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Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento. Procedura di risanamento

Walter Hansjörg · 1VP-M · Consiglio nazionale · Turgovia · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Präsident (Walter Hansjörg, erster Vizepräsident): Wir setzen die Eintretensdebatte fort.

Gadient Brigitta M. · Mit-F · Consiglio nazionale · Grigioni · Gruppo BD

Im Namen der BDP-Fraktion beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und somit der Kommissionsminderheit zuzustimmen.

Wir teilen die Meinung, die auch von Experten und Praktikern immer wieder geäussert wird, dass das schweizerische Insolvenzrecht zwar insgesamt tauglich und praktikabel ist und sicher keine Totalrevision erfordert, dass es aber doch auch verschiedene Schwächen aufweist. Es macht deshalb Sinn, ja ist unseres Erachtens nötig, insbesondere das Recht über das Nachlassverfahren in verschiedenen Punkten zu revidieren: mit der Erleichterung des Zugangs zur Nachlassstundung, dem Einbau der Vorteile des aktienrechtlichen Konkursaufschubs ins Nachlassverfahren des SchKG, der Verstärkung der Gläubigermitwirkung während der Nachlassstundung sowie der Einführung einer Verfahrenskoordination. Im Interesse eines Ausbaus der Möglichkeiten von Unternehmenssanierungen soll man verschiedene Korrekturen vornehmen, ohne dabei natürlich die notwendige Rechtssicherheit zu vermindern. Kurz, es macht unseres Erachtens Sinn, dass die Nachlassstundung nach der neuen Konzeption nicht mehr zwingend in einem Nachlassvertrag oder in einem Konkurs endet.

Denjenigen, die ein Nichteintreten auf die Vorlage mit dem Interesse der Arbeitnehmer begründen, muss ich entgegenhalten, dass es mit Blick auf das Interesse der Arbeitnehmer und die Erhaltung von Arbeitsplätzen oft viel sinnvoller wäre, wenn eine Lösung wie die vorgeschlagene möglich wäre. Das spricht überhaupt nicht gegen Transparenz und Vertrauen, ganz im Gegenteil. Natürlich gibt es zu verschiedenen der vorgesehenen Neuerungen noch offene Fragen. Diese können aber im Rahmen der Detailberatung angegangen und im Einzelfall geprüft werden, ohne dass jetzt hier die ganze, grundsätzlich wichtige und nötige Vorlage infrage gestellt wird. Auch die ebenfalls zu diskutierende Revision des Obligationenrechts sollte nicht ins Feld geführt werden, um die jetzige Vorlage zu verzögern.

Dass es in einem Nachlassverfahren Abstriche für alle geben wird - für Gläubiger und Arbeitnehmer -, wird nicht zu vermeiden sein. Aber genau wegen der Probleme gibt es ja einen Sanierungsfall. Die Frage ist doch letztlich: Wie steht es beim direkten Vergleich zwischen dem geltenden Recht und der Revisionsvorlage? Wie sieht es da unter dem Strich aus? Da meinen wir doch, dass das Pendel insgesamt zugunsten der Revisionsvorlage ausschlägt. Wie gesagt, Verbesserungen oder offene Fragen können bei der Detailberatung durchaus noch aufgegriffen werden.

Die Mehrzahl der Vernehmlassungsteilnehmer begrüsst denn auch die vorgeschlagene Teilrevision des SchKG, im Besonderen, wie gesagt, auch die Experten aus der Praxis. Der Revisionsbedarf in den aufgegriffenen Punkten ist da, insbesondere die Neuregelung des im Rahmen der Nachlassstundung anzuwendenden Verfahrens wird für sachgerecht angesehen. Mit der Vorlage werden die Rahmenbedingungen für eine Stabilisierung und Sanierung von Unternehmen massgeblich verbessert, was nicht zuletzt dem Erhalt von Arbeitsplätzen dienen kann und soll. Sodann wird auch - das ist ebenfalls wichtig - bereits die Konkursprävention verbessert.

Ich komme zum Schluss: Man sollte sanierungsbedürftigen Unternehmen bessere gesetzliche Möglichkeiten geben, um aus den Problemen herauszukommen. Die vorliegende Revision greift dieses wichtige Anliegen auf - auch im Interesse unserer Arbeitsplätze und gerade in der jetzigen, besonders schwierigen Lage.

Die BDP-Fraktion ist deshalb der Auffassung, dass die Vorlage ein wichtiges Anliegen aufnimmt und seine Behandlung nicht verzögert werden soll. Sie wird für Eintreten stimmen.

Vischer Daniel · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dei Verdi

Diese Vorlage geht ja unter anderem auf das Swissair-Grounding zurück. Das jährt sich jetzt zum zehnten Mal, es war ein Schock. Die Vorstösse sprossen aus dem Boden, alle wussten es besser, es war die Rede davon, dass ein Konzern-SchKG besser wäre - das Gegenteil hat sich bewahrheitet. In der konkreten Abwicklung der Sanierung des Werkplatzes und der Swissair, später Swiss, war das SchKG gar nicht so schlecht. Es erlaubte vor allem auch, die Nebenbetriebe zu retten, auch wenn Sie gehört haben, dass einer dieser Nebenbetriebe heute mit einer Hiobsbotschaft konfrontiert ist: Der renommierte Industriebetrieb SR Technik will 200 bis 250 Leute entlassen; ich sage hier als gewerkschaftlich Zuständiger für diesen Bereich, dass alles unternommen wird, um diese Entlassungen zu minimalisieren und sicherzustellen, dass sich sozialverträgliche Lösungen durchsetzen.

Diese Vorlage ist unausgegoren. Den einen geht sie zu wenig weit in Bezug auf Regelungen im OR und auf ein weiter gehendes Sanierungsrecht, und aus Arbeitnehmersicht muss ganz konkret festgehalten werden, dass diese Vorlage einseitig ist. Im Mittelpunkt steht der bekannte Artikel 333 OR, ein Schlüsselartikel im ganzen Bereich der Betriebsübernahmen. Er garantiert während einer gewissen Dauer die vorbestehenden Arbeitsverhältnisse zu den alten Bedingungen. Das heisst, er verhindert - und das ist zentral -, dass Betriebe ausgelagert oder verkauft werden mit dem Ziel des Lohndumpings bei gleichzeitig grossem Gewinn für den Käufer. Diese Bestimmung gerät nun ins Wanken. Das ist der Hauptgrund, warum dieser Vorlage nicht zugestimmt werden kann. Es kann ja nicht sein, dass unsere Seite gratis zur Bodigung einer zentralen Errungenschaft des Arbeitnehmerschutzes Hand bietet. Es war übrigens ein ziemlich skandalöser Vorfall, dass der Bund bei der Swiss-Gründung per Gutachten einseitig feststellte, Artikel 333 OR gelte nicht. Das jetzt zehn Jahre später im Sanierungsfall zum Gesetz zu erheben ist abwegig.

Auch die reine Sozialplanpflicht führt als Gegenleistung nicht weiter. Die meisten GAV-Betriebe haben Sozialpläne. Es braucht materielle Grundlagen betreffend die inhaltlichen Obliegenheiten eines Sozialplans, die verankert werden müssen. Vor allem wäre es zukunftsweisend, wenn ab einer bestimmten Grösse eines Betriebs eine GAV-Pflicht ins Zentrum des Wirtschaftsrechts dieses Landes geriete. Das wäre die Anknüpfung an die grosse Tradition der schweizerischen Sozialpartnerschaft, die leider seit 1990 gefährdet ist. In eine solche Richtung müsste ein neues Sanierungsrecht mit ausgestaltet werden.

Bodigen Sie diese Vorlage, sie bringt nichts. Economiesuisse kann schreien, wie sie will - wir machen die Gesetze.

de Buman Dominique · Mit-M · Consiglio nazionale · Friburgo · Gruppo PCD/PEV/glp

Les raisons qui nous amènent à nous prononcer aujourd'hui sur cette modification du droit de l'assainissement dans la loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite ne sont que trop connues: déclenchement trop tardif de la procédure d'assainissement, privilège fiscal de la Confédération quant aux créances de TVA en cas de faillite ou encore perte de confiance des acteurs en jeu lors de la publication du sursis concordataire.

Nous sommes d'avis que le projet présenté aujourd'hui peut être le point de départ d'un droit de l'assainissement efficace et complet. Même si la solution pour y parvenir doit passer par des adaptations et une révision du droit de l'assainissement dans le Code des obligations, nous sommes persuadés, nous membres du groupe PDC/PEV/PVL, que la révision du droit régissant la procédure concordataire constitue une avancée nécessaire.

Dans la situation économique actuelle et future, les entreprises connaissant des difficultés financières doivent pouvoir survivre. Le report de la faillite avec le système du sursis concordataire provisoire tel que proposé par le projet du Conseil fédéral va dans ce sens, et le Parlement se doit de suivre l'exécutif dans sa volonté de réforme. La plupart des experts du domaine, de même que l'Association pour le droit des poursuites et de la faillite ont donné leur aval à la volonté du Conseil fédéral de prendre en considération les intérêts des créanciers et des travailleurs, tout en rendant possible la survie de l'entreprises susceptible d'assainissement.

Même si de nombreux points restent à éclaircir dans la discussion de fond et que certaines propositions sont à rejeter, il serait quand même dangereux de repousser aux calendes grecques cette réponse adéquate aux difficultés qui menacent actuellement notre économie.

C'est la raison pour laquelle notre groupe vous demande d'entrer en matière sur le projet présenté et donc de suivre la minorité de la commission.

Sommaruga Simonetta · BR-F · Consiglio federale · Berna

Das Muster ist nicht ganz unbekannt: Immer wenn etwas passiert, erwartet man von der Politik eine Lösung. Das war auch so nach dem Zusammenbruch der Swissair im Jahr 2001.

Die Botschaft, die Ihnen heute vorliegt, geht unter anderem auch auf diese Situation zurück. Damals hatten diverse parlamentarische Vorstösse vom Bundesrat verlangt, das geltende Sanierungsrecht zu überprüfen. Zwei Expertengruppen haben in den vergangenen Jahren in ausführlichen Berichten zu dieser Frage Stellung genommen und konkrete Vorschläge unterbreitet. Dabei ist man zum Schluss gekommen, dass das heute geltende Sanierungsrecht an sich ein taugliches und praktikables Mittel zur Rettung von gefährdeten Unternehmen ist, dass es aber auch Optimierungsmöglichkeiten gibt.

Der Entwurf des Bundesrates geht davon aus, dass es keine grundsätzliche Neuausrichtung des Sanierungsrechts braucht. Es geht vielmehr darum, eine Reihe von punktuellen Verbesserungen vorzunehmen, und das mit dem Ziel, die Wirtschaft zu stärken und Arbeitsplätze zu erhalten.

Die Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen beantragt nun Nichteintreten auf die Vorlage des Bundesrates. Ich bitte Sie, diesem Antrag nicht zu folgen und auf die Vorlage einzutreten. Es ist gerade in einer Wirtschaftskrise wichtig, ein möglichst effektives Sanierungsrecht zur Hand zu haben. Mit einem Nichteintreten auf die Vorlage des Bundesrates würde verhindert, dass die bestehenden Schwachstellen des geltenden Rechts beseitigt werden.

Bei einer derart grossen und politisch teilweise umstrittenen Vorlage ist es verständlich, dass einzelne Vorschläge bei gewissen Interessengruppen Widerstand hervorrufen. Es wäre aber aus Sicht des Bundesrates bedauerlich, wenn die Kritik an einzelnen Punkten einer Vorlage zu einem Nichteintreten auf die Vorlage als Ganzes führen würde. Die Vorlage des Bundesrates lässt sich übrigens auch leicht in verschiedene Einzelteile auftrennen, die man isoliert diskutieren und bei Bedarf anpassen kann. Sogar dann, wenn einzelne Bestandteile des Revisionspaketes gestrichen würden, könnten die anderen, die weniger umstrittenen Punkte, dennoch rasch verabschiedet und in Kraft gesetzt werden und in den kommenden Jahren der Praxis bei der Sanierung von Unternehmen hilfreich sein.

Ich möchte in diesem Zusammenhang vor allem an das Konkursprivileg der Mehrwertsteuer erinnern, das ja in vielen Fällen eine Sanierung faktisch verhindert. Der Bundesrat hat Ihnen deshalb beantragt, dieses Privileg raschestmöglich wieder zu streichen. Bei einem Nichteintreten auf die Vorlage bleibt auch das Mehrwertsteuerprivileg weiterhin in Kraft und steht unter Umständen einer erfolgreichen Sanierung von Unternehmen weiterhin im Weg.

Der zweite Punkt, den ich hervorheben möchte, sind die Auswirkungen dieser Vorlage auf die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Diese sind von einer Insolvenz ihrer Arbeitgeber regelmässig am stärksten betroffen, weil sie ihren Arbeitsplatz verlieren. Der Entwurf des Bundesrates beinhaltet eine Lösung, wonach ein Dritter, der im Rahmen einer Sanierung einen Betrieb oder einen Teil eines Betriebs erwirbt, nicht mehr verpflichtet sein soll, sämtliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu übernehmen. Vielmehr soll es neu zulässig sein, nur noch einen Teil der Arbeitsverträge weiterzuführen. Dadurch werden in vielen Fällen ein Verkauf und eine Sanierung überhaupt erst möglich, was im Ergebnis dazu führen wird, dass zumindest ein Teil der Arbeitsplätze gerettet werden kann. Der Bundesrat ist sich aber bewusst, dass diese Möglichkeit auch als Schwächung der Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufgefasst wird. Genau das will der Bundesrat verhindern. Er beantragt Ihnen deshalb, eine allgemeine Sozialplanpflicht ins Obligationenrecht einzuführen, und zwar für sämtliche Fälle von Entlassungen einer grösseren Zahl von Mitarbeitenden.

Das von der Mehrheit Ihrer Kommission beantragte Nichteintreten auf die Vorlage hätte nicht nur zur Folge, dass ein potenzieller Übernehmer weiterhin verpflichtet wäre, sämtliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu übernehmen - was heute in gewissen Fällen Sanierungen erschweren oder sogar verhindern kann -, sondern wir verpassten vor allem auch die Chance, in der Schweiz eine Sozialplanpflicht einzuführen, von der viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren würden. Aus Sicht des Bundesrates wird der Nutzen, der den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch die Sozialplanpflicht entstehen wird, die befürchteten Nachteile der übrigen Teile der Vorlage übersteigen.

Die nächste Krise kommt bestimmt. In der Krise wird dann jeweils schnell der Ruf nach einer Revision des Sanierungsrechts laut. Ist die Krise aber da, ist es regelmässig zu spät, um reagieren zu können. Es droht dann vielmehr die Gefahr einer Überreaktion oder von nichtdurchdachten Schnellschüssen. Ein Eintreten auf die Vorlage würde es Ihnen erlauben, jetzt ohne Zeitdruck die möglichen Massnahmen zu diskutieren und eine Lösung zu finden, mit der wir in einer neuen Krise besser vorbereitet wären.

Ich bitte Sie aus diesen Gründen, auf die Vorlage des Bundesrates einzutreten und die Chance zu packen, die positiven Seiten dieser Vorlage zu diskutieren und dann auch zu verabschieden.

Stamm Luzi · Mit-M · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Ich rufe nur ganz kurz in Erinnerung, worüber Kollege Sommaruga und ich Sie ja schon gestern informiert haben, dass die Kommission mit 15 zu 9 Stimmen beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten. In der ersten Kommissionssitzung haben wir Experten angehört und sind ohne Gegenantrag auf das Geschäft eingetreten. In der zweiten Kommissionssitzung kamen aber die beiden Anträge von links und rechts.

Mit 15 zu 9 Stimmen empfiehlt Ihnen die Kommission, nicht einzutreten, dies im Gegensatz zur Minderheit Huber und zum Bundesrat.

Sommaruga Carlo · Mit-M · Consiglio nazionale · Ginevra · Gruppo socialista

Je rappelle brièvement ce que je vous ai dit au sujet de ce projet. La commission a décidé, par 15 voix contre 9, de ne pas entrer en matière, et cela en raison des critiques venues de deux bords politiques. Du côté de la gauche, on a critiqué le fait que cette révision du droit de l'assainissement ferait perdre des droits aux salariés, et, du côté bourgeois, on a relevé qu'il y aurait des problèmes quant à l'efficacité des nouvelles dispositions, car les mesures prévues n'interviendraient pas assez rapidement pour parvenir à assainir.

En d'autres termes, ces deux types de critiques aboutissent au fait que la majorité de la commission considère que l'exercice n'en vaut pas la peine dans la mesure où cela conduira de toute façon à un rejet du projet.

Je vous invite donc à suivre la majorité et, par conséquent, à ne pas entrer en matière.

Votazione

Le président (Germanier Jean-René, président): Le Conseil fédéral soutient la proposition de la minorité d'entrer en matière.

Abstimmung - Vote

Für Eintreten ... 42 Stimmen

Dagegen ... 97 Stimmen