12.067
Aiuto monetario internazionale. Continuazione e aumento del credito
Intervento procedurale
Antrag der Mehrheit
Eintreten
Antrag der Minderheit
(Stamm, Aebi Andreas, Büchel Roland, Estermann, Leuenberger-Genève, Mörgeli, Müller Geri, Reimann Maximilian, Rusconi)
Nichteintreten
Proposition de la majorité
Entrer en matière
Proposition de la minorité
(Stamm, Aebi Andreas, Büchel Roland, Estermann, Leuenberger-Genève, Mörgeli, Müller Geri, Reimann Maximilian, Rusconi)
Ne pas entrer en matière
Schneider-Schneiter Elisabeth · Mit-F · Consiglio nazionale · Basilea-Campagna · Gruppo PPD-PEV
Der Bundesrat legt mit Datum vom 4. Juli 2012 die Botschaft über die Gewährung eines Rahmenkredits zur Weiterführung der internationalen Währungshilfe und den Entwurf zu einem entsprechenden Bundesbeschluss vor.
Mit der vorliegenden Botschaft wird ein Rahmenkredit von 15 Milliarden Franken für die Weiterführung der internationalen Währungshilfe für einen Zeitraum von fünf Jahren beantragt. Die Bretton-Woods-Institutionen haben an ihrer Frühjahrstagung im April eine ausserordentliche und zeitlich befristete Aufstockung der Mittel des IWF um über 430 Milliarden US-Dollar beschlossen. Ziel der Aufstockung ist die Stabilität der internationalen Finanz- und Währungssysteme. Dabei hat die Schweiz, unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Parlamentes, einen Beitrag von 10 Milliarden US-Dollar zugesagt.
Grundlage für diese Vorlage ist das Währungshilfegesetz, welches der Schweiz erlaubt, an multilateralen Hilfsaktionen zur Sicherstellung der Stabilität des internationalen Währungssystems mitzuwirken. Dabei wird der Bund ermächtigt, die Schweizerische Nationalbank mit einer entsprechenden Darlehensgewährung zu beauftragen.
In den letzten beiden Jahren hatte das Parlament immer wieder über IWF-Vorlagen zu befinden. Im Jahr 2011 wurde bereits einmal einer IWF-Sonderhilfe zugestimmt. Es ging damals ebenfalls um eine Zusicherung der Schweiz von 10 Milliarden US-Dollar, für welche 12,5 Milliarden Franken vorgesehen waren. Diese Mittel wurden nicht aktiviert. Gleichzeitig bestätigte das Parlament die Genehmigung des Beitritts der Schweiz zu den geänderten Neuen Kreditvereinbarungen des IWF. Zuletzt stimmte das Parlament über die Genehmigung der Quoten- und Gouvernanzreform des IWF ab.
Bei der vorliegenden Botschaft geht es nun um eine Ablösung des geltenden Währungshilfebeschlusses, welcher bis Ende 2013 gültig ist. Seine frühzeitige Verlängerung wie auch die bedeutende Erhöhung des Rahmenkredits werden aufgrund der gegenwärtig ausserordentlich hohen Risiken der volatilen Finanzmärkte beantragt.
Die APK ist sich im Klaren darüber, dass die Schweiz als offene Volkswirtschaft mit einem bedeutenden Finanzplatz und einer wichtigen Währung von einer Eskalation der Krise des weltweiten Währungssystems hart getroffen würde. Eine derartige Krise erfordert global koordinierte Massnahmen, was mit dem Instrument des IWF möglich ist. Deshalb hat die Schweiz ein starkes Interesse, sich entsprechend am IWF zu beteiligen. Mit diesem Rahmenkredit kann der Bundesrat innerhalb des Kredits und zur gesetzlich vorgesehenen Zweckbestimmung einzelne Verpflichtungstranchen ausscheiden. Über die Verwendung der Mittel muss der Bundesrat jährlich Bericht erstatten und damit gegenüber dem Parlament Rechenschaft ablegen.
Die APK hat diese Vorlage an ihrer Sitzung vom 27./28. August dieses Jahres mit einstimmigem Beschluss sistiert, um sich an einer der folgenden Sitzungen detaillierter über das Geschäft informieren zu lassen. Am 30. Oktober 2012 wurde die Vorlage schliesslich abermals traktandiert. In der Eintretensdebatte wurde nochmals ausführlich über Sinn und Zweck der internationalen Währungshilfe diskutiert.
Eine Minderheit der Kommission vertritt die Haltung, dass die Mittel lediglich indirekt dazu dienen würden, die Eurokrise der EU zu bekämpfen, und stellt den Beitritt der Schweiz zu den Bretton-Woods-Institutionen generell infrage. Andere Mitglieder der Minderheit stellen die Wirksamkeit derartiger Rettungsschirme dahingehend infrage, dass es nicht Aufgabe des IWF sein könne, Entwicklungsländer zu stützen; dafür seien andere Organisationen zuständig.
Eine Mehrheit vertritt die Haltung, dass es Aufgabe des IWF sei, global für Finanzstabilität zu sorgen. Die Mittel kommen daher auch direkt dem IWF zugute, nicht direkt den EU-Mitgliedstaaten. Ausserdem sei das Risiko eines entsprechenden Ausfalls der Mittel gering. Der IWF sei bis heute allen seinen Verpflichtungen nachgekommen. Es habe nie Ausfälle gegeben, die Mittel würden marktgerecht verzinst und die Schweizerische Nationalbank könne ausgerichtete Mittel zurückziehen, wenn sie diese selber benötige.
Ausführlich diskutiert wurde auch über den Zeitpunkt der Vorlage, da die Quoten- und Gouvernanzreform noch nicht in Kraft ist und daher zum heutigen Zeitpunkt noch nicht klar sei, wie hoch der Beitrag der Schweiz wirklich sei. Die Kommission nahm zur Kenntnis, dass die Vorlage aufgrund des auslaufenden Währungshilfebeschlusses notwendig ist. Schliesslich beschloss die Kommission mit 12 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen, Ihnen zu beantragen, auf die Vorlage einzutreten. Eine Minderheit hält weiterhin an ihrem Antrag auf Nichteintreten fest.
Die Detailberatung ergab grosse Diskussionen über die Höhe der mit dem Rahmenkredit zu sprechenden Mittel: Dem IWF wurden an der Frühjahrstagung der Bretton-Woods-Institutionen 10 Milliarden US-Dollar zugesprochen, der Bundesrat beantragt aber einen Betrag von 15 Milliarden Schweizerfranken. Diese Differenz von 5 Milliarden Schweizerfranken zwischen den zugesicherten Mitteln und dem beantragten Rahmenkredit begründet der Bundesrat mit Währungsschwankungen und mit der Möglichkeit, während der nächsten fünf Jahre im Rahmen des Währungshilfegesetzes handlungsfähig zu bleiben, das heisst, in Krisenfällen die Finanzmärkte gezielt im Sinne des Finanzplatzes Schweiz stabilisieren zu können. Eine Minderheit hält an der Argumentation des Bundesrates fest und will dem Bundesrat diese nötige Handlungsfähigkeit erteilen. Sollte es nämlich wider Erwarten zu einer grösseren Aufwertung des Dollars kommen, müsste ein entsprechender Nachtragskredit gesprochen werden.
Eine Mehrheit erachtet die Höhe des Kredits aber als nicht gerechtfertigt. Deshalb hat die Kommission mit 15 zu 5 Stimmen bei 4 Enthaltungen einen Antrag angenommen, der eine Beschränkung des Rahmenkredits auf 10 Milliarden Schweizerfranken vorsieht. Um Währungsschwankungen abzufedern, brauche es keine 5 Milliarden Schweizerfranken. Zudem hatte die Mehrheit der Kommission grosse Mühe, dem Bundesrat für die konkrete Verwendung der Mittel einen Freipass zu geben: Ein derart grosser Vorrat an Kreditmitteln sei nicht gerechtfertigt. Die Minderheit hält dennoch an dem vom Bundesrat beantragten Kreditrahmen von 15 Milliarden Schweizerfranken fest.
Ferner lehnte die Kommission mit 16 zu 8 Stimmen einen Antrag ab, wonach sich der Bundesrat "innerhalb der internationalen Finanzinstitutionen aktiv für wachstumspolitische Massnahmen und gegen den Abbau der öffentlichen Dienste und Sozialleistungen" einsetzen soll. Auch hier hält eine Minderheit an ihrem Antrag fest.
In der Gesamtabstimmung stimmte die Kommission dem abgeänderten Bundesbeschluss mit 14 gegen 8 Stimmen bei 1 Enthaltung zu. Ich bitte Sie im Namen der APK-NR, auf die Vorlage einzutreten, dem abgeänderten Bundesbeschluss zuzustimmen und die Minderheitsanträge abzulehnen.
Tornare Manuel · Mit-M · Consiglio nazionale · Ginevra · Gruppo socialista
Par son message du 4 juillet 2012, le Conseil fédéral propose d'accorder un crédit-cadre de 15 milliards de francs pour la poursuite de l'aide monétaire internationale pendant une période de cinq ans. La crise financière de 2008 n'a pas été suivie d'une reprise durable de la conjoncture économique mondiale. Dès lors, en avril 2012, la réunion de printemps des Institutions de Bretton Woods a décidé d'augmenter de plus de 430 milliards de dollars les ressources du Fonds monétaire international, à titre extraordinaire et pour une durée limitée.
Notre pays s'est engagé à contribuer à cette mesure à hauteur de 10 milliards de dollars. Compte tenu de son économie ouverte, de sa monnaie et de son importance en tant que place financière, la Suisse dépend étroitement de la stabilité du système financier monétaire international.
La mesure que notre gouvernement envisage s'inscrit dans le cadre de la coopération que la Suisse a entreprise avec le Fonds monétaire international en 1992. A ce titre, elle se fonde sur la loi sur l'aide monétaire. Cette loi permet en effet à la Confédération d'intervenir dans deux cas de figure: le premier, à l'article 2, consiste dans les aides utilisées pour assurer la stabilité du système monétaire international; le second, à l'article 4, est le soutien destiné à des états avec lesquels la Suisse collabore de manière particulièrement étroite. Le cas échéant et à l'aide d'un crédit-cadre dont le montant est défini dans un arrêté sur l'aide monétaire, le Conseil fédéral charge la Banque nationale suisse d'accorder un prêt et en garantit l'exécution. Adopté en 2004 et prolongé en 2009, l'arrêté actuel, en vigueur jusqu'à fin 2013, autorise un crédit-cadre de 2,5 milliards de francs. Le montant de 15 milliards de francs, visé par le message précité du Conseil fédéral, ferait l'objet d'un nouvel arrêté.
Le projet du gouvernement a été traité pour la première fois par la Commission de politique extérieure du Conseil national. Dans sa présentation du dossier, Madame Widmer-Schlumpf, présidente de la Confédération, a insisté sur l'intérêt crucial pour la Suisse de contribuer à la stabilité du système monétaire et financier international. Dans ce contexte, la cheffe du Département fédéral des finances a évoqué quelques facteurs susceptibles de porter atteinte à ce système dont, par exemple, la volatilité des marchés financiers au second semestre 2011. Cependant, elle a mis l'accent sur l'insécurité en provenance de la zone euro qui persiste, comme chacun sait, malgré un certain nombre de mesures qui ont été adoptées récemment par ses Etats membres ainsi que par la Banque centrale européenne. Plus particulièrement, la présidente de la Confédération a fait observer que les problèmes se manifestent non seulement dans les pays de la périphérie, mais également dans ce qu'on appelle le noyau dur de ladite région.
Par 23 voix contre 0 et 1 abstention, la commission avait adopté une proposition qui prévoyait de suspendre la discussion. Le motif principal de cette décision était un besoin de clarification, notamment en ce qui concernait la différence entre la somme de 10 milliards de dollars qui est demandée par le FMI et le montant de 15 milliards de francs que le message de notre gouvernement indique, comme vous le savez.
Parmi les autres motifs pour l'adoption de ladite proposition, il convient de citer l'incertitude quant à la participation d'un certain nombre d'Etats, dont notamment les Etats-Unis et le Canada, ainsi que l'incertitude relative à la mise en oeuvre des mesures anticrise au sein de la zone euro, en raison notamment de la décision du 11 septembre 2012 de la Cour constitutionnelle d'Allemagne sur la Facilité européenne de stabilité financière.
Dans sa séance du 29 octobre 2012, la Commission de politique extérieure du Conseil national s'est à nouveau penchée sur ce dossier. Plusieurs membres de la commission ont demandé pourquoi le Parlement ne pourrait pas - je parle au conditionnel! - prendre sa décision à la suite de la mise en place de la réforme des quotes-parts et de la gouvernance du FMI. Certains membres de la commission ont rappelé que le quorum nécessaire n'était toujours pas atteint, comme l'a montré la dernière réunion annuelle du FMI à Tokyo au Japon.
Selon la cheffe du Département fédéral des finances, la réforme, qui requiert 85 pour cent du poids électoral, n'entrera en vigueur qu'en 2014. Toutefois, elle a estimé en attendant qu'en vertu de la nouvelle contribution de la Suisse, une solution d'assurance serait nécessaire. D'après Madame Widmer-Schlumpf, présidente de la Confédération, s'il est peu probable que ces nouveaux moyens soient déployés avant la mise en place de la réforme, le FMI doit pour autant disposer des fonds suffisants pour intervenir en cas de crise systémique.
Une autre question récurrente était de savoir dans quelle mesure le nouveau crédit-cadre pourrait être affecté aux mesures visant à stabiliser la zone euro. Selon l'une des conditions préalables formulées par la Suisse, les moyens qu'elle a promis n'alimenteront pas un fonds spécialement créé pour les pays de cette zone. Toutefois, comme certains dans la commission l'avaient fait observer, on peut se demander si ces moyens ne peuvent pas servir indirectement à cet objectif. Selon Madame la présidente de la Confédération, il ne s'agit pas de soutenir l'espace euro. Elle a rappelé que la tâche principale du FMI consistait à garantir la stabilité financière à l'échelle globale. Cependant, la cheffe du DFF a affirmé ne pas pouvoir exclure que les Institutions de Bretton Woods utilisaient une partie de ces moyens au bénéfice de l'espace euro.
Dans ce contexte, la présidente de la Confédération a souligné que l'aggravation de la crise dans cette zone risquait d'avoir des répercussions imprévisibles pour l'économie mondiale. Au cours de la discussion au sein de notre commission, l'écart entre la somme avec laquelle la Suisse s'était engagée auprès du FMI et le montant visé par le message du gouvernement demeurait, bien évidemment, un thème central.
D'après l'ambassadeur Alexander Karrer, une partie de la somme en question - 5 milliards de francs, voire un peu plus - servirait à couvrir d'éventuelles fluctuations des taux de change ainsi que les risques liés au taux d'intérêt. D'autre part, comme l'avait précisé la présidente de la Confédération, elle établirait une réserve adéquate pour d'éventuelles actions entreprises dans le cadre de l'aide monétaire complémentaire, en vertu de l'article 4 de la loi sur l'aide monétaire.
L'ambassadeur Karrer a expliqué la portée de cette disposition: l'alinéa 1 viserait clairement les Etats qui appartiennent au groupe de vote dirigé par la Suisse; l'alinéa 2 prévoit qu'une aide monétaire éventuelle doit être effectuée dans le cadre d'une action concertée; enfin, l'alinéa 3 limite l'application de l'aide monétaire envisagée par l'article 4 à des Etats à moyens ou faibles revenus. En conséquence, cette réserve de 5 milliards de francs environ ne pourrait pas être affectée à des mesures bilatérales de soutien.
La proposition de la minorité Stamm prévoit la non-entrée en matière et, selon son auteur, la fonction du FMI devrait se limiter à l'engagement en faveur d'espaces monétaires particuliers, de surcroît ceux qui ont accumulé une dette considérable. De même, il ne s'agirait pas d'utiliser les moyens de cette institution pour le sauvetage de certaines places, telles que Pittsburgh ou Detroit.
Notre commission a rejeté, par 12 voix contre 9 et 2 abstentions, la proposition défendue par la minorité Stamm.
En ce qui concerne l'arrêté fédéral concernant l'octroi d'un crédit-cadre pour la poursuite de l'aide monétaire internationale, en vertu d'une proposition déposée en commission, à l'article 1 alinéa 1, la majorité de la commission a souhaité permettre au gouvernement suisse d'honorer son engagement de 10 milliards de francs. Dans le même temps, la majorité de la commission n'a pas voulu donner carte blanche au gouvernement pour une somme supérieure à 10 milliards de francs.
Le groupe socialiste a soutenu cette proposition, soulignant notamment la nécessité pour le Parlement de contrôler les conditions sous lesquelles le gouvernement suisse accorde l'aide monétaire, mais aussi son refus de la politique d'austérité. De plus, plusieurs membres de la commission ont estimé suffisante la marge de quelques centaines de millions de francs sur les 10 milliards de francs prévus pour couvrir les risques liés au taux de change. Je vous rappelle que, selon le taux de change de ce jour, 1 dollar est égal à 0,94 franc suisse. Cette marge s'élève à plus de 600 millions de francs. Je mentionne cela pour votre information.
Enfin, pour certains membres de notre commission, les propos de la cheffe du Département fédéral des finances ont présenté le risque d'une défaillance de la part du FMI comme plus important que le fond des messages officiels que le gouvernement publie à ce sujet.
La commission a donc adopté, par 15 voix contre 5 et 4 abstentions, une proposition allant dans ce sens.
La proposition de la minorité Sommaruga Carlo a inscrit un article 1a, qui prévoit que le Conseil fédéral reçoit le mandat d'appuyer les politiques de croissance et d'éviter le démantèlement des services publics et des prestations sociales. A ce titre, il s'agit de lier la restructuration des finances à une politique de croissance. La modification proposée vise la célèbre conditionnalité du FMI. Autrement dit, elle concerne les situations où cette institution impose un certain nombre de conditions au gouvernement de l'Etat intéressé, souvent en vue de l'adoption d'une politique d'austérité - vous savez de quoi nous parlons en ce moment!
Certains membres de la Commission de politique extérieure ont affirmé qu'il n'était pas dans l'intérêt de la Suisse de soutenir le maintien de structures inefficaces dans certains pays, comme par exemple la Grèce. Il conviendrait plutôt de favoriser une réorganisation des services publics, ainsi qu'une modification raisonnable du système de prestations sociales. C'est, comme vous le savez, un débat vaste et très actuel.
La commission a rejeté, par 16 voix contre 8, la proposition défendue par la minorité Sommaruga Carlo.
Au vote sur l'ensemble, la commission a décidé, par 14 voix contre 8 et 1 abstention, de vous recommander d'adopter le projet qui vous est soumis selon les modifications apportées par la commission.
Graf Maya · P-F · Consiglio nazionale · Basilea-Campagna · Gruppo dei Verdi
Präsidentin (Graf Maya, Präsidentin): Ich teile Ihnen mit, dass Frau Sylvia Flückiger einen Ordnungsantrag zum Geschäft 10.049 eingereicht hat. Sie beantragt, die vorherige Abstimmung zu wiederholen. Wir werden über diesen Ordnungsantrag nach der Abstimmung über das Eintreten auf die Vorlage 12.067 befinden.
Stamm Luzi · Mit-M · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Die Minderheit bittet Sie, auf das Geschäft nicht einzutreten. Sie ist gegen eine Aufstockung, sei dies um 15 Milliarden oder sei dies um 10 Milliarden Franken. Man kann es drehen und wenden, wie man will: Die geplanten Erhöhungen erfolgen faktisch, um die gigantischen Euro-Rettungsschirme zu unterstützen. Das ist auch der Grund, weshalb Länder wie die USA und Kanada hier nicht mitmachen. Wir sind gegen solche Rettungsschirmaktionen, bei denen immer mehr Geld in ein Fass ohne Boden geschüttet wird. Solche unlimitierten Rettungsschirme sind nicht die Lösung, sondern sie sind Teil des Problems. Die Krise ist bekanntlich durch exorbitante Schulden entstanden; da muss man die nicht aufstocken.
Man blende zurück: Frühling 2010. Medienwirksam war der griechische Ministerpräsident Georgios Papandreou im Frühling 2010 bei Frau Merkel und Herrn Sarkozy, und in Rekordzeit wurde ein Schirm von unvorstellbar hohen 750 Milliarden Euro aus dem Ärmel geschüttelt. Und von Anfang an wirkte der IWF mit, denn der damalige Präsident, der Franzose Dominique Strauss-Kahn, hat ebenfalls in Rekordzeit gesagt, der IWF werde 250 Milliarden beitragen; das war der Auslöser. Die Schweiz darf auch indirekt nicht an solchen Rettungsschirmen teilnehmen, ob man sie als ESM, EFSF, OMT oder wie auch immer bezeichnet.
Besonders bemerkenswert ist, dass die Europäer jetzt gesagt haben, die Europäische Zentralbank werde mit dem Programm "Outright Monetary Transactions" (OMT) den europäischen Problemstaaten in unbegrenzter Höhe Kredite geben. Es wird gesagt, in unbegrenztem Umfang würden Staatsanleihen überschuldeter Euroländer gekauft werden. Da stellt sich zusätzlich die Frage: Weshalb brauchen sie denn noch den IWF, wenn da unlimitiert Geld zur Verfügung steht? Weshalb brauchen sie noch von einer fremden Quelle her Kredite? Der IWF wurde nicht gegründet, um ausgerechnet im trotz allem reichen Europa, wenn innerhalb eines Währungsblocks Euroschwierigkeiten entstehen, Kredite zu geben. Was ist das für eine EU, die unlimitiert Kredite an Staaten wie Griechenland gibt und gleichzeitig sagt, wir bräuchten den IWF, um dort Bedingungen zu setzen? Das verstehe ich nicht.
Zur Forderung, die Schweiz solle solidarisch sein: Man muss sich vor Augen halten, dass uns diese ganzen Rettungsschirmaktionen der Schweiz sowieso unheimliche Probleme einbrocken. Mit dem gezielten Herunterwirtschaften des Euro durch unlimitiertes Gelddrucken wird die Nationalbank, wenn sie, vielleicht verständlicherweise, an der Untergrenze von Fr. 1.20 festhalten will, gezwungen, mit dem Schweizerfranken dasselbe zu machen - mit unabsehbaren negativen Folgen. Es ist geradezu paradox, wenn die Nationalbank mit diesen Hunderten von Milliarden, die sie aus dem Ärmel schüttelt, deutsche Staatspapiere kauft und dort einen Grossteil des Defizits finanziert, und gleichzeitig werden wir von den Deutschen, wenigstens von den Spitzenpolitikern, unter Druck gesetzt und kritisiert.
Fazit: Die Schweiz darf sich weder direkt noch indirekt an den europäischen Rettungsschirmen beteiligen. Die immer höher aufgebauten Schuldentürme ruinieren Europa. Nicht nur die südlichen Länder wie Griechenland und Spanien verarmen, sondern vor allem auch der Mittelstand der sogenannten reichen Länder. Dieser Mittelstand bezahlt die ganze Übung, sei dies via Transferunion, via Schuldenunion, via Target 2 oder wahrscheinlich leider via Inflation. Die armen Deutschen, der arme deutsche Mittelstand, kann man da sagen. Es bringt nichts, wenn sich die Schweiz anhängt und auch die Schweiz und den Schweizer Mittelstand in Probleme bringt.
Fehr Hans-Jürg · Mit-M · Consiglio nazionale · Sciaffusa · Gruppo socialista
Es ist dies ja die dritte IWF-Vorlage, die uns in kurzer Zeit vorgelegt wird. Vor zwei Jahren ging es um die sogenannten Neuen Kreditvereinbarungen, ein multilaterales Vertragswerk. Letztes Jahr haben wir der Stimmrechtsreform zugestimmt, die mit einer Neuzuteilung des Eigenkapitals beim IWF verbunden war. Jetzt geht es um die Fortsetzung der Währungshilfe, also um jenen Beschluss, der bis 2013 befristet ist. Er würde auslaufen, wenn wir ihn jetzt nicht verlängerten; dies als eine Präzisierung zu dem, was Kollege Stamm vorhin gesagt hat. Die sozialdemokratische Fraktion hat den letzten beiden IWF-Vorlagen zugestimmt. Sie wird grossmehrheitlich auch dieser Vorlage zustimmen.
Die Aufgabe des IWF ist die Stabilisierung des internationalen Finanz- und Währungssystems. Es ist ja selten so nötig gewesen wie in den letzten Jahren, und es wird selten so nötig sein wie in den kommenden Jahren, dass dieses System stabilisiert wird. Es ist vollkommen klar, dass die Schweiz mit ihrer globalisierten Wirtschaft ein ausserordentlich grosses Interesse an dieser Stabilität hat.
Im Moment - und zum ersten Mal, seit es den IWF gibt - ist der Schwerpunkt, der Brennpunkt der Instabilität in Europa; nicht in Argentinien, nicht in Japan, nirgendwo sonst, sondern in Europa, in der Eurozone. Es ist mit den Händen zu greifen, Herr Stamm, dass das Interesse der Schweiz an Stabilität jetzt erst recht gegeben ist. Darf ich Sie daran erinnern, was diese Instabilität der Eurozone mit unserem Frankenkurs angestellt hat? Sie hat den Franken enorm gestärkt, gehärtet, und das wiederum hat zum Verlust von Zehntausenden von Arbeitsplätzen in der Schweiz geführt. Das ist der Zusammenhang.
Wenn die SVP-Vertreter nun sagen, es sei nicht Aufgabe des IWF, den Ländern der Eurozone beizustehen, dann beweisen sie für mich ehrlich gesagt ein erschreckendes Unverständnis für die Interessen der schweizerischen Wirtschaft und der schweizerischen Bevölkerung. Warum, Herr Stamm, soll es denn für die Schweiz gut sein, wenn es Europa schlechtgeht? Es ist doch umgekehrt. Es geht der Schweiz dann gut, wenn es Europa auch gutgeht. Also haben wir ein offenkundiges Interesse an der Wiederherstellung der Stabilität in Europa. Und es ist unverkennbar, dass dieses Geschäft auch eine aussenpolitische Dimension hat, weil es uns einmal mehr vor die Frage stellt: Isolation oder Integration in Europa? Einmal mehr stellt sich die Frage: Sollen wir uns heraushalten? Sollen wir zuschauen? Sollen wir profitieren und uns damit einfach isolieren? Oder sollen wir unseren wichtigsten wirtschaftlichen und politischen Partnern beistehen, solidarisch helfen, damit sie aus der Krise herauskommen? Das ist die Frage, die auf dem Tisch liegt. Für die SP-Fraktion ist die Antwort klar, sie heisst: Partizipation statt Isolation, Solidarität statt Nationalegoismus.
Natürlich gibt es Kritik am IWF. Es gibt berechtigte Kritik am Internationalen Währungsfonds, und es ist nicht zuletzt meine Fraktion, meine Partei, die diese Kritik auch immer wieder vorbringt und vorträgt. Der Minderheitsantrag Sommaruga Carlo wird uns nachher noch Gelegenheit geben, darauf etwas intensiver einzugehen. Aber es ist unverkennbar, dass insbesondere die Kreditvergabebedingungen des IWF, die Konditionalitäten, die der IWF in der Regel anwendet, einer Kritik unterzogen werden müssen, weil sie öfters krisenverschärfend als krisenlindernd wirken. Aber wie gesagt, darauf werden wir noch intensiver eingehen.
Als Erstes möchte ich im Rahmen dieser Eintretensdebatte zu dieser Kritik nur Folgendes sagen: Der IWF wird nicht sozialer, wenn wir ihm Mittel verweigern. Überschuldeten Staaten und ihren Völkern geht es nicht besser, wenn man sie in Konkurs gehen lässt, statt dass man ihnen hilft, aus der Überschuldung herauszukommen. Man kann und man muss den IWF verbessern, aber das geht nur von innen heraus, nicht von aussen. Darum ist es auch hier besser mitzumachen, statt beiseitezustehen und zu bellen.
Die SP-Fraktion wird die Vorlage in der Fassung der Kommissionsmehrheit unterstützen. Das heisst, wir werden nicht für 15 Milliarden, sondern nur für 10 Milliarden Franken optieren. Das scheint uns angebracht, das scheint uns aber auch genügend zu sein. Der Bundesrat hat uns in den Kommissionsberatungen nicht überzeugend darlegen können, warum er auf Vorrat weitere 5 Milliarden Franken braucht. Frau Bundespräsidentin Widmer-Schlumpf hat uns überzeugend darlegen können, dass sie 10 Milliarden Franken braucht. Der Bundesrat hat eine Zusage in der Höhe dieses Betrags bereits gemacht. Es ist richtig, dass wir hier nun den entsprechenden Beschluss fassen, damit diese Zusage auch eingelöst werden kann. Sollte es in den kommenden fünf Jahren - wir reden ja nur von den kommenden fünf Jahren - doch einmal nötig sein, dass ein zusätzlicher Kredit unter dem Titel "Währungshilfe" gebraucht wird, dann kann der Bundesrat jederzeit wieder ans Parlament gelangen.
Darf ich Sie zum Schluss noch einmal daran erinnern, worum es bei diesem Geld für den IWF eigentlich geht? Es schimmert immer wieder durch - manchmal wird es sogar in diesen Worten gesagt -, dass man dem IWF Geld gebe, als ob das à fonds perdu geleistete Beiträge wären. Dem ist aber nicht so; dem IWF werden Kredite in Aussicht gestellt. Es ist nicht einmal klar, ob er sie beansprucht. Indem wir sie sprechen und von der Nationalbank das Geld dann bereitstellen lassen, signalisieren wir dem IWF, dass er auf diese Mittel zugreifen kann, wenn er es für richtig befindet.
Man muss immer auch sagen: Das ist kein Geschenk. Es war noch nie ein Geschenk; kein Franken, den man dem IWF zur Verfügung gestellt hat, war geschenkt. Es sind immer Kredite, die zu marktüblichen Sätzen verzinst werden, die jederzeit zurückgeholt werden können. Bis auf den heutigen Tag waren die Geldgeschäfte, die die Schweiz mithilfe der Nationalbank mit dem IWF machte, immer profitable Geschäfte. Es sieht so aus, als ob auch dieser Währungshilfekredit ein profitables Geschäft werden würde, aber das ist aus Sicht der sozialdemokratischen Fraktion ein Nebenaspekt. Der wichtigere Aspekt ist, dass wir uns an einer internationalen Solidaritätsaktion zugunsten eines stabilen Finanz- und Währungssystems weltweit engagieren wollen und mit diesem Kredit dazu einen Beitrag leisten.
Ich bitte Sie daher, einzutreten, dann der Minderheit Sommaruga Carlo zuzustimmen und am Schluss die Vorlage anzunehmen.
John-Calame Francine · Mit-F · Consiglio nazionale · Neuchâtel · Gruppo dei Verdi
Le Conseil fédéral nous propose d'octroyer un nouveau crédit-cadre de 15 milliards de francs pour la poursuite de l'aide monétaire internationale durant une période de cinq ans.
Les objectifs du FMI sont parfaitement définis sur son site Internet: "Il a pour mission d'encourager la coopération monétaire internationale, de veiller à la stabilité financière, de faciliter le commerce international, d'oeuvrer en faveur d'un emploi élevé et d'une croissance économique durable et de faire reculer la pauvreté dans le monde."
Quelles sont les mesures utilisées pour atteindre ces buts? En général, le FMI exige la mise en oeuvre de plans d'austérité, qui engendrent des coupes drastiques dans la formation, dans les dépenses sociales et de santé, des licenciements massifs dans la fonction publique, des baisses de salaires comme des retraites.
Le groupe des Verts se pose donc à juste titre la question de savoir si les ajustements budgétaires extrêmement stricts exigés par le FMI permettent aux Etats bénéficiaires de son aide de recouvrer une certaine santé financière et une nouvelle dynamique économique.
Le groupe des Verts émet de sérieux doutes quant aux outils proposés par le FMI, c'est la raison pour laquelle il a déposé, durant cette session, un postulat pour clarifier la situation, mais surtout pour connaître la plus-value apportée par cette institution lorsqu'elle intervient auprès des Etats en difficulté.
En effet, à l'heure actuelle, on observe plutôt des inégalités sociales en augmentation, toujours en faveur des classes les plus favorisées et au détriment des personnes les plus vulnérables. Un chômage accru dans nombre de pays européens touche massivement la jeune génération. Les récentes manifestations en Grèce, au Portugal, en Espagne sont là pour nous rappeler cette dure réalité.
Par contre, l'Islande, qui n'a pas accepté de mettre en oeuvre le plan d'austérité que le FMI lui avait concocté, s'en sort bien mieux et plus vite que n'importe quel autre pays touché par cette crise. Certes, les Islandais ont malgré tout subi une récession importante et ont dû consentir des sacrifices, mais le redressement de leur économie est tout à fait remarquable et a même été salué par les dirigeants du FMI.
Maintenant, que dire de la Grèce? Car ce pays n'est certes pas un exemple en matière de gestion publique; pourtant, et faut-il le rappeler, ce sont les mêmes banquiers qui l'ont aidé à maquiller ses comptes pour pouvoir entrer dans la zone euro qui aujourd'hui sont au pouvoir pour mettre en place les plans d'austérité pour rembourser ses dettes.
Ces dernières années, les banques occidentales ont cherché le profit à court terme, ont pris des risques inconsidérés et lorsqu'elles ont rencontré des problèmes, elles ont fait appel aux collectivités publiques pour leur venir en aide, ce qui a souvent provoqué un surendettement des Etats concernés. Pourtant, dans ce Parlement, on nous répète à l'envi qu'il n'y a que les règles du libre marché pour réguler efficacement le monde des affaires. Nous avons la preuve que sans cautèles ce marché ne fonctionne pas. Malgré ce constat, les prescriptions de Bâle III ne développent pas encore leurs effets qu'elles sont déjà critiquées!
Le groupe des Verts se pose aussi la question de savoir si le FMI ne devrait pas être réformé en profondeur afin qu'il devienne plus performant en matière de prévention des crises, car éteindre les incendies est une chose, mais les prévenir en est une autre. Et force est de constater qu'en matière de prévention, il a encore de sérieux progrès à faire pour devenir performant.
Le groupe des Verts souhaite que le FMI se réforme et qu'il apprenne des expériences novatrices et positives menées par certains pays qui ont réussi à redresser leur économie sans trop affecter leur population.
En conclusion et comme je l'ai déjà dit, le groupe des Verts doute que l'augmentation de notre contribution permette au FMI d'atteindre les buts qui lui sont fixés: dès lors il n'y a pas de majorité dans notre groupe pour soutenir le versement de la contribution qui nous est proposé.
Müller Geri · Mit-M · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo dei Verdi
Die kritische Seite des IWF wurde in unserer Fraktion auch diskutiert; dabei ging es hauptsächlich um grundsätzliche Fragen - weshalb der IWF gegründet worden ist und wie er sich in den letzten Jahren entwickelt hat. Sie wissen es alle, der IWF ist zusammen mit der Weltbank ein Teil der Bretton-Woods-Institutionen. Die Idee war es, nach dem Zweiten Weltkrieg ein System zu schaffen, mit dem die Weltwirtschaft sicher durch die Stürme gebracht werden kann. Die Weltbank hatte auf der einen Seite die Aufgabe, gewisse Teilgebiete der Welt zu entwickeln, und der IWF hätte auf der anderen Seite die Weltwährung respektive die Währungssysteme in den einzelnen Staaten stabilisieren sollen. Diese Geschichte ist alt, wird aber immer noch in der gleichen Art und Weise verstanden, und so werden daraus eben auch heute noch Argumente für all diese Schirme und insbesondere für den jetzigen Rettungsschirm geschmiedet.
Man geht davon aus, dass die Weltwirtschaft dann funktioniert, wenn Geld in die Systeme hineingepumpt wird. Man schaut die Krisen, die entstanden sind, weniger genau an, sondern man geht davon aus, dass, wenn wieder Geld da ist, die Wirtschaft angekurbelt werden kann und der Staat gerettet ist. Es gibt aber relativ wenig Berichte darüber, dass das so erfolgt ist. Wir kennen Staaten, die sich heute weigern, IWF-Kredite anzunehmen, weil andere Staaten, die Kredite angenommen haben, ihr gesamtes Staatssystem umstellen mussten, was dann zu grossen innenpolitischen Schäden geführt hat. Es ist eine Realität: Wenn man weit weg vom System etwas erarbeitet und daran glaubt, dass Markt und Geld die Menschen befriedigen werden, und wenn man daraus ableitet, dass möglichst viele Kredite gesprochen werden müssen, dann kommt es zu solchen Situationen.
Es gibt viele ungeklärte Fragen bei der ganzen Geschichte, beim Insolvenzverfahren etwa: Soll es so sein, dass es, wenn ein Staat bankrottgeht, dann eben nur bei staatlichen Krediten von anderen Staaten einen Schuldenschnitt gibt und die privaten Gläubiger davon nicht betroffen sind? Das ist eines der Themen, die man sich auch in Washington überlegen sollte. Ist es richtig, dass man mit diesem Vorgehen Krisen verschärft, weil der Staat dann letztlich seinen gesamten Etat runterfährt - aktuell Griechenland, aktuell Spanien - und damit grosse soziale Probleme im eigenen Land erzeugt? Meine Kollegin John-Calame hat darauf hingewiesen, was zurzeit in Europa abläuft. Ist es richtig, dass man eine Stimmrechtsverteilung macht, die noch immer mehr oder weniger auf eine Wirtschaft ausgerichtet ist, wie man sie in den Fünfzigerjahren hatte, und nicht zur Kenntnis nimmt, dass sich die Weltwirtschaft bis heute bedeutend geändert hat, dass nicht mehr nur die europäischen Länder und die USA eine Wirtschaft haben, sondern eben auch andere mächtige Länder, die unser System immer mehr infrage stellen?
Deshalb ist auch eine Berichterstattung über die Ausschüttungen der IWF-Gelder dringend nötig. Ich erinnere Sie an die Entwicklungszusammenarbeit. Wir machen Rapporte über Kredite von 20 000 Franken. Wir haben hier Versprechungen von Milliarden, aber wir haben keinen Bericht über die Einsetzung dieser Gelder, darüber, was damit dann wirklich passiert ist und wo geholfen werden könnte.
Wenn es also einen kleinen Teil der grünen Fraktion gibt, der diesen Kredit ablehnen wird, dann nicht etwa, weil er unsolidarisch wäre. Ich halte es nicht für solidarisch, dabei mitzumachen, anderen Staaten die gesamte Staatsstruktur abzubauen. Das ist keine Solidaritätsfrage. Ich halte es nicht für stabilitätsförderlich, wenn man einfach Geld reinpumpt, um ein wachstumsorientiertes Wirtschaftssystem aufrechtzuerhalten, was bei der heutigen Ausgangslage eigentlich auch das Grundproblem ist. Wir haben heute immer noch die Ideologie oder den Glauben, mit möglichst viel Wirtschaft könne man möglichst viel Arbeit, Lohn usw. haben. Das ist nicht die Realität. Wir brauchen einen Umbau des Weltwirtschaftssystems. In dem Sinne ist das Nein unserer Fraktionsminderheit zu verstehen. Es geht nicht um fehlende Solidarität, sondern wirklich um einen Appell zur Veränderung der Situation.
Wir wissen zwar, dass sich die Schweiz auch immer wieder in diesem Sinne an diesem IWF-Tisch äussert, aber unsere Stimmrechtsbeteiligung ist natürlich sehr, sehr klein. Wir wissen auch, dass die Schweiz auch beim Insolvenzverfahren versucht hat mitzuwirken, aber wie gesagt, unser Einfluss ist immer noch zu klein. Es könnte so sein, dass dann unsere Finanzministerin einmal an einer Tagung sagt: "Unser Land ist nicht mehr bereit, diese immensen Schirme mit aufzuspannen, bei denen der Effekt nicht klar ist. Ich möchte gerne mehr dazu wissen. Das hat unser Parlament so gesagt."
In dem Sinne soll auch unser Minderheitsantrag auf Nichteintreten verstanden werden.
Riklin Kathy · Mit-F · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo PPD-PEV
Innerhalb von knapp eineinhalb Jahren behandeln wir die dritte Botschaft zum IWF im Parlament. Verständlicherweise zeigt das Parlament daher etwas Ermüdungserscheinungen.
Tatsache ist: Die Mitgliedschaft im IWF ist für die Schweiz von grösster Bedeutung. Ich kann es nur noch einmal wiederholen: Die Schweiz als international stark integrierte Volkswirtschaft mit eigener Währung und wichtigem Finanzplatz hat ein grosses Interesse daran, dass der IWF sein Mandat auch in Zukunft effektiv wahrnehmen kann. Auch der Sitz im Exekutivdirektorium, auch wenn wir ihn in Zukunft mit Polen teilen müssen, ist für unser Land von höchster Bedeutung.
In der heute vorliegenden IWF-Vorlage geht es um die Zusicherung von Darlehen, um die Übernahme von Garantieverpflichtungen und die Leistung von A-fonds-perdu-Beiträgen auf der gesetzlichen Grundlage des Währungshilfegesetzes. Bei Beanspruchung der Kredite wird der Betrag marktgerecht verzinst. Es ist also auch ein gutes Geschäft für die Schweizerische Nationalbank. Die Mittel werden nicht den einzelnen Mitgliedsländern, also zum Beispiel der Europäischen Union oder Ländern der EU gegeben, sondern unmittelbar und ausschliesslich dem IWF zur Verfügung gestellt. Damit ist das Ausfallrisiko äusserst gering.
Nun stellt sich die Frage, ob wir eine Kreditsumme von 15 oder 10 Milliarden Franken sprechen sollen. 10 Milliarden Dollar sind von der Schweiz zugesagt. Mit dem höheren Betrag möchte der Bundesrat Währungsschwankungen aufnehmen. Offensichtlich hat der Bundesrat recht grosszügig budgetiert, um nicht ein weiteres Mal unser Parlament anrufen zu müssen. Er hat Währungsschwankungen und allfällige Zusatzanfragen mitberechnet. Wer nun für 10 Milliarden Franken stimmt, glaubt eigentlich nicht daran, dass der Schweizerfranken sich abschwächen wird, wer für 15 Milliarden stimmt, sendet das Signal aus, dass der Dollarkurs in den nächsten Jahren wieder stark steigen könnte und soll. Man kann das auch so interpretieren. Zusätzlich ist noch eine recht grosse Reservesumme für Zusatzanfragen vorhanden. Aber wie gesagt, es handelt sich nur um einen Rahmenkredit. Ob ein Kreditrahmen von 10 oder, als äusserster Rahmen, 15 Milliarden Franken beschlossen wird, ist daher, erlauben Sie, eigentlich ein Kaffeesatzlesen in der Wechselkursentwicklung. Wichtig ist, dass wir einen Rahmenkredit sprechen. Der volle Betrag wird hoffentlich in den nächsten Jahren gar nie beansprucht werden müssen.
Es geht nicht nur um den Euro, Herr Stamm, es geht auch um andere mögliche Währungskrisen. Doch eines muss uns klar sein: Der Grundauftrag des IWF ist die Stabilisierung des Währungs- und Finanzsystems der ganzen Erde. Damit er dies tun kann, braucht er verlässliche Partner, die bei Finanzkrisen bereit sind, die Finanzierung zu gewähren. Wir können nur hoffen, dass diese Summen gar nie beansprucht werden. Ich möchte Sie auch darauf hinweisen, dass die Schweizerische Nationalbank Anfang Oktober - das war das letzte Mal, als die Zahlen publiziert wurden - in ihren Büchern Währungsreserven von 500 Milliarden Franken verzeichnen konnte.
Die CVP/EVP-Fraktion stimmt dem Rahmenkredit und damit dem Eintreten zu. Eine Mehrheit der Fraktion stimmt mit der Minderheit der APK und damit für den Rahmenbetrag von 15 Milliarden Franken, ein Teil der Fraktion wird für 10 Milliarden Franken stimmen. Wichtig ist, dass wir den Kredit beschliessen, und dazu steht die CVP/EVP-Fraktion.
Müller Walter · Mit-M · Consiglio nazionale · San Gallo · Gruppo liberale radicale
Es wird jetzt wieder von allen Sprecherinnen und Sprechern erwähnt, es gehe um den IWF-Kredit. Es geht eigentlich um einen Rahmenkredit auf der Basis des Währungshilfegesetzes von 15 Milliarden Franken für den Zeitraum der nächsten fünf Jahre.
Die Stabilität des gesamten Finanzsystems ist weiterhin infrage gestellt. Das können wir fast täglich den Pressemeldungen entnehmen. Leider fehlt noch immer das schlüssige Rezept für eine rasche Beseitigung der instabilen Lage. Die internationalen Finanzmärkte sind darauf angewiesen, dass Banken und Staaten einander Geld zu finanzierbaren Zinsen leihen. Eine der wesentlichen Voraussetzungen dafür ist Vertrauen in die Märkte. Die Schweiz ist mit ihrer starken Aussenwirtschaft auf stabile Volkswirtschaften mit gesunden oder wenigstens gesünderen Finanzen angewiesen. Ein Versagen der internationalen Finanzmärkte würde die Schweizer Volkswirtschaft und damit unseren Wohlstand substanziell gefährden. Das verpflichtet uns einerseits, im Rahmen unserer Möglichkeiten einen Beitrag zur Stabilisierung der labilen Finanzmärkte zu leisten. Andererseits müssen wir auch die Risiken beachten, da letztlich unsere Bürgerinnen und Bürger mit ihren Steuergeldern für allfällige Verluste aufkommen müssten.
Was war der Auslöser für den Antrag des Bundesrates, den Rahmenkredit derart massiv aufzustocken? An der Frühjahrstagung der Bretton-Woods-Institutionen im April 2012 wurde zur Bekämpfung der Krise eine ausserordentliche, zeitlich befristete Aufstockung der Mittel des Internationalen Währungsfonds um 430 Milliarden US-Dollar beschlossen. Der Bundesrat hat unter dem Vorbehalt der Zustimmung der eidgenössischen Räte einen Beitrag von 10 Milliarden US-Dollar zugesagt. Zu erwähnen ist an dieser Stelle, dass die zuständigen Aussenpolitischen Kommissionen nicht konsultiert wurden.
Ihre Aussenpolitische Kommission hat an ihrer Sitzung vom 27. August die Botschaft über die Gewährung eines Rahmenkredits von 15 Milliarden Franken zur Weiterführung der internationalen Währungshilfe ein erstes Mal beraten und sie ohne Gegenstimme sistiert.
Ein Hauptkritikpunkt war, dass es zu viele offene Fragen rund um die internationalen Finanzmärkte gab, unter anderem in Bezug auf den ausstehenden Entscheid des deutschen Verfassungsgerichtes zum europäischen Stabilitätsmechanismus und auf die damit verbundenen Auswirkungen auf den IWF. Das ist eine nicht unbedeutende Frage, da zurzeit der grösste Teil der IWF-Kredite an europäische Staaten, insbesondere an Griechenland, Spanien und Portugal, vergeben wird.
Ein weiterer Kritikpunkt war die ausstehende Ratifizierung der Quoten- und Gouvernanzreform. Damit verbunden ist bekanntlich das sogenannte Rollback der Neuen Kreditvereinbarungen um rund 8,5 Milliarden US-Dollar. Sie mögen sich erinnern: Der Nationalrat hat dieser Reform am 12. März 2012 zugestimmt. Ausgelöst wurde die Quoten- und Gouvernanzreform durch die Vereinigten Staaten; sie wird jetzt auch von diesen blockiert.
Weitere offene Fragen waren die, warum die USA und Kanada sich nicht an der ausserordentlichen Aufstockung beteiligen und warum der Bundesrat einen Kredit von 15 Milliarden Franken beantragt, wenn dem IWF 10 Milliarden US-Dollar zugesichert wurden.
Am 29. Oktober hat die Kommission die Beratung des Geschäfts wiederaufgenommen und ist auf die Vorlage eingetreten. Es lagen ihr zusätzliche schriftliche Erläuterungen zur Botschaft des Bundesrates vom 4. Juli 2012 vor, und diese wurden durch mündliche Erläuterungen ergänzt.
Die FDP-Liberale Fraktion ist sich des Risikos systemischer Krisen und der globalen Ansteckungsgefahr durch die aktuellen Staatsschuldenkrisen bewusst. So plädierte unsere Delegation für Eintreten; diesen Entscheid werden wir heute bestätigen. Wir sind der Auffassung, dass die Schweiz angesichts ihrer finanziellen und wirtschaftlichen Verflechtungen mit den anderen Ländern einen Beitrag zur weltweiten Finanzstabilität leisten sollte. Wer heute mit der Kommissionsminderheit nicht auf die Vorlage eintreten will, verkennt die Tatsache, dass die Schweiz mit ihrer global vernetzten Wirtschaft auch ein Risiko eingeht, wenn sie abseitssteht.
Wichtig scheint mir, dass das Risiko kalkulierbar und begrenzt ist. In diesem Sinn hat die Mehrheit der Aussenpolitischen Kommission entschieden. Sie war mit den vom Bundesrat zusätzlich beantragten 5 Milliarden Franken nicht einverstanden. Sie stimmte dem Antrag für eine Begrenzung auf 10 Milliarden Franken zu.
Einerseits betont der Bundesrat in der Botschaft, dass praktisch kein Risiko bestehe und bei den IWF-Krediten noch nie ein Verlust eingetreten sei. Anderseits möchte er zusätzlich 2,5 Milliarden Franken zur Abdeckung von Währungsschwankungen und von Zins- und Kapitalausfallrisiken sprechen. Der Bund beauftragt normalerweise die Schweizerische Nationalbank mit der Kreditgewährung. Er garantiert aber eine fristgerechte Erfüllung, und damit trägt das Risiko letztlich der Steuerzahler. Der Bund müsste also der Nationalbank allfällige Zins- und Kapitalausfälle vergüten. Sozusagen für Unvorhergesehenes oder weitere Interventionen beantragt der Bundesrat die restlichen 2,5 Milliarden Franken. Dabei gilt es zu beachten, dass dieser Rahmenkredit eine spezielle Form eines Verpflichtungskredites ist. Der Bundesrat kann gestützt darauf Darlehen gewähren, Garantieverpflichtungen übernehmen und, was zu beachten ist, A-fonds-perdu-Beiträge bewilligen. Nicht zuletzt aus diesem Grund sind die vom Bundesrat beantragten Reserven für die Mehrheit der Aussenpolitischen Kommission zu hoch. Insbesondere wurde erwähnt, dass die Abdeckung eines Ausfalls oder die Gewährung von weiteren Krediten dem Parlament vorzulegen sind. Auch würden die Wechselkursschwankungen mit einem Rahmenkredit von 10 Milliarden Franken gegenüber 10 Milliarden US-Dollar genügend aufgefangen.
Die FDP-Liberale Fraktion ist der Meinung, dass wir uns der internationalen Solidarität nicht entziehen dürfen. Da wir aber mit Steuergeldern Risiken übernehmen, steht das Parlament gegenüber dem Steuerzahler in der Verantwortung und darf dem Bundesrat keine Blankochecks ausstellen. Das Risiko muss berechenbar sein. Der Bundesrat beantragt hier immerhin eine Versechsfachung des bisherigen Rahmenkredits. Wir beantragen mit der Mehrheit der Kommission immer noch eine Vervierfachung des bisherigen Rahmenkredits. Damit sind wir bezüglich der internationalen Solidarität auf Augenhöhe z. B. mit Schweden und Russland, wir stehen aber diesbezüglich höher als Österreich und leicht höher als Norwegen.
Aufgrund dieser Überlegungen beantragt die FDP-Liberale Fraktion, der Mehrheit zuzustimmen, auf die Vorlage einzutreten, dem von der Mehrheit beantragten Rahmenkredit von 10 Milliarden Franken zuzustimmen und den Antrag auf Nichteintreten der Minderheit Stamm abzulehnen.
Haller Vannini Ursula · Mit-F · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo BD
Für eine Sprecherin einer noch kleinen Fraktion ist es oft von Vorteil, wenn sie nicht zu Beginn sprechen muss. Aber wenn man am Schluss spricht, kann die Gefahr aufkommen, dass man es sich einfach macht. Dies will ich nicht, und dies dürfen wir nicht machen. Denn es geht einerseits um sehr viel Geld, aber es geht eben auch um sehr viel mehr.
Wir haben vor mehr als einer Stunde von den beiden Kommissionssprechern die Beweggründe gehört, die Auslegeordnung, weshalb die Schweiz aufgerufen ist, sich an diesem IWF-Kredit zu beteiligen, an diesem verzinsbaren, befristeten IWF-Kredit. Wir haben jetzt vom Vorredner, von Herrn Walter Müller, noch einmal eine erneute Auslegeordnung gehört, und deswegen will ich mich nur noch einmal auf die wesentlichsten Punkte konzentrieren und vor allem einfach auch eine Replik auf den Nichteintretensantrag aus der SVP-Fraktion geben.
Ich blicke deshalb in unserer heutigen Debatte ungefähr zwei Stunden zurück und erinnere Sie daran, dass wir uns da, als es um unseren Tourismus ging, fast alle einig waren, dass es wichtig ist, dass der Tourismus die notwendigen Gelder hat, um sich international und national richtig positionieren zu können. Da muss ich dann eben schon eine Frage stellen, sehr verehrte Vertreterinnen und Vertreter jener Partei, die eben jetzt hier sagt, wir bräuchten diese Solidarität nicht - ich zitiere jetzt konkret Luzi Stamm -, wir blieben als Schweiz aussen vor. Ist das denn nicht absolut fatal? Einerseits freut man sich sehr darüber, dass wir als Schweiz als Tourismusland Nummer 1 gelten. Wir sind sehr dankbar, dass wir unseren Tourismus befruchten können, indem all jene Gäste aus vielen, vielen Ländern Europas und der ganzen Welt zu uns kommen, die uns helfen, unsere Volkswirtschaft zu stärken, die uns helfen, unsere Landwirtschaft zu stärken, im vollen Wissen, dass eben die Landwirtschaft auch ganz stark vom Tourismus abhängig ist und auch davon profitieren kann. Anderseits sagt man jetzt, wo eben diese Solidarität gefragt ist: Nein, wir bleiben draussen, wir müssen uns hier nicht beteiligen.
Ich bitte Sie im Namen der BDP-Fraktion, auf die Vorlage zu diesem Rahmenkredit einzutreten. Ich wiederhole nicht noch einmal, wie wichtig das für unser Land ist, das derart verflochten mit der internationalen Finanz- und Wirtschaftspolitik ist, ein Land, das zu 80 Prozent seine Exporte in den EU-Raum spediert und zu 60 Prozent vom Import aus der EU profitiert. All diese und noch viele andere Argumente, die zum Teil genannt wurden, sind Grund genug, diesem Kredit zuzustimmen, ob er schlussendlich 10 Milliarden oder allenfalls 15 Milliarden Franken beträgt.
Als Mitglied der Kommission habe ich für 15 Milliarden Franken gestimmt. Wir wollen dazu auch noch die Ausführungen unserer Bundespräsidentin hören. Das ist nicht unwichtig, aber wichtig ist, dass wir alle das Nichteintreten wuchtig ablehnen und dass wir uns in einer zunehmend globalen Welt solidarisch zeigen, in einer Welt, die immer mehr von der internationalen Solidarität profitiert und die richtigerweise auch von Ländern profitieren darf, die auf der Sonnenseite sind.
Büchel Roland Rino · Mit-M · Consiglio nazionale · San Gallo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Geschätzte Kollegin Haller, Sie haben zu Recht gesagt, dass dieser Rat zusätzlich 12 Millionen Franken für den Tourismus gesprochen hat. Um wie viel Geld geht es jetzt? Es geht um 10 oder 15 Milliarden Franken. Besteht da nicht ein gewisser Unterschied, wenn es darum geht, die Solidarität in diesem Bereich so zu zeigen?
Haller Vannini Ursula · Mit-F · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo BD
Wir können nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Es ging bei diesen 10 oder 15 Millionen Franken beim Tourismus, von denen Sie jetzt gesprochen haben, darum, dass wir damit dem Tourismus die Gelder geben, damit er sich positionieren kann und eben dann die Milliarden generiert, indem die Gäste in unser Land kommen. Also, Sie müssen dann schon die richtige Ebene wählen, um mir diese Frage zu stellen. Der Tourismus ist wichtig, er ist eine der wichtigsten Importwirtschaften für unser Land, und da müssen wir uns solidarisch zeigen. Das haben wir vorhin gemacht.
Aber es kann nicht sein, dass wir dann, wenn es darum geht, anderen Ländern unsere Solidarität zu zeigen, indem wir diese Finanzen geben, sagen, das gehe uns nichts an. Es kann nicht sein, dass wir mit der einen Hand das Geld dieser Ausländer nehmen, aber wenn es darum geht, ihnen mit der anderen Hand etwas zurückzugeben, sind wir aussen vor, wie es vorhin Luzi Stamm so schön gesagt hat.
Fischer Roland · Mit-M · Consiglio nazionale · Lucerna · Gruppo verde liberale
Die grünliberale Fraktion wird auf die Vorlage eintreten. Ausserdem werden wir der Minderheit Schneider-Schneiter folgen und somit den 15 Milliarden Franken zustimmen. Den Minderheitsantrag Sommaruga Carlo lehnen wir ab.
Wir stehen doch heute vor der Situation, dass die Finanz- und Wirtschaftskrise noch lange nicht ausgestanden ist. Bis heute haben wir zwar sehr viel Liquidität in das System hineingepumpt. Die strukturellen Probleme sind jedoch, insbesondere was Europa anbelangt, noch lange nicht gelöst. Diese liegen in der schwachen Kapitalisierung des Bankensystems, in einer hohen Staatsverschuldung und in teilweise unflexiblen Arbeitsmärkten in Europa. Es ist doch wohl paradox: Im Land, wo die Krise ihren Ursprung hatte, in den USA, ist die Wirtschaftslage zwar nach wie vor unbefriedigend, aber zumindest etwas besser als in Europa. Konjunkturprognostiker gehen davon aus, dass sich die USA schneller erholen werden.
Es ist deshalb vor diesem Hintergrund sehr wichtig, dass der Währungsfonds genügend hohe Zusicherungen für finanzielle Mittel in der Hand hat, um in allfälligen Notsituationen eingreifen zu können. Da geht es nicht primär darum, tatsächlich einzugreifen, sondern vor allem darum, dass auf den Finanzmärkten die Überzeugung und das Vertrauen da sind, dass man eben im Notfall über den Währungsfonds mit genügend Mitteln eingreifen könnte und dass genügend Liquidität vorhanden ist.
Es handelt sich hier ja nicht um effektive Kredite, oder hoffentlich noch nicht, sondern lediglich um Garantien der Eidgenossenschaft für Kredite der Schweizerischen Nationalbank an den Währungsfonds. Per Ende September hat die Schweiz 24 Milliarden Franken für den Währungsfonds bewilligt. Davon werden heute aber lediglich 3 Milliarden Franken effektiv beansprucht. Diese Zahlen zeigen doch, dass die Wahrscheinlichkeit, dass die Kredite tatsächlich bezogen werden, relativ klein ist.
In dieser Situation, denke ich, dürfen wir als Land, das wie fast kein anderes in Europa von den internationalen Finanzmärkten abhängig ist, nicht abseitsstehen.
Zum Betrag: Ich denke, die Argumente der Mehrheit der Kommission, die den Rahmenkredit auf 10 Milliarden Franken reduzieren will, überzeugen nicht. So ist es doch angesichts des gegenwärtigen Wechselkurses von Fr. 0.93 pro Dollar faktisch unmöglich, die Zins- und Währungsrisiken eines Kredits von 10 Milliarden Dollar mit lediglich 10 Milliarden Franken abzusichern. Da braucht es ja nur ganz kleine Veränderungen auf den Devisenmärkten - und schon sind die 10 Milliarden Franken überschritten. Die Reduktion des Rahmenkredits bedeutet also, dass die Schweiz weniger Mittel zusagen kann.
Angesprochen wurde auch die Verwendung der Mittel. Es ist aus unserer Sicht unzweckmässig, im Rahmen eines solchen Kredits schon heute die effektive Verwendung festzulegen, denn es ist zum heutigen Zeitpunkt noch gar nicht bekannt, wo die Mittel im Notfall überhaupt gebraucht würden. In jedem Land ist die Situation wieder anders, und wenn Probleme auftauchen - das wissen wir mittlerweile insbesondere von Problemen auf den Finanzmärkten -, ist die Situation jeweils anders als beim letzten Mal.
Die Minderheit Sommaruga Carlo verlangt, dass sich der Bundesrat "innerhalb der internationalen Finanzinstitutionen aktiv für wachstumspolitische Massnahmen und gegen den Abbau der öffentlichen Dienste und Sozialleistungen" einsetzt. Nun kann es aber durchaus sein, dass der öffentliche Dienst in einem zu unterstützenden Land gerade der Grund ist, weshalb eine Wachstumsschwäche besteht, weil er eben aufgebläht ist. Dann würde es gerade zum Wachstum beitragen, wenn man eine gezielte Reduktion der staatlichen Dienstleistungen anstreben und so auch das Defizit und die Verschuldung reduzieren würde. Ich denke, Griechenland ist wohl so ein Fall. Aus wachstumspolitischer Sicht ist es deshalb nicht sinnvoll, eine solche Einschränkung zu beschliessen.
Ich bitte Sie deshalb, einzutreten, der Minderheit Schneider-Schneiter zu folgen und den Minderheitsantrag Sommaruga Carlo abzulehnen.
Widmer-Schlumpf Eveline · BPR-F · Consiglio federale · Grigioni
Wir beantragen Ihnen die Gewährung eines Rahmenkredits zur Weiterführung der internationalen Währungshilfe für einen Zeitraum von fünf Jahren bzw. eine Aufstockung des bestehenden Kredits. Das heisst, wir möchten den Währungsbeschluss, der Ende 2013 ausläuft und dann wieder neu festgelegt werden muss, etwas vorziehen. Wir beantragen Ihnen, 15 Milliarden Franken zu genehmigen; ich werde noch darauf zurückkommen und erläutern, wie sich das zusammensetzt, und vielleicht auch ein paar Ihrer Voten aufnehmen.
Der Bundesrat hat diesen Beschluss am 4. Juli gefasst, nicht zuletzt unter Berücksichtigung der ausserordentlich hohen Risiken und der seit dem Jahre 2008 erheblich gestiegenen Kosten der Krisenlösungen auf der ganzen Welt. Der Bundesbeschluss, wie er Ihnen vorliegt, würde es erlauben, der Nationalbank eine Garantie des Bundes zu gewähren; das heisst, die Nationalbank würde diese 10 Milliarden Dollar für die Aufstockung der Mittel des IWF zur Verfügung stellen, die im April vom IWF beschlossen wurden. Dieser Betrag entspricht dem Anteil der Schweiz an der Gesamtsumme der Quoten plus der Mittel aus den Neuen Kreditvereinbarungen; wir haben verschiedentlich darüber diskutiert. Er würde im Übrigen noch etwas Handlungsspielraum für allfällige weitere Massnahmen offenlassen; ich werde darauf noch zurückkommen.
Verschiedene Votantinnen und Votanten haben darauf hingewiesen, dass wir schon einige Male über Erhöhungen der Kredite an den IWF diskutiert haben. Die Schweiz hat sich auch verschiedentlich daran beteiligt. Wir haben im Frühjahr 2011 im Parlament die Erhöhung der maximalen Beteiligung der Schweiz an den Neuen Kreditvereinbarungen auf 16 Milliarden Franken diskutiert. Am 14. Juni 2012 wurde die Quoten- und Gouvernanzreform des IWF genehmigt, das heisst, dass die Schweiz ihre gegenwärtige Quote im IWF von rund 5 Milliarden auf rund 8,3 Milliarden Franken aufstocken wird. Im Gegenzug wird aber die Beteiligung an den Neuen Kreditvereinbarungen reduziert, es wird wieder kompensiert; das haben wir auch bereits diskutiert. Die Reform wird voraussichtlich im Jahr 2013, möglicherweise erst 2014 in Kraft treten, weil die Stimmenmehrheit von 85 Prozent erreicht werden muss. Diese ist im Moment noch nicht erreicht. Im Frühjahr 2011 haben wir auch einen Verpflichtungskredit von 12,5 Milliarden Franken bewilligt. Die Forderung damals oder der damals zur Diskussion stehende Betrag war 10 Milliarden Dollar. Wir haben 12,5 Milliarden Franken bewilligt, weil wir diesen Puffer haben mussten und wollten, auch aus finanzhaushaltrechtlichen Gründen. Es ist die gleiche Situation, wie wir sie heute haben. Diese Kreditlinie der Schweizerischen Nationalbank war als Übergangslösung bis zum Inkrafttreten der Neuen Kreditvereinbarungen gedacht, wurde dann aber nicht aktiviert, weil sie nicht nötig war. Das ist also hinfällig geworden.
In der Mitte des Jahres 2011 ist die Volatilität der Finanzmärkte wieder gestiegen. Die wirtschaftlichen Probleme im Euroraum, und zwar nicht nur in den Peripherieländern, sondern auch in den Kernländern, haben zugenommen. Das ist auch der Grund, warum wir heute vor dieser Situation stehen. Es wurden verschiedenste Massnahmen im Euroraum selbst ergriffen. Es wurde von der Europäischen Zentralbank zusätzlich erhebliche Liquidität bereitgestellt. Es ist der Krisenbekämpfungsmechanismus in Kraft gesetzt worden, und im Zusammenhang mit dieser Entwicklung hat dann der IWF im April dieses Jahres über eine ausserordentliche, zeitlich befristete Aufstockung der IWF-Mittel diskutiert und sie dann auch beschlossen. Die Schweiz hat eine Absichtserklärung abgegeben, sich unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Parlamentes zu beteiligen. Die Aufstockung beträgt 461 Milliarden Dollar. 200 Milliarden werden von der Eurozone direkt dazu beigetragen, der Rest wird von anderen, wichtigen IWF-Mitgliedern getragen.
Ich habe gesagt, wir haben die Zustimmung gegeben. Der Bundesrat hat am 18. April darüber befunden und die Zustimmung unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Parlamentes und unter vier weiteren Vorbehalten gegeben.
Erstens haben wir den Vorbehalt gemacht, dass die zusätzlichen Mittel weder direkt der Europäischen Union noch in den Krisenmechanismus der Euroländer fliessen, noch in einen Sonderfonds für Euroländer einfliessen, sondern dass sie direkt als allgemeine Mittel des IWF bereitgestellt werden müssen.
Zweitens haben wir als Voraussetzung festgehalten, dass der IWF nicht als wichtigster Kreditgeber auftreten darf, sondern dass die wichtigsten Kreditgeber eben die Euroländer sein müssen. Auch diese Voraussetzung wurde erfüllt.
Drittens haben wir als Voraussetzung festgehalten, die auch erfüllt wurde, dass die zusätzlichen Mittel nur dann zur Verfügung stehen sollen, wenn die ordentlichen Mittel und Ressourcen aus den Neuen Kreditvereinbarungen (NKV) nicht ausreichen. Zuerst sind die ordentlichen Mittel und die Mittel der NKV zu brauchen und erst dann diese zusätzlichen Mittel.
Schliesslich haben wir viertens als Voraussetzung festgehalten, dass es eine konzertierte Aktion der IWF-Länder sein muss, die von den grossen IWF-Ländern mitgetragen wird.
Vorgesehen ist nun eine Kreditzusage. Der Bund will die Nationalbank beauftragen, dem IWF eine zeitlich beschränkte Kreditlinie von 10 Milliarden US-Dollar zu eröffnen. Der Bund garantiert dann die fristgerechte Rückzahlung. Diese Mittel der Nationalbank werden marktgerecht verzinst. Sie können im Übrigen jederzeit zurückgefordert werden, wenn sich das als notwendig erweisen würde. Wir haben als offene Volkswirtschaft mit einem bedeutenden Finanzplatz und mit einer eigenen Währung allergrösstes Interesse daran, dass die finanzielle Situation im Euroraum stabil ist. Wir sind daran interessiert, dass es auf der ganzen Welt, aber natürlich auch in Europa geordnete Währungsverhältnisse hat.
Frau Haller hat zu Recht darauf hingewiesen: Wir machen alles, um das Renommee der Schweiz zu fördern, wir machen zu Recht Imageförderung für den Tourismus. Wir sollten uns daran halten und nicht auf der anderen Seite Massnahmen treffen, die dem Image der Schweiz nicht förderlich sind, sondern absolut auch schaden. Das ist keine gute Politik.
Ich möchte noch ganz kurz auf die Höhe dieses Beitrages zu sprechen kommen. Da muss ich sagen: Ich kann die Aussage von Herrn Müller Walter nicht nachvollziehen. Er hat ja gesagt, man solle dem Bundesrat nicht so viel Vertrauen geben, dass man ihm gerade 15 Milliarden Franken in Form eines Rahmenkredits zur Verfügung stelle. Keine Blankochecks an den Bundesrat, haben Sie gesagt, Herr Müller. Wir haben heute seit 2004, seit dem Währungshilfebeschluss, einen "Blankocheck", diese 2,5 Milliarden Franken. Wir wollen einerseits nichts mehr als weiterhin diesen "Blankocheck" haben, und wir müssen Ihnen ja Rechenschaft darüber ablegen. Dazu kommen andererseits eben diese 10 Milliarden Dollar plus 2,5 Milliarden Franken für Währungskursschwankungen. Das allein ist seriöse Finanzpolitik nach Artikel 22 unseres Finanzhaushaltgesetzes, wo es klar heisst, Rahmenkredite seien seriös festzulegen, alle Risiken seien dabei zu berücksichtigen. Das sind die 10 Milliarden Dollar bzw. 12,5 Milliarden Franken, um diese Risiken im Griff zu haben. Und die zusätzlichen 2,5 Milliarden Franken sind nichts anderes als das, was wir heute haben, um direkt einwirken zu können.
Heute haben Sie so viel Vertrauen in den Bundesrat. Ich hoffe, dass Sie das auch weiterhin haben.
Votazione
Präsidentin (Graf Maya, Präsidentin): Wir stimmen über den Nichteintretensantrag der Minderheit Stamm ab.
Abstimmung - Vote
Für Eintreten ... 124 Stimmen
Dagegen ... 50 Stimmen
Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen
Le débat sur cet objet est interrompu