12.5244
Heure des questions. Question Girod Bastien. Protéger les surfaces agricoles de grande valeur
Leuthard Doris · BR-F · Consiglio federale · Argovia
Herr Girod, der Kanton Zürich hatte im Hinblick auf die Erarbeitung des Sachplans Fruchtfolgeflächen rund 48 300 Hektaren Fruchtfolgeflächen gemeldet. Bei der Neubewertung der Fruchtfolgeflächen wurde festgestellt, dass von den ursprünglich gemeldeten Flächen knapp 10 Prozent neu zu den Nutzungseignungsklassen 7 bis 10 gehören, die den Kriterien der Fruchtfolgeflächen nicht genügen würden. Der Kanton verzichtet nun auf die Beibehaltung der Fruchtfolgeflächen in den Eignungsklassen 7 bis 10. Dafür rechnet er Flächen in der Nutzungseignungsklasse 6 an, diese aber nur zur Hälfte ihres tatsächlichen Umfanges. Dass auch Flächen mit Hangneigung von mehr als 18 Prozent angerechnet werden, ist zulässig, da der Kanton mit der Neubewertung der Fruchtfolgeflächen nicht auf schlechtere Böden ausgewichen ist, als es ursprünglich bei der Erarbeitung des Sachplans der Fall war, also Böden berücksichtigt werden, die auch massgebend waren für die Zuteilung des Mindestumfanges von 44 400 Hektaren.
In einem Rundschreiben vom 4. Mai 2011 hat das Bundesamt für Raumentwicklung den Kantonen mitgeteilt, dass Fruchtfolgeflächen, die sich im Gewässerraum befinden, weiterhin zum Kontingent gezählt werden können, jedoch separat ausgewiesen werden müssen. In der Hinweiskarte für anthropogene Böden weist der Kanton Zürich lediglich auf das Potenzial für das Anlegen neuer Fruchtfolgeflächen hin. Diese Flächen gehören nicht zu den Fruchtfolgeflächen. Sie können jedoch mit Eingriffen verbessert werden und neuüberbaute Fruchtfolgeflächen kompensieren. Diese Massnahme soll sicherstellen, dass der Mindestumfang längerfristig erhalten werden kann.
Girod Bastien · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dei Verdi
Vielen Dank, Frau Bundesrätin, für diese Erläuterungen. Einfach, damit ich es richtig verstanden habe: In der ursprünglichen Empfehlung des Bundesamtes für Raumentwicklung hiess es eigentlich, dass zum Beispiel Flächen mit einer Hangneigung von mehr als 18 Prozent nicht mehr für den Ackerbau geeignet seien, was ja faktisch stimmt, weil bei einer solchen Neigung aufgrund der Erosion nicht mehr sinnvoll Ackerbau betrieben werden kann. Wieso hat das Bundesamt diese Empfehlung geändert? Ist das wegen des Siedlungsdrucks geschehen? Wieso meint man, dass dieser Faktor, die Neigung, kein Problem mehr darstellt?
Leuthard Doris · BR-F · Consiglio federale · Argovia
Man hat entgegen Ihrer Annahme die Weisung nicht geändert, sondern nur für diejenigen Fälle präzisiert, wo eben qualitativ gleichwertiger Boden kompensiert wird. Das muss man in diesem Kontext betrachten.