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Revision des Doppelbesteuerungsabkommens von 1951 zwischen der Schweiz und den USA beschleunigen
David Eugen · Mit-M · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp
Hier geht es um die Erbschaftssteuer, und zwar um die Ausdehnung des amerikanischen Rechts in Erbschaftssteuersachen weltweit. Das amerikanische Recht geht so weit, dass die Schweizer Erben eines verstorbenen Schweizer Bürgers, der amerikanische Aktien gehabt und in der Schweiz gewohnt hat, in den USA Erbschaftssteuer bezahlen müssen. Wer also als Schweizer in seinem Depot amerikanische Aktien hat, zum Beispiel von Coca-Cola, und hier in der Schweiz stirbt, für den müssen die Erben nachher in Amerika Steuern zahlen. Es ist auch eine Warnung, solche Aktien zu kaufen, jedenfalls wenn man kurz vor dem Ableben steht, denn es ist ein grosses Besteuerungsrisiko damit verbunden. Daher sollte jeder sein Depot, wenn er eines hat, daraufhin untersuchen, ob er dieses Risiko eingegangen ist oder nicht.
Zur Sache selbst: Eigentlich gilt diese Regelung schon lange - wir hatten ja die Abkommen, die wir diskutiert haben, wir haben auch das Abkommen von vor einem Jahr -, nur haben die amerikanischen Steuerbehörden jetzt begonnen, die Regelung zwangsweise durchzusetzen. Sie haben jetzt viel mehr Instrumente, um das zu machen, und damit ist das Risiko schon erheblich, dass auch die Erben von Schweizern, die hier in der Schweiz solche Depots hielten, eine hohe Steuerrechnung aus Washington erhalten.
Viele Länder haben mit den USA Abkommen über die Erbschaftssteuer geschlossen, wonach das Mobiliarvermögen, also insbesondere Wertschriften, nur am letzten Wohnsitz des Erblassers besteuert werden kann. Leider enthält das Abkommen, das die Schweiz mit den USA hat, keine solche klärende Bestimmung. Es ist ein sehr altes Abkommen aus dem Jahr 1951. Es geht jetzt darum, dass dieses Abkommen möglichst schnell revidiert wird; das ist die Stossrichtung der Motion Fiala. Die Kommission unterstützt sie vollumfänglich, sie möchte, dass der Bundesrat wirklich rasch an die Arbeit geht.
Ich weiss nicht, ob die Argumentation des Bundesrates richtig ist. Er sagte, man könne bis zum Frühjahr 2011 noch nicht verhandeln, weil der amerikanische Senat das andere Abkommen, das wir ja hier vor einem Jahr im Schnellzugstempo durchgezogen haben, noch nicht genehmigt hat. Der Senat nimmt sich Zeit, der macht da nicht so schnell, er ist jetzt anderthalb Jahre im Verzug. Offenbar fangen sie also erst an, wieder mit uns zu reden, wenn das andere Abkommen genehmigt ist. Der Bundesrat sollte eigentlich sofort anfangen, über diese Frage zu verhandeln, auch wenn die Geschichte im Senat bezüglich des letzten Abkommens noch nicht bereinigt ist, weil eben Schweizerinnen und Schweizer doch ein erhebliches Risiko eingehen, solange die Sache nicht geklärt ist. Ich glaube, hier müsste der Bundesrat etwas schneller handeln und nicht zuwarten.
In dem Sinne empfehlen wir Ihnen einstimmig, diese Motion anzunehmen und den Bundesrat zu bitten, die Sache ernst zu nehmen und möglichst bald zu handeln.
Widmer-Schlumpf Eveline · VPBR-F · Bundesrat · Graubünden
Die USA haben mit sechzehn Ländern analoge Nachlass- und Schenkungssteuerabkommen wie mit der Schweiz, eine Vielzahl davon stammt aus den Fünfzigerjahren des letzten Jahrhunderts. Unser Abkommen stammt von 1951, gehört also auch nicht zu den neueren Abkommen. Wir haben im Zusammenhang mit dem neuen Doppelbesteuerungsabkommen, das im Juni 2009 ja von der Schweiz paraphiert wurde, eben auch diese Nachlass- und Schenkungssteuerfrage gestellt. Die Amerikaner wollten, dass die Amtshilfebestimmungen auf diese Nachlass- und Schenkungssteuerfragen ausgedehnt würden. Wir haben damals gesagt, dass es jetzt nicht Thema sein kann, aber dass wir die Verhandlungen darüber aufnehmen möchten. Sie sagen zu Recht, Herr David, man könne damit nicht zuwarten. Aber wir wollen damit auch nicht zuwarten. Die ersten Verhandlungen sind für die Woche vom 11. Juli angesetzt, also demnächst. Wir werden Sie dann über den weiteren Verlauf orientieren.
Zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und den USA: Das ist im Moment in der zuständigen Kommission des Senats. Es hat dort noch ein paar Schwierigkeiten gegeben im Nachgang zu unserer Nachbesserung in Bezug auf Artikel 26 des OECD-Musterabkommens, aber ich denke, es sollte demnächst auch im Senat über die Bühne gehen. Dann hoffen wir, dass wir die anderen Fragen im Zusammenhang mit den Nachlass- und Schenkungssteuern auch klären können. Das ist extraterritoriale Anwendung von US-Recht, das geht natürlich in dieser Form nicht.
Inderkum Hansheiri · P-M · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp
Präsident (Inderkum Hansheiri, Präsident): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten. Die Kommission beantragt einstimmig, die Motion anzunehmen. Der Bundesrat beantragt ebenfalls Annahme der Motion.
Angenommen - Adopté