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Chancengleichheit für KMU im öffentlichen Beschaffungswesen
Altherr Hans · P-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
Präsident (Altherr Hans, Präsident): Es liegt ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Die Kommission beantragt mit 9 zu 2 Stimmen, die Motion abzulehnen. Der Bundesrat beantragt ebenfalls die Ablehnung der Motion.
Engler Stefan · Mit-M · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP
Die durch den Nationalrat mit 107 zu 70 Stimmen angenommene Motion Flückiger Sylvia will eine gesetzliche Grundlage im öffentlichen Beschaffungsrecht des Bundes schaffen, damit Bietergemeinschaften und Subunternehmen von öffentlichen Ausschreibungen nicht systematisch ausgeschlossen werden können. Zusätzlich müsse erreicht werden - so verlangt es die Motion -, dass die Bietergemeinschaft als Ganzes und nicht jedes Unternehmen für sich die Anforderungen der Ausschreibung erfüllt. In der Motion wird zur Begründung sinngemäss ausgeführt, dass für viele KMU Bietergemeinschaften vielfach die einzige Chance seien, sich um öffentliche Aufträge überhaupt bewerben zu können. Würden Bietergemeinschaften aber konsequent ausgeschlossen, zögen die KMU den Kürzeren, weil sie faktisch vom Wettbewerb ausgeschlossen seien - so die Begründung der Motion.
Nach Auffassung der Mehrheit unserer WAK, die mit 9 zu 2 Stimmen der Argumentation des Bundesrates gefolgt ist, bedingen die Anliegen der Motion keine Gesetzesanpassung. Allenfalls handelt es sich um ein Problem der einheitlichen Gesetzesanwendung durch die Vergabestellen beim Bund und der vielfach ungenügend informierten Submittenten. Das hat dann auch den Bundesrat bewogen, die Beschaffungskommission des Bundes zu beauftragen, Instrumente und Empfehlungen zu erarbeiten, welche die Anwendungspraxis durch die öffentlichen Auftraggeberinnen harmonisieren, indem die Anforderungen an die Begründung für die Nichtzulassung von Bietergemeinschaften konkretisiert werden sollen.
Es besteht also kein Handlungsbedarf für eine Gesetzesrevision, dies auch deshalb, weil die geltende Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen des Bundes Bietergemeinschaften explizit zulässt. Gemäss der Verordnung können sich mehrere Anbieter zu einer sogenannten Bietergemeinschaft zusammenschliessen und ein gemeinsames Angebot einreichen, sofern diese Möglichkeit nicht in der Ausschreibung ausgeschlossen worden ist. Insofern deckt sich die Regelung des Bundes inhaltlich weitestgehend mit den Vergabebestimmungen der Kantone.
Gemäss konstanter Beschaffungspraxis muss heute schon ein Mitglied einer Bietergemeinschaft nur für den von ihm zu leistenden Teil und nicht für den Gesamtauftrag eine hinreichende Eignung aufweisen. Um die Eignung der einzelnen Mitglieder in Bezug auf ihre jeweilige Leistungsfähigkeit überprüfen zu können, muss eine Bietergemeinschaft deshalb in der Regel in ihrer Offerte die Beteiligungsverhältnisse offenlegen und zudem eine federführende Firma bezeichnen. Eine Beschränkung für Bietergemeinschaften darf allein schon aufgrund des allgemeingültigen Grundsatzes der Wettbewerbsförderung in öffentlichen Vergabeverfahren nur sehr zurückhaltend angeordnet werden und lässt sich wohl nur in jenen Fällen rechtfertigen, in denen es die konkrete Aufgabenstellung bzw. ein überwiegendes öffentliches Interesse des Auftraggebers gebietet. Gemäss einer Erhebung des Bundes werden Bietergemeinschaften auf Bundesstufe im klar überwiegenden Teil der Fälle zugelassen, wenn auch oftmals mit der Auflage, dass eine federführende Person bestimmt wird.
Eine Praxis der systematischen Diskriminierung von KMU, wie in der Motion formuliert, lässt sich also nicht belegen. Die Ausschreibungsrealität ist eine andere. Insofern besteht auch kein gesetzgeberischer Anpassungsbedarf.
Das führt mich noch zu einer anderen Frage, die allerdings in der Motion gar nicht thematisiert wurde. Es handelt sich um die Frage, ob es zuweilen nicht angezeigt wäre, mittels Teilangeboten und Losen KMU vermehrt die Möglichkeit der Beteiligung zu eröffnen. Das würde die Auftragsvolumen vermindern und damit - genau in der Zielsetzung der Motion - auch die Wettbewerbsfähigkeit der KMU erhöhen. Dies ist allerdings nicht Thema dieser Motion.
Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommission zuzustimmen und die Motion abzulehnen.
Jenny This · Mit-M · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich teile die Auffassung von Kollege Engler, dem ehemaligen Baudirektor des Kantons Graubünden: Hier sind keine zusätzlichen Gesetze notwendig. Hingegen muss doch klar stipuliert werden, dass durch unsere Submissionsverordnung keine Nachteile für kleine und mittlere Unternehmen entstehen dürfen. KMU haben die Möglichkeit, sich zu Arbeitsgemeinschaften zusammenzuschliessen. Sie müssen die federführende Firma bestimmen, das ist an und für sich gelebtes Recht. Frau Kollegin Sylvia Flückiger hat offensichtlich anderes erlebt, aber in der Regel sind diejenigen verantwortlich, die die Eingabe machen, nicht diejenigen, die den Auftrag ausschreiben.
Nicht einverstanden bin ich mit der Stellungnahme des Bundesrates, in der er schreibt, die Auftraggeberin hätte bei einer Arbeitsgemeinschaft in Form einer einfachen Gesellschaft einen Mehraufwand bezüglich Garantien usw. Das stimmt nachweislich nicht. Die Bank- und Versicherungsgarantien müssen von einer Bank oder eben von einer Versicherung geleistet werden, nicht von einer Firma. Wenn die Firmen von der Bank eine solche Garantie bekommen, sind sie in der Regel auch solvent. Es ist auch nicht so, dass sich eine Auftraggeberin mit jedem einzelnen Mitglied der Gemeinschaft herumschlagen muss. Sie hat es in diesem Sinn einfacher, sie kann sich an den Gesündesten halten, an denjenigen, der wahrscheinlich am meisten Geld hat. Also ist im Falle eines Konkurses eine Gemeinschaft gegenüber einem Einzelanbieter sogar ein grosser Vorteil. Ansonsten kann ich sehr gut damit leben.
Herr Engler hat die Teilangebote angeführt; da wäre ich dagegen. Hingegen ist eine Aufteilung in kleinere Lose gelebte Praxis. Vor allem beim Nationalstrassenbau habe ich auch schon moniert, Lose von 100 Millionen Franken und mehr würden dazu führen, dass der Wettbewerb nicht mehr spielte und nur noch zwei, drei Grossfirmen überhaupt eine Offerte machen könnten. Ansonsten ist die Submissionsverordnung in der Form, in der sie gelebt wird, bezüglich Ausschreibung und Bildung von Arbeitsgemeinschaften gut.
Widmer-Schlumpf Eveline · BPR-F · Bundesrat · Graubünden
Ich bin froh, wenn Sie die Motion ablehnen.
Der Auftrag an den Bundesrat wurde an sich erfüllt, Herr Ständerat Engler hat darauf hingewiesen. Wir haben von der Beschaffungskommission des Bundes aus die Merkblätter "Bietergemeinschaften" und "Teilangebote und Lose" nach dem Bundesratsbeschluss erarbeitet und mit entsprechenden Empfehlungen abgegeben. An der Sitzung der WAK-SR vom 25. Juni 2012 wurde kritisiert, dass das Merkblatt "Bietergemeinschaften" den Anliegen der Motion Flückiger Sylvia noch nicht in allen Teilen Rechnung trage. Ich möchte Ihnen sagen, dass das BBL der Beschaffungskommission den Auftrag erteilt hat, dieses Merkblatt auch in diesem Sinne zu optimieren. Eine andere Kritik an dieser Sitzung war, dass die KMU nicht genügend über die Anforderungen für die Teilnahme an öffentlichen Beschaffungen des Bundes informiert seien. Diese Kritik ist an sich nicht berechtigt. Es gibt genügend Hinweise und schriftliche Informationen. Das BBL führt auch jährlich mehrere Veranstaltungen durch, um darüber zu informieren. Die letzte solche Veranstaltung hat am 7. September 2012 in Olten stattgefunden. Insofern, denke ich, macht man, was man kann.
Was man auch unterstützt, ist die Teilnahme von KMU an öffentlichen Beschaffungsverfahren, Herr Ständerat Jenny hat darauf hingewiesen. Erleichtert hat man diese Teilnahme dadurch, dass seit dem 1. Januar 2011 die Eignungsnachweise nicht mehr von allen Anbietenden bereits mit der Offerte erbracht werden müssen, sondern nur noch von den potenziellen Zuschlagsempfängern. Das ist auch eine Erleichterung für die KMU. In Zukunft will man die elektronischen Angebotseingaben und die Hinterlegung von Anbieterprofilen mit einer Datenbank ermöglichen, das ist auch eine Erleichterung für Bietergemeinschaften und KMU. Weiter können Auftraggeberinnen des Bundes mit den Anbieterinnen eine Zahlungsfrist von dreissig Tagen nach Eingang der Rechnung vereinbaren, auch das ist eine Erleichterung.
Zu Ihren Ausführungen, Herr Ständerat Jenny, zu den Anwendungen mit Bezug auf die Bankengarantie bzw. zu unseren Ausführungen: Da möchte ich nicht mit Ihnen die Klinge kreuzen, weil Sie der Fachmann sind. Ich nehme das einfach so zur Kenntnis. Was ich aber sagen möchte: Die Stossrichtung der Motion entspricht der bisherigen Praxis, das ist sicher unbestritten.
Die Empfehlungen haben wir gegeben; wo es noch nötig ist, wird nachgebessert. Darum ist es richtig, die Motion abzulehnen.
Altherr Hans · P-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
Abgelehnt - Rejeté