11.3802
Rückführungen per Zug!
Germann Hannes · P-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Antrag der Kommission
Ablehnung der Motion
Antrag Hess Hans
Annahme der Motion
Proposition de la commission
Rejeter la motion
Proposition Hess Hans
Adopter la motion
Präsident (Germann Hannes, Präsident): Es liegt ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Hess Hans · Mit-M · Ständerat · Obwalden · FDP-Liberale Fraktion
Ich beantrage Ihnen, die Motion anzunehmen. Was will die Motion? Die Motion verlangt, dass der Bundesrat beauftragt wird, ein Rückübernahmeabkommen mit Italien abzuschliessen, welches die Rückführungen nach Italien als zuständigem Erstasylland auch per Zug ermöglicht. Bei dieser klaren und unmissverständlichen Formulierung überrascht es doch, dass die Mehrheit der Kommission die Motion mit der Begründung ablehnt, dass die Schaffung einer Gesetzesgrundlage durch die Schweiz, welche die Überstellung per Zug vorsieht, nicht Dublin-konform wäre. Das verlangt die Motion gar nicht. Die Motion verlangt, ich habe es bereits gesagt, dass der Bundesrat beauftragt wird, ein Rückübernahmeabkommen mit Italien abzuschliessen, welches die Rückführung nach Italien als zuständigem Erstasylland auch mit dem Zug ermöglicht. Die Motion verlangt keine Gesetzesgrundlage.
Das aktuelle Asylsystem der Schweiz hat Schwachstellen. Die zwei letzten Revisionen des Asylgesetzes brachten Verbesserungen. Anlässlich der ausserordentlichen Session Schengen/Dublin im April 2013 nahm der Nationalrat, es wurde bereits darauf hingewiesen, mehrere Motionen an und gab damit ein klares Signal zur Verbesserung des Asylbereichs in der Schweiz. Diese Stossrichtung wird vom Schweizervolk geteilt. Ich verweise darauf: Die letzte Asylgesetzrevision wurde im Juni 2013 mit einer klaren Mehrheit von 78,5 Prozent Jastimmen angenommen.
Die Motion 11.3802, "Rückführungen per Zug!", geht in diese Richtung und fordert entsprechende Verbesserungen. Wir wissen, dass die meisten Flüchtlinge zuerst nach Italien kommen und dann in die Schweiz weiterziehen. Daher ist das Schengen/Dublin-Abkommen die Grundlage für die Möglichkeit, die Flüchtlinge nach Italien zurückzuweisen. Es macht doch überhaupt keinen Sinn, dass die Flüchtlinge, die an der Südgrenze zurückgewiesen werden, von Chiasso mit dem Zug nach Kloten überführt werden, um dann von Kloten mit dem Flugzeug nach Rom geflogen zu werden. Das ist doch widersinnig.
Entgegen den Ausführungen der Kommission funktioniert die Rückübernahme von Dublin-Fällen nicht zufriedenstellend. Die Wegweisung per Flugzeug zeigt Mängel. Die Kosten sind hoch, und die Plätze müssen zuvor auf den jeweiligen Namen reserviert werden. 2012 haben sich 5800 abgewiesene Asylsuchende der Rückführung entzogen. Sie sind nicht zur Überstellung mit dem Flugzeug erschienen. Das führte zur Stornierung von durchschnittlich 16 Flugtickets täglich. Das bedeutet für die Schweiz einen Verlust von 700 000 Franken.
Die Rückübernahme per Zug ist eine glaubwürdige Alternative zur Überstellung per Flugzeug. Es geht nicht darum, die aktuelle Rückführung per Flugzeug zu ersetzen, sondern darum, den Schweizer Behörden eine zusätzliche Möglichkeit zu verschaffen, nämlich die Rückführung per Zug zu erreichen, sofern das Rückübernahmeabkommen mit Italien in diesem Sinn geändert werden kann.
Wir vergeben uns in keiner Weise etwas, wenn wir den Bundesrat im Sinne des Motionstextes beauftragen. Es ist mir natürlich klar, Frau Bundesrätin, dass Sie diese Arbeit nicht suchen. Das begreife ich auch. Aber Sie können, bei Annahme dieser Motion, nach Rom reisen und sagen: "Das Schweizer Parlament wünscht auch die Rückübernahme per Zug, und das ist für alle Parteien günstiger."
In diesem Sinne ersuche ich Sie, die Motion anzunehmen.
Diener Lenz Verena · Mit-F · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Ich sehe schon, wie unsere Bundesrätin direkt im Zug nach Rom fährt, um neue Verhandlungen zu führen. Ihre Kommission hat das ein bisschen anders beurteilt. Auch hier muss man ja festhalten: Diese Motion wurde im September 2011 eingereicht. Sie wurde auch in der Aprilsession 2013, also in jener ausserordentlichen Session, vom Nationalrat ohne eine vertiefte Diskussion angenommen. Ihre Kommission hat sich Zeit genommen und sich informieren lassen. Sie beantragt Ihnen bei 6 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen, diese Motion abzulehnen, wie es auch der Bundesrat tut.
Der Fokus dieser Motion liegt auf der Rückübernahme gemäss Dubliner Abkommen mit Italien und der italienischen Forderung, dass diese Rückführungen per Flugzeug zu geschehen haben. Kollege Hess bezweifelt, dass man hierfür eine Gesetzesgrundlage braucht; er erwähnt, dass es nicht um eine neue Gesetzesgrundlage gehe, sondern darum, dass dieses Abkommen mit Italien neu ausgehandelt werden solle.
Es ist aber unbestritten, dass gestützt auf das Dublin-Abkommen jeder Zielstaat, in den Asylsuchende zurückgeführt werden, die betreffenden Modalitäten selbst festlegen kann. Das heisst, Italien kann eben diese Modalitäten festlegen. Italien verlangt, dass wir den Luftweg für diesen Vorgang vorsehen. Dies aus folgenden Gründen: Der Luftweg ist insbesondere deshalb für Italien wichtig, weil die Asylsuchenden auf die Quästuren verteilt werden und zu diesem Zweck unterschiedliche Flughäfen im ganzen Land angeflogen werden müssen. Rücküberstellungen per Zug nach Italien würden hingegen zu einem erheblichen logistischen, personellen und sicherheitstechnischen Mehraufwand führen. Die zu überstellenden Personen müssten zudem im Zug auf jeden Fall von Schweizer Beamten begleitet und bis zur Übergabe eventuell auch in Haft gesetzt werden, wofür die nötige Infrastruktur fehlt.
Der Kommission wurde vonseiten der Verwaltung auch glaubwürdig dargelegt, dass die Rückübernahme von Dublin-Fällen durch Italien derzeit gut funktioniert. Es stimmt, dass Flüge nicht durchgeführt werden konnten. Das hat aber mehr damit zu tun, dass gewisse Kantone ihre Hausaufgaben nicht gemacht haben, dass nämlich die entsprechenden Personen nicht rechtzeitig am Flughafen waren und die Flüge deshalb nicht durchgeführt werden konnten. Das hat mit Italien recht wenig zu tun, sondern mit Hausaufgaben, die nicht gemacht wurden.
Von daher ist die Kommission der Meinung, dass dieses gut funktionierende System und damit die Zusammenarbeit mit Italien nicht infrage gestellt werden sollten. Sie bittet Sie, diese Motion abzulehnen.
Sommaruga Simonetta · VPBR-F · Bundesrat · Bern
Diese Motion verlangt, dass wir mit Italien ein Abkommen abschliessen, damit wir Personen per Zug nach Italien zurückführen können. Auf den ersten Blick scheint dies sinnvoll. Man denkt, es sei kostengünstig und unkompliziert, in den Zug einzusteigen und dann die Person zu übergeben oder sogar jemanden in Bern auf den Zug zu begleiten, ihm ein Billett in die Hand zu drücken und zu sagen: "Steig dann in Mailand wieder aus!" In der Realität ist es aber nicht ganz so einfach.
Wir haben zum Teil Landüberstellungen, zum Beispiel mit Deutschland. Die Person wird dabei durch die Polizei mit dem Auto an die Grenze gefahren - also nicht per Zug -, wo sie an die Behörden des zuständigen Dublin-Staates übergeben wird, welche dann dafür sorgen, dass die Person an ihren Bestimmungsort gelangt. Eine offizielle Begleitung ist also in jedem Fall nötig. Solche Landüberstellungen machen nur dann Sinn, wenn der aktuelle Aufenthaltsort in der Schweiz und der Zielort im zuständigen Dublin-Staat nicht zu weit auseinanderliegen. Ich spreche hier von Konstellationen wie Basel oder Weil am Rhein. Dort machen wir tatsächlich solche Landüberstellungen. Was nicht mehr in unmittelbarer Nähe liegt, verursacht unter Umständen mehr administrativen und auch organisatorischen Aufwand, als wenn die Person per Flugzeug überstellt wird.
Nun müssen Sie einfach wissen, dass im Dublin-Verfahren grundsätzlich der zuständige Staat bestimmt, wo er die Person, die zurückgeführt wird, in Empfang nehmen will. Das bestimmen nicht wir, wenn wir Personen zurückbringen, sondern das entscheidet eben der Staat, der die Person übernimmt. Das Ziel dabei ist es natürlich, den organisatorischen Aufwand möglichst gering zu halten. Deshalb nennen uns die Italiener jeweils einen Flughafen, und das ist nicht immer Rom oder Mailand, das kann auch Florenz, Venedig, Bologna, Bari oder Palermo sein. Die Angabe des Flughafens richtet sich danach, welche Quästur für den Fall zuständig ist; das hat die Kommissionspräsidentin gesagt. Es geht darum, wer für die Person zuständig ist - je nach der innerstaatlichen Zuständigkeit.
Herr Ständerat Hess hat zugunsten der Landüberstellung oder Zugüberstellung noch die zahlreichen Annullierungen von Flügen erwähnt. Das ist tatsächlich ein Problem. Die Italiener sind auch immer wieder erstaunt, dass wir Flüge buchen und dass dann die Leute nicht erscheinen. Das ist aber, das muss ich Ihnen sagen, nicht das Problem der Italiener, sondern das ist weitgehend hausgemacht. Frau Ständerätin Diener hat es erwähnt: Es ist eine Tatsache, dass Leute untertauchen, bevor sie ins Flugzeug gebracht werden - diese sogenannten "no shows", so heisst das in der Fachsprache -, oder es gibt auch Personen, die die Ausreise verweigern und dann einen sogenannten Sonderflug brauchen, mit dem sie zwangsweise zurückgeführt werden.
Es ist ein Problem, wenn die Leute nicht erscheinen. Das hat auch damit zu tun, dass wir in gewissen Kantonen zu wenig Haftplätze haben, um diejenigen Personen in Ausschaffungshaft zu nehmen, die voraussichtlich eine Rückführung nicht akzeptieren werden. Man war sich an der nationalen Asylkonferenz, die am 21. Januar 2013 stattgefunden hat, einig, dass es mehr Administrativhaftplätze braucht. Man ist sich auch einig geworden, dass es die Schaffung von 500 bis 700 zusätzlichen Administrativhaftplätzen braucht. Das Parlament hat sich bei der Beratung der letzten Asylgesetzrevision grosszügig gezeigt und gesagt, der Bund würde diese Administrativhaftplätze nicht nur teilweise mitfinanzieren, wie wir das bei Haftplätzen überhaupt tun, sondern der Bund würde diese Haftplätze zum Teil auch ganz finanzieren; das ist ein sehr grosszügiges Angebot an die Kantone. Diese haben das gehört, und wir haben jetzt die Grundlagen dazu geschaffen. Aber ich sage Ihnen auch, dass man Ihnen dann auch die Rechnung präsentieren wird. Ich bitte Sie, dann die entsprechenden Gelder und Kredite zu sprechen, weil solche Haftplätze etwas kosten und wir die Kantone hier unterstützen werden. Im Gesamtsystem macht der Ausbau der Administrativhaftplätze Sinn, damit die Rückführung auch so funktioniert, wie wir das vorgesehen haben, wenn entschieden worden ist, dass jemand in einen anderen Dublin-Staat zurückgeführt wird und dieser Staat die Rückführung akzeptiert. Das ist ein Weg, den wir zusammen mit den Kantonen gehen müssen.
Ich denke, Herr Ständerat Hess wollte mir nochmals den Rücken stärken - ich werde heute also mit einem sehr starken Rücken den Saal verlassen! Ich danke Ihnen, wenn Sie vor allem die entsprechenden Administrativhaftplätze finanzieren, denn dies ist dann eine Massnahme, die wirklich hilft - und diese hier hilft uns leider nicht weiter.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 15 Stimmen
Dagegen ... 20 Stimmen
(2 Enthaltungen)