06.037
Imposizione dei coniugi. Misure immediate
Intervento procedurale
Antrag der Mehrheit
Eintreten
Antrag der Minderheit I
(Genner, Recordon)
Nichteintreten
Antrag der Minderheit II
(Fehr Jacqueline, Fässler, Fehr Hans-Jürg, Genner, Gysin Remo, Kiener Nellen, Leutenegger Oberholzer, Recordon, Rennwald)
Rückweisung an den Bundesrat
mit dem Auftrag, einen Vorschlag auszuarbeiten, bei dem statt des Verheiratetenabzuges eine Tarifanpassung vorzunehmen ist. Dabei ist darauf zu achten, dass die Steuerausfälle nicht höher sind als beim Modell "Kombi 500".
Antrag Wäfler
Rückweisung an die Kommission
mit folgendem Auftrag:
Umarbeitung dieser Vorlage in eine Familienbesteuerungsvorlage mit Einbezug folgender Elemente:
Im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer und im Steuerharmonisierungsgesetz wird der Grundsatz verankert, dass für die Besteuerung des Einkommens von natürlichen Personen durch Bund, Kantone und Gemeinden bei der Festsetzung des Steuersatzes die Höhe des kumulierten steuerbaren Einkommens aller im gemeinsamen Haushalt lebenden erwerbstätigen Steuerpflichtigen massgebend ist (steuerbares Haushalteinkommen). Jeder einzelne Steuerpflichtige entrichtet seine Einkommenssteuer für seinen Anteil des Haushalteinkommens gemäss diesem Haushalteinkommens-Steuersatz. Dazu wird in der Steuererklärung bei den Personalien eine Haushaltbezeichnung eingefügt. Diese Haushaltbezeichnung entspricht z. B. dem Namen des Besitzers oder Hauptmieters der entsprechenden Wohnung. Dieser Besitzer oder Hauptmieter hat gegenüber den Steuerbehörden eine Meldepflicht aller in seinem Haushalt lebenden erwerbstätigen Personen.
Diese Änderungen in der Einkommensbesteuerung auf Stufe Bund, Kantone und Gemeinden erfolgen haushaltneutral respektive mindestens mit einer schwarzen Null. Falls infolge des kumulierten Haushalteinkommens-Steuersatzes Mehrerträge resultieren, wird die zivilstandsunabhängige Steuersatzskala nach unten angepasst, damit primär bei den mittelständischen Einkommen Entlastungen resultieren.
Proposition de la majorité
Entrer en matière
Proposition de la minorité
(Genner, Recordon)
Ne pas entrer en matière
Proposition de la minorité
(Fehr Jacqueline, Fässler, Fehr Hans-Jürg, Genner, Gysin Remo, Kiener Nellen, Leutenegger Oberholzer, Recordon, Rennwald)
Renvoi au Conseil fédéral
avec mandat d'élaborer un projet proposant une adaptation du barème au lieu de la déduction pour personnes mariées. En élaborant ce projet, il veillera à ce que le manque à gagner fiscal ne soit pas plus élevé que celui prévu par le modèle "Kombi 500" (solution prévoyant une diminution des recettes de 500 millions de francs).
Proposition Wäfler
Renvoi à la commission
avec mandat de transformer ce projet en un projet d'imposition de la famille respectant les principes suivants:
La loi fédérale sur l'impôt fédéral direct et la loi fédérale sur l'harmonisation des impôts directs des cantons et des communes consacreront le principe selon lequel - en matière d'imposition du revenu des personnes physiques par la Confédération, les cantons et les communes - le montant du revenu imposable cumulé (revenu imposable du ménage) de l'ensemble des personnes vivant au sein du ménage et exerçant une activité lucrative sera déterminant pour la fixation du taux d'imposition. Chacun des contribuables du ménage versera l'impôt sur le revenu correspondant à sa part des revenus du ménage, conformément à ce taux d'imposition. A cet effet, la déclaration d'impôt contiendra une nouvelle rubrique apportant des précisions sur le ménage dont fait partie le contribuable. Cette rubrique comportera par exemple le nom du propriétaire ou du locataire principal de l'appartement concerné. Ledit propriétaire - ou locataire principal - sera tenu d'annoncer aux autorités fiscales l'ensemble des personnes vivant au sein de son ménage et exerçant une activité lucrative.
Ces modifications concernant l'imposition des revenus à l'échelon de la Confédération, des cantons et des communes doivent être neutres sur le plan budgétaire, ou générer des recettes supplémentaires. Si ces modifications devaient effectivement se traduire par un accroissement des recettes fiscales dû à la nouvelle forme d'imposition (taux calculé sur la base des revenus cumulés), l'échelle des taux d'imposition indépendante de l'état civil sera révisée à la baisse afin d'alléger prioritairement la charge des contribuables ayant un revenu moyen.
Zuppiger Bruno · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer enthält nach wie vor eine verfassungswidrige Bestimmung, indem Zweiverdiener-Ehepaare gegenüber Konkubinatspaaren steuerlich diskriminiert werden. Von dieser Diskriminierung sind insbesondere Ehepaare des Mittelstandes mit Bruttoeinkommen zwischen 80 000 und 500 000 Franken betroffen.
Nachdem die letzte Vorlage für eine Steuergesetzreform am 16. Mai 2004 vom Schweizervolk abgelehnt worden war, blieb auch das an und für sich unbestrittene Problem einer gerechten Ehepaar- und Familienbesteuerung bestehen. Dem soll nun mit zwei wichtigen Sofortmassnahmen abgeholfen werden, und zwar mit Sofortmassnahmen, welche weder die Weiterführung der Ehepaarbesteuerung im heutigen Sinne noch die Einführung der Individualbesteuerung präjudizieren sollen.
Der Bundesrat schlägt in seiner Vorlage eine sogenannte Kombi-Lösung vor: Einerseits soll der Zweiverdienerabzug massvoll erhöht werden, und andererseits soll ein Verheiratetenabzug für alle Ehepaare eingeführt werden, und zwar in Form eines Sozialabzuges. Damit sollen insbesondere auch die tieferen Einkommen gegenüber heute profitieren können. Konkret wird in Artikel 212 Absatz 2 vorgeschlagen, dass bei Zweiverdiener-Ehepaaren 5 Prozent vom niedrigeren Einkommen in Abzug gebracht werden können, mindestens jedoch 7600 Franken und höchstens 12 500 Franken. Zudem sollen alle Ehepaare, welche in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben, einen Abzug von 2500 Franken machen dürfen; das wird in Artikel 213 Absatz 1 Buchstabe c neu vorgeschlagen.
Noch eine kurze Bemerkung zum Formellen: Wenn Sie die Fahne betrachten, dann sehen Sie, dass die Abzüge zweimal vorkommen, nämlich einerseits in Artikel 33 Absatz 2 und Artikel 35 Absatz 1 Buchstabe c und andererseits in Artikel 212 Absatz 2 und Artikel 213 Absatz 1 Buchstabe c. Was Sie auf Seite 2 der Fahne sehen, sind die alten Artikel, die wegen der zweijährigen Pränumerandobesteuerung noch gelten. Nachdem jedoch die zweijährige Pränumerandobesteuerung faktisch erledigt ist, kommen künftig die Regelungen nach Artikel 212 Absatz 2 und Artikel 213 Absatz 1 Buchstabe c zur Anwendung. An sich sollten die alten Tatbestände, welche nach wie vor mitgeschleppt werden, einmal entrümpelt werden.
Mit den geplanten Massnahmen rechnet der Bundesrat ab 2010 mit Steuerausfällen, und zwar mit Steuerausfällen von insgesamt 650 Millionen Franken. Davon werden der Bund mit 540 Millionen Franken und die Kantone mit 110 Millionen Franken betroffen sein.
Bei den Beratungen in der Kommission wurde einmal mehr eine Grundsatzdiskussion über die Art der Besteuerung von Ehepaaren gegenüber Einzelpersonen geführt. Die linke Ratsseite möchte einerseits keine Steuervorlage, welche Einnahmenausfälle mit sich bringt, welche über Aufgabenverzichte abgegolten werden müssen; und andererseits möchte sie so schnell wie möglich, und zwar gegen den Willen der Mehrheit der Kantonsregierungen, die Individualbesteuerung einführen. Daher will sie entweder nicht auf die Vorlage eintreten (Minderheit Genner) oder sie an den Bundesrat zurückweisen (Minderheit Fehr Jacqueline). Sofern Sie der Mehrheit der Kommission folgen und auf die Vorlage eintreten, möchte eine Minderheit auf eine Kombi-Lösung verzichten und nur einen Zweiverdienerabzug gelten lassen; auf einen Sozialabzug für Ehepaare soll verzichtet werden. Dafür sollen nicht nur die Erwerbseinkommen vom höheren Zweiverdienerabzug profitieren, sondern auch die Renteneinkommen.
Tatsächlich müssen wir uns die Frage stellen, ob wir mit der Abschaffung einer verfassungswidrigen und vom Bundesgericht auch gerügten Ungerechtigkeit eine neue mögliche Ungerechtigkeit, nämlich die Ungleichbehandlung von Renteneinkommen gegenüber Erwerbseinkommen, schaffen sollen. Bei einer Gleichbehandlung von Erwerbs- und Renteneinkommen müsste mit einem zusätzlichen Einnahmenausfall von etwa 160 bis 180 Millionen Franken gerechnet werden. Das war auch der Grund, warum der Bundesrat nur die Erwerbseinkommen berücksichtigen wollte. Der Schweizerische Seniorenrat wünscht mit Nachdruck, dass die Abschaffung der "Heiratsstrafe" nicht mit einer Diskriminierung der Renteneinkommen einhergeht.
Nun, die Vorlage, wie sie der Bundesrat und der Ständerat vorschlagen, ist einfach, schnell umsetzbar und präjudiziert eine spätere Lösung der Besteuerung der Ehegatten nicht. Hingegen werden die verfassungswidrigen und vom Bundesgericht gerügten Ungerechtigkeiten gegenüber der Besteuerung von Konkubinatspaaren zu einem grossen Teil behoben, wie es auch mit verschiedenen parlamentarischen Vorstössen verlangt wird. Die Einnahmenausfälle, welche dem Bund und den Kantonen aus dieser Revision entstehen, sind - auch nach Meinung des Bundesrates und der Mehrheit der WAK - verkraftbar.
Die WAK-NR beantragt Ihnen mit 19 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen, auf die Vorlage einzutreten. Den Rückweisungsantrag der Minderheit II (Fehr Jacqueline) empfiehlt die WAK-NR mit 15 zu 9 Stimmen zur Ablehnung. Schliesslich beantragt Ihnen die WAK-NR, die Motion 05.3464 des Ständerates, "Sofortmassnahmen zur Reduktion der Diskriminierung bei der Ehegattenbesteuerung", abzulehnen, weil sie mit dieser Vorlage als erfüllt betrachtet werden kann. Zum Einzelantrag Wäfler werde ich Stellung nehmen, wenn Herr Wäfler seinen Antrag begründet hat.
Favre Charles · Mit-M · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo radicale liberale
L'actuelle loi fédérale sur l'impôt fédéral direct est porteuse d'une discrimination pour les couples mariés à deux revenus par rapport aux concubins. Cette discrimination touche essentiellement les couples dont le revenu est de 80 000 francs et plus et elle s'accentue avec l'augmentation du revenu.
Cette discrimination, nous la connaissons depuis longtemps puisqu'elle a été soulignée par le Tribunal fédéral il y a plus de vingt ans. Du reste, il parle de deux problèmes: un premier entre concubins et couples mariés, et un deuxième touchant le revenu au sein des couples mariés, où une différence existe selon qu'il y a un seul revenu ou deux. Les cantons aussi connaissaient ce problème, mais ils ont dû le corriger depuis longtemps. Aujourd'hui, c'est donc au tour de la Confédération de le corriger au niveau de l'impôt fédéral direct.
Il y a une nécessité de trouver une solution qui, certes, ne sera pas parfaite, mais qui doit être rapidement mise en application. C'est la raison pour laquelle le Conseil fédéral, avec l'approbation de la commission, souhaite une solution simple, rapidement applicable, qui soit compréhensible et qui ne génère pas d'autres distorsions. De plus, cette correction ne doit pas préjuger du futur système fiscal pour les personnes physiques. Nous aurons à en reparler. Est-ce que nous irons vers l'imposition individuelle? vers l'imposition individuelle avec une possibilité de choix? ou vers le splitting? Ce sont là des variantes que nous aurons à étudier ultérieurement.
Il y a un autre élément nécessaire dans le cadre de la réflexion sur ces mesures immédiates: il s'agit bien entendu de faire en sorte que l'impact financier soit acceptable. Du reste, il y a eu de multiples interventions pour corriger cette discrimination et elles ont toutes été dans le même sens, à savoir celui de la nécessité de pouvoir corriger ce problème aussi rapidement que possible.
Le projet qui nous est proposé a obtenu des appuis. Ceci était absolument nécessaire, notamment après la consultation de 2005 qui a forcé le Conseil fédéral à revoir son projet. En effet, celui-ci souffrait initialement de quelques faiblesses, soit d'effets pervers: par exemple, il accentuait la différence entre les couples mariés à un ou deux revenus ou ne prenait pas en considération les couples mariés de retraités. Aujourd'hui, le projet que nous étudions jouit de l'appui des cantons, d'un appui très large au Conseil des Etats puisqu'il y a été accepté à l'unanimité.
Alors, quel est ce projet? C'est une solution combinée, comme on l'a dit, avec deux mesures. La première mesure est une déduction de 50 pour cent du revenu le moins élevé pour les couples mariés à deux revenus; le minimum de cette déduction est de 7600 francs - c'est la déduction actuelle - et le maximum de 12 500 francs. La deuxième mesure est une déduction pour tous les couples mariés à hauteur de 2500 francs, en particulier pour les couples de retraités, puisque, comme cela a été dit, il y a de ce côté un léger problème.
Avec la correction proposée par le Conseil fédéral, la discrimination sera supprimée pour les deux tiers des couples à deux revenus, à savoir pour 160 000 couples; pour le dernier tiers, la discrimination sera atténuée. On voit donc que la solution va dans la bonne direction, mais encore une fois qu'elle n'est pas parfaite. Elle ne sera parfaite que dès le moment où l'on discutera de la modification totale de notre système fiscal.
La différence entre couples mariés à un ou à deux revenus dans le projet du Conseil fédéral est, aux yeux de la majorité de la commission, tout à fait acceptable. En effet, le coût de cette solution, soit 540 millions de francs en 2010 pour la Confédération et 110 millions pour les cantons est supportable, car des compensations sont prévues, notamment par une dynamisation de l'économie, due au fait que l'on cessera de péjorer la situation de la femme qui travaille; il y aura donc un gain pour la fiscalité de l'ordre de 50 millions de francs. On table également sur une augmentation de l'efficacité de l'Administration fédérale des contributions, à hauteur de 50 millions de francs, et on cherchera les 440 millions de francs restants à compenser dans le cadre de la politique générale de la Confédération.
La majorité de la commission est favorable à l'entrée en matière et s'oppose à la proposition de la minorité II (Fehr Jacqueline) de renvoi au Conseil fédéral. En effet, voilà plus de vingt ans que le Tribunal fédéral nous a dit qu'il avait relevé cette insuffisance. Il est donc maintenant absolument nécessaire de traiter le problème. De plus, si nous ne prenons pas des mesures la discrimination que l'on constate aujourd'hui ira en s'accentuant, puisque de plus en plus de femmes décident de se mettre sur le marché du travail.
Le projet du Conseil fédéral est acceptable, parce qu'il est rapidement applicable. Il y aura donc un effet pour les contribuables en 2009 si nous acceptons ce projet. Cela fait vingt ans qu'ils attendent, il est donc temps d'agir et, par conséquent, le projet du Conseil fédéral n'hypothèque pas le débat général que l'on devra mener à propos de la fiscalité des personnes physiques d'ici à la fin de l'année ou au début de l'année prochaine. Le Conseil fédéral a étudié de multiples variantes, qui figurent dans son message. La variante proposée aujourd'hui nous semble être la meilleure; elle établit un équilibre entre l'efficacité et le coût des mesures.
La commission a également traité la proposition de non-entrée en matière défendue par la minorité I (Genner). La majorité de la commission estime au contraire qu'il faut entrer en matière, car, comme cela a été dit, si un large débat sur la fiscalité est envisageable, ce n'est pas maintenant qu'il faut le mener; aujourd'hui il faut prendre des mesures urgentes et passer ensuite à la réflexion générale. Donc n'alourdissons pas notre réflexion aujourd'hui en voulant régler tous les problèmes de la fiscalité, mais agissons sur le problème extrêmement important de la discrimination des couples mariés par rapport aux concubins. En ce qui concerne ceux qui en commission auraient souhaité que l'on choisisse une autre méthode pour corriger ceci - et donc que l'on se montre plus favorable à la fiscalité individuelle -, encore une fois, il ne s'agit pas de tenir ce débat aujourd'hui. Aujourd'hui, il faut laisser toutes les portes ouvertes, c'est ce que fait le projet du Conseil fédéral.
En ce qui concerne la proposition Wäfler de renvoi du projet à la commission, elle n'a pas été traitée sous cette forme lors de la séance de la commission. Permettez-moi donc de faire quelques considérations en essayant de résumer la pensée de la majorité des membres de la commission. Un renvoi du projet au Conseil fédéral n'a pas lieu d'être aujourd'hui puisqu'il faut véritablement traiter ce problème en étant extrêmement pragmatique. Monsieur Wäfler propose de renvoyer le projet à la commission. Il me semble extrêmement difficile que la commission, dans un domaine aussi vaste, puisse se saisir sans projet du Conseil fédéral d'une modification totale de la fiscalité. Nous sommes, je le crois, capables de traiter des projets très complexes, mais, tout de même, il faut qu'un travail de base soit fait par le Conseil fédéral. Ce que prévoit la proposition Wäfler, c'est la refonte totale de la fiscalité. Laissons le Conseil fédéral présenter un projet. Ouvrons ensuite le débat en commission puis au conseil. Mais chaque chose en son temps!
Je vous demande donc, au nom de la majorité de la commission, d'entrer en matière - la commission l'a fait par 19 voix contre 2 et 3 abstentions -, de rejeter la proposition de la minorité II (Fehr Jacqueline) de renvoi au Conseil fédéral - cela a été fait en commission par 9 voix contre 15. Suivant le sentiment général de la commission, je vous propose également de rejeter la proposition Wäfler de renvoi à la commission.
Genner Ruth · Mit-F · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dei Verdi
Auch für uns Grüne ist klar, dass wir die seit über zwanzig Jahren kritisierte Schlechterstellung von Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren bei der direkten Bundessteuer beseitigen wollen. Mit Familienbesteuerung hat der vorliegende Entwurf allerdings gar nichts zu tun, wie das Kommissionssprecher Zuppiger gesagt hat. Es geht alleine um Ehepaare. Dass Ehepaare gerecht besteuert werden, wollen auch wir. Aber gerade die Politik der Abzüge führt systemisch zu einer Bevorzugung von hohen Einkommen. Aus Gründen der Progression erhalten dann Ehepaare auch bei gleichen Abzügen, je nach ihrem Einkommen, ganz unterschiedliche Steuerrabatte.
Wir Grünen wollen zum jetzigen Zeitpunkt eine zukunftsgerichtete Lösung. Gesellschaftspolitisch adäquat und gerecht ist dabei ganz allein die zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung. Der Bundesrat hat den Auftrag des Nationalrates in Form einer Motion entgegengenommen, und zwar haben wir, eine deutliche Mehrheit im Nationalrat, gesagt, dass die Prüfung des Modells der zivilstandsunabhängigen Individualbesteuerung vorangetrieben werden soll. Der Bundesrat hat uns das auch versprochen. Wir werden entsprechend dem Versprechen des Bundesrates offensichtlich im nächsten Winter auch zu dieser Frage Stellung nehmen können. Gerade aus diesem Grund ist es für uns Grüne unverständlich, warum heute, quasi unmittelbar vor dem wesentlichen Entscheid über eine wichtige Neuerung, noch schnell eine tiefgreifende und letztlich äusserst kostspielige Revision durchgeführt werden soll.
Sollten heute die Anträge des Bundesrates durchkommen, so werden wir mit massiven Steuerausfällen konfrontiert werden: mit insgesamt etwas mehr als einer halben Milliarde Franken - zu vier Fünfteln beim Bund. Damit beschneiden wir auf der einen Seite unseren Handlungsspielraum massiv; die Sparpakete und Entlastungsvorlagen lassen grüssen. Ich möchte in diesem Zusammenhang Herrn Bundesrat Merz bitten, uns Auskunft darüber zu geben, woher er die fehlenden Mittel nehmen will. Die fehlenden Mittel in der Bundeskasse sind die eine Seite. Die andere Seite: Wir Grünen wollen wirklich eine zukunftsgerichtete, gesellschaftspolitisch adäquate Lösung. Wir wollen, dessen können Sie versichert sein, keine rückständige und letztlich patriarchale Besteuerung der Paare unterstützen.
Es darf doch nicht sein, dass diejenigen steuerlich begünstigt werden, welche die traditionellen Modelle leben, währenddem die zunehmende Gruppe der partnerschaftlichen Paare, bei denen beide sowohl erwerbstätig sind wie auch die nichtbezahlte Haus- und Erziehungsarbeit teilen, schlechter fahren soll. Gerade weil diese Gruppe zunimmt, plädieren wir für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung. Innert kurzer Zeit zwei Steuergesetzrevisionen durchzuführen, können wir uns finanzpolitisch schlichtweg nicht leisten. Wenn der Bundesrat heute die Sofortmassnahmen und nachher die Individualbesteuerung machen will, haben wir die Mittel nicht mehr, um das wirklich zukunftsgerichtete Projekt umsetzen zu können.
Was also gewinnen wir mit den Sofortmassnahmen? Wir würden mit einer Veränderung der Ehepaarbesteuerung neue Ungerechtigkeiten für die Alleinstehenden schaffen. Steuerausfälle, von denen nach der Logik des Steuersystems vorwiegend die hohen Einkommen profitieren, müssten insbesondere auch von den Alleinstehenden kompensiert werden. Das wollen wir Grünen sicher nicht. Wir stehen also für das ein, was Ihre Partei, Herr Bundesrat Merz, vor Wahlen als gut und sinnvoll vorschlägt, und das ist die zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung. Da wollen wir hin, und zwar ohne Umwege.
Deshalb bitte ich Sie, heute für Nichteintreten auf diese Vorlage zu stimmen.
Fehr Jacqueline · Mit-F · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo socialista
Das Positive vorweg: Der Bundesrat nennt das Kind endlich beim Namen. Er spricht von Ehepaarbesteuerung und nicht mehr von Familienbesteuerung. Mit Familien hat diese Vorlage nämlich gar nichts zu tun. Entscheidendes Kriterium ist der Zivilstand. Verheiratet oder nicht, das ist hier die Frage. Wer verheiratet ist und viel verdient, soll entlastet werden, mit anderen Worten, es geht um Leute, wie wir hier im Saale es sind. Die meisten von uns sind verheiratet und verdienen so viel, dass die Entlastungen so richtig "einschenken".
Die Frage, die sich hier einmal mehr so richtig in aller Schärfe stellt, ist die folgende: Geht es uns wirklich so schlecht, dass ausgerechnet unsereins entlastet werden muss? Ziehen wir wirklich alle weg - wohin wohl? -, wenn wir die Steuerbelastung nicht endlich senken? Wo wäre denn die Steuerbelastung für Leute wie uns noch geringer als in der Schweiz? Die Frage der politischen Priorität müssen wir uns gefallen lassen.
In diesem Lande leben 250 000 Kinder unter der Armutsgrenze. Das sind sechs volle Sankt-Jakob-Stadien. Stellen Sie sich sechs grosse Fussballstadien vor, alle gefüllt mit Kindern, die in unserem reichen Land von der Sozialhilfe leben müssen. Und wir senken hier die Steuern für Einkommen, die weiss Gott nicht zu bescheiden sind. Doch damit nicht genug: In einer der nächsten Sessionen werden wir über die Einführung von Ergänzungsleistungen genau für diese Kinder, von denen ich vorhin gesprochen habe, sprechen und darüber entscheiden. Die Ergänzungsleistungen werden etwa gleich viel kosten wie diese Steuererleichterungen heute. Werden Sie diesen Ergänzungsleistungen dann auch zustimmen?
Wenn wir hier trotzdem zu gewissen Massnahmen Ja sagen, dann nur deshalb, weil uns das Bundesgericht dazu zwingt und wir den Zweiverdienerabzug als eine Vorinvestition für einen Wechsel zu einer Individualbesteuerung sehen. Wir müssen, gemäss dem Entscheid des Bundesgerichtes, die Belastung zwischen Konkubinats- und verheirateten Paaren angleichen. Damit sind wir einverstanden. Das können wir aber tun, indem wir endlich die Individualbesteuerung einführen. Das Steuersystem und die Steuerbelastung haben mit dem Zivilstand nun einfach nichts zu tun. Wenn wir hier den Zivilstand mit dem Verheiratetentarif nochmals ins Zentrum rücken, ist das schlicht absurd. Entscheidend für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ist nicht der Zivilstand, sondern die Haushaltzusammensetzung. Für wie viele Personen muss das Einkommen reichen, von wie vielen Personen wird es erarbeitet? Das sind die Fragen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
Hier war es sehr interessant, dass in der Kommission endlich klargestellt wurde, dass Einverdienerpaare wirtschaftlich leistungsfähiger als Zweiverdienerpaare sind und deshalb Letztere im Falle der Individualbesteuerung tatsächlich stärker entlastet werden müssen. Ich bitte Herrn Bundesrat Merz, die entsprechende Lehrmeinung hier noch einmal zu Protokoll zu geben, damit wir diese als Grundlage für die anstehende Diskussion über die Individualbesteuerung schon mal geklärt haben.
In Sachen Individualbesteuerung wurden wir noch einmal vertröstet. Es gehe hier um Sofortmassnahmen, um dem Bundesgerichtsentscheid endlich wenigstens teilweise nachzukommen. Weshalb schlage ich Ihnen nun vor, die Vorlage trotz der vermeintlichen Dringlichkeit zurückzuweisen und neu zu konzipieren?
Der Bundesrat schlägt, wie ausgeführt, zwei Elemente vor. Erstens sollen Zweiverdienerpaare einen zusätzlichen Abzug machen können, um das Wirken der Progressionsfalle etwas zu mildern. Als zweitbeste Variante nach der Individualbesteuerung können wir mit dieser Massnahme leben, vor allem, da sie gegen oben beschränkt ist. Zweitens sollen Ehepaare, egal in welchen Haushaltsituationen, mit einem sogenannten Verheiratetenabzug entlastet werden. Diese zweite Massnahme ist nun definitiv absurd. Nebst dem Verheiratetentarif soll auch noch ein Verheiratetenabzug eingeführt werden. Das widerspricht nicht nur allen Lehrmeinungen, sondern schlicht auch dem gesunden Menschenverstand. Denselben Effekt könnte man nämlich viel eleganter erreichen, indem man entsprechende Anpassungen beim Tarif machen würde. Es ist unverständlich, weshalb der Bundesrat diese Variante in der Botschaft zwar erwähnt, aber nicht ausführt. Er könnte sie auch deshalb noch weiter ausführen, weil mit dem Einbezug der Renteneinkommen auch die Rentensituation geklärt würde. Darauf komme ich aber bei der Begründung des entsprechenden Minderheitsantrages nochmals zurück.
Ich schlage Ihnen deshalb vor, die Vorlage mit dem Auftrag an den Bundesrat zurückzuweisen, genau diese Variante - Einbezug der Renteneinkommen in die Erwerbseinkommen und Anpassungen beim Tarif anstelle des Verheiratetenabzuges - auszuarbeiten. Die Ausfälle sollen dabei in der gleichen Höhe sein wie bei der jetzigen Vorlage.
Ich bitte Sie, meinem Rückweisungsantrag zuzustimmen.
Wäfler Markus · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo PEV/UDF
Ich spreche hier zur korrigierten Version meines Rückweisungsantrages, und ich bitte Sie, auf Ihrem Blatt in der zweituntersten Zeile den Begriff "zivilstandsunabhängige Steuersatzskala" zu streichen. Diese Frage möchte ich dann der Kommission überlassen.
Das Bestreben des Bundesrates, die verfassungswidrige Heiratsstrafe bei der direkten Bundessteuer endlich zu beseitigen, ist sehr zu begrüssen. Allerdings scheint mir, dass hier ein bundesrätlicher Vorschlag vorliegt, der das Pferd vom Schwanz her aufzäumt. Die heutige Besteuerung der Zweiverdiener-Ehepaare ist, als solche betrachtet, nicht verfassungswidrig. Denn sie erfolgt gemäss dem verfassungsmässigen Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, wie er in Artikel 127 Absatz 2 unserer Bundesverfassung festgehalten ist.
Das verfassungswidrige Corpus Delicti ist der Unterschied in der Besteuerung zwischen Zweiverdiener-Ehepaaren und Zweiverdiener-Konkubinatspaaren. Genau hier liegt der verfassungswidrige Hase im Pfeffer. Denn die Besteuerung der Zweiverdiener-Konkubinatspaare erfolgt nicht nach dem in der Verfassung vorgeschriebenen Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Dieser verfassungswidrige Zustand kann auf einfache Weise und sogar noch haushaltneutral korrigiert werden, indem wir den Haushalt als wirtschaftliche Einheit für die Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und für die Bemessung des steuerbaren Einkommens und die Festlegung des Steuersatzes heranziehen. De facto ist dies ja bisher auch bei den Einverdienerhaushalten und den Zweiverdiener-Ehepaaren der Fall.
Es wird hier im Parlament häufig erwähnt, auch vorhin wieder, dass sich unsere Gesellschaft in diesem Bereich in dem Sinne verändert hat, dass heute ein beachtlicher Teil der Haushalte aus verschiedenen Gründen mehr als ein Einkommen erwirtschaftet. Ohne Zweifel profitieren alle erwerbstätigen Mitglieder eines gemeinsamen Haushaltes von günstigeren Kosten bei Miete, Nebenkosten, Gebühren für Abwasser, Wasser, Abfallentsorgung usw., was die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des gemeinsamen Haushaltes wesentlich erhöht. Es ist deshalb nur folgerichtig und überfällig, dass wir hier dieser gesellschaftlichen Veränderung auch bei der Besteuerung der Einkommen Rechnung tragen und generell auf den Stufen Bund, Kanton und Gemeinde den Haushalt als wirtschaftliche Einheit betrachten und für die Festsetzung des Steuersatzes das kumulierte steuerbare Einkommen aller im gemeinsamen Haushalt lebenden erwerbstätigen Steuerpflichtigen heranziehen.
Jedes erwerbstätige und steuerpflichtige Mitglied im gemeinsamen Haushalt bezahlt gemäss meinem Antrag auf seinem persönlichen steuerbaren Einkommen seine Einkommenssteuer gemäss dem Steuersatz des kumulierten steuerbaren Haushalteinkommens. Mit meinem Vorschlag wird die Heiratsstrafe für alle Ehepaare zu hundert Prozent korrigiert, unabhängig davon, ob das Einkommen aus Erwerb, aus Liegenschafts- oder Kapitalerträgen oder aus Renten stammt.
Zur Umsetzung dieses Prinzips des Haushalteinkommens-Steuersatzes beantrage ich Ihnen die Einführung einer Haushaltbezeichnung; dafür könnte der Namen des Hauptmieters respektive Besitzers der entsprechenden Wohnung verwendet werden. Dieser Besitzer respektive Hauptmieter hätte gegenüber den Steuerbehörden eine Meldepflicht für alle im gemeinsamen Haushalt lebenden Erwerbstätigen. Bei gleichbleibenden Steuersätzen würden bei der Umsetzung meines Antrages auf allen Stufen Mehreinnahmen resultieren. Deshalb schlage ich Ihnen vor, die Vorlage haushaltneutral zu gestalten respektive mindestens eine schwarze Null vorzusehen - dies, indem die Steuersatzskala für die Einkommenssteuern auf allen Stufen entsprechend nach unten korrigiert wird. Dabei sind die mittleren Einkommen des Mittelstandes bevorzugt zu entlasten.
Der Entwurf des Bundesrates löst das Problem der Heiratsstrafe nur unvollständig und führt zu Steuerausfällen, welche in dieser Vorlage nicht vollständig finanziert sind. Zudem besteht bei einer Annahme des Entwurfes des Bundesrates das Risiko, dass die Familiensteuerreform aufgrund fehlender Finanzierung auf die lange Bank geschoben wird. Im Weiteren legalisiert der bundesrätliche Entwurf eine generelle Abweichung vom verfassungsmässigen Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, was ich aus grundsätzlichen Überlegungen als problematisch bezeichnen muss.
Ich fasse zusammen: Mein Antrag auf Rückweisung an die Kommission bringt Ihnen folgende Vorteile: Die Heiratsstrafe wird zu hundert Prozent korrigiert, unabhängig davon, ob das Einkommen aus Erwerb, aus Liegenschafts- oder Kapitalerträgen oder aus Renten stammt. Das unbestrittene verfassungsmässige Grundprinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wird nicht nur für Einverdiener-Haushalte und Zweiverdiener-Ehepaare, sondern auch für Zweiverdiener-Konkubinatspaare und Mehrverdiener-Haushalte wirksam, was auch der verfassungsmässigen Gleichbehandlung entspricht. Gemäss meinem Antrag entstehen durch die Korrektur der Heiratsstrafe keine Steuerausfälle. Mein Antrag ermöglicht eine rasche, finanzierbare Steuerreform und bringt in Bezug auf die Steuergerechtigkeit gegenüber allen Steuerpflichtigen eine Verbesserung. Mein Antrag lässt die Möglichkeit der Einführung einer individuellen Besteuerung offen.
Ich bitte Sie, meinen Antrag zu unterstützen.
Egerszegi-Obrist Christine · 1VP-F · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo radicale liberale
Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen
Le débat sur cet objet est interrompu
Schluss der Sitzung um 13.05 Uhr
La séance est levée à 13 h 05