats que le relèvement d'un point du taux de la TVA ne doit pas aller intégralement à l'AVS. Dès lors, Monsieur le Conseiller fédéral, il nous paraît que vous avez fait une relecture assez particulière des oeuvres de l'écrivain français André Gide. Comme lui, vous auriez fort bien pu dire: "Familles, je vous hais! Foyers clos; portes refermées; possessions jalouses du bonheur." Mais aussitôt vous pourriez préciser: "Familles, je vous hais; financiers, je vous chouchoute; retraités, serrez-vous la ceinture!"
Du point de vue de la politique financière à long terme, il nous semble que si l'objectif est pratiquement atteint, s'agissant de l'équilibre budgétaire le niveau de l'endettement reste encore préoccupant. Le groupe socialiste est d'avis qu'il ne faut pas multiplier les allègements fiscaux à l'infini en période de haute conjoncture et qu'il faut au contraire travailler de manière à ce que l'Etat, à la prochaine récession, ait les moyens d'agir.
Je suis aussi surpris de constater que le Conseil fédéral se soucie aussi peu de la compensation des pertes de recettes pratiquement au moment même où il rejette l'initiative syndicale visant à introduire un impôt sur les gains en capital, cela, d'autant plus que cette imposition sur les gains en capital existe dans la grande majorité des pays occidentaux et qu'elle ne semble pas avoir porté conséquence en ce qui concerne leur compétitivité.
Une solution assez simple pour compenser les pertes de recettes consiste à introduire un prélèvement fiscal minime - minime, j'insiste - sur les dépôts de titres. Techniquement et juridiquement, cette solution pose certes quelques problèmes, mais ceux-ci ne sont pas incontournables. D'ailleurs, même certains banquiers sont favorables à cette solution.
Cette révision est une affaire extrêmement importante pour nous, surtout en ce qui concerne la compensation des pertes de recettes fiscales. Cette question de la compensation se pose aussi bien dans la variante du Conseil fédéral à 490 millions de francs que dans celle du Conseil des Etats à 218 millions de francs, même si l'on peut admettre que la Chambre des cantons - une fois n'est pas coutume - a fait un pas en direction de l'intelligence humaine.
Dans ces conditions, je vous demande de soutenir la proposition de renvoi de la minorité, ce qui permettra au Conseil fédéral de nous présenter un projet pour compenser intégralement la perte de recettes fiscales liée à cette révision du droit de timbre.
Raggenbass Hansueli · Consiglio nazionale · Turgovia · Gruppo popolare-democratico
Nichts ist globaler und flexibler als der Strom von Anlagegeldern. Erinnern wir uns nur an die Abwanderung von Anlagefonds ins benachbarte Luxemburg; dies an die Adresse von Kollege Fasel. Erklärtes Ziel der Vorlage muss es daher sein, einen Exodus und eine Abwanderung von Know-how im Bereich Vermögensverwaltung partout zu verhindern. Die wertschöpfungsstarken Arbeitsplätze müssen erhalten bleiben.
Was heisst das nun konkret? Der Handel mit inländischen Titeln an ausländischen Börsen ist von der Umsatzabgabe zu befreien, wie das der Bundesrat vorsieht. Das kostet 50 Millionen Franken. Unter dem gleichen Aspekt sind - auch dies gemäss Fassung des Bundesrates - ebenfalls folgende Bereiche zu befreien: Inländische Anlagefonds (Ausfall 112 Millionen Franken); ausländische Anlagefonds (Ausfall 41 Millionen Franken); Lebensversicherungen Ausland (Ausfall 7 Millionen Franken); Vorsorgebereich Ausland (Ausfall 8 Millionen Franken). Das macht total 218 Millionen Franken.
Aus Gründen der Dringlichkeit - hier liegt ein dringliches Bundesgesetz vor - und der Vermeidung der Abwanderung, dem konkreten Ziel der Vorlage, bedarf es jedoch keiner Befreiung von der Umsatzabgabe in folgenden Bereichen: inländische Pensionskassen, inländische Lebensversicherer bezüglich des Sicherungsfonds, Bund, Kantone, politische Gemeinden und inländische Einrichtungen der Sozialvorsorge.
Zuerst zu den Pensionskassen: Weder die Abwanderungsgefahr noch die Wettbewerbsneutralität verlangen die Befreiung der Pensionskassen von der Umsatzabgabe. Um zu vermeiden, dass die Pensionskassen die Umsatzabgabe durch Auftragsvergabe an ausländische Banken umgehen, werden sie gemäss Beschluss des Ständerates und gemäss Minderheitsantrag zu Effektenhändlern erklärt. Hier handelt es sich um Pensionskassen mit über 10 Millionen Franken Wertschriften in der Bilanz.
Auf diese Weise haben sie die Umsatzabgabe auch dann zu entrichten, wenn sie das Börsengeschäft direkt über das Ausland abwickeln. Wesentlich ist dabei: Sie werden nicht neu einer Steuer unterworfen. Sie sind im Grundsatz bereits heute, eben über die Schweizer Banken, abgabepflichtig. Sie können die Abgabeabwicklung neu selbst vornehmen oder wie bisher über ihre Bank oder ihre Banken besorgen lassen.
Zum Grundsatz der Gleichbehandlung: Dem ständerätlichen Beschluss wurde vorgeworfen, er verletze den Grundsatz der Gleichbehandlung. Dem ist nicht so. Kraft der Schweizer Gesetzgebung geniessen die inländischen Pensionskassen - im Gegensatz zu ausländischen Pensionskassen - Privilegien, die eine differenzierte Behandlung sachlich rechtfertigen. Vielmehr wäre beim bundesrätlichen Entwurf die Frage zu stellen, warum die Pensionskassen beispielsweise gegenüber den Krankenversicherungen, die immerhin der sozialen Krankenfürsorge dienen, privilegiert werden sollen. Dazu würde ich Herrn Bundesrat Villiger noch gerne hören. Für mich ist das nicht einsehbar.
Zum Stichwort sozialpolitisches Anliegen: Es gibt auch keinen sozialpolitischen Bedarf, Herr Blocher, die Pensionskassen von der Abgabe zu befreien. Die Abgabe wirkt sich, wenn überhaupt, nur minim auf die Pensionskassenbezüger aus.
Zur Umgehungsgefahr: Es stellt sich in der Tat die Frage, ob die Pensionskassen die Abgabe beispielsweise über Anlagefonds oder Zwischengesellschaften im Ausland umgehen. Abgesehen davon, dass derartige Übungen sehr kostspielig sind und es fraglich ist, ob sie sich überhaupt lohnen, könnte die Angelegenheit im ordentlichen Verfahren - und nicht im dringlichen - eingehend abgeklärt werden. Dies an die Adresse der Minderheit III (Kaufmann).
Zu den inländischen Lebensversicherern: Sie gehören heute zu den steuerpflichtigen Effektenhändlern, da sie die Voraussetzungen von Artikel 13 Absatz 3 Buchstabe d des Stempelabgabegesetzes regelmässig erfüllen. Gemäss Bundesrat sollen nun diese Lebensversicherer nicht für sämtliche Geschäfte, sondern nur für den Bereich ihres Sondervermögens, also lediglich im Bereich des Sicherungsfonds - im Rahmen der dritten Säule -, von der Umsatzabgabe ausgenommen werden. Die inländischen Lebensversicherer anders als die Pensionskassen zu behandeln, wäre sachlich schlechthin nicht gerechtfertigt. Gemäss Beschluss des Ständerates sind der Bund, die Kantone und die politischen Gemeinden sowie die inländischen Einrichtungen der Sozialversicherung - anders als in der bundesrätlichen Vorlage - nicht von der Umsatzabgabe zu befreien.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die ständerätliche Fassung der Abwanderungsgefahr erfolgreich begegnet, die Wettbewerbsneutralität wahrt, keine Ungleichheiten schafft und für die Bundeskasse klar die bessere Lösung darstellt, indem sie nämlich nur Ausfälle von 218 und nicht von 491 Millionen Franken verursacht.
Fässler Hildegard · Consiglio nazionale · San Gallo · Gruppo socialista
Ich möchte Ihnen mit drei Gründen den Antrag der Minderheit II beliebt machen: Dieser Minderheitsantrag verlangt, dass Sie nur Artikel 19 Absatz 3 einführen sollen, der inländische Effektenhändler vom Umsatzstempel befreit, wenn sie an einer ausländischen Börse handeln. Diesen Teil möchten wir dringlich behandeln; alles andere, was an Revisionen auch noch schön und allenfalls nötig wäre, möchten wir über ordentliches Recht - nicht über Dringlichkeitsrecht - behandelt wissen.
Die drei Gründe:
1. Es herrscht die Ansicht, dass bei Artikel 19 etwas gemacht werden muss, weil gewisse Geschäfte sonst abwandern.
2. Für das Bedürfnis der Virt-x reichen diese Massnahmen aus.
3. Dringlichkeitsrecht darf nur in "Notfällen" angewendet werden. Ich akzeptiere dieses nur für Artikel 19, nicht aber für die anderen Änderungen.
Die Effekte des Antrages der Minderheit II sind:
Rechtlich erreichen wir bezüglich der Dringlichkeit ein korrektes Vorgehen. Finanziell bedeutet die Reform eine Einnahmenminderung von 50 Millionen Franken. Damit kann ich gerade noch leben.
Zum ersten Grund: Artikel 19 Absatz 3 entlastet Schweizer Händler, die an einer ausländischen Börse handeln, von der Abgabe. Das war das dringendste Bedürfnis aus Sicht der Schweizer Händler, aber auch aus jener des Finanzplatzes Schweiz. Mit dieser Änderung wird eine Abwanderung bzw. Umgehung unnötig. Es wird Wettbewerbsneutralität hergestellt, der Wettbewerb kann wieder spielen.
Zum zweiten Grund: Mit dem Antrag der Minderheit II entfallen auch die Sorgen der neuen Börse Virt-x in London, an der zukünftig die Schweizer Bluechips gehandelt werden. Gehandelt wird dort, wo die Liquidität am grössten ist. Das wird für die Bluechips in London sein. Es wäre für Schweizer Händlerinnen und Händler ein Leichtes, über eine Tochterfirma in London an der Virt-x zu handeln und so die Umsatzabgabe zu umgehen.
Zum dritten Grund: "Mit ihm - dem Dringlichkeitsrecht - wird das Referendumsrecht des Volkes temporär umgangen, tritt die Vorlage doch sofort in Kraft. Dies ist aber nur in ausgewiesenen Notfällen zulässig; Bundesrat und Parlament dürfen das Zwingende nicht durch allerlei Wünschbares anreichern." Diesem Zitat habe ich wenig beizufügen, ausser:
1. Es stammt aus der "NZZ" vom 30. November dieses Jahres und erschien unter dem Titel "Zurück zu sauberer Dringlichkeitspraxis".
2. Unbestritten und zwingend ist die Dringlichkeit nur bei Artikel 19 Absatz 3; alles andere ist für einige - ich hoffe, für eine Minderheit unter uns - wünschbar. Für mich ist es nicht einmal das. Daher müsste es allenfalls über ordentliches Recht angepasst werden.
Kaufmann Hans · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Mit dem Entwurf des Bundesrates werden einseitig nur die Anlagefonds, nicht aber die Anlagestiftungen, das heisst gewissermassen die Anlagefonds für Pensionskassen, und schon gar nicht die Beteiligungs- oder, wie man "frühenglisch" sagt, Investment-Gesellschaften entlastet. Das verzerrt den Wettbewerb, denn diese drei Vermögen der kollektiven Kapitalanlage müssen einander gleichgestellt werden.
Von den Investment-Gesellschaften gibt es an der Schweizer Börse derzeit dreissig. Damit das auch gleich gesagt ist: Nur drei haben die Form von "Visionen", der Rest sind Gesellschaften, die ökologische, ethische Anlagen tätigen oder neue Technologien und kleinere Privatunternehmen finanzieren.
Mit der einseitigen Entlastung der Anlagefonds wird also eine krasse Wettbewerbsverzerrung entstehen, und das wird noch durch die Tatsache verstärkt werden, dass gerade diese Investment-Stiftungen der Personalvorsorge, aber auch die Investment-Gesellschaften auf ihren Leistungen jetzt schon Mehrwertsteuer bezahlen. Ich bin der Meinung, dass wir sämtliche institutionellen Anleger entlasten sollten, damit nicht Ungerechtigkeiten geschaffen werden. Ich bin sogar bereit - wie erwähnt worden ist -, die Krankenkassen als institutionelle Anleger zu betrachten. Ich bin aber sicher der Meinung, dass die Investment-Gesellschaften dazu gehören.
Ich beantrage Ihnen deshalb, bei Artikel 17a den Anträgen der Minderheit III (Kaufmann) zuzustimmen.
Die SVP-Fraktion beantragt, auf die Vorlage "Umsatzabgabe. Dringliche Massnahmen" einzutreten. Sie unterstützt dabei die Mehrheit der WAK, die dem Entwurf des Bundesrates gesamthaft zustimmt.
Die Schweiz hat in den letzten Jahren viele Geschäfte und auch viele Arbeitsplätze verloren, weil wir ungeschickte Steuermassnahmen getroffen haben. Ich erinnere an den Verlust des Euro-Syndikatsgeschäftes, an den physischen Goldhandel, an einen Grossteil des Anlagefondsgeschäftes. In den letzten Jahren haben auch die Kantonal- und Regionalbanken etwa zwei Drittel ihrer mittelfristigen Finanzierung, die Kassenobligationen, verloren, weil wir im Inland eine Emissionsabgabe auf diesen Papieren einführten. Wir haben heute die Chance, wenigstens zu verhindern, dass wir ein weiteres Geschäft, nämlich den auch steuerlich sehr ertragreichen Wertpapierhandel, verlieren.
Wer zu spät kommt, den bestraft nicht nur die Geschichte, sondern in finanzieller Hinsicht vor allem auch der Markt. Das hat die verspätete Versteigerung der UMTS-Lizenzen gezeigt. Das Gleiche trifft natürlich auch auf die Transaktionssteuern zu. Diese wurden in den meisten europäischen Ländern in den letzten Jahren - von wenigen Ausnahmen abgesehen - abgeschafft. Ein Teil des Schweizer Wertpapierhandels ist ja auch bereits ins Ausland abgewandert. Mit der Verlegung des Handels von Schweizer Aktien an die Virt-x nach London droht ein weiteres Geschäft aus der Schweiz abzuwandern.
Der Bundesrat hat den dringenden Handlungsbedarf für den Finanzplatz Schweiz erkannt und eine Entlastung der institutionellen Anleger von der Umsatzabgabe in der Höhe von 491 Millionen Franken in Aussicht gestellt. Dies ist ja nicht eine vollständige Abschaffung, sondern es geht hier etwa um 20 bis 25 Prozent der gesamten Umsatzstempelabgabe.
Der Ständerat will nun aber die institutionellen Anleger nur noch um einen Betrag von 218 Millionen Franken entlasten. Die Differenz zum Bundesrat besteht im Wesentlichen darin, dass die inländischen Lebensversicherer und vor allem die Pensionskassen nicht mehr entlastet werden.
Ich bin froh, dass man bei dieser Vorlage einmal die Zahlen der Pensionskassen sieht, die doch pro Jahr 180 Millionen Franken an Stempelabgaben an den Bund abliefern.
Aber statt diese massive jährliche "Abkassiererei" unseres Sozialwerkes zu stoppen, will nun der Ständerat für diese Pensionskassen neue administrative Massnahmen einführen. So sollen nach dem Beschluss des Ständerates Pensionskassen mit einem Vermögen von über 10 Millionen Franken - das sind also Betriebe ab etwa 50 bis 100 Angestellten - inskünftig dem Effektenhändlerstatus unterstellt werden. Damit sind sie gezwungen, ein eigenes Register zu führen und gegenüber dem Bund abzurechnen. Wollen sie diese zusätzliche Administration nicht machen, müssen sie das an eine Bank delegieren und inskünftig alle Wertschriftengeschäfte über eine einzige Bank tätigen. Dass das in der Regel dann nicht die Regionalbank oder die Kantonalbank sein wird, erscheint offensichtlich.
Ich bitte Sie, diesen Raubzug auf unsere Pensionskassen zu stoppen und auch diese von der Stempelsteuer zu entlasten. Wenn man das Problem schon auf die lange Bank schiebt, indem man der Ständeratsversion eventuell zustimmt, dann dürfen wir doch nicht im Dringlichkeitsverfahren unseren Pensionskassen zusätzliche administrative Arbeiten aufhalsen. Die ganzen Massnahmen zielen doch darauf ab, den Wirtschaftsstandort Schweiz zu fördern und ihn nicht noch durch zusätzliche Administration zu belasten.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, der Version der Mehrheit der WAK zuzustimmen und alle institutionellen Anleger von dieser Transaktionssteuer zu entlasten.
Meier-Schatz Lucrezia · Consiglio nazionale · San Gallo · Gruppo popolare-democratico
Bereits 1998 hat sich der Bundesrat mit der Umsatzabgabe beschäftigt, daher mag es heute erstaunen, dass er uns nun zwei Jahre später mit einem Dringlichkeitsbeschluss konfrontiert. Wir befinden uns heute in einem sehr engen Korsett. Wir haben einen verfassungsmässigen Auftrag: Wir müssen, gemäss Artikel 165 der Bundesverfassung, Dringlichkeitsrecht sprechen und können daher nicht alles tun, was wünschbar ist. Die CVP-Fraktion anerkennt dennoch den Handlungsbedarf, beurteilt jedoch die Ausgangslage differenzierter als die Kommissionsmehrheit und bis vor kurzem - d. h. letzte Woche - auch der Bundesrat. Wir erachten eine gezielte Entlastung bei der Umsatzabgabe zur Erhaltung und Stärkung der Konkurrenzfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz als notwendig und sind daher auch für Eintreten.
Dennoch stellen wir fest, dass die postulierten Entlastungen des Finanzplatzes wohl den Kriterien des Finanzleitbildes entsprechen mögen, aber in diesem Umfang, wie es Ihnen eine Mehrheit der Kommission beantragt, kaum gerechtfertigt sind. Wir sind zwar mit dem Bundesrat und der Kommissionsmehrheit einig, dass eine fiskalische Benachteiligung der inländischen Banken zu vermeiden ist, und stimmen daher einer Änderung von Artikel 19 Absatz 3 zu; dies auch deshalb, weil wir den "financial drain" und den "brain drain" vermeiden wollen. Angesichts der Tatsache, dass die Banken ab kommendem Frühjahr an ausländischen Börsen mit inländischen Aktien handeln können, stimmen wir dem Dringlichkeitsbeschluss für diesen Artikel zu. Somit ist auch sichergestellt, dass die Kooperation der Schweizer Börse mit der Londoner Börse Virt-x unter optimalen Bedingungen starten kann. Auch kann sichergestellt werden, dass das Clearing und das Settlement über schweizerische Systeme mit höchstem Qualitätsstandard abgewickelt werden. Damit verbunden ist denn auch der Erhalt von wertvollen Arbeitsplätzen in unserem Land.
Wir beurteilen aber die Entlastung institutioneller Anleger anders als die Kommissionsmehrheit. Daher unterstützt die CVP-Fraktion als Maximallösung höchstens die Abschaffung der Stempelabgabe für ausländische Anleger, damit diese auch in Zukunft einen Anreiz für die Abwicklung ihrer Geschäfte in der Schweiz erhalten. Denn die Entlastung der ausländischen institutionellen Anleger wird es den schweizerischen Banken ermöglichen, die Vermögen der von ihnen im Ausland errichteten Anlagefonds uneingeschränkt aus der Schweiz heraus zu verwalten. Wir machen daher auch einen Unterschied zwischen den inländischen und den ausländischen institutionellen Anlegern. Die Befreiung der ausländischen institutionellen Anleger ist ein wirtschaftspolitischer Entscheid zugunsten des Finanzplatzes.
Wir sind aber mit dem Ständerat der Meinung, dass die inländischen institutionellen Anleger - wie die öffentliche Hand, die Lebensversicherer, die Sozial- und Vorsorgeversicherer - nicht entlastet werden sollen, namentlich nicht mit einem Dringlichkeitsbeschluss. Damit unterstützen wir die Minderheit I (Raggenbass) - im Wissen, dass diese Anleger neu als Effektenhändler behandelt werden und somit auch keine Umgehung der Umsatzabgabe möglich ist. Die vom Ständerat erarbeitete Lösung erlaubt es, den sensiblen und abwanderungsgefährdeten Bereichen entgegenzukommen. Mehr lässt der finanzpolitische Spielraum des Bundes heute gar nicht zu.
Dazu kommt, dass der Finanzplatz Schweiz nach wie vor Vorteile bietet, mit welchen die Aufrechterhaltung der Stempelabgabe für inländische Anleger wettgemacht werden kann; ich nenne die Stichworte Bankgeheimnis und fehlende Kapitalgewinnsteuer. Wir können gegenwärtig keine weiter gehende Lösung unterstützen, auch weil wir spätestens seit der Budgetdebatte von letzter Woche wissen, dass die anderen angekündigten Steuerreformpakete - Stichworte: Familienbesteuerung, Wohneigentum - unbegreiflicherweise auf einen späteren Zeitpunkt vertagt wurden.
Wir werden daher keineswegs Hand zu mehr bieten. Vielmehr erwarten wir, dass der Bundesrat dem Parlament in diesen Bereichen nun unverzüglich mindestens die entsprechenden Botschaften vorlegt. Denn es kann nicht angehen, dass wir stets die finanz- und wirtschaftspolitischen Anliegen vorziehen und danach die gesellschafts- und familienpolitischen Anliegen vernachlässigen.
Faktisch bildet die heutige Umsatzabgabe zusammen mit der Vermögenssteuer eine Art Kompensation der fehlenden Kapitalgewinnsteuer. Wenn nun ein Teil dieser Umsatzabgabe aus diesem Konzept herausgebrochen wird, findet unter dem Aspekt der Steuergerechtigkeit eine nicht zu rechtfertigende Steuerentlastung statt. Ich möchte deshalb festhalten, dass wir die Steuerausfälle auf ein Minimum beschränken wollen, dies nicht zuletzt auch weil wir grundsätzlich der Auffassung sind, dass aus Gerechtigkeitsgründen solche Steuerausfälle überhaupt nicht entstehen dürften oder sollten.
Wir erwarten daher, dass die Einnahmenausfälle innerhalb des Finanzsektors kompensiert werden. Da diese Kompensation auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden muss, verlangen wir vom Bundesrat, dass er dem Parlament auch eine entsprechende Vorlage unterbreitet. Unsere Zustimmung zur Dringlichkeit wird also davon abhängen, welche Lösung unser Rat vorzieht. Denn die CVP-Fraktion ist in der heutigen Finanzsituation und angesichts der Tatsache, dass wir mit Dringlichkeitsrecht operieren, nicht willens, zusätzliche Steuerentlastungen vorzunehmen.
Wir bitten Sie, der Kommissionsminderheit I (Raggenbass) zuzustimmen.
Donzé Walter · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo evangelico e indipendente
Die evangelische und unabhängige Fraktion tritt emotionslos für die bundesrätliche Vorlage ein. Wir sagen uns: wenn schon - denn schon.
Der ständerätlichen Version hängt der Makel an, dass man die begünstigt, die mit Abwanderung drohen, und dafür jene packt, die nicht fliehen können. Wir verbinden unsere Stellungnahme mit der Erwartung, dass der Bundesrat hartnäckig für das Bankgeheimnis eintritt, damit den Markt in der Schweiz zu sichern versucht und die Frage der Kompensation ernsthaft vorantreibt.
Es ist uns klar, dass die "reduzierte" Fassung des Ständerates sympathisch ist. Sie ist für den Finanzplatz Schweiz angemessen, für den Fiskus und die Rechnung des Bundes um 270 Millionen Franken besser und für die Schweizer Behörden, Versicherungen und Vorsorgeeinrichtungen verkraftbar. Sie bringt aber auch Administration für die Pensionskassen, die nicht zu unterschätzen ist.
Der Bundesrat seinerseits scheint den Mut zum Steuerverlust zu verlieren. Im Bereinigungsverfahren werden wir nicht für den Bundesrat kämpfen. Unbestritten ist, dass wir mit Stempelsteuerverlusten rechnen müssen, die Abwanderung würde aber auch den Verlust des Know-how bedeuten und zusätzlich Arbeitsplätze kosten.
Wir sind deshalb für Eintreten und Dringlichkeit und empfehlen Ihnen vorderhand, der Fassung der Kommissionsmehrheit den Vorzug zu geben. Das wäre ein Zeichen an die einheimischen Einrichtungen, unsere Kantone und Gemeinden.
Pelli Fulvio · Consiglio nazionale · Ticino · Gruppo radicale liberale
Comme tout impôt qui n'a pas été adapté à la réalité économique, le droit de timbre pose depuis quelque temps beaucoup de problèmes. Dans le secteur financier, tout est en mouvement, non seulement au sens figuré du mot, dans le sens que les marchés évoluent, mais aussi au sens propre du mot, car ils sont physiquement en mouvement aussi. Zurich, Luxembourg, Londres appartiennent au même monde et le déplacement d'activités financières d'une de ces villes à l'autre ne cause désormais pas plus de difficultés que leur transfert de Berne-ville à Bümpliz. Les règles qui gèrent les marchés financiers doivent, pour cette raison, être les mêmes partout, car les pays et les villes qui ne s'adapteront pas aux règles générales verront tout simplement leurs activités partir vers des endroits adaptés à ces règles.
L'imposition d'un droit de timbre sur les transactions de Bourse, impôt inconnu ailleurs, fait de la Suisse un endroit à risque. Le Conseil fédéral s'est aperçu à plusieurs reprises des problèmes que le droit de timbre pose. Par le message que nous examinons, il revient pour la deuxième fois avec un projet de modification urgente après celle adoptée par le Parlement le 19 mars 1999. Cette fois, il s'agit d'empêcher que d'importantes structures de gestion patrimoniale s'envolent à l'étranger avec leurs spécialistes, leur know-how, leur potentiel de développement. Tout le monde, de la gauche à la droite, est conscient de ce risque. Je ne doute pas que le Parlement souscrira aux préoccupations du Conseil fédéral dans l'une ou l'autre des deux formes présentées.
L'existence même d'une nouvelle procédure urgente démontre néanmoins la nécessité d'une révision profonde de cette loi et de l'impôt qu'elle prévoit, les deux étant désormais dépassés. Deux alternatives sont proposées pour résoudre en procédure urgente les problèmes qui se posent: la solution du Conseil fédéral et celle du Conseil des Etats. Nous avons longuement réfléchi, au sein du groupe radical-démocratique, sur les deux possibilités. Il nous paraît clair qu'il faudra en tout cas adopter la solution qui permettra de réunir une majorité suffisante pour que l'urgence soit approuvée, et que celle de compromis du Conseil des Etats a plus de chance d'être acceptée que celle du Conseil fédéral.
Le groupe radical-démocratique préfère néanmoins la solution choisie par notre Gouvernement, pour trois raisons principales. Tout d'abord, elle va dans la bonne direction, non pas celle de vouloir maintenir à tout prix un impôt archaïque pour des raisons de budget, mais plutôt celle de vouloir arriver un jour à l'abolition de cet impôt. On comprend bien les soucis financiers de M. Villiger, conseiller fédéral, et on est bien d'accord que renoncer à 500 millions de francs de recettes lui fait plus mal que de renoncer à un peu plus de 200 millions de francs. L'habile acrobatie choisie par le Conseil des Etats, même si elle devait permettre à la Confédération d'éviter la perte d'à peu près 300 millions de francs de recettes, est une mesure qui va dans un sens opposé à celui que la réforme de notre système fiscal devrait poursuivre.
En deuxième lieu, la solution du Conseil fédéral paraît meilleure car la fiction adoptée par le Conseil des Etats, par laquelle les caisses de pensions seraient juridiquement transformées en commerçants de titres, tout comme les banques et les sociétés financières, bien qu'apparemment intelligente est non seulement une acrobatie juridique, mais aussi une solution compliquée et fragile. Compliquée, car elle va obliger les caisses de pensions à des travaux bureaucratiques qui devraient leur être épargnés. Fragile, car il ne manque pas, dans ce pays, de spécialistes prêts à trouver un système pour contourner même ces nouvelles règles voulues par le Conseil des Etats.
En troisième lieu, on est convaincus que l'adoption de la solution du Conseil des Etats serait un mauvais signal pour le secteur et qu'elle ne pourra pas arrêter le déplacement de certaines activités de gestion patrimoniale vers d'autres pays. Par l'adoption de cette solution, on manifesterait en effet une volonté de maintenir à tout prix le droit de timbre sur les transactions boursières, ce qui sera mal jugé par tous les professionnels du secteur.
Au nom du groupe radical-démocratique, je vous invite donc à adopter la version du projet du Conseil fédéral, car ce pas, qui va dans la juste direction, est ce qu'il nous faut en ce moment.
Bührer Gerold · Consiglio nazionale · Sciaffusa · Gruppo radicale liberale
Gestatten Sie mir zwei Vorbemerkungen:
1. Vorhin ist die Familienbesteuerung erwähnt worden. Wir sind der Auffassung, wir sollten den Rest des Steuerpaketes nicht gegen diese Vorlage betreffend die Stempelabgabe ausspielen. Eigentlich gehen wir davon aus - ich nehme an, Herr Bundesrat Villiger werde, nachdem wir ihm für die Fragestunde zwei entsprechende Fragen gestellt haben, in der heutigen Debatte sicher dazu Stellung nehmen -, dass die Familienbesteuerung zeitlich nicht weit hinausgeschoben wird. Nach dem Entscheid des Ständerates in Sachen Mehrwertsteuerprozent für die AHV gehen wir eigentlich vielmehr davon aus, dass auch dieser Teil des Paketes zeitgerecht kommen wird.
2. Hier geht es nicht um die Finanzdienstleistungsbranche an und für sich. Wir haben vielmehr die Frage zu beantworten, wo die Finanzdienstleistungsbranche diese Handelsgeschäfte in Zukunft abwickeln wird. Wir, die ja gewählt worden sind, um die Wohlfahrt dieses Landes zu mehren, wollen, dass diese Börsengeschäfte in Zukunft über Schweizer Institute aus der Schweiz heraus abgewickelt werden können. Bereits in der Vergangenheit wurde uns ja - von den Kommissionssprechern ist es erwähnt worden - die Lehre erteilt, was geschieht, wenn wir eine falsche Stempelabgabepolitik machen. Hätten wir zeitgerecht eine richtige Stempelpolitik gemacht, so hätten wir das Euro-Obligationen- und das Anlagefondsgeschäft eigentlich nicht nach London und Luxemburg exportieren müssen. Jetzt schon ist Tatsache, dass ein erheblicher Teil der schweizerischen Bluechips leider bereits in London und nicht in der Schweiz gehandelt wird.
Wie bereits erwähnt, ist unsere Fraktion daher der Ansicht, dass wir diese Vorlage brauchen. Wir stimmen dem Antrag der Mehrheit der Kommission und damit der Fassung des Bundesrates zu.
Wir sind auch dezidiert der Auffassung, dass die Dringlichkeit gegeben ist. Wenn man die Lage beobachtet, muss man sehen: Wenn wir nicht dringlich handeln, werden wir in beträchtlichem Umfang zusätzliches Geschäftsvolumen - und das heisst auch zusätzliches Steuersubstrat - verlieren. Wir sollten uns nicht nur die Frage stellen - diese müssen wir uns natürlich auch stellen -, was wir kurzfristig für Ausfälle haben werden; nach Fassung des Ständerates gäbe es diesbezüglich weniger Ausfälle. Vielmehr sind wir auch verantwortlich, uns zu fragen, was für langfristige Negativeffekte unser Land zu tragen hat, wenn wir jetzt nicht richtig handeln.
Da ist die FDP-Fraktion klar der Meinung, dass wir über die Jahre hinweg wahrscheinlich einen höheren Ausfall an Steuersubstrat haben werden, wenn wir nicht handeln.
Weshalb nun privilegieren wir die Fassung der Mehrheit der nationalrätlichen Kommission?
1. Wir sind der Auffassung, dass es eine stossende Ungleichbehandlung ist, wenn wir einseitig nur die ausländischen institutionellen Anleger begünstigen.
2. Wir sind der Auffassung: Wenn wir nur die Anlagefonds im Inland ausnehmen, die Versicherungen und die zweite Säule aber nicht, machen wir eine willkürliche Grenzziehung zwischen Anlegegeldern, bei denen der Unterschied sehr fliessend ist.
3. Es ist störend, dass im Dringlichkeitsverfahren auch die zweite Säule unter den Effektenhändlerstatus gestellt werden soll. Kollegin Fässler hat die rechtspolitische Frage der Dringlichkeit angeschnitten. Meine Frage an sie lautet: Wie kann man es rechtspolitisch verantworten und begründen, diese Unterstellung der zweiten Säule unter den Effektenhändlerstatus sei im Dringlichkeitsverfahren vorzunehmen? Dafür fehlt mir jedes Rechtsverständnis.
4. Schliesslich hat die Geschichte der Wertpapiermärkte in einer Welt der modernen Kommunikation gezeigt: Sich einmauern hat sich niemals gelohnt. Wenn Sie meinen, Sie könnten jetzt für die zweite Säule und die Versicherungswirtschaft Mauern errichten, dann müssen Sie davon ausgehen, dass diese sehr viel schneller als die Berliner Mauer fallen werden.
5. Die Finanzmärkte sind sensible Märkte. Wenn wir jetzt nur ein halbherziges Zeichen setzen, dann setzen wir ein Zeichen, das eben nicht zugunsten von Investitionen in den Standort Schweiz wirkt.
Zum Schluss empfehlen wir Ihnen - mit Priorität selbstverständlich -, diese Vorlage für dringlich zu erklären, und wir empfehlen Ihnen, in der Güterabwägung die Fassung der Mehrheit der nationalrätlichen Kommission gutzuheissen. Sollte in diesem Rat die ständerätliche Fassung obsiegen, die weniger weit geht, dann werden wir uns selbstverständlich vorbehalten, im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren dann auf die ursprüngliche Fassung des Bundesrates zurückzukommen, weil nur sie langfristig den schweizerischen nationalen Interessen effektiv dient.
Polla Barbara · Consiglio nazionale · Ginevra · Gruppo liberale
J'interviens au nom du groupe libéral, présent et passé, et en rendant aussi hommage à Gilbert Coutau et à Jean-Michel Gros, qui avec d'autres se sont constamment battus pour la place financière suisse, et spécifiquement pour l'abolition du droit de timbre de négociation. Car c'est bien la suppression complète que nous appelons de nos voeux et non pas seulement un aménagement ou une suppression partielle du droit de timbre; ceci même si l'urgence est telle qu'elle devra être prioritaire dans tous les cas de figure.
Urgence, pourquoi? Parce que le commerce électronique notamment a aiguisé la concurrence sur les marchés financiers, alors que les avantages qui caractérisaient la place financière suisse ont fondu comme neige au soleil de décembre.
Beaucoup de banquiers suisses se sont en toute logique et en toute nécessité orientés vers les marchés étrangers et se trouvent de ce fait de plus en plus confrontés au danger que représente pour eux - et donc pour la prospérité et l'emploi de notre pays - le maintien du droit de timbre. Il ne s'agit d'ailleurs pas seulement d'un danger, mais d'une réalité rédhibitoire, notamment pour les investisseurs institutionnels.
De plus, les projets de coopération de la Bourse suisse sont également en cause. La Bourse suisse SWX poursuit en effet d'intenses négociations avec les banques qui font partie du consortium de la Fondation Trade Point. La Bourse de Londres a accueilli sur son marché 200 Blue chips, 200 valeurs européennes vedettes, et avec la collaboration de SWX, qui techniquement est déjà très avancée, la nouvelle Bourse londonienne Virt-x doit entrer en activité au printemps 2001. Il y a donc vraiment urgence, car l'intégration de la SWX dans la Virt-x poserait aux banques suisses des problèmes très importants si l'on ne supprimait pas le droit de timbre de négociation.
Tout ceci a finalement amené le Conseil fédéral à réagir enfin, au printemps 2000, et il s'est dit prêt à accepter en la matière une perte de recettes fiscales d'environ 500 millions de francs. Nous connaissons bien M. Villiger, conseiller fédéral, pour savoir qu'il n'accepte jamais de telles baisses de recettes fiscales de gaieté de coeur; il nous en a donné encore une fois une preuve éclatante la semaine dernière. S'il a donc accepté cette perte fiscale liée à la suppression du droit de timbre, c'est bien parce qu'il n'est pas raisonnable de procéder autrement. C'est ce qu'a souligné le groupe d'experts, sur les conclusions duquel la Commission de l'économie et des redevances et le Conseil fédéral se sont appuyés.
Dans ses conclusions, ce groupe d'experts est absolument formel: la prospérité de notre pays nécessite la suppression du droit de timbre, et ceci pour tous les partenaires visés à l'article 19.
Il n'y a donc aujourd'hui aucune logique à revenir en arrière. Il n'y a aucune logique à pénaliser la place financière suisse, même si l'on met en avant une autre urgence, à savoir les allègements fiscaux pour les familles.
En réponse au credo de M. Rennwald, je dirais: "Familles, je vous aime", et: "financiers, je vous aime aussi", et ceci, d'autant plus que les seconds sont là pour faire en sorte que nous aidions les premières.
M. Villiger, conseiller fédéral, ne saurait être d'accord avec M. Rennwald et dire qu'il faut compenser les pertes de recettes fiscales. Nous savons bien tous que la suppression du droit de timbre, cette compensation de perte de recettes fiscales, elle l'apporte en elle-même. Nous avons besoin de la suppression du droit de timbre pour pouvoir assurer justement aussi les allègements fiscaux pour les familles.
Le groupe libéral vous propose donc de maintenir pour l'instant le projet du Conseil fédéral - projet qui était d'ailleurs aussi celui de M. Villiger, conseiller fédéral, jusqu'à la semaine dernière - tout en soulignant une fois encore l'importance capitale de l'urgence en la matière, notamment pour Virt-x.
Fässler Hildegard · Consiglio nazionale · San Gallo · Gruppo socialista
Es scheint, dass der Umsatzstempel ein beliebtes Revisionsobjekt ist: Nicht zum ersten und vermutlich auch nicht zum letzten Mal liegt uns eine Botschaft vor, die das Ziel hat, ein weiteres, wesentliches Stück aus dieser Abgabe herauszubrechen. Ich erinnere daran, dass der Umsatzstempel die viertgrösste Steuerquelle des Bundes ist mit letztmals rund 2 Milliarden Franken Einnahmen - eine indirekte Steuer notabene, geschätzte Damen und Herren der bürgerlichen Seite. Die Reaktion auf das Geschäft in unserer WAK fiel aus, wie es zu erwarten war: Die "Bankenfraktion" war Feuer und Flamme für den bundesrätlichen Entwurf - kein Wunder, stand sie diesem doch tatkräftig Pate - und wollte partout keine Gegenargumente hören, auch keine ständerätlichen. Die "soziale" Fraktion und ich mit ihr wollte sich nicht mit den namhaften Steuerreduktionen anfreunden - es geht immerhin um 500 Millionen Franken -, dies in Übereinstimmung mit der im Zusammenhang mit dem Budget vertretenen Haltung, lieber in die Zukunft, in nachhaltige Projekte zu investieren, als unmotiviert auf Steuereinnahmen zu verzichten. Die SP forderte daher zum wiederholten Mal Kompensationsangebote aus dem Bankensektor, um überhaupt auf die Revision einzugehen. Bundesrat Villiger blieb leider seiner zweitneusten Haltung treu, die Massnahmen seien dringend notwendig, und es gebe keine sinnvollen Kompensationen. Das ist eine Haltung, die er schrittweise von der Forderung nach voller Kompensation über die Forderung nach teilweiser bis hin zu gar keiner Kompensation modifiziert hat. Zweitneuste Haltung nenne ich sie deshalb, weil ich nach seinem Votum vom letzten Dienstag zum Budget eine neue Position bezüglich Steuersenkungswünschen generell gehört habe. Die SP-Fraktion unterstützt übrigens den bundesrätlichen "Boxenstopp" in Sachen Steuerreduktion.
Zum Problem der Familienbesteuerung: Dass hier vielleicht gestoppt wird, ist nicht so schlimm. Die SP-Fraktion hat bereits diverse gute, andere Massnahmen angeregt und deren Wichtigkeit durch Vorstösse unterstrichen. Herr Bührer, nicht wir haben das merkwürdige Steuerpaket geschnürt, deshalb darf man hier ruhig zu diesem Thema sprechen. Es war die Idee des Eidgenössischen Finanzdepartementes. Mit dem Zückerchen der Familienbesteuerung sollte die Medizin des Stempelabbaus "schluckbar" gemacht werden. Es zeigt sich wieder einmal, dass die Schnüre um ein unregelmässig gezurrtes Paket von der Säure der Zeit aufgelöst werden können. In dieser unerquicklichen Lage wollte die WAK des Nationalrates die von Gian-Reto Plattner in der ständerätlichen WAK in verdankenswerter Weise initiierte intellektuelle Weiterentwicklung nicht mitmachen, zumal der Bundesrat noch nicht auf die ständerätliche Linie eingeschwenkt war.
Heute haben wir im Plenum die Chance, diesen Schritt doch noch zu tun. Die drei gleichwertigen Ziele dieser Vorlage müssen meines Erachtens folgende sein: erstens die Bundesfinanzen schonen; zweitens den Finanzplatz Schweiz stärken; drittens die Wettbewerbsprobleme im Bereich Umsatzstempel lösen, und dies möglichst längerfristig.
Es gilt dabei drei verschiedene Problemkreise unterschiedlich zu behandeln:
1. Zur Herstellung der Wettbewerbsneutralität für die inländischen Händler an ausländischen Börsen habe ich schon in meinem Minderheitsantrag gesprochen. Diesbezüglich herrscht wohl Einigkeit, auch über die Dringlichkeit.
2. Dass die Anlagefonds abwandern können und werden, wenn wir nicht handeln, müssen wir wohl oder übel eingestehen. Dies wird aber nicht so schnell geschehen wie beim Aktienhandel. Wenn wir hier den Stempel eliminieren, erhält die Schweiz die Chance, verloren gegangene Geschäfte - z. B. an Luxemburg - wieder zurückzugewinnen.
Obwohl mir das Prinzip Hoffnung in Geldgeschäften eher ungeheuer ist, lasse ich es für einmal gelten. Diese Massnahme, inländische Anlagefonds zu befreien, ist teuer; sie kostet über 100 Millionen Franken. Sie eilt nicht und ist daher nicht am Volk vorbeizuschmuggeln; das Volk soll die Möglichkeit zur Stellungnahme bekommen.
3. Bezüglich der institutionellen Anleger und Anlegerinnen hat Herr Plattner im Ständerat ein schönes Bild gebraucht: Gleich lange Spiesse brauchen nur jene, welche im gleichen Turnier spielen. In verschiedenen Turnieren dürfen die Spiesse getrost verschieden lang sein. Etwas profaner ausgedrückt heisst dies: Nur wer im selben Markt tätig ist, braucht Wettbewerbsneutralität. Dies ist insbesondere bei in- und ausländischen Pensionskassen nicht der Fall. Es gibt keinen plausiblen Grund, unsere Pensionskassen vom Stempel auszunehmen, sie arbeiten aufgrund unseres schweizerischen Rechts. Dies als Antwort an Herrn Bührer, der nicht weiss, wieso man sie hier belegen sollte; auch nicht aus rechtlicher Sicht. Sie arbeiten aufgrund schweizerischen Rechts und sind durch ausländische Pensionskassen nicht konkurrenziert. Pensionskassen sind keine Gewinnmaximiererinnen, sie sind keine Anlegerinnen mit schnell wechselnden Anlagen. Den Pensionskassen geht es gut. Niemand hat bisher die steuerliche Entlastung der zweiten Säule gefordert. Der Umsatzstempel passt hier wie die Mehrwertsteuer ins Steuersystem.
Der Warenhandel kennt die Mehrwertsteuer, der Wertpapierhandel die Umsatzabgabe. Den Umsatzstempel nun abzuschaffen, wäre eine Streusubvention - um das elegantere Wort für Giesskanne zu verwenden. Kurz: Der Ständerat hat einen durchaus vernünftigen Schritt gewagt, indem er die Pensionskassen zu Effektenhändlerinnen erklärt hat. Damit tut er auch etwas für den Finanzplatz Schweiz. Die Pensionskassen werden keine Umwege über das Ausland mehr machen, falls sie das bisher überhaupt getan haben. Sie werden ihre Geschäfte im Inland abwickeln.
Zu den drei Problemkreisen lässt sich Folgendes sagen: Punkt 1 ist unbestritten, auch bezüglich seiner Dringlichkeit. Punkt 2 eilt nicht, muss aber gelöst werden. Bei Punkt 3 besteht kein Handlungsbedarf, höchstens in Richtung des ständerätlichen Beschlusses.
Zur Haltung der SP-Fraktion zu den verschiedenen Anträgen: Die SP-Fraktion ist mehrheitlich für Eintreten. Sie unterstützt den Rückweisungsantrag der Minderheit Rennwald. Sie hat auf die Frage der Kompensation der Steuerausfälle lange und häufig genug hingewiesen. Die SP-Fraktion sagt Ja zur Minderheit II (Fässler). Bei einem allfälligen Nein zur Minderheit II unterstützt sie die Minderheit I (Raggenbass), also den Beschluss des Ständerates. Sollten die Anträge der Minderheiten I und II und der Rückweisungsantrag abgelehnt werden, lehnt die SP-Fraktion das ganze Geschäft ab. Die Anträge der Minderheit III (Kaufmann) sind dermassen unverfroren, eigennützig und "visionslastig" - und nicht etwa visionär -, dass sie selbstverständlich abzulehnen sind.
Villiger Kaspar · BR-M · Consiglio federale · Lucerna
Nachdem sich die Finanzlage bei uns zu bessern begann, diagnostizierte der Bundesrat einen begrenzten Spielraum für steuerliche Entlastungen. Der Bundesrat hat diesen Spielraum auf etwa 1,4 Milliarden Franken beziffert. Er überlegte sich, wofür man diese 1,4 Milliarden Entlastungen am besten einsetzen könne. Der Bundesrat kam zum Schluss, dass es zwei Bereiche sind: nämlich dort, wo es für den Wirtschaftsstandort Schweiz zwingend, und dort, wo es aus Gründen der Gerechtigkeit mindestens sehr wünschbar und geboten ist. Wir sind natürlich damit wieder mitten in diesem Zielkonflikt, in dem wir uns heutzutage, wo sehr viele Wirtschaftsfaktoren enorm mobil sind, immer befinden: im Zielkonflikt zwischen dem, was man so allgemein als Gerechtigkeit bezeichnen könnte, und dem, was wirtschaftspolitisch geboten ist. Hier kann man weder die eine noch die andere Seite maximieren, sondern es ist ein Optimierungsproblem.
Der Bundesrat hat das dann ungefähr so beziffert: Er hat gesagt, er möchte Ehepaare und Familien um maximal 1,3 Milliarden Franken entlasten. Davon würden 400 Millionen die Kantone treffen; das ergibt dann die berühmten 900 Millionen für den Bund. Für die Wohneigentumsbesteuerung suchte er eine erfolgsneutrale Lösung, und bei der Umsatzabgabe möchte er maximal 500 Millionen Franken Ausfall in Kauf nehmen.
Ich habe Ihnen am letzten Dienstag gesagt, dass das Bestehen des erwähnten Spielraums in der letzten Zeit etwas fraglich geworden ist. Es haben sich viele Faktoren verändert, was an sich üblich ist, da ein Zahlenwert ja immer lebt. Nur will es das Pech, dass praktisch alle diese Veränderungen in Richtung einer Verschlechterung der Perspektiven gegangen sind.
Einige Entscheide, auch dieser Session, werden diesen Spielraum ganz entscheidend beeinflussen. Ich denke an diese Vorlage hier und natürlich auch an das Budget 2000, wo einiges aufgestockt worden ist. Ich denke aber auch an jene Vorlage, welche den grössten Effekt ausmacht, nämlich die Beteiligung des Bundes am Mehrwertsteuerprozent für AHV/IV.
Der Bundesrat möchte mit einem Zusatzbericht zur Schuldenbremse hier Transparenz schaffen. Er wird diesen Zusatzbericht natürlich zuerst im Bundesrat behandeln und Ihnen dann zur Verfügung stellen, damit Sie in Kenntnis der Gesamtlage und der verschiedenen Risiken entscheiden können. Der Bundesrat wird die definitive Ausgestaltung der Familienbesteuerung und der Hauseigentumsbesteuerung dann beschliessen, wenn dieser Zusatzbericht vorliegt.
Einige von Ihnen haben hier die Frage des Zeitplans aufgeworfen, aber ich glaube, Steuererleichterungen in Milliardenhöhe sind nur dann verantwortbar, wenn dieser finanzpolitische Handlungsspielraum auch einigermassen gesichert ist. Wir könnten - nehme ich einmal an - dieses Steuerpaket möglichst noch vor Ende Februar 2001 in die Räte bringen. Das würde es ermöglichen, dass Sie das Steuerpaket in der Frühjahrssession der betreffenden Kommission zuweisen könnten. Dies wiederum würde in etwa dem schon vor einiger Zeit gefallenen Beschluss des Ratsbüros entsprechen.
Nun komme ich zurück auf diese Vorlage: Es wurde zu Recht von einigen Votanten gesagt, dass eine solche Umsatzabgabe steuersystematisch, als Transaktionssteuer, nicht besonders elegant ist. Aber sie ist sehr ergiebig, und wir können diese Steuer wegen der Lage der Bundesfinanzen nicht einfach opfern. Es wurde gesagt, in den letzten beiden Jahren habe diese Steuer 2 Milliarden Franken abgeworfen. Eine ersatzlose Aufhebung wäre finanzpolitisch nicht tragbar.
Deshalb haben wir nach gezielten Befreiungen gesucht. Wir schlagen Ihnen die Revision der Artikel 14 und 17 des Stempelabgabegesetzes vor, um Geschäfte von bestimmten institutionellen Anlegern zu entlasten. Weiter geht es um eine Änderung von Artikel 19 des Stempelabgabegesetzes, um eine fiskalische Benachteiligung der inländischen Banken zu vermeiden, wenn sie an einer ausländischen Börse mit inländischen Aktien handeln.
Der Bundesrat ist weiter der Meinung, dass die erwähnten Änderungen in ein dringliches Bundesgesetz aufgenommen werden sollen, und zwar ganz einfach deshalb, weil die Kooperation der Schweizer Börse mit der Londoner Börse Virt-x bereits sehr rasch realisiert werden sollte.
Es wurde von mehreren Votanten die Frage nach einer Kompensation aufgeworfen. Es ist verlangt worden, diese Ausfälle zu kompensieren, und ich habe in der Tat schon früher nach einer solchen Kompensation suchen lassen. Denkbar wäre eine Depotsteuer gewesen, denkbar eine Erhöhung der Sätze der Abgabe für diejenigen, die weiterhin der Umsatzabgabe unterstellt bleiben, denkbar wäre auch die Kapitalgewinnsteuer.
Jede dieser Steuern wirft sehr viele Probleme auf. Eine Depotsteuer wäre klar eine Vermögenssteuer, das heisst, wir bräuchten die Zustimmung von Volk und Ständen. Es müssten im Weiteren auch ungefähr 80 Doppelbesteuerungsabkommen neu ausgehandelt werden. Eine Satzerhöhung bei der Umsatzabgabe, die einfachste Alternative, würde natürlich die negativen ökonomischen Effekte bei den verbleibenden Steuerpflichtigen verstärken. Ich möchte gleichzeitig darauf hinweisen, dass natürlich allein schon die Diskussion über neue Steuern auf dem Finanzplatz angesichts der schwierigen Konkurrenzlage in Bezug auf das Image unseres Finanzplatzes schädlich ist.
Warum der Bundesrat keine Kapitalgewinnsteuer will, hat er in seiner Botschaft zur entsprechenden Volksinitiative der Gewerkschaften ausgeführt. Vor allem ist die Kombination einer Kapitalgewinnsteuer mit einer Vermögenssteuer unmöglich. Die Vermögenssteuer ist eine Domäne der Kantone und ergibt sehr viel mehr als eine Kapitalgewinnsteuer. Deshalb ist eine Abschaffung, meine ich, illusorisch. Eine Kombination wäre weltweit einzigartig, sodass wir Ihnen - auch noch aus anderen Gründen - empfehlen müssen, auf diese Steuer zu verzichten.
Nicht auszuschliessen ist, dass die Zahlstellensteuer, die wir im Zusammenhang mit der europäischen Zinsenbesteuerung studieren, mit der Zeit gewisse Erträge abwerfen könnte, die man längerfristig als Kompensation für weitere Erleichterungen beim Stempel brauchen könnte. Aber der Bundesrat musste wohl oder übel das Fazit ziehen, dass eine Kompensation nicht möglich ist und im Moment so nicht wünschbar wäre, und deshalb hat er sich dafür entschieden, die Ausfälle auf diese 500 Millionen Franken zu begrenzen.
Warum Dringlichkeit? Ich muss hier Herrn Fasel sagen, dass er nirgends in der Verfassung das Wort "Notrecht" findet; das ist "Volksmund". Es ist Dringlichkeitsrecht. Für die Anwendung von Dringlichkeitsrecht muss das Schweizer Volk nicht in Not geraten, sondern das betreffende Geschäft darf keinen Aufschub ertragen. Ich glaube, das ist hier gegeben. Die Dringlichkeit hängt sehr eng mit der Börse Virt-x und der Kooperation der Schweizer Börse zusammen. Es wurde hier zu Recht gesagt, dass diese Börse erstens schon im ersten Quartal des nächsten Jahres in Betrieb genommen wird und zweitens der gesamte Handel mit schweizerischen Bluechips in die Börse Virt-x eingebracht werden wird. Das ist der Grund, warum wir die Dringlichkeit nicht auf den Artikel 19 beschränken können. Ich bin mit Ihnen einig: Bei Artikel 19 ist es am einsichtigsten - hier haben Frau Fässler und andere Recht. Aber es wird von jenen Anlegern gehandelt, die rechnen. Das sind vor allem die institutionellen Anleger, bei denen die Kosten eine grosse Rolle spielen und bei denen der Stempel schon eine ähnliche Grössenordnung wie die Börsencourtagen erreicht hat. Jene "Rechner" werden dort handeln, wo erstens die Kosten möglichst tief sind und zweitens die Liquidität ist. Bis jetzt war die Liquidität in der Schweiz, und deshalb hat man gewisse Kostennachteile in Kauf genommen, weil man hier eben Angebot und Nachfrage am raschesten in Übereinstimmung bringen konnte. Wenn aber jetzt die Liquidität und die Kosten in London besser sind, sieht das eben völlig anders aus. Wir gehen davon aus, dass dann der ganze Handel jener Anleger nach London gehen wird, die eben sehr mobil sind und dort mit wenig Aufwand die Tochtergesellschaft einer Schweizer Bank oder eine englische Bank nutzen können. Sie werden diesen Handel nicht mehr über Schweizer Effektenhändler abwickeln. In diesem Fall verlieren wir diese Stempelabgaben ohnehin. Nur verlieren wir dann nicht nur diese Steuereinnahmen, wir verlieren auch sehr hoch qualifizierte Arbeitskräfte mit ihren Anlageteams. Das ist eine Kernkompetenz des Finanzplatzes Schweiz, die wir eben nicht verlieren sollten. Deshalb ist es für den Bundesrat zwingend, dass auch die beiden Artikel 14 und 17 in die Dringlichkeit mit einbezogen werden müssen.
Das ist auch der Grund dafür, dass ich Sie bitte, den Antrag der Minderheit II (Fässler) abzulehnen. Diese Revision eröffnet ja zusätzlich noch die Möglichkeit, dass unsere Banken das Geschäft mit institutionellen Anlegern in der Schweiz sogar ausbauen können. Wir können dadurch also wieder einige Geschäfte in die Schweiz bringen, das heisst, der Finanzplatz Schweiz wird in einem Kernbereich konkurrenzfähiger. Das muss man auch mit bewerten, wenn man weiss, dass man die Steuern ohnehin verlieren wird.
Es wurde hier von Umgehungsmöglichkeiten gesprochen. Ich will aus Zeitgründen darauf verzichten, noch näher darauf einzugehen. Aber bei der ständerätlichen Lösung müssen es sich beispielsweise Pensionskassen, die diese Abgabe umgehen möchten, gut überlegen, ob sie die Zusatzkosten wirklich kompensiert bekommen, die durch diese Umgehungen, z. B. über Anlagefonds, nötig werden. Wir sind also nicht so sicher, dass der Druck zur Umgehung so gross sein wird.
Die Minderheit III (Kaufmann) hat einen Antrag gestellt, auch die Beteiligungsgesellschaften vom Stempel zu befreien. Wir haben uns das auch überlegt und sind zu einem negativen Schluss gekommen. Aber ich gebe zu: Jede Abgrenzung führt natürlich dazu, dass wieder irgendjemand in der Nähe ist, bei dem man sich fragt: ja, warum nicht noch einen Schritt weiter? Und wenn man dort ist, fragt man sich: ja, warum nicht noch einen Schritt weiter? Am Schluss hat man das Ganze abgeschafft. Irgendeinmal müssen Sie eine Grenze ziehen. Wir glauben, dass die gezogene Grenze nicht unvernünftig ist. Ich verkenne nicht, dass sich diese Gesellschaften wirtschaftlich durchaus mit Anlagefonds vergleichen lassen, weil sie sich auch der kollektiven Kapitalanlage widmen. Aber rechtlich haben sich diese Beteiligungsgesellschaften bewusst nicht als Anlagefonds, sondern als börsenkotierte Aktiengesellschaften organisiert, welche zudem keine Dividenden ausschütten. Sie unterstehen weder dem Anlagefondsgesetz noch der Aufsicht der Eidgenössischen Bankenkommission. Von dieser Wahl der Rechtsform profitieren dank der Steuerfreiheit der Kapitalgewinne eben auch die Investoren - Wertzuwachs, keine Dividende. So gesehen ist es eben richtig, die von Bundesrat und Ständerat vorgeschlagene Entlastung auf die echten Anlagefonds zu beschränken.
Noch kurz zum Verhältnis zum langfristigen Steuerpaket: Weil dringliche Bundesgesetze befristet sind, müssen wir die definitive Lösung nicht im Dringlichkeitsrecht verabschieden. Deshalb werden dann beide Vorlagen - jene vom März 1999 über die Umsatzabgabe und die vorliegende - noch ins Steuerpaket integriert. Dabei ist es je nach Ihren Beschlüssen noch offen, ob das in der ständerätlichen oder in der bundesrätlichen Lösung sein wird.
Nun zum Konzept des Ständerates: Der Ständerat hat eine ebenso intensive Diskussion gehabt wie Sie. Er ist der Meinung, dass Handeln dringlich ist. Er stimmt ganz klar Artikel 19 zu.
Ich habe mich daran gewöhnt, dass ich eher zuhanden der Materialien spreche, denn richtige Aufmerksamkeit findet man nur an so Festen wie der Präsidentenfeier, aber weniger hier im Rat. Das nur nebenbei.
Bei der Behandlung der institutionellen Anleger hat der Ständerat aber ein anderes Konzept gewählt, weil ihm die Steuerausfälle zu hoch erschienen sind. Der Ständerat will nur die ausländischen institutionellen Anleger sowie die schweizerischen Anlagefonds entlasten. Hingegen sollen die inländischen wie Lebensversicherer, Sozialversicherungen, Vorsorgeeinrichtungen - es wurde hier gesagt - als steuerpflichtige Effektenhändler bezeichnet werden und müssten dann die Umsatzabgabe obligatorisch bezahlen. Das würde die Ausfälle um rund 270 Millionen Franken verringern.
Wenn sich nun der Ständerat gegen eine Entlastung der Lebensversicherer ausspricht, geht es um die Beibehaltung des Status quo. Auch bei den Pensionskassen wird der Status quo belassen, nur auf einem Umweg: Mit der kleinen Ausnahme, dass Geschäfte, welche Pensionskassen im Ausland getätigt haben - was vorgekommen ist -, nicht mehr entlastet werden.
Der Ständerat sieht den Vorteil seiner Massnahme darin, dass die Vorteile für den Finanzplatz Schweiz - auch bei seiner Vorlage - an sich die gleichen sind wie bei der bundesrätlichen Vorlage, dass sie aber mit weniger Steuerausfällen verbunden sind. Dem ist beizupflichten. Diese Entlastung der ausländischen institutionellen Anleger soll gewährleisten, dass die Banken diese Kunden behalten oder gar neue anziehen können. Hingegen soll die Erfassung der inländischen institutionellen Anleger - also Effektenhändler - der Tendenz entgegenwirken, dass diese ihre Transaktionen über ausländische Banken oder Broker abwickeln.
Nun, der Ständerat sagt auch, dass das natürlich nur eine erste Antwort auf die Herausforderung für den Finanzplatz Schweiz darstelle. Man darf sagen, dass der Ständerat eine valable Lösung gefunden hat, die auch funktionieren wird. Man kann sie auch als einen ersten Schritt in Richtung der bundesrätlichen Lösung auffassen.
Es wurde jetzt zwei-, dreimal leicht kritisch gefragt: Warum hat eigentlich der Bundesrat jetzt plötzlich für diese ständerätliche Lösung Sympathie, wenn er doch eigentlich eine grosszügigere Lösung vorgeschlagen hat? Der Bundesrat hätte es kaum gewagt, Ihnen die Unterstellung der Pensionskassen unter die Effektenhändler vorzuschlagen. Aber wenn Sie das selber so beschliessen wollen, dann hat er dagegen natürlich nichts einzuwenden. Wir können den finanzpolitischen Handlungsspielraum, den Sie in der Budgetdebatte schon massgeblich eingeengt haben, mit der ständerätlichen Lösung natürlich wieder etwas erweitern.
Es kommt noch etwas dazu: Man kann durchaus die Meinung vertreten, man solle im Dringlichkeitsrecht - da ja eine Volksabstimmung erst nach einiger Zeit stattfinden kann und danach die eventuelle Wiedereinführung einer abgeschafften Steuer ohnehin sehr problematisch wäre - einen ersten, etwas kleineren Schritt wagen und nachher beim ordentlichen Recht die definitive Lösung treffen. Wenn Sie sich für die Lösung des Ständerates entscheiden sollten, würde es sich der Bundesrat trotzdem noch einmal überlegen, welche Lösung er dann definitiv in sein Steuerpaket einbauen will: die "kleinere" oder die "grössere". Das würde dann nicht zuletzt vom dannzumaligen finanzpolitischen Spielraum abhängen. Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Rein aus steuersystematischer Sicht ist die bundesrätliche Lösung die bessere; aber Sie dürfen es dem Finanzminister nicht übelnehmen, wenn er natürlich auch an die Ausfälle denkt - gerade in einer Zeit, wo wieder mehr ausgegeben wird.
Zusammenfassend bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten. Ich bin mir bewusst, dass wir nun schon zum zweitenmal eine dringliche Vorlage bringen - es wurde von Salamitaktik gesprochen -, aber ich gebe ehrlich zu: Ich selber habe das Tempo der Veränderungen, vor allem nun der neuen Konfigurationen mit den neuen technischen Möglichkeiten, mit der Schweizer Börse in London, auch unterschätzt. Noch vor ein, zwei Jahren hätte ich nicht geglaubt, dass wir so rasch wieder eine Vorlage bringen würden. Aber die Dinge bewegen sich heute derart schnell, dass die Politik auch schnell reagieren muss, wenn sie verhindern will, dass der schweizerische Finanzplatz Nachteile erleidet.
Das ist der Grund dafür, dass wir Sie bitten, auf das Geschäft einzutreten und Dringlichkeit zu beschliessen. Wir bitten Sie, den Antrag der Minderheit III (Kaufmann) abzulehnen, ebenso den Rückweisungsantrag, und sich für eine der beiden Varianten, sei es die Lösung des Bundesrates oder des Ständerates, zu entscheiden.
Am Schluss ist es wichtig, dass Sie der Dringlichkeit zustimmen. Diese ist vielleicht mit der ständerätlichen Lösung, die auch von den Ausfällen her gewisse Vorzüge hat, etwas leichter zu erreichen. Ich wäre Ihnen keineswegs böse, wenn Sie auf den Beschluss des Ständerates einschwenken sollten.
Hess Peter · P-M · Consiglio nazionale · Zugo · Gruppo popolare-democratico
Ich schlage Ihnen das folgende Abstimmungsverfahren vor: Erste Abstimmung: Eintreten oder Nichteintreten. Zweite Abstimmung: Minderheit Rennwald (Rückweisung). Dritte Abstimmung: Antrag der Minderheit III. Vierte Abstimmung: Antrag der Minderheit I gegen Antrag der Minderheit II. Fünfte Abstimmung: Ergebnis gegen Antrag der Mehrheit.
Die Abstimmung über die Dringlichkeitsklausel findet erst nach Abschluss der Differenzbereinigung statt.
Frau Fässler wünscht das Wort für eine persönliche Erklärung.
Fässler Hildegard · Consiglio nazionale · San Gallo · Gruppo socialista
Nein, Herr Präsident, ich möchte mich zum Abstimmungsverfahren melden. Ist es nicht so, dass man eigentlich die beiden Konzepte einander gegenüberstellen müsste? Der Antrag der Minderheit II ist eigentlich eine Abänderung des Konzeptes des Bundesrates.
Hess Peter · P-M · Consiglio nazionale · Zugo · Gruppo popolare-democratico
Es ist etwas schwierig, wenn aus der SP-Fraktion verschiedene Anträge zum Abstimmungsverfahren kommen.
Fässler Hildegard · Consiglio nazionale · San Gallo · Gruppo socialista
Das ist eine Frage, und man kann ja so oder so entscheiden, aber mir scheint das eigentlich das Naheliegendere.
Hess Peter · P-M · Consiglio nazionale · Zugo · Gruppo popolare-democratico
Normalerweise mehren wir die beiden Minderheiten, die einander näher liegenden Varianten, aus und stellen das Ergebnis dem Antrag der Mehrheit gegenüber. Man könnte aber in guten Treuen auch das andere Verfahren wählen.
Fässler Hildegard · Consiglio nazionale · San Gallo · Gruppo socialista
Ich meine, dass die beiden Anliegen nur in finanzieller Hinsicht näher beieinander liegen, aber sonst nicht.
Hess Peter · P-M · Consiglio nazionale · Zugo · Gruppo popolare-democratico
Frau Fässler stellt keinen Antrag. - Wir stimmen in dem Sinne ab, wie ich es vorgeschlagen habe; zuerst über den Nichteintretensantrag der Minderheit Genner.
Abstimmung - Vote
Für Eintreten .... 126 Stimmen
Dagegen .... 45 Stimmen
Präsident (Hess Peter, Präsident): Wir stimmen nun über den Rückweisungsantrag der Minderheit Rennwald ab
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit .... 58 Stimmen
Dagegen .... 124 Stimmen
Bundesgesetz über neue dringliche Massnahmen im Bereich der Umsatzabgabe
Loi fédérale instaurant de nouvelles mesures urgentes dans le domaine du droit de timbre de négociation
Detailberatung - Examen de détail
Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, ch. I introduction
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 4 Abs. 2; 13 Abs. 3 Bst. c, d, f, Abs. 4, 5; 14 Abs. 4; 17 Abs. 2
Antrag der Kommission
Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Minderheit I
(Raggenbass, Berberat, Fässler, Genner, Goll, Gysin Remo, Meier-Schatz, Rechsteiner Paul, Rennwald, Strahm)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Minderheit II
(Fässler, Berberat, Genner, Goll, Gysin Remo, Meier-Schatz, Raggenbass, Rechsteiner Paul, Rennwald, Strahm)
Unverändert
Art. 4 al. 2; 13 al. 3 let. c, d, f, al. 4, 5; 14 al. 4; 17 al. 2
Proposition de la commission
Majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Minorité I
(Raggenbass, Berberat, Fässler, Genner, Goll, Gysin Remo, Meier-Schatz, Rechsteiner Paul, Rennwald, Strahm)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Minorité II
(Fässler, Berberat, Genner, Goll, Gysin Remo, Meier-Schatz, Raggenbass, Rechsteiner Paul, Rennwald, Strahm)
Inchangé
Art. 17a
Antrag der Kommission
Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Minderheit I
(Raggenbass, Berberat, Fässler, Genner, Goll, Gysin Remo, Meier-Schatz, Rechsteiner Paul, Rennwald, Strahm)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Minderheit II
(Fässler, Berberat, Genner, Goll, Gysin Remo, Meier-Schatz, Raggenbass, Rechsteiner Paul, Rennwald, Strahm)
Unverändert
Minderheit III
(Kaufmann, Baader, Blocher, Gysin Hans Rudolf, Oehrli, Speck, Spuhler)
Abs. 1
....
j. in- und ausländische Beteiligungsgesellschaften.
Abs. 6
Als in- und ausländische Beteiligungsgesellschaften gelten Kapitalgesellschaften, die der kollektiven Kapitalanlage dienen.
Art. 17a
Proposition de la commission
Majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Minorité I
(Raggenbass, Berberat, Fässler, Genner, Goll, Gysin Remo, Meier-Schatz, Rechsteiner Paul, Rennwald, Strahm)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Minorité II
(Fässler, Berberat, Genner, Goll, Gysin Remo, Meier-Schatz, Raggenbass, Rechsteiner Paul, Rennwald, Strahm)
Inchangé
Minorité III
(Kaufmann, Baader, Blocher, Gysin Hans Rudolf, Oehrli, Speck, Spuhler)
Al. 1
....
j. les sociétés de participation suisses et étrangères.
Al. 6
Sont considérées comme des sociétés de participation suisses et étrangères les sociétés de capitaux qui servent à placer collectivement des capitaux.
Erste Eventualabstimmung - Premier vote préliminaire
Für den Antrag der Minderheit III .... 88 Stimmen
Dagegen .... 95 Stimmen
Zweite Eventualabstimmung - Deuxième vote préliminaire
Für den Antrag der Minderheit I .... 124 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit II .... 58 Stimmen
Definitiv - Définitivement
Für den Antrag der Mehrheit .... 94 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit I .... 90 Stimmen
Art. 19 Abs. 3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 19 al. 3
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Ziff. II
Antrag der Kommission
Abs. 1
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 2
Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Minderheit I
(Raggenbass, Berberat, Fässler, Genner, Goll, Gysin Remo, Meier-Schatz, Rechsteiner Paul, Rennwald, Strahm)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Minderheit II
(Fässler, Berberat, Genner, Goll, Gysin Remo, Meier-Schatz, Raggenbass, Rechsteiner Paul, Rennwald, Strahm)
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. II
Proposition de la commission
Al. 1
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 2
Majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Minorité I
(Raggenbass, Berberat, Fässler, Genner, Goll, Gysin Remo, Meier-Schatz, Rechsteiner Paul, Rennwald, Strahm)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Minorité II
(Fässler, Berberat, Genner, Goll, Gysin Remo, Meier-Schatz, Raggenbass, Rechsteiner Paul, Rennwald, Strahm)
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Abs. 1 - Al. 1
Angenommen - Adopté
Abs. 2 - Al. 2
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Präsident (Hess Peter, Präsident): Die Gesamtabstimmung erfolgt unter dem Vorbehalt der Abstimmung über die Dringlichkeit, die wir am Schluss der Session durchführen.
Votazione
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes .... 94 Stimmen
Dagegen .... 90 Stimmen
Intervento procedurale
Abschreibung - Classement
Antrag des Bundesrates
Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse
gemäss Brief an die eidgenössischen Räte
Proposition du Conseil fédéral
Classer les interventions parlementaires
selon lettre aux Chambres fédérales
Angenommen - Adopté