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Modifica dell’articolo 164 della Costituzione federale

Intervento procedurale

Antrag der Mehrheit

Der Initiative keine Folge geben

Antrag der Minderheit

(Schibli, Fehr Hans, Geissbühler, Grin, Joder, Perrin, Pfister Gerhard, Rutschmann, Stamm)

Der Initiative Folge geben

Proposition de la majorité

Ne pas donner suite à l'initiative

Proposition de la minorité

(Schibli, Fehr Hans, Geissbühler, Grin, Joder, Perrin, Pfister Gerhard, Rutschmann, Stamm)

Donner suite à l'initiative

Stahl Jürg · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Mit meinem Anliegen, Artikel 164 der Bundesverfassung mit einem Absatz 3 zu ergänzen, will ich mehr Transparenz und Verbindlichkeit schaffen. Es geht mir mit dieser parlamentarischen Initiative darum, dass bei neuen Gesetzen und Gesetzesrevisionen systematisch die wirtschaftlichen Auswirkungen einfach und transparent dargestellt werden. Dieses Instrument ist für uns als Gesetzgeber von grosser Wichtigkeit und sollte in den Entscheidungsprozess mit einbezogen werden können. Jahr für Jahr schaffen wir in diesem Saal neue Gesetze und verabschieden unzählige Revisionen, Vorstösse und Initiativen. Höchst selten heben wir ein Gesetz auf.

Aufgrund des Parlamentsgesetzes muss der Bundesrat die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Vorlagen darlegen. Das ist die heutige Ausgangslage. In den Botschaften tut er dies, jedoch aus meiner Sicht ohne eine erkennbare Systematik. Auch die Liste, welche jeweils vor der Session zu den laufenden Geschäften verteilt wird und die Kosten- und Personalfolgen für den Bund aufzeigt, ist einzig auf das Budget des Bundes fixiert. Gesetze und Revisionen haben jedoch vor allem Folgen für die Bevölkerung, die Unternehmen, die natürlichen Personen, aber auch für die Gemeinden und Kantone. Dies in einer übersichtlichen und systematischen Darstellung aufzuzeigen ist das Ziel meiner Initiative. Wie oft hören wir lange nach den Beratungen einer Botschaft oder einer Gesetzesrevision jeweils kurz vor Umsetzung des Gesetzes, welche Konsequenzen dieser Entscheid hat! Administrative, personelle, finanzielle und strukturelle Folgen müssen dann aber nicht nur vom Bund getragen werden, sondern oftmals von den betroffenen Gruppen, Unternehmen oder auch von ganzen Teilen der Bevölkerung. Ich bin der Überzeugung, dass die Bevölkerung ein Anrecht hat, die für sie relevanten Auswirkungen zu kennen.

Was ich nicht will, ist eine neue administrative Mehrbelastung der Verwaltung. Ich will eine systematische Darstellung und die Aufnahme in die Bundesverfassung. Es ist unerlässlich, dass die Bundesversammlung ihre Entscheide in Kenntnis der mit einem neuen Gesetz oder einer Gesetzesänderung einhergehenden finanziellen und wirtschaftlichen Folgen treffen kann. Dazu kommt eine Erscheinung, die wir in den letzten Jahren öfters erleben mussten, nämlich, dass der Bund legiferiert, ohne dabei finanzielle Verantwortung zu tragen. Das ist in einem föderalistischen System mehr als problematisch.

Aus unternehmerischer Sicht ist dieses Instrument wichtig, und auch wir sollten es anwenden können. In den Unternehmen, aber auch in den Familien ist es völlig klar, dass man, wenn man eine Investition macht oder etwas ändert, die Konsequenzen kennen muss, damit man einen weisen Entscheid treffen kann. Die Umweltverträglichkeitsprüfungen sind so ein Fall; die CO2-Bilanz ist eine solche Konsequenz, auch die Umsetzungsfolgekosten für den Bund bzw. die Auswirkungen auf das Personal.

Ich bitte Sie, meiner Forderung Nachdruck zu verschaffen und dieses Instrument als Entscheidungsgrundlage in unseren Prozess einfliessen zu lassen.

Joder Rudolf · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Was will diese Initiative? Sie will eigentlich etwas Notwendiges und Selbstverständliches. Die Initiative will, dass beim Erlass von neuen Gesetzen oder bei Gesetzesrevisionen die finanziellen Auswirkungen systematisch, einfach, verständlich, möglichst aussagekräftig und genau in einheitlicher Form dargestellt werden, und zwar für Bund, Kantone und Gemeinden, aber neu auch für natürliche Personen, für juristische Personen, also für Einzelpersonen, für Familien, für wirtschaftliche Unternehmungen, für KMU usw. Diese Massnahme ist nötig, weil die Gesetzgebungstätigkeit ständig zunimmt und es immer schwerer fällt, die Übersicht zu behalten. Die Massnahme ist auch nötig, weil die finanziellen Auswirkungen nicht nur für uns als Parlament und Gesetzgeber wichtig sind, sondern auch für die gesamte Öffentlichkeit und für die Betroffenen, z. B. bei Steuervorlagen und im Bereich der Krankenkassenprämien usw.

Wir haben heute eine Vielzahl von Instrumenten, welche verlangen, dass die finanziellen Folgen aufgezeigt werden. Wir haben Bestimmungen im Parlamentsgesetz, wir haben Leitfäden für die Ausarbeitung von Botschaften, wir haben Richtlinien des Bundesrates, wir haben Handbücher usw. Diese Initiative will nun eine einheitliche, klare Regelung und eine entsprechende Rechtsgrundlage.

Die Initiative muss nicht unbedingt auf Verfassungsstufe umgesetzt werden, aber es besteht Handlungsbedarf. In diesem Sinne bitte ich Sie, der Initiative in der ersten Phase Folge zu geben.

Humbel Ruth · Mit-F · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo PPD-PEV

Mit seiner parlamentarischen Initiative vom 17. Dezember 2010 fordert Jürg Stahl eine Ergänzung der Bundesverfassung, wonach die Bundesversammlung verpflichtet wird, im Rahmen der Gesetzgebung systematisch deren wirtschaftliche Auswirkungen und finanzielle Konsequenzen für den Bund, die Kantone, die Gemeinden, die natürlichen und juristischen Personen zu ermitteln und transparent auszuweisen. Der Initiant wie der Minderheitssprecher haben die Gründe für die parlamentarische Initiative dargelegt, weshalb ich nicht weiter darauf eingehe.

Die SPK hat die Initiative an ihrer Sitzung vom 8. September 2011 vorgeprüft und beantragt mit 14 zu 9 Stimmen, ihr keine Folge zu geben. Die Kommission betrachtet das Anliegen der Initiative zwar in der Sache als gerechtfertigt, aber als erfüllt, sodass kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf, schon gar nicht auf Verfassungsebene, besteht. Artikel 141 Absatz 1 Buchstaben f und g des Parlamentsgesetzes verlangen, dass eine Botschaft des Bundesrates insbesondere folgende Punkte erläutert: "f. die personellen und finanziellen Auswirkungen des Erlasses und seines Vollzugs auf Bund, Kantone und Gemeinden sowie die Art und Weise der Kostendeckung, der Einfluss auf die Finanzplanung und das Verhältnis von Kosten und Nutzen; g. die Auswirkungen auf Wirtschaft, Gesellschaft, Umwelt und künftige Generationen". Gemäss Artikel 111 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes findet diese Vorschrift auch Anwendung auf Erlasse, die auf dem Weg der parlamentarischen Initiative ausgearbeitet werden. Die Bundesverwaltung hat detaillierte Richtlinien aufgestellt, um die Umsetzung dieser Gesetzesbestimmung in der Praxis sicherzustellen.

Die Kommissionsminderheit ist hingegen mit dem Initianten der Auffassung, dass bei der Ausarbeitung neuer Gesetze deren finanzielle und wirtschaftliche Folgen nach wie vor zu wenig beachtet werden; sie glaubt, dass diese Kriterien zur Überprüfung neuer Gesetze durch eine verfassungsrechtliche Verankerung eine grössere Bedeutung erlangen würden. Das Problem kann allenfalls darin gesehen werden, dass die Überprüfung der finanziellen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Gesetzgebung gelegentlich schwierig ist und dass aus dieser Überprüfung nicht immer die richtigen Konsequenzen gezogen werden. Diese Probleme werden aber nicht durch eine zusätzliche Verankerung dieser Grundsätze auf der Stufe der Bundesverfassung gelöst, sondern durch eine konsequente Umsetzung von Artikel 141 des Parlamentsgesetzes, und das haben wir Parlamentarierinnen und Parlamentarier in der Hand. Wir müssen Transparenz und Verbindlichkeit verlangen und schaffen, wie es die Initiative will.

Namens der Kommissionsmehrheit - die Kommission hat mit 14 zu 9 Stimmen entschieden - bitte ich Sie, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.

Hiltpold Hugues · Mit-M · Consiglio nazionale · Ginevra · Gruppo liberale radicale

Cette initiative parlementaire Stahl demande que la Constitution soit modifiée par une disposition chargeant l'Assemblée fédérale de tenir systématiquement compte des conséquences économiques et financières des projets de modifications législatives qu'elle a à traiter.

La majorité de la commission admet que les objectifs de l'auteur sont louables, mais elle estime qu'ils sont déjà atteints et qu'il n'y a par conséquent pas de nécessité à légiférer en la matière. Il convient de rappeler que, conformément à l'article 141 alinéa 2 lettres f et g de la loi sur le Parlement, le Conseil fédéral doit indiquer dans ses messages, y compris dans ceux qui sont issus d'initiatives parlementaires, les conséquences qu'entraîne la mise en oeuvre de projets sur les finances et le personnel de la Confédération, des cantons, mais aussi des communes. Même s'il est vrai que subsiste le risque que l'analyse des conséquences financières et économiques soit dans certains cas ardue, l'inscription de ce principe dans la Constitution n'écarterait en aucun cas ce risque.

Forte de ces arguments, la Commission des institutions politiques n'a pas, le 8 septembre 2011, donné suite à cette initiative parlementaire, par 14 voix contre 9.

La minorité de la commission estime qu'il n'est pas suffisamment tenu compte des conséquences économiques et financières des nouvelles lois lors de leur élaboration et que l'inscription dans la Constitution de ces critères permettrait de leur accorder une plus grande importance.

Au nom de la Commission des institutions politiques, je vous invite donc à ne pas donner suite à cette initiative parlementaire.

Votazione

Abstimmung - Vote

Für Folgegeben ... 54 Stimmen

Dagegen ... 129 Stimmen