12.3515
Berufslehre für illegal Anwesende nicht mittels Verordnung durchschmuggeln
Comte Raphaël · 1VP-M · Ständerat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion
Antrag der Mehrheit
Ablehnung der Motion
Proposition de la minorité
(Föhn, Keller-Sutter, Minder)
Annahme der Motion
Proposition de la majorité
Rejeter la motion
Proposition de la minorité
(Föhn, Keller-Sutter, Minder)
Adopter la motion
Le président (Comte Raphaël, premier vice-président): Vous avez reçu un rapport écrit de la commission.
Diener Lenz Verena · Mit-F · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Durch die vorliegende Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, zur Umsetzung der überwiesenen Motion Barthassat mit der Nummer 08.3616 und dem Titel "Jugendlichen ohne gesetzlichen Status eine Berufslehre ermöglichen" einen Gesetzentwurf vorzulegen. Sie lehnt somit eine Anpassung via Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit ab. So weit zum Inhalt der vorliegenden Motion.
Im Jahre 2010 haben beide Räte der eben erwähnten Motion Barthassat zugestimmt, im Gegensatz zum Bundesrat, der diese Motion damals ablehnte. Das geltende Ausländerrecht enthält bereits eine Grundlage, um den Aufenthalt von nichtaufenthaltsberechtigten Personen, sogenannten Sans-Papiers, in der Schweiz zu legalisieren. Der Bundesrat hat darum in Artikel 31 der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit aufgrund der überwiesenen Motion Ausführungsvorschriften erlassen. Darin wird festgehalten, dass Sans-Papiers eine Aufenthaltsbewilligung erteilt werden kann, wenn ein schwerwiegender persönlicher Härtefall vorliegt.
Die Vernehmlassungsvorlage des Bundesrates zur Umsetzung der Motion Barthassat schlägt die Schaffung eines neuen Artikels vor, um die genauen Voraussetzungen bezüglich des Aufenthaltes von Personen ohne gesetzlichen Status während der Dauer ihrer Berufslehre zu regeln. Der neue Artikel soll die bereits bestehende Härtefallregelung im Ausländergesetz und im Asylgesetz ergänzen. Ein Anspruch auf die Bewilligungserteilung besteht weiterhin nicht, das möchte ich betonen. Der Entscheid liegt im Ermessen der kantonalen Behörden. Wird eine Aufenthaltsbewilligung erteilt, muss diese Zustimmung zudem dem Bundesamt für Migration unterbreitet werden. Festzuhalten gilt es zusätzlich, dass es dem Bundesrat obliegt, gemäss Ausländergesetz die Rahmenbedingungen für Abweichungen von den Zulassungsbedingungen festzulegen und das entsprechende Verfahren zu regeln.
Der Bundesrat lehnt deshalb die vorliegende Motion ab. Der Nationalrat hat diese Motion mit 82 zu 79 Stimmen bei 3 Enthaltungen knapp angenommen.
Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 10 zu 3 Stimmen, die Motion abzulehnen. Eine Minderheit, angeführt von Kollege Föhn, beantragt Ihnen aber, die Motion anzunehmen.
Was waren die Überlegungen Ihrer Kommission? Ihre Kommission erachtet eine erneute breite Diskussion zu den Fragen von Berufslehren für Sans-Papiers als nicht zielführend, hat doch unser Rat vor Kurzem erst der Motion Barthassat zugestimmt. Die Rechtsgrundlage für die Umsetzung auf Verordnungsstufe besteht, und die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Einführung der entsprechenden Verordnungsbestimmung nicht zu einem grossen Anstieg der Anzahl Lehrverhältnisse mit Jugendlichen aus dieser Personengruppe geführt hat. Uns wurde noch eine Evaluation in Aussicht gestellt, die Ende Oktober hätte abgeschlossen werden sollen. Falls die Zahlen schon vorliegen, wäre es vielleicht gut, Frau Bundesrätin, wenn Sie uns diese hier im Rat auch noch darlegen könnten.
Die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung, die eine berufliche Grundbildung ermöglichen soll, ist zudem an sehr strenge Voraussetzungen geknüpft. So muss die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller unter anderem die obligatorische Schule während mindestens fünf Jahren ununterbrochen in der Schweiz besucht haben, muss gut integriert sein und die schweizerische Rechtsordnung respektieren.
Die Kommissionsminderheit wünscht, dass der Bundesrat eine Frage von solch grosser ausländerpolitischer Tragweite nicht auf Verordnungsstufe regelt, sondern einen Gesetzentwurf ausarbeitet.
Im Namen der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie, die vorliegende Motion abzulehnen.
Föhn Peter · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Meiner Meinung nach ist das Salamitaktik pur. In einem ersten Schritt erlaubte man den Sans-Papiers, die obligatorische Volksschule zu absolvieren. Aber nach dieser obligatorischen Schulzeit sind viele dieser Leute immer noch papierlos, das heisst absolut illegal, in der Schweiz. Illegal in der Schweiz Anwesende können, wenn überhaupt, nur schwarzarbeiten. Das Ziel müsste es sein, dass diese Sans-Papiers heimkehren oder wir sie in einen legalen Status überführen - aber nur dann, wenn sich das rechtfertigen lässt.
Auf die Frage, wie es mit dem Aufenthalt dieser Jugendlichen stehe, wenn sie die Berufslehre abgeschlossen hätten, bekamen wir vonseiten der Verwaltung zur Antwort - ich zitiere aus dem Kommissionsprotokoll -: "Wenn diese Jugendlichen ihre Berufslehre erfolgreich abgeschlossen haben, wird entschieden, ob sie bleiben können oder nicht. Das haben wir in der entsprechenden Verordnungsbestimmung festgehalten. Wir sind davon ausgegangen, dass wir dann eine definitive Regelung treffen können. Wir wollten das nicht am Anfang der Ausbildung machen, weil man ja nicht weiss, wie sich die Situation dieser Jugendlichen entwickelt." Weiss man, wie sich diese Jugendlichen nach der Lehre entwickeln? Dazu habe ich schon noch weitere Fragen: Was geschieht, wenn die Berufslehre nicht erfolgreich abgeschlossen wird? In der Schweiz ist die Ausbildung nach der Berufslehre bei Weitem nicht abgeschlossen. Was geschieht, wenn der oder die Auszubildende eine Weiterbildung oder eine weiterführende Schule besuchen will? Sind auch diese Sachen in der entsprechenden Verordnung bereits vorausbestimmt? Das sind unbeantwortete Fragen.
Zu sagen ist zudem, dass dieses Entgegenkommen, ob nun auf der Verordnungs- oder auf der Gesetzesstufe, zu einer Ungleichbehandlung gegenüber denjenigen führt, welche ein ordentliches Asylgesuch stellen. Es ist nicht unsere Aufgabe, es darf nicht unsere Aufgabe sein, Unrecht und Fehlverhalten gegenüber den anderen zu belohnen. So erachte ich es als stossend, dass Bundesrat und Verwaltung eine Frage von solcher ausländerpolitischen Tragweite auf Verordnungsebene regeln und dem Parlament keinen entsprechenden Gesetzentwurf präsentieren oder vorlegen.
Zwei, drei Worte als Ausbildner, habe ich doch ziemlich Erfahrung mit Lehrlingen, welche nicht problemlos über die Runden kommen: Was ist zu tun, wenn Sie mit einem Papierlosen Probleme haben? Man befindet sich dann im luftleeren - das heisst für mich: gesetzlosen - Raum. All jene, welche heute die Motion ablehnen, müssen dann auch bei der Umsetzung Hand bieten. Das heisst für mich, dass Sie dann auch willens sein müssen, entsprechend Lehrlinge auszubilden. Wenn das nicht der Fall ist, sollten Sie heute meinem Minderheitsantrag zustimmen.
Die Umsetzung eines so massiven Einschnittes in unsere Aufenthalts- und Arbeitsgesetzgebung muss vom Parlament beraten werden können. Mit der Ermöglichung einer Berufslehre wird nämlich die Illegalität geduldet, womit die Schweiz als Rechtsstaat untergraben wird. Ausländer, welche ein Asylgesuch stellen und sich um einen ordentlichen Aufenthaltsstatus bemühen, werden - wie schon gesagt - benachteiligt. Zudem wird der Anreiz erhöht, sich hier illegal aufzuhalten. In Härtefällen kann man Jugendliche auch in den Status eines vorläufig Aufgenommenen überführen. Diesen darf man dann auch zeitlich beschränken.
So beantrage ich Ihnen, diese Motion anzunehmen. Ich danke Ihnen für die Unterstützung meines Minderheitsantrages.
Schwaller Urs · Mit-M · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP
Der Bundesrat hat die leider gegen seinen Willen angenommene Motion Barthassat in einer engen Verordnungsbestimmung umgesetzt. Das entspricht auch der gültigen Kompetenzordnung und der Kompetenzaufteilung zwischen Parlament und Exekutive. Weniger kann man meines Erachtens nicht machen, und es sind nun Erfahrungen gerade auch mit der Verordnung in den nächsten Jahren zu sammeln. Im Moment soll es damit sein Bewenden haben.
Persönlich wäre ich aus Gründen der Gleichbehandlung von Lehrlingen und Studenten und Schülern weiter gegangen. Es leuchtet mir auch nach drei Jahren Diskussion immer noch nicht ein, warum man grosszügig über die Papierlosigkeit und den illegalen Aufenthalt von Jugendlichen hinwegsieht, wenn diese eine weiterführende Schule bis zur Uni und zur ETH durchlaufen, und niemand sich daran zu stören scheint oder dagegen etwas unternimmt. Auf der anderen Seite aber wird der Jugendliche vom legalen Arbeitsmarkt ausgeschlossen, wenn er sich erdreistet, eine Lehre zum Beispiel im Bau, im Verkauf, in der Landwirtschaft oder in der Restauration zu machen. Das widerspricht meinem Rechtsempfinden zutiefst.
Papierlose Kinder und Jugendliche gibt es in der Schweiz auch nur, weil man 100 000, 150 000 oder noch mehr Tausend papierlose arbeitende Eltern in der Schweiz duldet und im Arbeitsmarkt beschäftigt. Ohne diese Leute gäbe es auch die papierlosen Jugendlichen nicht. Der Staat hat offenbar weder die Mittel noch das Interesse, diese meist billigen Arbeitskräfte loszuwerden. Geben wir deshalb konsequenterweise der in seinem Kompetenzbereich getroffenen Verordnung des Bundesrates eine Bewährungsprobe, und lehnen wir die Motion ab. Wir bringen damit in die heutige unbefriedigende Situation des illegalen Aufenthalts von Kindern und Jugendlichen ein Minimum an Rechtssicherheit für eben diese Jugendlichen. Damit bleibt zumindest für diese jungen Leute das Recht Sieger und nicht Verlierer.
Egerszegi-Obrist Christine · Mit-F · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Ich schicke voraus: Ich war gegen die Motion Barthassat; da haben wir uns getroffen, Herr Föhn und ich. Es gab allerdings eine Ungerechtigkeit, nämlich dass papierlose Jugendliche den gymnasialen und den akademischen Weg machen konnten, nicht aber eine Lehre. Die Mehrheit des Parlamentes hat anders entschieden, und der Bundesrat hat diesen Entscheid umgesetzt. Das ist der demokratische Lauf: Beide Kammern haben diese Motion angenommen, und der Bundesrat hat gemacht, was er tun sollte.
Jetzt hat er eine Verordnungsänderung gemacht. Ich unterstütze ihn in diesem Vorhaben, weil ich kein separates Gesetz für diese Fälle will. Wir hatten damals die Möglichkeit, den papierlosen Jugendlichen über die Härtefallregelung eine Lehre zu ermöglichen. In der Kommission wurde uns gesagt, dass ihnen in etwa ähnlich vielen Fällen über den Verordnungsweg eine Lehre ermöglicht wird, wie das früher über die Härtefallregelung möglich war. Ich möchte nicht, dass das gesetzlich festgeschrieben ist. Das kann man nur schwer wieder ändern, eine Verordnung bleibt flexibler.
Wir können machen, wie wir wollen, es bleibt eine Ungerechtigkeit, da muss ich Kollege Föhn Recht geben. Es gibt jene, die ein Asylgesuch gestellt haben, das ordentlich bewilligt wurde, und es gibt die anderen, die nach einer Ablehnung einfach verschwunden sind, aber trotzdem hier leben. Aber das ist ja nicht die Sache, um die es heute geht. Hier geht es um die Ungerechtigkeit zwischen denjenigen, die eine Lehre machen wollen und das nicht tun können, und jenen, die den gymnasialen und akademischen Weg gehen, die das tun können und damit eine berufliche Perspektive haben.
Ich finde, dass der Bundesrat seine Aufgabe erfüllt hat; die Lösung ist flexibel. Es war der Wunsch beider Kammern, so zu handeln. Deshalb werde ich jetzt die Motion ablehnen.
Rechsteiner Paul · Mit-M · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Ich möchte dazu eine kurze, grundsätzlichere Bemerkung anfügen: Wir befinden uns hier gewissermassen in einer universellen Fragestellung. Es ist so, dass das Schicksal von Kindern von Papierlosen ein Schicksal ist, das diese Jugendlichen in der Schweiz mit vielen anderen Menschen in Europa und in der Welt teilen. Die diesbezüglichen Probleme in den USA übersteigen jene, die wir in der Schweiz haben, um ein Vielfaches. Trotzdem ist die Härte, die das für die davon betroffenen Menschen bedeutet, in der Schweiz genau dieselbe wie in den USA. Wir sind aufgerufen, eine Lösung für diese Fakten und Tatsachen zu finden. Es sind junge Menschen, es sind Kinder und Jugendliche hier in der Schweiz. Es ist, mindestens vorläufig, unbestritten, dass sie das Recht haben, eine Schule zu besuchen, und mit dem genau gleichen Recht müssen sie auch die Möglichkeit haben, letztlich eine Berufslehre zu absolvieren.
Die Motion selber zielt ja auf den Inhalt und nicht auf die Frage der Rechtsform; das ist am Schluss nicht das Zentrale. Sie zielt auf den Inhalt und atmet den Geist maximaler Härte gegenüber sozial Schwachen. Ich erinnere Sie in diesem Zusammenhang, weil es halt manchmal doch sinnvoll ist, an den Ingress der Bundesverfassung: Dort ist wegweisend formuliert, dass sich die Freiheit des Schweizervolks daran bemisst, wie es seine Freiheit gebraucht, und dass die Stärke des Volks sich am Wohl der Schwachen misst. Ich glaube, hier gibt es eine exemplarische Möglichkeit, das so zu tun. Das bedeutet, dass wir jetzt auch bei dem bleiben sollen, was gegenüber diesen jungen Menschen, die hier aufwachsen, gemacht worden ist; es ist eigentlich ein sehr kleiner Schritt.
Mit diesen materiellen Argumenten bitte auch ich Sie, die Motion abzulehnen.
Sommaruga Simonetta · VPBR-F · Bundesrat · Bern
Es wurde jetzt soeben gesagt: Wir sprechen hier von Kindern und von Jugendlichen, deren Eltern keinen legalen Aufenthaltsstatus in der Schweiz haben. Viele dieser Kinder und Jugendlichen sind in der Schweiz geboren. Sie können überhaupt nichts dafür, dass ihre Eltern keinen legalen Aufenthaltsstatus haben - wirklich nicht! Im Gegenteil, sie haben vom ersten Tag an grösste Schwierigkeiten: Sie müssen sich verstecken, sie dürfen nicht auffallen, sie müssen alles dafür tun, dass man ihre Eltern nicht bemerkt. Stellen Sie sich einmal vor, welche Belastung das für ein Kind ist! Über diese Kinder und über diese Jugendlichen sprechen wir hier.
Nun hat man gesagt, diese Kinder sollen trotzdem in die Schule gehen dürfen, weil wir ja in der Schweiz keine Meldepflicht kennen - sonst wäre das ja für sie noch eine zusätzliche Bestrafung. Es soll niemand meinen, die Sans-Papiers-Eltern würden die Schweiz verlassen, wenn ihr Kind nicht in die Schule geht. Dann behielten sie das Kind einfach zu Hause. Es gibt keinen Grund, diesen Kindern auch noch die Möglichkeit zu nehmen, die Schule zu besuchen.
Wenn sie die Schule besuchen können, können sie auch die Sekundarschule und das Gymnasium besuchen und können auch an die Universität gehen. Ich erinnere mich sehr gut: 2010 gab es eine ziemliche Empörung in beiden Räten, als man gesagt hat, es könne ja nicht sein, dass Kinder von Sans-Papiers-Eltern als Jugendliche eine Universität besuchen, aber keine Berufslehre machen können. In unserem Land, das so stolz ist auf seine Berufslehre, können Sie niemandem erklären, warum man ihnen ausgerechnet diesen Schritt verwehrt. Warum ist er ihnen verwehrt? Weil sie für eine Berufslehre eben einen Arbeitsvertrag unterzeichnen müssen und sie Gott sei Dank keinen Arbeitgeber finden, der einen Lehrvertrag unterzeichnet mit einer Person, die nicht legal hier ist. Deshalb musste man für diese Jugendlichen eine Regelung finden.
Beide Räte haben gesagt, dass sie das ermöglichen wollen, dass sie aber keinen Anspruch wollen. Es gibt also auf der Basis der Härtefallregelung die Möglichkeit, ein Gesuch zu stellen, aber es gibt kein Recht, dass dann diese Regularisierung auch erfolgt. Es sind strenge Anforderungen zu stellen. Wir haben dann auf der Basis des geltenden Ausländergesetzes diese Verordnungsänderung gemacht. Die rechtliche Grundlage war vorhanden, das war auch nicht bestritten. Es war der Auftrag an den Bundesrat, etwas zu machen, damit Jugendliche auch eine Berufslehre machen können. Aber, und das wurde auch gesagt, und das haben wir so umgesetzt, nach Abschluss der Berufslehre gibt es wieder keine Garantie, dass man bleiben kann.
Wir haben das in der Verordnung umgesetzt. Sie ist seit Februar 2013 in Kraft. Wir haben seitdem fünf Gesuche gehabt - fünf! - und fünf Gesuche bewilligt. Es hat also nicht das ganze Land verändert. Wir sind jetzt am Abklären, weshalb es so wenige sind. Denn es ist ja wahrscheinlich schon nicht so, dass nur gerade fünf Jugendliche eine Berufslehre abschliessen wollten. Es gibt verschiedene Gründe, wir sind daran, das abzuklären. Es ist natürlich mit einem Risiko verbunden. Wenn ein Jugendlicher sich meldet, der ja schwarz, illegal hier ist, fragt man nach seiner Familie, seinen Geschwistern. Wenn er dann keine Bewilligung bekommt, hat er seine ganze Familie, sage ich mal, offengelegt. Das ist ein ganz hohes, beträchtliches Risiko. Ich gebe es zu, wir haben die Anforderungen streng gemacht. Die Jugendlichen müssen mindestens bereits fünf Jahre hier in der Schule verbracht haben. Wir haben keinen Rechtsanspruch gegeben, und nach Ende der Berufslehre ist auch wieder offen, was dann geschieht. Wir hören vor allem, dass die Risiken für die Familienangehörigen beträchtlich sind, weshalb hier wenige Gesuche gestellt werden.
Wir haben uns im Oktober mit den Kantonen, den Migrationsbehörden und der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren zusammengesetzt, um zu schauen, was die Gründe sind, ob man etwas ändern muss. Ich muss Ihnen schon sagen: Der Auftrag, den Sie dem Bundesrat gegeben haben, war nicht, zu versuchen, Berufslehren zu ermöglichen, aber dann alles dafür zu machen, um das zu verhindern. Der Auftrag war, dafür zu sorgen, dass in der Schweiz nicht nur Universitäts- und Gymnasiumsbesuche möglich sind, sondern eben auch Berufslehren, aber unter klaren Voraussetzungen.
Jetzt kommt diese Motion und will das Rad zurückdrehen und noch einmal alles auf Gesetzesstufe bringen. Erstens ist das unnötig, die gesetzliche Grundlage ist vorhanden. Zweitens haben Sie einen Auftrag gegeben. Hat sich denn an Ihrer Haltung gegenüber den Jugendlichen in der Schweiz, die nichts dafür können, dass sie und ihre Eltern keinen Aufenthaltsstatus haben, etwas geändert? Wollen Sie jetzt plötzlich darauf zurückkommen und sagen, dass Sie doch nur Gymnasiums- und Universitätsabschlüsse für Sans-Papiers wollen, aber keine Berufslehre? Eine solche Forderung habe ich nun wirklich in der ganzen Zeit von niemandem gehört.
Von daher bitte ich Sie wirklich, die Motion abzulehnen. Sie bringt Ihnen keinen Mehrwert. Ich denke, das Ziel ist klar: kein Automatismus, kein Rechtsanspruch, aber Sie haben den Auftrag gegeben, die Berufslehre unter klaren, strengen Voraussetzungen zu ermöglichen. Wir sind daran, das umzusetzen. Mit einer Annahme der Motion gewinnen Sie hier gar nichts. Im Gegenteil, ich denke, Sie erschweren die Situation von Kindern und von Jugendlichen in unserem Land, die, ohne etwas dafür zu können, in einer bereits äusserst schwierigen Situation sind.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 8 Stimmen
Dagegen ... 34 Stimmen
(1 Enthaltung)