14.086

Convenzione di Minamata sul mercurio. Approvazione

Girod Bastien · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dei Verdi

Bei diesem Übereinkommen geht es um Quecksilber. Zuerst zum Problem: Quecksilber ist bei Raumtemperatur flüssig und wird in vielen industriellen Anwendungen verwendet, in der Chemie, im Pflanzenschutz, für Messgeräte oder im kleingewerblichen Goldabbau. Quecksilber kann sich über Luft und Wasser in der Umwelt anreichern und dann über Mikroorganismen in die Nahrungsmittelkette gelangen und damit auch in den menschlichen Körper. Das ist das Problem, das angegangen werden soll. Quecksilber ist nämlich hochgiftig, wobei bereits geringe Mengen zum Tod oder zu neurologischen Störungen führen können.

Der Name des Übereinkommens geht auf den Ort eines Unfalls in Japan zurück. Dort hat ein Chemieunternehmen über Jahre Prozessabwasser, das mit Quecksilber belastet war, in die Umwelt entlassen. Davon wurden rund 65 000 Menschen geschädigt, 3000 Menschen sind gestorben.

Zur Situation in der Schweiz: Hier gibt es eigentlich keine nennenswerten Quecksilberemissionen. Dennoch ist die Schweizer Bevölkerung davon betroffen, nämlich über die Nahrung, beim Verzehr von Fisch; doch auch auf Auslandreisen ist sie potenziell von Quecksilberemissionen betroffen.

Zum Inhalt des Übereinkommens: Der Inhalt umfasst den klassischen Umweltschutz. Wenn es technisch möglich, wirtschaftlich verträglich und gesellschaftlich akzeptiert ist, sollen Alternativen zum Quecksilber verwendet werden. Das Übereinkommen beinhaltet ein Verbot von neuen Quecksilberminen und befristet die Ausbeutung bestehender Minen; es beinhaltet eine Beschränkung des internationalen Handels mit Quecksilber. Es beinhaltet ein Verbot von Produkten, die quecksilberhaltig sind, oder von gewissen Prozessen, wenn eine Alternative besteht, die kein Quecksilber verwendet. Es beinhaltet auch eine Verpflichtung, bei neuen Anlagen Massnahmen zu ergreifen, damit dort die beste Technologie, die erhältlich ist, verwendet wird, während auch bei bestehenden Anlagen Massnahmen ergriffen werden sollen.

Das Ganze wird begleitet mit einem Monitoring und einer Finanzierung, die eigentlich die Umsetzung dieses Abkommens sicherstellt. Die wissenschaftlichen Grundlagen wurden erst 2002 erarbeitet, und es ging relativ rasch: Schon heute hat man international eine weitgehende Einigung.

Zur Rolle der Schweiz: Die Schweiz hat bei der Erarbeitung dieser Konvention eine wichtige Rolle gespielt. Das Sekretariat dieser Konvention wird in Genf sein, zusammen mit den Konventionen von Rotterdam und Basel zu gefährlichen Chemikalien sowie der Konvention von Stockholm zu organischen Verbindungen. Damit stärkt das Abkommen auch Genf als internationalen Standort.

Zur Diskussion in der Kommission: In der Kommission wurden vor allem die Auswirkungen für die Schweiz besprochen. Die Situation in der Schweiz ist so, dass bereits ergriffene Massnahmen dazu geführt haben, dass der Verbrauch von Quecksilber von 20 Tonnen vor etwa fünfzehn Jahren auf 2 Tonnen pro Jahr reduziert wurde. Wir haben noch eine Verwendung in der Chloralkali-Elektrolyse und in Recyclingprozessen. Eine Firma ist betroffen, das ist Batrec Industrie AG, und von dieser war in der Kommission auch die Rede. Bei dieser Firma ist wichtig zu sehen, dass sie mit dem Bundesrat einig ist und dass dieses Abkommen eigentlich eine Chance für diese Firma ist, weil sie sich auf die umweltgerechte Aufarbeitung, also auf das Recycling von Quecksilber, spezialisiert hat und natürlich auch mit der Schweiz diese Standards mitentwickeln und mitprägen kann. Deshalb wird das eigentlich positiv gesehen.

Das einzige Werk für Chloralkali-Elektrolyse, das wir in der Schweiz noch haben, wird im Jahr 2016 auf ein quecksilberfreies Verfahren umgestellt. Das zur Situation in der Schweiz.

Auch die Kosten des Abkommens wurden diskutiert; das Ganze wird 3 Millionen Franken kosten. In der Kommission war der Nutzen des Abkommens klar, das Ganze war dementsprechend unbestritten.

Mit 22 zu 10 Stimmen wurde dem Entwurf des Bundesrates gefolgt. Es wird empfohlen, das Gleiche zu tun.

Buttet Yannick · Mit-M · Consiglio nazionale · Vallese · Gruppo PPD-PEV

Le mercure est un métal lourd très toxique qui est nocif pour la santé humaine et pour l'environnement; cela n'est plus à prouver. La convention de Minamata sur le mercure, adoptée en 2013, doit permettre de réduire à l'échelle mondiale les rejets de mercure dangereux pour la santé et pour l'environnement. Cette convention règle, avec des mesures contraignantes au niveau international et un mécanisme de surveillance, l'ensemble du cycle de vie du mercure, de la production au stockage, le traitement de déchets contenant du mercure ainsi que son utilisation lors de la fabrication de produits, lors de procédés industriels et par le commerce. La Suisse, qui avec la Norvège est à l'origine de cette convention, s'est fortement engagée en faveur de celle-ci.

La Commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de l'énergie (CEATE) a par ailleurs pris acte avec satisfaction du fait que nos entreprises nationales atteignent déjà en principe les objectifs ambitieux fixés et que le siège du secrétariat de la convention devrait se situer à Genève. Cela permettrait ainsi de renforcer la position concurrentielle de notre économie par rapport à l'étranger, tout en apportant une contribution favorable à la Genève internationale. Seule une réduction des exportations suisses de mercure devra être imposée afin de respecter la convention de Minamata.

La convention entrera vigueur après sa ratification par 50 Etats. Même si aujourd'hui, seuls trois ou quatre Etats l'ont déjà ratifiée, on peut espérer une mise en vigueur pour 2016 ou 2017.

Vu la situation, la commission a soutenu, par 22 voix contre 1 et aucune abstention, la ratification de la convention de Minamata sur le mercure et vous recommande de faire de même avant de transmettre ce dossier au Conseil des Etats.

Leuthard Doris · BR-F · Consiglio federale · Argovia

Die beiden Kommissionssprecher haben einlässlich und korrekt Bericht erstattet, worüber es bei dem Minamata-Übereinkommen geht. Ich beschränke mich deshalb auf ein paar wesentliche Einzelelemente. Dieses Abkommen wurde massgeblich auch unter Mitwirkung der Schweizer Diplomatie abgeschlossen. Es ist eine Konvention, die die bisherigen Chemikalien- und Abfallpolitiken ergänzt. Wir haben uns vor allem auch engagiert, damit wir - das wurde auch gesagt - das Sekretariat des Minamata-Übereinkommens hoffentlich ins gemeinsame Sekretariat der erwähnten Basel-, Rotterdam- und Stockholm-Konventionen in Genf integrieren können.

Das Minamata-Übereinkommen ist vor allem etwas Neues und sehr wegweisend auch für weitere internationale Abkommen, weil es in Bezug auf die Finanzierung gelungen ist, alle Parteien gleichermassen in die Pflicht zu nehmen und aufzufordern, ihren Verhältnissen entsprechend zur Finanzierung beizutragen. Das war ein sehr entscheidender Schritt, weil wir mit dieser Einbindung aller Staaten in die Finanzierung eben die klassische Trennung, wonach die Industriestaaten bezahlen und die Entwicklungsländer die Nehmerländer sind, durchbrechen konnten. Es ist hier auch gelungen, beim Mechanismus zur Überprüfung der Verpflichtungen eine umfassende Regelung zu vereinbaren.

Wenn jetzt auch das Schweizer Parlament der Ratifizierung zustimmt und wir dann hoffentlich noch in diesem Jahr genügend Staaten finden, die mitmachen, können Sie davon ausgehen, dass das Abkommen schnell umgesetzt wird und nicht wieder Jahre verstreichen und im Rahmen der Umsetzung der Verpflichtungen Zeit verlorengeht.

Wir haben in diesem Übereinkommen vor allem Regeln, die das Angebot reduzieren, namentlich durch das Verbot neuer Quecksilberminen, eine Befristung für die Ausbeutung bestehender Minen und eine Befristung für den Einsatz von Quecksilber im Industrieprozess der Chloralkali-Elektrolyse. Wir haben Beschränkungen im Bereich des internationalen Handels mit Quecksilber, und wir haben auch Regelungen für die Verwendung von Quecksilber in Produkten und Industrieprozessen, welche ebenfalls ab einem bestimmten Datum verboten wird. Das war nicht einfach, weil es natürlich viele Staaten gibt, notabene auch in Südamerika, die noch zu einem grossen Teil von Quecksilberminen, leider auch von illegalen, leben. Es ist nun aber auch im Bereich des kleingewerblichen Goldabbaus gelungen, mit betroffenen Ländern gute Lösungen zu finden, und zwar mit einem nationalen Aktionsplan. Wir lassen ihnen Zeit, aber es ist klar, in welche Richtung es gehen muss.

Insofern ist es ein gutes Abkommen, welches, wie auch gesagt wurde, für die Schweizer Wirtschaft und auch für die Kantone keine nennenswerten Veränderungen mit sich bringt, weil wir aufgrund bestehender nationaler Vorschriften im Chemikalienrecht vom Übereinkommen insgesamt wenig betroffen sind.

Ich empfehle Ihnen daher wie die Kommission, der Ratifikation des Minamata-Übereinkommens über Quecksilber zuzustimmen.

Rossini Stéphane · P-M · Consiglio nazionale · Vallese · Gruppo socialista

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

L'entrée en matière est décidée sans opposition

Bundesbeschluss über die Genehmigung des Minamata-Übereinkommens über Quecksilber

Arrêté fédéral portant approbation de la Convention de Minamata sur le mercure

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Art. 1, 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Titre et préambule, art. 1, 2

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Votazione

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes ... 169 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(2 Enthaltungen)