12.3260
Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zum AKW Mühleberg
Altherr Hans · P-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
Präsident (Altherr Hans, Präsident): Die Interpellantin hat mitgeteilt, dass sie von der schriftlichen Antwort des Bundesrates teilweise befriedigt sei und Diskussion beantrage. - Sie sind damit einverstanden.
Bruderer Wyss Pascale · Mit-F · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion
Zunächst möchte ich mich für die Beantwortung meiner Fragen bedanken. Ich bin nur teilweise befriedigt. Ich möchte aber ausdrücklich betonen, dass ich angesichts des Weiterzuges des Entscheides des Bundesverwaltungsgerichtes ans Bundesgericht Verständnis dafür habe, dass gewisse meiner Fragen schlicht und einfach zu früh kommen für eine verbindliche offizielle Beantwortung vonseiten des Bundesrates. Doch unabhängig von einem rechtskräftigen Entscheid halte ich es für zentral, dass die Aufgaben- und Kompetenzverteilung zwischen UVEK, Ensi und KNS überprüft wird. Ich rufe dazu auch den Bericht der IAEA-Experten vom 11. März dieses Jahres in Erinnerung, den ich in der Interpellation erwähnt habe. Mit einer gewissen Befriedigung nehme ich denn auch zur Kenntnis, dass diese Überprüfung der Aufgaben- und Kompetenzverteilung vorgenommen werden wird, unter anderem aufgrund des Berichtes der IRRS-Mission der IAEA, wie ich es in der Antwort des Bundesrates auf meine Interpellation lesen kann.
Eine zusätzliche Bemerkung: Es ist klar und offensichtlich, dass sich in dieser Sache auch die Frage der Planungssicherheit für die Betreiber akzentuiert stellt. Ich frage mich schon, auch als Vertreterin eines Standortkantons, ob eine Befristung nicht zu einer deutlichen Verbesserung der Planungssicherheit und auch der Rechtssicherheit führen könnte. Dabei müsste eine Befristung keineswegs absolut starr sein. Denkbar wären andere Lösungen, flexible Lösungen wie beispielsweise vierzig Jahre unbegrenzt, anschliessend in bestimmten zeitlichen Rahmen vertiefte Überprüfungen, befristet, z. B. nach fünf oder nach zweimal fünf oder nach zehn Jahren usw.
Wie auch immer, diese Diskussion kann jetzt nicht hier geführt werden. Sie wird aber durch den Entscheid des Bundesgerichtes, der gestern publik wurde, nicht weniger aktuell. Das Bundesgericht hat bekanntlich die aufschiebende Wirkung der Beschwerde der BKW verweigert. Der BKW ging es mit dem Begehren ja auch darum, Sicherheit zu gewinnen, Sicherheit für die Investitionsplanung zu erhalten. Das ist doch gerade der Punkt - und für mich der Schlusspunkt -: Ökonomisch betrachtet verhelfen natürlich verbindliche Zeitrahmen erheblich zu Planungs- und Rechtssicherheit. Ich denke, dieser Sache müssen wir uns zum geeigneten Zeitpunkt vertieft annehmen.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Nur kurz zwei Ergänzungen: Die von Ihnen erwähnte IRRS-Mission hat für das Ensi exzellente Noten ergeben. Das muss auch einmal gesagt werden, denn es wurde in Bezug auf die Kompetenz und die Professionalität des Ensi immer sehr viel kritisiert. Eine unabhängige internationale Behörde hat jetzt dem Ensi einmal mehr beste Noten erteilt, und das gerade mit einem internationalen Überblick über die Aufsichtsbehörden. Das möchte ich hier betonen. Dieser Bericht ist aufgeschaltet; er gibt gewisse Empfehlungen ab. Es ist halt so im heutigen Gesetz geregelt, dass das Ensi trotzdem die fachkompetente Behörde ist und dass das Departement nachher noch eine Funktion hat. Das werden wir bei den zu erteilenden Bewilligungen jetzt nochmals anschauen.
Ihre Frage betreffend die Befristung, Frau Ständerätin Bruderer Wyss, enthält wirklich eine Fehlüberlegung. Rechts- und Planungssicherheit - ja! Aber uns geht es vor allem um die Sicherheit der Menschen. Es ist bei jeder Anlage so - auch in Ihrem eigenen Haushalt -: Wenn Sie wissen, dass die Anlage noch zwei Jahre am Netz ist, dann bietet Ihnen das zwar Sicherheit für Ihre Investitionstätigkeit. Aber investieren Sie bis zum Schluss in die Sicherheit, wenn Sie wissen, dass die Bewilligung ja ausläuft? Das exakte Datum ist dann auch für Sie das betriebswirtschaftliche Ende. Das ist aber genau nicht der Fall, wenn ein Betreiber investiert und damit die Sicherheit laufend, bis zum Schluss, auf höchstem Niveau gewährleistet ist. Das ist für die Sicherheit der Menschen der bessere Weg als eine Befristung, bei der die Investitionstätigkeit auch aus betriebswirtschaftlichen Überlegungen heraus beurteilt wird. Gegen das Lebensende einer Anlage würde sicher nicht nochmals kräftig in die Sicherheit investiert, weil das keinen Sinn mehr machen würde. Das ist das Fatale an den Befristungen.
Wir sind auch im internationalen Kontext und in vielen Gesprächen mit Betreibern zum Schluss gekommen, dass die Anknüpfung an die Sicherheit der Anlage für die Menschen höher zu gewichten ist als die Planungssicherheit oder die Rechtssicherheit mit einem bestimmten Datum. Ich rate Ihnen wirklich an, diese Überlegung mitzuberücksichtigen, wenn es um die Frage der Befristung geht. Ich habe mir das sehr genau überlegt. Ich komme immer noch zum Schluss, dass die Sicherheit der Anlage nicht von einem Datum abhängig ist, sondern von der betrieblichen Investition, die permanent erfolgen muss, bis zum letzten Tag. Sie darf nicht degressiv ausfallen, weil ein Datum festgelegt worden ist. Wir sind der Meinung, dass sich das bewährt hat. Ich empfehle Ihnen, das auch weiterhin so zu handhaben.