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Violazioni gravi del diritto internazionale umanitario. Cooperazione con i tribunali internazionali. Modifica
Lüscher Christian · Mit-M · Consiglio nazionale · Ginevra · Gruppo liberale radicale
C'est les 14 et 15 janvier 2013 que la Commission de politique extérieure a pris connaissance de ce sujet. Pour tuer tout suspense d'entrée de jeu, je vous dis qu'elle a adopté le projet du Conseil fédéral à l'unanimité.
De quoi s'agit-il en très peu de mots? Le Conseil de sécurité des Nations Unies a créé par deux résolutions des tribunaux internationaux ad hoc chargés de poursuivre les crimes graves de guerre commis dans les années 1990 dans l'ancienne Yougoslavie et au Rwanda.
Les deux résolutions imposent aux Etats plusieurs obligations, comme d'apporter leur pleine coopération à la recherche de personnes, d'arrêter et de remettre les suspects et les prévenus, de donner suite évidemment aux demandes d'entraide qui émanent de ces tribunaux et de faire appliquer les décisions de ces tribunaux. Afin d'appliquer ces résolutions, la Confédération a d'abord adopté un arrêté qui s'est ensuite transformé en loi fédérale, mais cette loi échoit au 31 décembre 2013. Or, il est absolument évident que ces deux tribunaux n'auront pas fini leur activité le 31 décembre 2013, de sorte qu'il convient de proroger la loi fédérale. Il n'est pas possible en l'état de dire quand ces deux tribunaux finiront leur activité et c'est la raison pour laquelle, de manière fort raisonnable me semble-t-il, le Conseil fédéral a proposé que cette loi soit prorogée de dix ans.
Lors des travaux de commission, un certain nombre de questions ont été traitées. Deux questions principales ont surgi. D'abord la question de la durée du mandat; et comme je vous le disais, le Conseil fédéral a proposé qu'il soit de dix ans, pour une raison simple, c'est que nous voulons éviter l'exercice consistant à revenir une troisième fois devant le Parlement pour prolonger encore une fois cette loi. Ensuite la question de savoir pourquoi il y avait des tribunaux spéciaux pour le Rwanda et pour l'ex-Yougoslavie, mais pas par exemple pour le Mali ou d'autres pays où des crimes de guerre ont été commis: le Conseil fédéral, tout comme la commission, a bien dû reconnaître qu'il y avait un aspect politique dans les décisions qui ont été prises à propos de ces tribunaux, mais que nous devions finalement vivre avec ces résolutions de l'ONU.
C'est la raison pour laquelle - comme je vous le disais - la Commission de politique extérieure, à l'unanimité, vous propose d'accepter le projet de modification de loi soumis par le Conseil fédéral.
Müller Geri · Mit-M · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo dei Verdi
Es geht um die Änderung des Bundesgesetzes über die Zusammenarbeit mit den internationalen Gerichten zur Verfolgung schwerwiegender Verletzungen des humanitären Völkerrechts, das wir am 21. Dezember 1995 eingeführt haben, übrigens in Zusammenarbeit mit den internationalen Gerichten. Seither musste dieses Gesetz schon zweimal verlängert werden, und das ist nun das dritte Mal, dass es verlängert werden muss. Ursprünglich war es für Ad-hoc-Gerichte des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen gedacht, und es sollte die Verfolgung von Kriegsverbrechern, insbesondere in Jugoslawien und Rwanda, ermöglichen. Das war aus zeitlichen Gründen noch nicht möglich. Es ist auch heute noch nicht absehbar, wann diese Gerichte ihre Arbeit abschliessen werden. Das aktuelle Gesetz ist bis zum Ende dieses Jahres befristet, der Bundesrat möchte seine Geltungsdauer um zehn Jahre verlängern.
Es kann durchaus sein, dass die Arbeit der Gerichte früher abgeschlossen wird, dann läuft das Gesetz aus diesem Grund aus.
Die Prozesse dauern bekanntlich länger als vorgesehen. Es ist schwieriger als vorgesehen, alle, die verfolgt worden sind, wirklich vor die Gerichte zu bringen und diese ordentlichen Verfahren abzuschliessen. Es ist auch nicht möglich, diese Gerichte auf Landesebene weiterarbeiten zu lassen, weil Serbien beispielsweise noch nicht in der Lage ist, die Prozesse alleine weiterzuführen.
Nun geht es also darum, dass man das Gesetz zeitlich anpassen kann. Die Kommission hat der Verlängerung mit 20 zu 0 Stimmen zugestimmt. Die einzige Diskussion betraf am Schluss die Frage, in welcher Kategorie die Vorlage beraten werden soll. Sie wird jetzt in der Kategorie IV beraten.
Es geht darum, in der Diskussion aufzuzeigen, was geschehen ist. Einmal wurde in der Kommission die Kritik laut: "Wer wird überhaupt vor ein internationales Gericht gezerrt?" Bisher waren das Angehörige von zwei Ländern; weitere Gerichte sind angesagt worden. Aber es ist ein politischer Entscheid, wo der Sicherheitsrat Prioritäten setzt und welche Kriegsverbrechen er wirklich ahnden und nach welchen Kriegsverbrechern er fahnden will; das ist eine Realität, mit der wir leben müssen. Es sollte uns aber bewusst sein, dass es auf der Welt nicht nur in Jugoslawien und in Rwanda zu schwerwiegenden Verletzungen der Menschenrechte und des Völkerrechtes gekommen ist. Für andere Länder konnten einfach keine einheitlichen internationalen Gerichte geschaffen werden.
Kritik kam auch daran auf, wie an den beiden Gerichten bestraft worden ist. Oft wurde dabei stark auf die Leute reduziert, die lokal viel vor Ort gewesen sind. Ausserhalb des Gerichtes stehen nach wie vor internationale Mächte, die im Krieg in Jugoslawien oder Rwanda auch aktiv gewesen sind. Bezeichnenderweise sind dort von keinem europäischen Land Angehörige mitverfolgt worden. Es wurde auch gefragt, was das uns kosten wird. Die Antwort der Bundesrätin war die, dass die Kosten nicht anders sein werden als heute, sie sind also im Budget bereits enthalten.
Zur Frage der Rechtsfälle, bei denen die Schweiz zur Mithilfe angefragt worden ist: Es geht um elf Rechtsfälle. Da handelt es sich vor allem darum, dass es Fragen zu den Angeklagten gab, ob sie allenfalls Tätigkeiten über die Schweiz abgewickelt hätten. Da hat die Schweiz Rechtshilfe geleistet. Es geht also nicht um Schweizer, die beteiligt gewesen sind, sondern um die Frage, ob die Schweiz für diese Völkerrechtsverletzungen missbraucht worden ist.
Die Kommission hat nach dieser Diskussion beschlossen, die Gültigkeit dieses Bundesgesetzes um zehn Jahre zu verlängern; das bei 20 zu 0 Stimmen bei 5 Abwesenheiten. Ich bitte Sie, die Gültigkeit dieses Gesetzes zu verlängern.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Consiglio federale · Berna
Das befristete Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den internationalen Gerichten zur Verfolgung schwerwiegender Verletzungen des humanitären Völkerrechts wurde, wie Sie gehört haben, schon zweimal verlängert. Sie fragen sich vielleicht, warum man dieses Gesetz befristet hat und warum man es dann immer wieder verlängern muss.
Die genannten Gerichte sind ursprünglich als Ad-hoc-Straftribunale errichtet worden. Sie sollten die begangenen Kriegsverbrechen aburteilen und dann wieder aufgehoben werden. Leider hat sich die Arbeit aber als langwierig erwiesen. Wichtige Angeklagte wie zum Beispiel Karadzic oder Mladic konnten erst kürzlich überhaupt verhaftet werden. Die Mandate der Gerichte jedoch liefen formal bereits 2010 aus. Die Prozesse dauern länger als erwartet und stellen dadurch auch die Geduld der Völkergemeinschaft auf eine harte Probe. Besonders das Jugoslawien-Tribunal wird immer wieder kritisiert. Es wurde wiederholt der Vorwurf erhoben, es sei antiserbisch. Eine Verlängerung des bestehenden Mandats durch den Uno-Sicherheitsrat hatte daher politisch keine Chance.
Die Justiz in den Herkunftsstaaten ist gleichzeitig noch nicht so weit, dass man ihr die schwierigen Prozesse hätte übergeben können. Um die Verfahren nicht ohne Verurteilungen und Strafen einstellen zu müssen, war also im Sinne eines Kompromisses eine andere Lösung nötig. Ein solcher Kompromiss ist jetzt der sogenannte Residualmechanismus. Das heisst, das Rumpfgericht, das der Uno-Sicherheitsrat geschaffen hat, soll die hängigen Verfahren gegen die Hauptverantwortlichen der Kriegsverbrechen in Rwanda und in Jugoslawien möglichst rasch zu Ende führen. Neue Fälle nimmt das Gericht keine mehr an. Die Schweiz muss nun auch mit diesem Rumpfgericht zusammenarbeiten können, und entsprechend hat der Bundesrat die Verordnung angepasst. Heute geht es um die Geltungsdauer des Gesetzes, das Ende 2013 abläuft.
Das neue Rumpfgericht hat seine Arbeit gerade erst aufgenommen. Es wird bis Ende Jahr kaum alle Verfahren abgeschlossen haben. Wann genau das der Fall sein wird, ist schwer abzuschätzen. Vom heutigen Standpunkt aus betrachtet sollte jedoch ein Zeitraum von zehn Jahren sicher genügen. Der Bundesrat beantragt Ihnen daher heute die Verlängerung des Gesetzes um diese Dauer, um auf der sicheren Seite zu sein.
In den vergangenen zwei Jahren hat die Schweiz den Kriegsverbrechertribunalen noch immer, in elf Fällen, Rechtshilfe geleistet. Auf diese Weise konnten beispielsweise Zeugen in der Schweiz einvernommen werden. Diese Zusammenarbeit hat also wirklich eine praktische Relevanz. Sie soll bis zum Abschluss der hängigen Verfahren vor den Jugoslawien- und Rwandatribunalen möglich sein.
Sie haben es gehört: Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates und auch Ihre Aussenpolitische Kommission - also beide - haben der Vorlage ohne Gegenstimme zugestimmt. Der Bundesrat dankt Ihnen für die Unterstützung.
Schwander Pirmin · Mit-M · Consiglio nazionale · Svitto · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Frau Bundesrätin, könnten wir mit einer kürzeren Geltungsdauer nicht Druck ausüben, um die Verfahren zu beschleunigen?
Sommaruga Simonetta · BR-F · Consiglio federale · Berna
Besten Dank für diese Frage, Herr Schwander. Ich bin nicht sicher, ob die Schweiz in der Lage ist, den Druck zu erhöhen. Das Beste, was die Schweiz tun kann, ist, dass sie die Zusammenarbeit anbietet. Wie gesagt, sie hat in elf Fällen Rechtshilfe geleistet. Wenn Sie jetzt die Befristung oder die Verlängerung um fünf statt um zehn Jahre vorsehen, glaube ich nicht, dass da mehr Druck entsteht und dass das der Beschleunigung der Verfahren dient. Da haben wir zu wenig Gewicht.
Ich bitte Sie, bei den zehn Jahren zu bleiben, damit wir nicht in fünf Jahren wieder antreten müssen. Sie können versichert sein. Der Druck und der Wunsch, dass es hier schnell vorwärtsgeht, sind in den betroffenen Staaten viel grösser und durchaus vorhanden. Wir unterstützen das.
Graf Maya · P-F · Consiglio nazionale · Basilea-Campagna · Gruppo dei Verdi
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den internationalen Gerichten zur Verfolgung schwerwiegender Verletzungen des humanitären Völkerrechts
Loi fédérale relative à la coopération avec les tribunaux internationaux chargés de poursuivre les violations graves du droit international humanitaire
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Ziff. I, II
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, ch. I, II
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Votazione
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 151 Stimmen
Dagegen ... 8 Stimmen