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Strategia della protezione della popolazione e della protezione civile 2015+

Fridez Pierre-Alain · Mit-M · Consiglio nazionale · Giura · Gruppo socialista

Dans son rapport sur la Politique de sécurité de la Suisse 2010, le Conseil fédéral avait annoncé travailler avec les cantons à la mise en forme d'une stratégie de la protection de la population et la protection civile pour les années 2015 et suivantes. Le Conseil fédéral a adopté ce rapport stratégique en date du 9 mai 2012. Signalons qu'une consultation a été réalisée et que, sans surprise, les instruments que représentent tant la protection de la population que la protection civile ont été considérés comme des vecteurs incontestés permettant de relever les défis tels que les catastrophes ou les situations d'urgence de toute nature. La stratégie proposée vise à mieux préparer notre pays à la survenue de catastrophes et de situations d'urgence.

Ce rapport dresse un état des lieux de la situation qui prévaut actuellement dans le domaine de la protection de la population et, surtout, énumère les différentes mesures susceptibles d'améliorer les potentialités et l'efficacité du système. Ces mesures doivent encore faire l'objet de précisions et d'une concrétisation. La finalisation du dossier surtout doit être réalisée de concert entre la Confédération et les cantons.

Je rappelle que le système coordonné de protection de la population associe cinq partenaires principaux qui contribuent ensemble à la sécurité nationale:

  • la police qui est chargée de maintenir l'ordre et la sécurité;

  • les sapeurs-pompiers qui interviennent lors de sauvetages et dans la lutte contre les sinistres;

  • les services de la santé publique qui dispensent les soins médicaux d'urgence;

  • les services techniques qui sont chargés de maintenir en fonction les infrastructures techniques et d'assurer l'approvisionnement en eau, gaz et électricité par exemple;

  • la protection civile enfin dont les rôles sont multiples: assistance aux personnes en quête de protection, protection des biens culturels, réalisation de travaux de remise en état et plus généralement interventions multiples en faveur de la collectivité.

Passons maintenant en revue les principales adaptations proposées à la stratégie. Tout d'abord dans le domaine de la protection de la population:

1. une meilleure coordination des organisations partenaires à l'échelle de la Suisse, sous la responsabilité de l'Office fédéral de la protection de la population;

2. la désignation claire d'organes de contact afin d'améliorer et de simplifier la collaboration entre les cantons et la Confédération;

3. une plate-forme électronique commune afin d'optimiser la communication;

4. une clarification dans le système actuel de l'obligation de servir afin d'améliorer le recrutement et de régler les questions d'indemnisation;

5. une répartition claire des tâches; par exemple, entre les pompiers et la protection civile, qui est compétent pour intervenir lors de sauvetages dans des décombres?

Passons maintenant à la protection civile:

a. une éventuelle adaptation de la question de l'obligation de servir. Seules les personnes inaptes au service militaire peuvent à l'heure actuelle être recrutées pour la protection civile. Ce système prive la protection civile de certaines compétences;

b. une réflexion sur les effectifs nécessaires. Les effectifs actuels semblent trop importants;

c. pour l'essentiel, la constitution de centres de renfort intercantonaux dotés de ressources spécialisées en personnel et en matériel avec possibilité d'intervention, selon les cas, en première ligne.

Notre commission a traité pour la première fois ce dossier en juin 2012. En novembre 2012, nous avons auditionné les principaux partenaires de la protection de la population et constaté qu'en gros, ces personnes étaient d'accord avec les options proposées dans le rapport. Des questions de coordination, de communication et de compétences ont fait l'objet d'interventions diverses. Je vous cite quelques questions concrètes abordées lors de ces débats.

D'abord, la question du modèle de l'obligation de servir et, vu la réduction du nombre de soldats à 100 000, la possibilité d'imaginer si des conscrits aptes au service militaire pourraient être intégrés à la protection civile à l'avenir. Ensuite, l'aspect du règlement des prestations en faveur de la communauté. Enfin l'interopérabilité, notamment une formation et des commandes de matériel organisées au niveau supracantonal.

Par 12 voix contre 1 et 2 abstentions, votre commission a souhaité que ce débat ait lieu au sein du conseil. Ce sujet est important et mérite d'être débattu par notre Parlement.

Haller Vannini Ursula · Mit-F · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo BD

Im Sicherheitspolitischen Bericht 2010 hat der Bundesrat angekündigt, zusammen mit den Kantonen eine Strategie für den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz für die Zeit nach 2015 zu erarbeiten.

Der Bundesrat hat diesen Strategiebericht am 9. Mai 2012 verabschiedet. Vorgängig hat er eine Vernehmlassung durchgeführt. Diese Vernehmlassung hat deutlich gezeigt, dass der Bevölkerungsschutz und der Zivilschutz als Instrumente zur Bewältigung von Katastrophen und Notlagen im Grundsatz nicht umstritten sind. Die Strategie hat zum Ziel, die Schweiz besser auf die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen vorzubereiten. Die im Bericht skizzierten Massnahmen für die Weiterentwicklung des Bevölkerungsschutzes und des Zivilschutzes müssen nun im Detail ausgearbeitet und konkretisiert werden. Dies soll wiederum, wie bereits bei der Erarbeitung der Strategie, in enger Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen erfolgen.

Was beinhaltet der Bericht? Der Bericht behandelt das Verbundsystem Bevölkerungsschutz als sicherheitspolitisches Instrument und den Zivilschutz als eine der fünf Partnerorganisationen dieses Verbundsystems in separaten Kapiteln. Beide Kapitel sind jeweils in einen Standbericht und einen Strategieteil gegliedert. Im Standbericht wird eine Bestandesaufnahme der aktuellen Situation vorgenommen. Daraus abgeleitet wird die künftige Ausrichtung der beiden Instrumente dargelegt. Dabei wird jeweils unterschieden zwischen Elementen, die sich bewährt haben und deshalb beibehalten werden sollen, und Elementen, die verstärkt oder neu geregelt werden sollen.

Was sind die neuen Elemente im Bevölkerungsschutz? Es wird eine stärkere Koordination zwischen den verschiedenen Partnerorganisationen auf gesamtschweizerischer Ebene durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz angestrebt. Es sollen klare Ansprechstellen auf Stufe Bund und Kantone für den Alltag und die Ereignisbewältigung bezeichnet werden, und zwar im Sinne von sogenannten "Eingangs- und Ausgangstoren". Vorgesehen ist auch die Schaffung und der Betrieb eines gemeinsamen elektronischen Lageverbundsystems. Es soll eine Studiengruppe eingesetzt werden, die das Dienstpflichtsystem überprüft und, darauf basierend, Möglichkeiten aufzeigt, wie das derzeitige System verbessert werden könnte. Schlussendlich sollen auch gewisse Schnittstellen zwischen den einzelnen Partnerorganisationen, aber auch Schnittstellen zu Dritten, z. B. zu privaten Betreibern kritischer Infrastrukturen, überprüft und bereinigt werden.

Folgende Themen sind beim Zivilschutz anstehend: Das Dienstpflichtsystem soll überprüft und gleichzeitig soll abgeklärt werden, ob und wie gewisse Benachteiligungen im Zivilschutz behoben werden können. Die Überprüfung und Anpassung der aktuellen Bestände, die tendenziell verkleinert werden, soll sich künftig noch stärker an den realen Bedrohungen und Bedürfnissen ausrichten. Es sollen interkantonale Stützpunkte geschaffen werden, in denen spezialisierte personelle und materielle Mittel zusammengelegt werden, ohne die Mittel der Armee zu duplizieren. Es sollen Interoperabilitätskriterien erarbeitet werden, damit sichergestellt ist, dass der Zivilschutz auch interkantonal oder national eingesetzt werden kann. So viel zum Vorgehen.

Die Sicherheitspolitische Kommission unseres Rates hat den Bericht am 25. und 26. Juni 2012 ein erstes Mal diskutiert. Nachdem wir auch die verschiedenen Partner angehört haben, sind wir zum Schluss gekommen, dass es richtig ist, Ihnen diesen Bericht vorzulegen, damit er mit der notwendigen Ernsthaftigkeit diskutiert und damit seine Tragweite erkannt wird. Unsere Diskussion soll dazu führen, dass Ihre allfälligen Inputs in den Umsetzungsbericht aufgenommen werden können, den uns Herr Bundespräsident Maurer versprochen hat und der bis Mitte 2014 vorliegen soll.

Im Namen der Kommission bitte ich Sie, von diesem Strategiebericht Kenntnis zu nehmen.

Quadranti Rosmarie · Mit-F · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo BD

Die BDP-Fraktion begrüsst die Strategie für den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz für die Zeit nach 2015. Wir sind von der Richtigkeit der Stossrichtung überzeugt. Die BDP dankt dem Bundesrat für die sorgfältige Erarbeitung.

Bereits die Vernehmlassung hat gezeigt, dass der Bevölkerungsschutz als Verbundsystem und der Zivilschutz als eine der fünf Partnerorganisationen dieses Verbundsystems zur Bewältigung von Katastrophen und Notlagen im Grundsatz nicht umstritten sind. Diesem Grundsatz stimmt auch die BDP-Fraktion zu.

Die primäre Ausrichtung des Bevölkerungsschutzes auf die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen ist nach wie vor richtig. Gerade jüngste Beispiele aus Deutschland zeigen, wie wichtig bei Katastrophen ein funktionierender Bevölkerungsschutz im Verbundsystem ist. Die schrecklichen Bilder der Hochwasserkatastrophe in Deutschland haben uns drastisch vor Augen geführt, dass es zur Bewältigung solcher Ereignisse von hoher Wichtigkeit ist, auf ein funktionierendes System zurückgreifen zu können.

Die Beibehaltung der föderalistischen Struktur ist richtig, da sie sich grundsätzlich bewährt hat. Dass aber beim Dienstpflichtsystem gewisse Anpassungen gemacht werden, ist sinnvoll. Vor allem begrüssen wir es, dass Massnahmen zur Verbesserung der Interoperabilität ergriffen werden. Zentral für uns ist, dass eine verstärkte Koordination des Gesamtsystems durch den Bund angegangen wird. Eine gutfunktionierende Koordination ist ein wichtiges, zentrales, wenn nicht das zentralste Element, um rasch, folgerichtig und effizient Einsätze leisten zu können.

Beim Zivilschutz ist - da kann ich von meiner eigenen Zivilschutztätigkeit her mitreden - eine Überprüfung der Bestände sinnvoll und wichtig. Zivilschutzarbeit muss auch während des Diensts als sinnvoll angesehen werden können. Wir sind gespannt auf die Umsetzungsvorschläge und auf die Konzepte, mit denen die Strategie umgesetzt wird.

von Siebenthal Erich · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Die SVP-Fraktion nimmt den Bericht "Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015 plus" zur Kenntnis. Der Bericht zeigt auf, mit welchen Massnahmen in Zukunft die Bevölkerung vor Ereignissen jeglicher Art geschützt werden soll. Dass die Schäden bei Ereignissen ein immer grösseres Ausmass annehmen können, ist unbestritten, und somit ist diese Strategie zur Bewältigung richtig. Denn es ist wichtig, dass wir uns dem veränderten Potenzial und den neuen Erkenntnissen betreffend diese Entwicklungen stellen.

Die Kantone und die betroffenen Organisationen wurden in die Vernehmlassung einbezogen. Die Zusammenarbeit der Betroffenen ist eine grosse Herausforderung bei dieser Strategie. Wir verfügen bei diesen wichtigen Elementen in allen Bereichen an der Basis über sehr gute Kräfte. Diese gilt es so zu vernetzen, dass bei Grossereignissen ihre Schlagkraft übernommen werden kann.

Uns befremdet der Hinweis auf den Seiten 5549 und 5574 des Berichtes, dass ein Dienstpflichtsystem geprüft werden soll. Dass für die Bewältigung von Grossereignissen genügend Einsatzkräfte bereitgestellt werden müssen, ist uns klar, dass aber die Dienstpflicht auf andere Einsatzorgane ausgeweitet werden soll, lehnt die SVP-Fraktion ab. Wir dürfen unsere Milizarmee mit dieser Strategie nicht schwächen. Es kann nicht sein, dass bei dieser Neuausrichtung mit der "Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015 plus" durch die Hintertür eine allgemeine Dienstpflicht eingeführt wird. Die Armee wird auch in Zukunft bei der Bewältigung von Grossereignissen ihre Kräfte zur Verfügung stellen. Wir dürfen unsere Milizarmee nicht mit einer Ausweitung der Dienstpflicht konkurrenzieren, denn das wäre eine Schwächung, die ohne Volksentscheid nicht eingeführt werden darf.

Herr Bundespräsident, können Sie uns informieren, wie die Umsetzung erfolgen soll? Die Aussagen auf den Seiten 5549 und 5574 im Bericht, unter dem Titel "Zukunft des Dienstpflichtsystems", beunruhigen uns nämlich.

In der Erwartung, dass hier nicht am Volk vorbei ein neues Dienstpflichtsystem eingeführt wird, nimmt die SVP-Fraktion die "Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015 plus" zur Kenntnis.

Schläfli Urs · Mit-M · Consiglio nazionale · Soletta · Gruppo PPD-PEV

Die Ziele der "Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015 plus" lassen sich vereinfacht so definieren: der bestmögliche Schutz der Bevölkerung in Krisen- und Katastrophenzeiten. Was so einfach tönt, ist in der Umsetzung nicht ganz so einfach. Der Bevölkerungsschutz besteht aus verschiedenen eigenständigen Organisationen wie Feuerwehr, Polizei, Zivilschutz, Gesundheitswesen und auch technischen Betrieben. Zudem sind diese Organisationen kantonal und deshalb oft auch noch unterschiedlich strukturiert. Folglich ist es richtig, dass das Bundesamt für Bevölkerungsschutz vermehrt die Koordination und Überwachung dieser Organisationen wahrnimmt. Die wesentliche Aufgabe des Bundesamtes soll sich jedoch auf die Koordination beschränken. Entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip soll nur dann unterstützend gewirkt werden, wenn die Kräfte der Kantone oder Gemeinden nicht mehr genügen.

Es ist nachvollziehbar, dass die Kantone grösseren Befugnissen des Bundes kritisch gegenüberstehen, solange die Finanzierung im Wesentlichen den Kantonen und Gemeinden obliegt. Es wäre aber gerade bei grösseren Investitionen wichtig, überregional am Markt aufzutreten und Gerätschaften gemeinsam einzukaufen. Dabei wäre nicht nur der finanzielle Aspekt positiv zu werten, mindestens so wichtig wäre auch die einheitliche technische Ausrüstung bei den Gerätschaften. So könnten diese Gerätschaften bei Grosseinsätzen auch überregional eingesetzt werden. Die Interoperabilität wäre gegeben. Es wäre zu wünschen, dass hier eine entsprechende Lösung mit den Kantonen gefunden werden kann.

Im Rahmen dieser Strategie soll auch die Dienstpflicht überprüft werden.

Grundsätzlich ist es richtig, dass Dienstmodelle der Zeit, den Bedürfnissen und den Aufgaben der Organisationen angepasst werden. Die personelle Zuteilung oder Besetzung dieser Organisationen darf diskutiert werden. Gerade auch mit der Reduktion der Armee auf 100 000 Mann wird es Verschiebungen geben müssen. Die Priorität muss aber klar bei der Armee liegen, um deren Bestand sicherzustellen. Zudem ist zu beachten, dass nicht jede Organisation innerhalb des Verbundsystems Bevölkerungsschutz dieselben Anforderungsprofile hat. So hat z. B. der Zivildienst meist planbare Einsätze, während die Feuerwehr notfallmässig innert Minuten vor Ort sein muss. Dies stellt ganz andere Anforderungen an die zeitliche Verfügbarkeit, aber auch an die Fähigkeiten der Dienstleistenden in den verschiedenen Organisationen. Weiters wird nicht jede Organisation von ihren Mitgliedern die gleiche Anzahl Diensttage verlangen können. Die Anzahl Diensttage hängt vom Bedarf der Organisation, von der Häufigkeit der Einsätze, vom personellen Bestand und nicht zuletzt auch von der Ausbildungsdauer und von den Finanzen ab. Bereits heute besteht ein grosser Unterschied in der Anzahl der Diensttage in den verschiedenen Organisationen. Dies den heutigen Bedürfnissen anzupassen und nicht zuletzt eine gewisse Gerechtigkeit zwischen den Diensten zu erreichen soll ein Ziel dieser Strategie sein.

Und wie meist spielt auch hier das Geld eine wichtige Rolle. Die Finanzierung ist zwar heute im Wesentlichen geregelt, die Entschädigung der Dienstleistenden sollte jedoch überarbeitet werden, um auch hier Gerechtigkeit innerhalb der verschiedenen Organisationen zu erreichen, soweit das dann überhaupt möglich ist.

Als letzter Punkt sei noch erwähnt, dass die Kompetenzen und die Aufgabenzuteilung innerhalb des Verbundsystems klar definiert sein müssen. Es geht dabei aber nicht nur um die Zuweisung von Aufträgen, sondern auch darum, wann und unter welchen Umständen eine dieser Organisationen eingesetzt werden darf. Damit soll verhindert werden, dass entsprechende Arbeiten ungerechtfertigterweise durch diese Organisationen ausgeführt werden und der Auftraggeber, meist eine Gemeinde, nichts oder fast nichts zu bezahlen hat. Das ist ja bekanntlich in der Vergangenheit gelegentlich schon mal so vorgekommen.

Wir von der CVP/EVP-Fraktion unterstützen diesen Bericht im Grundsatz, sind uns aber bewusst, dass einzelne Probleme zusammen mit den Kantonen, auch unter Einbezug der Organisationen, noch zu lösen sind.

Flach Beat · Mit-M · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo verde liberale

Lassen Sie mich zuerst meinen Dank für die Erarbeitung dieses Berichtes aussprechen. Mein Dank geht aber auch an alle Mitgliederorganisationen, die nach der Beratung dieses Berichtes bei uns in der SiK waren, Red und Antwort standen, viele interessante und bedenkenswerte Anregungen gemacht und viele, viele Fragen geklärt haben.

Der Schutz der Bevölkerung ist eines unserer ersten und obersten Ziele in diesem Land. Uns obliegt es, ihn so zu organisieren, dass sich die Bevölkerung sicher fühlen kann und dass wir bei einem Schadenereignis eingreifen, retten und schützen können. Der Bericht zeigt auf, wie das in unserem föderalistischen System geschehen kann. Und der Bericht zeigt auch auf, wo eindeutige Verbesserungsmöglichkeiten bestehen. Wie so oft in einem föderalistischen Staat ist es eine Frage der Koordination der verschiedenen Ebenen und der verschiedenen Befehlsgewalten.

Die Schweiz ist etwas kleiner geworden in den vergangenen Jahrzehnten, natürlich nicht von der Fläche her, sondern von den Wegen her. Sie ist zusammengerückt. Zusammengerückt ist sie auch in Bezug auf ihre Empfindlichkeit, beispielsweise jene der technischen Infrastrukturen. Ein Ereignis an einer Ecke der Schweiz kann im Zentrum der Schweiz grosse Auswirkungen haben. Das bedingt, dass wir dazu bereit sind, dort auch einzugreifen und miteinander zu arbeiten.

Der Bericht geht vor allen Dingen darauf ein, wie die herkömmlichen Strukturen von Zivilschutz, Feuerwehr und Armee zusammengeführt werden können, um in einem Verbundsystem zu agieren. Das ist richtig. Der Bericht geht auch auf die Frage ein, wie das in Zukunft personell zu bewältigen ist. Und hier wünschen wir uns, dass der Mut anhält, dies anzudenken - dass die Dienstpflicht vielleicht überarbeitet werden muss -, weiterzuführen und auch nachher im Umsetzungsbericht ein Augenmerk darauf zu legen. Die primäre Ausrichtung des Zivilschutzes auf Katastrophen und Notlagen ist richtig.

Der Zivilschutz soll nicht zum Festhüttenbauer der Nation werden. Gleichwohl ist zu prüfen und mit den Kantonen zu erarbeiten, wie der Zivilschutz auch bei anderen Ereignissen sinnvoll und gerecht eingesetzt werden kann.

Wir sollten uns auch nicht davor scheuen, im Umsetzungsbericht die Kostenfrage genau anzuschauen und zu prüfen, wie wir das in Zukunft gestalten wollen, ob es tatsächlich so bleiben soll, dass gewisse Organisationen eine Grosslast tragen und andere weniger. Insgesamt sehen wir dem Umsetzungsbericht des Bundesrates mit Interesse entgegen und freuen uns darauf, wenn wie gesagt der Mut beibehalten wird, auch herkömmliche Strukturen zu hinterfragen und allenfalls auch über eine allgemeine Dienstpflicht zu diskutieren.

Müller Walter · Mit-M · Consiglio nazionale · San Gallo · Gruppo liberale radicale

Im Zeitalter der Berichte gibt es viele, die, einmal geschrieben, kaum gelesen, schnell abgelegt und schon bald vergessen sind. Einige setzen zum Glück einen respektablen Farbtupfer unter den grauen Mäusen. Der vorliegende Bericht "Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015 plus" ist ein solcher Farbtupfer unter den grauen Mäusen. Wir wissen aber alle, dass Farbe mit der Zeit abbleicht, und genau das ist etwas unsere Befürchtung. Reorganisationen, griffige Strukturen mit klar zugewiesenen Verantwortungs- und Kompetenzbereichen im Sicherheitsverbund Schweiz müssen innert nützlicher Frist angegangen und umgesetzt werden. Kosten senken und trotzdem an Effizienz und Sicherheit gewinnen können wir nur, wenn alle beteiligten Akteure - von der Armee über den Zivilschutz, den Grenzschutz, die Polizei, die Feuerwehr, die Sanität bis hin zu den technischen Betrieben - gut koordiniert und vernetzt sind.

Wegen der unterschiedlichen Zuständigkeiten von Bund und Kantonen und der damit verbundenen Finanzierung einerseits und wegen der zeitlich verschobenen Strukturreformen andererseits wird der Prozess zur Installation des voll wirksamen Sicherheitsverbundes Schweiz anspruchsvoll, aber keineswegs unlösbar. Wenn aber, wie bei der Armee, im laufenden Reformprozess bereits der nächste Bericht ansteht, so ist das für eine umfassende, kohärente Sicherheitsarchitektur wenig hilfreich. Die FDP-Liberale Fraktion wünscht sich ein rasches und koordiniertes Vorgehen. Nur so können Fehlinvestitionen vermieden werden. Insbesondere die an vielen Orten anstehende Erneuerung des Materials für den Zivilschutz verlangt eine rasche und umfassende Koordination - untereinander und auch mit der Feuerwehr.

Nun zum eigentlichen Bericht und dessen politischen Implikationen: Als Folge des Sicherheitspolitischen Berichtes 2010 und des darin stipulierten Sicherheitsverbundes Schweiz, den wir, die FDP-Liberale Fraktion, als bedeutendstes Element des Sicherheitspolitischen Berichtes werten, hat der Bundesrat den Bericht "Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015 plus" in Auftrag gegeben. Zusammen mit der Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr als Vertretung der Kantone wurde unter der Leitung von Regierungsrat Josef Dittli der vorliegende Strategiebericht ausgearbeitet. Wir danken für diesen Bericht, der eine ausgezeichnete Ausgangslage für die anstehenden Reformen schafft. In den Anhörungen in der Sicherheitspolitischen Kommission Ihres Rates wurde der Bericht durchwegs positiv gewürdigt.

Es liegt in der Natur der unterschiedlichen Zuständigkeiten, dass auch etwas unterschiedliche Prioritäten und Handlungsschwerpunkte gefordert werden. Schwerpunktmässig wurde eine klare Kompetenzaufteilung mit einhergehender Verantwortung gefordert. Der Zivilschutz soll klare Aufgaben erhalten, und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz soll stärker koordinieren, die Führungskompetenz aber auf nationale Katastrophen beschränken, was wiederum der Forderung nach klaren Zuständigkeiten entspricht.

Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt diese Forderungen. Wir unterstützen auch die Forderungen des Gemeindeverbandes nach einer vermehrten Berücksichtigung der Bedürfnisse von Gemeinden und Städten. Es ist uns bewusst, dass hier neue Schnittstellen entstehen können, die geklärt werden müssen. Wir begrüssen es ausdrücklich, wenn die verschiedenen Akteure im Sicherheitsverbund Schweiz in die weiteren Arbeiten einbezogen werden. In diesem Zusammenhang sind auch Fragen der Finanzierung zu klären, wobei wir grundsätzlich die im NFA getroffene Lösung nicht infrage stellen. Wenn aber der Bund beim Zivilschutz im Falle von nationalen Katastrophen auf kantonale Mittel zugreifen kann, so ist diese Rückversicherung nicht nur hinsichtlich Führungskompetenz und Unterstellung, sondern auch im Bereich Finanzierung und Materialausrüstung zu klären. Ich bitte den Bundespräsidenten, dazu vielleicht einige Ausführungen zu machen. Dies ist besonders notwendig, damit im Ernstfall eine nationale Katastrophe mit hoher Kompetenz angegangen werden kann. Machen wir also vorwärts, unsere Fraktion wird den Bundesrat dabei unterstützen.

Maurer Ueli · BPR-M · Consiglio federale · Zurigo

Es mag Zufall sein, dass morgen auf dem Bundesplatz das Jubiläum zum 50-jährigen Bestehen des Zivilschutzes gefeiert wird. Vielleicht können Sie am Schluss der Session einen Rundgang machen und sich diese 50 Jahre Zivilschutz vor Augen führen. Vielleicht ist es, wenn man jetzt in die Zukunft schaut, wichtig zu wissen, woher man kommt. 50 Jahre Zivilschutz, das zeigt: Der Zivilschutz ist in der Zeit des Kalten Krieges aufgebaut worden. Er befasste sich während rund 40 Jahren, in der Zeit der weltweiten atomaren Aufrüstung, primär mit dem Bau von Schutzbauten und konzentrierte sich insbesondere auch in der Ausbildung darauf, im Falle eines atomaren Schlages die Bevölkerung zu schützen, zu retten. Das hat sich verändert.

Dieses Jahr feiern wir auch 10 Jahre Bevölkerungsschutz. Die Weiterentwicklung des Zivilschutzes war die Überführung in das Bundesamt für Bevölkerungsschutz: Man hat den Begriff des Zivilschutzes weiter gefasst und alle Elemente, die für den Schutz der Bevölkerung in Krisenfällen zuständig sind, in einem Bundesamt zusammengefasst. Es sind dies Elemente der Polizei, der Sanität, der Infrastrukturwerke - denken Sie an Strom -, der Feuerwehr sowie der Zivilschutz. Der Zivilschutz ist also noch ein Element innerhalb des Bevölkerungsschutzes.

Und sozusagen pünktlich zu diesem 10-Jahr-Jubiläum hat man diesen noch einmal erweitert und den Begriff "Sicherheitsverbund Schweiz" geprägt. Er ist also etwas weiterentwickelt worden, in der Erkenntnis, dass zum Schutz der Bevölkerung und zur besseren Sicherheit alle, die im Sicherheitsbereich tätig sind, zusammengefasst werden müssen. So viel zum Begriff "Sicherheitsverbund Schweiz".

Der Bevölkerungsschutz und der Zivilschutz als Element davon sind eigentlich geprägt durch das föderalistische System. Zuständig sind letztlich die Kantone, und das bedingt eine enge Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen, damit die Sicherheitsinstrumente rechtzeitig eingesetzt werden können. So ist auch der Bericht entstanden, den Sie heute diskutieren - in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen. Die Führung lag bei den Kantonen. Der Bericht ist eigentlich eine Auslegeordnung dessen, was wir erreicht haben. Er ist aber viel mehr als eine Auslegeordnung dessen, was wir erreicht haben. Er gibt eigentlich auch die weitere Stossrichtung vor. Wohin wollen wir gehen? Als Konsequenz des Berichtes über den Bevölkerungsschutz haben wir zwei weitere Arbeitsgruppen eingesetzt, die die Weiterentwicklung bearbeiten sollen. Wir haben bewusst getrennt zwischen dem Bevölkerungsschutz, der alle diese Instrumente umfasst, und dem Zivilschutz, den wir separat behandeln.

Was bleibt gleich im Teil Bevölkerungsschutz? Da ist der Fokus auf der Bewältigung von Katastrophen und Notlagen; es geht um Dinge wie Naturkatastrophen und Stromausfälle. Das ist ein Teil des Bevölkerungsschutzes. Grundsätzlich sind die Kantone zuständig für den Bevölkerungsschutz. Der Bund ist im Bevölkerungsschutz zuständig bei bestimmten Ereignissen wie erhöhter Radioaktivität und Epidemien, weil dazu auf Stufe Bund die Mittel vorhanden sind und der Einsatz auch geübt wird. Aber die Elemente der Zusammenarbeit mit der Armee bei Katastrophen und Notlagen bleiben gleich.

Was ist neu oder soll verändert werden? Es gibt eine stärkere Koordination des Verbundsystems als Ganzes innerhalb des Sicherheitsverbundes Schweiz, es sollen zentrale Ansprechstellen geschaffen werden. Da sind wir daran, das haben wir auch bereits zum Teil realisiert. Bund und Kantone brauchen eine Plattform. Die Kantone und Gemeinden brauchen sozusagen gleiche "Einfluglöcher". Es kann nicht sein, dass in Notlagen jemand durch viele Ämter hindurchgereicht wird. Das müssen wir verbessern. Eines der Ziele ist ferner die Schaffung eines elektronischen Lageverbundsystems, damit man überall auf dasselbe Lagebild zugreifen kann, damit man von der gleichen Analyse ausgehen kann. Da sind wir auf gutem Weg, das haben wir bereits geprüft bei Stabsrahmenübungen. Dann müssen die Schnittstellen bereinigt werden. Wer ist wann wofür zuständig? Wer kommt mit welchem Material, wenn etwas passiert? Diese Bereiche sollen jetzt in einem Bevölkerungsschutzbericht weiterentwickelt werden. Wie wird die Ausbildung konzentriert, damit alle dieselbe Sprache sprechen? Wie wird das Material koordiniert, das in einem solchen Fall zum Einsatz gelangt? Bei Feuerwehr und Zivilschutz sind als Beispiel gleiche Pumpen zu nennen, die im Falle eines Unwetters zum Einsatz gelangen, also gleiche Geräte in Krisenlagen. Es kann dieselbe Ausbildung organisiert werden, wenn die gleichen Geräte benutzt werden können.

Wie gehen wir weiter vor? Diese Arbeit des Bevölkerungsschutzes mit den Kantonen muss wiederum eng begleitet werden, damit wir hier die Mittel gezielt einsetzen und sie dann auch rechtzeitig zum Einsatz kommen. Die Arbeitsgruppe ist an der Arbeit. Wie gehen wir bezüglich der Weiterentwicklung des Bevölkerungsschutzes, bezüglich der Ausbildung vor, damit das richtig zum Einsatz kommt? Der Zivilschutz hat eine besondere Geschichte und war bis vor zehn Jahren ein eigenes Bundesamt, das jetzt erweitert worden ist. Auch hier bleibt die primäre Ausrichtung gleich: Man ist auf Katastrophen und Notlagen ausgerichtet und nimmt auf die föderalistische Struktur Rücksicht.

Was ist beim Zivilschutz aus unserer Sicht neu oder was soll geprüft werden? Zunächst prüfen wir die Schaffung interkantonaler Stützpunkte. Kleinere Kantone sind nämlich nicht zwingend in der Lage, alle Instrumente, alles Material selber anzuschaffen. Wir möchten hier beim Zivilschutz prüfen, ob interkantonale Stützpunkte geschaffen werden sollen. Kleinere Kantone oder Kantone im Berggebiet haben andere Aufgaben als grosse Kantone mit urbanen Gebieten. Es soll geprüft werden, ob Kantone miteinander einen Stützpunkt schaffen und damit auch das Material gemeinsam beschaffen können.

Zur Zusammenarbeit mit anderen Organisationen, mit der Feuerwehr und der Armee, ein einfaches Beispiel: Bei einer Überschwemmung kommt in der Regel zuerst die Feuerwehr mit ihren Pumpen, dann kommen vielleicht der Zivilschutz und die Armee; und wenn nicht gleiche Wasserpumpen zur Verfügung stehen, muss immer alles abgezogen werden. Hier gibt es Koordinationsbedarf. Das muss man auch in Bezug auf den Zivilschutz überprüfen.

Was hier ebenfalls geprüft werden soll - und da werden wir nach der Abstimmung über die allgemeine Wehrpflicht eine separate Arbeitsgruppe einsetzen -, ist die Zivilschutzdienstpflicht. Wir haben hier eine etwas gegenläufige Entwicklung: In städtischen Gebieten, beispielsweise in Basel, sind noch rund 50 Prozent der Leute militärdienstpflichtig; damit wird der Anteil der Zivilschutzleistenden sehr hoch. Das heisst, dass diese sofort in eine Reserve eingeteilt werden. In den ländlichen Kantonen hingegen, in der Innerschweiz oder in Appenzell, liegt die Militärdienstpflicht noch bei 80 Prozent und mehr; da ist dann entsprechend das Reservoir für den Zivilschutz relativ klein. Diese Kantone können immer wieder von Naturkatastrophen heimgesucht werden. Hier wollen wir prüfen, wie dieses Ungleichgewicht verringert werden kann.

Soll ein interkantonaler Ausgleich geschaffen werden oder gehen wir dazu über, dass wir auch zu Beginn Leute, die eigentlich militärdiensttauglich sind, in den Zivilschutz einteilen, damit ein Gleichgewicht gewährleistet werden kann? Das sind spannende Fragen. Dazu brauchen wir, mit den Kantonen, etwas Zeit. Wir möchten aber zuerst die Abstimmung über die allgemeine Wehrpflicht abwarten.

Für uns, und damit kann ich vielleicht auf die Frage von Herrn von Siebenthal antworten, ist es klar, dass die Armee bei der Rekrutierung grundsätzlich Priorität hat; das ist in der Verfassung auch so vorgeschrieben. Es gibt aber durchaus in Einzelfällen vielleicht die Möglichkeit, dass die eine oder andere Ausnahme erfolgt, auch um die Kader aufzustocken. Das wird uns einige Zeit beschäftigen.

Ziel ist es, den Zivilschutz so aufzustellen, dass er rechtzeitig zum Einsatz kommen kann, dass er personell gut bestückt ist und dass er über das entsprechende Material und auch über die Ausbildung verfügt. Eine gewisse interkantonale Zusammenarbeit ist wahrscheinlich ein Mittel, um das zu verstärken. Interkantonale Zusammenarbeiten kennen wir ja auch aus anderen Gebieten; Konkordate sind dann zum Teil die Lösungen. Sie sehen, dass wir hier eigentlich in die Zukunft zu schauen haben und das so aufzustellen haben, dass es auch funktioniert.

Der Zivilschutz wird ja immer wieder unterschätzt. Wir stellen aber fest, dass der Zivilschutz neben der Feuerwehr bei Naturkatastrophen immer wieder das Mittel der ersten Stunde ist, dass er zum Einsatz kommt und hervorragende Arbeit leistet. Es ist auch nicht so, dass der Zivilschutz zur Festinfrastruktur gehört. Wir schätzen das, weil eine der Aufgaben des Zivilschutzes oder anderer Instrumente ja die Zusammenarbeit mit zivilen Behörden ist. Wenn beispielsweise der Zivilschutz am letzten Wochenende in Biel am Eidgenössischen Turnfest zum Einsatz kam, dann war das auf hochprofessionellem Niveau. In einem Sturm zusammen mit der Polizei, der Feuerwehr und der Sanität, also den Elementen des Bevölkerungsschutzes, sowie der Armee rechtzeitig zum Einsatz zu gelangen, das war hohe Schule; man lernt das, man kann das. Solche "Echtzeiten" sind für den Zivilschutz gute Möglichkeiten, zum Einsatz zu kommen und sich miteinander abzusprechen.

Insgesamt danke ich für die gute Aufnahme dieses Berichtes zum Bevölkerungsschutz. Er ist die Auslegeordnung, die wir mit den Kantonen erstellt haben; wir haben den Handlungsbedarf entsprechend lokalisiert. Das geht in Richtung einer noch engeren Zusammenarbeit aller Bevölkerungsschutzelemente und in Richtung der Lösung der Zivilschutzprobleme; da gibt es Bestandesprobleme und materielle Probleme.

Auch hier wird eine der wesentlichen Fragen - Herr Nationalrat Walter Müller hat sie angesprochen - die Aufteilung der Finanzen sein: Wer bezahlt was? Das ist die Frage, die am Schluss immer auf dem Tisch bleibt, wenn mit Kantonen gehandelt wird. Sie werden über Folgeberichte dann wieder informiert. Es soll aus unserer Sicht nicht einfach Papier sein, sondern wir möchten da tatsächlich diese Sicherheitsinstrumente weiterentwickeln und zum Einsatz bringen. Denn Sicherheit ist eines der Güter, die für unsere Gesellschaft wichtig und massgebend sind. Die Sicherheit kann immer rascher gefährdet werden.

Graf Maya · P-F · Consiglio nazionale · Basilea-Campagna · Gruppo dei Verdi

Präsidentin (Graf Maya, Präsidentin): Der Bundesrat und die Kommission beantragen, vom Bericht Kenntnis zu nehmen.

Vom Bericht wird Kenntnis genommen

Il est pris acte du rapport