15.4052
Inakzeptable Abkoppelung eines Kantons. Leistungsfähige Verkehrsverbindungen zwischen Schaffhausen und Zürich aufrechterhalten
Comte Raphaël · P-M · Ständerat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion
Le président (Comte Raphaël, président): L'interpellateur s'est déclaré partiellement satisfait de la réponse écrite du Conseil fédéral. Il souhaite l'ouverture de la discussion. - Ainsi décidé.
Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Meine Interpellation ist die letzte auf der heutigen Tagesordnung, und ich hoffe, dass Sie mich mit Ihrer Antwort auch glücklich machen werden, Frau Bundesrätin.
Aber Spass beiseite: Ich bin befriedigt von der Aussage, dass der Ausbau der A4 nach Winterthur auf vier Spuren so verkehrsverträglich wie möglich erfolgt und keine unnötigen Sperrungen der Fahrbahn in Kauf genommen werden müssen. Das erleichtert für den Kanton Schaffhausen, das angrenzende Zürcher Weinland, aber auch für das Rafzerfeld, das zum Kanton Zürich gehört, doch einiges.
Sorge bereitet uns die A51 - Eglisau bzw. Bülach bis Kloten -, weil der Flughafen doch für viele aus dem Kanton Schaffhausen, aus Zürich, aber auch aus der deutschen Nachbarschaft ein wichtiger Arbeitsort ist. Dort sind verschiedene Zubringer massiv verengt worden. Jetzt sagt der Bundesrat, er sei dafür nicht zuständig, was formell natürlich stimmt. Aber immerhin zahlt ja der Bund an solche kantonalen Autobahnen auch erhebliche Beiträge, also kann es nicht ganz egal sein, was damit gemacht wird. Nun stelle ich aber fest - und das befriedigt mich dann wieder -, dass die Kantonsregierungen inzwischen intensive Gespräche führen, damit man die Situation gut und zügig und im Sinn der Wirtschaft und der Personen, die auf diesen Arbeitsweg angewiesen sind, abwickeln kann. In diesem Sinn hoffe ich, dass es dort eine gute Lösung gibt.
Eine Frage habe ich: Wie handhabt der Bundesrat das? Muss er diese Strassen, diese kantonalen Autobahnen bewilligen? Wenn ja: Nimmt er darauf Einfluss? Uns ist daran gelegen, dass diese Funktionen auch in Zukunft leistungsfähig bleiben.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Herr Germann, nochmals: Beim Ausbau der A4 zwischen Kleinandelfingen und Winterthur Nord werden wir die technische Lösung mit einer separaten Trasse finden. Es werden zwei Spuren neu verlegt, damit der Verkehr fliessen kann. Dann wird halt die neugebaute Trasse umgelegt und die Westseite, die Fahrbahn nach Zürich, saniert, sodass wir eigentlich immer durchgehend diese vier Spuren dort zur Verfügung haben. Dann haben wir schlussendlich vier Spuren. Das ist dann auch eine Investition, die nachhaltig ist.
Für die Plangenehmigungsverfügung kann ich Ihnen sagen, dass sie noch dieses Jahr erfolgen sollte. Insofern ist das vielleicht der glückliche Moment Ihres Tages. Die Auflage ist somit weit fortgeschritten. Wann der Baubeginn ist, kann ich natürlich noch nicht sagen. Das ist dann abhängig von der Verfügung, ob sie rechtskräftig wird oder so.
Grundsätzlich sind die Kantone in ihrer Gesetzgebungs- und Planungshoheit natürlich frei. Diejenigen Kantone, die im Netzbeschluss Projekte haben, die sie dann irgendwann dem Bund übergeben möchten, machen das in der Regel in Zusammenarbeit mit dem Astra, damit die Vorgaben des Nationalstrassengesetzes eingehalten werden. Wenn sie das nicht tun, dürfen sie das, aber dann haben sie das Problem, dass dereinst das Astra eigentlich neu beginnen muss bzw. diese Projekte auf Übereinstimmung mit dem Nationalstrassengesetz zu überprüfen hat. Das kann natürlich Verzögerungen und Veränderungen ergeben. Aber die meisten Kantone stehen hier in engem Kontakt und schauen, dass das konform ist.