09.051
Sviluppi dell'acquis di Schengen. Recipimento del regolamento relativo al sistema d'informazione visti (VIS)
Bruderer Wyss Pascale · P-F · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo socialista
1. Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der Europäischen Union betreffend die Übernahme der Verordnung und des Beschlusses über das Visa-Informationssystem (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
1. Arrêté fédéral portant approbation et mise en oeuvre des échanges de notes entre la Suisse et l'Union européenne concernant la reprise du règlement et de la décision relatifs au système d'information sur les visas (Développement de l'acquis de Schengen)
Art. 2 Art. 98b Abs. 1 Bst. d
Antrag der Mehrheit
Festhalten
Antrag der Minderheit
(Fluri, Caviezel, Donzé, Hiltpold, Humbel, Meyer Thérèse, Moret, Pfister Gerhard)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 2 art. 98b al. 1 let. d
Proposition de la majorité
Maintenir
Proposition de la minorité
(Fluri, Caviezel, Donzé, Hiltpold, Humbel, Meyer Thérèse, Moret, Pfister Gerhard)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Fluri Kurt · Mit-M · Consiglio nazionale · Soletta · Gruppo liberale-radicale
Wir sind in der dritten Runde der Differenzbereinigung, und es zeichnet sich eine Einigungskonferenz über eine Frage ab, bei welcher ein Teil unserer Kommission, nämlich die Minderheit, Mühe hat, einen politischen Gehalt darin zu erkennen. Es geht um die Frage, ob das Erfassen biometrischer Daten im Rahmen des zentralen Visa-Informationssystems auch an Dritte delegiert werden könne oder nicht. Es geht nicht darum, irgendwelche Verfügungen zu treffen, es geht also nicht um irgendwelche hoheitlichen Akte, die delegiert würden, sondern es geht um die Delegation eines technischen Ablaufes. Die Mehrheit ist der Meinung, damit steige die Gefahr der Korruption und dadurch würde die Datensicherheit beeinträchtigt.
Zur Datensicherheit: Der Datenschutzbeauftragte hat das Gesetz geprüft und hat keine Einwände dagegen vorgebracht. Wir alle kennen den Datenschutzbeauftragten als kritischen Beobachter gerade derart sensibler Gesetzgebungsarbeiten, und wir dürfen davon ausgehen, dass er sich mit einem Einwand zu Wort gemeldet hätte, wenn aus seiner Sicht die Datensicherheit durch diese Delegation gefährdet würde.
Zur Frage der Unsicherheit unter dem Aspekt der Korruptionsanfälligkeit in gewissen Ländern: Die Korruptionsanfälligkeit besteht nicht nur bei einer Auslagerung dieser technischen Abläufe an Dritte; wie wir wissen, gibt es auch immer wieder Fälle, bei denen interne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter korruptionsanfällig sind. Deswegen fällt die Prüfung dieser Frage so oder so an. Diese Frage muss, je nach Sicherheitslage in den entsprechenden Ländern, so oder so geprüft werden, ob man diesen Ablauf nun delegiert oder innerhalb der konsularischen Behörden vornimmt.
Es geht aus der Sicht der Minderheit um eine rein praktische Frage. Wollen wir in Kauf nehmen, dass in Zeiten grossen Andrangs bei den visumausstellenden Behörden Kapazitäten aufgebaut und diesem grossen Andrang angepasst werden müssen? Oder wollen wir diesen grossen Andrang durch die Auslagerung des technischen Ablaufs an Dritte bewältigen? Wir sind der Meinung, rein pragmatisch gesehen sei es unsinnig, Kapazitäten einer möglichen grossen Nachfrage anzupassen, Kapazitäten, die man entweder auch in Zeiten einer geringeren Nachfrage erhalten und finanzieren oder mühselig wieder abbauen muss. Deshalb ist es aus unserer Sicht sinnvoll, logisch, pragmatisch und völlig unpolitisch, keine derartigen Spitzenkapazitäten aufzubauen, sondern die Spitzen mit einer Delegation an Dritte auszugleichen.
Wir bitten Sie deshalb, mit der Minderheit zu stimmen, dem Ständerat zu folgen und diese letzte, aus unserer Sicht rein technische Differenz zu bereinigen.
Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Consiglio federale · Grigioni
Ich möchte Sie bitten, der Fassung gemäss Ständerat, Bundesrat und Minderheit zu folgen.
Wann machen wir ein Outsourcing? Wir machen ein Outsourcing oder sehen vor, ein Outsourcing zu machen, wenn Spitzen vorhanden sind, wenn eine Vielzahl von Gesuchen zu bewältigen ist. Was ist die Alternative zu einem solchen Outsourcing, d. h. selbstverständlich lediglich zu den Vorarbeiten, also nicht den hoheitlichen Arbeiten? Die Alternative ist das Hinauffahren der Personalressourcen und die Beschaffung zusätzlicher Infrastrukturen mit den entsprechenden Kosten. Wenn Sie diese Kosten selbst, im eigenen Betrieb haben, können Sie sie nicht verrechnen; wenn Sie das outsourcen, können Sie sie jedoch nach dem Visumkodex über Gebühren weiterverrechnen. Wir werden nur dann outsourcen, wenn sich nicht andere, beispielsweise interne Möglichkeiten mit Honorarkonsuln ergeben, wobei ich darauf hinweisen muss, dass das nicht Fachleute sind und die Prozesse entsprechend etwas länger dauern würden. Andere Länder machen dieses Outsourcing schon seit längerer Zeit und haben damit gute Erfahrungen gemacht. England beispielsweise gliedert 85 Prozent der Arbeiten aus.
Zum Datenschutz: Es gibt einen Visumkodex, und es gibt eine Festlegung von Mindestanforderungen, die erfüllt sein müssen: klare Vorschriften, klare Kontrollen, Löschung der Daten nach 30 Tagen. Alles ist klar geregelt und muss von den verfügenden Behörden auch kontrolliert werden. Der Datenschutzbeauftragte hat die Arbeiten begleitet und machte - Herr Nationalrat Fluri hat darauf hingewiesen - keine Einwände geltend. Sie können davon ausgehen, dass diese Lösung auch aus Sicht des Datenschutzes mehr als gerechtfertigt ist.
Bruderer Wyss Pascale · P-F · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo socialista
Die CVP/EVP/glp-Fraktion und die FDP-Liberale Fraktion unterstützen die Minderheit; die SP-Fraktion und die grüne Fraktion unterstützen die Mehrheit.
Pfister Gerhard · Mit-M · Consiglio nazionale · Zugo · Gruppo PCD/PEV/glp
Es gibt wie gesagt noch eine Differenz bei Artikel 98b Absatz 1: Bei Buchstabe d beantragt Ihnen die Kommissionsmehrheit, an unserem Beschluss festzuhalten.
Die Argumente, die heute Morgen in der Kommission vorgebracht wurden, sind eigentlich keine neuen und kommen aus zwei unterschiedlichen Kreisen: Die einen haben immer schon grundsätzliche Bedenken gegen das Schengen-Abkommen geäussert und äussern diese natürlich auch gegen Weiterentwicklungen dieses Systems, wobei sie das an dieser letzten verbleibenden Differenz noch einmal deutlich machen. Die andere Seite hat Bedenken, dass das Erfassen biometrischer Daten im Rahmen dieses Visa-Informationssystems an Dritte übertragen werden soll; sie zweifelt daran, dass die Sicherheit im Umgang mit diesen Daten gewährleistet sei, beziehungsweise ist der Meinung, dass diese Sicherheit eben dann sehr eingeschränkt sei und nicht gewährleistet werden könne, wenn man sie an Dritte übertrage.
Die Kommission hat mit 14 zu 8 Stimmen Festhalten beschlossen. Der Ständerat hat seinerseits in der letzten Runde mit 24 zu 10 Stimmen Festhalten, also Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates beschlossen. Die Einigungskonferenz wird vermutlich nötig sein, wenn der Nationalrat jetzt hier der Kommissionsmehrheit folgt und an seinem Beschluss festhält.
Votazione
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 110 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 65 Stimmen