00.414

Protezione fonica negli aeroporti nazionali. Finanziamento delle misure previste dalla legge

Hess Peter · P-M · Consiglio nazionale · Zugo · Gruppo popolare-democratico

Die Kommission beantragt mit 15 zu 5 Stimmen bei 4 Enthaltungen, der Initiative keine Folge zu geben.

Eine Kommissionsminderheit (Kurrus, Bezzola, Binder, Hegetschweiler, Vaudroz René) beantragt, ihr Folge zu geben.

Hegetschweiler Rolf · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo radicale liberale

Mit meiner Parlamentarischen Initiative wird verlangt, dass der Bund analog zu Schiene und Strasse auch für die Finanzierung von Massnahmen aufgrund der Anwendung der Lärmschutzverordnung im Zusammenhang mit den Landesflughäfen zuständig ist. Das betrifft demzufolge Zürich-Kloten, Genf-Cointrin und in beschränktem Ausmass Basel-Mülhausen. Während bei Strassen und Bahnen für Lärmschutzmassnahmen eine öffentliche Finanzierung durch den Bund vorgesehen ist, soll die Luftfahrt diese Kosten selber tragen. Bei der Bahn z. B. ist diese Finanzierung mit dem Kredit im Betrag von 1,9 Milliarden Franken aus der FinöV-Vorlage sichergestellt. Besonders stossend an der heutigen Situation ist, dass für Flüge über schweizerischem Territorium schon seit langem Mineralölsteuern und -zuschläge bezahlt werden. Der Steuersatz beträgt 750 Franken pro tausend Liter. Der Steuerertrag für den Bund belief sich 1999 auf beträchtliche 52 Millionen Franken.

Was geschieht mit diesem Geld? Es fliesst in die Treibstoffzoll-Kasse und wird für Strassenbauten, Verkehrssicherheit, Umweltschutzmassnahmen und alles Mögliche in diesem Zusammenhang verwendet. Aber kein einziger dieser jährlich über 50 Millionen Franken fliesst in den Lärmschutz für den Luftverkehr; das ist unglaublich. Der Bund kassiert und überlässt das Lärmschutzproblem bei den Landesflughäfen den Flughafenbetreibern. Ich nehme an, Sie gehen mit mir einig, dass dies geändert werden muss.

Konkret müssen aufgrund der Lärmschutzverordnung in den belasteten Gebieten Schallschutzfenster installiert werden. Es dürfen keine Wohnbauten mehr errichtet und keine Gebiete neu eingezont werden. Für die Kosten von Schallschutzmassnahmen und Entschädigungsforderungen aus den baulichen Einschränkungen haben nach Lärmschutzverordnung die Verursacher aufzukommen, also nach Artikel 25 des Umweltschutzgesetzes die Flughafenbetreiber. Das UVEK schätzt die gesamten Kosten aus diesen Vorschriften aufgrund der heutigen Anzahl Flugbewegungen auf rund 220 Millionen Franken. Die vom Bundesrat eingesetzte Kommission kommt allerdings allein für den Flughafen Zürich-Kloten auf Schätzungen von 680 Millionen Franken für Entschädigungen und 99 Millionen Franken für Schallschutzmassnahmen. Andere Schätzungen - z. B. in den "Umweltfakten" 1/2000 - gehen sogar von Kosten im Betrag von einer Milliarde Franken allein für Entschädigungsforderungen und 150 Millionen Franken für Schallschutzmassnahmen aus. Es geht also in jedem Fall um Hunderte von Millionen Franken. Mein Vorstoss richtet sich gegen die Ungleichbehandlung von Luft- und Landverkehr.

Auch der Luftverkehr gehört zu einem wesentlichen Teil zum öffentlichen Verkehr. Eine Kostenbeteiligung der öffentlichen Hand an Lärmschutzmassnahmen wenigstens im Umfang der einkassierten Steuern ist sicher gerechtfertigt. Der Luftverkehr kommt bis heute ohne Bundessubventionen aus, ganz im Gegensatz zu allen anderen öffentlichen Verkehrsmitteln. Auch das ist zu berücksichtigen.

Ich habe weder private noch geschäftliche Interessenverbindungen mit der Luftfahrt. Es geht mir ausschliesslich um eine einigermassen gleiche Behandlung aller Träger des öffentlichen Verkehrs bezüglich Finanzierung des Lärmschutzes. Es geht mir auch darum, zu verhindern, dass trotz gesetzlicher Grundlagen nichts zum Schutz der Flughafenanwohner geschieht - wie das immerhin fast zwanzig Jahre lang für die Anwohner von Bahnlinien der Fall war. Und ich möchte schliesslich, dass mindestens die Treibstoffzölle aus dem Luftverkehr der nachteilig betroffenen Bevölkerung in Form von Lärmschutzmassnahmen zugute kommen.

Ich danke Ihnen für die Unterstützung dieses Anliegens.

Kurrus Paul · Consiglio nazionale · Basilea-Campagna · Gruppo radicale liberale

Zunächst drei einleitende Bemerkungen:

1. Die Reduktion des Fluglärms in den An- und Abflugschneisen von Grossflughäfen ist ein berechtigtes Anliegen, welchem im Interesse der betroffenen Bevölkerung so weit als möglich Rechnung getragen werden muss.

2. Ich spreche nicht zu den Lärmgrenzwerten für Landesflughäfen, die der Bundesrat diesen Frühling festgelegt hat, sondern einzig und allein zur Finanzierung von Schallschutzmassnahmen und zu allfälligen Ansprüchen aus materieller Enteignung.

3. Ich möchte Ihnen meine Interessenbindung als Vorstandsmitglied des Dachverbandes der schweizerischen Luftfahrt bekannt geben.

Ich bitte Sie aus folgenden Gründen, der Parlamentarischen Initiative Hegetschweiler Folge zu geben:

1. Luftverkehr ist öffentlicher Verkehr. Dass dies keine Selbstverständlichkeit ist, hat sich in der Kommissionssitzung gezeigt, an der einzelne Votanten diese Tatsache in Zweifel gezogen haben. Tatsache ist: Der Linienflugverkehr ist öffentlicher Verkehr. Dies hat der Bundesrat im Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt eindeutig festgestellt. Linienfluggesellschaften und Landesflughäfen sind konzessionierte Unternehmungen. Denn Fluggesellschaften unterliegen wie Bahnen, Postautos und Kursschiffe dem Beförderungszwang nach publizierten Flugplänen.

2. Die Träger des öffentlichen Verkehrs dürfen nicht diskriminiert werden. Im Rahmen des Bundesbeschlusses über Bau und Finanzierung von Infrastrukturvorhaben des öffentlichen Verkehrs ist den Bahnen 1,85 Milliarden Franken für die Lärmsanierung zugesprochen worden. Im Interesse eines fairen Wettbewerbs zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern muss eine Gleichbehandlung des öffentlichen Flugverkehrs mit den Bahnen sichergestellt werden.

3. Der Luftverkehr hat bereits grosse Vorleistungen erbracht. Wie kein anderer Verkehrsträger hat der Luftverkehr in der Vergangenheit ohne Subventionen grosse Investitionen in die Lärmreduktion an der Quelle vorgenommen.

4. Der schweizerische Luftverkehr deckt seine Kosten. Er deckt nicht nur seine nachgewiesenen Kosten vollumfänglich und wird nicht subventioniert, sondern er finanziert seit Jahrzehnten über den Treibstoffzoll allgemeine Bundesaufgaben und das Nationalstrassennetz, ohne letzteres je benutzt zu haben. Allein im Jahr 1999 lieferte die Luftfahrt fast 52 Millionen Franken in Form von Mineralölsteuern an die Bundeskasse ab.

5. Die Wettbewerbsfähigkeit unserer Flughäfen darf nicht herabgesetzt werden. Unsere Landesflughäfen stehen in einer zunehmend härter werden Konkurrenz mit anderen Hubs wie Frankfurt, München, Paris, Amsterdam, Mailand usw. Bereits kleinste Erhöhungen der Taxen haben einen verheerenden Einfluss beispielsweise auf den Incoming-Tourismus. England, das vor einiger Zeit die "Air Passenger Duty" von 10 auf 20 Pfund erhöht hat, erlitt grosse Nachteile in diesem wichtigen Teil der Volkswirtschaft.

6. Die wirtschaftliche Tragbarkeit ist nicht abgeklärt worden. Obwohl das Umweltschutzgesetz das vorschreibt, ist vor der Festsetzung der Immissionsgrenzwerte die wirtschaftliche Tragbarkeit der Folgekosten nicht abgeklärt worden.

Der Anschluss an das internationale globale Luftverkehrsnetz ist für die Wirtschaft und die Menschen in zunehmendem Masse von erstrangiger Bedeutung. Im Interesse der Erhaltung bzw. der Verbesserung der Standortattraktivität ist der Luftverkehr ein unverzichtbarer Träger des öffentlichen Verkehrs geworden. Anderseits gilt es, die Finanzierung des Lärmschutzes für die betroffene Bevölkerung so rasch als möglich zu sichern, ohne dadurch die Wettbewerbsfähigkeit unserer Flughäfen weiter zu verschlechtern und ohne Wettbewerbsverzerrungen zwischen den einzelnen Trägern des öffentlichen Verkehrs herbeizuführen.

Wenn Sie der Parlamentarischen Initiative Hegetschweiler Folge geben, ermöglichen Sie eine vertiefte Behandlung dieses Anliegens, was sowohl im Interesse der Wirtschaft als auch im Interesse der betroffenen Bevölkerung liegt.

Genner Ruth · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo ecologista

Der Urheber der Parlamentarischen Initiative "Lärmschutz auf Landesflughäfen. Finanzierung der gesetzlichen Massnahmen" verlangt eine Finanzierung der Massnahmen gemäss Lärmschutzverordnung durch den Staat. Mit der Festlegung der Lärmschutz-Grenzwerte für Landesflughäfen dieses Frühjahr wurde klar, wo in den belasteten Zonen Schallschutzfenster installiert werden müssen. Ausserdem steht fest, welche Liegenschaftsbesitzer wegen Wertverminderungen oder Nutzungseinschränkungen entschädigt werden müssen.

Zu diesem Aspekt gibt es in der neuen Bundesverfassung den grundsätzlichen Artikel 74; Absatz 1 lautet: "Der Bund erlässt Vorschriften über den Schutz des Menschen und seiner natürlichen Umwelt vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen." In Absatz 2 heisst es: "Er sorgt dafür, dass solche Einwirkungen vermieden werden. Die Kosten der Vermeidung und Beseitigung tragen die Verursacher." Die Verursacher - sei es der Flug- oder der Bahnverkehr - haben für die Lärmschäden bzw. Lärmauswirkungen aufzukommen. Wir stellen fest: Der Bund ist Besitzer der Bahnen und hat deshalb für deren Lärmschutz aufzukommen.

Als Berichterstatterin beschränke ich mich auf das Anliegen, wie es die Initiative formuliert. Es steht deshalb die Mechanik der Finanzierung der Lärmschutzmassnahmen zur Diskussion, obwohl ich persönlich auch zum Lärmschutz gerne noch etwas sagen würde.

Die Kommissionsmehrheit, die ich hier vertrete, ist der Meinung, dass der Flugverkehr seine externen Kosten gemäss Verursacherprinzip selbst zu tragen hat. In Artikel 25 Absatz 3 USG findet sich denn auch folgende klare Bestimmung: "Können bei der Errichtung von Strassen, Flughäfen, Eisenbahnanlagen oder anderen öffentlichen oder konzessionierten ortsfesten Anlagen durch Massnahmen bei der Quelle die Immissionsgrenzwerte nicht eingehalten werden, müssen auf Kosten des Eigentümers der Anlage die vom Lärm betroffenen Gebäude durch Schallschutzfenster oder ähnliche bauliche Massnahmen geschützt werden." Im vorliegenden Falle ist nicht der Bund der Eigentümer; Eigentümer sind hier die Betreiber der Landesflughäfen, und diese müssen demnach die Kosten tragen, welche aus den Lärmbelastungen des Flugverkehrs entstehen.

Nach einer Schätzung des UVEK belaufen sich die Kosten bei der heutigen Anzahl Flugbewegungen auf den beiden Landesflughäfen Zürich-Kloten und Genf-Cointrin auf insgesamt 220 Millionen Franken. Davon entfallen 30 Millionen Franken auf Schallschutzmassnahmen und rund 190 Millionen Franken auf Entschädigungen wegen Wertverminderungen oder Nutzungseinschränkungen von Liegenschaften. Würden diese Kosten auf die Passagiere abgewälzt, so könnten sie laut UVEK innert fünf Jahren amortisiert werden, wenn auf jedem Flugticket eine Lärmgebühr von weniger als zwei Franken erhoben würde. Herr Hegetschweiler, 2 Franken pro Flugticket sind wirtschaftlich noch keine Beeinträchtigung für die Fluggäste.

Nach Auffassung der Kommissionsmehrheit dürfte deshalb diese Kostenüberwälzung für den Flugverkehrsbenützer tragbar sein und keinen Einfluss auf dessen Wahl für oder gegen eine Fluggesellschaft oder einen Flughafen haben.

Der Initiant gibt mit dem Wortlaut seiner Initiative zu verstehen, dass der Flugverkehr nicht wie ein Träger des öffentlichen Verkehrs behandelt würde. Diese Auffassung teilt die Kommissionsmehrheit jedoch nicht. Sie ist der Auffassung, dass der Flugverkehr gegenüber den anderen Verkehrsträgern und insbesondere gegenüber dem Schienenverkehr nicht benachteiligt, sondern im Gegenteil privilegiert wird, da er die Mineralölsteuer nur auf den Inlandflügen bezahlen muss.

Auch ist die Kommissionsmehrheit im Gegensatz zur Minderheit der Ansicht, dass die Luftfahrt nicht zum öffentlichen Verkehr gehört.

Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen - der Entscheid fiel mit 15 zu 5 Stimmen bei 4 Enthaltungen -, der Parlamentarischen Initiative Hegetschweiler keine Folge zu geben.

Neirynck Jacques · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo popolare-democratico

La commission a examiné le 24 octobre 2000 en présence de son auteur, l'initiative parlementaire Hegetschweiler déposée le 24 mars 2000. Après une discussion, elle a décidé, par 15 voix contre 5 et avec 4 abstentions, de ne pas donner suite à cette initiative.

La majorité de la commission estime qu'il appartient au transport aérien de couvrir lui-même ses coûts externes, conformément au principe du pollueur-payeur. En effet, la loi sur la protection de l'environnement, à l'article 25 alinéa 3, mentionne clairement que "si, lors de la construction de nouvelles routes, d'aéroports, d'installations ferroviaires ou d'autres installations fixes publiques ou concessionnées, l'application de mesures à la source ne permet pas de respecter les valeurs limites d'immissions, les immeubles touchés par le bruit doivent être protégés par des fenêtres antibruit ou par d'autres aménagements similaires, aux frais du propriétaire de l'installation". Dans le cas présent, le propriétaire n'est pas la Confédération, mais bien les exploitants des aéroports nationaux. Ce sont donc eux qui doivent prendre en charge les coûts découlant des nuisances sonores qu'engendre le trafic aérien.

Sur la base des mouvements de vol actuels, le DETEC évalue ces coûts à 220 millions de francs au total pour les deux aéroports nationaux de Zurich-Kloten et de Genève-Cointrin. Ces coûts comportent, d'une part, 30 millions de francs environ pour des mesures de protection contre le bruit et, d'autre part, environ 190 millions de francs pour l'indemnisation de la perte de valeur des terrains ou des restrictions budgétaires imposées dans leur utilisation. S'ils étaient répercutés sur les passagers, le DETEC a évalué que ces coûts pourraient être amortis en cinq ans, avec une taxe de moins de 2 francs perçue sur chaque billet d'avion.

De l'avis de la majorité de la commission, le report de ces coûts sur l'usager des transports aériens ne devrait donc pas constituer un handicap pour ce dernier, lors du choix d'une compagnie d'aviation.

La majorité de la commission considère par ailleurs que le transport aérien n'est pas défavorisé par rapport aux autres transports, et notamment par rapport au rail. Elle est même d'avis que le secteur aérien est déjà privilégié, dans la mesure où il ne paie l'impôt sur les huiles minérales que sur les vols intérieurs. Elle considère en outre, et contrairement à la minorité de la commission, que l'aviation n'appartient pas au domaine des transports publics.

Je vous invite donc à suivre l'avis de la majorité de la commission.

Hess Peter · P-M · Consiglio nazionale · Zugo · Gruppo popolare-democratico

Abstimmung - Vote

Für Folgegeben .... 83 Stimmen

Dagegen .... 73 Stimmen

Schluss der Sitzung um 12.45 Uhr

La séance est levée à 12 h 45