10.110

Promozione il lavoro a domicilo. Abrogazione

Intervento procedurale

Antrag der Mehrheit

Eintreten

Antrag der Minderheit

(Schelbert, Flückiger, Müri, Rime, Zisyadis)

Nichteintreten

Proposition de la majorité

Entrer en matière

Proposition de la minorité

(Schelbert, Flückiger, Müri, Rime, Zisyadis)

Ne pas entrer en matière

Meier-Schatz Lucrezia · Mit-F · Consiglio nazionale · San Gallo · Gruppo PCD/PEV/glp

Die WAK des Nationalrates hat sich an ihrer Sitzung vom 29. und 30. August 2011 mit dem Bundesbeschluss vom 12. Februar 1949 über die Förderung der Heimarbeit auseinandergesetzt, da der Bundesrat uns eine Botschaft zur Aufhebung dieses Bundesbeschlusses unterbreitet hat.

Lassen Sie mich kurz zurückblenden: Der Bundesbeschluss wurde damals im Rahmen der Massnahmen zur Verhütung der Armengenössigkeit und zum Schutze der Familie sowie zur Bekämpfung der Gebirgsentvölkerung eingeführt. Damals wollte der Bund die Heimarbeit unterstützen und vor allem die Existenzverhältnisse der Berggebietsbevölkerung verbessern. Als Heimarbeit wurde Arbeit definiert, die in der eigenen Wohnung oder in einem in der Region eingerichteten Atelier geleistet wird. Das Bundesgesetz vom 20. März 1981 über die Heimarbeit bildet nun die Grundlage zur Regelung der Arbeitsbedingungen und beinhaltet die Bestimmungen, die weder im Arbeitsgesetz noch im Obligationenrecht enthalten sind. Somit ist auch gesagt, dass förderungswürdig im Sinne des Bundesbeschlusses einzig die traditionelle, unselbstständige gewerbliche und industrielle Heimarbeit ist. Man weiss allerdings nicht genau, wie viele Menschen noch Heimarbeit in diesem Sinne leisten. Die Bedeutung der gewerblichen und industriellen Heimarbeit hat zwischenzeitlich abgenommen, insbesondere auch ihre Bedeutung für die Existenzsicherung.

Heute haben neue Arbeitsformen die alten ersetzt. Heute können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dank Telearbeit und Home-Office ihre Tätigkeit von zu Hause ausüben, doch dies benötigt keine besondere gesetzliche Regelung, da diese Arbeitsverhältnisse gemäss dem Obligationenrecht respektive dem Arbeitsrecht geregelt sind. Obschon eine statistische Datenbasis zur Heimarbeit - ob im klassischen Sinn oder im Rahmen der neuen Arbeitsformen - nicht wirklich vorhanden ist, wissen wir, dass das Phänomen der Telearbeit und des Home-Office leicht zugenommen hat.

Der zur Diskussion stehende Bundesbeschluss diente der Förderung und der Unterstützung des Schweizerischen Verbandes für Heimarbeit, des Kantons Uri und des Kurszentrums Ballenberg. Diese wurden in all diesen Jahren mit Subventionen von insgesamt 400 000 Franken jährlich unterstützt. Lassen Sie mich kurz auf diese Subventionsempfänger eingehen:

1. Der Schweizerische Verband für Heimarbeit finanziert unter anderem die Koordination, die Ausbildung, die Vermittlung und Vergabe von Heimarbeit. Der Bundesrat schlägt vor, dass jener Teil der bisherigen Subvention, welcher für die Vermittlung von Heimarbeit verwendet wird - es sind jährlich 200 000 Franken -, diesem Verband weiterhin über den Bundeskredit für Arbeitsvermittlung zukommt. Dieser Punkt gab in der Kommission denn auch zu Diskussionen Anlass, denn es leuchtet nicht unbedingt ein, weshalb die Arbeitsvermittlung nicht über die RAV vorgenommen werden könnte. Dennoch stimmte die Kommission diesem Vorgehen zu. In Zukunft wird das Departement einen Leistungsvertrag mit dem Schweizerischen Verband für Heimarbeit in der Höhe von 200 000 Franken jährlich abschliessen. Dieser enthält nicht nur klare Vorgaben, sondern kann später auch überprüft werden; das ist der Vorteil dieses Vorgehens. Dieser Vorschlag erlaubt es auch, das spezifische Know-how in der Zentralstelle, der Geschäftsstelle des Verbandes, zu erhalten. Diese verfügt über spezifisches Wissen im Bereich des Arbeitsschutzes, welches ihr erlaubt, die Vermittlungstätigkeit erfolgreich wahrzunehmen und den Heimarbeitenden den erforderlichen Schutz zukommen zu lassen.

2. Durch diesen Bundesbeschluss erhielt der Kanton Uri bis anhin eine jährliche Subvention von 80 000 Franken. Mittlerweile haben wir aber den NFA eingeführt. Dieser hat mit dem geografisch-topografischen Lastenausgleich, welcher jährlich 347 Millionen Franken beträgt, eine klare regionalpolitische Komponente. Mit dem geografisch-topografischen Ausgleich mittels NFA wird namentlich den Besonderheiten der ländlichen Kantone und der Bergkantone Rechnung getragen. Seit der Einführung des NFA gibt es denn auch keinen Grund mehr, einem einzigen Kanton zusätzliche Subventionen zukommen zu lassen, wie dies bis anhin beim Kanton Uri der Fall war. Mit den NFA-Geldern - es sind jährlich 84 Millionen Franken - kann der Kanton Uri selber Prioritäten setzen und selber die Projekte und Bereiche bestimmen, die er aus dem NFA-Topf finanzieren will. Die Fortsetzung dieser zusätzlichen Subvention würde zu einem nichtgerechtfertigten Ungleichgewicht im Verhältnis zu den anderen Bergkantonen führen. Deshalb ist es logisch, dass dieser Teil des Bundesbeschlusses ebenfalls aufgehoben wird.

3. Schliesslich wird die Aufhebung dieses Bundesbeschlusses auch das Kurszentrum Ballenberg tangieren. Dieses Kurszentrum bietet Kurse in traditionellem Handwerk an. Dieses handwerkliche Wissen ist sehr wertvoll - das sei hier unterstrichen -, und seine Förderung soll auch weitergeführt werden. Eine wirksame Förderung, die mit diesem spezifischen Teil der Bundessubvention erfolgt, muss aber nicht im Rahmen der Förderung der Heimarbeit fortgeführt werden. In Zukunft muss sich das Kurszentrum über Finanzquellen aus dem kulturellen Bereich finanzieren; es soll dies auch tun können.

In der Kommission wurde uns mitgeteilt, dass die Bundesverwaltung Gespräche mit den Betroffenen führen und eine adäquate Lösung finden konnte. Die WAK des Nationalrates hat daher mit 20 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, diesen Bundesbeschluss aufzuheben. Machen wir uns aber nichts vor: Es ist keine wichtige Entrümpelungsaktion, die wir hier durchführen. Es könnte gut sein, dass die Aufhebung dieses Bundesbeschlusses einen Mehraufwand für die Bundesbehörden bedeutet.

Abschliessend sei noch vermerkt, dass diese Aufhebung keine Auswirkungen auf das Heimarbeitsgesetz hat, welches den arbeitsrechtlichen Schutz der Heimarbeitenden gewährleistet.

Ich bitte Sie im Namen der Kommission, diesen Bundesbeschluss aufzuheben.

Rennwald Jean-Claude · Mit-M · Consiglio nazionale · Giura · Gruppo socialista

C'est par 17 voix contre 7 et 2 abstentions que la commission est entrée en matière sur l'abrogation de l'arrêté fédéral tendant à encourager le travail à domicile. Et lors du vote sur l'ensemble la commission a adhéré à ce projet, par 20 voix contre 3 et 2 abstentions.

Le problème réside dans le fait que depuis l'entrée en vigueur de cet arrêté, le 12 février 1949, le marché du travail à domicile a considérablement changé. La demande concernant les travailleurs à domicile a nettement baissé et cette activité n'a plus autant d'importance dans la garantie d'un revenu minimal d'existence. Selon les dernières statistiques à disposition, le nombre de travailleurs à domicile est passé de près de 20 000 en 1990 à 10 000 en l'an 2000. Actuellement, les principaux bénéficiaires des subventions fédérales sont l'Office suisse du travail à domicile, le Canton d'Uri et le Centre de cours Ballenberg. Dans une autre aire géographique, je peux ajouter que si voici 30 ou 40 ans, il y avait plusieurs milliers de travailleurs à domicile dans l'industrie horlogère, ils ne sont plus que 250 aujourd'hui, ce qui représente 0,5 pour cent des effectifs de la branche.

Ceci dit, la problématique du travail à domicile ne va pas totalement disparaître avec l'abrogation de cet arrêté. C'est pourquoi il faut saluer ce qui est dit à la page 497 du message du Conseil fédéral: "L'abrogation de l'arrêté fédéral aura pour conséquence la suppression du crédit de subvention d'un montant annuel d'environ 400 000 francs. La part du crédit de subvention utilisée pour le travail à domicile (200 000 francs) devra désormais être financée par le crédit fédéral pour le service de l'emploi."

Autrement dit, on maintient tout de même une cautèle, en ce sens que le placement des travailleurs à domicile sera désormais financé par le crédit fédéral pour le service de l'emploi.

A titre personnel, j'ajoute qu'avec le travail à domicile, on se situe dans des zones à bas salaires où l'on peut trouver de la sous-enchère salariale et du travail au noir. Il serait dès lors utile que les services compétents se penchent aussi sur ces questions.

Pour toutes ces raisons, je vous demande, au nom de la majorité de la commission, d'entrer en matière sur ce projet et de l'accepter.

Schelbert Louis · Mit-M · Consiglio nazionale · Lucerna · Gruppo dei Verdi

Bundesrat und Kommissionsmehrheit beantragen, den Bundesbeschluss über die Förderung der Heimarbeit aufzuheben. Sie wollen damit 200 000 Franken sparen. Die Kommissionsminderheit beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten.

Der Heimarbeitsbeschluss wurde vor gut sechzig Jahren erlassen, um mitzuhelfen, Arbeit in Landesgegenden zu bringen, die wirtschaftlich abgehängt zu werden drohten. Es ist bis in unsere Tage so, dass Heimarbeit einen Beitrag gegen die Entvölkerung leistet, insbesondere gegen die Entvölkerung des Berggebietes. Das Bedürfnis nach Heimarbeit besteht nach wie vor. Wir Grünen halten den Förderungsbeschluss deshalb für richtig, ja für modern. Er hilft, dem Druck der Ökonomie entgegenzuwirken, die die Zentralisierung und damit die Entvölkerung abgelegener Gebiete fördert.

Der Bundesrat weist in der Botschaft an das Parlament auf die Verfassung hin, die ihm in Artikel 103 erlaubt, wirtschaftlich bedrohte Landesgegenden zu unterstützen. Das ist ganz im Sinne unseres Antrages. Schade, hat der Bundesrat nicht auch Artikel 104 berücksichtigt. Dieser gibt dem Bund nicht nur die Kompetenz, sondern er verpflichtet ihn dazu, für eine dezentrale Besiedlung zu sorgen. Der Bundesbeschluss über die Förderung der Heimarbeit entspricht auch diesem Ziel.

Nach Auffassung des Bundesrates ist das Geschäft von "untergeordneter politischer, wirtschaftlicher und finanzieller Tragweite". Aus Sicht der Betroffenen sieht es ganz anders aus. Der Bundesrat zieht aus der Entwicklung der letzten Jahre den verkehrten Schluss. Wir sprechen von rund 10 000 Heimarbeitenden; in den letzten Jahren hat sich ihre Zahl gemäss der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung wieder leicht erhöht. Die Aufhebung des Bundesbeschlusses ist daher eine Abbaumassnahme, die von der Bergbevölkerung als Affront empfunden werden kann; wir haben auch entsprechende Reaktionen erhalten. Nach unserem Dafürhalten sollte der Bund sein Engagement eher verstärken, sicher aber sollte er es nicht zurücknehmen, und schon gar nicht sollte er es aufgeben.

Was wir Grünen nicht verstehen, ist der Verweis auf die erhöhte Mobilität als Lösung. Es sei heute einfacher, auch ausserhalb der engeren Wohnregion eine Arbeit anzunehmen, sagt der Bundesrat. Das wollen wir als Tatsache nicht bestreiten. Aber es ist klar, dass aus der Trennung von Wohnen und Arbeiten, aus dem immer weiteren Auseinanderdriften von Wohnen und Arbeiten ständig neuer Verkehr entsteht. Der Verkehr ist eines der ganz grossen Probleme unserer Zeit, und die Politik muss dieses Problem lösen. Das geht nicht mit immer noch mehr Verkehr, doch genau dafür wird in dieser Botschaft plädiert. Weiss das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement nicht, woran das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation arbeitet? Unser Fazit ist auch hier: Der Bund sollte sich stärker engagieren.

Schliesslich noch ein Wort zu den Finanzen: Der Bund will bei der Heimarbeit 200 000 Franken sparen. Nach unserer Auffassung verträgt sich das nicht mit den wirtschaftspolitischen Beschlüssen, die dieser Rat in der laufenden Session gefasst hat und noch fassen wird. Für den Tourismus, die Exportwirtschaft, die Aussenhandelsorganisation Osec usw. wurden und werden Kredite in Millionenhöhe gesprochen und sogar noch grosszügig aufgestockt. Auch die Heimarbeit erbringt objektiv einen Nutzen; ihr aber wird nicht geholfen, bei ihr wird gespart.

Es gibt einen Ausweg aus den dargelegten Widersprüchen: Treten Sie auf die Vorlage nicht ein!

Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Consiglio federale · Berna

Ich erläutere Ihnen die Hintergründe zu diesem Geschäft nicht, das haben die Kommissionssprecherin und der Kommissionssprecher soeben ausserordentlich ausführlich und korrekt getan.

Ich anerkenne ausdrücklich den Nutzen und die Wichtigkeit, die die Heimarbeit seit vielen Jahren - es wurde erwähnt: seit fünfzig, sechzig Jahren - hat. Die Heimarbeit ist für gewisse Regionen immer wichtig gewesen und bleibt auch wichtig. Einzelne Kantone werden also die Unterstützung der Heimarbeit weiterführen. Es sind heute immerhin 50 000 Menschen in Heimarbeit tätig.

Ich betone: Mit den Hauptbeteiligten hat das Seco und habe auch ich persönlich in den letzten Monaten intensiv gesprochen und Lösungen gesucht, und wir haben auch Lösungen gefunden. Die Schweizerische Zentralstelle für Heimarbeit behält die Vermittlungs- und Beratungsaufgabe und wird weiterhin mit 200 000 Franken unterstützt. Der Kanton Uri ist in dieser Frage ganz speziell exponiert. Der Kanton Uri wird seine Heimarbeitsaktivitäten im Rahmen der Regionalpolitik weiterhin wahrnehmen können, mit ihm sind intensive Gespräche geführt worden, und er ist mit der Ihnen vorgeschlagenen Anpassung einverstanden. Es bleibt das Kurszentrum Ballenberg: Hier muss sich die Finanzierungsmöglichkeit auf den kulturellen Bereich beziehen.

Sehr geehrter Herr Schelbert, ich habe Ihnen gut zugehört. Es ist nicht so, dass sich der Bund aus der Verantwortung verabschiedet. Der Bund hat mitgeholfen, die Regionalpolitik sicherzustellen, und die Regionen, die von der Heimarbeit stark betroffen sind, suchen jetzt über die Regionalpolitik Kontinuität. Der Kanton Uri macht das beispielhaft. Es ist also nicht so, dass etwas aufgegeben werden muss, was sich über viele Jahre bewährt hat. Vielmehr wird es dezentral gemacht - das ist grundsätzlich richtiger -, und es wird insbesondere über die Regionalpolitik gemacht.

Flückiger-Bäni Sylvia · Mit-F · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Herr Bundesrat, für die SVP-Fraktion ist es ein falsches Signal, die Förderung der Heimarbeit aufzugeben. Ein Blick auf die Strasse genügt, um festzustellen, dass diese noch zunehmen wird, nämlich mit dem Büro zu Hause. Wenn Sie die Heimarbeit nicht mehr unterstützen wollen, aber die Zentralstelle beibehalten wollen, ist es dann nicht so, dass die RAV diese Arbeit übernehmen können? Dort arbeiten ja sehr gut ausgebildete Personalfachleute.

Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Consiglio federale · Berna

Frau Nationalrätin Flückiger, die Zentralstelle hat über viele Jahre Know-how aufgebaut. Dieses Know-how soll weiterhin genutzt werden, deshalb bleibt die Zentralstelle in Funktion und wird mit 200 000 Franken unterstützt. Die Telearbeit gehört nicht in die Kategorie Heimarbeit, die wir hier und heute besprechen.

Schelbert Louis · Mit-M · Consiglio nazionale · Lucerna · Gruppo dei Verdi

Herr Bundesrat, Sie haben ausgeführt, wer alles mit der Aufhebung dieses Bundesbeschlusses einverstanden sein soll. In der Vernehmlassung haben sich der Kanton Uri und das Kurszentrum Ballenberg dagegen ausgesprochen. Auch der Schweizerische Verband für Heimarbeit hat sich dagegen ausgesprochen. Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete hat in ausführlichen Interviews dargelegt, dass sie ein Interesse daran hat, dass dieser Bundesbeschluss bestehen bleibt. Ich verstehe Ihre Argumentation im Lichte der Botschaft, die Sie ja selbst publiziert haben, nicht.

Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Consiglio federale · Berna

Herr Nationalrat Schelbert, ich kann nur wiederholen, dass Gespräche geführt und zwischenzeitlich Lösungen gefunden worden sind. Ich habe vorhin nichts anderes vorgetragen und Sie damit aufgefordert, dem Bundesrat und der Mehrheit der Kommission zu folgen.

Teuscher Franziska · Mit-F · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dei Verdi

Herr Bundesrat, für mich sind Sie sehr theoretisch geblieben. Nehmen wir die Frauen im Berner Oberland, die jetzt Heimarbeit machen, die als Familienmütter nur diesen Job machen können. Ich möchte Sie fragen: Wo werden diese Frauen nach Ihrer Vorstellung in Zukunft arbeiten?

Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Consiglio federale · Berna

Frau Nationalrätin Teuscher, ich glaube, diese Frauen werden dort arbeiten, wo sie jetzt arbeiten; daran muss sich ja grundsätzlich nichts ändern. Die Zentralstelle kann weiterhin ihre Vermittlungstätigkeit und ihr Know-how anbieten. Auch im Kanton Bern wird es allenfalls über die Regionalpolitik neue, dezentralere Lösungen geben. Der Bund zieht sich aus der zentralisierten Verpflichtung zurück, das ändert aber am einzelnen Arbeitsplatz in einer bestimmten Region nicht zwingend etwas.

Noser Ruedi · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo liberale-radicale

Herr Bundesrat, Heimarbeit wird auch in Zukunft wichtig sein, wie vorhin Frau Flückiger schon gesagt hat, aber sie wird sich verändern. Insbesondere moderne Heimarbeit ist auf Kommunikationsmittel angewiesen. Die Weko hat den Entscheid gefällt, den Ausbau des Glasfasernetzes etwas zu blockieren. Moderne Kommunikation - flächendeckend, für die ganze Schweiz - ist wichtig für moderne Heimarbeitsplätze. Was gedenken Sie in diese Richtung zu unternehmen, damit diese Infrastruktur in der Schweiz so schnell wie möglich Realität wird?

Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Consiglio federale · Berna

Es ist unbestritten, Herr Nationalrat Noser, dass es neue Kommunikationsmittel gibt, dass über diese neuen Kommunikationsmittel auch neue Heimarbeit entsteht.

Was gedenkt der Bund zu tun? Der Bund geht in erster Linie einmal davon aus, dass die Unternehmungen ihre Heimarbeit über die neuen Kommunikationsmittel sicherstellen. Dann müssen die Netze hergerichtet werden. Die Diskussion hierüber ist zurzeit in einer ganz besonderen Phase, gehört aber nicht in diesen Kontext.

Germanier Jean-René · P-M · Consiglio nazionale · Vallese · Gruppo liberale-radicale

Le président (Germanier Jean-René, président): Les rapporteurs renoncent à prendre la parole.

Nous votons sur la proposition de non-entrée en matière de la minorité Schelbert.

Votazione

Abstimmung - Vote

Für Eintreten ... 111 Stimmen

Dagegen ... 52 Stimmen

Intervento procedurale

Bundesbeschluss über die Förderung der Heimarbeit

Arrêté fédéral tendant à encourager le travail à domicile

Detailberatung - Discussion par article

Antrag der Kommission

Titel

Bundesgesetz über die Aufhebung des Bundesbeschlusses über die Förderung der Heimarbeit vom ...

Ingress

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 1

Der Bundesbeschluss vom 12. Februar 1949 über die Förderung der Heimarbeit wird aufgehoben.

Art. 2 Abs. 1

Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

Art. 2 Abs. 2

Es tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2012 in Kraft, sofern dagegen kein Referendum zustande kommt. Wird das Gesetz in einer Volksabstimmung angenommen, so bestimmt der Bundesrat das Inkrafttreten.

Proposition de la commission

Titre

Loi fédérale relative à l'abrogation de l'arrêté fédéral pour l'encouragement du travail à domicile du ...

Préambule

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Art. 1

L'arrêté fédéral du 12 février 1949 pour l'encouragement du travail à domicile est abrogé.

Art. 2 al. 1

Cette loi est soumise au référendum facultatif.

Art. 2 al. 2

Elle entre en vigueur avec effet rétroactif le 1er janvier 2012, si un référendum n'est pas lancé contre ce projet de loi. Si la loi est acceptée suite à une votation populaire, il incombe au Conseil fédéral de fixer la date de l'entrée en vigueur.

Angenommen - Adopté

Votazione

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes ... 115 Stimmen

Dagegen ... 48 Stimmen