12.3832

Post-equipaggiamento dei veicoli diesel con filtro antiparticolato

Vischer Daniel · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dei Verdi

Es geht um zwei Motionen, die den Gesundheitsschutz betreffen, den Schutz der Lunge. Nicht zuletzt deshalb werden beide Vorstösse, die ich nachstehend begründen werde, natürlich getrennt, auch von der Lungenliga unterstützt, wie Sie vielleicht gestern in einem Versand gesehen haben.

Dieser Vorstoss beauftragt den Bundesrat in erster Linie, die Massnahmen zur Ausrüstung von Dieselfahrzeugen mit Partikelfiltern im Sinne des Aktionsplans gegen Feinstaub zu vervollständigen. Zudem soll in zweiter Linie auch die Ausrüstung der Fahrzeuge und Maschinen des Offroad-Bereichs mit Partikelfiltern analog zu den Baumaschinen veranlasst werden.

Wie Sie wissen, werden von der Weltgesundheitsorganisation seit 2012 Dieselabgase und damit die Nanopartikel im Abgas als krebserzeugend in der höchsten Klasse 1 klassiert. Wir sind also mit der gleichen Kategorisierung konfrontiert wie bei Asbest. Durch die hohe Nanopartikelkonzentration werden Anwohner und Anwohnerinnen, Passanten und Passantinnen von Strassen mit hohem Verkehrsaufkommen sowie Fahrzeuginsassen stark belastet. Die in Verkehr gesetzten LKW verursachen zirka 80 Prozent der Nanopartikel. Ein Partikelfilter nach Stand der Technik reduziert den Partikelausstoss um die Faktoren 100 bis 10 000. LKW bis Euro 5 haben noch keine Partikelfilter und deshalb immer etwa denselben Nanopartikelausstoss. Die Partikel sind jedoch immer kleiner und gefährlicher geworden. Erst alle neuen LKW nach Euro 6 müssen ab 2014 mit Partikelfiltern ausgerüstet sein. Bis alle Nutzfahrzeuge über solche verfügen, dauert es noch mindestens fünfzehn bis zwanzig Jahre.

Das Umweltschutzgesetz verlangt bei krebserregenden Schadstoffen - damit sind wir vorliegend konfrontiert, das bestreitet auch der Bundesrat nicht - verschärfte Massnahmen entsprechend dem Minimierungsgebot. Dies bedeutet, dass auch bereits in Verkehr gesetzte LKW nachträglich mit Partikelfiltern nach dem Stand der Technik auszurüsten sind. Dazu hat der Bundesrat einen finanziellen Anreiz mit einem LSVA-Bonus geschaffen, allerdings nur für die neuen LKW nach Euro 6 mit Partikelfilter.

Damit besteht gerade für die LKW nach Euro 4 und 5, die heute das Strassenbild beherrschen, gar keine Motivation zur Nachrüstung mit diesen Partikelfiltern. Deshalb soll der LSVA-Bonus zur Nachrüstung mit Partikelfiltern auch auf die LKW nach Euro 4 und 5 ausgedehnt werden. Im Gegenzug sind die LKW nach Euro 6, die ab 2014 sowieso zwingend mit Partikelfiltern ausgerüstet sind, vom LSVA-Bonus auszunehmen. Ebenso sollen leichte Nutzfahrzeuge bis Euro 5a diese finanziellen Anreize für die Nachrüstung erhalten.

Der Bundesrat bestreitet das Problem nicht grundsätzlich, wenn ich es richtig verstanden habe; er erachtet aber diese Massnahmen als zu weit gehend und unverhältnismässig. Ich denke, im Sinne einer Prioritätensetzung ist die Gewichtung angesichts der gesundheitlichen Gefahr, mit der wir konfrontiert sind, im Sinne der Gesundheit vorzunehmen.

Ich ersuche Sie, auch im Sinne der Lungenliga, die Ihnen das ja geschrieben hat, diesen Vorstoss zu unterstützen.

Leuthard Doris · BR-F · Consiglio federale · Argovia

Wenn Sie einverstanden sind, Herr Präsident, dann spreche ich gleich zu beiden Vorstössen von Herrn Nationalrat Vischer, dann muss ich nicht zweimal zu einem doch ähnlichen Problem sprechen.

Zuerst zur Motion 12.3832, "Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Partikelfiltern": Es ist in etwa die gleiche Problematik, die wir schon vorhin bei den Motorrädern und dem Lärm hatten. Der Bundesrat verfolgt auch hier eigentlich immer den Ansatz, dass wir möglichst schnell den neuesten Stand der Technik auf der Strasse haben und dass wir Anreize oder technische Vorschriften erlassen sollten. Die Nachrüstung ist in der Regel aber mit grossen Kosten verbunden. Sie haben zu Recht gesagt, dass wir seit einigen Jahren doch mit grossem Erfolg eine Rabattierung eingeführt haben, dass man umrüstet und in die nächsthöhere Euronorm-Stufe wechselt. Seit Mitte 2012 erhalten deshalb neuere Euro-6-Fahrzeuge 10 Prozent Rabatt auf dem günstigsten LSVA-Tarif. Das wirkt, man rüstet nach. Die Schweiz ist deshalb auch immer mit einer vergleichsweise doch modernen Lastwagenflotte ausgerüstet. Da darf man der Branche auch wirklich ein Kränzchen winden. Es funktioniert relativ gut. Weil die Flotte ständig erneuert wird, glauben wir auch, dass diese permanente Anpassung an die technische Entwicklung mit dem Anreizsystem der Rabatte bei der LSVA auch in Zukunft dazu führt, dass sich die Transportunternehmen regelmässig am neuesten Stand der Technik orientieren. Dabei möchten wir eigentlich bleiben.

Zur Motion 12.3833: Mit dieser Motion möchten Sie Immissionsgrenzwerte für ultrafeine Partikel einführen. Wir sind uns hier einig, dass die Luftverschmutzung durch Russ und Feinpartikel ständig vermindert werden muss; es gibt in unserer Gesellschaft zunehmend Atemwegerkrankungen. Die Eidgenössische Kommission für Lufthygiene berät den Bundesrat und überwacht die Situation laufend. 2006 haben wir ja mit dem Aktionsplan Feinstaub eine ganze Reihe von Normen eingeführt. Wie ich schon gesagt habe, ist dies für die Lastwagen und neue Autos die Euro-6-Norm; dazu kommen die strengen Partikelgrenzwerte für Baumaschinen in der Luftreinhalte-Verordnung, die Ausrüstung von Bussen und Postautos mit Partikelfiltern oder eben auch die Emissionsgrenzwerte für Heizungen nach dem Stand der Technik. Auch das funktioniert sehr gut.

Es ist vielleicht gerade ein Zufall, dass am 19. März 2014 die Eidgenössische Kommission für Lufthygiene ihren neuesten Bericht veröffentlicht hat. In dieser Kommission sind viele Ärzte dabei. Der Gesundheitsbereich spielt dort eine grosse Rolle. Man hat, gestützt auf den aktuellen Stand der Wissenschaft, nicht empfohlen, einen zusätzlichen Immissionsgrenzwert für die Anzahl Partikel einzuführen, sondern andere Massnahmen empfohlen. Deshalb lehnen wir die Motion ab, sind aber bereit - derzeit laufen die Arbeiten -, dieses System im Sinne der Empfehlungen der Kommission weiterzuentwickeln, aber nicht durch neue Immissionsgrenzwerte.

Nochmals einen Hinweis: Dieselruss ist nicht gleichbedeutend mit ultrafeinen Partikeln. Dieselruss ist krebserregend und muss per se nach der geltenden Gesetzgebung auch ohne neue Grenzwerte stetig minimiert werden. Deshalb liegt unser Fokus effektiv auf den weiteren Partikeln, die insbesondere auch in Städten bei Kindern zu Atemwegerkrankungen führen. Wir orientieren uns hier nun also auch wieder an den Empfehlungen der Kommission, weshalb ich Sie bitte, beide Motionen abzulehnen.

Votazione

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 64 Stimmen

Dagegen ... 102 Stimmen

(6 Enthaltungen)