07.402
Base costituzionale per una legge federale sul promovimento dell'infanzia e dei giovani nonché sulla loro protezione
Intervento procedurale
Antrag der Mehrheit
Eintreten
Antrag der Minderheit
(Müri, Derder, Herzog, Keller Peter, Mörgeli, Pieren, Schilliger, Stahl, Wasserfallen)
Nichteintreten
Proposition de la majorité
Entrer en matière
Proposition de la minorité
(Müri, Derder, Herzog, Keller Peter, Mörgeli, Pieren, Schilliger, Stahl, Wasserfallen)
Ne pas entrer en matière
Bulliard-Marbach Christine · Mit-F · Consiglio nazionale · Friburgo · Gruppo PPD-PEV
Mit der Ergänzung von Artikel 67 der Bundesverfassung soll es dem Bund ermöglicht werden, grundsätzlich im Sinne der Querschnittfunktion der Kinder- und Jugendpolitik tätig zu werden. Das fordert die parlamentarische Initiative Amherd. Der Bundesrat soll die Kompetenz erhalten, Massnahmen in diesem Bereich zu unterstützen oder allenfalls federführend tätig zu sein. Ich erinnere Sie daran, dass unser Rat in der Frühjahrssession 2009 der parlamentarischen Initiative Folge gegeben hat.
Die Kinder- und Jugendpolitik ist seit einigen Jahren ein zentrales Anliegen unserer Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur. Die Kommission befasst sich mit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet und in sozialen Netzwerken, mit dem Recht des Kindes auf Anhörung in Verfahren, die es betreffen, sowie mit der Beteiligung der Jugend am politischen und sozialen Leben des Landes. Hinzu kommt die Behandlung von bedeutenden Fragen zur Jugendgewalt, zum Konsum von Betäubungsmitteln bei Jugendlichen und zur Integration von jungen Migrantinnen und Migranten in das schweizerische Bildungssystem, in den Arbeitsmarkt und letztendlich in die Schweizer Gesellschaft. Sie wissen es genauso gut wie ich: Wir sprechen hier von konkreten und grundlegenden Problemen. Aus diesem Grund hat unsere Kommission zahlreiche betroffene Akteure angehört.
Richter, Anwälte, Erzieher und alle Organisationen, die sich für den Schutz und die Förderung von Kindern und Jugendlichen einsetzen - sie sind sich alle einig: Die Schweiz handelt heute uneinheitlich, es fehlt an Zusammenhalt und an Koordination. Die heute zur Diskussion stehende Verfassungsänderung, wie sie von unserer Kollegin Viola Amherd vorgeschlagen wird, ermöglicht es, diese Defizite zu beseitigen, ohne dass dabei den Gemeinden und Kantonen die wichtigen Kompetenzen abgesprochen würden. Es geht vielmehr darum, dem Bund eine vereinheitlichende Rolle zu geben.
Die Jugendlichen zu schützen, zu fördern und zur Teilnahme am gesellschaftlichen und demokratischen Leben unseres Landes zu bewegen ist eine Querschnittaufgabe. Dazu ist Koordination erforderlich. Genau das fehlt heute. Folgende Tatsachen belegen dies: Heute sind Schutzdienst und Förderaktivitäten nur in jedem dritten Kanton zusammengelegt. Wir wissen aber, dass es bei Fällen von Gewalt in Familien nicht nur darum geht, die Opfer zu schützen, sondern auch darum, mittels Hilfsmassnahmen das Risiko zu senken, dass diese Personen überhaupt erst zu Opfern werden. Während es in allen Westschweizer Kantonen ein Jugendamt mit Querschnittfunktionen gibt, ist das nur in wenigen Kantonen der Deutschschweiz der Fall.
Die Schweiz hat die Uno-Konvention über die Rechte des Kindes 1997 unterzeichnet. Bis heute setzt sie diese aber nicht um. Die Berichte der Vereinten Nationen belegten dies wiederholt. Ich erinnere Sie daran, dass die Kinder heute laut den jüngsten Zahlen in nur 10 Prozent der Scheidungsfälle angehört werden.
Man muss allerdings auch anerkennen, dass Bundesrat und Parlament nicht untätig geblieben sind. Die Revision des Jugendförderungsgesetzes sowie die Verordnung über Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie zur Stärkung der Kinderrechte sind erste Schritte.
Eine Minderheit unserer Kommission empfiehlt Ihnen, alles beim Alten zu belassen, mit der Begründung, dass es die vorgeschlagene, neue gesetzgeberische Kompetenz dem Bund erlauben würde, den Kantonen minimale Normen aufzuerlegen, auch gegen deren Willen. Die Mehrheit der Kommission ist anderer Meinung. Sie unterstreicht, dass die gesetzgeberische Kompetenz des Bundes auf Grundsätze - ich betone: auf Grundsätze - begrenzt wäre. Gegenüber dem ursprünglichen Text wünscht Ihre Kommission Aspekte des Schutzes und der Förderung der Jugendlichen sowie den Aspekt der Beteiligung der Kinder und Jugendlichen hinzuzufügen. Der Bundesrat entdeckte seinerseits in einem Bericht aus dem Jahr 2008 Lücken bei der Beteiligung der Jugendlichen am politischen Prozess. Mehrere Studien belegen das.
Ich bitte Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, die vorliegende parlamentarische Initiative und die damit verbundene Verfassungsänderung zu unterstützen, denn - da gehen Sie mit mir gewiss einig - die Förderung von Kindern und Jugendlichen ist eine direkte Investition in die Wohlfahrt unseres Landes und dient dem Erhalt des Erfolgsmodells Schweiz.
Reynard Mathias · Mit-M · Consiglio nazionale · Vallese · Gruppo socialista
L'initiative parlementaire 07.402 a été déposée le 12 mars 2007 par Madame Amherd. En novembre de la même année, la Commission de la science, de l'éducation et de la culture du Conseil national a décidé de lui donner suite.
L'initiative parlementaire Amherd prévoyait la création d'une base constitutionnelle dans le domaine de la protection et de l'encouragement des enfants et des jeunes. La sous-commission "Protection des jeunes" et la CSEC ont ensuite travaillé sur le texte et ont décidé d'y ajouter la notion de participation. Concrètement, cette nouvelle base constitutionnelle permettrait à la Confédération de jouer un véritable rôle de coordinatrice dans ce domaine.
La majorité de la commission vous propose d'entrer en matière sur ce projet. La minorité Müri propose, quant à elle, de ne pas entrer en matière.
Le projet que nous discutons aujourd'hui est une modification de l'article 67 de la Constitution fédérale intitulé "Encouragement des enfants et des jeunes". Le titre de l'article serait d'ailleurs renommé "Encouragement, protection et participation des enfants et des jeunes", afin de le faire correspondre aux trois objectifs recherchés dans ce domaine tant par la Convention de l'ONU relative aux droits de l'enfant que par le Conseil fédéral.
Le projet dont nous débattons apporte deux modifications majeures à l'article 67 actuel: l'inscription, à l'alinéa 1, d'une "politique active de l'enfance et de la jeunesse", menée par la Confédération et les cantons, et l'ajout d'un alinéa 1bis donnant la possibilité à la Confédération de "fixer les principes applicables à l'encouragement et à la protection des enfants et des jeunes, de même qu'à leur participation à la vie politique et sociale". En cas d'entrée en matière, nous reviendrons sur ce deuxième point dans la discussion par article.
Actuellement, la politique de l'enfance et de la jeunesse est répartie entre les différents échelons politiques de notre pays. Ce sont toutefois surtout les cantons et les communes qui sont actifs dans ce domaine. La Confédération n'assume en effet que quelques tâches, notamment l'encouragement des activités extrascolaires des enfants et des jeunes ainsi que des programmes de protection de la jeunesse.
Si les efforts entrepris ces dernières années par la Confédération, les cantons et les communes ont été salués, la majorité de la commission estime que la situation actuelle n'est pas satisfaisante. Le rapport de l'Office fédéral des assurances sociales de novembre 2014 a confirmé les inquiétudes de la majorité de la commission quant à la pratique fragmentée dans le domaine de la politique de l'enfance et au manque de vision d'ensemble et de stratégie globale.
Ainsi, certains jeunes sont aujourd'hui clairement prétérités par rapport à d'autres, en fonction de leur canton ou de leur commune. Le degré de protection, d'encouragement et de participation des jeunes et des enfants varie énormément selon le lieu. Ces disparités, qui n'assurent pas l'égalité des chances, sont contraires aux objectifs de la Convention de l'ONU relative aux droits de l'enfant, ratifiée, rappelons-le, par la Suisse en 1997, et qui confère les mêmes droits à tous les enfants en Suisse. Le manque de vision d'ensemble et de coordination ne permet pas d'identifier les lacunes, ni de mener une stratégie cohérente dans le domaine.
Sans vouloir remettre en question les compétences cantonales et communales, la majorité de la commission estime qu'un important besoin se fait sentir en termes de cohérence et de coordination dans le domaine de la politique de l'enfance et de la jeunesse. La nouvelle disposition constitutionnelle proposée permettrait justement à la Confédération de jouer ce rôle de fédératrice et de coordinatrice.
La constatation a été faite tant par la sous-commission que par la commission: la politique de l'enfance et de la jeunesse doit être une politique active. Les communes et les villes, les cantons et la Confédération ne peuvent se contenter d'une politique réactive, en fonction des problèmes qui se posent. Ainsi, l'inscription de cette politique active de l'enfance et de la jeunesse fixe un objectif général, sans établir de nouvelles compétences, mais en définissant la stratégie de la Suisse dans ce domaine aux différents niveaux politiques.
Parallèlement, le nouvel alinéa 1bis donne à la Confédération la possibilité de légiférer pour atteindre un minimum d'harmonisation dans la politique de l'enfance et de la jeunesse. C'est bien la formulation potestative qui a été choisie, afin de laisser une grande marge de manoeuvre au législateur. Cela respecte le principe de subsidiarité et permet d'agir en fonction des besoins constatés.
Concrètement, la base constitutionnelle proposée permettrait, par exemple, une stratégie claire et commune pour toute la Suisse dans le domaine de la politique de l'enfance et de la jeunesse; une coordination entre les différents échelons politiques et structures existantes; une identification des lacunes du système grâce à une vision d'ensemble permettant des statistiques comparables et des standards communs; une mise en oeuvre efficace des recommandations du Comité des droits de l'enfant; une reconnaissance du droit à la participation comme troisième pilier de la politique de l'enfance et de la jeunesse, au même niveau que l'encouragement et la protection, et en interconnexion avec eux; une politique efficace et coordonnée dans le domaine de la violence contre les enfants; un soutien et une valorisation de projets comme la Session des jeunes ou les différents parlements des jeunes; et enfin, une plus grande stabilité et une meilleure coordination des offres d'animation socioculturelle - pensons aux maisons de jeunes, aux animations jeunesse en milieu ouvert ou encore aux activités intergénérationnelles.
Le soutien à l'initiative parlementaire Amherd permettra donc d'ancrer dans la Constitution la politique de l'enfance et de la jeunesse comme tâche transversale de la Confédération, des cantons et des communes, afin d'en améliorer l'efficacité et la coordination. Il sera ainsi possible de poser les bases d'une politique globale dans ce domaine.
Pour les différentes raisons évoquées, la commission vous recommande d'entrer en matière sur cet objet. Notons d'ailleurs que le Conseil national avait déjà décidé, en 2009, de donner suite à l'initiative parlementaire Amherd.
Müri Felix · Mit-M · Consiglio nazionale · Lucerna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Diese parlamentarische Initiative beschäftigt uns schon sehr lange, nämlich seit dem 12. März 2007. Wir hatten lange ein Hin und Her wegen der Fristverlängerung, ja, wir hatten sogar eine Subkommission. Der Antrag des Bundesrates und der grossen Minderheit der Kommission ist immer noch derselbe, nämlich Nichteintreten.
Der Bund hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Massnahmen zur Unterstützung von Bestrebungen der Kantone zur Weiterentwicklung ihrer Kinder- und Jugendpolitik ergriffen. Aufgrund dieses Engagements sieht der Bundesrat keinen ausgewiesenen Handlungsbedarf. Wir wollen und müssen den Föderalismus hochhalten. Es braucht keine Erlasse und kein koordiniertes Eingreifen des Bundes. Es braucht keine Verfassungsbestimmung, um die Stellung der Kinder und Jugendlichen in der Bundesverfassung durch eine Ergänzung von Artikel 67 zu stärken.
Die föderalistische Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden hat sich in der heutigen Form bewährt. In der Subkommission konnten wir uns auch davon überzeugen, was in den Kantonen und Gemeinden geleistet wird. Auch der neueste Bericht des Bundesamtes für Sozialversicherungen vom November 2014 zeigt keinen Handlungsbedarf. Auch lehnt eine Mehrheit der Kantone gemäss Vernehmlassung die auf der parlamentarischen Initiative basierende Vorlage ab.
Wir bitten Sie also, auf die Vorlage nicht einzutreten.
Amherd Viola · Mit-F · Consiglio nazionale · Vallese · Gruppo PPD-PEV
Es wird von der Minderheit behauptet, der Verfassungsartikel sei unnötig. Lassen Sie mich dies in drei Schritten widerlegen:
1. Mehr Handlungsspielraum für den Bund bei der Förderung, beim Schutz und bei der Mitwirkung in der Kinder- und Jugendpolitik ist keine unnötige Zentralisierung, im Gegenteil: Im Herbst des letzten Jahres habe ich eine Motion eingereicht für die Unterstützung des Projekts "Schulen nach Bern" (14.3766). Über 70 von Ihnen haben diesen Vorstoss unterzeichnet, quer durch alle Fraktionen. Auch die Kantone finden das Projekt gut, die Lehrpersonen sowieso. Trotzdem lehnt der Bundesrat den Vorstoss ab, weil er gemäss Kinder- und Jugendförderungsgesetz die Kompetenz dazu nicht habe, weil das Kinder- und Jugendförderungsgesetz eine klare Trennung mache zwischen ausserschulischer und schulischer Förderung. "Schulen nach Bern" ist ein angesehenes und erfolgreiches Programm für Kinder der Sekundarschule, aber es droht zwischen Tisch und Bank zu fallen. Trotz dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz wird, statt gemeinsam nach Lösungen zu suchen, gemeinsame Lösungen anzustreben, eben oft abgegrenzt, und entsprechend fallen solche Projekte in eine Lücke, die keiner schliessen will. Um solche Schnittstellen geht es.
Bei der Entwicklung des neuen Kinder- und Jugendförderungsgesetzes vor drei Jahren war klar: Der Bund soll auf eine Harmonisierung der Massnahmen hinwirken, er soll Empfehlungen zu Mindeststandards erarbeiten, und er soll Unterstützung leisten. Aber statt dem Miteinander dient das Kinder- und Jugendförderungsgesetz heute mehr der Abgrenzung. Wenn zu mehr die Verfassungsgrundlage fehlt, dann schaffen wir sie doch! Dann können wir richtig arbeiten.
2. Man befürchtet aus Wirtschaftskreisen mehr Kosten. Der Verfassungsartikel sei die Grundlage für eine ineffiziente Subventionierung. Mit Verlaub, ich erwarte von unseren Ökonomen schon etwas mehr intellektuelle Redlichkeit! Heute werden auf unterschiedlicher Ebene sehr viele Massnahmen umgesetzt, aber ohne Koordination, nicht aufeinander abgestimmt. Zum Teil laufen die Massnahmen sogar gegeneinander. Das ist ineffizient! Jeder wurstelt für sich. Das macht Kinder- und Jugendarbeit so kostentreibend und wenig effizient. Der Bund kann sehr wohl mithelfen, etwas Ordnung ins System zu bringen. Dazu muss er koordinieren und notfalls auch Mindeststandards setzen können. Ein Beispiel: Der Bund fährt recht erfolgreich ein Projekt zu Jugend und Medien. Es läuft im laufenden Jahr aus. Bereits jetzt ist aufgrund des Zwischenberichtes von 2013 klar, dass es mehr Kompetenzen für den Bund braucht. Der Bericht spricht von der Notwendigkeit eines umfassenden Jugendkommunikationsschutzes. Jugendschutz muss durch kommunikationsbezogene, gerätefunktionsbezogene und konsumentenbezogene Schutzziele erweitert werden. Es ist illusorisch zu meinen, jeder Kanton könne diesen Anforderungen allein gerecht werden. Dafür braucht es eine konsolidierte, gemeinsame Politik.
3. Man sieht das Subsidiaritätsprinzip gefährdet. Kinder- und Jugendarbeit sei primär Sache der Kantone und Gemeinden. Mit mehr Handlungsspielraum für den Bund und mit der Möglichkeit, in einem der gesellschaftspolitisch wichtigsten Bereiche, die es überhaupt geben kann, Mindeststandards zu setzen, wird die Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden bei Weitem nicht ausgehöhlt! Der Verfassungsartikel ist in der Vernehmlassung nicht nur von allen Fachorganisationen unterstützt worden, sondern auch vom Gemeindeverband und vom Städteverband. Selbst die Kantone haben die Wichtigkeit einer koordinierten und kohärenten Kinder- und Jugendpolitik in ihren Vernehmlassungsantworten hervorgehoben. Längst nicht alle Kantone sind dagegen.
Der Bericht des Bundesamtes für Sozialversicherungen vom November letzten Jahres zeigt, dass vieles im Fluss ist, vieles unkoordiniert ist und dass Handlungsbedarf besteht. Wenn man mehr machen will als blosse Konferenzen mit unverbindlichen Empfehlungen - wie die Nationale Konferenz Jugend und Gewalt, die demnächst zum dritten Mal stattfinden wird -, dann muss man dem Bund die Möglichkeit geben, mehr gemeinsam mit den Kantonen, Gemeinden und Institutionen zu machen.
Meine Damen und Herren, die Sie rein ordnungspolitische Bedenken geltend machen, bedenken Sie bitte auch: Eine gute Wirtschaft hängt von einer funktionierenden Gesellschaft ab. Wenn Ihnen unsere Kinder und Jugendlichen nicht egal sind, dann stimmen Sie dem Verfassungsartikel zu. Der Bund darf sich von dieser entscheidenden gesellschaftspolitischen Frage nicht dispensieren. Er darf sich nicht länger herausreden und alle jene im Stich lassen, die bereits heute viel in die Jugend- und Kinderförderung, in den Kinder- und Jugendschutz und in die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen in unserer Gesellschaft investieren. Der Bund muss hier, in der Kinder- und Jugendpolitik, strategisch handeln können - nicht nur in der Sozialpolitik oder in der Energiepolitik. Der Bund hat eine Mitverantwortung für unsere Gesellschaft.
Entsprechend bitte ich Sie namens der CVP/EVP-Fraktion, einzutreten und in der Detailberatung dann der Kommissionsmehrheit zu folgen.
Wasserfallen Christian · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo liberale radicale
Die Geschäftsnummer 07.402 lässt erahnen, wie alt dieses Geschäft bereits ist. Es ist eine sehr alte Vorlage, die vor uns liegt. Entsprechend ist sie nicht nur veraltet, sondern auch überholt. Warum? Wir haben mit dieser Vorlage eine Verfassungsbestimmung vor uns; der Anstoss dazu erfolgte, bevor das Kinder- und Jugendförderungsgesetz geschaffen wurde und in Kraft trat. Dieses Gesetz trat am 1. Januar 2013 in Kraft und bildet seither die Grundlage für die ganze Kinder- und Jugendförderungspolitik des Bundes inklusive der vielzitierten Koordination zwischen kommunalen, kantonalen und nationalen Akteuren. Man darf auch nicht vergessen, dass weder der Bundesrat noch die Kantone diese Verfassungsgrundlage wollen. Eine Mehrheit der Kantone ist gemäss Vernehmlassung nicht dafür, dass man diese Verfassungsgrundlage schafft, und der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Verfassungsartikel klipp und klar festgehalten, dass man darauf nicht eintreten solle.
Wenn angeblich der gesetzgeberische Handlungsbedarf ganz offensichtlich besteht, aber ausgerechnet die Kantone, Frau Amherd, keine einheitliche Stellungnahme abgeben, muss ich mich ehrlich gesagt fragen, wo denn genau der Handlungsbedarf besteht. In diesem Haus habe ich es nämlich noch nie erlebt, dass die Kantone Handlungsbedarf sehen, aber nicht für Eintreten plädieren. Das wäre für mich ein Novum.
Zur Kostenfolge: Es ist eben gerade nicht so, wie behauptet wird, dass es keine Kostenfolge hätte. Ich habe gesagt, dass das Kinder- und Jugendförderungsgesetz seit dem 1. Januar 2013 in Kraft ist. Was ist passiert? Man hat anfänglich 7 Millionen Franken ausgegeben, jetzt sind es über 10 Millionen, und wenn dann noch der Kinder- und Jugendschutz dazukommt, sind es 15 oder 20 Millionen Franken. Ich lege meine Hand ins Feuer: Da werden Sie keine Gegenargumente haben.
Ebenfalls klar ist - das ist eigentlich das Löbliche an dem, was meine Vorrednerin, die Initiantin, gesagt hat -: Es hat Programme gegeben, "Jugend und Gewalt", "Jugend und Medien". Aber wie sind diese Programme entstanden? Auf der Basis der vorhandenen Verfassungsgrundlage, auf der Basis des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes, das wir am 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt haben. Wo ist dann der Handlungsbedarf? Der Handlungsbedarf ist explizit nicht ausgewiesen. Deshalb sind auch die Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren absolut uneinheitlicher Meinung. Sie haben sogar darauf verzichtet, eine Empfehlung abzugeben, was diese Verfassungsgrundlage anbelangt. Der Bundesrat lehnt, wie gesagt, die Schaffung einer solchen Verfassungsgrundlage ab.
Ich möchte dann auch noch fragen - Frau Amherd, so, wie es aussieht, werden Sie mir auch noch eine Frage stellen -, wie genau Sie diese Verfassungsbestimmung auf Gesetzesebene umsetzen wollen. Es ist viel von "koordinieren" gesprochen worden; es ist viel gesagt worden, man brauche mehr Kompetenzen, aber nie ist ein konkretes Beispiel gebracht worden, was Sie genau machen wollen. Hier beschliessen wir einmal mehr eine Verfassungsbestimmung - dazu muss sich die ganze Bevölkerung äussern - auf Vorrat, ohne dass die Bevölkerung weiss, was getan werden soll.
Zum Schluss muss ich einfach wieder mal ein Plädoyer für die Eigenverantwortung halten; das will ich wirklich tun, denn Sie haben das Beispiel mit der Medienförderung gebracht. Die Eigenverantwortung, gerade im Bereich der Medienförderung, ist zentral. Es bringt nichts, wenn wir die ganze Problematik der Medienförderung im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes an die öffentliche Hand auslagern. Die Eltern sollen sich endlich einmal damit auseinandersetzen; dann sehen sie nämlich auch, was es heute gibt, und dann verstehen sie auch, was die Problematiken dabei sind. Diese Aufgabe darf gar nicht an den Staat abgegeben werden.
Aus diesen doch triftigen Gründen - dass man keine Verfassungsgrundlage auf Vorrat schafft, ohne genau zu wissen, wo Handlungsbedarf besteht - hat die FDP-Liberale Fraktion einstimmig beschlossen, nicht auf die Vorlage einzutreten.
Herzog Verena · Mit-F · Consiglio nazionale · Turgovia · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Ich denke, alle hier im Saal sind sich einig, dass wir zu den Jugendlichen und den Kindern Sorge tragen wollen. Ich gehe mit Ihnen einig: Diesen Verfassungsartikel braucht es wirklich nicht. Aber wie erklären Sie sich, dass es für das sehr gute Projekt "Schulen nach Bern" nun plötzlich einen Verfassungsartikel braucht? Weshalb sind die Gelder plötzlich nicht mehr vorhanden? Können Sie das erklären?
Wasserfallen Christian · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo liberale radicale
Bei diesem Beispiel geht es nicht um die Frage der fehlenden Verfassungsgrundlage, das ist von mir aus gesehen klar. Die Frage ist dann, was man genau finanzieren will und wie man es finanzieren will. Aber das ist erstens eine Auseinandersetzung, die wir in der Kommission führen, und zweitens ist es eine Frage in der jährlichen Budgetdebatte, nämlich die Frage, wie viel Geld an welche Projekte geht. Ich darf auch sagen: Wenn wir über Erasmus sprechen, wenn wir über Forschungsprojekte, Energieforschung usw. sprechen, dann stellt sich dort immer die Frage, wie viel Geld man dafür einsetzen will und wo wir das Geld hernehmen. Das ist absolut nichts Queres.
Amherd Viola · Mit-F · Consiglio nazionale · Vallese · Gruppo PPD-PEV
Ich habe viele Fragen, darf aber nur eine stellen. Sie haben mir auch eine Frage gestellt, aber ich darf sie nicht beantworten. Das ist schade, Sie hätten die Frage vorher stellen sollen. Aber gut, von den vielen Fragen, die ich habe, stelle ich jetzt noch eine. Sie haben gesagt, Sie sprächen in der Kommission Gelder für Projekte. Haben Sie in der Kommission schon Gelder für ausserschulische Projekte gesprochen? Ich nehme an, ja. Haben Sie auch Gelder für sogenannte schulische Projekte gesprochen? Genau hier liegt die Crux. "Schulen nach Bern" zum Beispiel wird von den Kantonen als ausserschulisches Projekt betrachtet, vom Bund als schulisches Projekt. Bei schulischen Projekten kann der Bund eben aufgrund einer fehlenden Gesetzesgrundlage keine Leistungen erbringen.
Wasserfallen Christian · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo liberale radicale
Ich will Ihnen eine ganz einfache Antwort geben, Frau Kollegin. (Zwischenruf Amherd: Eine richtige, nicht eine einfache!) Ihre Frage zum Projekt "Schulen nach Bern" ist ein Steilpass für mich. Ich war viereinhalb Jahre Präsident der Jungfreisinnigen der Stadt Bern, hier in der Stadt. Was haben wir damals gemacht? Aus privater Initiative, Frau Kollegin, haben wir alle Parteien in der Stadt Bern zusammengenommen und sie aufgefordert, uns anzurufen, wenn es Podien oder Diskussionen im Stadtparlament gibt, und ihnen gesagt, dass wir dann von den Jungparteien aus diese Debatten gerne mit den Jugendlichen in den Klassen führen würden. Wir haben das damals nicht "Schulen nach Bern" genannt, sondern "Arena in Schulen". Das war das Projekt, das wir gemacht haben, hundertprozentig in Eigenregie, in Selbstverantwortung. Und das entspricht genau dem Wort "Gemeinsinn", das die FDP jetzt im Wahlkampf vertritt. Gemeinsinn bedeutet, dass man gemeinsam für ein Projekt kämpft und dass man Selbstverantwortung übernimmt. Solche Dinge kann man eben sehr gut in Privatinitiative umsetzen.
Quadranti Rosmarie · Mit-F · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo BD
An den Anfang gestellt sei: Die BDP-Fraktion begrüsst die neue Verfassungsgrundlage mehrheitlich. Es gab auch bei uns eine grosse Diskussion. Es ging genau um die Frage: Gehört das in die Verfassung, oder gehört das nicht in die Verfassung? Eigentlich stehen wir als BDP hinter einer schlanken Verfassung, aber wir müssen auch sehen, dass sie so schlank nicht mehr ist. Der Mehrheit der Fraktion war es jetzt wichtig, auch darauf zu schauen, was in unserem Parteiprogramm steht.
Die Präzisierung ist für die Mehrheit unserer Fraktion sinnvoll, weil sie eine Kann-Formulierung ist und weil sie das Subsidiaritätsprinzip einhält. Das ist sicher auch der Grund, weshalb Städte und Gemeinden diese Präzisierung unterstützen. Sie sind es ja, die hauptsächlich die Verantwortung tragen respektive an der Basis die Arbeit für Kinder und Jugendliche machen. Die Präzisierung schränkt den Föderalismus nicht wirklich ein. Mit der Kann-Formulierung ist eine moderate Formulierung gefunden. Sie ist in unserem föderalistischen Land die Antwort, die einen gangbaren Weg aufzeigt, auch auf Verfassungsstufe. Wir alle wissen es: Föderalismus hat viele Vorteile, aber er beinhaltet bezüglich Koordination, Übersicht und Chancengerechtigkeit auch Herausforderungen.
Die Formulierung, wie sie vorliegt, gibt dem Bund den Ermessensspielraum, ob, wann und zu welchen Themen er den Kantonen Vorgaben machen soll. Die Kantonsautonomie und vor allem die Autonomie der Städte und Gemeinden lassen Eigeninitiative in hohem Masse zu. Diese Festlegung von Grundsätzen unterstützen auch die Städte und Gemeinden: Grundsätze geben einen Rahmen vor, in dem Eigeninitiative aber nach wie vor stark gefordert ist.
Auch die Kantone heben aber die Wichtigkeit einer koordinierten und kohärenten Kinder- und Jugendpolitik hervor. Es kommt ja nicht von ungefähr, dass die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände sich mit einem Schreiben direkt an uns gewandt hat. Sie fasst zusammen, dass man mit der Präzisierung drei gleichwertige Pfeiler habe und sich darauf abstützen könne, nämlich Förderung, Schutz und Mitwirkung. Es geht immer darum, dass die Kinder und Jugendlichen stark werden, damit sie eigenverantwortlich handeln können.
Deshalb unterstützt die BDP-Fraktion mehrheitlich die Präzisierung von Artikel 67 Absätze 1 und 1bis und lehnt den Antrag der Minderheit Müri ab. Für die ganze BDP-Fraktion ist es wichtig, dass in der Schweiz die Forderung nach Chancengerechtigkeit für Kinder und Jugendliche unterstützt wird. Wir konnten uns nur nicht einigen, ob diese Forderung in die Verfassung gehört.
Pieren Nadja · Mit-F · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Die SVP-Fraktion unterstützt den Antrag auf Nichteintreten und wird somit der Minderheit Müri zustimmen. Die Förderung von Kindern und Jugendlichen ist Sache der Kantone und Gemeinden. Die Nachfrage nach staatlichen Kinder- und Jugendförderungsangeboten ist in ländlichen Kantonen oder Gemeinden grundlegend anders als in Städten. Angebote zur Förderung von Kindern und Jugendlichen sollen in den Kantonen und Gemeinden definiert und nicht zentralistisch vom Bund gesteuert werden.
In diesem Bereich den Föderalismus zu schwächen macht nicht Sinn und ist nicht nachfrageorientiert. Ein Eingriff in die Kompetenzen der Kantone und Gemeinden ist unnötig. Auch würden für die Kantone und Gemeinden nichtabsehbare Kosten anfallen. Denn wie genau wird der Bund den Artikel umsetzen, und was genau würde er von den Kantonen und Gemeinden verlangen? Das ist unklar. Die Bandbreite von Angeboten in der Kinder- und Jugendförderung ist gross. Wofür würde sich der Bund entscheiden? Ist es die staatliche Forderung nach Jugendtreffs, nach Ferien- oder Kursangeboten oder staatlichen Lehrlingsvertretungen, für staatlichen Jugendarbeitsschutz oder für staatliche Gesprächsangebote mit Fachpersonen oder staatlich geforderte Mindestarbeitspensen für Fachpersonen, welche in den Gemeinden zur Förderung von Kindern und Jugendlichen zur Verfügung stehen müssen, ungeachtet der Nachfrage? Dies sind nur einige Beispiele, die zeigen, wie der Artikel umgesetzt werden könnte und welche enormen Kosten er bei den Kantonen und Gemeinden verursachen würde.
Die SVP-Fraktion lehnt die Verfassungsgrundlage für ein Bundesgesetz über die Kinder- und Jugendförderung sowie über den Kinder- und Jugendschutz ab, weil es ein Eingriff in die Kompetenzen der Kantone und Gemeinden ist und für diese erhebliche finanzielle Auswirkungen mit sich bringen wird.
Weibel Thomas · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo verde liberale
Mit dem vorliegenden Verfassungsartikel würden Bund und Kantone zu einer aktiven Kinder- und Jugendpolitik verpflichtet. Zusätzlich erhielte der Bund die Möglichkeit, über den reinen Informations- und Erfahrungsaustausch hinaus eine koordinierende Funktion in der Kinder- und Jugendpolitik wahrzunehmen. In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Massnahmen ergriffen, um die Kantone bei der Weiterentwicklung ihrer Kinder- und Jugendpolitik zu unterstützen und den Informationsaustausch zwischen den verschiedenen staatlichen Ebenen zu verbessern. Die Umsetzung dieser Massnahmen ist noch nicht abgeschlossen, eine Evaluation liegt auch noch nicht vor. Es ist heute deshalb nicht möglich abzuschätzen, ob und in welchen Bereichen tatsächlich ein weiter gehender Koordinations- und Handlungsbedarf besteht und ob der Bund die Möglichkeit haben sollte, steuernd einzugreifen.
In der Vernehmlassung wurde die vorgeschlagene Verfassungsbestimmung unterschiedlich beurteilt. Die Mehrheit der Kantone lehnt sie ab. Die unterschiedlichen Ansichten und Konfliktlinien in den Vernehmlassungsantworten beziehen sich hauptsächlich auf die Kompetenzordnung zwischen Bund und Kantonen, den Föderalismus und die mögliche Einführung von Mindeststandards. Die Bedeutung einer koordinierten und kohärenten Kinder- und Jugendpolitik wird nicht bestritten und die bundesrätliche Strategie zur Kinder- und Jugendpolitik von Förderung, Schutz und Mitwirkung mit grosser Mehrheit unterstützt.
Der vom Bundesrat in der Zwischenzeit vorgelegte Bericht zum aktuellen Stand der Kinder- und Jugendpolitik zeigt die geltende Kompetenzordnung zwischen Bund und Kantonen an Praxisbeispielen zu den drei bundesrätlichen Zielen der Kinder- und Jugendpolitik - Förderung, Schutz und Mitwirkung - auf. Aus diesen Ausführungen ist ersichtlich, dass Bund, Kantone und Gemeinden eine Vielzahl von Massnahmen für Kinder und Jugendliche bereits umsetzen. Zu Teilbereichen, wie beispielsweise den Fremdplatzierungen von Kindern und Jugendlichen, werden Tools entwickelt, welche die Datenlücken schliessen werden. Es zeigt sich auch, dass ein systematischer Informationsaustausch zwischen Bund und Kantonen sowie die Etablierung der Zusammenarbeit der Bundesstellen im Bereich der Kinder- und Jugendpolitik aktuell im Aufbau begriffen sind. Die elektronische Plattform, die bis Ende 2015 online gehen wird, wird hierzu einen wichtigen Beitrag leisten.
Die föderalistische Struktur der Schweiz führt zudem zu einem sehr heterogenen Gesamtbild. Die Zugangsmöglichkeit betreffend Leistungen für Kinder und Jugendliche sowie die Verfügbarkeit dieser Leistungen variieren sehr stark. Andererseits trägt namentlich die schweizweite Professionalisierung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden zu einer Verbesserung der Unterstützungsqualität bei. Der Bund und die Kantone evaluieren in den nächsten Jahren viele der getroffenen Massnahmen. Deshalb sind dazu noch keine vertieften Aussagen möglich.
Der Handlungsbedarf für eine aktivere und verstärkte Rolle des Bundes in der Kinder- und Jugendpolitik ist aus unserer Sicht nicht ausgewiesen. Mit dem erst Anfang 2013 in Kraft getretenen Bundesgesetz über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und der Lancierung von entsprechenden Programmen haben Bundesrat und Parlament auf neue Bedürfnisse und Forderungen bereits reagiert. Das Subsidiaritätsprinzip hat sich in der Kinder- und Jugendpolitik wie in anderen Politikbereichen bewährt. Kantone und Gemeinden befinden sich näher am Geschehen und wissen deshalb in vielen Fällen besser als der Bund, wie einem allfälligen Missstand beizukommen ist. Der Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden wurde in den letzten Jahren klar gestärkt. Mit der vorgeschlagenen Verfassungsänderung wäre jedoch zu erwarten, dass die zielgerichteten föderalen Lösungen zunehmend durch zentralistische Regulierungen ersetzt würden.
Wir Grünliberalen setzen auf den Dialog zwischen Bund und Kantonen. Die Ergebnisse sind pragmatisch, nahe an den Bedürfnissen und sehr effizient. In der Kommission besteht übrigens Konsens, nicht weiter zu gehen, als notwendig ist. Man will sich Zeit lassen, man will die aktuellen Aktivitäten weiterentwickeln, man will den Kantonen Zeit geben, sich zu engagieren. Wenn der Verfassungsartikel eingeführt wird, bedeutet das aber auch, dass ein Bundesgesetz erst dann ein Thema sein wird, wenn die Kantone grossmehrheitlich einverstanden sein werden. Es soll also ein Verfassungsartikel auf Vorrat geschaffen werden. Das unterstützen wir Grünliberalen nicht.
Wir treten nicht auf die Vorlage ein und unterstützen die entsprechende Minderheit.
Graf Maya · Mit-F · Consiglio nazionale · Basilea-Campagna · Gruppo dei Verdi
Die grüne Fraktion beantragt Ihnen, auf den vorliegenden Bundesbeschluss einzutreten und der Änderung von Artikel 67 der Bundesverfassung zuzustimmen. Die Ergänzung des heute bestehenden Bundesverfassungsartikels, der die Förderung von Kindern und Jugendlichen vorsieht, um die Bereiche des Kinder- und Jugendschutzes und vor allem um den Bereich der Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen in Politik und Gesellschaft ist wichtig. Sie ist eine notwendige Rahmenbedingung für eine kohärente, koordinierte und zukunftsgerichtete Kinder- und Jugendpolitik der Schweiz. Damit kann die Schweiz nämlich auch endlich ihren Verpflichtungen aufgrund der Uno-Kinderrechtskonvention, die sie mit der Ratifizierung im Jahr 1997 eingegangen ist, gerecht werden.
Die Ergänzung ist wichtig, denn dabei bleiben die Kantone und die Gemeinden und die vielen nichtstaatlichen Organisationen und privaten Anbieter, die heute und auch morgen diese wichtigen Aufgaben im Kinder- und Jugendbereich übernehmen, die Hauptakteure. Das soll sich nicht ändern. Die angestrebte Verfassungsänderung soll aber eine stärkere Koordination der vielen bestehenden Massnahmen möglich machen, wie zum Beispiel in den Bereichen des zivilrechtlichen Kinderschutzes, des Jugendstrafrechts und der übrigen Jugendhilfe auf Bundesebene. Viele andere Beispiele haben wir bereits gehört.
Die heutigen Gesetze und Mechanismen der Kinder- und Jugendförderung lassen zudem wichtige Themen wie Partizipation, Gesundheit und Bildung aussen vor. Es ist bewiesen, dass die Koordination der vielen bestehenden Angebote mangelhaft ist. Dies stellt zum Beispiel auch das Netzwerk Kinderrechte Schweiz fest, dem über vierzig Nichtregierungsorganisationen wie Terre des Hommes, Pro Juventute, Pfadibewegung Schweiz usw. angehören. Sie setzen sich seit vielen Jahren für die Umsetzung der Kinderrechtskonvention ein.
Es ist aber auch die Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen, die uns mitteilt, dass sie diese Verfassungsänderung als notwendigen Schritt für eine vorausschauende Entwicklung der Rahmenbedingungen der schweizerischen Kinder- und Jugendpolitik ansieht. Der Bundesrat hat in seinem Bericht 2007 zwar eine Strategie für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik angeregt und wichtige Impulse gegeben; das ist wichtig. Doch diese Strategie unterstützt nur einen Teilbereich der Kinder- und Jugendpolitik, erreicht aber andere und damit eng verbundene Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe nur ungenügend.
Zudem ist festzuhalten, dass das am 1. Januar 2013 in Kraft getretene Kinder- und Jugendförderungsgesetz - es wurde bereits erwähnt - zwar die ausserschulische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen fördert und regelt und die Grundlagen für die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure in der Kinder- und Jugendpolitik vorgibt, aber eben auch nur in einem Teilbereich. Die meisten Kompetenzen liegen nämlich nach wie vor bei den Kantonen, und es gibt in diesem Gesetz keine verbindliche Bestimmung für eine vertikale Koordination zwischen Bund und Kantonen. Auf gleichwertigen und ausreichenden Schutz, auf Förderung und Partizipation für Kinder und Jugendliche über die Kantonsgrenzen hinweg hat der Bund nämlich keinen Einfluss. Das sollte sich mit dieser Bestimmung in der Bundesverfassung eben ändern.
Noch ein Wort zum Uno-Kinderrechtsausschuss: Die Empfehlungen dieses Kinderrechtsausschusses zeigen alle fünf Jahre Handlungsbedarf bei den Kinderrechten in der Schweiz auf. Eine systematische Umsetzung der Empfehlungen inklusive Definition der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen fand bis heute nicht statt, und es sind immerhin 18 Jahre vergangen, seit wir die Uno-Kinderrechtskonvention ratifiziert haben. Der Bundesrat, die Kantone und viele nichtstaatliche Organisationen sind mit dem Ablauf und dem Umsetzungsprozess unzufrieden. Daher haben sie auch in ihrer ganz grossen Mehrheit eine Verfassungsgrundlage gefordert.
Der Handlungsbedarf ist also gegeben. Schaffen wir diese Verfassungsgrundlage. Es geht nicht um eine Zentralisierung, sondern darum, dass wir die Koordination und die Schweizer Kinder- und Jugendpolitik stärken und endlich vorantreiben. Es geht um das Subsidiaritätsprinzip. Daher ist es eine Kann-Formulierung.
Noch einmal: Die Schweiz sollte sich durch eine starke föderale und basisorientierte, aber gutabgestimmte und im ganzen Land gleichwertige Kinder- und Jugendförderung und einen hohen Kinder- und Jugendschutz auszeichnen. Daher bitte ich Sie im Namen der grünen Fraktion, unbedingt einzutreten, bei Artikel 67 Absatz 1bis der Mehrheit zu folgen und die Partizipation der Kinder und Jugendlichen in Politik und Gesellschaft ebenfalls in unserer Bundesverfassung zu verankern.
Munz Martina · Mit-F · Consiglio nazionale · Sciaffusa · Gruppo socialista
Um es vorwegzunehmen: Die SP-Fraktion begrüsst die Vorlage. Wir werden die Vorlage zur parlamentarischen Initiative unterstützen und lehnen den Nichteintretensantrag ab.
Noch gibt es in der Schweiz keine allgemeinverbindlichen Grundsätze für Schutz, Förderung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen. Bis heute kann der Bund weder qualitative Standards noch Mindestvorgaben zuhanden der Kantone formulieren. In Zukunft soll der Bund seine Rolle im Sinne einer Querschnittfunktion wahrnehmen und im Bereich der Kinder- und Jugendpolitik unterstützend oder sogar federführend tätig werden.
1997 ratifizierte die Schweiz die UN-Kinderrechtskonvention. Darin werden allen Kindern die gleichen Rechte garantiert. Die föderalistische Ausgestaltung des Kinderschutzes in der Schweiz führt aber dazu, dass es heute vom Wohnort abhängt, in welchem Ausmass Kinder oder Jugendliche Schutz und Förderung erfahren. Die Zugangsmöglichkeiten und die Verfügbarkeit von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in den Kantonen variieren zu stark. Das widerspricht dem Gebot der Chancengleichheit. Es braucht deshalb eine Gesamtstrategie, die es dem Bund ermöglicht, für Gleichbehandlung und Fairness zu sorgen. Zudem fehlt heute eine gute Koordination der Angebote. Mit der Vorlage wird dafür die Basis geschaffen. Damit können Doppelspurigkeiten und ineffiziente Vorgehensweisen vermieden werden.
Die Ergänzung mit dem Begriff "Mitwirkung" ist für uns wichtig. Kinder und Jugendliche sind eigenständige Rechtssubjekte in Bezug auf ihre Lebenssituation. Sie haben ein Recht auf Mitsprache. Dieses umfasst die individuellen Rechte wie Anhörung im Scheidungsverfahren der Eltern sowie kollektive Rechte wie die Mitwirkung bei Entscheidungen, von denen Kinder und Jugendliche direkt betroffen sind, zum Beispiel in der Schule oder in der Gemeinde. Jedes Kind und jeder Jugendliche würde so besser einbezogen und wäre ein aktiver Teil der Gemeinschaft. Das ist eine wichtige Voraussetzung für ein verantwortungsbewusstes Leben als künftige Staatsbürgerin und als künftiger Staatsbürger.
Ein regelmässiges Monitoring und ein verbindlicher Austausch zwischen Bund und Kantonen würden einen wertvollen Beitrag zur konsequenten Umsetzung der Kinderrechte leisten. Dies ist erst mit dieser Verfassungsgrundlage möglich.
Bund, Kantone, Städte und Gemeinden haben heute bereits eine Vielzahl von guten und notwendigen Massnahmen im Interesse von Kindern und Jugendlichen umgesetzt. Das anerkennen wir, und dieses Engagement soll keinesfalls geschmälert werden. Es geht nicht um einen Eingriff in die Hoheit der Kantone, auch nicht um eine Bevormundung, sondern um eine gezielte Unterstützung. Kantone und Gemeinden behalten auch mit dieser Verfassungsbestimmung immer noch grosse Freiräume, um eine aktive Kinder- und Jugendpolitik umzusetzen. Kantone und Gemeinden sind und bleiben die Hauptzuständigen, und das ist auch richtig so, denn sie kennen die Gegebenheiten vor Ort am besten.
Die SP-Fraktion bittet Sie zugunsten der Kinder und Jugendlichen, auf die Vorlage einzutreten und dem Entwurf zuzustimmen.
Berset Alain · BR-M · Consiglio federale · Friburgo
Cet article constitutionnel a pour but de donner à la Confédération la possibilité de fixer des principes en matière d'encouragement, de protection et de participation des enfants et des jeunes. Cet article permettrait de fonder une action de la Confédération qui soit nettement plus actif qu'aujourd'hui. Ce projet d'article constitutionnel a été mis en consultation - cela a été dit à plusieurs reprises dans le débat -, et on pourrait résumer le résultat de la procédure de consultation en disant qu'une courte majorité des cantons rejette cette modification tandis que la majorité des partis l'accepte.
Dans ce débat, il faut soutenir et souligner que l'importance de développer une politique coordonnée et cohérente pour l'enfance et la jeunesse n'est contestée par personne et que la stratégie du Conseil fédéral dans ce domaine recueille un large soutien. Par contre, la question de la répartition des compétences, la question du pilotage par la Confédération et les questions financières sont, elles, très controversées. En tenant compte de cette situation, mais aussi du fait que si l'on engage ou souhaite engager une révision constitutionnelle sur un tel sujet, nous savons qu'il faut bénéficier d'un large soutien. Si, dès le départ, nous sentons que ces questions sont controversées, alors ce n'est pas le meilleur service à leur rendre que de les pousser beaucoup plus loin. C'est ce qui a convaincu le Conseil fédéral de proposer de ne pas entrer en matière et ainsi de suivre la proposition de la minorité Müri.
Je profite néanmoins de ce débat pour vous transmettre quelques informations sur la situation. Vous savez qu'en 2008, le Conseil fédéral a fixé sa nouvelle stratégie de politique de l'enfance et de la jeunesse pour réellement agir dans ce domaine.
Des ressources financières et supplémentaires ont été dégagées. Ainsi, je mentionnerai la loi sur l'encouragement de l'enfance et de la jeunesse, les deux programmes de protection de la jeunesse - "Jeunes et médias" et "Jeunes et violence" - et d'autres mesures qui sont en cours de réalisation, notamment l'élaboration d'une plate-forme d'échanges en collaboration avec les cantons, qui sera mise sur pied au début 2016.
Je souligne aussi l'importance qu'ont prise les accords contractuels passés avec les cantons et fondés sur la loi sur l'encouragement de l'enfance et de la jeunesse. Dans le cadre de ce débat, les cantons se sont montrés très intéressés à l'utilisation de cet outil. Pour la période 2014-2016, les cantons de Berne, de Bâle-Campagne, d'Uri et du Valais ont conclu des accords avec l'Office fédéral des assurances sociales. Au cours de l'automne 2014, des contrats ont été négociés pour la période 2015-2017 avec les cantons de Neuchâtel, de Fribourg, de Vaud et de Schwytz. D'autres cantons ont déjà manifesté leur intérêt à déposer une demande cette année pour la période 2016-2018. Nous recevons aussi déjà quelques esquisses de projet.
Ce qu'il faut retenir, c'est que cette voie est appréciée et soutenue par les cantons, qu'elle nous permet de déployer des activités importantes, qu'elle est en train de se développer et qu'elle est également soutenue fortement par le Conseil fédéral. Il nous semble nécessaire, et je l'avais déjà dit en commission, de poursuivre d'abord sur cette voie, de continuer ce travail par l'intermédiaire de contrats et d'accords avec les cantons, ce qui nous permettra, de manière très pragmatique, de développer une politique cohérente et coordonnée de la jeunesse. Mais pour l'instant, il ne nous paraît pas opportun de modifier la Constitution, vu le manque de soutien de la part des cantons directement concernés.
C'est la raison pour laquelle je vous invite, au nom du Conseil fédéral, à ne pas entrer en matière sur ce projet.
Votazione
Le président (Rossini Stéphane, président): Nous votons sur la proposition de non-entrée en matière de la minorité Müri.
Abstimmung - Vote
Für Eintreten ... 90 Stimmen
Dagegen ... 85 Stimmen
(4 Enthaltungen)
Rossini Stéphane · P-M · Consiglio nazionale · Vallese · Gruppo socialista
Bundesbeschluss über die Kinder- und Jugendpolitik
Arrêté fédéral sur la politique de l'enfance et de la jeunesse
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung
Antrag der Kommission: BBl
Titre et préambule, ch. I introduction
Proposition de la commission: FF
Angenommen - Adopté
Art. 67 Abs. 1, 1bis
Antrag der Kommission: BBl
Art. 67 al. 1, 1bis
Proposition de la commission: FF
Müri Felix · Mit-M · Consiglio nazionale · Lucerna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro
Die Minderheit möchte Artikel 67 Absatz 1bis gerne streichen. Dieser Absatz 1bis beginnt mit den Worten: "Der Bund kann Grundsätze festlegen ..." Das liebe Wort "kann" heisst so viel wie "sollte", "vielleicht", "doch eher nicht", "weiss nicht". So viel zum lieben Wort "kann".
Absatz 1bis lautet: "Der Bund kann Grundsätze festlegen über die Förderung und den Schutz von Kindern und Jugendlichen und deren Mitwirkung in Politik und Gesellschaft." Diesen Satz braucht es nicht, der Bund sollte die Kantone und die Gemeinden einbeziehen. Es darf nicht einfach von oben herab befohlen werden. Sie haben vorher immer argumentiert, wie wichtig es sei, dass Bund, Kantone und Gemeinden mit einbezogen würden; hier möchten Sie die Gemeinden und Kantone aber ganz klar streichen lassen. Ich bitte Sie also, meinem Streichungsantrag stattzugeben. So bleibt Absatz 1: "Bund und Kantone verfolgen eine aktive Kinder- und Jugendpolitik." Das wäre richtig, so würden Bund, Kantone und Gemeinden mit einbezogen.
Deshalb bitte ich Sie: Absatz 1bis bitte streichen!
Munz Martina · Mit-F · Consiglio nazionale · Sciaffusa · Gruppo socialista
Ich bitte Sie, bei der Mehrheit zu bleiben. Die SP-Fraktion erachtet es als wichtig und notwendig, dass der Bund Grundsätze festlegen kann. Um gemeinsame Standards einführen zu können, braucht es gewisse verbindliche Vorgaben des Bundes.
Am Beispiel Medienschutz kann das gut veranschaulicht werden. Die Nutzung der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien ist für Kinder und Jugendliche selbstverständlich geworden. Die neuen Medien bringen Chancen mit sich, aber auch Gefahren, vor welchen die Kinder und Jugendlichen geschützt werden müssen.
Im Bereich des Kinder- und Jugendmedienschutzes setzt das heutige System der Unterhaltungsmedien bei Filmen und Computerspielen hauptsächlich auf die Branchenselbstkontrolle. Zuständig für rechtliche Vorgaben sind die Kantone. Es existiert heute auch keine Verfassungsgrundlage für die Schaffung einer nationalen Regulierungsstelle für den Jugendmedienschutz oder eines nationalen Kompetenzzentrums für elektronische Medien. Und das ist in unserer schnelllebigen, globalen Internet-Gesellschaft nicht mehr zeitgemäss. Die heutige Regelung scheint mir etwa so absurd, wie wenn jeder Kanton noch seine eigene Münzhoheit hätte. Es gibt gewisse Dinge, bei welchen es trotz Föderalismus eine nationale Zuständigkeit braucht und die kantonale Zuständigkeit schlicht nicht praktikabel ist. Wie nur soll der Verkauf oder das Herunterladen von Computerspielen mit kantonalen Altersgrenzen geregelt und kontrolliert werden? Das ist ein Ding der Unmöglichkeit!
Unbestritten ist, dass bei elektronischen Medien ein grosser Handlungsbedarf bezüglich Kinder- und Jugendschutz besteht. Mit der Streichung von Artikel 67 Absatz 1bis wird genau ein solcher Schutz verhindert.
Ich bitte Sie: Lehnen Sie den Streichungsantrag der Minderheit ab, und tragen Sie damit zu einem wirksamen nationalen Kinder- und Jugendschutz bei!
Amherd Viola · Mit-F · Consiglio nazionale · Vallese · Gruppo PPD-PEV
Ich bitte Sie, bei Artikel 67 Absatz 1bis der Mehrheit zuzustimmen. Dieser Absatz ist für eine wirkungsvolle Kinder- und Jugendpolitik wichtig. Im heute bestehenden Absatz 1 ist nur von Förderungs- und Schutzbedürfnissen die Rede. Die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen ist mit keiner Silbe erwähnt. Für eine echte Kinder- und Jugendpolitik sind aber alle drei Pfeiler - Förderung, Schutz und Mitwirkung - im gleichen Masse notwendig. Aus gesellschaftspolitischer Sicht ist die Möglichkeit der Partizipation von Kindern und Jugendlichen unentbehrlich. Sollen aus Kindern mündige Bürger werden, die ihre Verantwortung in Staat und Gesellschaft übernehmen, müssen sie darauf vorbereitet werden. Es nützt nichts, über die scheinbare Politikverdrossenheit der jungen Menschen zu diskutieren und die Stimmabstinenz grosser Bevölkerungsteile zu bedauern. Die Jugendlichen müssen bereits früh die Möglichkeit haben mitzuwirken, und dabei müssen sie sehen, dass ihr Einsatz und ihre Meinung zählen.
Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.
Rossini Stéphane · P-M · Consiglio nazionale · Vallese · Gruppo socialista
Le président (Rossini Stéphane, président): Monsieur le conseiller fédéral Berset renonce à prendre la parole.
Reynard Mathias · Mit-M · Consiglio nazionale · Vallese · Gruppo socialista
Comme notre conseil a décidé d'entrer en matière sur ce projet, il semble cohérent d'inscrire des éléments concrets dans cette modification constitutionnelle. Sans l'alinéa 1bis, nous nous contenterions d'ancrer le principe d'une "politique active de l'enfance et de la jeunesse", sans permettre à la Confédération de jouer justement ce rôle de coordination.
La majorité de la commission vous recommande donc d'inscrire l'alinéa 1bis dans la Constitution.
Votazione
Abs. 1bis - Al. 1bis
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 88 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 86 Stimmen
(1 Enthaltung)
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
Rossini Stéphane · P-M · Consiglio nazionale · Vallese · Gruppo socialista
Ziff. II
Antrag der Kommission: BBl
Ch. II
Proposition de la commission: FF
Angenommen - Adopté
Votazione
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 88 Stimmen
Dagegen ... 87 Stimmen
(3 Enthaltungen)