08.449

Basta con gli abusi da parte di chi è stato accolto dal nostro Paese

Intervento procedurale

Antrag der Mehrheit

Der Initiative keine Folge geben

Antrag der Minderheit

(Fluri, Donzé, Hiltpold, Humbel Näf, Meyer Thérèse, Moret, Müller Philipp, Pfister Gerhard, Schmidt Roberto)

Der Initiative Folge geben

Proposition de la majorité

Ne pas donner suite à l'initiative

Proposition de la minorité

(Fluri, Donzé, Hiltpold, Humbel Näf, Meyer Thérèse, Moret, Müller Philipp, Pfister Gerhard, Schmidt Roberto)

Donner suite à l'initiative

Perrin Yvan · Mit-M · Consiglio nazionale · Neuchâtel · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

L'initiative parlementaire du groupe libéral-radical propose d'inscrire dans la loi fédérale sur les étrangers une disposition prévoyant le retrait automatique d'une autorisation de séjour, lorsque la personne concernée a fait l'objet d'une condamnation entrée en force pour l'une des infractions dont vous avez la liste exhaustive dans le rapport de votre commission du 22 janvier 2009. Défendue par notre collègue Müller Philipp, elle vise à prendre en compte l'augmentation constante des actes de violence perpétrés dans une mesure disproportionnée par des étrangers; étrangers qui sont pour l'essentiel établis en Suisse et non de passage, comme on le croit volontiers.

Dans la mesure où le bannissement a été aboli - on parle ici de l'expulsion qui a disparu du Code pénal depuis un certain temps déjà -, le groupe libéral-radical souhaite agir au niveau de la loi sur les étrangers afin de tenir compte de l'évolution en matière de délinquance importée. Son porte-parole a relevé la nécessité de légiférer dans ce domaine, compte tenu de l'évolution que les statistiques policières mettent en évidence à longueur d'année. De telles dispositions permettraient également de mettre un terme aux disparités parfois choquantes qu'on constate d'un canton à l'autre dans l'application des dispositions relatives aux renvois des délinquants étrangers.

Au sujet du contre-projet indirect envisagé par le Conseil fédéral - contre-projet dont je parlerai plus loin: les partisans de cette alternative estiment qu'il vaut la peine de donner suite à cette initiative parlementaire, ce qui adresserait un signal clair au Conseil fédéral et à l'opinion publique. De plus, si d'aventure le Conseil fédéral reprenait à son compte les revendications des initiants, il serait toujours temps de classer l'initiative parlementaire. Si tel n'était pas le cas, la commission pourrait entamer les travaux de mise en oeuvre.

S'agissant des opposants, nous avons assisté à une alliance dont les membres ont des motivations très diverses. Un premier groupe estime que l'objectif visé par l'initiative parlementaire ne va pas assez loin et il propose donc de ne pas y donner suite. Ceux qui défendent ce point de vue mettent en avant l'initiative populaire "pour le renvoi des étrangers criminels (initiative sur le renvoi)", déposée par l'Union démocratique du Centre. Vous ne serez donc pas surpris d'apprendre que les représentants de cette formation constituent l'essentiel des opposants évoqués ici. Ils estiment également qu'il convient de sanctionner non seulement les infractions liées à l'intégrité corporelle, mais aussi les abus à l'aide sociale, ce dont ne parle pas l'initiative parlementaire.

A l'inverse, d'autres opposants estiment que si une intervention du législateur est effectivement utile, cette initiative parlementaire est inopportune dans la mesure où elle va à l'encontre de l'Etat de droit. Le caractère obligatoire du retrait de l'autorisation de séjour en cas de condamnation pour l'une ou l'autre infraction citée viole le principe de proportionnalité et d'équité. Compte tenu des conséquences que de telles décisions impliquent, on ne saurait tolérer pareil caractère automatique.

Ces opposants préfèrent la solution envisagée par le Conseil fédéral dans sa décision de principe en faveur de l'élaboration d'un contre-projet indirect à l'initiative sur le renvoi. Selon Madame la conseillère fédérale Widmer-Schlumpf, l'exécutif privilégie une solution basée sur la quotité de la peine et non sur la qualification du délit, ce qui rend la marge de manoeuvre inexistante avec les dispositions prévues dans l'initiative. De plus, un éventuel retrait d'une autorisation de séjour ou d'établissement doit également être mesuré à l'aune de l'intégration qui nécessite une définition aussi précise que possible.

Madame la conseillère fédérale a précisé que pour l'année 2007, ce sont environ 200 étrangers qui auraient été touchés par les dispositions envisagées, coupables d'infractions à la loi fédérale sur les stupéfiants, de délits contre le patrimoine ou contre l'intégrité corporelle.

Au final, votre commission vous propose, par 15 voix contre 9, de ne pas donner suite à cette initiative parlementaire.

Stöckli Hans · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo socialista

Die SPK hat an ihrer Sitzung vom 20. November letzten Jahres die parlamentarische Initiative "Kein Missbrauch des Gastrechtes" geprüft. Diese verlangt, dass eine einheitliche Regelung über die Ausweisung von schwer straffälligen Ausländerinnen und Ausländern in den Artikeln 62 und 63 des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer geschaffen werde.

Die Initiative verlangt konkret, dass die Bewilligung widerrufen werden muss, wenn eine Ausländerin oder ein Ausländer wegen einer von 20 detailliert aufgelisteten Straftaten rechtskräftig verurteilt worden ist. Diese Liste finden Sie in den Akten. Lediglich bei Sexualdelikten und bei Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz wird zudem noch eine Freiheitsstrafe von mindestens 18 Monaten verlangt. Sonst verlangt man bei einer Verurteilung nur den automatischen Widerruf der Bewilligung.

Mit der vorliegenden Initiative will die FDP-Liberale Fraktion deutlich machen, dass sie nicht länger gewillt ist, einfach hinzunehmen, dass einerseits die Anzahl der Gewaltdelikte zunimmt und andererseits ein überproportionaler Anteil der schweren Delikte von Ausländern und Ausländerinnen mit legalem Aufenthalt in der Schweiz verübt wird, wie dies auch aus der jährlich erscheinenden polizeilichen Kriminalstatistik ablesbar ist.

Die SPK beantragt trotzdem, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben, und zwar mit 15 zu 9 Stimmen. Das Nein-Lager, die Mehrheit, setzt sich aus zwei verschiedenen Gruppen zusammen.

Auf der rechten Seite ist die SVP, welche diese parlamentarische Initiative ablehnt, weil sie zu wenig weit gehe. Insbesondere macht diese Seite geltend, dass dem bestehenden Handlungsbedarf nicht nur mit einer Änderung des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer begegnet werden soll, sondern dass dazu eine Änderung der Bundesverfassung nötig sei. Dementsprechend habe die SVP die Volksinitiative "für die Ausschaffung krimineller Ausländer", die sogenannte Ausschaffungs-Initiative, mit über 210 000 Unterschriften eingereicht.

Zudem, sagt diese Seite, gehe diese Initiative von einem Automatismus aus, beschränke aber die Widerrufspflicht nicht auf schwere Delikte gegen Leib und Leben und die Staatssicherheit, sondern beziehe sich eben auch auf Einbruchsdelikte und den missbräuchlichen Bezug von Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe.

Anlässlich der Sitzung der SPK hat die Vorsteherin des für die Behandlung der Initiative zuständigen Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes, Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf, in Aussicht gestellt, dass der Bundesrat die Initiative zwar für gültig erklären werde, dass aber gleichzeitig ein Gegenvorschlag erarbeitet werde, der nicht von einem Automatismus ausgehe und in dem als Widerrufsgrund die Höhe des Strafmasses herangezogen werde.

Bekanntlich hatte der Bundesrat am 14. Januar 2009 das Vernehmlassungsverfahren eingeleitet, welches bis zum 15. April dauerte. Der indirekte Gegenvorschlag zur Ausschaffungs-Initiative nimmt die Anliegen der Initiantinnen und Initianten auf, ohne die nach Bundesverfassung und Völkerrecht bestehenden Grundrechte zu verletzen. Der Gegenvorschlag sieht vor, dass ausländerrechtliche Bewilligungen konsequent widerrufen werden, wenn die Betroffenen zu Freiheitsstrafen von mindestens zwei Jahren verurteilt worden sind. Er will die Widerrufsgründe präzisieren und gleichzeitig den Integrationsgrad bei den Entscheiden vermehrt berücksichtigen. Der Bundesrat sieht vor, den indirekten Gegenvorschlag dem Erstrat bis zum 15. August 2009 zu unterbreiten. Demnach würde ein Folgegeben gegenüber der parlamentarischen Initiative den Prozess der Legiferierung verzögern.

Die linke Seite der Mehrheit anerkennt zwar einen gewissen gesetzgeberischen Handlungsbedarf, lehnt aber die parlamentarische Initiative ab, weil sie im Widerspruch zum Rechtsstaat stehe. So listet die parlamentarische Initiative einen abschliessenden Katalog von Straftatbeständen auf, nach denen ein Widerruf zwingend zu erfolgen hätte, wenn ein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Dieser Katalog hat nach Ansicht der Mehrheit der Kommission einen willkürlichen Anstrich und blendet insbesondere alle Vermögensdelikte aus. Zudem verlangt die parlamentarische Initiative einen automatischen Widerruf ohne Rücksichtnahme auf die Einzelfallgerechtigkeit und auf die Verhältnismässigkeit. Mit Ausnahme der Widerhandlung gegen das Sexualstrafrecht und das Betäubungsmittelgesetz nimmt die parlamentarische Initiative auch keine Rücksicht auf die Höhe der Strafe. Ungeachtet des Verschuldens verlangt die parlamentarische Initiative den Widerruf von Bewilligungen. Diese unserem Rechtssystem widersprechende Forderung kann gemäss Mehrheit der Kommission nicht unterstützt werden.

Die Minderheit der Kommission beantragt, der Initiative Folge zu geben, weil ein positiver Vorprüfungsentscheid eine wichtige Signalwirkung für die Öffentlichkeit und auch für den Bundesrat hätte - in der Zwischenzeit ist aber bekannt geworden, dass es einen indirekten Gegenvorschlag geben wird. Dieser sei jedoch mit der Nennung von Straftaten zu ergänzen. Zudem sei noch nicht sichergestellt, dass der Bundesrat tatsächlich einen indirekten Gegenvorschlag erarbeiten werde.

Die parlamentarische Initiative würde es unter diesen Umständen dem Parlament ermöglichen, die Erarbeitung eines indirekten Gegenvorschlages zur Ausschaffungs-Initiative selbst an die Hand zu nehmen.

Die Mehrheit allerdings beantragt, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.

Müller Philipp · Mit-M · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo liberale-radicale

Neuen Gesetzen ist eigen, dass sie sich im alltäglichen Leben zu bewähren haben. Die Gerichtspraxis hinterfragt diese Gesetze laufend. Dadurch können sich auch Lücken zeigen. Dies gilt selbstverständlich auch für das seit dem 1. Januar 2008 geltende Ausländergesetz, liegt doch auch im Bereich der Ausländer mit Jahresaufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen noch immer vieles im Argen.

Dass hier Handlungsbedarf herrscht, zeigen folgende Fakten: Der Anteil von Ausländern mit Wohnsitz in der Schweiz bei den ermittelten Tätern von schweren Delikten vor allem gegen die körperliche Integrität beträgt über 40 Prozent. Dabei geht es um vorsätzliche Tötung, Vergewaltigung, Körperverletzung, Raub, Nötigung und Freiheitsberaubung. Solche Delinquenten haben ihr Gastrecht verwirkt und sind auszuweisen. Das heutige Recht belässt jedoch diesbezüglich den Gerichten einen grossen Spielraum, was zu einer kantonal sehr unterschiedlichen Ausweisungspraxis führt. Das ist zu korrigieren, indem im Gesetz festgeschrieben wird, dass bei schweren Delikten eine zwingende Ausweisung aus der Schweiz zu erfolgen hat.

Wenn man den öffentlichen Verlautbarungen Glauben schenken darf, ist man sich zumindest im bürgerlichen Lager einig darüber, dass hier Handlungsbedarf gegeben ist. Einzig für die SP ist die Welt in diesem Bereich noch in Ordnung. Sie lässt damit ihrem im vergangenen Herbst beschlossenen neuen Sicherheitspapier keine Taten folgen und vertraut bei den Ausweisungsmöglichkeiten auf die heutige unverbindliche Kann-Formulierung im Ausländergesetz.

Bei den Rezepten zur Bekämpfung der Missstände öffnen sich jedoch auch im bürgerlichen Lager grosse Gräben. In der Kommission wurde die vorliegende Initiative lediglich von den FDP- und den CVP-Vertretern unterstützt. Die SVP hat ihre Basis aufmarschieren lassen, Unterschriften sammeln lassen und setzt ausschliesslich auf ihre eigene Ausschaffungs-Initiative. Ein Deliktekatalog, wie er in dieser Initiative aufgelistet ist, gehört jedoch nicht in eine Verfassung; dies ist auf Gesetzesstufe zu regeln. Die FDP hat denn auch im September 2008 die vorliegende parlamentarische Initiative eingereicht, welche die sofortige und konsequente Ausweisung von kriminellen Ausländern zum Ziel hat.

Auch der Bundesrat hat erkannt, dass er den berechtigten Forderungen nach einer konsequenteren Bekämpfung von Missbräuchen unseres Gastrechtes nachkommen muss: Er hat einen eigenen Massnahmenkatalog in die Vernehmlassung geschickt. Darin wird auf eine Schwelle von mindestens zwei Jahren Freiheitsstrafe gesetzt, um den Widerruf der Bewilligung zwingend auszugestalten, unabhängig von der Deliktart. Einzig das ausgesprochene Strafmass soll also über eine Ausweisung entscheiden. Damit ist zu befürchten, dass sich die Rechtsprechung an dieser Strafe ausrichten wird; das führt zu neuer Rechtsunsicherheit. Gedacht als indirekter Gegenvorschlag zur SVP-Initiative, bleiben die bundesrätlichen Massnahmen auf halbem Weg stehen. Die diesbezüglichen Vernehmlassungsergebnisse werden den Parlamentsentscheid zu diesem indirekten Gegenvorschlag kaum beeinflussen können. Die angerichtete Suppe wird wohl eher noch mehr versalzen.

So, wie sich die Situation heute präsentiert, ist dafür auch kaum eine parlamentarische Mehrheit zu finden. Der gordische Knoten muss also durchschlagen werden. Denken wir folglich das Undenkbare: Die SVP will schnell und konsequent gegen kriminelle Ausländer vorgehen und unterstützt die vorliegende, rasch umsetzbare Initiative, da ihre Ausschaffungs-Initiative bis zur Umsetzung ohnehin noch Jahre benötigen würde; die SP stellt die berechtigten Sicherheitsanliegen der Bevölkerung über ihre ideologische Sichtweise; die FDP, unterstützt von der CVP, lässt mit sich über die Deliktarten reden, die zur zwingenden Ausweisung führen. Das alles ist lediglich eine Frage des politischen Willens. Das Undenkbare würde zur Realität.

Geben Sie bitte der vorliegenden Initiative Folge; sie befindet sich in der Vorprüfung. Das bedeutet, dass Sie heute der Auffassung zustimmen, dass ein grundsätzlicher Handlungsbedarf besteht - nicht mehr und nicht weniger.

Fluri Kurt · Mit-M · Consiglio nazionale · Soletta · Gruppo liberale-radicale

Sie sehen den Vorschlag zur Ergänzung des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer. Zusätzlich zum bereits Gesagten möchte ich speziell darauf hinweisen, dass diese Ergänzungen die rechtskräftige Verurteilung voraussetzen; dass die Ausweisungen zwingenden völkerrechtrechtlichen Gründen, zum Beispiel dem Verbot der Folter, nicht widersprechen dürfen; dass in diesem Fall eine vorläufige Aufnahme verfügt würde und dass bei minderjährigen Straftäterinnen und Straftätern anstelle einer Wegweisung ebenfalls diese vorläufige Aufnahme zum Zug käme.

Im Weiteren möchte ich nochmals betonen, dass es hier um die Feststellung des Handlungsbedarfs geht und dass der Katalog in der Ausformulierung eines konkreten Entwurfes revidiert, umformuliert oder umgruppiert werden kann. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass das Schwergewicht bei der Ausländerkriminalität entgegen der landläufigen Meinung nicht bei den sogenannten Kriminaltouristen liegt, sondern bei denjenigen Ausländerinnen und Ausländern mit Wohnsitz in der Schweiz, d. h. bei Jahresaufenthaltern, Niedergelassenen, Saisonniers, Kurzaufhaltern und Asylbewerbern. Der Statistik 2007 ist beispielsweise zu entnehmen, dass die vorsätzlichen Tötungsdelikte zu 41 Prozent von Ausländerinnen und Ausländern mit Wohnsitz in der Schweiz und zu 12 Prozent von solchen ohne Wohnsitz in der Schweiz, insgesamt aber zu 53,3 Prozent von Ausländerinnen und Ausländern verübt werden. Ähnliche Verhältnisse finden Sie bei der Körperverletzung, beim Diebstahl, beim Raub usw. Unseres Erachtens besteht deshalb ganz klar Handlungsbedarf.

Nun, Sie sehen es der Zusammensetzung der Berichterstatter an, dass die Ablehnung vonseiten der Kommission aus völlig unterschiedlichen Motiven heraus erfolgt ist. Ein Teil will die Möglichkeit, die Bewilligung zu widerrufen, direkt in der Verfassung niederschreiben, und zwar mit der sogenannten Ausschaffungs-Initiative. In diesem Zusammenhang möchte ich aber darauf hinweisen, dass mit dieser Initiative erstens auch sehr geringfügige Delikte bestraft würden - also geringste Drogendelikte zum Beispiel, Kleindiebstahl, überhaupt Kleinkriminaltaten -; dass zweitens die Ausweisung ohne völkerrechtlichen Vorbehalt zu erfolgen hätte, was ganz klar ein nicht umsetzbares Ziel dieser Volksinitiative ist, sofern sie für gültig erklärt wird; und dass drittens kein rechtskräftiges Urteil vorausgesetzt wird, da einfach ein Delikt vorausgesetzt wird.

Der andere Teil anerkennt zwar den gesetzgeberischen Handlungsbedarf, lehnt die Initiative aber aus rechtsstaatlichen Gründen ab. Aber das Prinzip der Verhältnismässigkeit und der Einzelfallgerechtigkeit kommt ja eben im Strafurteil zum Ausdruck und nicht in der ausländerrechtlichen Konsequenz; das ist die Aufgabe der strafrechtlichen Beurteilung. Dieser Teil der Kommission begrüsst deshalb den indirekten Gegenentwurf des Bundesrates. Nun, das tun wir an sich auch. Damit wird der Handlungsbedarf auch seitens des Bundesrates dokumentiert. Allerdings ist nach unserer Auffassung das bundesrätliche Abgrenzungskriterium der Strafe von 18 Monaten wenig tauglich; der Vorschlag bleibt auf halber Strecke stehen. Die Abgrenzung nach dem ausgesprochenen Strafmass bringt die Gefahr mit sich, dass sich die Rechtsprechung an dieser neuen Strafmassgrenze ausrichtet, um eine Person anschliessend ausschaffen oder eben nicht ausschaffen zu lassen. Das führt zu einer Rechtsunsicherheit und zur Einführung eines ausländerrechtlichen Kriteriums in die strafrechtliche Beurteilung, was nach unserer Auffassung nicht zulässig ist.

Wir sind deshalb der Meinung, dass unser Vorschlag geeigneter ist. Mit anderen Worten: Unser Vorschlag ist erstens schneller realisierbar - er könnte bereits auf nächstes Jahr realisiert werden. Die Liste der Ausschaffungsgründe wäre zweitens klar definiert. Unser Vorschlag würde drittens eine rechtskräftige Beurteilung voraussetzen und vor allem nicht zwingendem Völkerrecht widersprechen. Unter diesen Umständen sind wir der Meinung, dass unsere Lösung sowohl besser als die Initiative der SVP als auch besser als der in Aussicht gestellte bundesrätliche Gegenvorschlag ist.

Deshalb bitten wir Sie, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.

Votazione

Abstimmung - Vote

Für Folgegeben ... 63 Stimmen

Dagegen ... 103 Stimmen