14.025

Legge sull'asilo. Proroga delle modifiche urgenti

Intervento procedurale

Antrag Schwander

Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat

mit dem Auftrag, die dringlichen Massnahmen des Asylgesetzes ins ordentliche Recht zu überführen und dem Parlament eine entsprechende Botschaft vorzulegen.

Schriftliche Begründung

In den Erläuterungen zur Volksabstimmung vom 9. Juni 2013 über die dringlichen Änderungen des Asylgesetzes schreibt der Bundesrat: "Die dringlichen Massnahmen des Asylgesetzes sind bereits in Kraft. Sagt die Bevölkerung Ja zur Vorlage, so müssen diese bis zum 28. September 2015 ins ordentliche Recht überführt werden; die Vorarbeiten dazu sowie die Anpassung der massgebenden Verordnungen laufen bereits." Gegenüber dem Stimmvolk wurde also bereits am 9. Juni 2013 erklärt, dass die Vorarbeiten für die Überführung der dringlichen Massnahmen ins ordentliche Recht laufen. Diese Erklärung trug unter anderem dazu bei, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger diesen dringlichen Massnahmen mit einem Ja-Anteil von 78,4 Prozent zustimmten. Verspätungen in der Reorganisation des Asylbereichs sind zudem keine hinreichenden Gründe, die gegenüber dem Volk versprochene Frist zu verlängern.

Proposition Schwander

Renvoyer le projet au Conseil fédéral

avec mandat de transposer les mesures urgentes de la loi sur l'asile dans le droit ordinaire et de présenter au Parlement un message en ce sens.

Lustenberger Ruedi · P-M · Consiglio nazionale · Lucerna · Gruppo PPD-PEV

Präsident (Lustenberger Ruedi, Präsident): Ich schlage Ihnen vor, im Rahmen der Eintretensdebatte auch gleich die Diskussion über die Anträge der Minderheit Bäumle zu den Ziffern I und II zu führen. - Sie sind damit einverstanden. Die Anträge der Minderheit Bäumle werden von Herrn Glättli begründet.

Fluri Kurt · Mit-M · Consiglio nazionale · Soletta · Gruppo liberale radicale

Wir bitten Sie, auf die Vorlage einzutreten. Wie Sie wissen, wollen Bundesrat und Parlament das Asylverfahren beschleunigen. Dazu haben wir das Asylgesetz revidiert und mehrere Massnahmen für dringlich erklärt. Es geht jetzt um die sogenannte Vorlage 3.

Die Änderungen traten am 29. September 2012 in Kraft und sind in der Referendumsabstimmung vom 9. Juni 2013 von 78 Prozent der Stimmbevölkerung angenommen worden. Die dringlichen Änderungen sind ein wichtiger Schritt für eine grundlegende Neustrukturierung des Asylbereichs und haben sich aus Sicht des Bundesrates bewährt. Sie sind bis zum 28. September 2015 gültig. Ihre Gültigkeit soll nun um vier Jahre, nämlich bis zum 28. September 2019, verlängert werden. Anschliessend sollen sie in die Vorlage zur Neustrukturierung des Asylbereichs und so definitiv ins ordentliche Recht aufgenommen werden. Es geht darum, sie in die sogenannte Vorlage 2 zu integrieren. Zum heutigen Zeitpunkt steht indes nicht fest, ob diese Vorlage bis am 28. September 2015 verabschiedet und in Kraft gesetzt werden kann. Wäre dies nicht möglich, würden die dringlichen Änderungen wegfallen, und das frühere Recht käme zur Anwendung. Um dies zu vermeiden, will der Bundesrat nun die Gültigkeit wie gesagt um vier Jahre verlängern.

Die dringlichen Änderungen des Asylgesetzes, wie sie in der Volksabstimmung beschlossen wurden, schaffen bekanntlich das Botschaftsasyl ab, sie ermöglichen die Unterbringung renitenter Asylsuchender in speziellen Zentren, sie erleichtern die Nutzung bundeseigener Anlagen und Bauten zur Unterbringung Asylsuchender ohne vorgängiges Nutzungs- und Baubewilligungsverfahren, sie ermöglichen die finanzielle Unterstützung der Standortkantone bei deren Sicherheitsmassnahmen und Beschäftigungsprogrammen, und sie lassen sogenannte Testphasen zu, in welchen verkürzte und beschleunigte Asylprüfungsverfahren ausprobiert werden. Seit dem 6. Januar 2014 testet das Bundesamt für Migration - befristet auf zwei Jahre, wie im dringlichen Erlass vorgesehen - in Zürich das neue beschleunigte Verfahren. Sollten sich die getesteten Verfahren in rechtlicher, finanzieller und organisatorischer Hinsicht grundsätzlich als geeignet erweisen, könnte der Bundesrat die Testphasenverordnung bis zur Inkraftsetzung der Neustrukturierung des Asylbereichs anwenden und in der Zwischenzeit eine Vorlage erarbeiten, mit der die Testphase ins ordentliche Recht integriert wird.

Die SPK Ihres Rates stimmte der Vorlage mit 18 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen zu.

Wir haben in der Kommission einen Antrag diskutiert, der die Verlängerung auf das Jahr 2018 beschränken will. Dieser Antrag ist mit 15 zu 10 Stimmen abgelehnt worden, in der Meinung, dass es darum geht, die voraussichtlich notwendige Verlängerungsdauer zu beschliessen. In der SPK Ihres Rates sind wir mehrheitlich der Auffassung, dass dazu eben diese vier Jahre nötig sind und dass drei Jahre nicht genügen. Es wäre aus heutiger Sicht nicht sinnvoll, nur drei Jahre zu beschliessen, angesichts dessen, dass dann wahrscheinlich wieder ein Beschluss für eine Verlängerung bis zum Jahr 2019 gefasst werden müsste. Wir machen das gemäss Ansicht der Mehrheit der Kommission am besten gleich auf einmal.

Der Rückweisungsantrag Schwander hat uns in der Kommission nicht vorgelegen. Er würde, wenn ich das so interpretieren darf, bedeuten, dass mit der Überführung der dringlichen Massnahmen die jetzige Testphase von zwei Jahren nicht vollständig ausgeschöpft werden könnte. Damit würde natürlich der Zweck der Testphase hinfällig, weil eben das Verfahren nicht während zwei Jahren getestet werden könnte. Die Kommission konnte dazu nicht Stellung nehmen, weil ihr der Rückweisungsantrag wie gesagt nicht vorlag. Aus unserer Sicht aber wäre die Konsequenz, dass die Testphase nicht vollständig ausgeschöpft werden könnte.

Den Minderheitsantrag Bäumle empfehlen wir Ihnen wie gesagt mit 15 zu 10 Stimmen zur Ablehnung und bitten Sie, der Verlängerung um vier Jahre zuzustimmen.

Bugnon André · Mit-M · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Les Chambres fédérales ont divisé en trois projets distincts la révision de la loi sur l'asile proposée par le Conseil fédéral dans son message du 26 mai 2010. Ainsi, en septembre 2012, le Conseil national a adopté le projet 3 qui concernait les mesures d'urgence à prendre dans le domaine de l'asile. Elles sont entrées en vigueur le 29 septembre 2012, ont fait l'objet d'un référendum et ont été soumises au vote populaire le 9 juin 2013, date à laquelle 78 pour cent des votants ont approuvé ces modifications apportées par les Chambres fédérales.

D'autres modifications non urgentes contenues dans le projet 1 ont été adoptées par les Chambres fédérales en décembre 2012 et sont entrées en vigueur en janvier 2014. Quant au projet 2, il traite de la question de la restructuration du domaine de l'asile permettant d'accélérer les procédures en créant d'une part des centres de procédure de la Confédération, et d'autre part en adaptant la question des délais de recours à la protection juridique.

Dans un souci de cohérence en matière législative, il est prévu que les modifications urgentes de la loi contenues dans le projet 3 soient intégrées dans le projet de restructuration du domaine de l'asile, donc dans le projet 2, et ainsi transférées dans le droit ordinaire. Or il apparaît comme peu probable que le transfert des modifications urgentes puisse être effectué dans le délai imparti, à savoir jusqu'au 28 septembre 2015, date à laquelle ces mesures deviendront caduques en raison de leur caractère provisoire.

Dans le cadre de la discussion sur le projet 3 traitant des mesures urgentes, les Chambres fédérales avaient autorisé le Conseil fédéral à appliquer des mesures à titre de test, de façon à pouvoir par la suite proposer des modifications de loi applicables sur le terrain. Ainsi des tests sont actuellement réalisés dans le canton de Zurich, depuis le début du mois de janvier 2014, pour une durée maximale de deux ans. Il apparaît dès lors que le Conseil fédéral et les Chambres fédérales ne pourront pas adopter de nouvelles modifications de la loi avant que les tests en cours aient pu être évalués.

Il convient donc de repousser le délai du 28 septembre 2015 au 28 septembre 2019. Sinon les modifications de loi sous la clause d'urgence vont devoir être déclarées caduques et l'ancien droit sera de nouveau en vigueur. Or les mesures d'urgence portent sur la question de l'utilisation des bâtiments de la Confédération sans autorisation par les communes comme sur celle de la suppression de la possibilité de déposer des demandes d'asile dans les ambassades à l'étranger. Il serait totalement incohérent de revenir à l'ancien droit pour une période de deux ou trois ans avant de reprendre les dispositions arrêtées sous l'urgence dans le nouveau projet de loi à venir. C'est pourquoi le Conseil fédéral nous demande de reporter ce délai au 28 septembre 2019.

La Commission des institutions politiques a traité ce projet lors de sa séance des 15 et 16 mai derniers. Après avoir écouté le Conseil fédéral exposer ses arguments, la majorité de la commission s'est ralliée au projet du Conseil fédéral tout en lui demandant de présenter le plus rapidement possible aux chambres les modifications à apporter dans le cadre du projet 2. Une partie des commissaires, même si elle est convaincue du fait qu'il ne faut pas interrompre l'application des mesures d'urgence, attire l'attention du Conseil fédéral sur le fait qu'il faudra le plus rapidement possible inscrire ces règles dans la loi en vigueur à titre provisoire.

Une minorité Bäumle demande de raccourcir ce délai d'une année, à savoir de raccourcir la durée de la prolongation au 28 septembre 2018. La minorité Bäumle considère que le Conseil fédéral doit faire diligence en la matière et présenter rapidement un projet d'adaptation de la loi en tenant compte des expériences réalisées sur le terrain. Cette proposition a été rejetée - comme l'a dit Monsieur Fluri. Cela veut dire que la majorité de la commission estime qu'il faudra quatre ans pour que le Conseil fédéral finisse l'élaboration des tests et présente des propositions de nouvelles modifications législatives en connaissance de cause.

Ainsi, c'est par 18 voix contre 0 et 5 abstentions que nous vous demandons d'accepter la prolongation du délai au 28 septembre 2019 et de soutenir ainsi la proposition de la majorité de la commission.

La commission n'a pas traité la proposition de renvoi Schwander. Certaines personnes dans cet hémicycle, on peut le comprendre, sont pressées d'inscrire dans le droit ordinaire les éléments relevant du droit provisoire. Comme l'a dit Monsieur Fluri, il faut bien passer par cette phase de test pour arriver ensuite à ce que le Conseil fédéral présente un projet de loi qui sera définitif. Comme cette proposition de renvoi Schwander n'a pas été traitée en commission, je n'expose pas l'avis de la commission, puisqu'il n'y en a pas.

Glättli Balthasar · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dei Verdi

Ich vertrete die Minderheit Bäumle, die Ihnen vorschlägt, hier einen Kompromiss einzugehen zwischen dem, was der Bundesrat vorschlägt, und dem, was in der Kommission auch noch vorgeschlagen wurde, aber von keiner Minderheit aufrechterhalten wird.

Zur Diskussion stehen, nachdem wir diese dringliche Gesetzgebung ursprünglich für zwei Jahre angesetzt hatten, nun zwei Vorschläge. Einer ist, nochmals drei Jahre draufzupacken; das will die Minderheit Bäumle. Der andere ist, noch vier Jahre draufzupacken; das wollen der Bundesrat und die Mehrheit. Mir scheint das Ganze ein wenig nach dem Motto eines Kinderspiels zu gehen, das ich gerne gespielt habe, das aber hier, wo es doch um wichtige Rechtsgüter geht, nicht unbedingt die beste Antwort ist: Eile mit Weile. Es konnte damals in der SPK nicht schnell genug gehen, bis das neue beschleunigte Verfahren durchgesetzt war. Man sagte, man müsse unbedingt die Bundesrätin gewissermassen in die Zwangsjacke nehmen, damit sie vorwärtsmache, obwohl damals von den meisten hinter vorgehaltener Hand das Szenario, das wir jetzt haben, dass nämlich zwei Jahre nicht reichen, als wahrscheinlich angesehen wurde.

Gut, dann müssen wir die Gültigkeit verlängern. Wir dürfen meines Erachtens aber nicht vom einen Extrem, nämlich viel zu kurz, ins andere Extrem, viel zu lange, gehen! Wenn tatsächlich drei Jahre - diese Frist ist anderthalbmal so lang wie jene, die wir eigentlich vorgesehen hatten - nicht reichen sollten, dann hätten wir die Möglichkeit, nochmals eine Verlängerung zu beantragen. Das ist zwar selten, es ist aber auch schon vorgekommen.

So, wie es die Mehrheit will, geben wir hingegen den Gang der Dinge etwas aus der Hand. Wir sagen: Ja, wir warten noch locker zwei Jahre und schauen dann, wie diese Versuche gehen! Man könnte sagen, dass es vielleicht auch vernünftig sei, inhaltlich mehr Material zu haben. Ich hoffe, dass man sich dann wirklich auch die Zeit nimmt, diese Resultate sorgfältig zu analysieren. Ich möchte aber doch daran erinnern, dass es hier nicht um ein paar beliebige dringlich durchgesetzte Massnahmen geht, sondern dass wir als Parlament dem Bundesrat das Recht geben, von der geltenden Gesetzgebung abzuweichen. Es handelt sich dabei nicht um Peanuts, sondern um eine sehr weitreichende Ermächtigung.

Ich finde es etwas sonderbar, dass jetzt gerade jene Kreise, die der Bundesrätin immer vorgeworfen haben, sie verzögere die ganze Geschichte und sie meine es ja mit dieser Beschleunigung der Asylverfahren sowieso nicht ernst, dafür plädieren, dass es nochmals vier Jahre dauern soll, bis dann das neue Gesetz endlich steht. Man kann, unabhängig davon, ob man gegenüber diesen beschleunigten Verfahren inhaltlich positiv oder negativ eingestellt ist, eigentlich nur für den Antrag der Minderheit wirklich Argumente finden. Für diejenigen nämlich, die schnell das neue Verfahren wollen, garantiert der Minderheitsantrag zumindest, dass es nicht noch vier, sondern höchstens noch drei Jahre geht. Und für jene, die Zweifel haben, ob es denn in dieser Zwischenphase wirklich korrekt laufe und ob das, was komme, denn etwas Gutes sei, gibt es wenigstens die Sicherheit, dass es schneller zu einer Entscheidung kommt.

Ich glaube, dass wir das letztlich auch unserer Glaubwürdigkeit in der Bevölkerung schulden. Wie oft habe ich hier alarmistische Rufe gehört, jetzt müsse aber etwas geschehen, sofort müsse alles ändern; es dürfe keinen Tag mehr dauern ohne eine Lösung! Die Gleichen sagen jetzt aber: Ja und? Vier Jahre länger, das sei auch recht. Kommen Sie dann wenigstens nicht mehr mit diesen alarmistischen Rufen, wenn Sie jetzt der Mehrheit zustimmen.

Pfister Gerhard · Mit-M · Consiglio nazionale · Zugo · Gruppo PPD-PEV

Ich möchte vermeiden, was mein Vorredner gemacht hat, nämlich jetzt teilweise die inhaltliche Debatte wieder neu zu beginnen, denn die inhaltliche Debatte wurde 2012 geführt, und 2013 hat das Volk entschieden. Die Elemente, die für dringlich erklärt wurden, haben eben Gültigkeit bis zum 28. September 2015. Die Botschaft zum Projekt 2 wird noch diesen Sommer erwartet, und die Integration dieser Änderungen ist dort meines Erachtens vorgesehen. Es kann nun sein - das liegt nicht nur an der Bundesrätin, sondern auch an uns -, dass diese Vorlage nicht bis zum September 2015 in Kraft ist. Aus diesem Grund schlägt der Bundesrat nun eine Verlängerung bis zum 28. September 2019 vor.

Es ist richtig: Unsere Fraktion gehörte zu den Kreisen, die gesagt haben, dass wir einen Systemwechsel machen, diesem neuen Konzept eine Chance geben und uns beeilen müssen. Das ist richtig. Aber es war für jedermann, der sich schon etwas länger als einen Monat mit dieser Materie auseinandergesetzt hat, immer auch klar, dass Entscheide und Umsetzungen von Neustrukturierungen im Asylbereich nun nicht gerade zu dem gehören, was ein Bundesrat in einer Woche erledigen kann. Das ist evident, und das haben wir der Bundesrätin auch immer in guten Treuen zugestanden. Wir stellen fest: Was wir jetzt sehen, ist nach Ansicht unserer Fraktion auf gutem und sehr gutem Weg.

Sie erinnern sich: Konsens in dieser umstrittenen Thematik bestand immer in Bezug auf die Beschleunigung der Verfahren - da waren wir uns, mindestens im theoretischen Bereich, immer alle einig, ohne dabei die Rechtsstaatlichkeit zu vernachlässigen. Dazu gehört, dass die Mehrheit der Asylgesuche in Bundeszentren behandelt wird. Es ist nicht nichts passiert, sondern Kantone und Bund haben sich schon auf ein Modell einigen können, und die hier ganz entscheidenden Kompensationsregelungen sind ebenfalls konsensual und einstimmig vereinbart worden. Das ist sehr erfreulich und ist in diesem Bereich ein gewaltiger Fortschritt. Ebenso können die Ergebnisse des im Januar aufgenommenen Testbetriebs ausgewertet und in die Vorlage eingebracht werden. Aus unserer Sicht gehen Bund und Kantone grundsätzlich in die richtige Richtung, und unsere Fraktion unterstützt den Bundesrat ganz klar weiterhin auf diesem Weg, der nicht problemlos, aber richtig ist.

Die zuständige Bundesrätin hat aus unserer Sicht bis jetzt auch nicht den Eindruck erweckt oder hat zumindest nicht gesagt, dass sie in einer Zwangsjacke stecken würde; sie hat auch keinen Grund dazu. Es wäre absolut falsch, zum jetzigen Zeitpunkt zu riskieren, dass zwischen dem Inkrafttreten der Vorlage 2 und dem Ende der Frist der dringlichen Änderungen und damit für die rechtliche Grundlage dieser wichtigen und richtigen Projekte eine Zeitlücke entstehen könnte. Das wusste man bei der Debatte im Referendumskampf. Es ist folgerichtig, dass man diese Lücke - wenn sie denn entstehen sollte, es ist eine vorsorgliche Sache - schliesst.

Aus Sicht unserer Fraktion muss man auch sagen, dass selbst diejenigen, die gegen Elemente der Vorlage waren, zum Beispiel gegen die Aufhebung der Botschaftsgesuche, heute den klaren Volksentscheid immer noch akzeptieren und umsetzen sollten. Sie sollten nicht wieder versuchen, ihn einfach durch die Hintertür zu umgehen. Der Bund, die Kantone, das Bundesamt für Migration und die Bundesrätin haben einen grossen Anteil daran, dass die Neustrukturierung des Asylwesens insgesamt in die absolut richtige Richtung geht. Obwohl auch wir die verantwortlichen Behörden immer wieder kritisiert haben, fällt es uns überhaupt nicht schwer zu sagen, dass sie etwas gut gemacht haben und dass sie es hoffentlich weiterhin so gut machen. Dazu gehört auch, dass wir die Schliessung einer möglichen Zeitlücke unterstützen. Die Planung im Asylbereich und die Umsetzung der Massnahmen sollen kontinuierlich weitergeführt werden können.

Aus diesem Grund stimmt unsere Fraktion dieser Vorlage vorbehaltlos zu.

Flach Beat · Mit-M · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo verde liberale

Mit deutlichem Mehr hat das Volk diesen dringlichen Massnahmen im Asylbereich zugestimmt. Es gibt für uns keinen Grund, jetzt von diesem eingeschlagenen Weg abzuweichen. Die dringlichen Änderungen sind jetzt angelaufen, und dieses Notpaket, das wir hier dem Bundesrat in Auftrag gegeben haben, wird laufend erweitert und überprüft.

Es geht dabei erstens einmal um die Auswirkungen dieser verkürzten Verfahren auf die Verfahrensbeteiligten, auf die Anwälte, aber auch auf die betroffenen Personen selbst und auf die Gerichte von der ersten bis zur letzten Instanz.

Es geht zweitens darum zu prüfen, wie sich die Qualität dieser Verfahren und des Ablaufs der Phasen aufgrund dieser verkürzten Fristen und Verfahren entwickelt. Es war von Anfang an unser Wille, nicht die Qualität zu senken. Wir haben vielmehr immer gesagt, dass es möglich ist, diese Verfahren bei gleicher oder sogar besserer Qualität schneller ablaufen zu lassen.

Wir wollen drittens prüfen, wie diese Phasen von der Vorbereitung bis hin zum Vollzug ablaufen. Hier ist nicht nur der Bund gefragt, gefragt sind auch die Kantone, die Gemeinden und die Organisationen, die beauftragt werden, gewisse Massnahmen zu vollziehen und Unterkünfte zu organisieren.

Viertens, und das ist nicht das Unwichtigste, geht es auch um die Kosten, die beim Bund anfallen. Wir sprechen hier von Investitionskosten von etwa 320 Millionen Franken. Wir gehen davon aus, dass ab dem siebten Jahr dann quasi wieder Geld zurückfliesst, dass wir hier einen Return-Effekt haben.

Alle diese Entwicklungen müssen wir überprüfen und sorgfältig anschauen. Darum ist es notwendig, dass wir diese Phasen jetzt auch weiter überprüfen und anschauen, was kommt. Geradezu quer in der Landschaft steht darum der Einzelantrag Schwander auf Rückweisung und sofortige Einbettung in ein definitives Gesetz. Dafür ist es einfach noch zu früh. Wir müssen erst einmal abwarten, was das alles kostet und wie es sich auswirkt. Dann können wir in Ruhe legiferieren und das Sondergesetz im normalen Gesetzgebungsprozess in die Vorlage 2 einbauen.

Dann komme ich zum Zeitablauf: Wir sind klar der Meinung, dass wir dem Bundesrat eine sportliche Vorgabe gegeben haben. Er hat diese sportliche Vorgabe aufgenommen und zusammen mit den Kantonen bis jetzt schon Grosses geleistet. Wir haben gehört, dass fast in allen Problembereichen eine einvernehmliche Lösung, ein guter Weg gefunden wird. Darum ist es jetzt vor allen Dingen an uns, sobald die Resultate vorliegen, möglichst schnell die Vorlage 2 umzusetzen, das Gesetz zu bauen und fertigzumachen. Darum brauchen wir unseres Erachtens uns selbst dann nicht eine allzu lange Frist zu geben. In diesem Sinne können Sie auch den Minderheitsantrag Bäumle, hier vertreten von Herrn Glättli, quasi als Ergänzung aufnehmen und sagen: Ja, wir wollen die Verfahren tatsächlich fixieren, wir wollen es schnell machen. Wir geben uns selbst etwas weniger Zeit, wir schütten das Kind aber nicht mit dem Bade aus.

Darum bitte ich Sie einzutreten, die Rückweisung abzulehnen und der Minderheit Bäumle zuzustimmen und so uns selbst etwas Druck zu machen, statt ständig nur vom Bundesrat zu fordern.

Moret Isabelle · Mit-F · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo liberale radicale

Les mesures qui ont été acceptées massivement - par 78 pour cent des votants - par le peuple doivent être mises en oeuvre. Le groupe libéral-radical regrette qu'elles n'aient pas été mises en oeuvre plus rapidement. Si elles l'avaient été, il n'aurait peut-être pas été nécessaire de prolonger le délai de validité des mesures provisoires. Mais bon, il faut que les choses soient faites de la bonne manière. C'est pourquoi la prolongation du délai doit être suffisante et nous soutiendrons le projet du Conseil fédéral.

En effet, il nous paraît nécessaire d'évaluer le résultat des tests avant d'inscrire les mesures prévues définitivement dans la loi.

C'est la raison pour laquelle le groupe libéral-radical rejettera la proposition de renvoi Schwander et la proposition de la minorité Bäumle.

Schenker Silvia · Mit-F · Consiglio nazionale · Basilea-Città · Gruppo socialista

Es gibt Vorlagen, die lassen einen nicht mehr los. So geht es mir mit den dringlichen Änderungen des Asylgesetzes. Zunächst haben wir in der Kommission und hier im Rat heftige Diskussionen über diese Vorlage geführt. Grosse Teile der SP-Fraktion haben die Vorlage damals aus grundsätzlichen und aus inhaltlichen Überlegungen abgelehnt. Ein Teil der Partei hat sich im Referendumskampf gegen diese Vorlage engagiert. Heute nun haben wir darüber zu entscheiden, ob wir dem Antrag des Bundesrates auf Verlängerung der dringlichen Massnahmen stattgeben oder nicht. Für mich und meine Fraktion ist das keine einfache Entscheidung: Es geht darum, Massnahmen zu verlängern, die wir teilweise heftig bekämpft haben. Ich erwähne beispielsweise die Abschaffung des Botschaftsgesuchs. Gerade dieser Punkt macht uns noch heute grosse Mühe. Leider zeigt sich, dass das humanitäre Visum, das in der Abstimmungskampagne als teilweiser Ersatz für das Botschaftsgesuch bezeichnet wurde, in der Praxis selten zur Anwendung kommt. In der Botschaft des Bundesrates ist zu lesen: Bis Mitte Dezember 2013 wurden insgesamt 34 Visa aus humanitären Gründen erteilt. Wir werden an diesem Thema ganz sicher dranbleiben und der Frage nachgehen, warum die Zahl so tief ist.

Wenn unsere Fraktion dennoch für Eintreten auf die Vorlage stimmt, so tut sie dies aus zwei Gründen: Auf der einen Seite respektieren wir den klaren Entscheid, den das Volk vor einem Jahr traf. Die Bevölkerung hat die Vorlage sehr deutlich unterstützt. Der zweite, für uns mindestens so wichtige Grund: Am 1. Januar 2014 konnte der Testbetrieb für die beschleunigten Verfahren aufgenommen werden. Gestern haben wir gehört, dass es erste positive Resultate aus dem Testbetrieb zu vermelden gibt. Es ist gut, das zu hören. Für uns ist es sehr wichtig, dass der Testbetrieb weiterlaufen kann und das beschleunigte Verfahren einer gründlichen Evaluation unterzogen wird. Wir wollen, wenn die Vorlage für das beschleunigte Verfahren kommt, sicher sein, dass dieses nicht einfach nur schnell, sondern trotz der Beschleunigung von hoher Qualität ist.

Aus diesem Grund wollen wir seitens der SP-Fraktion den Testbetrieb mit unserem Stimmverhalten bei diesem Geschäft nicht gefährden. Ich lege die Verhältnisse offen: Ein Teil der Fraktion wird der Vorlage zustimmen und sie unterstützen, ein Teil wird sich der Stimme enthalten.

Noch ein Wort zum Antrag Schwander: Der Bundesrat begründet seinen Antrag auf Verlängerung ja gerade damit, dass wir genügend Zeit brauchen, um die Überführung ins ordentliche Recht seriös und sorgfältig zu beraten. Wir werden deshalb den Rückweisungsantrag auf keinen Fall unterstützen, und ich hoffe, dass die Mehrheit im Saal das ebenfalls nicht tun wird.

Zusammengefasst: Die SP-Fraktion wird auf das Geschäft eintreten und sich am Schluss der Stimme enthalten oder zustimmen.

Zum Antrag der Minderheit Bäumle noch ein Satz: Ob man diesem Minderheitsantrag zustimmt oder nicht, ist ein bisschen Geschmackssache. Wenn man der Minderheit zustimmt, setzen wir uns am ehesten selber unter Druck. Andererseits muss man auch sagen, dass es schon sehr gut und begrüssenswert ist, wenn die befristeten Massnahmen nicht über Jahre in Kraft sind, sondern innert nützlicher Frist ins ordentliche Recht überführt werden.

Sommaruga Simonetta · VPBR-F · Consiglio federale · Berna

Eine Neustrukturierung im Asylbereich realisieren Sie nicht von einem Tag auf den anderen. Aber wir haben bereits ein gutes Stück Weg zurückgelegt, und die dringlichen Änderungen des Asylgesetzes, welche ja Gegenstand der heutigen Beratung sind, gehören dazu.

Ich möchte noch einmal kurz daran erinnern: Das Parlament war es, das den Bundesrat beauftragt hat, neue Lösungsansätze zur Beschleunigung der Asylverfahren vorzuschlagen. Das Parlament hat dann dem Vorschlag des EJPD grundsätzlich zugestimmt, wonach eine Mehrheit der Asylgesuche rasch in Zentren des Bundes behandelt werden soll, und es hat den Bundesrat beauftragt, eine neue Vorlage zur Beschleunigung der Asylverfahren auszuarbeiten. Die Vernehmlassung zu dieser Vorlage mit der Neustrukturierung ist in der zweiten Hälfte des letzten Jahres durchgeführt worden, und die Botschaft wird im dritten Quartal dieses Jahres verabschiedet werden.

Nun muss ich allerdings sagen: Neben diesen gesetzlichen Anpassungen laufen gleichzeitig die operationellen Vorbereitungsarbeiten zur Neustrukturierung des Asylbereichs, und zwar auf Hochtouren. Es ist nicht so, dass wir vorher Eile hatten und jetzt Weile. Vielmehr, das kann ich Ihnen sagen, laufen die Arbeiten auf Hochtouren.

Der Asylbereich ist ja bekanntlich eine Verbundaufgabe von Bund, Kantonen, Gemeinden und Städten. All diese Akteure haben sich seit Anfang 2013 in zwei nationalen Asylkonferenzen auf die organisatorischen Eckwerte der Neustrukturierung geeinigt. Sie haben ein Regionenmodell für die Standorte der zukünftigen Bundeszentren verabschiedet, und sie haben eine Kompensationsregelung für die künftigen Aufgaben der Kantone erarbeitet.

Ich darf Ihnen sagen, das waren ausserordentlich komplexe, schwierige Aufgaben. Es geht hier um eine Neuverteilung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen, aber auch zwischen den Kantonen. Sie wissen, wenn 26 Kantone eine Regelung finden müssen, der am Schluss alle zustimmen können, dann ist das eine anspruchsvolle Aufgabe. Aber es ist gelungen: An beiden nationalen Asylkonferenzen wurden die Entscheide einstimmig gefällt. Auf Basis dieser Entscheide führt das Bundesamt für Migration jetzt Gespräche mit den Kantonen über die zukünftigen Standorte von Bundeszentren, wobei auch die Gemeinden frühzeitig einbezogen werden sollen. Ausserdem konnte am 6. Januar dieses Jahres, gestützt auf die dringlichen Änderungen des Asylgesetzes, ein Testbetrieb in Zürich eröffnet werden. Dieser Testbetrieb gibt uns jetzt die Möglichkeit, die Neustrukturierung in der Praxis zu erproben. Schliesslich hat der Bundesrat im März dieses Jahres die Verordnungsänderungen zur Haftplatzfinanzierung verabschiedet, wonach sich der Bund finanziell jetzt neu am Bau und an den Betriebskosten von kantonalen Administrativhaftplätzen beteiligt. Damit können auch bestehende Engpässe beseitigt werden.

Sie sehen, in den letzten Monaten ist intensiv gearbeitet worden. Alle diese Arbeiten wurden immer gemacht, um dem Ziel einer umfassenden Neustrukturierung näher zu kommen. Nun geht es heute darum, die dringlichen Änderungen, die das Parlament verabschiedet hat, zu verlängern. Es wurde gesagt: Die dringlichen Änderungen wurden vom Parlament am 28. September 2012 verabschiedet, und sie sind bis am gleichen Septembertag 2015 gültig. Das Parlament hat hier grundlegende und wichtige Änderungen beschlossen, die eben zum Teil für die Realisierung der Neustrukturierung im Asylbereich von zentraler Bedeutung sind. Ich denke hier z. B. an die Möglichkeit, Bauten und Anlagen des Bundes für drei Jahre bewilligungsfrei zu nutzen.

Im Rahmen der Vorlage zur Neustrukturierung des Asylbereichs sollen dann die dringlichen Änderungen definitiv und unbefristet ins ordentliche Recht überführt werden. In der Volksabstimmung wurden diese dringlichen Änderungen ja von 78 Prozent der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger angenommen. Eine Überführung der dringlichen Massnahmen ins ordentliche Recht wurde auch im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zur Neustrukturierungsvorlage ganz klar befürwortet. Leider sind wir heute nicht in der Lage, abschliessend zu beurteilen, ob wir es schaffen, die Vorlage zur Neustrukturierung so in Kraft zu setzen, dass keine Lücke entsteht. Gerade um eine solche Lücke zu vermeiden, schlagen wir Ihnen die vorliegende Verlängerung vor.

Herr Nationalrat Pfister hat es gesagt: Es liegt am Schluss jeweils auch nicht in den Händen des Bundesrates, wie schnell Ihre Gesetzesberatungen vorwärtsgehen; da sind Sie dann mitbeteiligt. Was wir aber nicht wollen, ist eben eine Lücke, weil eine Lücke bedeuten würde, dass zum Beispiel auch die bewilligungsfreie Nutzung von Bauten und Anlagen des Bundes dahinfallen würde, ebenfalls die Möglichkeit, den Standortkantonen Sicherheitspauschalen oder Beiträge für Beschäftigungsprogramme für Asylsuchende auszurichten; die aufgehobene Bestimmung zu den Botschaftsgesuchen würde ebenfalls wieder aufleben. Viele dieser Bestimmungen sind eben auch eine Voraussetzung für die Suche nach Standorten für Zentren des Bundes, und sie sind letztlich auch für das Gelingen dieser Neustrukturierung entscheidend.

Um ein Dahinfallen der dringlichen Änderungen zu vermeiden, beantragt Ihnen der Bundesrat nun, die Gültigkeitsdauer der dringlichen Massnahmen zu verlängern, und zwar längstens - ich betone: längstens - bis zum Jahr 2019. Mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen Übergangsbestimmung zu Artikel 112b des Asylgesetzes, wonach die getesteten Ausführungsbestimmungen gemäss Testphasenverordnung unter bestimmten Voraussetzungen bis zur Inkraftsetzung der Neustrukturierung des Asylbereichs angewendet werden können, könnte diesem Anliegen dann auch Rechnung getragen werden.

Ich äussere mich gleich auch zum Antrag der Minderheit Bäumle, der heute von Herrn Nationalrat Glättli vorgetragen wurde. Die Minderheit möchte die Gültigkeit nicht um vier, sondern um drei Jahre verlängern. Ich muss Ihnen sagen: Wir können auch mit drei Jahren leben. Vier Jahre sind einfach sicherer. Warum? Ich gehe davon aus, dass die Gesetzesvorlage schon innerhalb von drei Jahren verabschiedet wird. Gleichzeitig wird diese Gesetzgebung aber auch umfassende und sehr komplexe Verordnungsänderungen mit sich bringen. Ich habe Ihnen gesagt: Die Zusammenarbeit mit den Kantonen, mit den Gemeinden und den Städten ist in diesem Bereich von absolut zentraler Bedeutung. Damit wir das mit Sorgfalt machen können, damit wir diese sehr gute und sehr wichtige Zusammenarbeit mit den Kantonen auch auf dem weiteren Weg in Zukunft fortführen können, beantrage ich Ihnen trotzdem, der Kommissionsmehrheit zu folgen. Wir wollen einfach sicher sein, dass diese gute Zusammenarbeit mit den Kantonen so stattfinden kann - eine solche Zusammenarbeit dauert manchmal vielleicht etwas länger, ist dafür aber auch gut abgestützt und wird auch in der Bevölkerung mitgetragen. Deshalb ist diese Verlängerung bis 2019 sicher sinnvoll.

Ich äussere mich noch zum Rückweisungsantrag Schwander. Er möchte diese dringlichen Massnahmen jetzt sofort ins ordentliche Recht überführen. Das, was Sie heute tun, meine Damen und Herren, ist eine Überführung ins ordentliche Recht, nichts anderes. Der einzige Unterschied ist, dass dieses ordentliche Recht befristet ist, eben auf vier Jahre, aber es ist ordentliches Recht, das Sie heute hoffentlich beschliessen werden. Mit der Vorlage zur Neustrukturierung werden wir dann über eine definitive Überführung, die unbefristet gilt, entscheiden. Das ist der Unterschied.

Ich möchte noch etwas zum Vorwurf sagen, dass sich diese Neustrukturierung so lange verzögert habe. Ich habe Ihnen aufgezeigt, wie gut und eng wir mit den Kantonen zusammengearbeitet haben. Deshalb haben wir auch die zweite nationale Asylkonferenz von Ende März dieses Jahres abgewartet, damit dort die entscheidenden Eckwerte zusammen mit den Kantonen erarbeitet und verabschiedet werden konnten. Ich habe es Ihnen gesagt: Die Entscheide sind einstimmig gefällt worden. Ich glaube, es hat sich wirklich gelohnt, diese zweite nationale Asylkonferenz abzuwarten. Deshalb hat sich diese kleine Verzögerung ergeben.

Noch ein Wort zur Testphase: Der Testbetrieb ist am 6. Januar dieses Jahres gestartet worden. Wir konnten ihn nicht früher starten, weil wir die Volksabstimmung abwarten mussten. Wir konnten nicht mit einem Testbetrieb beginnen, bevor die Bevölkerung diese Entscheide gefällt hatte. Es ist schliesslich eine nicht ganz billige Investition. Deshalb hat diese Testphase auch etwas Verzögerung gehabt. Aber Sie konnten gerade kürzlich den Medien entnehmen, dass dieser Testbetrieb gut angelaufen ist und dass es sich lohnt, diese Testphase durchzuführen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, den Rückweisungsantrag Schwander abzulehnen und die Vorlage so zu verabschieden, wie es Ihnen die Kommissionsmehrheit beantragt.

Schwander Pirmin · Mit-M · Consiglio nazionale · Svitto · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Frau Bundesrätin, im Vorfeld der Volksabstimmung wurde erklärt, dass die dringlichen Massnahmen definitiv - alles andere wäre meiner Meinung nach Wortklauberei - in das ordentliche Recht überführt würden, dies bis zum 28. September 2015. Hat der Bundesrat die Situation völlig falsch eingeschätzt oder dem Volk etwas vorgegaukelt?

Sommaruga Simonetta · VPBR-F · Consiglio federale · Berna

Der Bundesrat hat weder die Situation völlig falsch eingeschätzt noch der Bevölkerung etwas vorgegaukelt. Ich möchte erstens sagen: Der Bundesrat hatte damals vorgeschlagen, die dringlichen Massnahmen für drei Jahre vorzusehen - immerhin. Das Parlament wollte zwei Jahre. Wir haben schon gesagt, dass das knapp werden könnte. Zweitens möchte ich sagen: 78 Prozent der Bevölkerung haben die Massnahmen, über die Sie heute befinden, gutgeheissen. Sie führen heute diese Massnahmen in ordentliches Recht über. Das Recht ist befristet. Ich bin der Meinung, dass der Bevölkerung überhaupt nichts vorgegaukelt worden ist. Im Gegenteil: Sie hat diese Massnahmen für richtig befunden. Wir - und heute hoffentlich auch Sie - sorgen dafür, dass diese Massnahmen, die von der Bevölkerung für gut befunden worden sind, auch in Zukunft genau in dieser Form weitergeführt werden.

Fehr Hans · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Frau Bundesrätin, sind Sie nicht auch der Meinung, dass die dringlichen Massnahmen im Grunde genommen gar nichts mit der Reorganisation des Asylwesens zu tun haben? Sie sind vom Volk mit fast 80 Prozent Jastimmen gutgeheissen worden, und Sie können sie doch mit einem separaten Paket, im Sinne des Rückweisungsantrages Schwander, rasch ins ordentliche Recht überführen, ungeachtet dessen, welche grundlegenden Änderungen die Reorganisation nachher bringt.

Sommaruga Simonetta · VPBR-F · Consiglio federale · Berna

Besten Dank für diese Frage, Herr Nationalrat Fehr. Es ist eben nicht ganz richtig, was Sie gesagt haben. Es gibt Massnahmen in diesem dringlichen Paket, die dann in der Neustrukturierungsvorlage keinen Sinn mehr machen, zum Beispiel die dreijährige bewilligungsfreie Nutzung von Anlagen. Das ist eine typische Übergangsbestimmung. Wir wollen nachher eine Klärung dieser Situation. Die Testphase werden Sie ja sicher nicht in die Neustrukturierungsvorlage aufnehmen. Die Testphase dient als Grundlage, um mit der Neustrukturierungsvorlage dann zu entscheiden, dass eben diese Verfahren, wie sie jetzt ausgetestet werden - wie das Wort ja besagt -, dann auch entsprechend ins Gesetz aufgenommen werden. Wir werden die Massnahmen aus der dringlichen Vorlage in die Neustrukturierungsvorlage aufnehmen, die eben in direktem Zusammenhang stehen. Es gibt einige davon, ich habe sie erwähnt. Aber einige davon - wie gesagt: die Testphase - werden Sie ja dann wohl nicht in definitives Recht überführen wollen.

Von daher bitte ich Sie, jetzt im Bereich der Gesetzgebung die Situation nicht noch mehr zu verkomplizieren. Noch einmal: Die Massnahmen, die Sie heute beschliessen, sind von der Bevölkerung mit grosser Mehrheit unterstützt worden. Sie machen Sinn. Wir möchten sie weiterführen, und wir möchten dafür sorgen, dass nicht plötzlich eine gesetzgeberische Lücke entsteht, wo wir diese Massnahmen brauchen, auch für die Neustrukturierung. Ich glaube, das würde die Bevölkerung am wenigsten verstehen.

Lustenberger Ruedi · P-M · Consiglio nazionale · Lucerna · Gruppo PPD-PEV

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

L'entrée en matière est décidée sans opposition

Präsident (Lustenberger Ruedi, Präsident): Wir stimmen über den Rückweisungsantrag Schwander ab.

Votazione

Abstimmung - Vote

Für den Antrag Schwander ... 46 Stimmen

Dagegen ... 120 Stimmen

(1 Enthaltung)

Lustenberger Ruedi · P-M · Consiglio nazionale · Lucerna · Gruppo PPD-PEV

Asylgesetz (Verlängerung der dringlichen Änderungen des Asylgesetzes)

Loi sur l'asile (Prorogation des modifications urgentes de la loi sur l'asile)

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Titre et préambule

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Ziff. I

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit

(Bäumle, Glättli, Heim, Leuenberger-Genève, Marra, Schenker Silvia)

Abs. 3

... spätestens aber am 28. September 2018.

Ch. I

Proposition de la majorité

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité

(Bäumle, Glättli, Heim, Leuenberger-Genève, Marra, Schenker Silvia)

Al. 3

... mais au plus tard le 28 septembre 2018.

Präsident (Lustenberger Ruedi, Präsident): Die folgende Abstimmung gilt auch für Ziffer II.

Votazione

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 106 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 61 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Lustenberger Ruedi · P-M · Consiglio nazionale · Lucerna · Gruppo PPD-PEV

Ziff. II

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit

(Bäumle, Glättli, Heim, Leuenberger-Genève, Marra, Schenker Silvia)

... bis zum 28. September 2018 verlängert.

Ch. II

Proposition de la majorité

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité

(Bäumle, Glättli, Heim, Leuenberger-Genève, Marra, Schenker Silvia)

... jusqu'au 28 septembre 2018.

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit

Adopté selon la proposition de la majorité

Ziff. III

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Ch. III

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Votazione

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes ... 116 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(52 Enthaltungen)