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Verletzungen des Wirtschafts- und Steuerrechts ausländischer Rechtsstaaten durch Mitarbeitende und Kader schweizerischer Banken und anderer Finanzintermediäre. Prüfung von Strafbestimmungen
Lombardi Filippo · P-M · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP
Il presidente (Lombardi Filippo, presidente): Il Consiglio federale propone di respingere il postulato.
Zanetti Roberto · Mit-M · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion
Wie komme ich dazu, die Prüfung der Einführung von neuen Strafbestimmungen zu verlangen? Das ist für mich, würde ich sagen, eher aussergewöhnlich. Mit dem Strafrecht soll versucht werden, gesellschaftlich unerwünschtes Verhalten möglichst zu verhindern. Das ist die berühmte generalpräventive Wirkung des Strafrechts. Wenn dieses verpönte Verhalten halt trotzdem eintritt, dann sollen die Übeltäter auch bestraft werden.
Wir sind uns wohl alle einig, dass die aktive Beihilfe zu Steuerhinterziehung nun endgültig vorbei sein muss. Ich denke an Stichworte wie Weissgeldstrategie, OECD-Standards, automatischer Informationsaustausch usw. Entsprechendes Verhalten wollen wir alle in Zukunft nicht mehr. Und deshalb ist es eben als verpönt zu bezeichnen: Zum einen, weil ein paar von uns erkannt haben, dass es gegenüber ausländischen Staaten schlichtweg unanständig und unsolidarisch ist, zum anderen, und das ist viel wichtiger, weil wir wohl alle erkannt haben, dass ein solches Verhalten, dass die aktive Beihilfe zu Steuerhinterziehung unser Land, unseren Wirtschaftsstandort und insbesondere unseren Finanzplatz und einzelne Unternehmungen in allergrösste Schwierigkeiten bringen kann.
Wir erinnern uns alle noch an die vergangene Sommersession und das Geschäft Lex USA. Der ganze Politbetrieb war im Alarmzustand. Kommissionen tagten von morgens früh bis spät in die Nacht. Die Finanzministerin hetzte von Kommissionssitzung zu Plenumssitzung und von Plenumssitzung zu Kommissionssitzung. Wenigstens auf der einen Seite des Politbetriebs war die Rede von einer existenziellen Bedrohung unseres Finanzplatzes und damit der ganzen Volkswirtschaft. Die andere Seite sah in der Lex USA einen Knebelungs- oder Kolonialvertrag. Auf jeden Fall lagen die Nerven ziemlich blank. Es ist für uns alle selbstverständlich, dass wir bereit sind, tagsüber und auch nachts zu tagen, wenn es darum geht, Schaden von unserem Land abzuwenden. Was aber wirklich ärgerlich ist - mich hat das geärgert -, ist, wenn sich die Verursacher der ganzen Aufregung ins Fäustchen lachen können und wissen, dass ihnen strafrechtlich eigentlich nichts passieren kann.
Es ist deshalb aus meiner Sicht nicht nur ein Recht, sondern auch die Pflicht eines Staates, seine wirtschaftliche und politische Integrität zu schützen - wenn es anders nicht geht, dann eben auch durch Schaffung neuer Strafandrohungen. Genau das will dieser Vorstoss erreichen, und damit sind auch die zu schützenden Rechtsgüter umschrieben. Es geht also ausdrücklich nicht darum, mit unserem Strafrecht ausländische Staaten bei der Eintreibung ihrer Steuern zu unterstützen, wie dies der Bundesrat in seiner Stellungnahme moniert. Dafür haben wir andere Instrumente, die auch ausgiebig diskutiert worden sind. Es geht auch nicht darum, strafbares Verhalten im Ausland oder die Verletzung ausländischer Gesetze zu bestrafen, sondern es geht darum, unser Land vor politischen und wirtschaftlichen Retorsionsmassnahmen zu schützen. Wir wollen also Schaden von unserem Land abwenden. Dies soll dadurch geschehen, dass verantwortungslose Akteure auf den Finanzmärkten zur Rechenschaft gezogen werden, und zwar dann, wenn sie unser Land diesen Risiken aussetzen, ohne sich um die Folgen zu kümmern. Das ist eine relativ einfache Sache; man kann gut verstehen, dass der Staat hier ein Schutzinteresse hat.
Mir ist selbstverständlich bewusst, dass die Umsetzung entsprechender Massnahmen nicht ganz einfach sein wird. Genau deshalb fordert der Vorstoss nicht einfach die Einführung einer entsprechenden Strafbestimmung, sondern bloss die vertiefte Abklärung und Prüfung möglicher Handlungsoptionen. Diese Abklärungen können selbstverständlich auch im Rahmen der Berichterstattung zum Postulat 12.3980 der APK-NR erfolgen. Diese Möglichkeit zeigt immerhin auch die Stellungnahme des Bundesrates auf. In diesem Bericht wird sich der Bundesrat generell mit der Frage befassen, welche Konsequenzen gesetzwidrige oder aus anderen Gründen fragwürdige Handlungen von in der Schweiz domizilierten Unternehmen im Ausland haben können. Der Vorstoss will die generelle Fragestellung des Bundesrates in einem ganz bestimmten Punkt ein wenig spezifizieren und konkretisieren; mehr hat er eigentlich gar nicht zum Ziel. Daher bin ich der Meinung, dass eigentlich nichts gegen einen entsprechenden Abklärungsauftrag spricht und deshalb dem Postulat zuzustimmen ist.
Im Übrigen unterstützt das Postulat die Weissgeldstrategie des Bundesrates in einem ganz bestimmten Punkt, nämlich dort, wo es darum geht, diese Hallodris auf den Finanzmärkten von den anständigen und seriösen Akteuren zu unterscheiden, und wo es darum geht, die Reputation des Wirtschafts- und Finanzplatzes zu schützen. Daher verstehe ich meinen Vorstoss als im besten Sinne wirtschaftsfreundlich, um nicht zu sagen wirtschaftspatriotisch.
Ich bitte Sie deshalb, dem Postulat zuzustimmen - es ist nur ein Postulat. Ich erwarte mit Spannung die Berichterstattung des Bundesrates.
Fetz Anita · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Ich muss ehrlich sagen, dass mich die juristisch spitzfindige Abhandlung des Bundesrates gegen das Postulat ganz und gar nicht überzeugt. Seit fünf Jahren müssen sich der Bundesrat und das Parlament mit den Kollateralschäden durch fehlbare Banker und führungsschwache CEO von Banken herumschlagen. Sie alle, d. h. die entsprechenden Banker, haben die QI-Abkommen mit den USA unterschrieben, in welchen sie die Steuerregeln der USA anerkennen. Alle diese Banken haben grosse Compliance-Abteilungen; diese haben entweder alle Augen zugedrückt oder wurden einfach nicht gehört.
Die Kollateralschäden dieses zum Teil, wie wir unterdessen wissen, kriminellen Verhaltens sind enorm. Nicht nur die Reputation des Schweizer Finanzplatzes ist beschädigt, sondern auch das Renommee des Staates Schweiz. Dem Bund, sprich dem Steuerzahler, sind wohl Kosten - ich rede jetzt nicht von den UBS-Rettungsgeldern - in dreistelliger Millionenhöhe entstanden, wenn man einmal sämtliche Vollkosten zusammenrechnen würde, d. h. die ganze Manpower, die dafür gebraucht wurde, die Spesen, das ewige Herumreisen, die Abklärungen der Dossiers usw. Kurz, man kann sagen, dass keine andere Branche in unserem Land durch so massives Fehlverhalten der Schweiz derart geschadet hat. Insofern sticht das Argument des Bundesrates nicht, dass mit strafrechtlichen Massnahmen "eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung ... unterschiedlicher Branchen" gemacht würde. Es ist eine Branche, die sich ganz speziell verhalten hat, mit keiner anderen Branche vergleichbar. Keiner dieser Verursacher ist bestraft worden. Im besten Fall wurden sie, oft mit einem goldenen Fallschirm versehen, aufs Abstellgleis geschoben - nachdem die Finma diskret, unter Ausschluss der Öffentlichkeit, darauf hingewiesen hat, dass diese CEO wohl ihre Gewährleistung verlieren werden.
Im Juni haben wir in diesem Saal über die Lex USA verhandelt. Ich habe damals, Sie erinnern sich, einen Antrag gestellt, dass man fehlbaren Bankern, die für den Schlamassel verantwortlich sind, die Gewährleistung entziehen können muss. Die Mehrheit von Ihnen hat gefunden, das sei doch etwas zu zackig, man wolle das doch lieber per Motion vom Bundesrat klären lassen, und man hat ihn beauftragt, eine adäquate Form zu finden, fehlbare Manager zur Rechenschaft zu ziehen. Autor oder Vater der Motion war Kollege Engler. Ja, und unterdessen ist genau das geschehen, was ich Ihnen damals schon prophezeit habe: Die Motion ist vor ein paar Tagen im Nationalrat sang- und klanglos versenkt worden.
Ich finde, es ist das Minimum, dass wir nun den Bundesrat beauftragen, diesen Bericht zu machen. Die Bevölkerung versteht schon lange nicht mehr, warum man kleine Bankangestellte an die USA ausliefert, die Chefs aber nie zur Verantwortung ziehen kann. Deshalb finde ich es dringend nötig, das Postulat anzunehmen.
Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Bundesrat · Graubünden
Es tut mir leid, Frau Ständerätin Fetz, dass wir rechtliche Ausführungen zu rechtlichen Fragen gemacht haben. Die Fragestellung betrifft eine gesetzliche Grundlage für eine strafrechtliche Ahndung von Verletzungen des Wirtschafts- und/oder Steuerrechts ausländischer Rechtsstaaten. Es wimmelt also nur so von rechtlichen und gesetzlichen Grundlagen! Da kann man nicht gut eine politische Antwort geben. Sie können das tun, aber wir versuchen, hier eine rechtliche Antwort zu geben. Das haben wir auch getan.
Wir haben darauf hingewiesen, und das ist eigentlich unbestritten, dass wir die Verletzung ausländischen Rechts im inländischen Recht grundsätzlich nicht sanktionieren können. Es gäbe verschiedene Tatbestände im ausländischen Recht, bei denen man sich fragen könnte, ob man sie im inländischen Recht nicht sanktionieren möchte. Wenn wir jetzt den Text dieses Postulates anschauen, sehen wir, dass es schwierig wäre, die entsprechenden Strafbestimmungen in der erforderlichen Bestimmtheit zu erlassen, und das ist im Gesetzgebungsverfahren eben schon wichtig. Es gäbe da eine massive Rechtsunsicherheit. So ist z. B. relativ unklar, wie man "Bedrohung der Existenz" oder "Reputation einer Branche" definieren müsste; im Strafrecht ist das schwierig. Sie haben diese Beispiele erwähnt, Herr Zanetti. Sie haben gesagt, dass wir das in anderen Bereichen auch haben. Wir sind aber der Auffassung, dass es sehr schwierig wäre, einen solchen Straftatbestand rechtlich korrekt zu fassen.
Weiter sind die Kriterien, nach denen festgelegt werden soll, welche Rechtsordnung zu schützen wäre, relativ offen. Man müsste sich dann die Frage stellen, in welchem Staat denn die Rechtsordnung nicht solchermassen sei, dass sie auch schützenswert wäre. Da würden sich schwierige Abgrenzungsfragen stellen. Ich könnte mir vorstellen, dass die Rechtsordnung gewisser Staaten von Ihnen nicht als schützenswert angesehen würde, jene anderer Staaten aber wohl. Da gäbe es also schwierige Abgrenzungsfragen.
Wir sind auch der Auffassung, dass die Verfolgung von Verletzungen solcher Strafbestimmungen ausländischen Rechts schwierig werden könnte, wenn man sie im Einzelfall aus irgendeinem Grund im Ausland nicht verfolgen würde, wir sie aber, gestützt auf unsere Bestimmungen, verfolgen müssten. Dann würde die doppelte Strafbarkeit fehlen; dies ergäbe eine enorm paradoxe Situation. Das ist auch etwas, was uns beschäftigt.
Wir haben das wirklich genau angeschaut und sind dann natürlich auch auf das Postulat 12.3980 der APK-NR gekommen, das Sie erwähnt haben. Da machen wir einen rechtsvergleichenden Bericht in Zusammenhang mit allfälligen Verletzungen von Menschenrechten oder Umweltvorschriften bei Auslandaktivitäten von Schweizer Konzernen. Das sind aber stehende Begriffe. Der Begriff "Verletzung von Menschenrechten" braucht nicht eine so grosse Auslegung; "Verletzung von Umweltvorschriften" ist eigentlich auch klar. Wir wissen, was im allgemeinen Sprachgebrauch darunter zu verstehen ist. Es scheint uns also in diesem Zusammenhang möglich, einen Bericht zu machen und zu sagen, wie man sich verhalten muss, um konform zu sein.
Zu Ihrem Postulat: Ich verstehe selbstverständlich die Ursache dieses Postulates sehr wohl. Es scheint uns aber etwas schwierig, hierzu etwas zu Papier zu bringen, das dann auch umsetzbar wäre. Das ist der Grund für den Antrag auf Ablehnung.
Lombardi Filippo · P-M · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP-EVP
Abstimmung - Vote
Für Annahme des Postulates ... 20 Stimmen
Dagegen ... 18 Stimmen
(1 Enthaltung)