11.5182

Heure des questions. Question Bischof Pirmin. Principe de l'apport de capital. Compenser les conséquences excessives de la rétroactivité

Widmer-Schlumpf Eveline · VPBR-F · Consiglio federale · Grigioni

Aufgrund von Vorprüfungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung und von Meldungen der Gesellschaften sind bei Unternehmen in der Schweiz bisher Kapitaleinlagen in der Höhe von gegen 200 Milliarden Franken erfasst worden. Diese können potenziell über mehrere Jahre verteilt steuerfrei zurückbezahlt werden. Für das Jahr 2011 haben bisher mehrere Gesellschaften in Jahresberichten oder auch in ihren Medienmitteilungen steuerfreie Rückzahlungen im Umfang von rund 8 Milliarden Franken angekündigt.

Für eine Berechnung des maximalen Steuerausfallrisikos muss, da das Ausschüttungsverhalten von Gesellschaften nicht vorausgesagt werden kann und wir auch keine entsprechenden statistischen Grundlagen haben, mit Annahmen operiert werden. Bei einer längerfristigen Betrachtung rechnet der Bundesrat mit einem jährlichen Minderertrag - ich habe das bereits erläutert - von 200 bis 300 Millionen Franken bei der Verrechnungssteuer und von 200 bis 300 Millionen Franken bei den Einkommenssteuern von Bund, Kantonen und Gemeinden.

Beim angenommenen Einbruch bei der Verrechnungssteuer von 1,2 Milliarden Franken im Jahr 2011 wird sich im Laufe der Zeit eine Erholung ergeben, weil ja dann die nächsten Dividendenauszahlungen kommen, denen dann irgendwann keine Verrechnungssteuerrückzahlungen mehr gegenüberstehen. Dieser Effekt ist auf die zeitliche Verschiebung zwischen dem Ausfall in der Ablieferung und der sich daraus ergebenden Verminderung der Rückerstattung der Verrechnungssteuer zurückzuführen.

Bischof Pirmin · Mit-M · Consiglio nazionale · Soletta · Gruppo PCD/PEV/glp

Meine Frage zielt ja einzig auf die Rückwirkung ab und nicht auf das Kapitaleinlageprinzip an sich. Sie haben vorhin, wenn ich das richtig aufrechne, ausgeführt, dass in den nächsten zehn Jahren mit Einnahmeausfällen zwischen 4 und 6 Milliarden Franken bei Bund und Kantonen zu rechnen ist, wenn man Verrechnungs- und Einkommenssteuer zusammennimmt, und mit 1,2 Milliarden Franken im laufenden Jahr. Sie haben weiter ausgeführt, dass der Bundesrat aus Rechtssicherheitsgründen nicht gedenkt, gesetzliche Massnahmen zu ergreifen. Kann sich der Bundesrat in Anbetracht der enormen Steuerausfälle, die der Bevölkerung nicht dargelegt wurden, wie Sie es vorhin gesagt haben, vorstellen, wenigstens die Rückwirkung vor dem Jahre 2008 aufzuheben, das heisst also vor derjenigen Zeit, in der ein Unternehmen in guten Treuen auf eine neue Regelung vertrauen durfte? Das sind immerhin zwölf Jahre Rückwirkung. Und wenn ja, wie viel würde das an Minderausfällen ausmachen?

Widmer-Schlumpf Eveline · VPBR-F · Consiglio federale · Grigioni

Die Aufrechnung stimmt insofern, als Sie von 4 bis 6 Milliarden Franken über zehn Jahre, also von 400 bis 600 Millionen Franken pro Jahr über alle drei Ebenen sprechen. Die 1,2 Milliarden stellen einen einmaligen Ausfall dar, weil jetzt Einlagen zurückbezahlt werden und weil für das letzte Jahr noch Verrechnungssteuern von 1,2 Milliarden Franken zurückbezahlt werden müssen. Das wird sich am Ende dieses Prozesses ausgleichen, weil dann Dividenden ausbezahlt werden, dem aber keine Ausbezahlung von Verrechnungssteuern entgegensteht. Die 1,2 Milliarden Franken werden im Laufe der Zeit also ausgeglichen. Wiederkehrend ist die Summe von 4 bis 6 Milliarden Franken, das sind effektiv Mindereinnahmen. Diese Zahlen stützen sich auf die Daten, die wir heute haben, ausgehend von gemeldeten Einlagen in der Höhe von 200 Milliarden Franken - Stand Februar 2011. So ist die Situation.

Zur Frage der Rückwirkung: Sie können irgendwo ansetzen und sagen: Das Prinzip gilt von da an oder bis dahin. Unabhängig davon, ob es, mit der Volksabstimmung, das Jahr 2008 ist: Sie haben immer wieder Rechtsfragen zu klären, weil man etwas anderes kommuniziert hat bzw. weil etwas anderes diskutiert wurde. Wenn Sie sagen, eine Rückwirkung sei nicht gerechtfertigt, wäre es wahrscheinlich richtig, vom Inkrafttreten des Gesetzes auszugehen, das wäre ein klarer Schnitt. In der Regel sagt man, dass ein Gesetz von dem Zeitpunkt an gelten soll, an dem es in Kraft tritt. Natürlich könnte man auch ausrechnen, was für einen Betrag es bis 2008 ausmacht. Tatsache ist, dass zwischen 1997 und 2008 oder 2011 verschiedenste Zuschüsse auf Nennwert geleistet und Einlagen gemacht wurden, die jetzt dieser Regelung unterstehen. Welcher Anteil der 200 Milliarden Franken tatsächlich in den Jahren 2008 bis 2011 angefallen ist, kann ich Ihnen aus dem Stand nicht sagen, aber man könnte es ausrechnen.