09.524, 10.3642
Radio e televisione. Divieto di far eseguire sondaggi di opinione concernenti elezioni e votazioni / Condizioni quadro per la pubblicazione di sondaggi d'opinione prima di elezioni e votazioni
Intervento procedurale
Antrag der Kommission
1. Der Initiative 09.524 keine Folge geben.
2. Annahme der Motion 10.3642, "Rahmenbedingungen für die Publikation von Meinungsumfragen vor Wahlen und Abstimmungen".
Proposition de la commission
1. Ne pas donner suite à l'initiative 09.524.
2. Adopter la motion 10.3642, "Réglementer les conditions de publication des sondages d'opinion réalisés avant les élections et les votations".
Germanier Jean-René · P-M · Consiglio nazionale · Vallese · Gruppo liberale-radicale
Vous avez reçu un rapport écrit de la commission.
Zisyadis Josef · Mit-M · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo dei Verdi
Le 11 décembre 2009, Monsieur Mörgeli a déposé l'initiative parlementaire 09.524 visant à modifier la loi sur la radio et la télévision par l'introduction d'un alinéa 4 à l'article 6 interdisant de réaliser ou de publier des sondages d'opinion ayant un rapport avec une élection ou une votation.
Je voudrais rappeler ici les raisons invoquées par l'auteur de l'initiative, qui sont au nombre de quatre:
1. les sondages se révèlent souvent faux;
2. ils sont manipulables, influent sur l'opinion publique;
3. souvent, les réalisateurs de l'étude sont appelés à commenter leur propre sondage dans les médias;
4. il n'y a pas d'autorité indépendante de vérification desdits sondages.
Voilà en résumé l'argumentaire de Monsieur Mörgeli. La Commission des institutions politiques a examiné cette question le 19 août puis le 10 septembre 2010. Elle est arrivée, par 13 voix contre 9 et 4 abstentions, à la conclusion qu'il ne fallait pas donner suite à l'initiative. Par contre, votre commission propose d'adopter, par 14 voix contre 9 et 2 abstentions, la motion 10.3642 visant à réglementer les conditions de publication des sondages d'opinion réalisés avant les élections et les votations.
Pourquoi la commission a-t-elle décidé de tout de même proposer une réglementation et, ainsi, de faire un pas en direction de Monsieur Mörgeli? Il n'y a aucun doute là-dessus: la question des sondages d'opinion est problématique. La preuve en est les multiples interventions parlementaires qui ont toujours été "renvoyées en corner" tant par le Conseil fédéral que par la majorité des deux chambres tout au long de ces dernières années. Il faut dire que la branche des sondeurs d'opinion a le bras long et une influence notoire, y compris parmi nous. Elle a agi avec habileté et intelligence durant toutes ces années afin d'accréditer l'idée que la rigueur scientifique et la qualité du travail ont été renforcées ces derniers temps. L'objectif était sans doute aucun d'empêcher une intervention publique jugée déplacée dans cette commercialisation de leur produit.
Il est vrai qu'avec le temps, des efforts louables ont été entrepris - nous le reconnaissons. Mais la commission souhaite aller plus loin: il faut que l'Etat garantisse la libre formation de l'opinion des citoyens, d'où la motion que nous vous proposons d'adopter.
Ces mesures de réglementation doivent concerner les délais de publication des sondages, les exigences de rigueur scientifique et les conditions de transparence. Cela nous paraît précis, suffisant et cela constitue un pas en avant. Aller au-delà, comme le demande l'auteur de l'initiative, est somme toute assez dangereux. On ne peut écarter le doute que l'initiative parlementaire Mörgeli soit dirigée essentiellement contre les médias du service public, tout en laissant la liberté totale aux privés.
Dès lors, pour rétablir une certaine égalité de réglementation, la motion s'impose. Nous vous invitons donc, dans le même temps, à ne pas donner suite à l'initiative parlementaire Mörgeli.
Gross Andreas · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo socialista
Es ist nicht das erste Mal, dass wir über Meinungsumfragen diskutieren, denn es ist tatsächlich so, dass Meinungsumfragen in einem Land, in dem drei-, viermal pro Jahr abgestimmt wird, eine grosse Bedeutung haben und auch auf ein besonders grosses Interesse stossen. Herr Mörgeli schlägt aber in seiner parlamentarischen Initiative nur das Verbot von Meinungsumfragen in der SRG plus in den indirekt von öffentlichen Konzessionen finanzierten Radio- und lokalen Fernsehstationen vor. Er bezieht sich also nur auf einen Teil der Medien. Da ist die Kommission sich einig, dass das nicht infrage kommt. Ein solches Verbot wäre eine Benachteiligung derjenigen, die ganz oder teilweise öffentliche Gelder bekommen.
Wir haben uns aber überlegt, dass es sinnvoll wäre, einmal zu schauen, ob es überhaupt möglich wäre, die Meinungsumfragen gesetzlich zu regeln, einzuschränken. Denn es ist ganz wichtig, dass wir uns klarmachen, dass man den Prozess mit Meinungsumfragen stark manipulieren kann. Je nachdem mobilisieren sie Ressourcen, oder sie belassen gewisse Gruppen in einer trügerischen Sicherheit, weil sie verkennen, dass die Gegenseite eher wieder mobilisiert und am Schluss dann doch gewinnt. Weiter haben sie einen Effekt auf die Menschen, weil einige tendenziell gern auf der Gewinnerseite sein wollen und sich so beeinflussen lassen. Zudem sind sie ein ganz wichtiges Element der Stimmungsmache, das vor allem dann wichtig bzw. manipulatorisch wirksam ist, wenn es mit verschiedenen möglichen Geldeinsätzen verbunden ist.
Es ist auf jeden Fall für einige Medien ein gutes Geschäft. Viele Meinungsumfragen sind aber nicht so sorgfältig gemacht, dass sie überhaupt eine Chance haben, ein wahres Bild der vielfältigen Schweiz wiederzugeben. Denn das kostet manchmal mehr als das, was jene, die vor allem ein billiges Geschäft wollen, aufwenden möchten, und das verstärkt dann wieder die manipulatorischen Nebeneffekte.
Deshalb ist die Kommission der Meinung, dass Herr Mörgeli es sich mit seinem Vorschlag zu einfach macht. Wir wollen die SRG nicht bestrafen oder ihr zum Beispiel gegenüber den Zeitungen Nachteile verschaffen.
Aber es ist berechtigt, sich überhaupt zu fragen, ob es möglich ist, das so einzuschränken, dass die manipulative Bedeutung der Meinungsumfragen abgebaut wird bzw. auf null geht. Das betrifft die Fristen. In Frankreich zum Beispiel ist es so, dass eine Woche vor den Wahlen keine Meinungsumfragen mehr gemacht werden dürfen. Aber Frankreich hat uns auch aufgezeigt, wie man das wiederum umgehen kann. Die "Tribune de Genève" zum Beispiel hat oft die Meinungsumfragen für Frankreich gemacht; ob sie diese selber bezahlt hat oder ob sie fremdbezahlt wurden, wissen wir nicht. Sie hat diese dann innerhalb der Frist, in der die Publikation von Meinungsumfragen in Frankreich verboten ist, publiziert. Dann ist sie zitiert worden, was es wiederum den französischen Medien erlaubte, diese Vorschrift zu umgehen. Da hat der Bundesrat Recht, wenn er sagt, das wäre auch bei uns, in einem kleineren Land, naheliegend, wobei vielleicht nicht alle in der Nachbarschaft so ein Interesse daran hätten wie im Beispiel der "Tribune de Genève" und Frankreich.
Aber die Kommission möchte Sie bitten, diese Motion anzunehmen - trotz den Einwänden, die der Bundesrat zu Recht anführt, wobei einige von uns den Eindruck haben, er mache es sich auch wiederum zu einfach, indem er einfach kapituliere und glaube, der Markt würde trotzdem alles regeln. Die Motion fordert den Bundesrat auf zu versuchen, das, was sinnvoll ist, zu tun - dies im Wissen, dass wir dann über die Vorlage immer noch im Detail diskutieren und abwägen können, ob die Nachteile die Vorteile überwiegen.
Die Kommission schlägt Ihnen vor, der parlamentarischen Initiative Mörgeli keine Folge zu geben, weil sie zu einseitig und zu rigoros ist. Auf der anderen Seite ist sie aber - wie es die SPK schon oft war - der Meinung, wir müssten hier etwas nachdenken, weil unschöne Beispiele passiert sind, die uns Sorgen machen; deshalb der Auftrag an den Bundesrat, das Mögliche zu evaluieren.
Mörgeli Christoph · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Ich bin der Kommission insofern dankbar, als sie Handlungsbedarf anerkennt und auch mit mir einig geht, dass in solchen Meinungsumfragen ein beträchtliches manipulatives Potenzial steckt. Aber die Kommission kommt leider zur falschen Lösung. Sie meint, man könne das Problem durch strengere Auflagen für wissenschaftliche Erhebungen, durch strengere Auflagen für den Zeitpunkt der Publikation lösen. Aber das bleibt frommer Wunsch, damit können wir das Problem nicht lösen.
Dann will die Kommission alle Medien erfassen, also auch die privaten Medien, nicht nur jene der SRG, die sich über Zwangsgebühren finanzieren. Es sollen auch jene erfasst werden, die keine Monopolstellung geniessen und die damit über einen unvergleichlich kleineren Einfluss verfügen. Herr Gross hat gesagt, man dürfe nicht zulassen, dass jene Medien benachteiligt würden, die öffentliche Gelder beziehen. Da bin ich nicht einverstanden: Sie haben ja bereits den Vorteil der öffentlichen Gelder und damit bereits längere Spiesse, sodass wir sie angesichts ihrer Monopolstellung hier jetzt zurückbinden sollten. Ich meine, es ist grundsätzlich falsch, wenn wir ein Gesetz für alle Medien erlassen, auch für jene, die kein Problem darstellen. Und die Privaten stellen kein Problem dar: Wir haben doch kein nationales Problem, wenn die "Südostschweiz" irgendwann eine Meinungsumfrage zu Bündner Regierungsratswahlen macht.
Anders ist es beim Monopolsender, bei der SRG. Es ist unbestritten: Die von der SRG gemachten Meinungsumfragen lagen in den vergangenen Jahren in teilweise absurdem Masse neben der Realität. Ich erinnere Sie an die Minarett-Initiative. Schlechte Umfragewerte für die Initiative im Voraus, das hat für uns zweifellos Befürworter mobilisiert. Da hatten wir einen Vorteil. Viele wollten ein Zeichen setzen und sagten: Das geht doch nicht, dass die Initiative einfach so schlankweg abgelehnt wird, wir wollen hier ein Wort mitsprechen! Manche sind vielleicht sogar erschrocken über das Ergebnis und wollten es möglicherweise gar nicht unbedingt so. Aber auch das finden wir nicht in Ordnung, selbst wenn es zu unseren Gunsten ausfällt.
Die SRG hat dann reagiert und aufgrund der öffentlichen Entrüstung den Vertrag mit dem entsprechenden Büro für kurze Zeit auf Eis gelegt. Mittlerweile amtet es aber wieder in alter Frische. Alles ist wieder, wie es war, und wir dürfen wieder Meinungsumfragen über uns ergehen lassen. Und was für Meinungsumfragen! Die SRG-Umfrage zur Ausschaffungs-Initiative war wiederum absolut falsch, eine einzige Peinlichkeit. Der Urheber kann dann jeweils am Sonntag bei SRG auf allen Kanälen wortreich erklären, warum das so sei.
Das habe keinen Einfluss auf die Entscheidfindung, so beurteilen manche diese Umfragen. Ich glaube, das ist fraglich und eine problematische Aussage. Denn es ist eine Tatsache, dass Verbände und Parteien solche Umfragen beachten, wieder neues Geld in die Hand nehmen, neue Kampagnen starten und eben zu mobilisieren versuchen. Ein Mobilisierungseffekt ist nicht von der Hand zu weisen! Zudem sind solche Umfragen manipulierbar. Die genauen Kriterien sind für den Laien nicht nachvollziehbar. Es ist undurchsichtig, wie gearbeitet wird. Wir wissen auch nicht, welche Umfragen überhaupt publiziert und welche allenfalls in der Schublade bleiben. Besonders problematisch ist und bleibt, dass die SRG Wahlen und Abstimmungen durch die Exponenten derselben Firma kommentieren lässt, die zuvor die Umfragen erstellt hat.
Ein Eingriff in die Meinungsäusserungsfreiheit liegt durch meine Initiative nicht vor, denn sie beschränkt sich auf die zwangskonzessionierten Medien, auf die Zwangsgebührensender oder eben jene Privatsender, die eine staatliche Konzession erhalten. Wir können solchen Medien nicht kündigen. Der Bürger bzw. die Bürgerin kann hier nicht seinen bzw. ihren Unmut zum Ausdruck bringen, während das bei den Privatmedien natürlich völlig anders ist. Der freie Medienmarkt kann das regeln. Wir müssen doch auch sehen, dass solche SRG-Umfragen offiziösen Charakter haben und immer auch von anderen Medien übernommen werden. Das Verbot ist wirklich im Interesse von uns allen, auch von jenen, die schlechte Umfragewerte haben. Denken Sie an die nächste Abstimmung: Schlechte Umfragewerte entmutigen doch die Exponenten gewisser Parteien, überhaupt noch aktiv zu sein, und das scheint uns staatspolitisch fragwürdig zu sein. Das Verbot ist im Interesse der SRG, weil sie damit wieder unabhängiger und glaubwürdiger wird, und das Verbot ist im Interesse von uns allen.
Ich bitte Sie, meiner parlamentarischen Initiative Folge zu geben und die Motion der SPK-NR abzulehnen.
Casanova Corina · BK-F · Grigioni
In der direkten Demokratie geniesst die freie und unverfälschte Meinungsbildung der Stimmberechtigten verdientermassen hohen Schutz. Die Stimmberechtigten nutzen für ihre Meinungsbildung eine ganze Palette von Elementen, z. B. die Abstimmungserläuterungen des Bundesrates, Plakate, Zeitungsartikel, Diskussionen in Radio und Fernsehen, Gespräche am Familientisch usw. Auch Meinungsumfragen können zur Meinungsbildung beitragen. In der politischen Diskussion um Meinungsumfragen wird aber immer wieder behauptet, solche Umfragen würden die freie Meinungsbildung beeinträchtigen. Je nach Vorlage und Ausgangslage beklagen mal die einen, mal die anderen, dass die Gegenseite mithilfe von Meinungsumfragen Stimmung mache und die Stimmberechtigten zu manipulieren versuche. Mit der vorliegenden Motion fordert die SPK-NR, dass der Bund gesetzliche Bestimmungen zur Regelung der Rahmenbedingungen für die Publikation von Meinungsumfragen vorlege. Darin sollten auch Anforderungen an die Wissenschaftlichkeit und Vorschriften über die Transparenz der Methoden enthalten sein.
Der Bundesrat lehnt diese Motion ab.
Es ist in der Vergangenheit immer wieder behauptet worden, die Stimmberechtigten liessen sich durch Umfrageergebnisse manipulieren; der Nachweis für diese Behauptung ist aber noch nie gelungen. Im Gegenteil: Die Wahl- und Abstimmungsforschung hat mehrfach nachgewiesen, dass die freie und unverfälschte Meinungsbildung der Stimmberechtigten durch Wahlumfragen und deren Ergebnisse nicht beeinträchtigt wird. Wir alle kennen Beispiele, Einzelfälle, in denen etwa eine Stimmberechtigte auf das Abstimmen verzichtet, weil sie glaubt, dass das Resultat schon feststehe, oder wo ein Stimmberechtigter aus taktischen Gründen anders stimmt, als es seiner persönlichen Überzeugung entspricht. Aber das sind bewusste individuelle Entscheide.
Für den Bundesrat gibt es aber noch weitere Gründe dafür, dass er gesetzliche Bestimmungen für die Publikation von Meinungsumfragen ablehnt: Die Kommunikation hat sich in den letzten Jahren schnell und stark verändert. Das gilt auch für die politische Kommunikation. Es gibt z. B. die neuen sozialen Medien wie Facebook und Twitter, die auch in der direkten Demokratie eine wichtige Rolle spielen. Diese Entwicklungen und ihre Auswirkungen auf die direkte Demokratie bilden auch für die Branche der Markt- und Sozialforschung eine permanente Herausforderung. In dieser Diskussion um Methoden und Qualitätssicherung würden gesetzliche Vorschriften des Staates für Meinungsumfragen ein falsches Signal setzen: Bestimmte Methoden erhielten eine Legitimation und damit ein höheres Gewicht; sie erhielten gewissermassen ein staatliches Gütesiegel. Weil gesetzliche Vorschriften naturgemäss immer dem aktuellen Stand der Wissenschaft hinterherhinken, könnte ein staatliches Gütesiegel die wissenschaftliche Auseinandersetzung um die Methoden der Meinungsumfragen sogar behindern. Der Bundesrat ist überzeugt, dass eine kritische wissenschaftliche Auseinandersetzung mit den Methoden der Meinungsforschung mehr zur Qualitätssicherung beiträgt als staatliche Vorgaben zur Wissenschaftlichkeit.
Schliesslich ist der Bundesrat aus medienpolitischen Gründen gegen die Motion. Von jeher dient die Publikation von Umfrageergebnissen in erster Linie der Profilierung des Auftraggebers. Das Erstellen einer Umfrage, die Präsentation ihrer Ergebnisse und deren Interpretation werden zu einem Ereignis gemacht, das Aufmerksamkeit für den Auftraggeber generiert. Der Nachrichtenwert soll möglichst gross sein; entsprechend gibt es die Tendenz, dass die Auftraggeber die Ergebnisse der Umfrage zuspitzen und dadurch möglicherweise verfälschen. Der Beitrag zur politischen Debatte und damit zur politischen Meinungsbildung ist dann nur ein Nebeneffekt. So ist es nicht immer, aber immer öfter. Dies zeigt sich insbesondere bei Online-Medien, die täglich "Umfragen" fabrizieren, deren Zweck es ist, Aufmerksamkeit und damit Klicks zu generieren. Solche Online-Medien wollen nicht eine Debatte versachlichen.
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass es eine kritische Auseinandersetzung mit der Instrumentalisierung von Meinungsumfragen braucht. Diese soll jedoch nicht mittels gesetzlicher Vorschriften erfolgen. Hier ist der Wettbewerb gefragt: der publizistische Wettbewerb zwischen den Medien, der methodische Wettbewerb unter den Meinungsforschern und der wissenschaftliche Wettbewerb der Politikwissenschafter.
Der Bundesrat empfiehlt deshalb, weiterhin auf die Selbstregulierung der Branche zu vertrauen. Sie definiert seit den Neunzigerjahren auf freiwilliger Basis Mindeststandards für abstimmungs- und wahlbezogene Umfrageergebnisse. Der Bundesrat zählt auch darauf, dass der Dialog zwischen universitärer Forschung und kommerziellen Anbietern weitergeführt wird. Diese Selbstverpflichtung macht die Branche flexibel genug, um auf neue Entwicklungen zu reagieren und sich neuen Erkenntnissen anzupassen.
Der Bundesrat bittet Sie deshalb, die Motion abzulehnen.
Gross Andreas · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo socialista
Ich möchte festhalten: Die Kommission ist überzeugt, dass Herr Mörgeli es sich zu einfach macht. In seinem Votum ist fast zum Ausdruck gekommen, dass es ihm mehr um die SRG geht und weniger um die Meinungsumfragen. Wenn er mit der Problematik der Meinungsumfragen Recht hat, müssen wir das insgesamt ansehen und nicht nur die Meinungsumfragen der SRG, auch wenn diese grösseres Gehör finden. Wenn Sie gegen die Gebühren sind, wenn Sie gegen die öffentliche Struktur sind, dann müssen Sie Alternativen dafür bringen, wie wir allen Landesteilen die politische Öffentlichkeit garantieren können, die in einer Demokratie absolut notwendig ist. Wir können nicht das eine mit dem anderen versuchen, Herr Mörgeli.
Auf der anderen Seite hat die Diskussion in der Kommission gezeigt, dass wir mehr oder weniger der Überzeugung sind, dass es sich auch der Bundesrat zu einfach macht. Wir haben heute ein Problem mit der freien, unbeeinflussten Meinungsbildung vor Abstimmungen. Der Wettbewerb unter den Medien spielt eben nicht mehr, das ist der wichtige Punkt. Auch der Wettbewerb unter den verschiedenen Institutionen spielt nicht mehr. Es ist verharmlosend, einfach zu sagen, es sei schwierig, das Problem zu lösen, und deshalb das Problem einfach zu negieren. Wir haben ein Problem, das bezüglich unserer Demokratie ganz wichtig ist, und das ist ein Teilaspekt dieses Problems. Im Ausland passiert das auch, im Ausland gibt es strenge Bestimmungen; sie sind nicht so entscheidend oder nicht so häufig entscheidend, weil dort nur alle vier Jahre gewählt wird.
Aber wir bitten den Bundesrat zu überlegen, was wir in dieser Beziehung bei uns machen können. Denn die freie Meinungsbildung ist das höchste Gut, und diese wird heute vielfach beeinflusst und manipuliert. Deshalb müssen wir uns dieser Sache annehmen, aber nicht auf Kosten eines öffentlichen Mediums, sondern im allgemeinen Interesse, im Sinn von uns allen.
Mörgeli Christoph · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Herr Kollege Gross, Sie haben soeben wörtlich gesagt, und ich meine, Sie haben Recht: "Der Wettbewerb unter den Medien spielt eben nicht mehr." Glauben Sie nicht, dass das auch etwas mit der Stellung der SRG zu tun hat?
Gross Andreas · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo socialista
Nein, Herr Mörgeli, weil es paradoxerweise im Bereich von Fernsehen und Radio einen ganz grossen Wettbewerb gibt, nämlich mit den italienischen, mit den französischen, mit den deutschen Sendern. Hier befindet sich die SRG sehr stark in einem Wettbewerb. In Bezug auf die kritisierte SRG gibt es auch eine Auseinandersetzung mit den Zeitungen.
Wo der Wettbewerb nicht spielt, ist im Zeitungsbereich, der für die Politik in der Schweiz glücklicherweise fast so wichtig ist wie das Fernsehen. Da gibt es zu viele regionale Monopole, wo der Pluralismus, die demokratiegerechte Öffentlichkeit, nicht mehr vorhanden ist. - Wir sehen ein gemeinsames Problem, aber wir sehen ganz unterschiedliche Ursachen für dieses gemeinsame Problem.
Baumann J. Alexander · Mit-M · Consiglio nazionale · Turgovia · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Sind Sie wirklich der Meinung, Herr Gross, dass die von Ihnen aufgeführten ausländischen Sendeanstalten - das italienische, das französische, das deutsche Fernsehen - bei Abstimmungen und Wahlen einen grossen Einfluss auf die Meinungsbildung des schweizerischen Stimmvolkes haben?
Gross Andreas · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo socialista
Herr Mörgeli hat mich nach dem Wettbewerb gefragt. Unsere drei Landessender haben Angst, dass ihre Programme nicht mehr geschaut werden, weil die anderen attraktiver sind. Wenn die Landessender von den Bürgern aber nicht mehr berücksichtigt werden, nützt das, was sie für die Politik tun, gar nichts. Ihre Frage kann man so also nicht beantworten, denn wenn die Programme der SRG wegen ihrer Konkurrenten nicht mehr geschaut werden, dann werden sie auch nicht mehr geschaut, wenn sie in Ihrem Sinn politisch bilden möchten.
Rickli Natalie Simone · Mit-F · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Herr Gross, wissen Sie, wie viele Schweizerinnen und Schweizer das Schweizer Fernsehen konsumieren? Wie viele Prozent der Schweizer konsumieren Schweizer Fernsehen? Es sind 30 Prozent.
Gross Andreas · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo socialista
80 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer schalten pro Jahr einmal das Schweizer Fernsehen ein. Es gibt viele, die ab und zu auch einmal Programme des Schweizer Fernsehens sehen, aber es gibt ebenso viele, die ab und zu andere Programme sehen.
Votazione
09.524
Le président (Germanier Jean-René, président): La commission propose de ne pas donner suite à l'initiative.
Abstimmung - Vote
Für Folgegeben ... 73 Stimmen
Dagegen ... 83 Stimmen
Votazione
10.3642
Le président (Germanier Jean-René, président): La commission propose d'adopter la motion. Le Conseil fédéral propose de la rejeter.
Le groupe libéral-radical rejette la motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 72 Stimmen
Dagegen ... 80 Stimmen