11.3383
Keine Ferienreisen für Flüchtlinge mit Status F
Altherr Hans · P-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
Präsident (Altherr Hans, Präsident): Es liegt ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Die Kommission beantragt mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion anzunehmen. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Egerszegi-Obrist Christine · Mit-F · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Die Staatspolitische Kommission hat an ihrer Sitzung vom 12. Januar 2012 die Motion 11.3383, "Keine Ferienreisen für Flüchtlinge mit Status F", geprüft und empfiehlt Ihnen, diese anzunehmen. Die Motion verlangt vom Bundesrat, die frühere Regelung zur Reisetätigkeit von vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen mit Status F wieder einzuführen und Auslandreisen nur noch in Ausnahmefällen zu bewilligen. In Fällen, in denen solche Reisen ohne Bewilligung oder unter Angabe falscher Gründe trotzdem gemacht werden, soll die vorläufige Aufnahme unverzüglich aufgehoben werden.
Der Bundesrat hat diese Motion zur Ablehnung empfohlen, weil er die Umsetzung dieses Begehrens bereits eingeleitet hat. Der Nationalrat stimmte ihr in der Herbstsession 2011 mit 114 zu 68 Stimmen im Rahmen der ausserordentlichen Session "Zuwanderung und Asylwesen. Migrationspolitik. Wie weiter?" diskussionslos zu. Die SPK-SR nahm zur Kenntnis, dass die entsprechenden Anpassungen in der Verordnung über die Ausstellung von Reisedokumenten für ausländische Personen noch bis zum 12. März 2012 im Anhörungsverfahren sind. Darin enthalten sind die Anpassungen der Pässe und Reisedokumente wegen der Ergänzung mit biometrischen Daten, die gemäss den Schengener Abkommen verlangt wurden. Im selben Zuge war auch die Prüfung der Reisegründe der vorläufig aufgenommenen Personen abgeschafft worden, was im Parlament und in der Öffentlichkeit immer wieder zu Kritik geführt hat. Es ist in der Tat schwer verständlich, dass Personen, die angeben, dass sie in ihrem Heimatland an Leib und Leben bedroht seien, ohne besondere Begründung zu einem Besuch zurückreisen können. Deshalb will auch der Bundesrat das nun grundsätzlich verbieten.
Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung, das Anliegen der Motion zu bekräftigen, obwohl es eigentlich bereits aufgegleist ist. Die Minderheit findet, dass diese Praxis in absehbarer Zeit korrigiert sein wird, und lehnt die Motion als erfüllt ab. Die Ziele der Mehrheit und der Minderheit sind in etwa die gleichen.
Ich empfehle Ihnen als Kommissionssprecherin die Annahme der Motion.
Stöckli Hans · Mit-M · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Wie die Berichterstatterin vorhin erwähnt hat, ist dieser Vorstoss in dem Sinne nicht mehr nötig, dass der Bundesrat selbst eingesehen hat, dass die damalige Aufhebung der Verordnung das Missbrauchspotenzial erheblich vergrössert hat. In der Antwort auf das Postulat Haller 11.3047 hat der Bundesrat bereits in Aussicht gestellt, erneut eine Änderung vorzunehmen. Wie erwähnt wurde, ist die Verordnung bis Mitte März in der Vernehmlassung. Die Verordnung sagt ja auch ganz klar, dass grundsätzlich Auslandreisen von vorläufig Aufgenommenen nicht erlaubt sind und dass Ausnahmen bewilligt werden müssen. Dementsprechend sehe ich nicht ein, weshalb diese Motion noch angenommen werden muss, und zwar insbesondere deshalb nicht, weil Litera b dieser Motion für mich auch staatsrechtlich problematisch ist.
Litera b verlangt, dass bei Leuten, die solche Reisen unbewilligt oder unter Angabe falscher Gründe machen, die vorläufige Aufnahme unverzüglich aufgehoben wird. Eine solche kategorische Bestimmung - ein Ansinnen, das wir schon aus einer anderen Initiative kennen - ist in unserem Rechtssystem nicht gestattet, weil in unserem Rechtssystem eine Einzelfallbeurteilung nötig ist. Wir wissen, dass es verschiedene Gründe gibt, den Status F zu gewähren. Es gibt tatsächlich Asylgesuchsgründe, es gibt aber auch andere Gründe, die zu einer vorläufigen Aufnahme führen. Dementsprechend ist die Beurteilung unterschiedlich zu machen, dementsprechend wird die Verordnung die Ausnahmen differenziert regeln, und dementsprechend ist auch die Sanktion differenzierter zu gestalten, als es diese Motion verlangt.
Das sind die Gründe, weshalb diese Motion nicht angenommen werden sollte.
Savary Géraldine · Mit-F · Ständerat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion
Une brève remarque concernant les discussions que nous avons autour de ce sujet, en particulier autour de cette motion: nous avons devant les yeux des motions dont la plupart n'ont pas été discutées au Conseil national de façon approfondie. Les considérations de la commission dans le rapport que nous avons reçu le disent assez clairement: "La commission regrette de ne pas disposer des arguments sur lesquels le Conseil national s'est fondé." Le Conseil des Etats devrait maintenant, alors que les arguments que nous avons sous les yeux ne sont pas énormes, confirmer le choix du Conseil national. Je trouve que ce travail est insatisfaisant, car des motions de ce type-là peuvent avoir des conséquences importantes sur les personnes concernées. Ce n'est pas la faute de la commission qui a fait son travail tout à fait correctement, ce n'est pas la faute de ce plénum, du Conseil des Etats, mais c'est la faute de ce système où une série de motions nous arrivent comme cela sans argumentaire.
Si je lis les considérations de la commission, et que j'écoute aussi avec attention Madame Egerszegi - que je remercie pour la qualité de son rapport -, je constate que la majorité de la commission soutient la motion parce qu'elle souhaite apporter son soutien aux efforts du Conseil fédéral. La minorité de la commission par contre refuse la motion parce qu'elle considère que le Conseil fédéral a bien travaillé; d'une certaine manière, elle le soutient donc aussi.
Dans le doute et considérant que cette motion a des conséquences directes sur la vie des personnes, je vous invite à la refuser. Est-ce que par exemple des personnes qui ont un permis de requérant d'asile peuvent aller voir quelqu'un qui est malade, dans un pays autre que le pays de séjour? Est-ce que ces personnes-là seraient touchées par cette motion? Je trouve que les arguments que nous avons à disposition sont insuffisants pour confirmer le vote du Conseil national.
Je vous invite donc à refuser cette motion et à considérer que le Conseil fédéral se préoccupe avec sérieux de ce problème dans le détail. Si le Conseil fédéral, au moment où il aura terminé ses travaux, apporte des réponses insuffisantes, on aura tout loisir de se prononcer; mais ce sera sur des arguments, des documents et des situations qui sont clarifiés et qui nous permettront de faire notre travail correctement.
Bieri Peter · Mit-M · Ständerat · Zug · Fraktion CVP-EVP
Nur eine kurze Bemerkung: Ich habe den Titel gelesen; es handle sich hier um "Ferienreisen". Wenn ich dann aber den Text der Motion anschaue, dann sehe ich, dass es um "Reisen" geht. Ich meine, es sei ein erheblicher Unterschied, ob es sich um Ferien handelt oder ob es sich um Reisen handelt. Es kann ja auch Reisen geben, die zwingend notwendig sind. Nehmen Sie das folgende Beispiel: Wenn Sie wegen eines Todesfalls in ein anderes Land reisen müssen, dann hat das wahrscheinlich mit Ferien ganz wenig oder überhaupt nichts zu tun.
Das zweite Problem, das mir beim Lesen aufgefallen ist: Um welches Land geht es? Geht es um das Land, aus dem der vorläufig Aufgenommene ursprünglich herkommt, oder geht es um ein Drittland? Ich habe ein gewisses Verständnis dafür, dass jemand, der aus bestimmten Gründen bei uns vorläufig aufgenommen wird, wahrscheinlich nicht ohne Probleme einfach in sein Heimatland zurückreisen kann. Ansonsten könnte auch vermutet werden, dass kein Grund für die vorläufige Aufnahme gegeben wäre. Es gibt aber auch Reisen in ein Drittland. Ich kann nicht ganz einsehen, weshalb jemand, der bei uns vorläufig aufgenommen worden ist, nicht in eines unserer Nachbarländer sollte reisen können, um vielleicht Angehörige oder Freunde zu besuchen.
Wenn ich diese Motion als Laie in dieser Sache lese, dann ist sie für mich derart unklar und auch bezüglich ihres Titels und Inhalts so wenig kongruent, dass ich nicht umhinkomme, sie abzulehnen.
Jenny This · Mit-M · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Kollege Bieri, wenn jemand hier ist, weil er an Leib und Leben bedroht ist, und wir ihm Unterschlupf gewähren, dann kann es doch gar nicht sein, dass er die Ambition zu reisen hat, ob es nun das Ursprungsland oder ein anderes Ferienland betrifft. Das kann doch nicht sein. Irgendwoher muss das ja auch noch finanziert werden. Wenn jemand an Leib und Leben bedroht ist, bieten wir ihm Schutz, aber Missbräuche sollten wir nicht tolerieren. Im Jahr 2010 wurden 2600 Personen Ausnahmebewilligungen gewährt; das ist doch nicht im Sinn und Geist des Gesetzgebers. Da müssen wir Remedur schaffen, da müssen wir Pflöcke einschlagen und dafür sorgen, dass der Missbrauch vermindert wird. Sie lesen ja täglich in den Zeitungen, was für Unfug getrieben wird. Da sollten wir nun entsprechende Signale aussenden.
Herr Stöckli hat gesagt, die Motion sei bereits erfüllt. Das sagen alle, die nichts tun wollen. Wenn man sagt, grundsätzlich sei das Begehren erfüllt, meint man damit, es brauche die Motion nicht, weil der Status quo besser sei. Und von wegen staatsrechtlich heikel: Da ist überhaupt nichts staatsrechtlich heikel! Wir haben Bedingungen, und die müssen wir durchsetzen. Sonst können wir die Tore öffnen und allen Asyl gewähren. Dann brauchen wir überhaupt keine Kontrollen mehr. Die Kantone sollen Hand dazu bieten, dass wir eins zu eins zur Bevölkerung Asyl gewähren können. Ob wir das wollen und ob das im Sinn der Mehrheit ist, müssen Sie beurteilen.
Ich möchte Sie deshalb bitten, diese Motion anzunehmen.
Egerszegi-Obrist Christine · Mit-F · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Ich möchte bei dieser Motion hier jetzt einfach auf zwei Fakten hinweisen. Das eine ist, dass wir dieses Reiseverbot hatten, bis die Verordnung geändert wurde; das war 2010. Das zweite Faktum, vor allem an die Adresse von Herrn Bieri: Es ist nicht so, dass jede Reise ins Heimatland untersagt ist, sondern nur in bestimmten Fällen. Das ist nichts Unmenschliches. Ich sage Ihnen als Frau eines ehemaligen Ungarnflüchtlings: Man kann nicht sagen, man sei an Leib und Leben im Heimatland bedroht, und für einen unbedarften Besuch einfach dorthin zurückkehren. Das ist doch selbstverständlich. Sonst kollidiert das mit dem Grund, weshalb man Asyl erhalten hat. Das ist diese Korrektur, die ja auch vonseiten des Bundesrates wieder aufgegleist ist.
In der Kommission waren wir inhaltlich gar nicht verschiedener Meinung - das muss ich Herrn Stöckli sagen -, sondern es ging nur um die Differenz, ob wir mit dieser Motion noch einmal nachdoppeln sollen oder ob es reicht, dass der Bundesrat uns sagt, diese Verordnungsänderung sei bereits in der Vernehmlassung oder im Stadium der Anhörung. Materiell hatten wir aber gar keine Differenzen.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Die Kommissionssprecherin hat es soeben gesagt: Wir haben inhaltlich keine Differenz. Die Totalrevision der Reisedokumentenverordnung ist jetzt in der erweiterten Anhörung; sie geht genau in die vorgeschlagene Richtung. Es ist geplant, dass wir sie am 15. Juni dieses Jahres in Kraft setzen. Das ist die Ausgangslage.
Weshalb lehnt der Bundesrat diese Motion trotzdem ab? Ich glaube, es ist wichtig, dass wir nochmals genau hinschauen. Die Motion hat eine Schwäche: Sie unterscheidet nicht klar zwischen vorläufig aufgenommenen Personen mit Flüchtlingseigenschaft und vorläufig aufgenommenen Personen ohne Flüchtlingseigenschaft. Diese Unterscheidung ist für die rechtliche Umsetzung der Motion massgebend. Die Notwendigkeit der Wiedereinführung von besonderen Reisegründen für vorläufig aufgenommene Personen ist absolut unbestritten; ich habe es gesagt. Aber vorläufig aufgenommene Personen mit Flüchtlingseigenschaft - da ist die Motion unklar - haben, gestützt auf die Flüchtlingskonvention, einen Anspruch zu reisen, nicht irgendwohin, sondern in das Heimatland. Heimatreisen von vorläufig aufgenommenen Personen ohne Flüchtlingseigenschaft sind ausgeschlossen. Dafür müssen Sie gar nichts tun; das ist schon heute ausgeschlossen.
Welche Folgen hat es, wenn Sie die Motion annehmen? Damit setzen wir das um, was für die vorläufig aufgenommenen Personen ohne Flüchtlingseigenschaft bereits aufgegleist ist. Frau Ständerätin Egerszegi hat es gesagt: Das hat man schon gehabt. Es wurde dann abgeändert, und man führt es jetzt wieder ein - am 15. Juni dieses Jahres können wir das tun -, das ist unbestritten. Was wir aber nicht umsetzen können, ist das, was die Motion für vorläufig aufgenommene Personen mit Flüchtlingseigenschaft verlangt. Wir würden sonst gegen die Flüchtlingskonvention verstossen. Ich muss es Ihnen ehrlicherweise jetzt schon sagen: Ein Reiseverbot in der gleichen Art werden wir für diese Personen nicht verhängen können, auch wenn Sie die Motion annehmen; wir werden das nicht umsetzen können.
Jetzt müssen Sie entscheiden, ob Sie ein Zeichen setzen wollen oder nicht. Ich habe Ihnen einfach gesagt, was wir ohnehin tun und was wir nicht tun können. Daran wird auch Ihr Entscheid nichts ändern.
Altherr Hans · P-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 20 Stimmen
Dagegen ... 17 Stimmen