13.092

Nuovo modello di gestione dell‘Amministrazione federale (NMG)

Lustenberger Ruedi · P-M · Consiglio nazionale · Lucerna · Gruppo PPD-PEV

Bundesgesetz über den eidgenössischen Finanzhaushalt (Neues Führungsmodell für die Bundesverwaltung, NFB)

Loi sur les finances de la Confédération (Nouveau modèle de gestion de l'administration fédérale, NMG)

Art. 11 Abs. 5 Bst. d, 6; 29 Abs. 2 Bst. a

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 11 al. 5 let. d, 6; 29 al. 2 let. a

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 30b

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit

(Aeschi Thomas, Bortoluzzi, Bugnon, Frehner, Grin, Rösti, Schwander)

Titel

Software-Unterstützung

Text

Es wird eine Software bereitgestellt, welche die finanziellen Steuerungsprozesse ...

Art. 30b

Proposition de la majorité

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité

(Aeschi Thomas, Bortoluzzi, Bugnon, Frehner, Grin, Rösti, Schwander)

Titre

Mise à disposition d'un logiciel spécifique

Texte

Un logiciel spécifique est développé et installé afin de soutenir les processus ...

Aeschi Thomas · Mit-M · Consiglio nazionale · Zugo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Ich habe zu dieser Vorlage noch einen Minderheitsantrag eingereicht. Es geht um die Frage, ob das Parlament eine Software-Unterstützung oder eben ein Management-Informationssystem erhalten soll.

Die Frau Bundesrätin hat sich am Begriff "Management-Informationssystem" gestört. Ihrer Meinung nach würde das bedeuten, dass das Parlament und der Bundesrat auf die gleiche Stufe gestellt würden, und sie möchte, weil wir nicht das Management der Bundesverwaltung seien, diesen Begriff nicht in der Vorlage haben. Wir haben dann in der Kommission verschiedene Alternativen diskutiert, so auch, ob man das nur "elektronisches Informationssystem" nennen soll - was eben auch nicht ganz präzise wäre - oder ob man den neuen Begriff "Software-Unterstützung", der jetzt gemäss Antrag der Minderheit zur Debatte steht, verwenden soll. Anscheinend kommt das Wort "Software" häufig vor, auch in deutschen Gesetzestexten. Für die französische Fassung, Frau Bernasconi, haben wir in der Zwischenzeit den Begriff "un logiciel spécifique" eingefügt, um nicht das englische Wort "Software" verwenden zu müssen.

Das ist die Frage: Möchten Sie in Zukunft die Rechnung und selbstverständlich auch das Budget auch elektronisch, am Computer, digital bearbeiten können? Möchten Sie in Zukunft Exportmöglichkeiten haben, um gewisse Zahlenreihen gemäss Ihren Wünschen zusammenzustellen? Möchten Sie gewisse Berechnungen, zum Beispiel über Wachstumsraten, vornehmen oder Kontogruppen, welche in der Rechnung nicht direkt nebeneinander aufgeführt sind, vergleichen können? Darum geht es.

Wir haben verschiedene Beispiele in der Kommission besprochen. So gibt es beim Kanton Aargau ein solches Management-Informationssystem. Meines Erachtens wäre man damit auf dem aktuellsten Stand. Heute sollte man mit einer solchen Software-Unterstützung arbeiten können. Selbstverständlich wird es die Rechnung und das Budget weiterhin auch als PDF-Datei und in gedruckter Form geben. Doch für alle jene, die in Zukunft eben vermehrt elektronisch, digital arbeiten und in Excel gewisse Berechnungen vornehmen möchten, soll diese Software-Unterstützung bereitgestellt werden. Ich bin überzeugt, dass das nicht nur für uns hier im Saal eine wichtige Unterstützung sein wird, sondern auch für externe Betrachter, welche sich für die Bundesrechnung und unser Budget interessieren.

Lustenberger Ruedi · P-M · Consiglio nazionale · Lucerna · Gruppo PPD-PEV

Präsident (Lustenberger Ruedi, Präsident): Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt den Antrag der Mehrheit.

Gmür Alois · Mit-M · Consiglio nazionale · Svitto · Gruppo PPD-PEV

Der Ständerat hat Artikel 30b des Finanzhaushaltgesetzes, also den Artikel, der im Gesetz ein Management-Informationssystem fordert, gestrichen. Eine Minderheit der Kommission will hier nach wie vor, nun unter dem Titel "Software-Unterstützung", gesetzlich vorschreiben, dass eine Software bereitgestellt wird, welche die finanziellen Steuerungsprozesse von Bundesrat und Parlament unterstützt.

Die CVP/EVP-Fraktion ist der Meinung, dass ein solcher Artikel nicht in ein Gesetz gehört. Es geht darin um eine operative Sache, die als solches nicht gesetzeswürdig ist. Wir haben sehr viele solche Systeme, die uns Parlamentarierinnen und Parlamentarier in unserer täglichen Arbeit unterstützen. Solche Systeme gehören je länger, je mehr zum Standard, damit wir unsere Arbeit machen können. Eine Software-Unterstützung explizit hier in diesem Gesetz festzuschreiben und zu fordern ist nicht nötig, sonst müssten wir dieses Detail in anderen Gesetzen ebenfalls regeln. Diese gute Gesetzesgrundlage sollte nicht mit unnötigen Artikeln belastet werden.

Ich bitte Sie, der Mehrheit respektive dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen und Artikel 30b zu streichen.

Schwander Pirmin · Mit-M · Consiglio nazionale · Svitto · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Ich bitte Sie, die Minderheit zu unterstützen. Warum gehöre ich der Minderheit an? Mit ein Grund ist meine persönliche Erfahrung mit der letzten Revision dieses Gesetzes, jener im Jahre 2007. Dannzumal hielten wir fest, dass wir keine Zusatzberichte mehr wollten. Heute stelle ich jedoch fest, dass wir bei jedem Departement eine Zusatzdokumentation zur Rechnung haben. Das ist unnötig. Umgekehrt wurde uns versprochen, wir bekämen Details, weil wir eine Kosten-Leistungs-Rechnung einführten. In diesem Bereich sind wir jedoch wirklich noch nirgends. Nun wurde uns versprochen, wir erhielten dazu bis zum Jahr 2016 mehr Informationen. Trotz allem, was wir 2007 für das Parlament gemacht haben - ich sage bewusst "für das Parlament" -, haben wir nichts Entsprechendes erhalten.

Nun komme ich zur Differenz bei dieser Vorlage. Nach Beurteilung der Minderheit geht es hier für das Parlament um das Herzstück. Ich habe schon mehrmals ausgeführt, dass diese Vorlage zwar ein besseres Führungsinstrument für den Bundesrat und für die Verwaltung bildet, aber in keiner Art und Weise für die Oberaufsicht durch das Parlament. Wir dürfen uns nicht wundern, wenn wir eines Tages feststellen, dass etwas nicht funktioniert. Wenn wir jetzt sagen, wir bräuchten keine zusätzlichen Informationen, dürfen wir in Zukunft jedoch nicht mehr agieren, reagieren und zusätzliche Dokumente verlangen.

Letztlich geht es hier nicht um eine Software. Unser Rat wollte ja den Betrieb eines Management-Informationssystems. Das ist in der Praxis und in der Wirtschaft ein gängiger Begriff, ich kenne ihn schon seit 1980. In der Bundesverwaltung hat man gesagt, man wüsste nicht, was das sei; da kann ich auch nicht helfen. Ich persönlich kenne diesen Begriff seit den Achtzigerjahren, seit ich in der Informatik tätig bin.

Die heutige Vorlage, wie sie auf dem Tisch liegt, nützt der Bundesverwaltung und dem Bundesrat als Führungsinstrument, aber dem Parlament in gar keiner Weise hinsichtlich der Transparenz, und schon gar nicht, wenn wir die Oberaufsicht mit Weitblick wahrnehmen möchten. Deshalb brauchen wir ein neues Instrument, und das wäre das Management-Informationssystem - oder wie auch immer Sie dieses benennen möchten. Es geht um ein Informationssystem, auf das jeder von uns, insbesondere aber die Mitglieder der Finanzkommission, zugreifen und von dem sie Details abfragen können. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Wenn Sie ein modernes System einführen, dann können Sie das tun, dann brauchen Sie keine manuellen Schnittstellen. Wenn Sie das nach heutigem technischen Standard lösen, brauchen Sie nichts Zusätzliches, keine zusätzliche Programmierzeile. Wenn Sie das System richtig aufsetzen, brauchen Sie das nicht; dies ist sogar eine Selbstverständlichkeit. Und weil es selbstverständlich ist, dass man das in der heutigen Zeit mit einem solchen System machen muss und kann, sollte es auch eine Selbstverständlichkeit sein, dass dieses System uns in der Finanzkommission und Ihnen als Parlamentariern zugänglich ist. Damit es so ist, brauchen wir dafür auch eine gesetzliche Grundlage. Sonst können Verwaltung und Bundesrat jederzeit kommen und sagen, wir könnten nicht direkt darauf zugreifen, man würde uns diese Informationen zusammenstellen. Das habe ich in der Finanzkommission elf Jahre lang gehört. Ich möchte nun endlich ein Instrument zur Verfügung haben, mit dem ich diese Daten individuell abrufen kann. Technisch ist dies ohne Zusatzaufwand möglich.

Ich bitte Sie, der Minderheit Aeschi Thomas zuzustimmen, damit wir unsere Oberaufsicht so wahrnehmen, wie wir sie vom Gesetz her wahrnehmen müssen und wie wir das in Zukunft auch tun wollen. Wir dürfen nicht wieder Gefahr laufen, dass Projekte wie Insieme und Ähnliches auf uns zukommen und wir uns im Nachhinein fragen müssen, ob wir adäquat reagiert haben, ob wir überhaupt als Oberaufsicht reagiert haben. Diese Frage stellt sich. Wir brauchen neue Instrumente für die Zukunft, insbesondere in der Finanzkommission. Ich bitte Sie daher dringend, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.

Nun zur technischen Lösung: Wenn das wahr ist, was ich über die SAP-Lösung gehört habe, dann ist es vorprogrammiert, dass dieses System eines Tages nicht so funktioniert, wie es uns jetzt prophezeit wird. Wenn dieses System konzeptionell so aufgegleist ist, dass es offensichtlich noch manuelle Schnittstellen gibt, wenn wir Zusatzwünsche haben und weitere Informationen beantragen, dann kann ich auch nicht mehr weiterhelfen. Dann ist es ein System aus Urzeiten, das jetzt auf die Beine gestellt worden ist. So können wir nicht vorgehen. Ich sage das natürlich bewusst aufgrund unserer Erfahrungen und der laufenden Projekte in der Informatik. Hier müssen wir Druck ausüben, und Druck ausüben können wir nur, wenn wir eben die Informationen haben, die uns zustehen.

Ich bitte Sie hier dringend, damit wir unsere Oberaufsicht tatsächlich wahrnehmen können, diesem Minderheitsantrag zuzustimmen.

Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Consiglio federale · Grigioni

Sie haben nach langer und kontroverser Diskussion beschlossen, im Finanzhaushaltgesetz das Management-Informationssystem zu verankern. Der Ständerat hat dann, und der Bundesrat ist froh darum, auf die gesetzliche - ich sage: gesetzliche - Verankerung eines solchen Systems verzichtet.

Zuerst zum Punkt Management-Informationssystem: Das ist ein System, das Ihres Erachtens politische Steuerungsprozesse unterstützen soll. Management ist aber an sich etwas anderes. Herr Nationalrat Schwander, es war nicht der Bundesrat, der gesagt hat, der Begriff "Management" lasse sich nicht so ohne Weiteres umsetzen und auslegen: Es waren die Parlamentsdienste, die Ihnen diese Antwort gegeben haben. Management ist eine Aufgabe der Verwaltung und nicht der Politik; das war unsere Aussage.

Sie haben dann vorgeschlagen, das Wort zu ändern. Jetzt kommen Sie mit dem Wort "Software-Unterstützung". Ob das besser ist oder nicht, das ist wohl eher Geschmackssache. Ich denke, das braucht es gar nicht. Wir haben ja aufgezeigt, und das ist materiell entscheidend, dass wir durchaus Ihrer Auffassung sind, dass es ein Gebot der Zeit ist, dass Daten der Finanzberichterstattung elektronisch verfügbar sind und von Ihnen individuell weiterbearbeitet werden können. Die Verwaltung ist daran, ein Konzept für ein elektronisches Informationssystem zu erarbeiten. Es sieht vor, dass die bestehende Informationsbasis unter anderem mit Informationen zu den Leistungsgruppen und den dazugehörigen Zielen ausgebaut wird und Sie diese Informationen zur Verfügung haben. Sie werden Anfang nächsten Jahres, wenn wir die Konsultation zu den Leistungsgruppen machen, sehen, wie dieses Informationssystem aufgebaut ist. Sie können dazu Stellung nehmen, Sie können noch Ihre Anregungen einbringen. Wir werden zusammen mit dem NFB dieses elektronische Informationssystem einführen und aufschalten. Hierfür braucht es nun wirklich keinen Gesetzesartikel.

Herr Nationalrat Aeschi, es geht nicht um die Frage, ob Sie elektronische Daten zur Verfügung haben wollen oder müssen - ja, die sollen, müssen Sie haben! -, sondern es stellt sich die Frage, ob Sie dafür noch eine gesetzliche Grundlage brauchen. Ich sage Ihnen: Nein. Wir machen es, und Sie werden diese Daten so zur Verfügung haben. Alles andere bringt wirklich überhaupt nichts.

Ich gehe davon aus, dass wir dieses Projekt heute abschliessen werden. Ich gestatte mir zum Schluss einfach, der Spezialkommission NFB unter der Führung von Nationalrat Alois Gmür herzlich zu danken: Sie hat einen hervorragenden Job, eine hervorragende Arbeit und Vorarbeit gemacht. Sie hat sich sehr stark engagiert, sich mit den schwierigen Fragen einer neuen Verwaltungsführung auseinandergesetzt und auch vom Bundesrat abweichende Lösungen aufgenommen, die wir selbstverständlich mittragen können.

Der Ständerat ist dann Ihrem Rat weitgehend gefolgt. Grössere Differenzen hat es keine gegeben - die Frage des Management-Informationssystems scheint mir jetzt nicht eine riesige Differenz zu sein. Die Spezialkommission hat massgeblich dazu beigetragen, dass dieses Projekt, dem vor einem Jahr viele ja keine grossen Überlebenschancen gegeben haben, jetzt in die Umsetzungsphase gehen kann. Ich möchte Ihnen ganz herzlich für Ihre Arbeit danken und tue das auch gerne im Namen meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich sehr engagiert haben!

Bernasconi Maria · Mit-F · Consiglio nazionale · Ginevra · Gruppo socialista

Le Conseil des Etats a traité le projet de loi sur le nouveau modèle de gestion lors de sa séance du 10 septembre 2014. Après avoir légèrement modifié certains articles, il a adopté la loi par 39 voix contre 2.

La commission spéciale NMG a siégé le 18 septembre 2014 et vous propose, à une large majorité, d'accepter les décisions du Conseil des Etats. Un seul article fait l'objet d'une proposition de minorité désirant maintenir la décision du Conseil national. J'y reviendrai.

Le Conseil des Etats a modifié l'article 11, du point de vue rédactionnel notamment. Il a décidé de biffer l'alinéa 5 lettre d introduit par le Conseil national et de le remplacer par un nouvel alinéa 6. Il est en effet plus cohérent de traiter dans un alinéa séparé de la composition du compte rendu relatif aux groupes de prestations et de tout ce qui concerne le personnel, les charges de biens et services liées à l'informatique et les charges liées aux prestations de conseils externes. A noter toutefois la divergence suivante par rapport au contenu: le Conseil des Etats prévoit de ne pas différencier les prestations pour l'informatique selon qu'elles sont fournies par des prestataires internes ou externes, contrairement à la décision du Conseil national. Cette différenciation provoquerait une charge disproportionnée, puisqu'elle devrait être faite pour tous les groupes de prestations. Libre aux parlementaires qui s'intéressent à cette question de la poser lors des discussions budgétaires. Mais pour une administration svelte, telle que souhaitée par la majorité du Parlement, un tel effort est clairement disproportionné.

La commission vous propose donc de suivre le Conseil des Etats et d'adopter l'alinéa 6 tel quel.

J'en viens maintenant à la proposition de la minorité Aeschi Thomas à l'article 30b. Le Conseil national a décidé d'ajouter un nouvel article 30b dans la loi sur les finances, pour introduire un système de gestion des informations et soutenir le processus de pilotage financier du Conseil fédéral et du Parlement. Un concept de système d'information électronique, pour que les parlementaires puissent s'informer à distance sur les questions financières de la Confédération, est en cours d'élaboration. Les députés recevront les informations sur les données financières adoptées par le Conseil fédéral au sujet du budget et de la planification financière, y compris les groupes de prestations. Le Conseil fédéral a assuré que ce nouveau service sera mis en place.

Lors des discussions au Conseil des Etats, le terme allemand "Management-Informationssystem" s'est révélé trompeur voire faux. Il a été traduit en français par "système de gestion des informations". Il s'agit d'un ensemble de données que les députés désirent recevoir par voie électronique, donc d'un système d'information et non pas de management. Même si dans sa proposition, Monsieur Aeschi a changé le terme, un tel article n'a rien à faire dans une loi. En effet, un tel système s'adresserait plutôt aux directeurs et directrices d'office ou à d'autres collaborateurs ou collaboratrices placés entre le Conseil fédéral et les offices. Il doit être vu comme un instrument opérationnel ou un concept, et non pas comme une règle de droit. Les lois définissant en général la stratégie et non l'opérationnel, un tel article n'a rien à faire dans une loi, d'autant que le mot n'est pas clair, n'existe dans aucune loi et compliquerait l'interprétation de la loi.

Par 16 voix contre 7, la commission vous propose donc de rejeter la proposition défendue par la minorité Aeschi Thomas, qui découle de la méfiance envers Madame la conseillère fédérale Widmer-Schlumpf qui nous a assuré que la réalisation du système d'information pour les députés est en bonne voie.

J'en viens à la loi sur les subventions. L'article 5 de la loi précitée traite d'une question de détail, mais qui peut avoir une grande influence sur la charge pesant sur l'administration.

En effet, le Conseil fédéral propose une réorganisation de la procédure d'examen des subventions pour rendre ledit examen permanent et supprimer la présentation tous les six ans du rapport sur les subventions. Les subventions dont le financement est soumis périodiquement au Parlement dans des messages spécifiques et les subventions dont la base légale est nouvelle ou a été révisée pendant la période d'examen sont en permanence examinées dans le cadre du message y relatif. Sauf quelques exceptions bien définies, les autres subventions devraient être examinées dans le cadre d'une procédure globale dont les résultats sont publiés dans un rapport distinct sur les subventions. Le système proposé par le Conseil fédéral garantit que chaque subvention soit contrôlée au minimum une fois tous les six ans.

Le Conseil des Etats a tranché en faveur d'un compromis que la commission de notre conseil a adopté: les subventions ne sont pas examinées en permanence, mais tous les six ans au moins, comme le prévoit la loi actuelle. De plus, la mise en oeuvre ne se fait plus dans un gros rapport tous les six ans, mais de manière concrète dans les messages ou les projets présentés au Parlement.

A l'article 5 de la loi sur les subventions, les nouveaux alinéas 2 et 3 mettent le nouveau système en oeuvre en maintenant le rythme des examens, ce qui devrait calmer la Conférence des directrices et directeurs cantonaux des finances qui, par le biais d'une proposition d'un de nos collègues, avait contesté le nouveau système. Pour augmenter la confiance en permettant au Conseil fédéral d'introduire un nouveau système plus cohérent et plus souple, le Conseil des Etats - suivi par la commission de notre conseil - a décidé de maintenir le droit en vigueur à l'article 5 alinéa 1 et d'adopter l'alinéa 2 selon le projet du Conseil fédéral, en mettant au pluriel le mot "examen" pour souligner qu'il s'agit de plusieurs examens et non d'une seule analyse pêle-mêle tous les six ans.

La commission propose d'accepter ce compromis pour éliminer toutes les divergences et permettre à l'administration de mettre en oeuvre cette réforme, qui devrait moderniser la conduite et la gestion financière de la Confédération. Sans oublier qu'au final, comme l'a dit un conseiller aux Etats, un bon service public ne dépend pas uniquement des règles proposées, mais surtout des êtres humains qui les mettent en oeuvre.

Müller Leo · Mit-M · Consiglio nazionale · Lucerna · Gruppo PPD-PEV

Sie erlauben mir, kurz aus der Kommission zu berichten, auch zuhanden der Materialien.

Ich rufe in Erinnerung: Wir haben diese Vorlage hier am 13. Juni 2014 behandelt und ihr mit grossem Mehr zugestimmt, nämlich mit 125 zu 46 Stimmen bei 1 Enthaltung. Die Finanzkommission des Ständerates hat die Vorlage dann zuhanden des Ständerates behandelt und mit 9 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung Eintreten beschlossen. Daraufhin hat der Ständerat am 10. September diese Vorlage durchberaten. Sie wurde dort gut aufgenommen, und der Ständerat hat ihr schliesslich mit 39 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt.

Nun hatten wir in der Kommission vier Differenzen zu beraten. Das hat die Kommission an der Sitzung vom 18. September getan.

Zur ersten Differenz, es handelt sich um jene bei Artikel 11 Absatz 5 Buchstabe d: Der Ständerat beschloss, diesen Buchstaben zu streichen und anstelle davon Absatz 6 einzufügen. Die Differenz bestand darin, dass der Informatiksachaufwand gemäss Ständerat nicht mehr nach internen und externen Leistungserbringern erfasst würde. Ein erneuter Antrag in der Spezialkommission wurde nach gewalteter Diskussion zurückgezogen.

Eine zweite Differenz bestand darin, dass der Ständerat bei Artikel 29 Absatz 2 den Begriff "Kennzahlen" durch den Begriff "Messgrössen" ersetzt hat. Wir haben festgestellt, dass dieser Begriff noch andernorts verwendet wird. Die Redaktionskommission wird diesen Begriff nun bereinigen, und es steht in der ganzen Vorlage nun der Begriff "Messgrössen" und nicht "Kennzahlen".

Die dritte Differenz bestand bei Artikel 30b des Finanzhaushaltgesetzes. Der Ständerat beschloss, diesen Artikel zu streichen. In der Kommission wurde dies beraten, und sie ist - Sie haben es gehört - mehrheitlich zur Meinung gelangt, dass dieser Passus nicht nötig ist respektive nicht ins Gesetz gehört. Sie haben auch die Ausführungen von der Frau Bundesrätin gehört. Nach erfolgter Diskussion hat sich die Kommission mit 16 zu 7 Stimmen bei 0 Enthaltungen für den Beschluss des Ständerates ausgesprochen. Es ist so, dass wir nun einen Minderheitsantrag Aeschi Thomas haben, über den wir jetzt zu befinden haben.

Die vierte Differenz bestand bei Artikel 5 des Subventionsgesetzes. Der Ständerat beschloss, bei Absatz 1 bei der heutigen Regelung zu bleiben und bei Absatz 2 die bundesrätliche Formulierung zu übernehmen, dies mit der kleinen Differenz, dass "Prüfung" in der Mehrzahl stehen soll, also "Prüfungen" dort steht.

Der Bundesrat will nun - das hat er in der Kommission dargelegt - pro Departement alle sechs Jahre einen Subventionsbericht vorlegen. Damit das aufgeht, würden die Berichte zum VBS und zum EFD zusammengefasst und im gleichen Jahr vorgelegt. Es ist aber auch vorgesehen, dass in diversen Botschaften, auch bei mehrjährigen Finanzbeschlüssen, die Ergebnisse der Subventionsüberprüfungen dargelegt werden. Diese Ergebnisse würden dann bei der Beratung solcher Finanzbeschlüsse vorliegen. Es ist vorgesehen, dass in den Jahren, in welchen der departementale Subventionsbericht behandelt wird, jene Überprüfungen, über welche bereits in Spezialbotschaften berichtet wurde, im Subventionsbericht nochmals kurz erwähnt werden, dies auch der Vollständigkeit halber. Das sage ich insbesondere auch zuhanden der Materialien, damit das dann so gemacht wird.

Ich komme zum Schluss: Je nach Ausgang der Abstimmung zu Artikel 30b haben wir allenfalls keine Differenz mehr gegenüber dem Ständerat. Wenn dem so wäre, würde dieses Geschäft bereits in der Herbstsession in die Schlussabstimmung kommen, sodass wir es bereits in dieser Session abschliessen könnten.

Ganz zum Schluss bitte ich Sie im Namen der Spezialkommission NFB, diesem Geschäft zuzustimmen, und danke Ihnen für die gute Aufnahme dieses Geschäftes hier im Rat.

Votazione

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 118 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 54 Stimmen

(1 Enthaltung)

Lustenberger Ruedi · P-M · Consiglio nazionale · Lucerna · Gruppo PPD-PEV

Ziff. II Ziff. 3 Art. 5

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Ch. II ch. 3 art. 5

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Präsident (Lustenberger Ruedi, Präsident): Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung.

Ich benutze gerne die Gelegenheit, unseren beiden Kollegen Hansjörg Hassler und Roger Golay herzlich zum Geburtstag zu gratulieren. (Beifall)