11.051, 11.052, 11.053, 11.054, 11.055, 11.056, 11.072, 11.073, 11.074, 11.075
Doppia imposizione. Convenzione con la Romania / Doppia imposizione. Convenzione con la Svezia / Doppia imposizione. Convenzione con la Singapore / Doppia imposizione. Convenzione con Malta / Doppia imposizione. Convenzione con la Slovacchia / Doppia imposizione. Convenzione con la Repubblica di Corea / Doppia imposizione. Convenzione con la Spagna / Doppia imposizione. Convenzione con gli Emirati Arabi Uniti / Doppia imposizione. Convenzione con Hong Kong / Doppia imposizione. Convenzione con la Russia
Walter Hansjörg · P-M · Consiglio nazionale · Turgovia · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Wir führen eine gemeinsame Eintretensdebatte zu allen zehn Geschäften.
Müller Philipp · Mit-M · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo liberale radicale
Am 10. Januar 2012 wurden in der WAK-NR die Doppelbesteuerungsabkommen mit Rumänien, Schweden, Singapur, Malta, der Slowakei, der Republik Korea, Spanien, den Arabischen Emiraten, Hongkong und Russland beraten. Sämtliche dieser zehn neuen oder revidierten Doppelbesteuerungsabkommen verfügen in Übereinstimmung mit den internationalen Standards über eine Amtshilfebestimmung. Wie bereits viele andere von der Bundesversammlung genehmigte Abkommen verfügen die Abkommen über eine Auslegungsregel, die besagt, dass die im Amtshilfegesuch zu liefernden Angaben wichtige verfahrenstechnische Voraussetzungen für die Vermeidung von "fishing expeditions" darstellen. Diese dürfen jedoch nicht so ausgelegt werden, dass sie einen wirksamen Informationsaustausch behindern. Die vom Bundesrat zur Ausgestaltung der Amtshilfebestimmungen entwickelten Eckwerte konnten in den Abkommen weitestgehend eingehalten werden. Einzig gegenüber Schweden und Spanien musste - gleich, wie dies bereits in den genehmigten Revisionsprotokollen mit den Niederlanden, mit Japan, Polen, Deutschland, Frankreich und Grossbritannien der Fall war - eine Anwendung auf sämtliche Steuern zugestanden werden.
Zu den Abkommen mit Rumänien, Schweden, Singapur, Malta, der Slowakei und Südkorea: Der Ständerat hat diesen sechs neuen oder revidierten Doppelbesteuerungsabkommen in der Wintersession 2011 bereits zugestimmt. Damit sich die schweizerischen Verwaltungs- und Verwaltungsjustizbehörden an die Anforderungen der internationalen Standards halten, wird den eidgenössischen Räten vorgeschlagen, den für den steuerlichen Informationsaustausch zuständigen Behörden im Rahmen der Genehmigungsbeschlüsse konkrete Vorgaben für die standardkonforme Auslegung der Abkommen zu machen. Kann eine "fishing expedition" ausgeschlossen werden, sollen die schweizerischen Verwaltungs- und Verwaltungsjustizbehörden einem Gesuch entsprechen, sofern der ersuchende Staat erstens den Steuerpflichtigen identifiziert und zweitens den Namen und die Adresse des mutmasslichen Informationsinhabers angibt, soweit sie ihm bekannt sind. Damit der andere Staat die Auslegungsregeln gleich versteht und die gleichen Anforderungen an die Identifikation des Steuerpflichtigen und des Informationsinhabers wie die Schweiz stellt, wird die zuständige Behörde zudem ermächtigt, Verständigungsvereinbarungen abzuschliessen.
Zu den Abkommen mit Spanien, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Hongkong und Russland: Der Nationalrat behandelt diese vier neuen oder revidierten Doppelbesteuerungsabkommen als Erstrat. Im Unterschied zu allen bisher zur Beurteilung vorgelegten Doppelbesteuerungsabkommen mit einer Amtshilfebestimmung gemäss internationalem Standard ist in Bezug auf diese vier Doppelbesteuerungsabkommen keine Vereinbarung zur Interpretation der Auslegungsregel notwendig, denn es geht bereits aus den Protokollbestimmungen zu diesen Doppelbesteuerungsabkommen klar hervor, dass einem Gesuch, das keine "fishing expedition" ist, grundsätzlich entsprochen werden muss, sofern der ersuchende Staat - Sie kennen das - den Steuerpflichtigen identifiziert und den Namen und die Adresse des mutmasslichen Informationsinhabers angibt, soweit sie ihm bekannt sind. Soweit sinnvoll und machbar, sind in den Abkommen Verbesserungen angestrebt worden. Hauptsächlich sind dies die Senkung von Quellensteuersätzen auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren, die Einführung einer Schiedsklausel und die Beseitigung von Diskriminierungen aufgrund des bisher eingeschränkten Informationsaustausches.
Die Kommission bittet Sie, auf alle Abkommen einzutreten.
Darbellay Christophe · Mit-M · Consiglio nazionale · Vallese · Gruppo PPD-PEV
Nous traitons les autres conventions de double imposition qui ont été examinées par votre commission en date des 10 et 11 janvier 2012. Il s'agit des conventions de double imposition avec les pays suivants: la Roumanie, la Suède, Singapour, Malte, la Slovaquie et la République de Corée. Dans ces six cas, la convention de double imposition prévoit l'adoption d'une clause d'échange de renseignements conforme à la norme internationale OCDE.
Les six conventions de double imposition seront traitées dans un seul et même débat et soumises une à une au vote final. Il n'y a pas de proposition de minorité. La Commission de l'économie et des redevances du Conseil national a adopté toutes ces conventions de double imposition à une très large majorité, se ralliant ainsi à la décision du Conseil des Etats qui était le conseil prioritaire.
Les quatre conventions de double imposition restantes, celles qui concernent l'Espagne, les Emirats arabes unis, Hong Kong et la Russie, prévoient l'adoption d'une clause d'échange de renseignements conforme à la norme internationale. Le Conseil national est ici le premier conseil. Les quatre conventions de double imposition ont été traitées une à une et il n'y a pas de proposition de minorité non plus. Les conventions ont aussi été adoptées par votre commission à une très large majorité.
Il n'y a rien de très nouveau dans ces conventions de double imposition qui vous sont soumises aujourd'hui. C'est une conséquence logique de la concession du Conseil fédéral à l'article 26 OCDE, celui-ci ayant décidé en mars 2009 d'adopter le standard international en matière d'entraide administrative aussi dans les cas d'évasion fiscale. Par conséquent, nous avons adapté les diverses conventions de double imposition et dans certains cas, adopté de nouvelles conventions de double imposition avec des pays avec lesquels nous n'en avions pas jusqu'ici.
Nous avons donc mis en oeuvre cette décision du Conseil fédéral et, puisqu'il n'y a rien de très nouveau, puisqu'il y a pratiquement une automatisation de cette mise en oeuvre, puisque nous avons déjà adopté plus de vingt conventions de double imposition jusqu'ici, nous vous demandons de suivre la commission qui vous propose d'adopter ces conventions de double imposition selon le nouveau standard.
Schelbert Louis · Mit-M · Consiglio nazionale · Lucerna · Gruppo dei Verdi
Die Fraktion der Grünen beantragt, auf die diversen Doppelbesteuerungsabkommen einzutreten. Der Sinn der Vorlagen besteht darin, die Abkommen insbesondere bezüglich Informationsaustausch auf den Stand zu bringen, den die OECD in ihrem Musterabkommen heute verlangt. Neu müssen Kunden und Banken einfach identifizierbar sein. Das kann auch ohne Namen gelingen. Damit erfüllt die Schweiz die Forderungen nach gegenseitig erleichterter Amtshilfe im grenzüberschreitenden Bankenverkehr. Die neuen Doppelbesteuerungsabkommen unterscheiden nicht mehr zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung. Wir Grünen werten dies als Fortschritt, setzen wir uns doch seit Jahren für ein Bankgeheimnis ein, das Steuerhinterzieher nicht schützt.
Nun ist dieses Ziel vis à vis den Ländern der OECD erreicht. Was uns aber stört: Für Länder ausserhalb der OECD gelten immer noch andere Massstäbe, namentlich für die Länder des Südens, und leider auch für die Steuerbehörden im Inland. Wir Grünen sind überzeugt, dass es sich für den Schweizer Finanzplatz auszahlt, wenn Weissgeldstrategie auch heisst, gegenüber allen Ländern gleiches Recht anzuwenden. Wie gesagt, wenn von allen Ländern die Rede ist, ist die Schweiz natürlich mitgemeint. Was wir Grünen nach wie vor vermissen, ist eine klare Strategie des Bundesrates. Mittlerweile gibt es gegenüber den OECD-Ländern ganz verschiedene Ausgestaltungen, mit den USA anders als mit Grossbritannien und Deutschland, dann wieder anders mit den Ländern, mit denen die neuen Abkommen geschlossen werden, über die wir heute beschliessen, usw.
Die mitbetroffenen Bankenkreise sind mit den Ergänzungen einverstanden. Ihre Vertreter wollen hier eine Öffnung. Sie liegt auch im Interesse des Werkplatzes. Mit den Abkommen wird vermieden, dass die Unternehmen und ihr Personal im Inland und im Ausland, also doppelt, besteuert werden. Kein Verständnis haben wir für die Argumentation, es müsse zur Identifikation auf jeden Fall der Name genannt werden. Das halten wir für fahrlässig und volkswirtschaftlich bedrohlich. Die Schweiz würde wohl wieder auf eine Liste gesetzt. Entscheidend ist, dass die Personen identifiziert werden können. So sieht es die OECD, und so sehen es wir Grünen.
Zu beachten sind indessen die internationalen Entwicklungen. In der OECD läuft es auf einen automatischen Informationsaustausch der Steuerbehörden hinaus. Hier handelt die Schweiz mit Vorteil proaktiv. Bislang hechelt unser Land den Entwicklungen immer hinterher. Die Schweiz ist getrieben, statt eigenständig handelnd.
Vorbehalte haben viele Grüne zu den Abkommen mit der Slowakei und Rumänien. Mit diesen Ländern wurden zum Teil Dumpingsteuern vereinbart, die bis auf null sinken können. Gleichzeitig leistet die Schweiz Kohäsionszahlungen. Zumindest ein Teil der Fraktion wird sich bei diesen Abkommen der Stimme enthalten. Den andern stimmen wir zu, und ich bitte Sie, das auch zu tun.
Meier-Schatz Lucrezia · Mit-F · Consiglio nazionale · San Gallo · Gruppo PPD-PEV
Wir haben uns bereits 2007 eingehend mit der Strategie des Bundesrates in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen auseinandergesetzt. Damals wie auch heute stellte sich die Frage der Opportunität und des Inhaltes jedes einzelnen Doppelbesteuerungsabkommens. Mittlerweile haben wir verschiedene Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen und letztes Jahr auch einige den neuen OECD-Standards angepasst. Auch wenn es politische Gründe für ein Abkommen geben kann, sind es primär ökonomische Gründe, die den Abschluss eines Doppelbesteuerungsabkommens rechtfertigen, denn es geht primär um den Schutz sowohl der natürlichen als auch der juristischen Personen. Ziel ist die Vermeidung der Doppelbesteuerung. Das geschieht entweder durch die exklusive Zuteilung des Besteuerungsrechtes an den einen oder anderen Staat oder durch eine Aufteilung des Besteuerungsrechtes.
Wenn wir die Abkommen abschliessen, werden die Erträge aus Dividenden hälftig aufgeteilt; die Zinsen und Zinsgebühren werden hingegen nur im Ansässigkeitsstaat des Empfängers besteuert. Rechtssicherheit für die Wirtschaftsbeteiligten, Verständigungsverfahren im Konfliktfall und Amtshilfepolitik sind für den Abschluss eines Doppelbesteuerungsabkommens ebenso bedeutend wie Missbrauchsbestimmungen und Nichtdiskriminierungsklausel. Die Doppelbesteuerungsabkommen führen zu einer Reduktion der Steuerbelastung der betroffenen Personen und unserer Wirtschaft. Dadurch können sowohl Direktinvestitionen wie auch der grenzüberschreitende Güter- und Dienstleistungsverkehr gefördert werden.
Deshalb werden wir, mit zwei Ausnahmen, auch diesen Doppelbesteuerungsabkommen zustimmen. Unser Land verfolgt seit mehreren Jahren eine differenzierte Politik gegenüber den Vertragsstaaten. Unsere Fraktion anerkennt die Bemühungen unserer Regierung, bessere Rahmenbedingungen für die Wirtschaft zu schaffen, und wird dem Abschluss der meisten der vorgelegten Doppelbesteuerungsabkommen auch zustimmen.
Unsere Fraktion wird sich aber bei zwei Doppelbesteuerungsabkommen der Stimme enthalten. Wir stellen nicht zum ersten Mal fest, dass die vom Bundesrat gewählte differenzierte Politik nicht unproblematisch ist. Die Kohärenz unserer Aussenwirtschaftspolitik ist namentlich bei den Doppelbesteuerungsabkommen mit Rumänien und der Slowakei nicht erkennbar. Seit 1990 unterstützen wir die politischen, ökonomischen und sozialen Transformationen in Osteuropa mit substanziellen Mitteln und leisten Kohäsionsbeiträge an Rumänien und an die Slowakei mit dem Ziel, die wirtschaftlichen und sozialen Unterschiede in diesen Ländern abzubauen. Nun werden uns aber mit den Abkommen mit Rumänien und der Slowakei zwei Abkommen vorgeschlagen, in denen der Nullsatz für Dividenden aus massgeblichen Beteiligungen und Dividenden an Vorsorgeeinrichtungen sowie Zinszahlungen zwischen Unternehmen eingeführt wird. Die Einführung des Nullsatzes für Dividenden ist unseres Erachtens problematisch, weil wir dadurch verhindern, dass der Vertragsstaat, der auf unsere Kohäsionszahlungen angewiesen ist, bei den Unternehmen die Steuern erheben kann, die es ihm ermöglichen würden, die Ziele zu erreichen, die wir als Grundlage unserer Zusammenarbeit mit Osteuropa im März 2006 festgelegt haben. Normalerweise strebt die Schweiz eine Beteiligung für Dividenden aus massgeblichen Beteiligungen im Umfang von 10 Prozent oder mehr des Kapitals an und nicht von null Prozent, wie dies bei diesen zwei Doppelbesteuerungsabkommen der Fall ist.
Dementsprechend werden wir uns hier der Stimme enthalten. Wir sind uns bewusst, dass die fiskalischen Interessen der Akteure nicht immer widerspruchsfrei sind. Ziel muss aber sein, dass wir eine kohärente Politik haben und dennoch eine Balance zwischen den unterschiedlichen Anforderungen finden. In den Doppelbesteuerungsabkommen mit Rumänien und der Slowakei fehlt uns diese Kohärenz mit unserer Unterstützungspolitik im Rahmen der Kohäsionszahlungen.
Aus diesem Grund wird sich die CVP/EVP-Fraktion bei diesen Abkommen der Stimme enthalten und alle übrigen Doppelbesteuerungsabkommen gutheissen.
Fässler-Osterwalder Hildegard · Mit-F · Consiglio nazionale · San Gallo · Gruppo socialista
Die SP-Fraktion hat diese zehn Doppelbesteuerungsabkommen unter zwei für sie zentralen Kriterien angeschaut und gewürdigt.
Zum ersten Kriterium: Die Vermeidung der Doppelbesteuerung, zu der die SP steht, darf nicht zur Vermeidung der Besteuerung an und für sich führen. Doppelbesteuerungsabkommen müssen sicherstellen, dass mindestens in einem der beiden Partnerstaaten eine angemessene Besteuerung stattfindet, die der Wirtschaftsleistung der Steuerpflichtigen entspricht. Es darf kein Ziel von Doppelbesteuerungsabkommen sein, dass multinational tätige Unternehmen auf ihren Erträgen, oder auch nur Teilen davon, überhaupt keine Steuern mehr bezahlen müssen. Wir sind daher zum Beispiel gegen Nullsätze auf Dividenden oder Zinsen.
Zum zweiten Kriterium: Die Doppelbesteuerungsabkommen müssen auch zur korrekten Durchsetzung der nationalen Steuergesetze beitragen; dies setzt zwingend angemessene Klauseln über den Informationsaustausch in Steuersachen voraus. Darüber hinaus aber müssen in der Unternehmensführung die erforderlichen Voraussetzungen für Korruptionsvermeidung und korrekte Besteuerung geschaffen werden.
Die aktuelle Praxis der Schweiz orientiert sich in der internationalen Steuerpolitik an drei Zielen: erstens Wahrung der steuerlichen Attraktivität des Standorts Schweiz, zweitens ausreichende internationale Akzeptanz der Steuerpolitik und drittens Finanzierung der Schweizer Staatsausgaben. Der SP-Fraktion fehlt hier ein viertes, wesentliches Ziel, nämlich die Unterstützung des Partnerlandes bei dessen Anwendung der Steuergesetzgebung. Zudem haben wir festgestellt, dass die Schweiz in ihren Doppelbesteuerungsabkommen eine ausgeprägte Ungleichbehandlung - gemäss dem Recht des Stärkeren - praktiziert. Das mussten wir auch bei der Würdigung der nun vorliegenden Doppelbesteuerungsabkommen feststellen; ich komme noch darauf zu sprechen.
Zuerst zum Positiven bei den zehn Doppelbesteuerungsabkommen: Alle leben dem Versprechen der Amtshilfe gemäss OECD-Musterabkommen Artikel 26 nach. Das ist ein grosser Fortschritt, denn das Steuerhinterziehergeheimnis wird dadurch aufgehoben. Die Doppelbesteuerungsabkommen erfüllen damit unser zweites Kriterium.
Negativ hingegen sind die Abmachungen bezüglich der Steuersätze auf Dividenden, Zinszahlungen, Lizenzen. Es ist eine inkohärente Politik, einem Land Kohäsionszahlungen für gewisse Projekte zukommen zu lassen, es aber gleichzeitig daran zu hindern, Unternehmenssteuern zu erheben.
Deshalb hat die SP-Fraktion beschlossen, sich bei den Abkommen mit Rumänien und mit der Slowakei der Stimme zu enthalten. Wenn wir den Abkommen mit Russland und den Vereinigten Arabischen Emiraten, die unser erstes Kriterium auch nicht erfüllen, zustimmen, dann mit der Überlegung, dass diese beiden Partnerländer stark genug sind, um für sich bessere Steuersätze zu verhandeln.
Die anderen sechs Abkommen werden wir unterstützen, jene mit der Republik Korea und Malta jedoch ohne Begeisterung.
Noser Ruedi · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo liberale radicale
Nach den fast endlosen Diskussionen über die Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA ist es, glaube ich, wichtig, hier noch einmal klar zu sagen, warum die Schweiz Doppelbesteuerungsabkommen abschliesst. Wir schliessen Doppelbesteuerungsabkommen ab, damit die Schweizer Exportindustrie Geschäfte mit Kunden in diesen Ländern abschliessen kann, ohne dass die Erträge doppelt besteuert werden. Doppelbesteuerungsabkommen dienen also dem Werkplatz Schweiz. Sie regeln, wie die Vorredner gesagt haben, zum Beispiel die Quellensteuern, Zinsen, Dividenden und Lizenzen und deren Rückforderung.
Wenn jetzt gewisse Kreise monieren, null Steuern auf Dividenden führe dazu, dass zu viel Geld aus diesen Ländern - die Slowakei und Rumänien sind erwähnt worden - in die Schweiz fliesse, dann müssen hier, glaube ich, zwei Punkte noch einmal klargestellt werden:
1. Es geht nur um qualifizierte Beteiligungen. Es müssen 10 Prozent und mehr sein.
2. Dividenden können nur aus versteuerten Gewinnen ausbezahlt werden. Man kann also davon ausgehen: Wenn eine Firma aus Rumänien Dividenden in die Schweiz überweist, muss sie vorher einen Gewinn ausweisen und die Unternehmenssteuer bezahlen. Wenn sie keine Dividenden ausschüttet, kann sie unter Umständen auch keinen unternehmerischen Gewinn ausweisen, und dann fahren diese Länder viel schlechter. Mir scheint es etwas schwierig zu sein, hier in der Schweiz mit diesen Ländern zu verhandeln und gleichzeitig die Interessen unserer Seite und auch die Interessen dieser Länder wahrzunehmen. Das könnte auch schiefgehen. Wir müssen es diesen Ländern überlassen, welche Strategie sie wählen, um das Ansiedeln von Unternehmen attraktiv zu machen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass in diesen Doppelbesteuerungsabkommen die Schiedsgerichtsverfahren geregelt sind. Das ist für unsere Exportindustrie ganz wichtig: Wenn die Meinungen unterschiedlich sind, gibt es in diesen Doppelbesteuerungsabkommen neuerdings Schiedsgerichtsverfahren.
Zudem schliessen wir mit Hongkong, Malta, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Dubai und Abu Dhabi zum Beispiel erstmals neue Doppelbesteuerungsabkommen. Auch das ist ganz wichtig für die Schweizer Industrie.
Ganz wichtig ist für uns, dass das Entsenden von Mitarbeitern geregelt ist - damit unsere Mitarbeiter, die wir in diese Länder schicken, nicht doppelt besteuert werden. Zur Verhinderung von Doppelbesteuerung für die Betriebsstätten ist zu erwähnen: Wenn Betriebsstätten restrukturiert oder umstrukturiert werden, gibt es klare Regeln, wie diese Sachverhalte fiskalisch zu behandeln sind.
Ich bitte Sie also, im Interesse des Werkplatzes all diesen Doppelbesteuerungsabkommen zuzustimmen.
Kaufmann Hans · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Aus Sicht der SVP-Fraktion geht es auch bei diesen zehn Doppelbesteuerungsabkommen vor allem um die schärfere Formulierung der Amtshilfe und des Informationsaustausches. Sie haben aber auf der Fahne gesehen, dass wir keine Minderheitsanträge eingereicht haben. Wir werden den meisten Doppelbesteuerungsabkommen entweder zustimmen oder uns der Stimme enthalten.
Es geht für uns jeweils immer noch um die Frage, ob für die Gewährung von Amtshilfe Namen und Adressen notwendig sind oder ob auch andere Identifikationsmöglichkeiten, wie Verhaltensmuster, zugelassen werden. Wir haben es in den letzten Tagen genügend diskutiert: Die SVP-Fraktion lehnt eine Amtshilfe ab, bei der es nicht mehr um klar umschriebene Einzelfälle geht, sondern um verkappte "fishing expeditions" oder Rasterfahndungen. Damit Sie auch einmal wissen, was wir unter Rasterfahndung verstehen: Der Begriff ist in der Kriminalistik schon seit Jahren bekannt. Es geht hier um die vernetzte Durchsuchung von Datenbeständen, also um das Herausfiltern von Einzelpersonen aufgrund von bestimmten Merkmalen. Wir wollen die Privatsphäre weiterhin schützen und vor allem nicht zulassen, dass auch Auskünfte über Unschuldige oder über nichtbeteiligte Dritte an ausländische Staaten weitergegeben werden. Wir stützen uns weiterhin auf die Bundesverfassung und die zahlreichen Versprechen des Bundesrates, der uns den Schutz der Privatsphäre mehrmals garantierte, auch bezüglich der Bankdaten.
Wir werden die Doppelbesteuerungsabkommen mit der Slowakei und Rumänien durchaus akzeptieren, denn unseres Erachtens haben die Kohäsisonszahlungen, die ja teilweise schon ausgerichtet wurden, nichts mit diesen Abkommen zu tun. Hingegen begrüssen wir die Nullsätze bei den Dividenden sehr, denn diese fördern ja die Investitionstätigkeit in diesen Ländern, und das ist für uns echte Hilfe - nicht die Kohäsionszahlungen.
Wie erwähnt werden wir uns deshalb bei den meisten neuausgehandelten Doppelbesteuerungsabkommen der Stimme enthalten und vor allem dort zustimmen, wo wir glauben, dass wir für unser Entgegenkommen doch auch etwas an Gegenleistungen erhalten haben.
Widmer-Schlumpf Eveline · BPR-F · Consiglio federale · Grigioni
Vielleicht eine Vorbemerkung: Wir diskutieren hier über Doppelbesteuerungsabkommen. Es wurde gesagt, es sei störend, dass dann unter Umständen bei Nullsatz nichts besteuert werde; es wird natürlich trotzdem etwas besteuert. Der Gewinn wird besteuert, und allenfalls wird das Einkommen beim Empfänger auch der Einkommenssteuer unterstellt. Es ist also nicht ganz so, dass überhaupt nichts besteuert wird, wenn der Nullsatz gilt, sondern die Dividende wird nicht besteuert.
Jetzt zu unseren Vorlagen: Es wurde erwähnt, dass der Bundesrat im März 2009 den Entschluss gefasst hat, OECD-Standards zu übernehmen. Im Juni 2010 haben Sie die ersten zehn Abkommen mit dieser neuen Regelung genehmigt, im Juni 2011 dann die zweiten zehn. Von der ersten Gruppe ist das Abkommen mit den USA noch nicht in Kraft, von der zweiten Gruppe das mit Kasachstan. Die OECD hat - das ist auch bekannt - Artikel 26 jetzt noch weiter ausgelegt, die Interpretation zu Artikel 26 geht also noch weiter. Wir werden uns demnächst auch mit der Frage der Gruppenanfragen nach OECD-Standard auseinanderzusetzen haben.
Hier geht es aber um zehn neue oder revidierte Doppelbesteuerungsabkommen, die alle Amtshilfebestimmungen haben, die in Übereinstimmung mit dem internationalen Standard stehen. Die sechs Abkommen mit Rumänien, Schweden, Singapur, Malta, der Slowakei und Südkorea hat der Ständerat in der Wintersession 2011 genehmigt. Sie enthalten die Elemente, über die wir diskutiert haben, also Identifikation auf der Seite des Steuerpflichtigen und auf der Seite des Informationsinhabers und die Möglichkeit, entsprechende Verständigungsvereinbarungen abzuschliessen. Die zweite Gruppe bilden die vier neuen Abkommen mit Spanien, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Hongkong und Russland; Sie sind der Erstrat, der diese Abkommen behandelt. Hier braucht es keine Vereinbarungen zur Interpretation, weil bereits aus der Protokollbestimmung zu den jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen ersichtlich wird, dass die Interpretation keine andere sein kann.
Was gilt für alle diese zehn Abkommen insgesamt wie auch für die bereits von Ihnen genehmigten zwanzig Abkommen? Wir haben immer gesagt, dass wir die Amtshilfe nach Artikel 26 OECD in Bestimmungen kleiden bzw. in Doppelbesteuerungsabkommen hineinnehmen, wenn wir auf der anderen Seite gleichermassen auch etwas erreichen. Darum haben wir in den Verhandlungen geschaut, dass wir im Bereich der Quellensteuersätze - je nach Optik - gute Regelungen erzielen können, dass wir eine Schiedsklausel drin haben - das ist wirklich wichtig für uns - und dass wir die Beseitigung von Diskriminierungen auch realisieren können.
Im Übrigen haben wir - das möchte ich abschliessend sagen - den Bericht "DBA-Politik der Schweiz gegenüber Entwicklungs- und Schwellenländern" verfasst. Wir haben darin aufgezeigt, dass wir wirklich darum bemüht sind, eine kohärente, eine auch für die Entwicklungs- und Schwellenländer gute Politik zu machen. Im Übrigen unterstützen wir diese Länder auch beim Aufbau ihrer Steuersysteme, das möchte ich hier immerhin auch einmal erwähnen.
Müller Philipp · Mit-M · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo liberale radicale
Da die zwei Abkommen mit Rumänien und der Slowakei umstritten waren, erlaube ich mir dazu ein paar Bemerkungen aus der Sicht der Kommission.
Zu Rumänien: Die Einführung des Nullsatzes auf Dividenden aus massgeblichen Beteiligungen sowie auf Dividenden an Vorsorgeeinrichtungen, die Vertragsstaaten und ihre Zentralbanken erhöhen die Attraktivität der Schweiz als Investitionsstandort. Im Bereich der Zinsen konnte die Residualsteuer generell von 10 auf 5 Prozent reduziert werden. Für konzerninterne Darlehen konnte der Nullsatz erreicht werden.
Die Kommission bittet Sie, dem Abkommen mit Rumänien mit 8 zu 0 Stimmen bei 12 Enthaltungen zuzustimmen.
Zur Slowakei: Die Einführung des Nullsatzes auf Dividenden aus massgeblichen Beteiligungen vermeidet eine Residualsteuerbelastung in Konzernverhältnissen mit schweizerischer Muttergesellschaft. Der Nullsatz auf Dividendenzahlungen an Vorsorgeeinrichtungen, an die Vertragsstaaten und ihre Zentralbanken erhöht die Attraktivität der Schweiz als Investitionsstandort auch hier. Im Bereich der Zinsen konnte die Residualsteuer generell von 10 auf 5 Prozent reduziert werden. Die vorgesehenen Ausnahmen von der Residualsteuer führen zudem zum Nullsatz in den für die Schweiz wesentlichen Bereichen.
Ich möchte zusammenfassend sagen, dass es im Sinne der Verhandlungen ist, dass jeder Partnerstaat sowohl gibt als auch nimmt, das heisst bekommt. Genauso sind auch diese Verhandlungen zu werten.
Die Kommission empfiehlt demzufolge mit 11 zu 0 Stimmen bei 10 Enthaltungen, das Abkommen mit der Slowakei zu unterstützen.
Darbellay Christophe · Mit-M · Consiglio nazionale · Vallese · Gruppo PPD-PEV
Toutes ces conventions de double imposition ont été adoptées à d'écrasantes majorités, à deux exceptions près, il s'agit de la convention avec la Roumanie et de celle avec la Slovaquie. Dans un cas, ce fut par 8 voix contre 0 et 12 abstentions. La controverse, comme cela a été très clairement mentionné par Madame Meier-Schatz, porte sur l'imposition des dividendes à 0 pour cent, sur le fait de verser des contributions de solidarité à des pays alors qu'on les empêche de percevoir des impôts.
Je vous invite à suivre la majorité de la commission.
Walter Hansjörg · P-M · Consiglio nazionale · Turgovia · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen
Le débat sur cet objet est interrompu