07.3711

Tassa di vigilanza secondo la legge sulla vigilanza dei mercati finanziari. Presa in considerazione degli interessi delle PMI

Engelberger Edi · Mit-M · Consiglio nazionale · Nidvaldo · Gruppo liberale-radicale

Ich bitte Sie, meiner Motion zuzustimmen, obwohl der Bundesrat nicht bereit ist, dem berechtigten Anliegen der KMU Rechnung zu tragen.

Mit dem Finmag soll ja die Finanzierung des Aufwandes der integrierten Finanzmarktaufsichtsbehörde (Finma) den beaufsichtigten Marktteilnehmern und Selbstregulierungsorganisationen (SRO) nach dem Geldwäschereigesetz überbunden werden. Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe d Finmag verlangt die Bemessung der Aufsichtsabgabe nach der Anzahl der Mitglieder der Organisation und dem Ertrag. Es ist aber Aufgabe des Bundesgesetzgebers, für eine faire Kostenverteilung zu sorgen. Heute werden diejenigen SRO, welche eine gründliche Aufsicht über die eigenen Mitglieder ausüben, somit einen grösseren Aufwand zu tragen haben und im Effekt die Oberaufsicht des Bundes stärker entlasten, mit höheren Aufsichtsabgaben bestraft. Damit werden vom Bund eigentlich falsche Signale gesetzt.

Mit der in meiner Motion geforderten Ergänzung von Artikel 15 Absatz 1 und Absatz 2 Buchstabe d bezüglich der Finanzierung und der Berücksichtigung der KMU-Interessen geht es letztlich darum, die Gebühren für Aufsichtsverfahren für KMU in einem erträglichen Rahmen zu halten und nicht einfach kostendeckend auf die KMU zu überwälzen. Es darf nicht sein, dass dieser Mangel im Gesetz - die Frage der Kostenbeteiligung des Bundes - einfach vom Tisch ist und die KMU dafür die Zeche zu bezahlen haben.

Ich bitte Sie deshalb, ein Bekenntnis für die KMU abzulegen, dem in meiner Motion enthaltenen Begehren nach einer Ergänzung der Finanzierung der Aufsichtsabgabe zuzustimmen und damit dem Bundesrat den Auftrag zu erteilen, dieses umzusetzen.

Ich beantrage Ihnen also, auch im Namen der FDP-Liberalen Fraktion, diese Motion anzunehmen.

Merz Hans-Rudolf · BPR-M · Consiglio federale · Appenzello Esterno

Dass anstelle der Beaufsichtigten der Bund Kosten für die Finanzmarktaufsicht tragen soll, ist eigentlich nicht einsichtig. Wir kennen das System schon im privaten Haushalt: Wenn jemand den Kaminfeger braucht, muss er dafür eine Gebühr bezahlen, und wenn jemand ein Auto zur Kontrolle bringen muss, muss er eine entsprechende Gebühr bezahlen. Warum sollen die Finanzintermediäre für ihre Aufsicht nicht auch ihre Gebühren bezahlen, statt dass die Bundeskasse sie bezahlt?

Weil es so ist, haben wir ja von Anfang an auch dafür gesorgt, dass wir ein System haben, das verursachergerecht daherkommt. Wir glauben, den Anliegen der kleinen Finanzintermediäre, das sind KMU, Rechnung getragen zu haben. Die grossen Finanzintermediäre, das sind die Banken und Versicherungen, werden hier zu vollen Kosten belastet, währenddem wir den kleinen Finanzintermediären ja auch schon die Möglichkeit bieten, sich in Selbstregulierungsorganisationen zusammenzuschliessen, was unter anderem eben auch dazu dient, die Kosten zu senken. Wir haben, glaube ich, genügend Rücksicht auf diese Sachverhalte genommen.

Ich kann sagen, dass wir heute eine verursachergerechte Überwälzung der Aufsichtskosten haben. Wir möchten bei diesem System bleiben. Es ist heute auf die verschiedenen Gruppen abgestimmt, es ist kein Einheitsbrei; wir haben uns lange darüber unterhalten, wir haben viele Diskussionen geführt. Eigentlich muss ich sagen, dass ich von dieser Motion ein bisschen überrascht bin, weil ich der Meinung bin, dass wir gerade mit den KMU-Finanzintermediären entsprechende Aussprachen geführt haben, auch mit den Selbstregulierungsorganisationen haben wir uns mehrfach auseinandergesetzt. Ich kann nicht recht verstehen, weshalb Sie sich jetzt über den Weg einer Motion darüber beklagen.

Ich bitte Sie, diese Motion abzulehnen.

Votazione

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 109 Stimmen

Dagegen ... 62 Stimmen