09.3018
Verbot von ineffizienten Glühbirnen ab 2012
Forster-Vannini Erika · P-F · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion
Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten. Die Kommission beantragt, die Motion abzulehnen. Der Bundesrat beantragt ebenfalls die Ablehnung der Motion.
Diener Lenz Verena · Mit-F · Ständerat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp
Ihre UREK hat an der Sitzung vom 26. April 2010 die von der Schwesterkommission am 24. Februar 2009 eingereichte und vom Nationalrat am 8. September 2009 angenommene Motion vorgeprüft. Die Motion beauftragt den Bundesrat, ab 1. Januar 2012 den Vertrieb von Glühbirnen zu verbieten, die gemäss der Einstufung 2009 eine Energieeffizienz der Klassen C bis G aufweisen. In begründeten Fällen kann er Ausnahmen für Nischenanwendungen vorsehen.
Das Plenum des Nationalrates hat die Motion in der letzten Herbstsession mit 99 zu 67 Stimmen angenommen. Ihre Kommission beantragt Ihnen, die Motion abzulehnen. Ich möchte Ihnen kurz die Gründe für diesen Antrag erläutern. Zuerst aber eine grundsätzliche Vorbemerkung: Der Anteil der Beleuchtung am Elektrizitätsverbrauch beträgt in der Schweiz rund 14 Prozent. Pro Jahr werden so in der Schweiz 8 Milliarden Kilowattstunden Strom verbraucht und 1,2 Milliarden Franken ausgegeben. Bei den Haushaltlampen existieren diverse Alternativen zu den herkömmlichen Glühlampen - Alternativen, welche die Energie viel besser ausnützen. Energiesparlampen verbrauchen ungefähr 80 Prozent weniger Strom als konventionelle Glühlampen. Deshalb ist es grundsätzlich sinnvoll, im Beleuchtungsmarkt die Verbreitung dieser Alternativen zu fördern.
Warum lehnt die Kommission die Motion trotzdem ab? Werfen wir kurz einen Blick auf das Vorgehen in unserem Lande: Bereits seit dem 1. Januar 2009 dürfen in der Schweiz nur noch Lampen verkauft werden, die mindestens der Energieeffizienzklasse E entsprechen. Es bestehen bestimmte Ausnahmeregelungen, z. B. für Spezial- und Dekorlampen, wie sie in Backöfen und Kühlschränken vorkommen. Glühlampen der schlechtesten Energieeffizienzklassen F und G sind bereits heute aus den Verkaufsregalen verschwunden. Ab 1. September 2010 gelten in der Schweiz dann zusätzlich die gleichen Vorschriften wie in der EU. Ab dann müssen alle montierten Lampen der Energieeffizienzklasse A entsprechen. Mattierte klassische Glühbirnen dürfen damit nicht mehr verkauft werden. Nun gibt es aber einen Unterschied zwischen den mattierten und den klaren Lampen. Klare Lampen mit einer Leistungsaufnahme von 75 Watt und mehr müssen mindestens die Energieeffizienzklasse C erreichen. Ein Jahr später, auf September 2011, wird eine weitere Verschärfung erfolgen, ab dann müssen klare Lampen mit einer Leistungsaufnahme von 60 Watt und mehr mindestens die Energieeffizienzklasse C erreichen; nochmals ein Jahr später, nämlich auf den 1. September 2012, wird die Energieeffizienzklasse C für alle Lampen verlangt, was das endgültige Aus für die herkömmliche Glühbirne bedeutet.
Die vorliegende Motion verlangt hingegen auf das Jahr 2012 hin generell die Energieeffizienzklasse B und für klare Lampen somit strengere Vorschriften als in der EU. In der Schweiz werden aber viele Leuchten eingesetzt, für die es noch gar keine effizientere Möglichkeit gibt als die derzeit erhältlichen Leuchtmittel der Effizienzklasse C. Entweder werden diese Leuchten dann ersetzt, oder die Leute werden sich im benachbarten Ausland mit Ersatzlampen eindecken. Der mit der Vorschrift ausgelöste Einkaufstourismus könnte die erhoffte energetische Wirkung ins Gegenteil verkehren.
Aus der Sicht der Kommission ist der Gleichtakt mit der EU sinnvoll und darum auch anzustreben. Die Motion würde dazu führen, dass der vorgesehene Gleichtakt mit den EU-Vorschriften über Bord geworfen würde und die entsprechenden Vorschriften in der Schweiz bereits vier Jahre vorher eingeführt werden müssten. Eine Gleichschaltung mit den EU-Vorschriften macht aber aus verschiedenen Gründen Sinn:
1. Die in der EU definierten Minimalanforderungen an die Effizienz von Leuchtmitteln orientieren sich an der Fähigkeit der europäischen Industrie, innert eines realistischen Zeitraumes alternative Produkte auf den Markt zu bringen.
2. Die Schweiz hat innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes bei den Leuchtmitteln einen fast vernachlässigbar kleinen Marktanteil. Schärfere Schweizer Vorschriften, wie sie die Motion anstrebt, werden kaum dazu führen, dass die europäische Industrie ihre gesamten Produktionsprozesse vorzeitig umstellt, nur um den Schweizer Markt bedienen zu können.
3. Eine weitere Überlegung ist, dass es als unrealistisch beurteilt wird, die Motion im jetzigen Zeitpunkt umzusetzen. Alternativen zu klaren Glühlampen sind in Entwicklung und stehen in den Energieeffizienzklassen A und B mit den entsprechenden Helligkeiten im Angebot. Die im Angebot stehenden Ausweichprodukte geben aber ein anderes Licht und sind noch nicht so weit entwickelt, dass sie als marktfähige Alternativen gelten können. Zudem sind diese Produkte bedeutend teurer als herkömmliche Halogenlampen. Deshalb wurde sowohl in der EU als auch in der Schweiz eine Stufenregelung vorgesehen. Die Minimalanforderung an Halogenlampen wird bis 2016 bei der Energieeffizienzklasse C belassen. Der Entscheid ist ökologisch vertretbar, da Halogenlampen im Vergleich zu herkömmlichen Glühbirnen bereits 30 Prozent effizienter sind.
Die Stossrichtung der Motion stimmt auch für die UREK-SR, der Zeitplan hingegen stimmt nicht. Die Kommission beantragt Ihnen den Gleichschritt mit der EU und der Industrie. Dies führt zum Antrag auf Ablehnung der Motion.
Forster-Vannini Erika · P-F · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion
Abgelehnt - Rejeté