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NFA. Dringliche Anpassung, damit auch die Geberkantone die Finanzkrise überstehen

Forster-Vannini Erika · P-F · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Kuprecht Alex · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

In der Tat, der neue Finanzausgleich des Bundes ist erst seit kurzer Zeit in Kraft. Er ist äusserst kompliziert, und er ist im letzten Jahrzehnt während langer Zeit erarbeitet worden. Massgeblich an der konzeptionellen Gestaltung dieses Konstrukts beteiligt war unter anderen auch der ehemalige Finanzdirektor des von mir zu vertretenden Kantons, der ja bekanntlich zu den Schwergewichten unter den damaligen Finanzdirektoren gehörte.

Die nun während der letzten Session eingebrachte Motion verlangt nicht, dass man von diesem gesamthaft gesehen ausgewogenen und austarierten NFA Abstand nimmt. Ich stehe dazu, dass ich mich seinerzeit auch in meinem Kanton für diesen NFA eingesetzt habe, und ich bin nach wie vor der Überzeugung, dass er im Grundsatz richtig ist. Die Solidarität zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kantonen soll bis zu einem gewissen Mass funktionieren, genauso, wie das auch die innerkantonalen Finanzausgleiche tun. Es geht heute auch nicht darum, Spielregeln im Nachhinein grundlegend zu ändern oder gar auszuhebeln. Die Motion verlangt lediglich, dass die Belastung für die ressourcenstarken Kantone, insbesondere durch die bei der Gestaltung des NFA nicht vorausgesehenen und auch nicht voraussehbaren Probleme der Finanz- und Wirtschaftskrise, nicht ins Unermessliche steigt, sondern dass während einer bestimmten Zeit, zum Beispiel drei bis vier Jahre, auf die Probleme des massiven Einbruchs der Steuern in den Geberkantonen Rücksicht genommen wird.

Die Antwort des Bundesrates indessen geht gar nicht auf die wachsende Problematik dieser Kantone ein. Der Bundesrat nimmt lediglich Bezug auf die zeitliche Verzögerung und verweist auf den Wirksamkeitsbericht - ich kann es Ihnen sagen: Seite 97 - beziehungsweise auf die Anträge zur neuen Vierjahresperiode 2012-2015. Diese Anträge enthalten aber nichts Neues, sie sind Ihnen allen hinlänglich bekannt und gar nicht Gegenstand der Motion. Der Verweis auf den Wirksamkeitsbericht jedoch ist zumindest interessant, zeigt er doch, dass auch der Bundesrat der Auffassung ist, dass die aktuelle Finanz- und Wirtschaftskrise Gegenstand des Wirksamkeitsberichtes sein sollte.

Gerade dieser Punkt stellt eine zentrale und wichtige Forderung der ressourcenstarken Kantone dar, also derjenigen Kantone, die die Ausgleichstöpfe zu einem wesentlichen Teil zu alimentieren haben. Wer den Wirksamkeitsbericht, der zurzeit in der Vernehmlassung ist, genau liest, findet aber nur einen auf den Finanzausgleich beschränkten Rückblick. Noch schlimmer: Eine Darstellung der gegenwärtigen Finanzkrise und eine Beurteilung ihrer Auswirkungen auf die Kantone sucht man vergeblich. Ich bezweifele, dass hier eine echte Risikobeurteilung zum künftigen Funktionieren des NFA gemacht wurde bzw. gemacht wird.

Das Anliegen der Motion, eine Reduktion oder zumindest eine Stabilisierung der aktuellen NFA-Belastung der ressourcenstarken Kantone während der Finanzkrise, ist damit überhaupt nicht erfüllt. Ja, man geht in der Antwort des Bundesrates überhaupt nicht darauf ein. Insofern ist die Antwort des Bundesrates für mich mangelhaft und enttäuschend. Im Gegenteil: Sie ist auch insofern problematisch, als die Turbulenzen im Euroraum die konjunkturellen Rahmenbedingungen in naher Zukunft noch verschärfen und auch die fiskalischen Ergebnisse der Geberkantone eher noch verschlechtern werden.

Es geht nicht darum, dass die Geberkantone kneifen wollen. Es geht nicht darum, für sie einen Rabatt herauszuholen, wie das eine Fernsehsendung vom vergangenen Freitag suggerieren wollte. Es geht jedoch darum, der Tatsache ins Auge zu blicken, dass zahlreiche Nehmerkantone im letzten Jahr einen positiven Rechnungsabschluss - teilweise sogar in Millionenhöhe - verzeichnen konnten, während die Geberkantone, nicht zuletzt durch die Entrichtungen in die Ausgleichstöpfe, Defizite eingefahren haben. Gerade der Kanton Zürich beispielsweise budgetiert eine Staatsrechnung mit einem Minus von über einer halben Milliarde Franken. Auch der Kanton Schwyz, der sich in den vergangenen Jahren nicht zuletzt durch eine sparsame Ausgabenpolitik und die fiskalischen Folgen daraus von einem ressourcenschwachen zu einem ressourcenstarken Kanton entwickelt hat, zahlt immer mehr an den NFA und läuft nun Gefahr, sein Eigenkapital an der Sonne schmelzen zu sehen. Sollte eine weitere Umverteilungsübung infolge Reduktion der Geberkantone erfolgen, so würde sich dieser Akzent durch eine mögliche Übernahme von Ausfällen anderer Geberkantone sehr rasch beschleunigen. Gerade beim Ressourcenausgleich, der im Jahr 2008 bei 70 Prozent lag und aufgrund des vorgesehenen Ausgleichsmechanismus im Jahre 2009 auf 70,6 respektive im Jahre 2010 auf 71,7 Prozent angehoben wird, bestünde die Möglichkeit, den Geberkantonen etwas entgegenzukommen, indem der Anteil dieses Topfes auf die verfassungsmässig notwendige Limite gemäss Artikel 135 der Bundesverfassung, also auf 66 Prozent, reduziert würde. Auch der Bund käme somit zu einem entsprechenden Sparbeitrag.

Es ist mir klar, dass die meisten von Ihnen von Nehmerkantonen sind und somit natürlich Ihre eigenen kantonalen Interessen vertreten wollen und müssen. Aber ist es richtig, dass Kantone mit positiven Rechnungsabschlüssen zulasten der negative Zahlen schreibenden Geberkantone ihre Kassen füllen und zudem aktiv Abwerbung von Steuerpflichtigen zugunsten ihrer Kantone machen, um ihre unwirtschaftlichen und teuren eigenen Institutionen zu finanzieren? Ist es ausserdem plausibel, dass die Kantone mit den höchsten Nehmeranteilen noch grösste Beträge aus dem Topf des Härteausgleichs erhalten, obwohl sie weiss Gott nicht als Härtefallkantone zu betrachten sind oder unter einer besonderen Härte zu leiden haben?

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der Bundesrat seine ablehnende Haltung lediglich damit begründet, dass die zeitliche Verzögerung allen Kantonen bewusst gewesen sei. Seine Antwort geht somit gar nicht auf die in der Motion aufgeworfenen relevanten Fragen ein und überzeugt somit nicht. Ich glaube, die wachsende konjunkturelle Unsicherheit und insbesondere die möglichen Auswirkungen der real vorhandenen Eurokrise machen die Berücksichtigung der Fragen aktueller denn je. Es ist zudem meine feste Überzeugung, dass auch aus prospektiver Sicht auf die Entwicklung des NFA und die absehbaren Folgen für die Geberkantone gerade die inhaltliche Stossrichtung der Motion von grosser Dringlichkeit ist, nicht zuletzt im Rahmen der laufenden Vernehmlassung zum Wirksamkeitsbericht.

Ich betone: Mir geht es nicht darum, dass sich der Stand Schwyz und die anderen Geberkantone vom Konzept des NFA verabschieden und sich somit vor ihrer Zahlungsaufgabe drücken wollen. Aber man kann nicht verlangen, dass diese Kantone alle Lasten der schwächeren Kantone übernehmen, allenfalls unter Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ihre eigenen Steuern erhöhen oder das angesparte Eigenkapital bis zum Punkt des Wechsels ins Lager der Nehmerkantone aufbrauchen.

Ich bitte Sie deshalb, diese Motion entgegen dem Willen des Bundesrates anzunehmen. Ich weiss, das wird Ihnen schwerfallen, und Sie kommen wahrscheinlich in Ihrem eigenen Kanton in die Bredouille. Sie können damit aber mithelfen, dass der Bundesrat den konjunkturellen und noch mehr den währungspolitischen Problemen, die höchstwahrscheinlich nicht nur von situativer Bedeutung sind, im Rahmen der definitiven Botschaft mehr Beachtung schenkt, als er das in der Vernehmlassungsbotschaft gemacht hat.

Ich bitte Sie deshalb, dieser Motion zum Durchbruch zu verhelfen.

Bischofberger Ivo · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion

Herr Kollege Kuprecht, ich bin einer, der in der kantonalen Bredouille ist.

Erst seit dem 1. Januar 2008 - der Motionär hat es angetönt - ist die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung, der NFA, in Kraft. Dabei war mit dem NFA in langen und in extenso geführten Diskussionen ein tragfähiger, solidarischer Basiskompromiss gefunden worden, welcher eine Verbesserung der Effizienz, der Effektivität und der Anreizstruktur des föderalen Systems der Schweiz zum Ziel hatte. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden die Aufgaben, Kompetenzen und Finanzströme zwischen Bund und Kantonen sinnvoll entflochten. Durch ein vollständig neu konzipiertes Ausgleichssystem wurden die Fehlanreize des alten Finanzausgleichs beseitigt. Im Vordergrund stand dabei der Ersatz der zweckgebundenen Finanzkraftzuschläge durch zweckfreie Beiträge, wodurch die Eigenständigkeit und Eigenverantwortung der Kantone gestärkt und ihr Mitteleinsatz stärker den Bedürfnissen der regionalen Bevölkerung angepasst wurde. Der Vollzug von Bundesaufgaben erfolgt demnach konsequenterweise neu mittels Programmvereinbarungen und Pauschalbeiträgen.

Zusammenfassend kann man sagen, der NFA basiere demzufolge auf vier Pfeilern: erstens auf der Entflechtung der Aufgaben, zweitens auf den neuen Zusammenarbeits- und Finanzierungsformen bei gemeinsamen Aufgaben, drittens auf der interkantonalen Zusammenarbeit mit Lastenausgleich und viertens auf dem Pfeiler eines neuen Ausgleichssystems. Speziell die beiden letzten Pfeiler, unter den Stichworten geografisch-topografischer und soziodemografischer Lastenausgleich, rücken eben diese Anliegen zwischen urbanen und peripheren Kantonen, rücken das Funktionieren eines ausgeprägten Föderalismus ins Zentrum, das Funktionieren eines ausgeprägten Föderalismus mit 26 Kantonen und rund 2800 Gemeinden und einer äusserst fein gegliederten räumlichen Struktur.

Ein so gewünschter und vor allem - ich betone - so gewollter Föderalismus ist erstens selbstredend mit Unterschieden in der Wirtschaftskraft und der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kantone verbunden, ist zweitens auch selbstredend mit Unterschieden in den Bereichen wie soziale Wohlfahrt, öffentliche Sicherheit und anderen mehr verbunden. Aber um all diese Ziele erreichen zu können, braucht es Zeit, braucht es gegenseitiges Vertrauen, Verlässlichkeit, und vor allem braucht es Kontinuität. Die seit dem 1. Januar 2008 geltenden Spielregeln dürfen wir auch in der momentanen, sicher ernsten Situation der Finanzkrise nicht ohne wirkliche Not nach so kurzer Zeit ändern, dies vor allem nicht unter Berücksichtigung des sich zurzeit bei den Kantonen in der Vernehmlassung befindenden Wirksamkeitsberichtes.

Entsprechend bitte ich Sie, die vorliegende Motion abzulehnen.

Hêche Claude · Mit-M · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion

Dans le prolongement de ce qui a été dit jusqu'à présent, permettez-moi de vous faire part de quelques considérations complémentaires qui justifient à mon sens le rejet de la motion.

Elle est contraire à l'esprit du système de la péréquation financière qui veut que la solidarité aille des plus forts vers les plus faibles. Si Monsieur Kuprecht a raison sur certains points, sa proposition n'apporte pas la solution aux quelques faiblesses du système actuel. Evidemment, la RPT est une nouvelle charge pour les cantons à forte capacité financière. Toutefois, avec la réforme de la RPT, une nouvelle compensation des charges a été introduite - la compensation des charges sociodémographiques - afin de mieux tenir compte des charges spécifiques de chaque canton.

Par ailleurs, il ne faut pas oublier que la participation au financement de la RPT dépend de l'évolution de la capacité financière passée. Il y a actuellement un décalage de quatre à six ans. A titre d'exemple, les contributions 2011 se basent sur les années 2005-2007. Or il faut relever que pour les cantons à forte capacité financière, la période 2005-2007 a été propice, avec une évolution qui fut même meilleure que la moyenne. D'autre part, les préoccupations de l'auteur relatives plus particulièrement à la période de crise financière que nous traversons sont à relativiser. Avec le système actuel, les variations conjoncturelles sont lissées en raison de la base de trois ans appliquée au calcul RPT et, par conséquent, la récente crise ne devrait pas engendrer de fluctuations trop importantes.

Il faut dire les choses clairement. On ne peut pas gagner sur tous les tableaux: accroître sa capacité financière pour une augmentation des rentrées fiscales durant les bonnes années, faire des bénéfices, en profiter - pour certains cantons - pour baisser la charge fiscale, bénéficier ensuite d'une compensation des charges et, finalement, demander quatre ans après l'entrée en vigueur du nouveau système une réduction supplémentaire des charges RPT pour compenser la baisse des recettes fiscales. Aussi, selon moi, la demande de notre collègue Kuprecht ne se justifie pas.

Cependant, il est vrai que le système pourrait être amélioré et que les cantons devraient saisir l'opportunité de la consultation en cours sur l'efficacité de la péréquation financière 2008-2011 pour formuler des propositions. Au chapitre des améliorations possibles, on peut citer notamment:

1. Une réduction du délai entre la période de calcul et celle des paiements pourrait améliorer la situation, de même qu'une meilleure transmission et une meilleure qualité des données cantonales fournies. Je sais de quoi je parle pour avoir vu comment cela se passe dans le canton du Jura.

2. Il serait surtout nécessaire d'examiner le cas des cantons qui bénéficient des contributions des cantons à forte capacité financière pour abaisser leur charge fiscale et leur faire ainsi directement concurrence. C'est en partie les cantons de ce genre qui profitent du système sans en supporter les vrais coûts. Je souligne au passage que ce ne sont pas les petits cantons dits périphériques et faibles financièrement qui pratiquent ce système.

Vous l'aurez compris, je ne conteste pas le fait que des correctifs doivent être apportés mais, si l'on suit la proposition Kuprecht sans améliorer le système RPT dans son ensemble, les cantons à faible capacité financière seront encore plus fragilisés et les disparités s'accroîtront encore, ce qui serait totalement contraire à l'esprit de la péréquation financière pourtant acceptée par près de 65 pour cent des votants et plusieurs cantons contributeurs, et je les cite, comme Zurich, Bâle-Campagne ou Genève notamment.

Permettez-moi encore de vous rappeler que les disparités n'ont cessé d'augmenter ces dernières années malgré la RPT. Les chiffres contenus dans le rapport - cet élément est extrêmement important à mes yeux - sur l'efficacité de la péréquation financière le montrent d'ailleurs très bien. D'un côté, les cantons à forte capacité financière n'ont rien perdu de leur potentiel malgré leur nouvelle alimentation de la RPT et la majorité d'entre eux ont même amélioré leur charge fiscale par rapport à la moyenne suisse. Les trois premières années d'application montrent ainsi que l'effort demandé aux cantons contributeurs est supportable, voire mieux supporté en 2010 qu'en 2008 - je vous renvoie à la page 109 du rapport. D'un autre côté, pour les cantons déjà faibles financièrement, la situation s'est encore détériorée par rapport à la moyenne et aux autres cantons. Concrètement, malgré d'importants moyens financiers supplémentaires injectés en 2009 et 2010, les cantons - j'en citerai trois qui sont très directement concernés - d'Uri, du Valais et du Jura n'atteignent déjà plus la limite minimale de 85 pour cent d'indice des ressources après RPT. Je vous renvoie à la page 71 du rapport.

Par conséquent, dans ce contexte, il n'est pas imaginable de soutenir une motion qui va dans le sens d'une nouvelle réduction des charges RPT pour les cantons contributeurs au détriment des cantons bénéficiaires. Si l'on accepte aujourd'hui cette motion, qui supportera alors la solidarité confédérale à l'avenir pour limiter les disparités entre cantons? Parce que, malgré ce que certains pourraient penser dans ce dossier, nous ne sommes pas tous logés à la même enseigne. Dans notre pays, le développement des diverses régions ne se fait pas partout à la même vitesse, et ce n'est pas par manque de volonté. Certains cantons doivent encore faire du rattrapage en matière de moyens de communication - route et rail -, alors que le prix de la vignette autoroutière ou de l'abonnement général est le même partout, que l'on habite Schwytz, Delémont, Viège ou Genève. De plus, je suis convaincu que les cantons "pauvres" aimeraient bien avoir les problèmes - je dirai même les petits problèmes - qu'ont certains cantons riches.

Par conséquent, je vous invite à rejeter la motion.

Freitag Pankraz · Mit-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion

Als Vertreter eines Nehmerkantons, der vor einigen Jahren dank florierenden Holdinggesellschaften noch auf der Geberseite war, anerkenne ich sehr wohl, was die wirtschaftlich Starken hier für die Schwächeren leisten. Die Begründung des Antragstellers möchte ich allerdings noch etwas ergänzen. Ich beziehe mich auf den dritten Abschnitt der Begründung und zitiere zwei Sätze: "Die meisten Nehmerkantone (z. B. Bern 124 Millionen, Luzern 47 Millionen, Wallis 47 Millionen Franken) weisen in der gegenwärtigen Wirtschaftskrise Ertragsüberschüsse aus. Die meisten ressourcenstarken Kantone müssen zum Teil massive Defizite budgetieren (z. B. Zürich -525 Millionen, Genf -358 Millionen Franken)." Einerseits ist also von Überschüssen der Rechnung die Rede, andererseits von Defiziten bei Budgets. Auf der einen Seite hat man also einen Apfel, einen Abschluss, und auf der anderen Seite eine Birne, ein Budget. Vergleicht man aber die erwähnten Abschlüsse von Nehmerkantonen 2009 mit jenen der Geberkantone, so sieht die Sache dann doch ziemlich anders aus: Genf hat 322 Millionen Franken Überschuss, Basel-Stadt 226 Millionen, Zürich 196 Millionen. Das ist alles sehr erfreulich. Aber das relativiert doch den verwendeten Begriff eines Missverhältnisses zwischen den Nehmer- und den Geberkantonen ziemlich stark.

Der NFA ist in langen Arbeiten und Verhandlungen als fein austariertes Konzept, das viele Faktoren berücksichtigt, erschaffen worden; wir haben es gehört. Ein abruptes Moratorium wäre der Situation - ich habe versucht, sie zu schildern - nicht angemessen und würde für dieses Land ein erhebliches Problem, ja sogar eine Zerreissprobe darstellen. Das ordnungsgemässe Vorgehen des Bundesrates mit einem Bericht zur Wirksamkeit und anschliessend einer Botschaft für die neue Vierjahresperiode 2012-2015 ist der richtige Weg.

Darum beantrage ich Ihnen, die Motion abzulehnen.

Frick Bruno · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp

Da hat Kollege Kuprecht offenbar doch ein heisses Eisen aufgegriffen und, wie es scheint, zu Recht aufgegriffen, da es so viele Reaktionen nach sich zieht. Der Finanzausgleich ist gelebte Solidarität der Eidgenossenschaft. Er ist das beste Beispiel dafür, das uns nach vieljähriger Vorarbeit gelungen ist: der Lastenausgleich und der Ressourcenausgleich. Den Kantonen, die grössere Lasten haben, sollen diese abgegolten werden, und jene Kantone, die bei der Steuerkraft weniger Möglichkeiten haben, sollen dafür einen Ausgleich erhalten.

Nachdem ich jetzt die letzten Votanten gehört habe, scheint es mir fast, sie würden Herrn Kuprecht unterstellen, die finanzstarken Kantone, die Geberkantone, wollten sich aus dem Staub machen. Das ist beileibe nicht so. Es zeigt sich nun einfach in der Finanzkrise, dass besondere Probleme auftreten, welche bei der Schaffung des Finanzausgleichs noch nicht in dieser Art bekannt waren. Ich verstehe Herrn Kollege Freitag sehr gut, dass er sagt, er möchte Rechnungen mit Rechnungen und Budgets mit Budgets vergleichen. Aber man muss wissen, wie die Situation ist: Was dieses Jahr anfällt, ist die Frucht, ist das Ergebnis der Finanzkrise der letzten Jahre, und bei jenen Kantonen, welche finanzstark sind, fällt das viel mehr ins Gewicht.

Herr Kuprecht wollte nur darauf aufmerksam machen, dass aufgrund der Ereignisse der letzten Jahre die finanzstarken Kantone in einer ausserordentlich schwierigen Situation stehen, in welcher die Nehmerkantone viel weniger oder gar nicht stehen. Das ist die Aussage, die ich seiner Begründung entnommen habe, und ich kann sie teilen. Es beunruhigt in der Tat, dass die Nehmerkantone in der nächsten Zeit in einer besseren wirtschaftlichen Situation sein werden als die Geberkantone.

Nun verlangt Herr Kuprecht ja nicht, den Finanzausgleich in den Grundfesten anzugreifen oder rückgängig zu machen. Er verlangt lediglich, dass in der Phase einer Finanzkrise die einbrechenden Steuereinnahmen im Sinne eines Moratoriums aufgefangen werden. Das scheint vertretbar. Es geht also nicht darum - daran möchte ich die Nehmerkantone erinnern -, von der Solidarität abzurücken, sondern wenn jene, die geben, in einer besonderen Not oder einer besonders schwierigen Situation sind, müssen wir auch ein Ventil öffnen, damit sie nicht in grössere Schwierigkeiten geraten. Das ist doch das umgekehrte Zeichen der gelebten Solidarität. In normalen Zeiten geben die Geberkantone viel, aber in einer Finanzkrise soll man ihrer besonderen Situation Rechnung tragen. Das meint Herr Kuprecht, und dieses Anliegen ist gerechtfertigt.

Der Bundesrat seinerseits sagt, er habe vor, einen Bericht vorzulegen. Es ist gut, dass man das überprüft. Dafür danke ich ihm. Der Berichtsentwurf ist bereits in der Vernehmlassung; man weiss, was herauskommen wird. Aber die Frage, die Herr Kuprecht anschneidet, wird darin gar nicht berücksichtigt. Darum ist es richtig, wenn wir die Motion jetzt annehmen, sodass sich der Bundesrat Gedanken machen kann und Vorschläge unterbreitet. Herr Kuprecht ist in seinen Vorschlägen sehr offen. Der Bundesrat kann am Schluss als Vorschlag unterbreiten, was er richtig findet. Da ist die Motion sehr offen.

Daher bitte ich die Kollegen aus allen Kantonen, auch aus jenen, die nehmen müssen, die Motion anzunehmen.

Luginbühl Werner · Mit-M · Ständerat · Bern · Fraktion BD

Ich würde so weit gehen und sagen, beim NFA handle es sich um ein Jahrhundertprojekt. Es wurde in intensiver Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen gemeinsam erarbeitet. Die Vorarbeiten dauerten insgesamt zehn Jahre. Aus meiner Sicht ist der NFA ein wichtiger Grundpfeiler unseres Föderalismus und auch eine beachtliche Leistung, haben doch Behörden und Bevölkerung der wohlhabenderen Kantone bei der Vorbereitung und in der Volksabstimmung eine Weitsicht und Solidarität gezeigt, die nicht ohne Weiteres erwartet werden durfte.

Anpassungen von Systemen, insbesondere zur Sicherung der längerfristigen Akzeptanz, müssen möglich sein. Das ist selbstverständlich. Dies sollte allerdings aufgrund einer gewissen Erfahrung gemacht werden, und diese Periode muss eine gewisse Länge haben. Zusätzlich braucht es auch eine saubere Analyse. Jetzt ist es natürlich so, dass die vom Motionär geschilderten Effekte tatsächlich eingetreten sind. Da gibt es nichts zu beschönigen. Aber sie treffen nicht nur die Wohlhabenden, die Geberkantone, sie treffen auch die Empfängerkantone. Der Kanton Bern rechnet beispielsweise bei den Steuern mit folgenden Ausfällen aufgrund der Wirtschaftskrise: für 2010 mit 385 Millionen Franken, für 2011 mit 508 Millionen Franken. Im Jahre 2009, dem einzigen Jahr, für das man es ganz konkret schon zeigen kann, betrugen die Ausfälle 214 Millionen Franken. Das mag gegenüber den Kantonen, von denen die Rede war, durchaus etwas abgeschwächt sein. Die Mehreinnahmen in wirtschaftlichen Boomzeiten sind dann aber jeweils auch abgeschwächt, dessen müssen wir uns bewusst sein. In dieser Situation spricht dann niemand von einem Moratorium oder von einer Anpassung nach oben.

Was die Geberkantone meiner Auffassung nach erwarten und verlangen können, ist, dass die Empfängerkantone, was die Ausgaben betrifft, ihre Hausaufgaben machen. Hier kann ich auch am Beispiel des Kantons Bern klar darlegen, dass dieser bei den Ausgaben pro Kopf der Bevölkerung vor zehn Jahren noch über dem schweizerischen Mittel lag; heute liegt er klar darunter, und er liegt auch klar hinter der Mehrheit der Geberkantone. Also wurde hier seitens eines wichtigen Nehmerkantons etwas geleistet.

Ich denke, dass wir auf diesen Bericht und die Analyse warten müssen; wir sollten uns aber auch keine Illusionen machen bezüglich des Wirksamkeitsberichtes. Die Zahlen liegen ja vor, und wir wissen, dass die Disparitäten zwischen den ressourcenstarken und den ressourcenschwachen Kantonen in den vergangenen Jahren trotz NFA angewachsen sind.

Etwas möchte ich halt trotzdem noch sagen, auch wenn man es vielleicht nicht so gerne hört: Immerhin konnten die Kantone Zürich, Schwyz und Zug in der Periode zwischen 2007 und 2011 Steuersenkungen vornehmen, welche die Mehrbelastung durch den NFA deutlich überschreiten.

Ich bin ein überzeugter Verfechter des Steuerwettbewerbs, ich habe diesen bisher auch konsequent verteidigt und mache das auch jetzt. Der NFA ist nach meiner Auffassung aber eine minimale, weitgesteckte Leitplanke, die es braucht, damit dieser Steuerwettbewerb auch akzeptiert wird. Der Steuerbelastungsindex lag im Kanton Zug 2008 etwas unter 60 Prozent, im Kanton Bern lag er in diesem Jahr etwas über 120 Prozent. Bürgerinnen und Bürger sind bereit, gewisse Unterschiede zu akzeptieren, das zeigt ja unsere aktuelle Situation. Aber es gibt Grenzen, und wenn diese überschritten werden, wird einer materiellen Steuerharmonisierung Vorschub geleistet. Ich denke nicht, dass wir beginnen sollten, konjunkturelle Schwankungen in Zukunft in diesem Werk zu berücksichtigen. Es geht nach meiner Auffassung um zu viel, als dass man sich hier einen Schnellschuss leisten sollte.

Darum bitte ich Sie, die Motion abzulehnen.

Schweiger Rolf · Mit-M · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion

Zwei Vorbemerkungen: Erstens bin ich in der glücklichen Lage, nicht pro domo sprechen zu müssen, weil sich der Kanton Zug in einer etwas anderen Situation befindet als die Kantone Zürich und Schwyz. Für Zug kann die Situation allenfalls dann etwas problematisch werden, wenn die Einnahmen der Kantone Schwyz und Zürich wirklich sinken und dann das Ganze durch andere Geberkantone kompensiert werden muss. Ich will aber im Moment nicht jammern.

Zweitens bin ich von allem Anfang an für den NFA gewesen - dies trotz des Umstandes, dass in meinem Kanton 83 Prozent der Stimmberechtigten den NFA abgelehnt haben. Ich stehe auch heute noch zu diesem NFA. Ich habe aber - das gibt mir eine gewisse Berechtigung, heute zu sprechen - schon vor Jahren auf das Problem hingewiesen, das sich heute zeigt. Diejenigen, die schon damals dem Rat angehörten, können sich vielleicht erinnern, dass ich anhand von Beispielen aufzuzeigen versucht habe, wie der NFA gewisse systemische Risiken haben könnte. Ich gestatte mir, in wenigen Sätzen das vorzulesen, was ich im Jahre 2007 gesagt habe, dies anhand der Beispiele, die ich Ihnen in der Kommission und im Rat präsentiert habe: "Die gewählten Beispiele sind selbstverständlich konstruiert, denn nur so können kritische Situationen am System überhaupt aufgezeigt werden. Denkbar ist auch, dass einzelne Beispiele sogar falsch sein könnten. Das ändert aber nichts am grundsätzlichen Problem, nämlich am Aufzeigen von Ausreissermöglichkeiten." Und weiter: "Die Erfahrung lehrt, dass vieles, was man anfänglich als wenig wahrscheinlich beurteilt hat, später doch noch eintreten kann. Beim Erlass von Gesetzen und Verordnungen kann deshalb ein System dann - und nur dann - beschlossen werden, wenn es in sich eindeutig stimmig ist; dies auch für anfänglich wenig wahrscheinliche Fälle." Und weiter: "In besonderer Weise gilt dies, wenn eine rechtliche Regelung während einer längeren Zeitperiode andauern kann. Der Anpassungsmechanismus von Artikel 24 Absatz 2 FiLaV umfasst immerhin mehrere Jahre." Nun eine Zusatzbemerkung hierzu: Dazu kommt aufgrund der Gegebenheiten, dass die Berechnung der jährlichen Beiträge auf Daten beruht, die drei und fünf Jahre zurückliegen. Weiter in meinem damaligen Votum: "Systembedingten Ausreissermöglichkeiten kann begegnet werden, indem ein Notventil eingebaut wird." Und weiter: "Politisch kann den Kantonen nicht zugemutet werden, dass sie ein System mit unabsehbaren Ausreissermöglichkeiten in Kauf nehmen müssen." Und zum Schluss sagte ich: "Ich habe den NFA bejaht, meine Position aber müsste ich radikal infrage stellen, wenn das beantragte Notventil nicht geschaffen würde."

Nun sind wir heute in einer Situation, die eine besondere ist. Der NFA muss auch funktionieren, wenn Situationen eintreten, mit denen man in dieser Dimension nicht gerechnet hat. Ob das im konkreten Fall bezüglich der Kantone Zürich und Schwyz zutrifft, lasse ich im Moment offen; das soll Gegenstand der Prüfung durch den Bundesrat sein. Aber nur schon aufgrund der Tatsache, dass dieses Problem heute auf dem Tische liegt und die Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Problem zu Situationen führt, die nicht als befriedigend beurteilt werden können, drängt es sich auf, diese systemischen Probleme des NFA irgendwann einmal anzugehen.

Die Motion Kuprecht ist ein Anlass dazu, dies zu tun. Ein weiterer Anlass besteht dann, wenn man beim Wirksamkeitsbericht eben nicht nur auf die relativ ruhige Vergangenheit zurückschaut, sondern auch auf eine möglicherweise immer unruhiger werdende Zukunft vorausschaut. Auch dann muss ein Vehikel wie der NFA, den ich unterstütze, stimmen. Er läuft Gefahr, dass er dies in Zukunft nicht tun wird. Dem muss vorgebeugt werden.

Deshalb bitte ich Sie, die Motion Kuprecht anzunehmen.

Fetz Anita · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Neue Rahmenbedingungen verlangen Anpassungen; das ist nicht nur in Unternehmen so, das ist auch bei staatlichen Institutionen so, und das ist auch, meine ich, beim NFA so. Es geht hier nicht um die Aufkündigung der Solidarität; ich glaube, das haben jetzt alle Redner und Rednerinnen betont.

Ich möchte kurz auf der Ebene der Zahlen aufzeigen, worum es geht: Der NFA bewegt insgesamt rund 4 Milliarden Franken jährlich; etwa 2,6 Milliarden Franken steuert der Bund bei, rund 1,4 Milliarden Franken die Geberkantone. Zurzeit sind es 8 Geberkantone - wenn Sie die Unterschriften unter der Motion Kuprecht anschauen, dann wissen Sie auch, welche - und 18 Nehmerkantone. Damit ist eigentlich schon sonnenklar, was mit dieser Motion geschieht; die Mehrheitsverhältnisse in diesem Rat sind klar. Dennoch möchte ich Ihnen zu bedenken geben, dass es sich lohnt, darüber nachzudenken, wie der NFA in Zukunft weiterentwickelt werden könnte. Es ist klar, er ist vom Volk angenommen worden; es geht weder um die Aufhebung der Solidarität noch darum, die Regeln zu ändern. Ich glaube, man kann wirklich feststellen, dass die Geberkantone, insbesondere auch ihre Bevölkerungen, jeweils sehr solidarisch waren, als sie dem zugestimmt haben, im Wissen darum, dass sie, insbesondere natürlich die städtischen Kantone, bereits bei der Konzeption des NFA sehr grosse Konzessionen gemacht haben - ich möchte Sie daran erinnern. Der sogenannt soziodemografische und der topografische Faktor werden ja fifty-fifty berechnet. In der Realität - das vergessen viele, weil es schon länger zurückliegt - ist es so, dass die Belastung zu 75 Prozent aufseiten des soziodemografischen und nur zu 25 Prozent aufseiten des topografischen Faktors liegt; der Expertenbericht hat das ausgewiesen. Das heisst also, dass hier sehr grosszügig Solidarität bewiesen wird. Dem haben wir auch so zugestimmt, auch daran darf man hin und wieder erinnern.

Aber es ist so: Seit der NFA konzipiert wurde, haben sich die Umstände geändert. Ich muss das hier nicht mehr ausführen, die Vorredner haben das gut dargestellt. Nur eines möchte ich auch zuhanden von Kollege Luginbühl sagen: Ich bin leider gar nicht der Überzeugung, dass wir in nächster Zeit nur konjunkturelle Schwankungen haben, die sich dann immer wieder ausgleichen. Ich befürchte leider, dass wir am Anfang einer längerfristigen Krise sind und dass wir deshalb einiges anders anpacken müssen als in den letzten zehn oder zwanzig Jahren. Es ist ja nicht so, dass Kollege Kuprecht - man hätte das vorhin aufgrund einiger Voten meinen können - jetzt die Aufkündigung der Solidarität der Geberkantone fordert. Nein, überhaupt nicht: Er will eigentlich nur dafür sorgen - und darin unterstützen wir ihn -, dass der NFA nicht zu einer Einwegsolidarität wird. Das könnte die Wirtschaftslokomotiven der Schweiz zu stark bremsen, sodass die gesamte Schweiz ins Stocken gerät. Es ist ja immer noch so, dass die Region Zürich, die Region des Lac Léman und die Region Basel die starken Wirtschaftsmotoren sind. Darum ist es auch richtig, dass diese solidarisch sind. Aber alles hat einen gewissen Rahmen.

Der NFA hat ja unter anderem zum Ziel, die Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit und der Steuerbelastung zwischen den Kantonen zu verringern, wie das im Zielartikel des Bundesgesetzes steht. Ich nehme jetzt die zwei Stichworte "finanzielle Leistungsfähigkeit" und "Steuerbelastung" und mache zwei, drei Vorschläge, wie man den NFA bei Einhaltung der Regeln in Zukunft weiterentwickeln kann.

Die finanzielle Leistungsfähigkeit beispielsweise bestimmt sich bei den Kantonen nicht nur durch Steuereinnahmen. Im Moment betragen die Haushalteinnahmen aller öffentlichen Haushalte 160 Milliarden Franken, und davon sind nur zwei Drittel Steuereinnahmen. Das letzte Drittel, das ebenfalls zur finanziellen Leistungsfähigkeit beiträgt, ist vom NFA unberücksichtigt. Ich gebe ein Beispiel, weil ich dazu eine Interpellation (10.3091) gemacht habe, dann brauche ich dort nicht mehr zu reden: Ein grosser Brocken sind die Regalien und Konzessionen, immerhin fast eine Milliarde Franken. Über die Hälfte davon - der Bundesrat hat das in der Antwort aufgezeigt - sind die Wasserzinsen. Jetzt kann man nicht sagen, die seien überhaupt keine Ressourcen. Wir erhöhen in dieser Session vermutlich, wenn wir dem dann zustimmen, die Wasserzinseinnahmen nochmals um 25 Prozent; ich werde das auch unterstützen. Aber man kann nicht mehr sagen, dass das keine Ressourcen sind. In einzelnen Gemeinden macht das mehr als 12 Prozent der Einnahmen aus. Auch das ist eine Möglichkeit der Weiterentwicklung, solche Ressourcen in die Rechnung mit einzubeziehen.

Ein zweites Stichwort ist die Steuerbelastung, diese soll ja durch den NFA explizit verringert werden. Nun haben wir heute aber die Situation, dass einzelne Nehmerkantone sich nicht an die durchschnittliche Steuerausschöpfung der Geberkantone annähern, wie das an und für sich wünschbar wäre und auch vom NFA verlangt wird. Nein, im Gegenteil, sie unterschreiten sie, und zwar durch bewusste Steuersenkungen. Ich kann Ihnen sagen, das wird von der Bevölkerung in den Geberkantonen langsam, aber sicher als unfair empfunden. Auch da gäbe es Möglichkeiten für Veränderungen. Einzelne Kantone kennen einen Finanzausgleich, der solche Steuerausgleiche berücksichtigt. Baselland zum Beispiel ist ein solcher Kanton, der ein sehr gutes innerkantonales Finanzausgleichssystem hat. Auch in diese Richtung könnte man den NFA weiterentwickeln. Oder man könnte auch eine Obergrenze für die NFA-Belastung pro Kopf einrichten. Sie sehen - die Liste ist nicht abschliessend -, es gibt verschiedene Möglichkeiten für diese Weiterentwicklung. Übrigens: Wenn man mit der Anpassung zu lange wartet, wird die Volksinitiative für eine materielle Steuerharmonisierung explizit dazugehören.

Ich bin mir also im Klaren, dass wir das Thema heute zwar einmal diskutieren, dass es aber nicht die letzte Diskussion darüber sein wird, denn Sie werden das Anliegen nachher vermutlich ablehnen. Ich möchte Ihnen einfach etwas mit auf den Weg geben: Es kann sich rächen, wenn man mit der Anpassung eines Instrumentes zu lange wartet, weil so längerfristig die gesamtschweizerische Solidarität angekratzt werden könnte. Wohlverstanden, es geht nicht um die Änderung des NFA oder gar einen Angriff dagegen, aber wir wünschen uns eine faire Weiterentwicklung. Sie wird nicht heute und morgen kommen, aber sie wird kommen müssen, bevor es ernsthafte Konflikte geben könnte.

Niederberger Paul · Mit-M · Ständerat · Nidwalden · Fraktion CVP/EVP/glp

Ich werde mich kurzfassen. Die NFA ist insgesamt eine gute Sache. Aber bereits bei der parlamentarischen Beratung dieses Gesetzes haben sich die Geberkantone organisiert. Ich war beispielsweise selber einmal bei einer Anhörung in der nationalrätlichen Kommission dabei. Wir haben uns auch bei der Finanzdirektorenkonferenz gewehrt, haben das aber auch offengelegt; wir haben da keinen Geheimklub gegründet.

Die Schwächen dieses Systems sind folgende: Einerseits gibt es bei der Belastung der Geberkantone keine obere Grenze. Wie Sie wissen, ist es bei den Steuern folgendermassen: Da kennt man die sogenannte Progressionskurve, und irgendwo flacht diese ab. Andererseits haben die Geberkantone ihren Beitrag zu leisten. Kollege Schweiger hat es angedeutet: Wenn der grosse Kanton Zürich als finanzstarker Kanton aufgrund einer Ressourcenschwäche zurückfällt, dann spielt die Solidarität unter den Geberkantonen; die haben dies auszugleichen. Wir haben von Anfang an auf dieses System hingewiesen, aber wir hatten keinen Erfolg. Insgesamt kommt mir diese Geschichte vor wie die von David gegen Goliath.

Ich möchte Sie bitten, die Motion anzunehmen.

Stähelin Philipp · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP/EVP/glp

Ich habe in zwei Punkten durchaus ein gewisses Verständnis für die Motion Kuprecht. Indirekt sage ich damit bereits, dass ich ihr nicht zustimmen kann. Mit seinen Ausführungen über die zeitliche Verzögerung zwischen den Bemessungsjahren und den Ausgleichszahlungen legt Kollege Kuprecht den Finger natürlich auf einen wunden Punkt. Wenn er in der Begründung schreibt: "Während sich die NFA-Belastung auf die Verhältnisse in den Jahren 2004, 2005 und 2006 bezieht und weit zurückliegt, fallen die konjunkturbedingten Steuereinbrüche verzugslos an", dann hat er damit Recht. Das ist ein gewisser Schwachpunkt. Aber wir haben das durchaus diskutiert; das sage ich auch zu Kollege Bruno Frick. Ich erinnere mich noch sehr genau an die Diskussionen zu diesem Punkt in der Kommission. Ich muss Ihnen sagen: Aus welcher Richtung kam hier schlussendlich die Forderung, möglichst weit zurückzugreifen? Es sind in etwa die gleichen Kantone gewesen, deren Vertreter sich hier darüber beklagen. Ich habe damals, in jener Situation, Verständnis gehabt; da ging es bei diesen Kantonen stetig nach oben. Jene Jahre, die weit zurücklagen, waren für die Geberkantone natürlich noch die besten. Jetzt hat sich das zum Negativen gewandelt. Wie gesagt, ich hätte lieber eine raschere Berechnung, ich hätte lieber eine rascher vorliegende Bemessungsgrundlage; man kann aber die Regeln nicht mitten im Spiel ändern. Das ist halt leider so.

Ich verweise Sie auch auf die Begründung, die vom Bundesrat gegeben worden ist. Es ist so, dass die Daten zur Berechnung des Ressourcenpotenzials, sprich die Steuerdaten, offenbar nicht in allen Kantonen rechtzeitig präsentiert werden können. Ich frage jetzt nicht, in welchen Kantonen dies der Fall ist. Wir haben das via Finanzkontrolle im letzten Jahr abgeklärt. Am Ende der ganzen Liste steht natürlich ein Kanton, dessen Vertreter hier auch bei den Mitunterzeichnern figuriert. Das muss man schon auch wissen. Ich bin sehr, sehr für eine raschere Abwicklung. Das würde das Problem ja zu einem guten Teil lösen. Aber noch einmal: Man kann nicht mittendrin die Spielregeln ändern.

Ein zweiter Punkt betrifft den Härteausgleich. Der Härteausgleich ist mir immer gegen den Strich gegangen. Ich wäre hier gerne dabei gewesen, den Härteausgleich vollends zu streichen. Er wurde insbesondere getragen - ich muss etwas vorsichtig sprechen - von einer Landesgegend, bei der mindestens die Vertreter zweier Kantone hier auch wieder bei den Mitunterzeichnern figurieren. Ich wäre auch heute noch sofort dabei, den Härteausgleich etwas rascher auslaufen zu lassen. Aber ich habe etwas Mühe, wenn jetzt beklagt wird, hier würde kein Härteausgleich fliessen für Kantone, welche eben zu den ressourcenstarken gehörten und über dem Schnitt lägen. Das geht am Schluss eben auch nicht auf. Das muss ich leider so feststellen.

Ich sehe die Probleme, habe ein gewisses Verständnis, aber das Verständnis bezieht sich nicht auf den Antrag. Und der Antrag, Frau Fetz, zielt eben nicht auf den Einbezug der Wasserzinsen. Da haben Sie bereits zu Ihrer Interpellation 10.3091 gesprochen. Dafür hätte ich auch noch Verständnis. Aber er zielt schlicht und einfach auf ein Moratorium, auf ein Moratorium bei den Auszahlungen selbstverständlich. Hier, meine ich, sollten wir nicht zu diesem Mittel greifen. Das würde langfristig Sand ins Getriebe bringen. Man kann dann nicht erwarten, dass, wenn ein solches Moratorium käme, die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen - und auch das war und ist ein Teil der NFA-Vorlage - noch klappen könnte. Das wäre Sand im Getriebe, ich betone das noch einmal. So weit sollten wir es nicht kommen lassen.

Ich bitte Sie, die Motion nicht anzunehmen.

Maissen Theo · Mit-M · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp

In der Beantwortung der Motion weist der Bundesrat darauf hin, dass es einen ersten Wirksamkeitsbericht zum NFA gibt. Man muss in einer Gesamtschau feststellen, dass mit dem Wirksamkeitsbericht bestätigt wird, dass die Finanzautonomie der Kantone und der Föderalismus mit der Einführung des NFA gestärkt worden sind. Man muss heute auch feststellen, dass praktisch alle Kantone, insbesondere auch die Geberkantone, ihre Steuerlasten senken konnten; einzelne Geberkantone konnten sogar Reserven anlegen. Die seinerzeit auch in diesem Saal gehörten Befürchtungen der finanzstarken Kantone, sie hätten eine übermässige Belastung durch den NFA zu erwarten, haben sich nicht bewahrheitet. Hingegen ist es gelungen - das ist das Positive daran und zeugt eben von der Solidarität -, dass praktisch alle Kantone auf eine minimale Ressourcenausstattung gekommen sind und 85 Indexpunkte erreicht haben. Das Ziel des Disparitätenausgleichs ist also im Wesentlichen erreicht.

Wenn wir nun zurückblicken, müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass mit dem Finanzausgleich aus dem Jahre 1959 nur die Berggebietskantone als Nehmer berücksichtigt waren. Wenn man bei diesen 50-zu-50-Prozent-Töpfen nun von einem Kompromiss bezüglich des geografisch-topografischen und des soziodemografischen Ausgleichs spricht, dann muss man eines sehen, Frau Fetz: Der Kompromiss fand natürlich vorher statt, und zwar dadurch, dass die bisherigen Bezüger auf eine Finanzkraftabstufung verzichtet haben, die es heute so nicht mehr gibt. Anerkannt wurden mit diesem System die Zentrumslasten; das ist eine Partnerschaft zwischen Stadt und Land.

Ich finde es verfehlt, wenn der NFA nun nach der kurzen Zeit, in der er in Kraft ist, so infrage gestellt wird. Der NFA ist ein abgestimmtes System, es steht ein langer politischer Prozess dahinter. Es gab eine Volksabstimmung, und auch im Parlament gab es Diskussionen und Abstimmungen. Das System mit der dreijährigen Periode als Bemessungsgrundlage beinhaltet natürlich, dass sich konjunkturelle Schwankungen in der nächsten Bemessungsperiode auswirken. Es ist nicht so, dass das Vergangene einfach vorbei ist, sondern es wird berücksichtigt und wird sich dann entsprechend auswirken. Ich finde deshalb, der Bundesrat hat völlig Recht damit, dass in der jetzigen Situation am Status quo festgehalten werden soll.

Ein Punkt ist allerdings unbefriedigend, und das könnte auch im Interesse der Geberkantone sein: Die möglichen Effizienzgewinne sind im heutigen System des NFA zu wenig berücksichtigt. Ich habe dazu das Postulat 08.3347, "Effizienzgewinne durch Aufgabenteilung", eingereicht, das angenommen wurde. Diese Effizienzgewinne sind heute noch zu wenig ausgeschöpft und sollten besser ausgeschöpft werden. Sie sollten vor allem auch im Zusammenhang mit der Aufgabenüberprüfung angerechnet werden. Ich bin jedoch im heutigen Zeitpunkt der festen Überzeugung, dass es falsch wäre, am System jetzt Korrekturen vorzunehmen. Ich bitte Sie deshalb, die Motion abzulehnen.

Wenn ich nun das Wort habe und Frau Fetz bereits die Brücke zu ihrer Interpellation geschlagen hat, die als nächstes Geschäft behandelt wird, möchte ich Folgendes festhalten: Es wäre auch völlig falsch, wenn man jetzt neue Indikatoren bezüglich nichtfiskalischer Wertschöpfung aufnehmen würde. Diese Regeln zu ändern würde die Grundsätze verletzen, die wir seinerzeit angenommen haben. Ich bin auch hier mit dem Bundesrat der Meinung, das heutige System der Indikatoren sei sachgerecht und systemgerecht. Die Programmvorschläge von Frau Fetz, die wir vorhin gehört haben, führen deshalb dazu, dass es gefährlich ist, diesen Weg zu gehen. Deshalb ist bereits diese Motion abzulehnen.

Gutzwiller Felix · Mit-M · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion

Als Zürcher und Vertreter eines der Geberkantone muss man sich in dieser Debatte sicher einer gewissen Zurückhaltung befleissigen. Ich werde deshalb als einziger Zürcher sprechen, aber Frau Kollegin Diener und ich sehen die Sache sehr ähnlich.

Als Erstes muss man festhalten, dass wir uns, wie Kollege Schweiger das ausgeführt hat, im damaligen Abstimmungskampf alle dezidiert für diese NFA-Lösung eingesetzt haben, teilweise gegen die Interessen der lokalen Bevölkerung. Deswegen - und ich glaube, das hat die Debatte auch klargemacht - ist niemand derjenigen, die diese Motion unterstützen, der Meinung, dass die Grundprinzipien des NFA infrage gestellt werden sollten. Darum geht es nicht, und ich bitte wirklich, diese Motion nicht misszuverstehen.

Worum geht es denn? Weshalb glauben wir, dass es richtig ist, dass Herr Kuprecht die Sache thematisiert hat? Wir glauben in der Tat, dass die Frage, wie das Verständnis für diesen notwendigen solidarischen Ausgleich bei unserem Publikum, das heisst bei unseren Kantonsräten und unserer Bevölkerung, längerfristig wachgehalten werden kann, letztlich die Grundfrage hinter der Motion ist. Wenn wir wollen, dass dieser NFA Bestand hat, dass er weiterhin getragen wird, müssen wir uns überlegen, wie er mittelfristig weiterentwickelt werden kann. Warum dies wichtig ist, möchte ich Ihnen kurz illustrieren. Sie haben die Zahlen gehört: Zürich bezahlt, im Jahr 2010 beispielsweise, 617 Millionen Franken an diesen Ausgleich - und hat gleichzeitig ein Budgetdefizit von 525 Millionen Franken. Sie wissen vielleicht aus der Presse, dass wir lokal mit schwierigen Diskussionen befasst sind, weil unsere Kantonsregierung Sparprogramme vorsieht, die etwa im Bildungswesen und auch im Gesundheitswesen durchaus massive Auswirkungen haben können. Aus dieser Psychologie heraus muss man doch verstehen, dass die Frage zu Recht aufgeworfen wird: Wie kann die Mehrheitsmeinung in der Bevölkerung für einen fairen Lastenausgleich beibehalten werden? Deshalb ist es richtig, diese Frage zu thematisieren.

Ob die angesprochenen Instrumente in jedem Fall genau die richtigen sind, bleibt zu untersuchen. Aber die Frage, wie man in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, in Wirtschaftskrisen, bei selektiven Einbrüchen der Einnahmen mit dem Instrumentarium NFA umgeht, ist die Kernfrage. Ob nun das Moratorium genau das Richtige ist, könnte man noch diskutieren. Aber wie wir in diesen volatilen Zeiten mit der NFA-Struktur umgehen, das ist die Frage, und die Motion erlaubt ja, diese Frage sorgsam zu klären. Es sind noch weitere Fragen zur Weiterentwicklung des NFA anzubringen.

Auch hier der Hinweis auf die Interpellation Fetz, dann muss nachher nichts mehr dazu gesagt werden: Ich glaube, in unseren Gegenden ist die Sensibilität durchaus vorhanden, danach zu fragen, warum ein fairer Finanzausgleich nicht auch den Einbezug sämtlicher Einnahmekategorien, also auch von Regal- und ähnlichen Rechten, bedeutet, wie das Frau Fetz ausgeführt hat. Das wäre ein weiteres Thema.

Ein drittes Thema sind die jetzigen soziodemografischen und anderen Ausgleichskriterien: Sind das genau die adäquaten? Es gibt in bestimmten Kantonen beispielsweise ganz schwere Infrastrukturlasten, auch sie könnten einmal ein Thema sein.

Ich will damit nur sagen: Ich bitte Sie, diese Motion nicht falsch zu verstehen. Sie ist nicht eine Attacke auf den NFA. Sie stellt vielmehr die Frage, wie man ihn weiterentwickeln will, wie man mit volatilen Finanzergebnissen umgehen will, ob es andere Kriterien gibt, die in Zukunft neu diskutiert werden sollen; dies nicht einfach nur, um die Lasten der Geberkantone zu reduzieren, sondern um letztlich für ein nachhaltiges Getragenwerden des NFA in allen Kantonen zu sorgen.

Fournier Jean-René · Mit-M · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP/EVP/glp

Que l'on soit représentant d'un canton à fort potentiel de ressources ou que l'on soit représentant d'un canton à faible potentiel de ressources, une chose est certaine - et on doit tous ensemble le constater, comme l'a d'ailleurs fait Monsieur Luginbühl -, c'est que la mise sur pied de la nouvelle réforme de la péréquation financière et de la répartition des tâches entre la Confédération et les cantons (RPT) a duré plus de dix ans. Il a fallu dix ans pour trouver le mécanisme qui permette de respecter le double équilibre: d'une part celui entre la Confédération et les cantons, d'autre part celui entre les cantons eux-mêmes - qui n'est pas aussi facile à trouver, et on le constate aujourd'hui.

Dix ans de travaux, où en est-on aujourd'hui? On arrive au terme des quatre premières années d'application de la nouvelle péréquation. Le Conseil fédéral a envoyé en consultation un premier rapport d'évaluation que nous devrons discuter ici, certainement, en décembre 2010, soit cette année encore. La consultation est en cours, et d'ailleurs plusieurs propositions d'amendement de la RPT ont été retardées dans l'attente notamment de la discussion à venir et des décisions que nous devrons prendre au mois de décembre prochain.

Accepter aujourd'hui la motion Kuprecht équivaut pratiquement à mettre par terre cette maison qu'est la RPT et cet équilibre si fragile. Nous devons respecter le travail qui a été fait durant dix ans et surtout nous devons respecter la procédure en cours. Nous savons que la nouvelle péréquation est imparfaite; nous savons qu'il faudra l'améliorer, et pour cela il faut du temps et de la réflexion. Ce n'est pas en deux coups de cuillère à pot, voire à coups de hache sur une branchette qu'on arrivera vraiment à régler de façon fine cette machine. Je rappelle simplement que dans la loi - cela a été dit dans cette salle aujourd'hui - l'un des objectifs de la nouvelle péréquation est que tous les cantons se rapprochent, et surtout les plus faibles d'entre eux, de cet indice minimal des ressources de 85 points.

Pour la petite histoire, je rappelle qu'après avoir versé leur contribution à la péréquation, l'indice des ressources des cantons contributeurs ne baisse pas autant qu'on pourrait le penser. L'indice du canton de Zoug, par exemple, passe de 237 - avant paiement effectué au titre de la péréquation financière - à 211 - après paiement effectué au titre de la péréquation financière. Si on prend l'exemple du canton de Schwytz, son indice passerait de 130 à 124,3. Mais il faut comparer ces indices de 237, 211, 130 ou 124 à l'indice de 85 qui est l'objectif à atteindre pour les cantons les plus faibles. Parmi ceux qui sont à faible potentiel de ressources, trois ne l'ont pas encore atteint. C'est là la vraie dimension du problème. Et de cela, on s'aperçoit si l'on est un canton pauvre. En 2005, Zurich a dépensé 14 500 francs par habitant; le canton du Valais, pour le citer, a dépensé un peu moins de 8000 francs par habitant. C'est ici que l'on mesure la puissance de l'économie et la puissance financière.

Alors oui, il faudra certainement modifier et améliorer encore le mécanisme de la péréquation financière, mais cela doit être fait en concertation avec les partenaires, soit la Confédération et les cantons, et pas simplement par un diktat du Parlement.

Ce sont les raisons pour lesquelles je vous demande de rejeter cette motion.

D'une façon un peu plus humoristique, si l'on veut mettre un peu de baume sur la plaie de tous les cantons, que ce soit de ceux qui paient ou de ceux qui reçoivent, il faut demander à la Confédération de verser ces fameux 100 millions de francs qui sont le résultat de la non-neutralité budgétaire de la péréquation. On a en effet constaté que la neutralité budgétaire n'était pas respectée depuis 2008, au détriment des cantons, pour un montant de 100 millions de francs. Voilà pour la petite histoire.

Kuprecht Alex · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich bedanke mich für diese wirklich sehr angeregte Diskussion. Es scheint, dass ich hier etwas losgetreten habe, was vielleicht auch für die Zukunft noch zu denken geben wird. Ich war mir natürlich bewusst, dass ich für meine Motion keine Mehrheit finden würde. Die überwiegende Mehrheit der Kolleginnen und Kollegen hier in diesem Saal sind ja Vertreter von Nehmerkantonen, und da wäre es wahrscheinlich blauäugig gewesen, wenn ich mir erhofft hätte, dass ich hier eine Mehrheit finden würde. Aber ich glaube, dass durch das Problem der Finanzkrise, die eingetreten ist, durch die Auswirkungen dieser Finanzkrise mit grösster Wahrscheinlichkeit in den nächsten Jahren vor allem die Bankenstandorte wie Zürich und Genf aufgrund von Vorträgen von Verlusten geschmälerte Steuereinnahmen haben werden. Es scheint mir eben wichtig zu sein, dass man das jetzt wirklich aufgezeigt hat.

Die Frage der Euro-Problematik war mir, ehrlich gesagt, nicht bewusst, als ich die Motion einreichte. Diese Problematik ist eigentlich in den letzten zwei, drei, vielleicht auch vier Wochen mit Bezug auf die Griechenland-Krise aufgekommen. Das hat Auswirkungen bezüglich des Drucks auf den Euro und damit auch auf die Härte unseres Frankens, und die entsprechenden Auswirkungen dieser Härte des Frankens werden eventuell noch auf uns zukommen.

Ich wäre Ihnen dankbar, Herr Bundesrat, wenn Sie im Rahmen des Wirksamkeitsberichtes gerade diesen beiden Problemen, die seinerzeit nicht voraussehbar waren, eine besondere Beachtung schenken würden. Ich wäre Ihnen auch dankbar, wenn Sie sich einmal die Frage stellen würden, ob allenfalls nicht auch Kantone "too big to fail" sind, nicht nur Betriebe, sondern vielleicht auch Kantone; das könnte eben durchaus auch der Fall sein. Ich mache mir auch nichts vor; ich glaube nicht, dass die Geberkantone aus der starken Belastung entlassen werden. Die Nehmerkantone werden kein Interesse daran haben, auch nicht bei der Festlegung der Zahlen 2012-2015. Aber ich wäre Ihnen dankbar, Herr Bundesrat, wenn man hier ebenfalls versuchen würde, sich in die Situation der Geberkantone zu versetzen, und die Probleme der Geberkantone bei der definitiven Botschaft auch ernst nehmen würde.

Merz Hans-Rudolf · BR-M · Bundesrat · Appenzell A.-Rh.

Ich weiss, die Zeit ist vorgerückt; deshalb bitte nur kurz, sagen Sie wahrscheinlich.

Aber ich möchte Sie an den Text der Motion erinnern und schon aus diesem Grund die Frage stellen, ob so etwas annehmbar ist. Lesen Sie ihn einmal wörtlich. Das ist ja die erste Auslegungsregel, glaube ich. Da steht "im Sinne eines Moratoriums". Schon dieser Begriff: Was ist ein Moratorium in diesem Zusammenhang? Bedeutet es, dass man keine Beiträge bezahlt und dann nach x Jahren alles nachholt, was man in der Zwischenzeit nicht bezahlt hat? Oder dass man dort ansetzt, wo man zuletzt war? Oder dass in der Zwischenzeit neue Regeln gefunden werden müssen? Nur schon dieser Auftrag, ein Moratorium zu machen, ist für mich fast nicht lösbar.

Dann heisst es im Text: "während der Phase der Finanzkrise". Ja, welche? Wir hatten zuerst eine Bankenkrise; diese hat sich dann ausgeweitet in eine Weltwirtschaftskrise, die ganz unterschiedliche Reaktionen hervorrief. Dann kam die Schuldenkrise, die wir ja jetzt durch den Druck von verschiedenen Ländern auf unseren Fiskus auch spüren. Jetzt kommen die Probleme mit dem Euro auf uns zu. Was wollen Sie denn definieren? Wann begann das, und was ist eine Krise genau? Wir haben in den letzten Jahren in vielen Bereichen gute Ergebnisse zur Kenntnis nehmen dürfen. Ich stelle übrigens auch jetzt fest, dass die Einnahmen des Bundes im Steuerbereich gar nicht so schlecht daherkommen, wir sind auf Budgetkurs. Von einer Krise im engeren Sinne kann im Bundeshaushalt nicht gesprochen werden.

Dann frage ich Sie: Was bedeutet "einbrechende Steuererträge"? Wann sind Steuererträge eingebrochen? Ist eine Stagnation oder eine Mindereinnahme gegenüber dem Vorjahr oder gegenüber dem Budget oder gegenüber Schätzungen ein Einbruch? Es gibt Kantone, die heute auch Schuldenbremsen haben, und die definieren diese Dinge eben unterschiedlich. Ich meine, rein aufgrund der wörtlichen Interpretation ist diese Motion einfach nicht realisierbar.

Aber Herr Kuprecht hat zu Recht gesagt, es liege etwas in der Luft. Es ist in der Tat so, dass die Entwicklung in verschiedenen Kantonen unterschiedlich daherkommt und dass wir im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des NFA offensichtlich Fragen haben, mit denen wir konfrontiert sind. Sie kommen zum Teil aus der Ecke, die Sie definiert haben, aber sie kommen zum Teil auch aus anderen Ecken. Was das heutige System betrifft, mache ich Sie darauf aufmerksam, dass wir am Anfang dieses ganzen NFA verschiedenste Instrumente diskutiert haben. Das Ganze machte mir damals etwas den Eindruck einer Maschine von Tinguely: Da hing etwas zusammen, und irgendwo läutete es, und an einem anderen Ort fiel etwas hinunter, es war so eine Art schöne Allotriasache. Mit der Zeit sind die Mechanismen erfunden worden. Man hat nämlich gesagt: Wir müssen zwei Ausgleichsgefässe haben, wir müssen den Ressourcenindex definieren und zu diesem Zweck wissen, wie wir Einkommen und Vermögen definieren. Diese begriffliche Klarheit stellte sich dann ein. Daraus entstand ein System, mit dem man am Ende auch bereits gewisse Fehlentwicklungen hätte vermeiden können. Ein solches Instrument ist der Härteausgleich. Immerhin weise ich Sie darauf hin, dass heute nicht zuletzt dank dem Härteausgleich 85 Prozent des angestrebten eigenen Ressourcenpotenzials der Kantone erreicht sind. Das war mit ein Ziel des NFA, und das ist nicht nichts.

Herr Niederberger, es stimmt, dass wir damals diesen Deckel abgelehnt haben - das war ein Diskussionsthema -, der unter Umständen dazu hätte dienen können, die Entwicklungen bei den Kantonen irgendwo auf ein oberes Niveau zu limitieren. Das wurde abgelehnt. Man hat auch andere Vorschläge abgelehnt. Aber letztlich hat sich der Mechanismus als solcher bewährt. Es hat auch jedermann gewusst, dass die Qualität des NFA mit jener der Zahlen steigt. Und wir haben alle auch gewusst, dass die Zahlen einen zeitlichen Rückstand aufweisen. Das hier ist ein solches Problem, in der Tat. Aber wenn die wirtschaftliche Entwicklung wieder zur konjunkturell positiven Seite hin verläuft, wird dieser Ausgleich letztlich auch wieder stattfinden, ähnlich, wie wir das bei der Schuldenbremse mit dem Ausgleichskonto haben: Dann haben wir eine gegenläufige Entwicklung. Wie Herr Kuprecht in seinem letzten Votum gesagt hat, führen strukturelle Anpassungen dazu, dass der Ressourcenindex verändert wird. Er hat auf die Situation der Finanzplätze hingewiesen. Es gibt keine Beweise dafür, dass diese - nach seiner Terminologie - "einbrechen". Es könnte durchaus sein, dass sie sich strukturell verlangsamen. Es gibt auch im Tessin schon Zeichen, die darauf hindeuten, dass sich das eben zyklisch bewegt und viele Kantone ihre Schuldenbremse darauf ausgerichtet haben.

Jetzt noch kurz zu einzelnen Voten: Herr Bischofberger hat als Erster mit Recht auf den Wirksamkeitsbericht aufmerksam gemacht. In der Tat ist er bereits in der Vernehmlassung, die Kantone haben uns auch schon ihre Meinungen mitgeteilt. Herr Fournier hat darauf hingewiesen, dass es noch 100 Millionen Franken zu regeln gibt, die wir noch nicht geregelt haben. Da bahnt sich schon einmal eine intensive Diskussion an, aber dazu sind diese Wirksamkeitsberichte ja da.

Herr Freitag hat mit Recht darauf hingewiesen, dass eben Vorschau und Rückschau nicht dasselbe sind. Gerade die letzten beiden Jahre haben gezeigt, dass das ein Unterschied sein kann, der ins Gewicht fällt. Wir haben es selber erlebt: Wir haben beim Bund Defizite budgetiert, und am Ende gab es schwarze Zahlen, und man hat uns unterschoben, wir hätten schwarzgemalt; dabei war einfach die wirtschaftliche Entwicklung anders. Das kann es geben.

Dann haben wir die Situation der Entwicklung: Seit mehr als fünfzehn Jahren ist das ein Thema, Herr Luginbühl hat darauf hingewiesen. Ich war sieben Jahre im Ständerat und bin seit sieben Jahren Bundesrat, und in all diesen Jahren war der NFA ein Thema. Das war immer eine gewissermassen permanente Entwicklung.

Die Schaffung eines Notventils, Herr Ständerat Schweiger, ist eine Massnahme, die auch wir uns überlegt haben. Bis jetzt sind wir einfach davon ausgegangen, dass die Entwicklung eine gesamtschweizerische ist und dass es allen Kantonen mehr oder weniger gleich gehe und dass, wenn einmal Geberkantone ausfallen sollten, andere Geberkantone in die Lücke springen würden; das könnte letztlich ein Fall sein, bei welchem ein solches Ventil von Nutzen ist. Doch die Motion Kuprecht geht in keiner Art und Weise auf diese Frage ein. Herr Niederberger hat auf die Belastungsgrenze und auf den Ausfall von Gebern hingewiesen.

Dass die Zahlen rascher zur Verfügung stehen, Herr Stähelin, wäre auch unser Wunsch. Zu diesem Zweck müssten wir die Zusammenarbeit mit den Kantonen intensivieren. Als wir dieses System einführten, hat es einen Kanton gegeben, der noch nicht einmal die Informatik hatte, um seine Steuereinnahmen zu registrieren; dort wurde dies noch von Hand gemacht. Ich wage es nicht, den Kanton beim Namen zu nennen, um der Gefahr zu entgehen, dass man mich deswegen angreift. Es war aber so. In diesem Bereich hat man nun Entwicklungen durchlaufen, die auch im eigenen Interesse dazu führen, dass man die Zahlen eben rascher erfasst, sodass sie auch rascher zur Verfügung stehen.

Den Härteausgleich würde ich nicht aufgeben. Das war damals ein hart erkämpfter Kompromiss. Das Anliegen, das Herr Maissen eingebracht hat, infolge der Aufgabenteilung Effizienzgewinne erzielen zu können, teilen wir. Herr Maissen hat einen entsprechenden Vorstoss, das Postulat 08.3347, eingereicht, der unsere Aufmerksamkeit gefunden hat.

Ich möchte Ihnen meinerseits für diese interessante Auslegeordnung und Diskussion danken. Sie gibt uns Hinweise, wie dann auf Ende Jahr der Wirksamkeitsbericht daherkommen wird und mit welchen Anliegen wir und Sie selber bei der Weiterentwicklung des NFA allenfalls konfrontiert sein könnten. Insofern war dies mindestens ein Probegalopp, Herr Ständerat Kuprecht.

Dennoch hoffe ich sehr, dass Sie diese Motion nicht annehmen, weil ich wirklich nicht weiss, wie man sie konkret umsetzen könnte.

Forster-Vannini Erika · P-F · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 14 Stimmen

Dagegen ... 27 Stimmen