08.053
Semplificazione dell'imposta sul valore aggiunto
Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Consiglio nazionale · Basilea-Campagna · Gruppo socialista
Die Vorlage zur Revision des Mehrwertsteuergesetzes, die wir heute beraten, hat eine lange Vorgeschichte. Die ursprüngliche Vorlage datiert aus dem Jahre 2008. Inzwischen beraten wir die Vorlagen 6 und 7. Ich möchte nur ganz kurz einen Blick zurück werfen.
Die ursprüngliche Vorlage 08.053 stammte noch vom damaligen Bundesrat Merz. Sie beinhaltete zwei alternative Gesetzentwürfe: Der Teil A war eine Totalrevision des Gesetzes, mit administrativen Entlastungen. Diese Revision wurde vom Parlament angenommen und ist seit dem 1. Januar 2010 in Kraft. Der Teil B beinhaltete die Einführung eines Einheitssatzes; anstelle der drei heutigen Steuersätze sollte die Mehrwertsteuer nur mehr 6,1 bzw. mit dem IV-Zuschlag 6,4 Prozent betragen.
Am 21. Dezember 2011 wies der Nationalrat die Vorlage Teil B mit dem Einheitssatz definitiv an den Bundesrat zurück, mit dem Auftrag, bei der Mehrwertsteuer ein Zweisatzmodell auszuarbeiten. Dies war ein Antrag der Kommissionsmehrheit gewesen; eine Minderheit war gegen diese Rückweisung gewesen und wollte nicht auf die Vorlage eintreten. Nebenbedingungen dieses Beschlusses waren, dass die meisten Steuerausnahmen beibehalten und Steuererhöhungen vermieden werden sollten.
Der Bundesrat erarbeitete daraufhin eine Zusatzbotschaft zur Vorlage 08.053, mit dem Zweisatzmodell. Diese Vorlage beinhaltet eine Beibehaltung der Steuerausnahmen für das Gesundheitswesen, das Bildungswesen, die Kultur, die Leistungen und Veranstaltungen im Sportbereich sowie für die wohltätigen Institutionen. Dem reduzierten Satz sollten die Nahrungsmittel und neu das Gastgewerbe und die Beherbergungsdienstleistungen unterstellt werden. Dabei legte der Bundesrat für den Geltungsbereich des reduzierten Satzes zwei Varianten vor, die Minimalvariante, bei der der reduzierte Satz nur für Nahrungsmittel, gastgewerbliche und Beherbergungsdienstleistungen gilt, und die Maximalvariante, bei der der reduzierte Satz auf alle bisher reduziert belasteten Leistungen und neu auf gastgewerbliche und Beherbergungsdienstleistungen angewendet wird. Drei Steuerausnahmen wurden aufgehoben: jene für die reservierten Dienste der Post, den Wertzeichenverkauf und die Ausübung von Funktionen der Schiedsgerichtsbarkeit. Daneben empfiehlt der Bundesrat in der Zusatzbotschaft noch kleine Änderungen beim Mehrwertsteuergesetz, die sich aufgrund von parlamentarischen Vorstössen ergeben oder von der Gesetzessystematik bedingt sind.
Die Besteuerung von Gastgewerbe- und Beherbergungsdienstleistungen zum reduzierten Satz hätte Mindereinnahmen von 760 bis 810 Millionen Franken zur Folge. Diese müssten nach dem Beschluss unseres Rates zwingend kompensiert werden. Diese Kompensation soll nun - das ist relativ komplex - wie folgt erreicht werden: Bei der Minimalvariante beträgt der reduzierte Satz nicht mehr 2,5, sondern 2,8 Prozent, und er gilt nur noch für Nahrungsmittel; alle anderen bisher zum reduzierten Satz besteuerten Güter und Dienstleistungen werden neu zum Normalsatz von 8 Prozent besteuert, also erheblich stärker. Wenn die Überwälzung wie vorgesehen erfolgt, führt das logischerweise zu Preiserhöhungen bei den Arzneimitteln, bei den Postleistungen, bei der Kultur, beim Sport, bei der Unterhaltung, im Bildungswesen und im Druckbereich. Entlastet werden demgegenüber die Hotellerie mit einem Satz von 2,8 statt wie bisher 3,8 Prozent sowie die Gastronomie, bei welcher der Satz von bisher 8 auf 2,8 Prozent sinkt. Das ist die Minimalvariante.
Bei der Maximalvariante beträgt der reduzierte Satz neu nicht mehr 2,5, sondern 3,8 Prozent. Der Katalog der zum reduzierten Satz besteuerten Güter und Dienstleistungen bleibt sich gleich. Bei den Beherbergungen bleibt der bisher provisorische Satz von 3,8 Prozent bestehen, für die Gastronomie wird der Satz von 8 auf 3,8 Prozent reduziert.
Das alles hat natürlich Konsequenzen für die AHV. Es wirkt sich wie folgt aus: Bei der Minimalvariante würden Ausfälle von 19 Millionen Franken entstehen; bei der Maximalvariante wären die entsprechenden Ausfälle höher. Das müsste kompensiert werden durch einen höheren Ertragsanteil zugunsten der AHV bzw. bei der Minimalvariante durch den Bundesbeitrag, der erhöht werden müsste. Ertragsausfälle ergäben sich auch bei der IV, die aber nicht kompensiert würden.
Das Ganze hat jetzt natürlich Verteilungswirkungen. Es sind die folgenden: Profitieren würden auf der einen Seite das Gastgewerbe und bei der Minimalvariante auch die Beherbergungsdienstleister. Auf der anderen Seite würden die privaten Haushalte mit tiefen Einkommen mehr belastet, die bessergestellten Haushalte entlastet.
Schliesslich gibt es noch einen Bezug zur Gastro-Initiative. Diese verlangt ja, dass die gastgewerblichen Leistungen zum reduzierten Satz besteuert werden sollen. Wie Sie wissen, ist die Beratung dazu sistiert, bis wir die Behandlung der Vorlage jetzt auch abgeschlossen haben.
Die WAK-NR behandelte das Geschäft an ihrer Sitzung vom 22. April 2013, und sie hat eine eigentliche Kehrtwende vorgenommen. Der Nationalrat hatte auf Antrag der WAK dieses Zweisatzmodell und eine Vorlage dafür verlangt. Er hat jetzt, mit dem Bundesrat, zur Kenntnis genommen, dass das Zweisatzmodell keine gute Lösung ist. Deswegen wird Ihnen auch von der Kommissionsmehrheit Nichteintreten beantragt.
Als Argumente für das Eintreten wurde vorgebracht, dass es eben unser Antrag gewesen war und dass damit die Benachteiligungen des Gastgewerbes aufgehoben werden könnten. Zudem bestünde damit auch die Möglichkeit, kleinere technische Anpassungen vorzunehmen.
Gegen Eintreten, und das war die klare Mehrheit, wurde festgehalten, dass die Verteilungswirkungen, die entstünden, wenn 800 Millionen Franken an Einnahmen wegfallen, kompensiert werden müssten, sozial nicht haltbar seien. Zugunsten der Beherbergungsdienstleistungen und eventuell der Gastronomie wären Mehrbelastungen bei Lebensmitteln und Medikamenten die Folge. Dafür liesse sich in der Bevölkerung mit Sicherheit keine Mehrheit finden.
Administrative Vereinfachungen ergeben sich auch nicht, denn es werden nur wenige Ausnahmen aufgehoben: Bei der Minimalvariante sind es drei, sodass also 26 Ausnahmen bestehen bleiben. Eine Verteuerung des Gesundheitswesens wird als nicht tragbar erachtet. Probleme ergeben sich auch bei der Landwirtschaft: Hier hat die Branche grosse Mehrbelastungen von 43 bis 170 Millionen Franken errechnet.
Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 16 gegen 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, auf die Vorlage nicht einzutreten. Eine Minderheit will eintreten, dies aber insbesondere, um die praktischen Anpassungen vorzunehmen. Wie ich es zur Kenntnis genommen habe, wird diese Minderheit ihren Antrag zurückziehen, wenn die entsprechende Motion der Kommission angenommen wird.
Die Finanzkommission ihrerseits hat uns gebeten, auf die Vorlage einzutreten, lehnt aber gleichzeitig mit 21 zu 3 Stimmen das Zweisatzmodell ebenfalls ab. Ich glaube, dass auch bei der Finanzkommission im Vordergrund stand, dass wir die unbestrittenen Teile der Revision übernehmen sollten, und das passiert dann mit der Kommissionsmotion, die Ihnen vorliegt.
Ich bitte Sie deshalb mit der grossen Mehrheit der WAK, auf die Vorlage nicht einzutreten und den Motionsentwurf gutzuheissen; er wurde mit 19 zu 5 Stimmen bei 0 Enthaltungen gutgeheissen. Das wäre dann auch der Anlass für die Minderheit Wandfluh, den Minderheitsantrag auf Eintreten zurückzuziehen.
Ich danke Ihnen, wenn Sie mit der WAK auf die Vorlage nicht eintreten und damit die Forderung nach dem Zweisatzmodell bei der Mehrwertsteuer definitiv begraben.
Meier-Schatz Lucrezia · Mit-F · Consiglio nazionale · San Gallo · Gruppo PPD-PEV
Au nom de la Commission de l'économie et des redevances, je vous rappelle volontiers en guise d'entrée en matière le long cheminement de ce dossier.
Nous avions en 2008 été une première fois confrontés au projet d'une révision fondamentale de la taxe sur la valeur ajoutée (TVA). Le Conseil fédéral a proposé l'introduction d'un taux unique. Le Parlement a décidé d'aborder dans un premier temps la question des simplifications administratives. Ce premier volet a été concrétisé dans le projet A de la réforme de la TVA. Cette première partie est entrée en vigueur en 2010. Dans un deuxième temps, le Parlement, en l'occurrence le Conseil fédéral, voulaient se pencher sur la question du taux et donc aborder la partie B cette réforme.
Je vous rappelle que le Parlement a renvoyé, le 21 décembre 2011, le dossier au Conseil fédéral en exigeant d'une part le maintien de deux taux - nous avions donc déjà rejeté le principe du taux unique - et de la majorité des exceptions et d'autre part la suppression du taux spécial pour les prestations d'hébergement. Le Conseil fédéral nous a entre-temps présenté un nouveau message complémentaire sur les répercussions de mandat que nous lui avions transmis le 21 décembre 2011. Il a donc répondu à notre demande.
Je vous rappelle que nous avions demandé le maintien de l'exclusion du champ de l'impôt pour les domaines de la santé, de la formation et de la culture, pour les prestations et les manifestations dans le domaine du sport et pour les institutions à but caritatif. Nous avions aussi fixé dans notre demande les paramètres en précisant que les denrées alimentaires, les prestations d'hébergement et les prestations de la restauration devaient être soumises au taux réduit.
Pour répondre à notre attente, le Conseil fédéral a présenté deux options dans son message complémentaire, l'une dite minimale et l'autre dite maximale - nous avions clairement défini ce que nous voulions. Ces deux options ont fait l'objet d'un large débat au sein de votre commission - j'y reviendrai. Outre ces options, le Conseil fédéral a proposé de modifier quelques autres dispositions, permettant des simplifications administratives et la suppression de trois exceptions sur les 29 existantes, à savoir les exceptions pour le service réservé de la Poste, la vente de timbres et l'arbitrage.
Votre commission a largement débattu des implications du projet. La variante minimale proposée par le Conseil fédéral, en tant que variante principale, répond au mandat donné par le Parlement, c'est-à-dire l'application du taux réduit aux denrées alimentaires ainsi qu'aux prestations de la restauration et aux prestations d'hébergement. Cette variante minimale engendre une diminution des recettes annuelles de l'ordre de 760 à 810 millions de francs; ce sont donc des recettes qui manqueront à la Confédération. Cette diminution doit être compensée, c'est nous qui le voulons, c'est le Conseil fédéral qui le demande. Ceci a pour conséquence une augmentation du taux réduit de la TVA, pour éviter une augmentation du taux maximal. Comme vous le savez, une augmentation du taux maximal de la TVA exige un vote populaire puisqu'il est ancré dans la Constitution fédérale.
Dans la variante minimale, la neutralité budgétaire est atteinte, d'une part en soumettant au taux normal de 8 pour cent toutes les prestations soumises actuellement au taux réduit, excepté la livraison de denrées alimentaires, et d'autre part en augmentant le taux minimum de 2,5 à 2,8 pour cent. Autant vous dire que cette option a rapidement été rejetée par la majorité des membres de votre commission, car elle impliquait l'imposition de domaines sensibles, tels que la santé et la formation, la culture et le sport, au taux maximum de 8 pour cent et entraînait par là même un accroissement des coûts qui ne saurait se justifier.
C'est la raison pour laquelle le Conseil fédéral a aussi évalué la variante dite maximale. Cette variante maximale prévoit que le taux réduit s'applique aux mêmes prestations qu'aujourd'hui, auxquelles s'ajoutent les prestations de la restauration et les prestations d'hébergement qui sont taxées aujourd'hui à 3,6 pour cent. Si nous entendons, comme le propose le Conseil fédéral, garantir la neutralité des coûts, nous devrions augmenter le taux réduit de 1,3 pour cent, c'est-à-dire que nous devrions relever le taux réduit de 2,5 à 3,8 pour cent.
Votre commission a largement débattu de l'implication d'une telle hausse sur les produits de première nécessité, hausse due à l'abaissement du taux pour les prestations de la restauration et de l'hébergement. L'enjeu social a prédominé dans nos délibérations: alors qu'une minorité estimait qu'une compensation de la perte du pouvoir d'achat pour les bas revenus pouvait être envisagée, la majorité de votre commission a été d'avis qu'une augmentation de la TVA sur les produits de base de 1,3 pour cent n'était pas opportune.
Lors de nos débats, il a été dit que les bénéficiaires d'une réduction du prix des prestations de la restauration et de l'hébergement se recrutaient dans les couches sociales plus aisées. Un des arguments était de dire qu'on fait payer les classes sociales les moins privilégiées pour des prestations dont bénéficient en premier lieu les classes sociales plus aisées. D'un point de vue social, il n'est - selon l'avis de la majorité de votre commission - pas judicieux de faire payer aux couches sociales les moins privilégiées la réduction du taux intermédiaire de 3,6 pour cent pour les prestations de la restauration et de l'hébergement. Il est à noter que dans cette variante maximale, ces prestations subiraient elles aussi une très légère hausse de 0,2 pour cent.
L'examen des variantes proposées par le Conseil fédéral a de plus permis de prendre connaissance des répercussions du projet de révision sur les parts des recettes de la TVA allouées à l'AVS et à l'AI: dans la variante maximale, les diminutions potentielles de recettes pour l'AVS devraient elles aussi être compensées par un relèvement de 0,3 à 0,5 point de pourcentage de la part des recettes de la TVA. Dans ce cas, c'est la contribution légale de la Confédération qui doit être relevée de 19,55 pour cent - pourcentage actuel - à 19,6 pour cent.
Pour ce qui est de l'AI, l'adaptation de la Constitution n'est nécessaire dans aucune des deux variantes, puisque le financement additionnel de l'AI s'éteint à fin 2017.
Face à cette situation, face à l'augmentation de la charge pour les ménages de condition économique modeste et face à l'allègement pour les ménages de condition économique très confortable, votre commission vous propose, par 16 voix contre 7 et 1 abstention, de ne pas entrer en matière et de renoncer à une correction des taux.
Par là même, elle vous propose de maintenir le taux de l'hébergement et de la restauration à 3,6 pour cent et d'inscrire ce taux définitivement dans la loi. Je vous rappelle que nous avions décidé en décembre 2011 de prolonger le délai pour l'application de ce taux.
Une minorité vous propose d'entrer en matière sur le projet. C'est la minorité Wandfluh, que vous trouvez dans votre dépliant; sa proposition va être retirée, aussi puis-je renoncer à vous présenter les arguments y relatifs.
Je retiens toutefois un point spécifique, à savoir la volonté initiale du Parlement souhaitant régler certaines questions spécifiques permettant une simplification des procédures administratives. Le rapport complémentaire du Conseil fédéral contient différentes adaptations à la pratique juridique en vigueur. La majorité de la commission estime qu'il est possible, en dehors de ce projet soumis aujourd'hui à votre examen, de régler les questions administratives en suspens.
C'est la raison pour laquelle la commission vous demande d'adopter, par 19 voix contre 5, la motion 13.3362 visant à procéder aux adaptations nécessaires et à résoudre certaines autres questions en suspens. La majorité rejoint d'ailleurs la minorité sur ce dernier point. C'est pourquoi la CER-CN a décidé, par 19 voix contre 5, de déposer cette motion 13.3362 visant à procéder aux adaptations concernées et à résoudre d'autres questions encore en suspens.
Rappelons que les modifications nécessaires font entre autres suite à différentes interventions parlementaires. Par cette petite révision, nous entendons offrir une plus grande sécurité juridique, étant donné que nous envisageons d'introduire dans la loi certaines dispositions aujourd'hui contenues dans l'ordonnance ou relevant de la pratique de l'Administration fédérale des contributions.
Au nom de la majorité de votre commission, je vous invite donc à ne pas entrer en matière sur le projet et à adopter la motion de votre commission.
Wandfluh Hansruedi · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Die Kommissionssprecherinnen haben es erwähnt: Wir haben hier eine langjährige Baustelle. Ich äussere mich nur zum letzten Akt. Wir haben den Bundesrat letztes Jahr angewiesen, uns eine Zusatzbotschaft zum Mehrwertsteuergesetz mit einem Zweisatzmodell zu unterbreiten. An der Kommissionssitzung vom 22. April 2013 wollte plötzlich mit Ausnahme der SVP-Mitglieder niemand mehr etwas von dieser Zusatzbotschaft wissen. Es wurde Nichteintreten beschlossen.
Wir haben hier einen Minderheitsantrag auf Eintreten gestellt, denn wir fanden es höchst unanständig gegenüber dem Bundesrat und gegenüber der Verwaltung, das Geschäft einfach so abzuwürgen. Sie haben viel Arbeit in die Vorlage gesteckt, haben Vergleiche der verschiedenen Varianten angestellt und haben auch Handlungsbedarf aufgezeigt, der sich aus der Praxis ergeben hat. Ein Eintreten hätte es uns auch erlaubt, das mit der Volksinitiative "Schluss mit der Mehrwertsteuer-Diskriminierung des Gastgewerbes!" lancierte Thema der gleich langen Spiesse aufzunehmen. Und auch die Anregungen, welche vom Mehrwertsteuer-Konsultativgremium eingegeben worden sind, hätten diskutiert werden können. Aber die Mehrheit der Kommission wollte es anders. Wir unterlagen mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung.
In der Pause der Kommissionssitzung kam dann die Erleuchtung: Es reifte die Einsicht, dass es vielleicht doch nicht sehr sinnvoll ist, wenn die gewonnenen Erkenntnisse ganz verlorengehen. Die Kommission entschied sich deshalb, eine Kommissionsmotion zu verabschieden und vom Bundesrat eine Minirevision zu verlangen, in welcher die von der Verwaltung und vom Mehrwertsteuer-Konsultativgremium aufgegriffenen Punkte diskutiert werden sollen. Das heisst noch lange nicht, dass sich die Kommission mit allen Punkten - teilweise widersprechen sie sich - einverstanden erklärt, aber sie werden wenigstens diskutiert. Zusätzlich zu dieser Motion - Sie sehen es auf dem Papier, das verteilt wurde - werden die Anliegen der parlamentarischen Initiative Triponez 02.413, "Berufsunfallverhütungsmassnahmen. Ausnahme von der Mehrwertsteuerpflicht", und der parlamentarischen Initiative Frick 11.440, "Keine Mehrwertsteuer auf Gönnerbeiträgen an gemeinnützige Organisationen", in die Diskussion integriert. Die Volksinitiative der Gastronomie wird separat behandelt.
Wir - ich rede hier auch für die SVP-Fraktion - können mit diesem Vorgehen leben. Daher ziehe ich den Antrag der Minderheit Wandfluh zurück, auch im Sinne eines effizienten Ablaufes unseres Parlamentsbetriebes; Sie können sich mit Ihren Fraktionsvoten etwas kürzer halten.
Graf Maya · P-F · Consiglio nazionale · Basilea-Campagna · Gruppo dei Verdi
Präsidentin (Graf Maya, Präsidentin): Sie haben es gehört: Herr Wandfluh hat den Antrag seiner Minderheit zurückgezogen.
Schelbert Louis · Mit-M · Consiglio nazionale · Lucerna · Gruppo dei Verdi
Die Fraktion der Grünen beantragt, nicht auf die Zusatzbotschaft zur Vereinfachung der Mehrwertsteuer einzutreten und stattdessen die Motion der vorberatenden Kommission gutzuheissen. Damit lassen sich die verschiedenen offenen Baustellen im Bereich der Mehrwertsteuer bewältigen.
Ich räume ein, dass wir Grünen mitgeholfen haben, die Vorlage für eine Zweisatzlösung in Auftrag zu geben. Für deren Erarbeitung und Präsentation bedanken wir uns beim Bundesrat und bei der Verwaltung. Bei der Zustimmung hatte für uns die Aussicht auf verschiedene Varianten mehr Gewicht als der Wortlaut des Antrages. Dieser machte uns schon damals Bauchschmerzen, und diese haben sich mit der Zeit eher verschlimmert. Nun zeigt die Prüfung der Zweisatzlösungen, dass der erhoffte grosse Nutzen sich bei der Neuerung nicht einstellen würde, und auch administrativ wären nicht grosse Vereinfachungen zu erwarten.
Im Weiteren wäre mit enormen Ertragsausfällen zu rechnen, es sei denn, diese würden kompensiert. Nicht nur die Beherbergungen, sondern auch die gastgewerblichen Leistungen würden ja gemäss dem vorliegenden Entwurf mit dem unteren Satz besteuert. Das wäre laut Botschaft mit Ertragseinbussen von 760 bis 810 Millionen Franken verbunden. Das ist viel zu viel. Um diese Ausfälle zu kompensieren, müsste der tiefere Mehrwertsteuersatz zur Kompensation auf 3,8 Prozent angehoben werden. Das wollen wir nicht. Der untere Satz wurde seinerzeit sozialpolitisch begründet. Die Begünstigung von Hotelübernachtungen und Restaurantbesuchen soll nicht zu Preiserhöhungen bei Lebensmitteln und Medikamenten führen. Das wollen wir den Leuten mit unteren und mittleren Einkommen nicht zumuten.
Aus den gleichen Gründen haben wir Grünen uns im Übrigen auch gegen die Einführung eines Mehrwertsteuer-Einheitssatzes gestellt. Damit wäre die Mehrwertsteuer für alle Leistungen bei rund 6,5 Prozent festgesetzt worden. Das hätte untere und mittlere Einkommen noch stärker belastet. Dazu kommt, dass ein Einheitssatz ausschliesst, die Mehrwertsteuer zur Lenkung im Rahmen einer ökologischen Steuerreform beiziehen zu können. Das sollte sich der Bundesrat unseres Erachtens überlegen.
Auch bezweifeln wir Grünen, dass diese Senkung des Mehrwertsteuersatzes überall an die Konsumentinnen und Konsumenten weitergegeben würde. Die Vorteile, die der Bundesrat in seiner Botschaft aufführt, liessen sich ja nur dann realisieren, wenn die Preise für Hotelübernachtungen und Konsumationen im Restaurant entsprechend verbilligt würden. Stattdessen wäre vielmehr damit zu rechnen, dass die verminderte Besteuerung verbreitet zur Verbesserung der Margen eingesetzt würde.
Das Nichteintreten auf die Zusatzbotschaft bedeutet im Weiteren, dass die heute bestehende ungleiche Besteuerung von Gastgewerbe- und von Take-away-Geschäften hier nicht behoben wird. Heute werden Take-aways zum tieferen, Gastrobetriebe dagegen zum Maximalsatz besteuert. Ein Ja zur Vorlage des Bundesrates hätte die beiden Bereiche auf dem Niveau von 2,5 Prozent gleichgestellt. Damit wäre auch eine Volksinitiative von Gastrosuisse erfüllt worden. Diese Initiative wird derzeit in der vorberatenden Kommission noch behandelt.
Wir Grünen anerkennen, dass der heutige Unterschied von 5,5 Mehrwertsteuer-Prozentpunkten ins Gewicht fällt. Es braucht aber in unseren Augen eine andere Lösung. Das Problem lässt sich nämlich auch auf dem umgekehrten Weg lösen: statt mit einer Angleichung nach unten mit einer Angleichung nach oben. Der Rat sollte in der Herbstsession die Gelegenheit erhalten, sich dazu zu äussern. Es ist vorgesehen, dann die Initiative und einen allfälligen indirekten Gegenvorschlag im Sinne einer Kommissionsinitiative zu traktandieren. Auf jeden Fall muss die Initiative kein Grund sein, doch auf die heute zur Diskussion stehende Bundesratsvorlage einzutreten.
In diesem Sinn bitten wir Sie: Treten Sie nicht ein!
Hassler Hansjörg · Mit-M · Consiglio nazionale · Grigioni · Gruppo BD
Vorerst danken wir dem Bundesrat für die Zusatzbotschaft zur Mehrwertsteuer. Die Zusatzbotschaft sollte uns Möglichkeiten aufzeigen, wie wir mit einem Zweisatzmodell administrative Vereinfachungen erreichen könnten. Dieses Zweisatzmodell sollte auch kostenneutral ausgestaltet sein. Die Zusatzbotschaft hat nun aber klar ergeben, dass ein Zweisatzmodell nicht zu befriedigenden Lösungen führen würde. Die Zusatzbotschaft zeigt auf, dass ein Zweisatzmodell gegenüber der heutigen Lösung keine wesentliche administrative Entlastung bringen und dass es zu unerwünschten Umverteilungen führen würde. So würden bei beiden ausgearbeiteten Varianten, einer Minimal- und einer Maximalvariante, lebensnotwendige Güter wie Lebensmittel und Medikamente stärker belastet, was aus sozialpolitischen Gründen unerwünscht ist. Wir von der BDP werden daher auf die Vorlage nicht eintreten und befürworten damit grundsätzlich die Weiterführung unseres heutigen Mehrwertsteuersystems.
Das heisst aber nicht, dass kein Handlungsbedarf besteht. Es gibt ein paar unbestrittene Punkte, die korrigiert werden müssen. So unterstehen heute zum Beispiel ausländische Unternehmungen, die in der Schweiz Leistungen oder Arbeit erbringen, nicht der Mehrwertsteuer. Das führt zu Wettbewerbsverzerrungen und zu Benachteiligungen von inländischen Anbietern, vor allem in Grenzgebieten. Es gibt noch weitere Punkte, die unbestrittenermassen angepasst werden sollten. Diese Anpassungen können in einer Teilrevision vorgenommen werden, ohne dass unser ganzes System auf den Kopf gestellt werden muss.
Es gibt noch weiteren Handlungsbedarf. Wir haben kürzlich den Sondersatz für die Beherbergung für weitere vier Jahre bis Ende 2017 verlängert. Dieser Sondersatz für die Beherbergung ist langfristig nötig, weil die Hotellerie aus verschiedenen Gründen vor grossen Herausforderungen steht und unsere Nachbarländer auch einen reduzierten Satz für die Beherbergung anwenden. Es ist anzustreben, diesen Sondersatz für die Beherbergung in das ordentliche Mehrwertsteuerrecht einzufügen, damit der Sondersatz nicht wiederholt verlängert werden muss.
Wir müssen auch eine Lösung für die Anliegen der Gastro-Initiative finden, welche bei der Mehrwertsteuer gleiche Voraussetzungen verlangt wie bei Take-away-Angeboten. Das Anliegen der Initiative ist berechtigt, aber die Abgrenzung zu Take-away-Leistungen ist nicht einfach. Auch in diesem Bereich muss eine Lösung gefunden werden, damit die Diskriminierung der Gastronomie eliminiert werden kann. Hier scheint sich eine Lösung abzuzeichnen.
Es bleiben also bei der Mehrwertsteuer ein paar Baustellen, auf denen weiter gearbeitet werden muss. Aber nach Kenntnisnahme der Zusatzbotschaft des Bundesrates sind wir zum Schluss gekommen, dass es am sinnvollsten ist, grundsätzlich am bisherigen Mehrwertsteuersystem festzuhalten. Wir unterstützen aber die Motion der WAK, welche verlangt, dass unbestrittene Revisionspunkte ins Mehrwertsteuergesetz aufgenommen und auch dort umgesetzt werden.
Maier Thomas · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo verde liberale
Im Gegensatz zum vorvorherigen Geschäft kann ich mich hier kurzfassen. Wir diskutieren dieses Geschäft ja hier im Plenum zum x-ten Mal.
Am 21. Dezember 2011 hat der Nationalrat dieses Geschäft gegen unseren Willen an den Bundesrat zurückgewiesen. Der Auftrag lautete, ein Zweisatzmodell statt des aktuellen Dreisatzmodells zu erarbeiten, das diverse administrative Vereinfachungen bringen soll und gleichzeitig den diversen Bedürfnissen verschiedener Branchen Rechnung trägt. Der Bundesrat hat dies mit verschiedenen Varianten versucht; wir haben es gehört. Ich verzichte darauf, diese hier im Detail zu wiederholen. Fakt ist, dass die Grünliberalen immer noch klar für ein Einsatzmodell respektive am liebsten für "Energie- statt Mehrwertsteuer" sind, so, wie wir das mit unserer Volksinitiative fordern.
Wir haben in der WAK anschliessend zu Recht darauf verzichtet, auf dieses Gesetz einzutreten. Was ist denn der Nutzen, der noch bleibt? Eigentlich keiner mehr. Die administrative Vereinfachung fällt viel zu gering aus. Die vom Bundesrat ausgearbeiteten Varianten sehen zudem eine Erhöhung des reduzierten Steuersatzes vor. Ein Zwei- statt Dreisatzmodell vereinfacht die heutige Situation leider wirklich nur marginal. Dazu kommt, dass der tiefere Satz, um grosse Ausfälle zu verhindern, recht stark angehoben werden müsste. Wenn schon einfacher machen, dann richtig, mit dem Einsatzmodell, das aber leider nicht mehrheitsfähig ist.
Die Vorschläge des Bundesrates, mit denen er den mit einem Zweisatzmodell neuauftretenden Problemen Herr zu werden versucht, machen einen - vorsichtig ausgedrückt - schwindlig. Entsprechend haben wir Grünliberalen uns für ein Ende mit Schrecken statt für einen Schrecken ohne Ende entschieden, das heisst dafür, das Nichteintreten zu unterstützen. Faktisch ist es heute so, dass wir damit fast ein Zweisatzmodell haben. Dort, wo wir es noch nicht haben, arbeiten wir daran. Auch wenn es hart ist nach all den Jahren vergebener Liebesmüh: Ein Abbruch der Übung ist das einzig Richtige. Die unwidersprochenen Punkte wie die Frage der Anzahl und der Höhe der Steuersätze, auch diverse andere Neuregelungen und Anpassungen an die geltende Rechtspraxis werden mit der Kommissionsmotion aufgenommen, die wir unterstützen.
Entsprechend bitte ich Sie, nicht auf die Vorlage einzutreten.
Birrer-Heimo Prisca · Mit-F · Consiglio nazionale · Lucerna · Gruppo socialista
Ich bitte Sie im Namen der SP-Fraktion, auf diese Vorlage nicht einzutreten. Die Mehrwertsteuerreform hat mit den immer neuen Versuchen, die Mehrwertsteuer zu vereinfachen und die Zahl der Sätze zu reduzieren, eine lange Geschichte. Aber es ist ganz klar: Jeder dieser Versuche oder jedes dieser Vorhaben führt dazu, dass an einem Ort mehr belastet wird, wenn an einem anderen Ort entlastet wird. Deshalb hat sich die SP schon immer gegen einen Einheitssatz gewehrt, weil auch da dann Leute mit kleineren Einkommen, die zum Beispiel mehr von ihrem Einkommen für Grundnahrungsmittel ausgeben, stärker belastet würden.
Bei der Vorlage 6 ist es nun genau so, wie es schon bei früheren Vorlagen war. Wir haben den Vorschlag eines Zweisatzmodells, das heisst, man will den Sondersatz für Beherbergungsdienstleistungen aufheben und das Gastgewerbe und die Beherbergung dem reduzierten Satz unterstellen. Gleichzeitig würde ein Grossteil der Steuerausnahmen beibehalten. Das heisst mit anderen Worten, dass die administrativen Entlastungen, die man sich wünscht, damit sicher nicht eintreten würden.
Entscheidend ist aber auch, dass diese Vorlage zu Steuerausfällen von 780 bis 810 Millionen Franken im Jahr führen würde, und deshalb hat der Bundesrat zwei Varianten vorgeschlagen, wie das ertragsneutral umzusetzen sei. Beide Varianten sind für die SP keine Lösung. Bei der Minimalvariante würden Nahrungsmittel und Arzneimittel teurer. Auch würde der Mehrwertsteuersatz für Postdienstleistungen, Kultur, Sport, Unterhaltung, Bildungswesen von heute 2,5 auf 8 Prozent ansteigen. Bei der Maximalvariante wäre der Anstieg auf 3,8 Prozent in den einzelnen Bereichen weniger hoch. Die Gastronomie würde entlastet, die Beherbergungen blieben auf dem heutigen Satz.
Es gibt keinerlei Anlass dafür, dass im Interesse einer einzelnen Branche, hier konkret des Gastgewerbes, die tieferen Einkommen, die einen überdurchschnittlichen Verbrauch von Gütern mit einem reduzierten Satz haben, stärker belastet werden. Das wird sich nicht nur ökonomisch nicht auszahlen, sondern es widerspricht auch ganz klar dem Grundgedanken des reduzierten Mehrwertsteuersatzes, der nämlich verlangt, dass die reinen Konsumbedürfnisse steuerlich weniger belastet werden. Dieser Grundgedanke des reduzierten Satzes würde für eine Branchenlösung missbraucht. Es ist auch absolut unsinnig, dass zum Beispiel in der Minimalvariante dann auch noch die Arzneimittel stärker belastet würden. Das würde dann sogar noch zu einem Anstieg der Krankenkassenprämien führen.
Die SP lehnt diese Vorlage ab. Es gibt bei dieser Vorlage keinen Nutzen, es gibt aber viele Nachteile. Vor allem findet eine Umverteilung im Umfang von rund 800 Millionen Franken statt; diese müsste stärker von den kleinen und mittleren Einkommen getragen werden, die höheren Einkommen würden profitieren. Diese Umverteilung lehnen wir dezidiert ab. Deshalb wollen wir auf die Vorlage nicht eintreten.
Einverstanden sind wir mit der Kommissionsmotion, die verlangt, dass die unbestrittenen Teile der Vorlage nun in einer Minirevision des Mehrwertsteuergesetzes umgesetzt werden.
Was die Initiative von Gastrosuisse betrifft, bei der es um die Frage geht, wie Take-away-Betriebe künftig besteuert werden sollen, werden wir uns dann bei diesem Geschäft entsprechend äussern. Hier sind Vorschläge auf dem Tisch, und hier werden wir einen Weg finden.
Wir bitten Sie deshalb, nicht einzutreten, diese Vorlage jetzt wirklich zu beerdigen und damit die ganzen Diskussionen um Einheitssatz- und Zweisatzmodelle, die zulasten der kleinen Leute gehen, zu beenden.
Graf Maya · P-F · Consiglio nazionale · Basilea-Campagna · Gruppo dei Verdi
Präsidentin (Graf Maya, Präsidentin): Die CVP/EVP-Fraktion spricht sich ebenfalls für Nichteintreten aus.
Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Consiglio federale · Grigioni
Der Bundesrat hat sich in diesem Bereich der Mehrwertsteuerreform immer für eine einfache Lösung eingesetzt; er hat sich immer für einen Einheitssatz und für wenige Ausnahmen eingesetzt. Wir haben dann im Dezember 2011 von Ihrem Rat den Auftrag erhalten, Ihnen eine Vorlage mit zwei Mehrwertsteuersätzen und einer bestimmten Anzahl von Ausnahmen vorzulegen oder, konkret gesagt, statt wie heute drei Mehrwertsteuersätze und 29 Ausnahmen zwei Mehrwertsteuersätze mit "nur" 26 Ausnahmen. Das ist also nicht wirklich eine Vereinfachung.
Der Bundesrat hat Ihnen im Januar 2013 eine Zusatzbotschaft zur Vereinfachung der Mehrwertsteuer mit einem Zweisatzmodell vorgelegt, mit einer Minimal- und einer Maximalvariante. Wir haben dort auch darauf hingewiesen, dass es mit einem solchen Modell unseres Erachtens zu Verschiebungen kommt, die sozial gesehen eigentlich nicht richtig sind: Haushalte mit Kindern und Rentnerhaushalte würden im Durchschnitt mehr belastet als andere Haushalte, und zwar einfach darum, weil sie weniger gastgewerbliche und Beherbergungsleistungen beziehen, aber viel mehr Auslagen im Bereich Nahrungs- und Arzneimittel haben. Von daher gibt es hier eine Verschiebung. Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass an sich der Einheitssatz mit wenigen Ausnahmen der richtige Weg wäre.
Ich kann Ihnen sagen, dass wir ursprünglich - mit Ausnahme verschiedener Artikel - die Vorlage zum Zweisatzmodell behandeln wollten. Wir haben gesagt, dass wir eigentlich nicht das Zweisatzmodell, sondern - gestützt auf von Ihnen angenommene Vorstösse und auf Untersuchungen - verschiedene Anpassungen in den Bereichen Praxisnachvollzug und Mehrwertsteuer-Konsultativgremium brauchen; dazu kommen dann Anliegen der parlamentarischen Initiativen Triponez und Frick.
Ich kann Ihnen sagen: Der Bundesrat ist auch mit Nichteintreten auf die Vorlage zum Zweisatzmodell einverstanden: An diesem Zweisatzmodell hängen wir wirklich nicht! Nichteintreten lässt sich mit der Kommissionsmotion 13.3362, "Anpassung des Mehrwertsteuergesetzes", verbinden; letztendlich führt das zum selben Ergebnis. Wichtig ist, dass wir dort, wo es nötig ist, die Möglichkeit haben, das Mehrwertsteuergesetz anzupassen. Das betrifft, ich habe es gesagt, den Praxisnachvollzug und die genannten parlamentarischen Initiativen. Auch dort, wo es um den Vorschlag zur Lösung des vor allem in Grenzgebieten auftretenden Problems der Wettbewerbsverzerrungen zuungunsten von inländischem Gewerbe geht, brauchen wir eine Anpassung.
Wir sind also einverstanden mit Nichteintreten auf die Vorlage, mit der Annahme der Kommissionsmotion und der Umsetzung der entsprechenden Anliegen.
Graf Maya · P-F · Consiglio nazionale · Basilea-Campagna · Gruppo dei Verdi
2. Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (Teil B. Förderung der Wirtschaft und des Wachstums)
2. Loi fédérale régissant la taxe sur la valeur ajoutée (Partie B. Encourager l'économie et la croissance)
Antrag der Kommission
Die Vorlage abschreiben
Proposition de la commission
Classer le projet
Abgeschrieben - Classé
3. Bundesbeschluss über die Vereinfachung der Mehrwertsteuer
3. Arrêté fédéral sur la simplification de la taxe sur la valeur ajoutée
Antrag der Kommission
Nichteintreten
Proposition de la commission
Ne pas entrer en matière
Angenommen - Adopté
5. Bundesbeschluss über die Vereinfachung der Mehrwertsteuer
5. Arrêté fédéral sur la simplification de la taxe sur la valeur ajoutée
Antrag der Kommission
Nichteintreten
Proposition de la commission
Ne pas entrer en matière
Angenommen - Adopté
6. Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer
6. Loi fédérale régissant la taxe sur la valeur ajoutée
Antrag der Mehrheit
Nichteintreten
Antrag der Minderheit
(Wandfluh, Amstutz, Baader Caspar, de Buman, Kaufmann, Müri, Rime, Schelbert)
Eintreten
Proposition de la majorité
Ne pas entrer en matière
Proposition de la minorité
(Wandfluh, Amstutz, Baader Caspar, de Buman, Kaufmann, Müri, Rime, Schelbert)
Entrer en matière
Präsidentin (Graf Maya, Präsidentin): Der Antrag der Minderheit ist zurückgezogen worden.
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
7. Bundesbeschluss über die Vereinfachung der Mehrwertsteuer
7. Arrêté fédéral sur la simplification de la taxe sur la valeur ajoutée
Antrag der Kommission
Nichteintreten
Proposition de la commission
Ne pas entrer en matière
Angenommen - Adopté
Abschreibung - Classement
Antrag des Bundesrates
Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse
gemäss Brief an die eidgenössischen Räte
Proposition du Conseil fédéral
Classer les interventions parlementaires
selon lettre aux Chambres fédérales
Angenommen - Adopté