08.3528

Rinvio dell'entrata in vigore della LAEl

Killer Hans · Mit-M · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Wir haben vor ziemlich genau zwei Jahren mit unserer Motion die Sistierung des Inkrafttretens des Stromversorgungsgesetzes beantragt; dies im Umfeld von sich nach der erfolgten Teilliberalisierung scheinbar unkontrolliert entwickelnden Strompreisen. Das Parlament forderte zu jenem Zeitpunkt vom Bundesrat in seltener Einigkeit, es seien Korrekturen an den Grundlagen der Elektrizitätspreisbasis vorzunehmen. Unsere Motion hat diese Absichten unterstützt. Wir haben von einem klassischen Fehlstart in das Zeitalter der Strommarktöffnung gesprochen, davon, dass im Strombereich für Grosskunden kein Markt existiere und dass für Konsumenten ausser massiven Kostensteigerungen nichts zu spüren sei. Wir haben damals reklamiert, dass die Voraussetzungen für die Inkraftsetzung des Stromversorgungsgesetzes nicht gegeben seien, weil die Kontrollbehörden noch nicht genügend dotiert seien und damit die Rahmenbedingungen des Systems noch fehlten. Wir glauben auch kaum, dass das Stromversorgungsgesetz eine Mehrheit gefunden hätte, wenn sich die Verteuerung des Strompreises bereits damals abgezeichnet hätte oder wenn man von einer solchen Verteuerung hätte ausgehen müssen.

Der Bundesrat hat nun mit einer Änderung der Stromversorgungsverordnung bewirkt, dass die Erhöhung der Strompreise um sage und schreibe bis zu 40 Prozent reduziert wird. Dies allein zeigt doch eigentlich, dass das System zum vorgesehenen Zeitpunkt der Einführung nicht ausgereift war. Die Mitglieder unserer Fraktion haben bereits bei der Beratung des Stromversorgungsgesetzes vor Preiserhöhungen gemahnt. Von SVP-Seite wurden Bedenken bezüglich preistreibender Entwicklungen angemeldet.

Nun sind seither auch sehr ernstzunehmende Klagen von Grossbezügern laut geworden, und die Gerichte hatten sich mit solchen Reklamationen wegen Preisaufschlägen zu befassen. Die Situation hat sich noch nicht endgültig beruhigt, zu viel muss sich im Bereich der Strompreissystematik noch beweisen. Zu unsicher sind die Entwicklungen im Netzbereich, bei den Systemdienstleistungen und bei den Produktionskosten. Zwar sind seit der Einreichung der Motion zwei Jahre vergangen, und auch die ablehnende Antwort des Bundesrates liegt bereits eineinhalb Jahre zurück. Aber die Strommarktöffnung ist immer noch eine Baustelle.

Wir bitten Sie aus diesen Gründen, unsere Motion anzunehmen.

Leuenberger Moritz · VPBR-M · Consiglio federale · Zurigo

Es ist vorher schon ein Vorstoss zur Diskussion gestanden, der praktisch dasselbe verlangt, sodass ich jetzt nicht recht weiss, ob ich alles nochmals sagen soll oder nicht. Für den Fall, dass Sie es noch im Kopf haben, würde ich darauf verzichten und nur ganz kurz sagen: Das Stromversorgungsgesetz regelt eben auch die Sicherheit, und das kostet. Die Strompreise gehen in der ganzen Welt herauf. Alle anderen Staaten, die auch liberalisierten, hatten enorme Startschwierigkeiten. Wir hatten auch Startschwierigkeiten - das ist ganz klar -, wir haben sie heute noch; ich muss das zugeben. Die Folgen sind aber doch nicht gerade so dramatisch, wie dies in unseren Nachbarländern der Fall gewesen ist. Ich kann mir nicht vorstellen, wie man jetzt von einem Tag auf den anderen diesen eingeleiteten Prozess einfach wieder stoppen sollte. Man müsste ja auch wieder neu regulieren, um zum vorherigen Zustand zurückzukommen. Dieser wurde - wie ich auch gesagt habe - vom Bundesgericht, gestützt auf gesetzliche Grundlagen, zum Anlass einer Liberalisierung genommen.

Votazione

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 48 Stimmen

Dagegen ... 97 Stimmen