11.3511, 11.416
Obligatorische Erdbebenversicherung / Obligatorische Erdbebenversicherung
Walter Hansjörg · P-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Ich eröffne die Nachmittagssitzung und begrüsse Herrn Bundesrat Maurer unter uns. Er vertritt die Bundespräsidentin. Frau Widmer-Schlumpf ist ins Wallis zum Ort des Busunglücks gereist und trifft dort einen Teil der belgischen Regierung, welche ebenfalls an den Unglücksort gekommen ist.
Verfahrensbeitrag
11.3511
Antrag der Mehrheit
Ablehnung der Motion
Antrag der Minderheit
(Jans, Buttet, Nordmann, Nussbaumer, Parmelin, Semadeni, Thorens Goumaz, Wyss Ursula)
Annahme der Motion
Proposition de la majorité
Rejeter la motion
Proposition de la minorité
(Jans, Buttet, Nordmann, Nussbaumer, Parmelin, Semadeni, Thorens Goumaz, Wyss Ursula)
Adopter la motion
11.416
Antrag der Mehrheit
Der Initiative keine Folge geben
Antrag der Minderheit
(Badran Jacqueline, Jans, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni, Wyss Ursula)
Der Initiative Folge geben
Proposition de la majorité
Ne pas donner suite à l'initiative
Proposition de la minorité
(Badran Jacqueline, Jans, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni, Wyss Ursula)
Donner suite à l'initiative
Bourgeois Jacques · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · FDP-Liberale Fraktion
Aussi bien l'initiative parlementaire Leutenegger Oberholzer que la motion Fournier prévoient la mise en place dans notre pays d'une assurance obligatoire contre les tremblements de terre avec une prime unifiée sur tout le territoire. Nous savons que les séismes de forte amplitude sont heureusement extrêmement rares dans notre pays. Selon les statistiques, de tels événements peuvent se produire tous les mille ans, le dernier en date étant celui de 1356 qui avait vu la destruction d'une partie de la ville de Bâle.
La majorité de votre commission est d'avis qu'il n'y a pas lieu de légiférer en la matière pour les raisons suivantes.
1. La Confédération ne peut légiférer que dans quelques domaines spécifiques du droit de la construction. Il s'agit surtout des ouvrages publics comme les installations nucléaires, les barrages, les routes nationales ou les chemins de fer.
2. L'introduction d'une prime unique dans tout le pays nécessiterait une modification de la Constitution et devrait par conséquent être soumise au peuple dans un premier temps.
3. 19 cantons disposent d'une assurance-bâtiment avec création d'un pool qui couvre, en cas de tels séismes, deux fois 2 milliards de francs. Le canton de Zurich a même sa propre législation en la matière, avec une couverture des dommages éventuels de deux fois 1 milliard de francs. Les sept autres cantons ont, quant à eux, des assurances privées. Une assurance obligatoire reviendrait par conséquent à s'immiscer dans leur gouvernance.
4. La Confédération est consciente des enjeux. Elle a institué une plate-forme avec les milieux intéressés avec pour objectif de trouver des solutions tout en préservant la souveraineté des cantons. En fait, le dialogue avait été gelé faute d'acceptation des propriétaires, mais le Conseil fédéral veut convoquer une nouvelle table ronde à ce sujet.
Pour une minorité de la commission, il y a lieu de tout de même légiférer en la matière au vu des dangers et des risques potentiels qui, s'ils s'avèrent, pourraient créer d'importants dommages, aussi bien matériels que financiers.
La commission vous recommande, par 15 voix contre 8, de ne pas donner suite à l'initiative parlementaire Leutenegger Oberholzer et, par 11 voix contre 10 et 4 abstentions, de rejeter la motion Fournier.
Leutenegger Filippo · Mit-M · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion
Die Schweiz, insbesondere das Wallis und Basel, ist einer mässigen bis mittleren Erdbebengefahr ausgesetzt. Das ist bekannt. Derzeit gibt es keine obligatorische Erdbebenversicherung ausser im Kanton Zürich, wo die Versicherungsdeckung eine Milliarde Franken beträgt. Im Pool der Erdbebendeckung der 18 kantonalen Gebäudeversicherungen sind freiwillige Leistungen im Falle eines Erdbebens von 2 Milliarden Franken abgesichert. Die privaten Versicherer stellen 200 Millionen Franken für eine Entschädigung nach einem Erdbeben bereit. Die Hauseigentümer haben allerdings schon heute die Möglichkeit, sich freiwillig gegen Erdbebenschäden zu versichern, aber nur wenige machen es.
Diese Summen reichen natürlich bei einem schweren Erdbeben wie jenem von 1356 in Basel bei Weitem nicht aus, um die Schäden zu decken. Deshalb verlangen die parlamentarische Initiative Leutenegger Oberholzer und die Motion Fournier eine obligatorische Erdbebenversicherung mit Einheitsprämie in Anlehnung an das System der kantonalen Elementarschadenversicherungen. Das heisst, alle Versicherten müssen, unabhängig von der Lage des versicherten Objekts, bei gleicher Deckung die gleiche Prämie bezahlen.
Die Kommission ist sich der Risiken bewusst, die ein Erdbeben für die Schweiz, ihre Bevölkerung, ihre Immobilien und ihre Infrastrukturen, darstellt. Dennoch ist in den Augen der Kommissionsmehrheit eine obligatorische Gebäudeversicherung gegen Elementarschäden mit Einheitstarifen, mit landesweit einheitlichen Prämien, nicht sinnvoll und vor allem nicht zielführend. Ich nenne fünf Gründe:
1. Die Kommission weist darauf hin, dass die Kosten- und Risikoanalyse versicherungstechnisch fast nicht lösbar ist, unabhängig davon, ob es sich um ein Ereignis handelt, das einmal pro Jahrhundert oder einmal pro Jahrtausend auftritt. Das sind die Dimensionen. Es ist übrigens zu bezweifeln, ob eine Versicherung zur Deckung der Schäden, die ein solch aussergewöhnliches Naturereignis an Gebäuden mit einer Lebensdauer von 50 bis 200 oder gar 300 Jahren verursachen könnte, die geeignete Lösung ist. Wie gross muss denn der Risikofonds sein? Muss er beispielsweise ein Risiko von 20 Milliarden, wie jetzt vorgeschlagen, oder eines von 100 Milliarden Franken oder noch mehr vorsehen? Was passiert, wenn der Schadenfall zu früh eintritt und der Risikofonds überhaupt noch nicht geäufnet ist oder wenn der Schaden viel grösser ist als angenommen? Es ist fraglich, ob überhaupt eine Lösung gefunden werden kann, die Jahrzehnte oder gar Jahrhunderte nach Eintritt eines Schadenfalles noch Bestand hat. Das sind die zeitlichen Dimensionen.
2. Eine Versicherung für Schäden an privaten Immobilien kann bei einem grösseren Erdbeben nur einen Teil der Gebäudeschäden auffangen. Für alle zerstörten Infrastrukturen, die ebenfalls zum Haus gehören, muss ohnehin die öffentliche Hand solidarisch aufkommen, deshalb lässt sich ein solches Einzelereignis gar nicht abdecken. Das wäre etwa so, wie wenn Sie bei einer Autohaftpflichtversicherung Beine und Arme versichern wollten, nicht aber den Rest des Körpers.
3. Die Initianten wollen eine tragbare Prämie. Alle Versicherten müssten unabhängig von der Lage des versicherten Objekts bei gleicher Deckung gleiche Prämien zahlen. Das ist aber definitiv keine Risikoprämie mehr wie bei anderen Elementarschäden, weil dort die Prämie nach dem möglichen Schadenfall bestimmt wird, also auf dem Versicherungswert basiert. Bei einem Erdbeben hingegen spielt der Versicherungswert eine untergeordnete Rolle für das Risiko, entscheidend ist die Erdbebensicherheit des Gebäudes. Das heisst konkret, dass die Neubauten, die erdbebensicher sind, für die Altbauten zahlen müssten, obwohl sie selber praktisch kein Risiko aufweisen - eine ziemlich absurde Konstruktion. Würden hingegen die Prämien nach Risiko gestaffelt, würden alle Altbauten im historischen Kern einer Stadt, welche unter Denkmalschutz stehen oder aus baurechtlichen Gründen nicht abgerissen oder ersetzt werden können, für das Risiko bezahlen. Konkret: Ein Leben in der Altstadt wäre noch teurer, ohne dass Sie das Risiko der Hauseigentümer senken könnten. Ein Einheitstarif unabhängig vom Gebäude tönt zwar gut, ist aber sachlich falsch, weil es um ein Risiko geht, das abgedeckt werden muss.
4. Die Kommission weist auf die Problematik im Zusammenhang mit den verfassungsmässigen Zuständigkeiten und auf die stark voneinander abweichenden kantonalen Gesetzgebungen hin. Der Kanton Wallis beispielsweise, dessen Ständerat Fournier sich für ein Obligatorium einsetzt, hat nicht einmal eine kantonale Gebäudeversicherung gegen Elementarschäden, ist also auch nicht im Pool der 18 kantonalen Gebäudeversicherungen, die ein Risiko von 2 Milliarden Franken abdecken würden. Die Kommissionsmehrheit schlägt deshalb vor, dass die kantonalen Gebäudeversicherungen, also die Kantone, einmal miteinander sprechen und eine gemeinsame Lösung finden. Vielleicht kann hier der Bund noch koordinieren.
5. Last, but not least ist die Kommissionsmehrheit grundsätzlich gegen die Einführung eines neuen Versicherungsobligatoriums. Neue baurechtliche Vorschriften, das kann ich Ihnen garantieren, wären die unweigerliche Folge, was das Bauen - vor allem Renovationen von Altbauten - massiv verteuern würde.
Die Kommission hat die Motion Fournier mit 11 zu 10 Stimmen bei 4 Enthaltungen und die parlamentarische Initiative Leutenegger Oberholzer mit 15 zu 8 Stimmen abgelehnt. Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen und beide Vorstösse abzulehnen.
Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Das Erdbebenrisiko ist das grösste Naturgefahrenrisiko in der Schweiz. Erdbeben treten in der Schweiz selten auf, sie stellen aber, aufgrund der dichten Besiedlung und der hohen Wertekonzentration, die Naturgefahr mit dem grössten Zerstörungspotenzial dar. Auf der anderen Seite sind Erdbeben die einzige Naturgefahr, die in der Schweiz nicht gesetzlich geregelt und vor allem nicht versichert ist. Alle anderen Naturgefahren sind als Elementarschäden versichert.
Die Risikoexposition ist in den Regionen sehr unterschiedlich. Sie haben es gehört: Besonders gefährdet sind die beiden Basel, das Wallis, das Rheintal, das Engadin und Zürich. Es kann aber jede Region treffen; das haben wir beim jüngsten Erdbeben in Zug gesehen.
Weil das Risiko selten eintritt, sind die Sensibilität der Bevölkerung und der Politik wie auch die Risikovorsorge ungenügend. Das gilt einerseits für die vielfach fehlenden Bauvorschriften, andererseits aber auch für die fehlende Erdbebenrisikoversicherung. Somit bestehen heute gravierende Deckungslücken. Ein Erdbeben etwa der Stärke 6,9 in der Nähe von Basel hätte Kosten von 45 Milliarden Franken für Gebäude und von rund 15 Milliarden Franken für Mobiliar zur Folge. Dazu kämen noch hohe Kosten wegen Infrastrukturschäden und Betriebsunterbrechungen.
Wie ist das Risiko heute abgedeckt? In der Schweiz bestehen nur Behelfslösungen. 18 der 19 kantonalen Gebäudeversicherer haben sich 1978 zum schweizerischen Pool für die Erdbebenversicherung zusammengeschlossen. Dazu gehören zum Beispiel die obligatorische Gebäudeversicherung meines Heimatkantons, des Kantons Baselland, und auch die Gebäudeversicherungen anderer Kantone, die ein Obligatorium kennen. Dieser Pool erbringt im Schadenfall Leistungen von 2 Milliarden Franken pro Erdbeben - das ist absolut ungenügend, wie Sie sehen, wenn Sie sich die Schadensummen vor Augen führen. Die Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons Zürich wiederum hat eine eigene Lösung, sie deckt im Schadenfall eine Milliarde Franken. Auch das reicht natürlich niemals aus. In den Kantonen wiederum, in denen private Gebäudeversicherer die Feuer- und Elementarschäden decken, stand bis vor Kurzem ein Pool von 200 Millionen Franken zur Verfügung. Dieser Pool wurde Ende 2010 aufgelöst, weil es eben keine nationale Lösung gibt.
Seit 2005 arbeiten Versicherer und die Gebäudeversicherungen an einer Lösung. Vor allem die obligatorischen Gebäudeversicherer haben eine Lösung erarbeitet. Sie sind auch ganz klar dafür, dass wir heute eine nationale Lösung gutheissen, mit der das finanzielle Risiko über die ganze Schweiz verteilt werden kann. Die Deckung des Lawinenrisikos wird beispielsweise auch über die ganze Schweiz verteilt, mit gleichen Prämien. In Basel zahlen wir ebenfalls mit, obschon das Risiko eines Lawinenniedergangs in der Region Basel gleich null ist. Entsprechend muss auch das Erdbebenrisiko auf die ganze Schweiz verteilt werden.
Ich bitte Sie deshalb, das Erdbebenrisiko einer Versicherungslösung zuzuführen. Die meisten Hauseigentümer haben den Eindruck, dass das Risiko versichert sei. Sie wissen gar nicht, dass es nicht wirklich versichert ist. Es ist unverständlich, dass der Hauseigentümerverband, entgegen der Meinung sowohl der privaten Versicherer wie auch der Gebäudeversicherer, die vorgeschlagene Lösung torpediert hat. Ich bitte Sie auch zu bedenken, dass eine obligatorische Erdbebenversicherung die beträchtliche Risikoexposition in den Hypothekarportefeuilles von Banken vermindert. Liegenschaften sind heute mit Ausnahme der Erdbeben gegen alle Naturkatastrophen versichert, entsprechend hoch ist hier die Risikoexposition, die nicht abgedeckt ist. Das müsste man, wenn Sie die Vorstösse jetzt ablehnen, bei den Hypothekarbelastungen entsprechend berücksichtigen.
Ich bitte Sie deshalb, das Projekt einer obligatorischen Erdbebenversicherung weiterzuverfolgen und der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Sie lässt offen, welche Lösung umgesetzt werden soll. Sie sagt einfach, dass Handlungsbedarf gegeben ist. Ich bitte Sie, die Motion anzunehmen und meiner parlamentarischen Initiative Folge zu geben.
Jans Beat · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Ich bitte Sie im Namen der Minderheit der UREK-NR, die übrigens sehr knapp entschieden hat, dem Ständerat zu folgen und die Motion Fournier anzunehmen.
Der 18. Oktober 1356 steht als rabenschwarzer Tag in den Schweizer Geschichtsbüchern. Ein Erdbeben mit Epizentrum in Reinach brachte die Erde bis an den Bodensee zum Beben und zertrümmerte halb Basel. Die Chronisten des Basler Ratshauses schrieben damals: "Man soll wissen, dass diese Stadt von dem Erdbeben zerstört und zerbrochen ward, und blieb keine Kirche, Turm noch steinen Haus, weder in der Stadt noch in den Vorstädten, ganz."
Basel zählt gemäss Experten zu den zehn durch Erdbeben gefährdetsten Städten der Welt. Die Frage ist nicht, ob, sondern wann es wieder knallt, und das ist mitnichten nur ein Basler Problem. Die Erdbebengefährdungskarte der Schweiz zeigt, dass die Gefährdung im Wallis über weite Gebiete hinweg genauso gross ist wie im Oberrheingraben, und sie zeigt, dass auch Zürich und Graubünden, ja, dass eigentlich der Grossteil der Schweiz erdbebengefährdet ist. Es ist eigentlich nur ein kleiner, zentraler Teil im Mittelland im grünen Bereich.
Die Motion fordert nun, dass das Erdbeben als Elementarschaden in die Gebäudeversicherungen aufgenommen wird. Elementarschäden sind schon heute jene Schäden, die nicht in allen Regionen vorkommen. Da hat Filippo Leutenegger etwas durcheinandergebracht; er hat gesagt, es sei absurd, wenn wir jetzt das Erdbeben plötzlich zum Elementarschaden machen würden, obwohl es nicht überall vorkommen könne. Wir haben das heute schon, wir haben Lawinen und Erdrutsche auch als Elementarschäden definiert. Sie können in gewissen Gegenden der Schweiz auch nicht vorkommen, aber das Risiko wird solidarisch getragen. Deshalb ist es richtig, dass man Erdbeben ebenfalls als Naturschaden definiert.
Der Bundesrat behauptet nun, mit dieser Motion könne man das Problem nicht lösen, weil es ja 19 kantonale Gebäudeversicherungen gebe, die nicht gezwungen werden könnten, eine Lösung zu suchen. Aber wir haben ein Schreiben der kantonalen Gebäudeversicherungen, die - da muss ich Filippo Leutenegger wieder ganz klar widersprechen - gesagt haben, wenn die Politik den entsprechenden Willen zeige, d. h., wenn dieser Motion zugestimmt werde, dann würden sie zusammensitzen und gemeinsam eine Lösung suchen, dann seien sie dazu bereit. Wir haben also die seltsame Situation, dass wir mit diesem Akt hier einen privatrechtlichen Prozess anstossen können. Das ist die Realität, deshalb liegt Filippo Leutenegger falsch, wenn er das einfach als Wunsch äussert. Wir können diesem Wunsch an die kantonalen Gebäudeversicherer mit unserem Beschluss durchaus Nachdruck verleihen.
Eine nationale Erdbebenversicherung ist kein emotionales Anliegen, das ist überhaupt nichts Irrationales. Ich glaube vielmehr, es ist ein urschweizerisches Anliegen, dass wir bestehenden Gefahren ins Auge schauen, dass wir ihnen gemeinsam begegnen, dass wir uns zusammentun und national Vorsorge treffen. Natürlich, es ist richtig: Wenn wirklich ein Erdbeben von der Stärke von 1356 kommen sollte, dann haben wir in diesem Land enorme Probleme, dann haben wir riesige Probleme zu lösen. Ich bin überzeugt, dass wir dann enorm froh sind, wenn wir die Gebäudeversicherungen haben, die einen Teil des Problems übernehmen können, denn der Staat wird ganz andere Probleme haben: Er muss nicht nur die öffentliche Infrastruktur wieder instand stellen, sondern er muss auch Steuerausfälle berappen, und er muss Arbeitsplätze schaffen, weil möglicherweise ein grosser Teil der Schweizer Industrie lahmgelegt ist. Deshalb ist es ein weiser Schritt, wenn wir uns heute um eine Erdbebenversicherung für dieses Land kümmern. Das ist im Sinn aller Schweizer.
Das sagen übrigens - das finde ich sehr interessant - auch Vertreter der Banken und Pensionskassen. Sie sind für diese Lösung, weil sie hier eines der grössten Risiken für den Finanzplatz sehen. Sie wissen es alle hier drin: Der Immobilienmarkt ist ein Fass, das fast am Überlaufen ist, eine Blase, die platzen könnte. Sollten irgendwann viele Hausbesitzer durch ein Erdbeben insolvent werden, dann platzt diese Blase, und unser Finanzmarkt hat enorme Probleme. Das zu verhindern, dazu könnte diese Erdbebenversicherung beitragen.
Badran Jacqueline · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Man gibt natürlich gerne zu, dass die Wahrscheinlichkeit mässig ist, dass ein schweres Erdbeben die Schweiz erschüttert. Aber wenn es eintritt, ist der Schaden wirklich immens, wie das Susanne Leutenegger Oberholzer erklärt hat und wie das Beat Jans auch aufgezeigt hat, gerade auch für den Finanzplatz bzw. die Bankenbranche. Es ist nicht einzusehen, wieso Feuer-, Lawinen-, Wasserschäden usw. als Elementarschäden obligatorisch zu versichern sind, Erdbebenschäden aber nicht. Das finden auch die kantonalen Gebäudeversicherungsanstalten, die private Versicherungsbranche und die Banken, welche diese beiden Vorstösse explizit unterstützen.
Etwas eigenartig finde ich nun, dass ausgerechnet Bürgerliche gegen eine private Lösung sind und damit die Kosten im Falle eines Erdbebenschadens einfach automatisch an den Staat delegieren. Wenn Private Vermögenswerte haben und diese für unsere Gesellschaft essenziell sind und noch Erträge generieren, ist es doch nichts als logisch, dass man auch selber für den Versicherungsschutz dieser Vermögenswerte sorgt und ihn nicht einfach an den Staat delegiert und sagt, er solle dann schauen, wenn irgendetwas passiere. Der Versicherungsschutz ist insbesondere dann nicht einfach an den Staat zu delegieren, wenn man in den Kantonen nicht Hand dazu bietet, entsprechende Reserven zu bilden, sondern dann die Allgemeinheit die Schäden zu tragen hat.
In dem Sinne bitte ich also wirklich um eine konzise bürgerliche Politik in dieser Sache. Es ist superklar, dass Erdbebenschäden von der Privatwirtschaft zu decken sind und nicht einfach irgendwie abgeschoben werden können.
In diesem Sinne bitten wir Sie um Unterstützung für die parlamentarische Initiative Leutenegger Oberholzer.
Maurer Ueli · VPBR-M · Bundesrat · Zürich
Der Bundesrat geht in der grundsätzlichen Beurteilung mit dem Motionär und der Initiantin einig: Erdbeben sind Naturkatastrophen und können je nach Stärke gravierende Schäden verursachen; da sind wir wohl auf der gleichen Linie und haben keine Differenzen. Seit vielen Jahren stellt sich im Parlament und im Bundesrat die Frage, wie diese Probleme gelöst werden könnten und wie man hier insgesamt eine Versicherungslösung finden könnte. Bisher sind alle entsprechenden Anstrengungen gescheitert.
Der Bundesrat ist klar der Meinung, dass eine mehrheitsfähige und tragfähige Lösung nur mit den Betroffenen zusammen gefunden werden kann. Die Partner, die hierzu gebraucht werden, sind einerseits die privaten Versicherungen, andererseits dort, wo vorhanden, die kantonalen Gebäudeversicherungen. Ein weiterer Partner sind die Hauseigentümer. Alle diese Partner zusammen müssen wohl einen Konsens finden, um eine mehrheitsfähige Lösung auszuarbeiten. Das war bisher nicht der Fall; alle Anstrengungen sind irgendwo im Sand verlaufen, man konnte sich nicht auf eine Lösung einigen.
Die Vorstösse, die heute auf dem Tisch liegen, lösen das Problem ebenfalls nicht. Der Bundesrat beantragt Ihnen deshalb zusammen mit der Mehrheit der Kommission, die Motion abzulehnen und der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.
Der Bundesrat würde aber im Falle eines solchen Beschlusses die Betroffenen im Rahmen einer Arbeitsgruppe noch einmal an einen Tisch bitten und versuchen, in dieser Frage einen Konsens oder eine gemeinsame Lösung zu finden. Die Voraussetzung, um zu einer solchen Lösung zu kommen, wäre, dass alle Partner in die gleiche Richtung schauen. Nachdem das bisher nicht geglückt ist, macht es wohl keinen Sinn, hier Zwang auszuüben; es würde wieder scheitern.
Zusammenfassend bitten wir Sie, die beiden Vorstösse abzulehnen. Der Bundesrat würde in diesem Fall in einer Arbeitsgruppe mit den Direktbetroffenen versuchen, einen Konsens in der Richtung zu finden, die in den Vorstössen angesprochen wird.
Parmelin Guy · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Je déclare mes intérêts afin que tout soit clair: je suis membre du conseil d'administration de l'Union intercantonale de réassurance, qui réassure les établissements cantonaux d'assurance des bâtiments. Vous partagez le constat global et particulièrement celui sur les risques encourus par le pays d'une manière générale, mais vous hésitez à vous engager parce que tout simplement une composante, les propriétaires fonciers, est plutôt opposée à cette assurance. Mais ne pensez-vous pas qu'en vous engageant pour cette motion, vous allez précisément faire cette analyse qui manque et prouver finalement, y compris à ceux qui sont réticents aujourd'hui, qu'il n'y a pas d'échappatoire et que c'est la seule solution pour avoir une prime supportable?
Maurer Ueli · VPBR-M · Bundesrat · Zürich
Die Motion, wie sie jetzt vorgeschlagen wird, löst eigentlich das Problem nicht, weil sie am falschen Ort ansetzt. Der Bundesrat empfiehlt die Annahme von Motionen nur, wenn die Motionen präzise sind - schliesslich muss er sie dann auch präzise umsetzen. Die Motion zeigt zwar in die richtige Richtung, sodass sie der Ständerat auch angenommen hat. Aber sie ist in ihrem Ansatz rechtlich nicht umsetzbar. Wir können ja keinen Vorstoss übernehmen, von dem wir von vornherein wissen, dass er auf diesem Weg nicht umsetzbar ist. Der Versuch, jetzt noch einmal einen Konsens zu finden, mag vielleicht als Umweg erscheinen. Wir gewinnen aber so etwas Zeit, um eine Lösung zu finden, da die Partner dann schon vorher am Tisch gesessen sind.
Buttet Yannick · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP-EVP
Nous savons tous qu'une catastrophe sismique arrivera, mais nous ne savons pas quand. On a parlé d'une possibilité dans cent ans, mais cela peut aussi être dans deux ans, dans deux mois ou dans deux jours. Compte tenu du fait que les établissements cantonaux d'assurance des bâtiments n'ont pas suffisamment de réserves - on parle d'une somme entre 4 et 5 milliards de francs -, alors que l'office fédéral parle d'un risque jusqu'à 100 milliards de francs de dégâts, compte tenu du fait que ni les cantons concernés ni les familles n'ont les moyens de payer ces dégâts et comme vous avez déjà fait des réflexions du côté du Conseil fédéral, pouvez-vous nous dire qui paiera, à vos yeux, les dégâts lorsque ce tremblement de terre arrivera, si cela arrive dans deux ans? Ou est-ce que vous avez la même vision que le Hauseigentümerverband Schweiz, qui a affirmé que dans tous les cas, il ne valait pas la peine de s'assurer, car la main publique paierait l'ensemble des dégâts?
Maurer Ueli · VPBR-M · Bundesrat · Zürich
Die Ausgangslage ist einfach die, dass es heute in den Kantonen mit Gebäudeversicherung unterschiedliche Lösungen gibt. Zürich hat eine separate Lösung, andere Kantone haben eine gemeinsame Lösung. Dann gibt es auch Kantone ohne obligatorische Gebäudeversicherung. Wir haben auch die privaten Versicherungen, die andere Wege vorschlagen. Zudem sind auch die Hauseigentümer nicht einverstanden.
Jetzt stellt sich einfach die Frage, ob Sie mit einem Gesetzentwurf, wie auch immer der sein soll, in diesem Umfeld einen Konsens finden, der nachher auch mehrheitsfähig ist. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Vorstösse so, wie sie formuliert sind, nicht zum Ziel führen und dass man nochmals den Weg suchen sollte, den man übrigens seit Jahren sucht: den Weg, einen Konsens zu finden, der nachher mehrheitsfähig ist.
Das wäre unser Vorschlag.
Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Bundesrat, wie beurteilen Sie die Tatsache, dass der Hypothekarbestand in der Schweiz nicht gegen das Erdbebenrisiko versichert ist? Wie beurteilen Sie die Risikoexposition der Banken in Bezug auf dieses Risiko?
Maurer Ueli · VPBR-M · Bundesrat · Zürich
Das kann ich Ihnen nicht sagen. Es ist durchaus denkbar, dass auch für die Banken ein Risiko besteht, aber wahrscheinlich ist das Risiko eines Erdbebens nicht das grösste Risiko bei den Bankhypotheken.
Abstimmung
11.3511
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 95 Stimmen
Dagegen ... 67 Stimmen
Abstimmung
11.416
Abstimmung - Vote
Für Folgegeben ... 84 Stimmen
Dagegen ... 76 Stimmen