10.097

Convenzione sulla lotta contro la tratta di esseri umani e legge federale sulla protezione extraprocedurale dei testimoni

Intervento procedurale

Antrag der Mehrheit

Eintreten

Antrag der Minderheit

(Schwander, Nidegger, Reimann Lukas, Schibli)

Nichteintreten

Proposition de la majorité

Entrer en matière

Proposition de la minorité

(Schwander, Nidegger, Reimann Lukas, Schibli)

Ne pas entrer en matière

Nidegger Yves · Mit-M · Consiglio nazionale · Ginevra · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

La Suisse a signé la Convention du Conseil de l'Europe sur la lutte contre la traite des êtres humains le 8 septembre 2008. C'est un accord qui vise à lutter contre toutes les formes de traite d'êtres humains au plan national et international et qui comporte une série de normes légales en droit pénal, en droit des étrangers et également en matière de protection procédurale et extraprocédurale des témoins.

Le droit suisse est déjà conforme à cette convention avec une petite lacune qui porte sur la partie consacrée à la protection des témoins hors procédure, pendant le procès et après le procès. Ce n'est donc pas du tout une difficulté pour la Suisse que de souscrire aux obligations de cette convention, de sorte que le 17 novembre 2010 le Conseil fédéral a approuvé le message pour l'approbation et la mise en oeuvre de la convention.

Le Conseil des Etats a examiné le projet le 17 juin 2011 et l'a adopté à l'unanimité. Le 12 août 2011, la Commission des affaires juridiques de votre conseil a également adopté ce projet par 16 voix contre 5 et 1 abstention.

La majorité vous recommande donc l'approbation de ce projet.

Liées à cet objet, il y a également deux initiatives cantonales, l'une du canton de Berne (07.300), l'autre du canton de Bâle-Ville (07.310), par lesquelles on demande que la convention soit signée et ratifiée. Le 27 octobre 2008, la Commission des affaires juridiques du Conseil des Etats a décidé de donner suite aux deux initiatives cantonales.

Votre commission les a traitées le 12 août 2011 et, compte tenu de ce qui précède, elle vous recommande de les classer, car elles deviendraient sans objet dès lors que notre conseil adopterait la proposition de souscrire à la convention, ce dont je vous remercie par avance.

Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Consiglio nazionale · Basilea-Campagna · Gruppo socialista

Das Übereinkommen des Europarates über die Bekämpfung des Menschenhandels bezweckt die Bekämpfung aller Formen des Menschenhandels, und zwar innerstaatlich und zwischenstaatlich. Dafür setzt es rechtliche Standards im Strafrecht, bei der Opferhilfe, im Ausländerrecht und beim Zeugenschutz. Zudem soll die Prävention gestärkt und die Nachfrage eingedämmt werden.

Die Schweiz hat sich seit je aktiv gegen den Menschenhandel eingesetzt. Sie hat dazu bereits das Uno-Zusatzprotokoll ratifiziert. Das Europaratsübereinkommen, das jetzt Gegenstand der Verhandlungen unseres Rates ist, ist verbindlicher. Die Schweiz hat sich bereits an der Ausarbeitung des Konventionstextes aktiv beteiligt. Die Konvention ist am 1. Februar 2008 in Kraft getreten, die Schweiz hat sie am 8. September 2008 unterzeichnet. Der Bundesrat beantragt uns nun, die Konvention zu genehmigen, und zwar mit seiner Botschaft vom November 2010. Zu diesem Zeitpunkt hatten bereits 30 Mitgliedstaaten des Europarates die Konvention genehmigt und ratifiziert. Mit der Genehmigung durch das Parlament wird der Bundesrat zur Ratifikation ermächtigt.

Das Schweizer Recht erfüllt die Anforderungen des Übereinkommens - mit einer Ausnahme: Der ausserprozessuale Zeugenschutz bedarf der Umsetzung. Er muss verbessert werden. Deswegen beantragt der Bundesrat, zugleich mit dem Bundesbeschluss über die Genehmigung des Übereinkommens auch das Bundesgesetz über den ausserprozessualen Zeugenschutz zu genehmigen und in den Beschluss zu integrieren.

Worum geht es bei diesem neuen Gesetzentwurf? Im Strafprozess selber haben wir bereits einen ausreichenden Schutz; ich verweise auf Artikel 149 und die Artikel 152ff. der Strafprozessordnung. Hier kennen wir bereits die Anonymisierung oder die Abschirmung von Zeuginnen und Zeugen und alle notwendigen prozessualen Schutzrechte. Lücken bestehen aber ausserhalb des Strafprozesses. Das heisst, es ist dringend nötig, dass Personen, die in einem Strafverfahren aussagen sollen und deswegen gefährdet sind, vor Druckversuchen und vor der Gefährdung von Leib, Leben und Gut geschützt werden. Die ausserprozessualen Zeugenschutzmassnahmen umfassen deshalb Schutzmassnahmen ausserhalb der Verfahrenshandlungen, das heisst auch nach Abschluss des Verfahrens.

Der vorliegende Gesetzentwurf schafft nun unter anderem die Grundlage für die Durchführung von Zeugenschutzprogrammen. Die Kompetenz zur Durchführung, seien es nun Bundes- oder kantonale Verfahren, wird dabei zentral bei einer nationalen Zeugenschutzstelle angesiedelt. Als besondere Massnahmen zum Schutz sind unter anderem Tarnidentitäten vorgesehen. Geregelt werden auch die Voraussetzungen dazu und die Begleitung der betroffenen Personen.

Der Ständerat hat der Vorlage am 7. Juni 2011 einstimmig zugestimmt. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat sich am 12. August dieses Jahres damit beschäftigt. Sie ist mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung auf die Vorlage eingetreten. Sie hat dann auch Anträge beraten, die aber heute nicht in Form von Minderheitsanträgen zur Diskussion gestellt werden. In der Gesamtabstimmung hat die Kommission mit 16 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung die Vorlage gutgeheissen. Auf den Antrag der Minderheit werde ich nach dessen Begründung noch kurz eingehen.

Ich ersuche Sie jetzt, auf die Vorlage einzutreten und mit der Kommissionsmehrheit meine Motion 08.3401, die ebenfalls Gegenstand der heutigen Beratung ist, abzuschreiben. Ich bitte Sie, dann auch die Standesinitiativen Basel-Stadt 07.310 und Bern 07.300 abzuschreiben, die die Umsetzung und Genehmigung der Menschenrechtskonvention des Europarates zum Gegenstand haben. Ich danke Ihnen, wenn Sie der Kommissionsmehrheit folgen.

Walter Hansjörg · Mit-M · Consiglio nazionale · Turgovia · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Der Antrag der Minderheit Schwander auf Nichteintreten wird durch Herrn Lukas Reimann vertreten.

Reimann Lukas · Mit-M · Consiglio nazionale · San Gallo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Ich vertrete hier die Minderheit Schwander. Es ist auch für die SVP-Fraktion völlig klar, dass Menschenhandel ein ganz schweres Verbrechen ist, eine gravierende Menschenrechts- und Grundrechtsverletzung, eine der schwersten Formen der Freiheitsberaubung überhaupt. Das muss auch mit aller Härte bekämpft werden. Aus diesem Grund habe ich damals die Motion Leutenegger Oberholzer 08.3401 mitunterzeichnet, sodass abgeklärt werden kann, ob dieses Übereinkommen der Schweiz einen Mehrwert bringt, ob mehr gegen den Menschenhandel getan werden kann.

Diese Abklärungen haben wir in der Kommission getroffen. Wir haben in der Kommission festgestellt, dass mit einer kleinen Ausnahme bereits alle Punkte der Konvention erfüllt sind. Und nicht nur das: Die Schweiz hat auch das Uno-Zusatzprotokoll zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels bereits ratifiziert. Deshalb muss man heute feststellen, dass die Unterzeichnung des Abkommens keinen Mehrwert bringen würde. Man würde besser auf strafrechtlicher Ebene härter gegen Menschenhändler vorgehen.

Die kleine Ausnahme ist der ausserprozessuale Zeugenschutz. Hier gibt es verschiedene heikle Punkte, die angesprochen sind. Einerseits ist es die oft vorkommende Täternähe, bei der auch Täter versuchen, in Zeugenschutzprogramme hineinzukommen. Weiter gibt es ausländerrechtliche Fragen wie die Ersitzung des Aufenthaltsrechts über den Zeugenschutz. Beim Betrachten des Übereinkommens fällt auch auf, dass verschiedene Staaten wie z. B. Dänemark oder Frankreich Vorbehalte angebracht haben, speziell zu Artikel 31, zu dem sie z. B. sagen, dass etwas nur nach der Gesetzgebung des Staates, in dem die Tat begangen wurde, auch strafbar sein kann. Das ist eine Regel, die auch in der Schweiz gilt.

Aus diesen Gründen sind wir der Meinung, dass ein eigenständiges Gesetz zum Thema Zeugenschutz geschaffen werden sollte, ohne aber jetzt ein Übereinkommen zu ratifizieren, das im Endeffekt gar nichts bringt.

Im Namen der SVP-Fraktion bitte ich Sie deshalb, auf die Vorlage nicht einzutreten.

von Graffenried Alec · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dei Verdi

Herr Reimann, Sie haben gesagt, Sie seien mit dem Grundsatz einverstanden, gegen den Menschenhandel einzuschreiten. Sie haben dann ausgeführt, dass beinahe schon alle Punkte der Konvention umgesetzt seien und das Übereinkommen keinen Mehrwert bringe. Können Sie sich vorstellen - Menschenhandel ist ja nicht ein schweizerisches, sondern ein internationales Phänomen -, dass der Mehrwert eines internationalen Abkommens gerade auch darin bestehen könnte, dass es international wird und sich die Wirkung nicht in erster Linie im Inland, sondern eben auch im internationalen Verhältnis entwickeln könnte?

Reimann Lukas · Mit-M · Consiglio nazionale · San Gallo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Das kann ich mir vorstellen. Es ist richtig, dass der Menschenhandel auf internationaler Ebene bekämpft werden muss. Aber 146 Staaten haben das Uno-Übereinkommen gegen den Menschenhandel unterzeichnet; auf dieser Ebene wird also bereits zusammengearbeitet. Auch die Polizeien arbeiten auf internationaler Ebene bereits zusammen, um den Menschenhandel zu bekämpfen. Mit diesem Abkommen wird also kein Mehrwert geschaffen, weil diese internationale Zusammenarbeit im Kampf gegen die organisierte Kriminalität bereits stattfindet.

Schmid-Federer Barbara · Mit-F · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo PPD-PEV

Spät kommt sie, aber sie kommt, die Ratifikation des Übereinkommens über die Bekämpfung des Menschenhandels. Im Namen der CVP/EVP-Fraktion bitte ich Sie, der Ratifikation zuzustimmen und damit auch das Bundesgesetz über den ausserprozessualen Zeugenschutz zu genehmigen. Bei Schwerverbrechen und insbesondere bei Menschenhandel sind Zeugenaussagen ausserordentlich wichtig. Der Schutz solcher Zeugen ist unabdingbar und wird immer wichtiger, denn es gibt nur wenige Menschen, die willens sind bzw. sich getrauen, als Zeugen auszusagen, und die sich damit einer erhöhten Gefahr von Repressalien aussetzen. Auf der anderen Seite nimmt insbesondere das organisierte Verbrechen insgesamt zu.

Ausserprozessuale Zeugenschutzmassnahmen bezwecken den Schutz einer gefährdeten Person ausserhalb eigentlicher Verfahrensverhandlungen, das heisst während und nach Abschluss des Verfahrens. Dabei geht es nicht einfach darum, irgendwelche Zeugenaussagen zu haben, sondern solche, die für die Strafverfolgung zentral sind. Solche Zeugen müssen z. B. mit einer neuen Identität ausgestattet werden können. Dazu soll jetzt nicht nur ein neues Gesetz in Kraft gesetzt, sondern auch eine zentrale Zeugenschutzstelle aufgebaut werden, was unsere Fraktion schon in der Vernehmlassung unterstützt hat.

Was viele Menschen in unserem Land nicht wissen: Die Schweiz ist in erheblichem Masse Zielland für Menschenhandel. Dass dem so ist, wird spätestens seit der Euro 2008 von Frauenverbänden und NGO thematisiert. Damals wurde eine Petition in dieser Sache eingereicht.

Wer bei Menschenhandel zum Opfer wird, getraut sich selten, Zeugenaussagen zu machen; es sind meistens Frauen, sie haben Angst. Nun geht es darum, Personen zu schützen, die in einem Strafverfahren über einen von ihnen wahrgenommenen oder erlebten Sachverhalt aussagen sollen und deswegen besonders gefährdet sind. Ein Schutzbedarf besteht, wenn sie mit Drohungen, Angriffen gegen Leib und Leben oder anderen Mitteln unter Druck gesetzt werden. Das Ziel der Einschüchterungen und Repressionen ist jeweils, Aussagen zu verhindern. Solches Verhalten ist zwar nicht neu, hat sich aber namentlich in den Bereichen des Menschenhandels, des organisierten Verbrechens und der Schwerstkriminalität in den letzten Jahren verschärft.

Bei der Vernehmlassung zu diesem neuen Bundesgesetz wurde eine Kritik laut, die ich an dieser Stelle nicht unerwähnt lassen möchte: Eine stattliche Anzahl an Hilfswerken wie Heks, Heilsarmee, Terre des Femmes oder die Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration weist eindringlich darauf hin, dass wir das Problem für diejenigen Opfer, die es nicht wagen auszusagen, noch nicht gelöst haben. In der Praxis erhalten die Opfer nach einer allfälligen Bedenkzeit von dreissig Tagen keine weiteren Aufenthaltsbewilligungen, wenn sie nicht bereit sind auszusagen. Wir haben hier keinen Minderheitsantrag gestellt; ich möchte es aber für das Amtliche Bulletin festgehalten haben.

Sagen wir jetzt Ja zu diesem neuen Gesetz! Es ist in der Tat so, dass heute bei Offizialdelikten ein Strafverfahren in Gang gesetzt wird, dem Gefahr droht, später eingestellt zu werden, oder das mangels Beweisbarkeit von Straftaten zu Freisprüchen führt, obwohl man eigentlich davon überzeugt ist, dass die Handlung begangen worden ist. Das Bundesgesetz ist notwendig, damit das Übereinkommen des Europarates ratifiziert werden kann. Das Abkommen verbessert grundsätzlich die Verhütung in den Herkunfts- und Transitstaaten und die internationale Harmonisierung der strafrechtlichen Bestimmungen zum Menschenhandel.

Im Namen der CVP/EVP-Fraktion bitte ich Sie, der Ratifizierung des Übereinkommens und damit gleichzeitig auch dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Guhl Bernhard · Mit-M · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo BD

Im Namen der BDP-Fraktion beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen. Menschenhandel gehört zu den schwersten Verbrechen. Seit 1904 wurden mehrere internationale Übereinkommen abgeschlossen; dennoch gibt es gerade in diesem Bereich eine geringe Aufklärungsquote. Zudem ist Menschenhandel erschreckenderweise noch im Zunehmen begriffen. Es ist deshalb ein dringendes Anliegen, dass zusätzliche Verbesserungen geprüft und Massnahmen ergriffen werden.

Die BDP unterstützt das diesbezügliche Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels einstimmig. Damit soll ein juristisch zwingendes Instrument geschaffen werden, das auf den Schutz der Opfer und auf die Respektierung der Menschenrechte ausgerichtet ist und gleichzeitig die Bedürfnisse des Opferschutzes mit denjenigen der Strafverfolgung in Einklang bringt. Die Stärkung der Prävention und die Eindämmung der Nachfrage sind dabei die erklärten Ziele.

Die Schweiz engagiert sich diesbezüglich denn auch bereits seit Jahren und hat unter anderem eine spezielle Koordinationsstelle gegen Menschenhandel und Menschenschmuggel geschaffen. Die geltende schweizerische Rechtsordnung erfüllt mit einer Ausnahme alle Anforderungen der Konvention. Umsetzungsbedarf besteht in Bezug auf die Massnahmen zum ausserprozessualen Zeugenschutz. Einzelne Massnahmen werden zwar heute, gestützt auf die allgemeine Gefahrenabwehrpflicht der Kantone, bereits ergriffen. Eigentliche Zeugenschutzprogramme mit tiefgreifenden Schutzmassnahmen können aber mangels spezifischer Rechtsgrundlagen nicht durchgeführt werden.

Zeugenschutz und Zeugenbeeinflussung sind aber gerade bei Prozessen im Bereich des Menschenhandels grundlegende Probleme. Hier sieht die BDP klaren Handlungsbedarf und unterstützt denn auch den vom Bundesrat unterbreiteten Gesetzentwurf. Für eine wirksame Bekämpfung des Menschenhandels ist es unabdingbar, dass die staatlichen Strukturen und Voraussetzungen für die Durchführung von Zeugenschutzprogrammen geschaffen werden. Wir erachten auch die Schaffung eines separaten Gesetzes für richtig, handelt es sich doch um eine eigenständige, in sich abgeschlossene Rechtsmaterie, die auch der Umsetzung von internationalem Recht dient.

Noch zu einem Punkt, den wir besonders hervorheben möchten: Die Massnahmen zum ausserprozessualen Zeugenschutz berühren direkt die kantonale Zuständigkeit. Angesichts der vergleichsweise geringen Anzahl Fälle und der Kleinräumigkeit unseres Landes sowie der nötigen internationalen Zusammenarbeit ist eine Bundeslösung im Sinne einer einheitlichen Regelung für die kantonale und die Bundesstrafverfolgung zweckmässig. Die BDP begrüsst diese Regelung ausdrücklich; dies umso mehr, als ihr auch die Kantone sehr zugestimmt haben.

Ich komme zum Schluss: Die BDP-Fraktion hält es für unabdingbar, die Bekämpfung des Menschenhandels zu verbessern und die in unserem Recht noch bestehenden Lücken zu schliessen. Sie wird deshalb auf die Vorlage zur Genehmigung der Europaratskonvention und zum Zeugenschutzgesetz eintreten und beantragt Ihnen, das auch zu tun.

Sommaruga Carlo · Mit-M · Consiglio nazionale · Ginevra · Gruppo socialista

Le groupe socialiste approuve l'arrêté fédéral portant approbation et mise en oeuvre de la Convention du Conseil de l'Europe sur la lutte contre la traite des êtres humains et la loi fédérale sur la protection extraprocédurale des témoins.

Tout d'abord, il s'agit de la ratification d'une convention qui permettra de rejoindre formellement la communauté des Etats qui ont admis un standard commun en matière de lutte contre la traite des êtres humains. Il est important que la Suisse, qui a participé activement à la rédaction de cette convention, soit non seulement signataire, mais aussi clairement partie à la convention, cela pour confirmer son appartenance à une communauté de valeurs dans le cadre de la lutte contre la traite des êtres humains et à une communauté d'instruments, dans la mesure où ce phénomène de la traite des êtres humains touche malheureusement aussi la Suisse.

Certes, la plupart des exigences de la convention sont déjà remplies, c'est un soulagement. Il n'en reste pas moins qu'avec l'adoption de l'arrêté qui nous est soumis, le chaînon manquant du dispositif légal minimal exigé par la convention, soit l'existence d'un programme de protection extraprocédurale des témoins, sera ajouté. Le volet de la protection extraprocédurale des témoins n'est pas anodin, il est même essentiel si l'on veut disposer de témoignages permettant d'inculper et de faire condamner les responsables de trafic d'êtres humains ou d'autres infractions.

Sans entrer dans le détail des mesures proposées, il apparaît que le Conseil fédéral nous soumet toute une panoplie de mesures qui permettent de faire face aux diverses situations d'intimidation des témoins et aussi de protéger ceux qui collaborent à une procédure pénale - non seulement ceux qui collaborent, mais également la famille directe qui pourrait être menacée ici ou ailleurs par les intimidations. L'autorité compétente peut aller jusqu'à proposer de bénéficier d'une nouvelle identité. Dans la mesure où il ne s'agit pas d'une loi sur les repentis qui permettrait à des coauteurs de délits de bénéficier, comme en Italie, d'une réduction de peine, voire d'échapper à un procès, il n'y a aucune réserve à avoir. Les critiques du groupe UDC sur ce point sont infondées.

Je vous invite donc à entrer en matière et à approuver le projet.

Jositsch Daniel · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo socialista

Das Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels ist ein wesentliches Element bei der Bekämpfung insbesondere der organisierten Kriminalität. Der letzte Baustein, der letzte Punkt, der vor der Ratifizierung noch offen ist, ist die Regelung des ausserprozessualen Zeugenschutzes. Der ausserprozessuale Zeugenschutz ist ein Instrument, das einerseits Gott sei Dank sehr selten eingesetzt werden muss, das aber andererseits dort, wo es eingesetzt werden muss, von elementarer Bedeutung ist. Ohne Kooperation mit Insidern in einer kriminellen Organisation ist der Kampf gegen die organisierte Kriminalität schwierig, häufig sogar unmöglich. Es geht hier darum, einerseits Opfern Schutz zu gewähren, andererseits aber auch anderen Beteiligten oder Personen im Umfeld krimineller Organisationen wirkungsvollen Schutz zu gewähren. In Extremfällen muss das über den ausserprozessualen Zeugenschutz passieren. Daher ist die Existenz eines entsprechenden Zeugenschutzprogramms häufig ein wesentliches Argument, um Zeugen überhaupt für eine Kooperation zu gewinnen, um Zeugen zu gewinnen, die um ihr Leben und ihre körperliche Integrität fürchten.

Die Minderheit erachtet das als überflüssig. Das ist, gelinde gesagt, naiv. Es ist erstaunlich, dass insbesondere die SVP, die sonst in sehr starkem Mass auf das Strafrecht setzt, ausgerechnet hier, wo es um dessen wirkungsvolle Anwendung geht, das Strafrecht schwächen will.

Die SP-Fraktion steht konsequent für eine wirkungsvolle Strafverfolgung ein, für eine schlagkräftige Bekämpfung der organisierten Kriminalität und für den Schutz der Opfer und der weiteren Betroffenen. Deshalb unterstützen wir die Vorlage, werden auf sie eintreten und ihr zustimmen.

Fluri Kurt · Mit-M · Consiglio nazionale · Soletta · Gruppo liberale radicale

Die FDP-Liberale Fraktion ist ebenfalls der Meinung, dass auf diesen Gesetzentwurf und die Unterzeichnung des Übereinkommens einzutreten sei.

Ich möchte nicht wiederholen, was die Vorrednerin und die Vorredner bezüglich des ausserprozessualen Zeugenschutzes ausgeführt haben. Es gibt bekanntlich den prozessualen und den ausserprozessualen Zeugenschutz. Der prozessuale Zeugenschutz ist in den Artikeln 149ff. der neuen Strafprozessordnung geregelt, die seit Anfang dieses Jahres in Kraft ist.

Ich möchte mich auf die Einwände der Minderheit beziehen, auf die Vorlagen nicht einzutreten: Herr Reimann hat vorhin ausgeführt, erstens sei es nicht nötig, das Übereinkommen zu unterzeichnen, weil es ja weitgehend erfüllt sei. Das war bereits Thema in der Kommissionsberatung. Wir sind der Auffassung, dass die Tatsache, dass das Übereinkommen inhaltlich bereits weitgehend erfüllt ist, nicht gegen eine Unterzeichnung respektive Ratifizierung spricht, sondern im Gegenteil: Dann machen wir das doch gleich auch formell richtig.

Herr Reimann hat sich zweitens dahingehend geäussert, dass der Zeugenschutz zur Ersitzung des Aufenthaltsrechtes führen könne. Darauf möchte ich nun näher eingehen, weil es ein Einwand ist, der auch im Ständerat zu Diskussionen geführt hat. Der Ständerat hat über die Frage diskutiert, inwiefern der Aufenthalt im Rahmen eines Zeugenschutzprogramms allenfalls zu einer Änderung der Einbürgerungsvorschriften führen könnte, indem einer Person wegen des Zeugenschutzes ein Schweizer Pass ausgestellt werden soll. Im Ständerat ist ganz klar festgehalten worden, dass dieses Zeugenschutzgesetz keine Auswirkungen auf das Bürgerrechtsgesetz und das Bürgerrechtsverfahren und somit auch nicht auf die Voraussetzungen zur Erlangung des Bürgerrechtes hat.

Nun hat Herr Reimann aber die ausländerrechtliche Frage angesprochen. Hier gilt es wiederum ganz klar festzuhalten, dass das Zeugenschutzgesetz keine direkten Auswirkungen auf den Aufenthaltsstatus des ausländischen Zeugen oder der ausländischen Zeugin hat. Der Aufenthaltsstatus richtet sich weiterhin ausschliesslich nach dem Ausländergesetz.

Nun muss ich aber fairerweise darauf hinweisen, dass wir eine leichte Änderung des Ausländergesetzes vornehmen. Ich verweise Sie auf Seite 112 der Botschaft, wo unter "Änderung bisherigen Rechts" eine Ergänzung von Artikel 30 Absatz 1 Buchstabe e des Ausländergesetzes vorgenommen wird. Die Erklärung dazu finden Sie auf Seite 89 der Botschaft. Diese Erklärung lautet zusammengefasst so, dass es unter Umständen sinnvoll sein kann, dass eine Person, die vom Zeugenschutz erfasst wird, längere Zeit in der Schweiz verbleiben kann, oder dass es sinnvoll sein kann, dass eine ausländische Person im Rahmen eines Zeugenschutzprogramms im Ausland aus Sicherheitsgründen in der Schweiz untergebracht wird. Deswegen wird nun Artikel 30 Absatz 1 Buchstabe e in dem Sinne angepasst, wie Sie es eben in der Botschaft auf Seite 112 finden. Die Zulassungsvoraussetzungen werden dort auf Personen ausgedehnt, welche im Rahmen eines Zeugenschutzprogramms des In- oder Auslandes mit den Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeiten.

Also kann ich Sie beruhigen - wenn Sie sich beruhigen lassen -, dass eben das Zeugenschutzgesetz keine direkten Auswirkungen hat, dass nach wie vor ausschliesslich die Bestimmungen des Ausländerrechts gelten, dass wir aber im Interesse der Optimierung des Zeugenschutzes eine leichte Anpassung des AuG vornehmen. In der Kommission selbst ist diese leichte Änderung des Ausländergesetzes auf keine Opposition gestossen, auch im Ständerat nicht; sie hat also offenbar einen breiten Konsens gefunden.

In diesem Sinne und unter speziellem Hinweis auf die Bedenken der Minderheit bitten wir Sie im Namen unserer Fraktion, auf den Beschlussentwurf und den Gesetzentwurf einzutreten und sie anschliessend gutzuheissen.

Vischer Daniel · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dei Verdi

Es geht um die Ratifizierung einer Konvention durch das Parlament, um einen Vorgang, der längst fällig war und bei dem nicht klar ist, warum er so lange auf sich hat warten lassen. Tant pis, jetzt sind wir so weit.

Menschenhandel ist eines der schwersten Verbrechen. Darüber besteht Konsens. Die Minderheit, vertreten durch Lukas Reimann, ist emsig immer zuvorderst, wenn es um Strafverschärfungen geht. Sie sagt, wir würden das Übereinkommen gar nicht brauchen, das Wesentliche sei geregelt und das, was zusätzlich geregelt werde, wolle die SVP nicht. Es ist eben nicht so, dass die Ausgangslage zur Verfolgung des Menschenhandels bislang optimal war, weil gerade das Teilstück fehlte, um das es hier geht. Menschenhandel wird in der Schweiz nicht bis zur letzten Konsequenz verfolgt. Davon bin ich überzeugt. Das weiss jeder, der auch nur am Rande mit dieser Szene zu tun hat, sei es beruflich oder als Beobachter.

Ein zentraler Punkt ist der Zeugenschutz. Wir haben dazu einen Baustein in die Strafprozessordnung eingebaut. Ein weiterer wird nun ergänzt. Wir hätten das eigentlich schon damals machen können und müssen - das muss ich selbstkritisch sagen. Heute sind wir so weit, das durchzusetzen. Der ausserprozessuale Zeugenschutz ist ein ganz zentrales Element bei der Verfolgung des Menschenhandels. Sie und ich wissen ja genauso gut, dass im Strafprozess letztlich die Beweisbarkeit zählt. Die Beweisbarkeit hängt von Personen ab, die eine Zeugenaussage machen. Eine Zeugenaussage macht mit Recht nur, wer nicht um sein eigenes Leben fürchten muss. Gerade darum geht es. Es geht also um eine "Hardcore-Frage". In dem Sinne ist es geradezu lächerlich, dass die SVP, die sich als Vorreiterin einer Modernisierung des Strafrechtes aufspielt, jetzt, wo es um die Wurst geht, sich hier, zugegebenermassen bei einem Detail, davonschleicht.

Mir ist klar: Sie haben irgendwelche allgemeinen Erwägungen, weil es um internationale Abkommen geht. Sie wollen keine solche Konvention. Und Sie haben sich ja selbst verraten, Herr Reimann: Es geht Ihnen auch um den ausländerrechtlichen Hinweis. Ja, aber Herr Reimann, da müssen Sie schon Prioritäten setzen! Wenn Sie, wenn es um die Aufklärung eines Verbrechens geht, lieber eine Person, die als Zeugin infrage kommt, ausschaffen wollen, zum Beispiel weil ihr Ausländerstatus abläuft, als das Verbrechen zu verfolgen, dann sind Sie auf dem falschen Dampfer! Dann sagen Sie auch öffentlich, dass Sie genau das wollen! Denn so bieten Sie ja mit ausländerrechtlichen Vorwänden Hilfe dazu, dass Verbrechen nicht lückenlos aufgeklärt werden können. Darauf behafte ich Sie. Ich kann mir nicht vorstellen, dass in diesem Saal ausser Ihrer Fraktion jemand diesem Scharmützel Ihrer Fraktion folgt. Die Lage ist zu ernst.

Sommaruga Simonetta · BR-F · Consiglio federale · Berna

Der Menschenhandel stellt ein schweres Verbrechen dar, welches Menschen zu Ware degradiert und die Persönlichkeit der Betroffenen über kurz oder lang zerstört. Die aus Profitgier handelnde Täterschaft sucht sich in den Herkunftsländern gezielt verwundbare Opfer aus und lockt sie mit falschen Versprechen über die Arbeits- und Verdienstmöglichkeiten in wohlhabende Zielländer. Oft werden aber bereits in den Herkunftsländern Gewalt und Drohungen angewendet, und diese Gewalt nimmt spätestens dann ein unerträgliches Ausmass an, wenn die Opfer nach der Ankunft im Zielland nicht gewillt sind, die von ihnen erwarteten Leistungen zu erbringen. Die Opfer werden in diesen Fällen in höchstem Masse erniedrigend und brutal gefügig gemacht.

Die verschiedenen Strafverfahren, welche in jüngster Zeit wegen Menschenhandel in der Schweiz geführt wurden, haben veranschaulicht, dass Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung auch in der Schweiz eine Realität ist. Weil hierzulande aber immer noch relativ wenige Ressourcen für die Bekämpfung dieser massiven Menschenrechtsverletzungen eingesetzt werden, ist zu befürchten, dass die heute bekannten Fälle nur die Spitze eines Eisbergs sind.

Mit dem Europaratsübereinkommen zur Bekämpfung des Menschenhandels werden in verschiedenen Bereichen verbindliche Standards gesetzt, um den Menschenhandel wirksam bekämpfen zu können. Die Schweiz hat sich ja aktiv an der Ausarbeitung des Konventionstextes beteiligt und das Übereinkommen am 8. September 2008 unterzeichnet. Eine möglichst rasche Ratifizierung und Umsetzung des Übereinkommens wurde zusätzlich in einem überwiesenen parlamentarischen Vorstoss und in zwei Standesinitiativen gefordert, denen Sie Folge gegeben haben.

Der Menschenhandel ist ein komplexes Verbrechen, das meistens im Verborgenen stattfindet, und dementsprechend stellt die Identifizierung der Ausbeutungsverhältnisse eine sehr grosse Herausforderung dar. Aufgrund massivster Einschüchterungen und Drohungen haben die Opfer oft Angst davor, gegen ihre Peiniger auszusagen, und zudem fühlen sich die Opfer oft ungenügend vor den Tätern geschützt. Im Strafverfahren gegen Menschenhändler sind aber die Zeugenaussagen der Opfer in aller Regel das zentrale Beweismittel.

Was den Handlungsbedarf der Schweiz im Hinblick auf die beabsichtigte Ratifizierung betrifft, so konnten verschiedene Anforderungen des Übereinkommens im Rahmen von jüngeren Revisionen bereits erfüllt werden; das betrifft namentlich die Anforderungen an den Opferschutz. So wurde unter anderem im Ausländerrecht die Voraussetzung dafür geschaffen, Opfern von Menschenhandel einen vorübergehenden oder auch längerfristigen Aufenthalt in der Schweiz zu ermöglichen. Dieser Aufenthalt - ich möchte das betonen - wird unabhängig davon gewährt, ob die Opfer zur Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden bereit sind oder nicht. Die Schweiz erfüllt die Anforderungen des Übereinkommens heute somit bereits weitestgehend.

Zur Ratifizierung bedarf es einzig noch neuer gesetzlicher Regelungen über den ausserprozessualen Zeugenschutz. Das ist aber ein wichtiges, ja, es ist ein zentrales Element. Oft kann die Täterschaft nämlich die Identität der Zeugin oder des Zeugen anhand der belastenden Aussagen bestimmen. Wenn das aber der Fall ist, genügen die in der schweizerischen Strafprozessordnung verankerten Schutzmassnahmen - wie eben die Anonymisierung der Stimme - dann nicht mehr. Es müssen weiter gehende, auch nach Abschluss des Verfahrens wirkende Schutzmassnahmen zur Verfügung stehen, wie zum Beispiel die Unterbringung an einem sicheren Ort oder die Ausstattung mit einer neuen Identität. Nur so kann die Täterschaft gerade bei in Fällen von Menschenhandel häufigen Einschüchterungsversuchen zur Rechenschaft gezogen werden.

Angesichts der Kleinräumigkeit der Schweiz, angesichts auch der notwendigen internationalen Zusammenarbeit und der notwendigen Professionalität erscheint es sinnvoll, Zeugenschutzmassnahmen zentral einer nationalen Zeugenschutzstelle beim Bund zuzuweisen. Diese Stelle soll hälftig durch den Bund und die Kantone finanziert werden. Für die Kosten der einzelnen Zeugenschutzprogramme, also die eigentlichen Fallkosten, soll dann dasjenige Gemeinwesen aufkommen, welches das jeweilige Strafverfahren führt. Weil der Bund eine neue Aufgabe übernimmt, werden auch die dafür nötigen Mittel zu sprechen sein; diese sind in der Botschaft ausgewiesen.

Mit der Genehmigung der Europaratskonvention und mit dem Zeugenschutzgesetz beschliessen Sie Massnahmen, die dazu beitragen, dass wir in einem Bereich, in dem Menschen unerträgliches Leid zugefügt wird, endlich die Chancen erhöhen, dass Verbrecher überführt und auch verurteilt werden können. Ich bitte Sie, diesen Beitrag zu leisten und auf die Vorlage einzutreten.

Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Consiglio nazionale · Basilea-Campagna · Gruppo socialista

Ich danke Ihnen bestens für die mehrheitlich gute Aufnahme der Vorlage im Sinne der Beratungen auch der Kommission für Rechtsfragen. Ich möchte einfach nochmals auf die Bedeutung dieses Geschäftes hinweisen.

Menschenhandel ist eine Form der modernen Sklaverei. Jährlich werden zwischen 800 000 und 2 400 000 Menschen Opfer dieses Verbrechens. Ursachen sind zum einen Armut, zum andern aber auch die Nachfrage nach billigen Arbeitskräften wie auch nach Frauen für das Sexgewerbe. Die Schweiz ist sehr wohl davon betroffen: Die Schweiz ist Zielland des Menschenhandels. Der grösste Teil der Opfer sind Frauen und Mädchen, die zur Ausbeutung in der Prostitution gehandelt werden. Die Opfer stammen mehrheitlich aus Ost- und Südeuropa, Brasilien und Thailand. Die Täter sind oft kleinräumig vernetzt und familiär miteingebunden. Die Strafurteilsstatistik gibt kein richtiges Abbild der Situation, denn die Dunkelziffer ist sehr hoch, da die Opfer meist nicht bereit sind, als Zeuginnen aufzutreten oder die Täter anzuzeigen.

Gestatten Sie mir, jetzt noch kurz auf die Argumente von Herrn Reimann einzugehen, der gegen Eintreten votiert hat. Er hat richtigerweise darauf hingewiesen, dass er zusammen mit 156 weiteren Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern ebenfalls die Genehmigung der Konvention verlangt habe. Die Argumente der Minderheit, die gegen Eintreten ist, wurden bereits in der Kommission entkräftet. Herr Reimann sagte, es hätte keinen Mehrwert für die Schweiz, wenn wir diese Europaratskonvention genehmigen würden. Das ist falsch, und es wurde auch von Herrn Lobsiger in der Kommission klar dargelegt, dass die Schweiz Zielland des Menschenhandels ist und deshalb alles Interesse daran hat, dass die internationale Bekämpfung des Menschenhandels koordiniert erfolgt. Wir haben auch alles Interesse daran, dass die Opfer resozialisiert und allenfalls repatriiert werden können. Und wir haben alles Interesse daran, dass, um die Täter tatsächlich in den Griff zu bekommen, der ausserprozessuale Zeugenschutz verbessert wird; denn nur so können wir die grosse Dunkelziffer bekämpfen.

Dann noch zur Bemerkung von Frau Schmid-Federer: Frau Schmid-Federer, ich glaube, Ihr Begehren ist vor allem durch eine andere ausländerrechtliche Praxis zu erfüllen. Denn es ist klar, im Rahmen eines Zeugenschutzprogrammes können nur Opfer erfasst werden, die auch zur Aussage bereit sind. Aber der Anspruch auf Härtefallmassnahmen usw. ist eine Frage der ausländerrechtlichen Praxis, und ich denke, wir sind alle gut beraten, wenn wir die Praxis zusammen mit den NGO sehr aufmerksam verfolgen, hier auf eine opfergerechte Praxis achten und versuchen, diese durchzusetzen.

Ich bitte Sie, treten Sie auf die Vorlage ein, und genehmigen Sie damit die beiden wichtigen Standbeine bei der Bekämpfung des Menschenhandels, nämlich das Übereinkommen des Europarates wie auch den Entwurf zum Bundesgesetz über den ausserprozessualen Zeugenschutz.

Votazione

Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Wir stimmen über den Antrag der Minderheit Schwander auf Nichteintreten ab.

Abstimmung - Vote

Für Eintreten ... 126 Stimmen

Dagegen ... 33 Stimmen

Walter Hansjörg · Mit-M · Consiglio nazionale · Turgovia · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Wir feiern heute noch einen Geburtstag. Frau Thorens Goumaz, ich gratuliere Ihnen ganz herzlich! (Beifall)

Intervento procedurale

Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels

Arrêté fédéral portant approbation et mise en oeuvre de la Convention du Conseil de l'Europe sur la lutte contre la traite des êtres humains

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Art. 1-3

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Titre et préambule, art. 1-3

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Ich weise Sie darauf hin, dass sich die Gesamtabstimmung ausschliesslich auf den Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels bezieht. Das Bundesgesetz über den ausserprozessualen Zeugenschutz ist Bestandteil von Artikel 2, den Sie bereits angenommen haben.

Votazione

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes ... 160 Stimmen

Dagegen ... 5 Stimmen

Abschreibung - Classement

Antrag des Bundesrates

Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse

gemäss Brief an die eidgenössischen Räte

Proposition du Conseil fédéral

Classer les interventions parlementaires

selon lettre aux Chambres fédérales

Angenommen - Adopté