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Heure des questions. Question Rutz Gregor A. Alliance publicitaire entre la SSR, Swisscom et Ringier. La Confédération pénètre sur des marchés privés

Leuthard Doris · BR-F · Consiglio federale · Argovia

Die Kooperation von SRG, Ringier und Swisscom bezweckt die Vermarktung von Medienangeboten und Werbeplattformen in einer neuen gemeinsamen Vermarktungsfirma. Die Swisscom handelt im Bereich der Werbevermarktung im Rahmen ihrer Wirtschaftsfreiheit. Der vom Fragesteller angerufene Artikel 93 Absatz 4 der Bundesverfassung richtet sich an den Gesetzgeber. Dieser hat verschiedene Bestimmungen zum Schutz der anderen Medien erlassen. Ein Kooperationsverbot zwischen konzessionierten Programmveranstaltern und externen Dritten, namentlich Telekomanbietern, hat er allerdings nicht vorgesehen. Hingegen sieht das Wettbewerbsrecht Instrumente vor, um die Auswirkungen geschäftlicher Zusammenschlüsse auf andere Wettbewerbsteilnehmer zu prüfen. Der Zusammenschluss unterliegt deshalb der kartellrechtlichen Meldepflicht gemäss Artikel 9 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe b des Kartellgesetzes. Die Wettbewerbskommission hat entschieden, eine vertiefte Prüfung des Dossiers durchzuführen.

Rutz Gregor A. · Mit-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Frau Bundesrätin, ich möchte Sie fragen, ob die ausgesprochen positive Haltung, welche Sie dieser Werbeallianz entgegenbringen, Ausdruck Ihrer persönlichen, privaten Meinung ist oder ob sie auf einem Beschluss des Bundesrates beruht, zumal doch - wie Sie es erwähnt haben - noch eine Untersuchung der Wettbewerbskommission läuft und es hier um wichtige wirtschaftliche Fragen geht.

Leuthard Doris · BR-F · Consiglio federale · Argovia

Die Weko äussert sich immer separat, sie ist eine unabhängige Behördenkommission, sie ist völlig frei. Der Bundesrat übernimmt nie einfach die Haltung der Weko. Wenn ich mich in diesem Moment äussere, dann äussere ich mich als zuständige Bundesrätin zu diesem Geschäft. Ich verweise auf das Verfahren der Weko, und ich verweise, was die SRG betrifft, korrekterweise auf Artikel 29 RTVG, wonach das Bakom und mein Departement zuständig sind, um allfällige Auflagen für die SRG in ihrem Tätigkeitsbereich zu beschliessen.