Oggetto parlamentare: Treibstoff aus Jatropha (10.5045)

10.5045

Heure des questions. Question Wyss Brigit. Carburant à base de jatropha

Merz Hans-Rudolf · BR-M · Consiglio federale · Appenzello Esterno

Die Herstellung von Biotreibstoffen in der Schweiz unterliegt gemäss der geltenden Mineralölsteuergesetzgebung einer Bewilligung der Oberzolldirektion. Es ist ein entsprechendes Gesuch einzureichen. Biotreibstoffe, die von einer Steuerbefreiung profitieren sollen, müssen gemäss Mineralölsteuerverordnung ökologische und soziale Mindestanforderungen erfüllen. Auch bezüglich Steuererleichterung muss ein Gesuch bei der Oberzolldirektion eingereicht werden. Die ökologischen und sozialen Anforderungen werden dann in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umwelt und dem Staatssekretariat für Wirtschaft geprüft. Die Oberzolldirektion teilt den Gesuchstellenden anschliessend das Resultat mit.

Von den Initianten des Projekts einer Biodieselproduktionsanlage in Bad Zurzach, die Gegenstand Ihrer Frage ist, ist bis heute weder ein Gesuch um Bewilligung für einen Herstellungsbetrieb noch ein Gesuch um Steuererleichterung eingereicht worden. Die Projektinitianten wurden durch die Oberzolldirektion im November 2009 mündlich über die zuvor erwähnten restriktiven Anforderungen des Bundes informiert. Auf Wunsch der Oberzolldirektion wird demnächst auch noch eine Sitzung mit den Projektinitianten und den involvierten Bundesämtern stattfinden.