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Loi sur l'armée et l'administration militaire. Révision

Gysin Remo · Consiglio nazionale · Basilea-Città · Gruppo socialista

Es gibt verschiedene Grundhaltungen, um die Vorlage 2 zurückzuweisen bzw. nicht auf sie einzutreten. Ich möchte Ihnen meine Grundhaltung in aller Kürze aufzeigen. Sie basiert darauf, wie ich die Situation im früheren Jugoslawien in Einsätzen im Rahmen der schweizerischen Katastrophenhilfe erlebt habe. Zusammengefasst lässt sich sagen:

1. Ich bin der festen Überzeugung, dass es internationale Armee-Einsätze zum Schutze der Menschen in solchen Situationen, wie wir sie im früheren Jugoslawien angetroffen haben, braucht.

2. Die Schweiz muss aktiv am Frieden mitwirken, und sie muss das gemeinsam mit anderen Ländern tun. Hier unterscheiden wir uns bereits von den Sprechern der Minderheit und der SVP-Fraktion.

3. Die Schweiz muss im zivilen und nicht im militärischen Bereich mitwirken.

Die politische Bedeutung dieser Vorlage liegt erstens in der Korrektur der Blauhelmvorlage. Das heisst, wir stellen jetzt die zeitlichen und inhaltlichen Prioritäten auf den Kopf. Wir können doch die Schweiz nicht zuerst im militärischen Bereich öffnen, das widerspricht dem, was die Bevölkerung 1994 entschieden hat.

Zweitens haben wir hier eine tendenzielle Annäherung an die Nato. Bundespräsident Ogi hat gesagt: Mit der "Partnership for Peace" (PfP) wird es nur einen Schritt geben. Heute haben wir bereits etwa fünf Schritte gemacht, und wir sehen, dass die Nato vor allem in Kosovo internationales Recht und auch die Uno übergangen hat; das Hegemonialstreben der USA in der Nato ist schlicht unerträglich.

Drittens entspricht die Stärkung der Armee einer Schwächung des zivilen Bereiches, der schweizerischen Katastrophenhilfe.

Viertens ist es eine inkonsequente Vorlage. Wir sagen einerseits, unsere Armee müsse bei internationalen Konflikten eingesetzt werden, und gleichzeitig beschränken wir uns andererseits auf privilegierte Einsätze mit weniger Risiko für unsere Soldaten. Dieses "halbe" Solidaritätsverständnis verstehe ich nicht, das teile und akzeptiere ich auch nicht. Entweder machen wir voll mit, oder wir machen nicht mit. In der Phase, in der wir stecken, bin ich für Nichtmitmachen. Unsere Stärke liegt im Zivilen.

Noch ein Gedanke bezüglich der Konsequenz: Sie hier im Saal und auch der Bundesrat haben zusätzliche Entwicklungshilfe, wie sie andere europäische Länder leisten, abgelehnt. Wo bleibt die Solidarität, Herr Bundesrat, wenn Sie weniger Entwicklungshilfe, weniger Konfliktbewältigung und -prävention leisten und beim Militär aus dem Vollen schöpfen wollen?

Unsere Stärke liegt im zivilen Bereich, in den Bereichen Konfliktbewältigung, Infrastrukturaufbau, Rechtssicherheit, Förderung der Menschenrechte, Verstärkung der Demokratie, Wahlbeobachtung, Verbesserung der Transitionsmöglichkeiten, z. B. der Länder der ehemaligen Sowjetunion, Korruptionsbekämpfung, Überlebenshilfe usw.

In diesen Bereichen müssen wir gemeinsam mit anderen Ländern Friedenspolitik betreiben, nicht im militärischen Bereich.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage nicht einzutreten.

Hess Bernhard · Consiglio nazionale · Berna · Non iscritto

Bewaffnete oder unbewaffnete Schweizer Soldaten haben im Ausland nichts zu suchen. Die Schweizer Demokraten und die Lega dei Ticinesi werden deshalb in jedem Fall ein Referendum gegen jede rechtliche Grundlage, die das Entsenden von Schweizer Armeeangehörigen mit oder ohne Waffen ins Ausland zulässt, mittragen. Denn wir sagen nein zur Preisgabe unserer immerwährenden bewaffneten Neutralität, die sich seit Jahrhunderten als Sicherheits- und Friedensmodell bewährt hat. Wir sagen auch nein zu einem falschen Konzept, das zivile, humanitäre Hilfe wie die Schweizerische Katastrophenhilfe oder das Rote Kreuz mit der militärischen Intervention vermischt und damit die Neutralität der Schweiz schlicht unglaubwürdig macht. Wir sagen nein zu unsinnigen und kostspieligen Ausland-Alibiübungen. Unmissverständlich nein sagen wir zu gefährlichen Spielereien mit der schweizerischen Neutralität.

Wir wollen nicht Soldaten zu einem Konflikt schicken - dieser Konflikt kommt sonst unweigerlich einmal zu uns. Wir wollen auch keineswegs zu Marionetten der Grossmächte, besonders der USA, werden. Hier gibt es auch eine Alternative; die neutrale Schweiz muss machen, was andere nicht tun: die zivile humanitäre Hilfe konzentrieren und verstärken - besonders durch den Ausbau des Schweizerischen Katastrophenhilfekorps - und die Diplomatie intensivieren.

Die Pläne des VBS sind klar neutralitätswidrig. Das Referendum wird uns Schweizer Demokraten deshalb regelrecht aufgedrängt.

Rennwald Jean-Claude · Consiglio nazionale · Giura · Gruppo socialista

J'aimerais d'abord rappeler en préambule qu'à l'époque, j'ai fait partie de ceux qui se sont battus en faveur de l'initiative populaire "pour une Suisse sans armée" et que je suis très fier d'appartenir à l'un des deux peuples de la Confédération qui avait alors accepté cette initiative, Genève et le Jura.

J'avais à l'époque soutenu cette initiative non parce que je suis un pacifiste: je pense que dans certaines circonstances, la violence et le recours aux armes sont nécessaires. Si par exemple un gouvernement fasciste devait venir au pouvoir dans ce pays, je serais le premier à prendre les armes - eh oui, Monsieur Eggly, avec vous!

En fait, si j'avais soutenu cette initiative, c'est parce que la lecture que je fais de l'histoire de l'armée me montre que, depuis des siècles, certains disent même depuis Marignan, l'armée suisse a été pour l'essentiel une armée de guerre civile et de répression intérieure. Je sais que je vous l'ai déjà dit, Monsieur le Président de la Confédération, mais je le répète parce que, pour moi, la répétition est la mère de la pédagogie.

Par rapport à cette lecture de l'histoire militaire, je considère que votre projet constitue une brèche qui n'est pas inintéressante, et moyennant certains aménagements, notamment ceux proposés par la minorité de la commission, je pourrais m'y rallier. Mais en fait, je pose le débat sur un autre terrain, sur le terrain des priorités politiques et sur le terrain du primat du politique.

Je vous cite, Monsieur le Président de la Confédération. Dans un journal romand paru voici quelques temps, vous avez dit qu'en participant à des mesures de sauvegarde de la paix, la Suisse montre à la communauté internationale qu'elle n'est pas une resquilleuse de la sécurité. Certes. Mais elle est tout de même une resquilleuse dans d'autres domaines, en particulier sur le plan politique, sur le plan social et en ce qui concerne aussi la solidarité, notamment l'aide au développement.

Il faut maintenant rappeler quelles sont les priorités politiques extérieures de ce pays. Je crois que l'adhésion à l'Union européenne est la priorité des priorités, et avec elle, bien sûr, l'adhésion à l'ONU. Je crois que par rapport à ces deux grandes priorités, l'ensemble des autres projets doit venir après. Je constate et j'ai le sentiment profond que, depuis un certain temps, on assiste à un glissement dans ces priorités et que, de plus en plus, ces priorités de politique extérieure sont dictées par les militaires.

Et moi, je considère que la politique extérieure est une chose trop importante pour qu'elle soit confiée aux militaires. Je crois aussi que si on continue dans ce glissement, on va bientôt nous dire que la participation suisse à l'OTAN est prioritaire par rapport à l'adhésion à l'ONU et par rapport à l'entrée dans l'Union européenne, et je crois que ce glissement est tout à fait inacceptable.

J'ajoute que, si j'ai mentionné l'Union européenne dans ma proposition, ce n'est pas par rapport à son volet militaire, c'est par rapport à des considérations de priorités, mais aussi parce que l'Union européenne constitue une zone de stabilité sociale et économique et donc aussi à ce titre une zone de sécurité.

J'aimerais aussi souligner que ma proposition de renvoi pose fondamentalement la question du primat du politique. Je considère que ce projet ne respecte pas le primat du politique. A l'article 66 alinéa 1er du projet, on nous dit que les engagements pour la promotion de la paix peuvent notamment "être ordonnés sur la base d'un mandat de l'ONU". Fort bien, mais j'ai tout de même un problème avec cette logique. En effet, comment pouvons-nous recevoir des mandats de la part d'un "machin", pour reprendre l'expression du général de Gaulle, dont nous ne faisons pas partie? Encore une fois, je considère là que nous devons poser la question des priorités et du primat du politique.

J'en termine enfin avec une question, Monsieur le Président de la Confédération, par rapport à la question des priorités. Si, par malheur, un référendum devait être lancé par les forces les plus conservatrices du pays contre ce projet et si celui-ci était rejeté par le peuple suisse, j'aimerais que vous nous expliquiez comment alors, dans ces conditions, vous allez relancer la question de l'adhésion de la Suisse à l'ONU.

Maspoli Flavio · Consiglio nazionale · Ticino · Non iscritto

O tempora, o mores! Mit wirklich grosser Wehmut stehe ich hier auf dieser Tribüne und bitte Sie, nicht auf diese Vorlage einzutreten respektive, wenn Sie das lieber wollen, sie zurückzuweisen.

Was wollen wir eigentlich mit unserer Armee erreichen? Das ist die erste Kernfrage, die man sich bei dieser Gelegenheit stellen muss und stellen sollte. Wenn ich diese Vorlage betrachte und auch nur oberflächlich studiere, sehe ich, dass es der Wunsch unseres Bundesrates und, so nehme ich an, auch dieses Parlamentes ist, unsere Soldaten im Gleichschritt mit den Deutschen marschieren zu sehen. Wer weiss, vielleicht lernen sie dann auch, im Taktschritt zu gehen und ein wenig deutschen Schmiss zu übernehmen. Wenn sie Glück haben, können sie sogar von den grossen Erfahrungen der Fremdenlegionäre profitieren. Die sind z. B. sehr gut im stillen Töten, und das ist ja für uns alle sehr nützlich.

Das ist sehr wahrscheinlich das, was Sie wollen und was Sie unter Öffnung verstehen. Ich verstehe unter diesem Getue nur eines: die Vernichtung unserer Armee in ihrem Kern. Sie wollen das - wir wollen das nicht. Der Lateiner würde hier anfügen: "Lupus pilus abmittit, sed non vicium."

Es ist noch nicht lange her, da hat das Schweizervolk die Blauhelmvorlage mit überzeugendem Mehr abgeschmettert, aber eben: Der Wolf ändert das Haar, bleibt, wie er war. Der Bundesrat ist nicht mehr der gleiche, aber die Vorlage, die wir haben, geht noch weiter als das damalige Anliegen betreffend die Blauhelme.

Einmal mehr hat das Volk in der Schweiz nicht das Sagen, sondern es muss sich fügen. Natürlich wird man diese Vorlage nicht dem obligatorischen Referendum unterwerfen - nein, dem fakultativen Referendum, damit sich Leute monatelang einsetzen müssen, um Unterschriften zu sammeln. Aber das ist auch eine neue Gepflogenheit unseres Landes. Man versucht, das Volk immer mehr abzugrenzen und auf die Seite zu stellen.

Nun, es gäbe mindestens 178 Gründe dafür, auf diese Vorlage nicht einzutreten bzw. sie zurückzuweisen. Ich möchte nur ein paar davon etwas ausdeutschen. Wir sagen: Wir machen natürlich nicht dort Einsätze, wo Gewalt angewendet werden muss; wir tätigen nur Einsätze, die der Erhaltung des Friedens dienen. Wir sind natürlich so klug und so intelligent und so hellseherisch: Wir wissen genau, wie sich eine Situation entwickelt; eine Situation, die heute besteht, um den Frieden zu erhalten, kann sich angeblich nicht verändern. So wird es nie nötig sein, Gewalt anzuwenden. Aber sollte dann die Gewalt zum Zuge kommen, dann sagen wir: Contrordine, compagni! Wir kehren ins Land zurück und überlassen die Leute ihrem Schicksal. Was soll das? Entweder macht man etwas, oder man macht es nicht. Das hat ein anderer vor mir gesagt, dessen Ansichten ich an sich wenig teile - aber was solls.

Jetzt kommen wir zum Kernpunkt der Diskussion: Welche Waffen geben wir unseren Leuten mit? Ein Gewehr - ein Gewehr zum Selbstschutz. Aber ein Gewehr ist manchmal nicht genug, also werden wir die Waffen ausbauen und den Anwendungsbereich ausdehnen müssen. Am Schluss wird es so sein, dass unsere Soldaten im Ausland die genau gleichen Aufgaben haben werden wie die anderen Soldaten anderer Länder. Diese Länder sind aber nicht neutral, und sie haben mit dieser Art von Tätigkeiten mehr Erfahrung als unser Land. Zum Glück haben wir diese Erfahrungen nicht.

Ich hoffe, es kommt nie so weit, aber wenn es so weit kommen sollte, dass Sie in Genf-Cointrin oder in Kloten stehen und den ersten Bleisarg aus fernen Ländern in Empfang nehmen müssen, dann, Herr Bundespräsident, sind all diese Leute, die Ihnen heute applaudieren, nicht mehr da. Sie werden dann ganz allein dastehen, im Sinne von Hesse: allein im Nebel.

Deswegen wünsche ich mir und bitte Sie darum, diese Vorlage zurückzuweisen, um klar zu definieren, was wir eigentlich wollen.

Banga Boris · Consiglio nazionale · Soletta · Gruppo socialista

Im Namen der SP-Fraktion empfehle ich Ihnen Eintreten auf diese doch weniger umstrittene Vorlage über den Abschluss völkerrechtlicher Verträge mit anderen Staaten über die Ausbildungszusammenarbeit und betreffend den Status von Schweizer Militärpersonen im Ausland bzw. ausländischen Militärpersonen in der Schweiz.

1. Zur Ausbildungszusammenarbeit: Bereits heute begeben sich Schweizer Militärpersonen und Truppen vereinzelt zu Ausbildungs- und Übungszwecken ins Ausland; umgekehrt besuchen uns auch ausländische Militärpersonen. Damit erhält erstens Sicherheit durch Kooperation einen Inhalt.

2. Es wird möglich, unsere Truppen einem Vergleich zu unterziehen.

3. Aufgrund der eingeengten geografischen und finanziellen Verhältnisse verfügen wir nicht immer über die besten Ausbildungsmöglichkeiten. Hier bloss zwei Beispiele: Die Luftwaffe muss im Ausland üben; Tiefflüge können nicht mehr stattfinden, Nachtflüge und Luftkampfübungen sind sehr eingeschränkt. Auf unseren eigenen Übungsplätzen kann die Schiessausbildung zwar auf einen hohen Stand gebracht werden, die Gefechtsausbildung der Panzertruppen aber leidet unter mangelnden Entfaltungsmöglichkeiten. Übungen der Panzertruppen auf Bataillons-, geschweige denn Brigadestufe sind schlichtweg unmöglich. Jeder Panzersoldat kennt übrigens Bure wie seinen Hosensack; längerfristig ist dies nicht eben förderlich. Nur im Ausland ist es möglich, grossräumige Übungsplätze zu nutzen; erst mit Übungen auf Gegenseitigkeit sorgen satellitengestützte Auswertungssysteme für eine genaue Beurteilung. Nur wer sich so mit anderen Streitkräften misst, weiss genau, wo er steht, was er kann, was er nicht kann. Als Gegenleistung kann man unsere sehr teuren und hoch entwickelten Simulatoren in Thun benützen.

Ich ersuche Sie auch, den Minderheitsantrag Schlüer abzulehnen, nicht nur, weil er noch einen Schritt hinter die heutige Situation zurückgeht, sondern weil dieser Antrag zusätzlich den Handlungsspielraum des Bundesrates einengen, Mehrkosten provozieren und Parlament und Verwaltung unnötige Mehrarbeit bringen würde.

Zum Minderheitsantrag Fehr Hans zur Interoperabilität: Gut, ich stelle mit Erstaunen schlichtweg fest, dass die Auns heute in Sachen Neutralität italienische Berater beizieht.

Zu Artikel 150a: Dazu brauche ich mich nicht näher zu äussern, diese Kompetenzerteilung an den Bundesrat, Staatsverträge über den Status of Forces Agreements (Sofa) abzuschliessen, ist sinnvoll und notwendig.

Haering Barbara · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo socialista

Der Krieg hat im letzten Jahrhundert sein Gesicht grundlegend verändert. Nur noch selten geht es um Auseinandersetzungen zwischen Nationalstaaten und ihren Armeen. Der Krieg hat heute das Gesicht von Völkermord, das Gesicht der Missachtung von Menschenrechten und Völkerrecht, er hat das Gesicht der schieren Verzweiflung von Frauen, Kindern und Männern.

Die Schweizer Friedensbewegung weiss sich für den Frieden über unsere Landesgrenzen hinaus verantwortlich. Aus diesem Grund unterstützte sie mit klarer Mehrheit bereits die Blauhelm-Vorlage. Aus diesem Grund sprechen wir uns auch heute grundsätzlich für Einsätze der Schweizer Armee im Rahmen friedenserhaltender Massnahmen der Staatengemeinschaft aus.

Unsere Priorität liegt allerdings klar bei zivilen Massnahmen und damit bei Einsätzen von zivilen Personen. Diese Priorität steht in Kohärenz zur Politik der Uno und der OSZE. Auch deren zivile Einsätze machen das Vielfache ihrer bewaffneten Einsätze aus. Aber gerade dort, wo die Lage der Bevölkerung am dramatischsten ist, müssen Chaos und Anarchie zuerst mit "verpolizeilichter" Gewalt der Staatengemeinschaft eingegrenzt, muss die Situation stabilisiert werden, bevor humanitäre Hilfe einsetzen kann, bevor an einen Wiederaufbau der Zivilgesellschaft, an Demokratie und an Pluralismus gedacht werden kann. Es geht darum, Gewaltsituationen so weit zu stabilisieren, dass zivile Unterstützung wirksam werden kann. Unbewaffnet geht dies leider oft nicht.

Deshalb spricht sich die SP-Fraktion klar für Eintreten auf diese Vorlage aus.

Doch was die Schweiz hier plant, sind keine Kadettenübungen. Es geht um den Ernstfall, und deshalb sind an den bewaffneten Einsatz von Schweizer Truppen im Ausland klare Forderungen zu stellen:

1. Die Schweiz zieht nicht allein in Konfliktgebiete und nicht als "Stiefelknecht" der Nato. Sie stellt sich nicht zwischen die Konfliktparteien und die Staatengemeinschaft. Bewaffnete Schweizer Truppen leisten ihren Einsatz nur im Rahmen völkerrechtlicher Mandate der Uno oder der OSZE. Die Sicherheit im Völkerrecht und in der Solidarität der Staatengemeinschaft ist unabdingbar. Ein Alleingang von Schweizer Truppen im Ausland würde zudem das aussen- und sicherheitspolitische Engagement der Schweiz für den Aufbau eines Systems kollektiver Sicherheit unter dem Schirm der Staatengemeinschaft unterlaufen, und dies selbst dann, wenn ein solcher Alleingang unter dem Deckmantel der Neutralität stattfinden würde.

2. Waffen dürfen nur zum Selbstschutz und zum Schutz anvertrauter Menschen und Güter eingesetzt werden. Offensiveinsätze müssen ausgeschlossen bleiben. Die Schweiz beteiligt sich ausschliesslich an friedenserhaltenden, nicht aber an offensiv friedenserzwingenden Einsätzen.

Diese Bedingungen haben SP und Friedensbewegung bereits im Rahmen der Vernehmlassung mit aller Deutlichkeit formuliert. Die Vorlage des Bundesrates bringt jedoch nach wie vor nicht die notwendige Klarheit. So soll der bewaffnete Einsatz von Schweizer Truppen auch möglich sein, wenn er ohne völkerrechtlich bindendes Mandat der Uno oder der OSZE, sondern nur mit dem Einverständnis des betroffenen Landes stattfindet.

Nicht umsonst sprechen in diesem Zusammenhang verschiedene Kreise von links und von rechts von einem Blankoscheck für Nato-Einsätze. Zudem soll die Bewaffnung die Durchsetzung des Auftrages garantieren und dies ohne Präzisierung des Waffeneinsatzes. In dieser Situation droht der Vorlage eine Opposition von zwei Seiten. Die Auns hat ihr "Njet" und ihr Referendum bereits mit isolationistischem und scheinpazifistischem Pathos angekündigt. Ihre Vertreter werden heute eingrenzende Anträge aus rein taktischen Gründen ablehnen, um die Vorlage später besser bekämpfen zu können. Die GSoA bereitet ihrerseits mit einem von namhaften Persönlichkeiten unterzeichneten Aufruf den Boden für ein friedenspolitisches Referendum vor.

Damit wird deutlich: Die Öffnung der Schweiz gelingt auch im Rahmen und im Bereich der Friedens- und Sicherheitspolitik nur, wenn FDP, CVP und SP zu einer für alle drei Parteien tragfähigen Lösung finden. Dies ist die Aufgabe, vor der wir heute stehen; dies ist auch die Aufgabe, die anschliessend dem Ständerat gestellt sein wird. Die SP-Fraktion hat sich mit einem Stimmenverhältnis von 10 zu 1 für Eintreten auf diese Vorlage ausgesprochen. Sie wird mit ähnlichem Verhältnis auch die verschiedenen Rückweisungsanträge - abgesehen vom Antrag Maspoli - ablehnen. Sie manifestiert damit ihr klares Engagement für friedenserhaltende Anträge, für friedensunterstützende Einsätze der Schweizer Armee im Rahmen der Staatengemeinschaft.

Mit der gleichen Klarheit wird sie sich aber auch einsetzen für folgende Bedingungen: Beschränkung auf Einsätze im Rahmen völkerrechtlicher Mandate der Uno oder der OSZE; Beschränkung des Waffeneinsatzes zum Selbstschutz und zum Schutz anvertrauter Menschen und Anlagen und expliziter Verzicht auf friedenserzwingende Massnahmen.

Diese Präzisierungen sind nicht nur Bedingungen der SP, sie sind gleichzeitig Voraussetzung für einen Erfolg dieser Vorlage in der Volksabstimmung. In diesem Sinne bauen wir auf Ihre Vernunft, auf Ihre Weitsicht, und dies im Interesse der Opfer von Gewaltkonflikten.

Freund Jakob · Consiglio nazionale · Appenzello Esterno · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Die Mehrheit der Fraktion wird der Vorlage 1 der Teilrevision des Militärgesetzes zustimmen. Ein grosser Teil der Fraktion kann sich aber nicht hinter die Vorlage 2 stellen, die es möglich machen soll, unsere Armee bewaffnet ins Ausland zu entsenden.

Mich befremdet vor allem, dass mit der Vorlage ein Volksentscheid, der vor nur sechs Jahren sehr deutlich ausgefallen ist, umgangen wird.

Tatsache ist, dass im Juni 1994 das Schweizervolk das Bundesgesetz über schweizerische Truppen für friedenserhaltende Operationen deutlich abgelehnt hat und dass unter dem Eindruck der verworfenen Blauhelmvorlage heute im Militärgesetz die Bewaffnung von friedensfördernden Truppen nur in ganz speziellen Fällen und für einzelne Personen vorgesehen ist. Tatsache ist weiter, dass der Bundesrat nach dem Krieg in Kosovo eine Truppe von etwa hundert freiwilligen Angehörigen der Armee in das Krisengebiet entsandt hat und dass es schon zu Beginn des Einsatzes aufgrund der angespannten Lage in Kosovo nicht zu verantworten war, unbewaffnete Truppen in diese Region zu schicken. Weiter ist es eine Tatsache, dass demzufolge das österreichische Bundesheer für die Sicherheit der Swisscoy verpflichtet werden musste.

Kaum war die Swisscoy im Einsatz, wurde in Militärkreisen argumentiert, es sei unter der Würde eines Schweizer Soldaten, wenn sich dieser von einem Angehörigen einer anderen Armee beschützen lassen müsse. Ebenso gingen Gerüchte um, die Österreicher erfüllten ihren vertraglich zugesicherten Auftrag nur mit Widerwillen. Darum sei es unumgänglich, dass unsere Truppen zum Selbstschutz bewaffnet werden müssten. Somit handeln wir heute bezüglich der Bewaffnung von Friedenstruppen im Ausland unter einem eindeutigen Sachzwang, aber auch unter einem enormen moralischen Druck gegenüber den Militärangehörigen in Kosovo.

Wenn Sie heute dieser Revision des Militärgesetzes zustimmen, müssen Sie sich den Vorwurf der Salamitaktik gefallen lassen. Denn Sie haben schrittweise den Einsatz von bewaffneten Truppen im Ausland ermöglicht, ohne dass dem Volk diese wichtige Grundsatzfrage unterbreitet worden ist.

Diese Vorlage geht nach Ansicht eines grossen Teils der SVP-Fraktion über eine normale Gesetzesregelung hinaus. Sie ist nicht nur eine wichtige Frage unserer zukünftigen Sicherheitspolitik, sie hat auch grosse staatspolitische Bedeutung, und die aussenpolitische Tragweite ist enorm.

Die grosse Mehrheit der SVP-Fraktion ist darum der Meinung, dass zuerst dem Volk im Rahmen einer Änderung der Bundesverfassung die Grundsatzfrage gestellt werden müsste, ob es den Einsatz der Schweizer Armee im Ausland grundsätzlich will. Wäre die Antwort Ja, ist die Bewaffnung, die sich nach dem Auftrag richtet, eine logische Folge.

Die Mehrheit der SVP-Fraktion ist für Eintreten auf die Vorlage 1. Hingegen ist die Mehrheit unserer Fraktion für Nichteintreten auf die Vorlage 2, gemäss Antrag Schlüer.

Siegrist Ulrich · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Im Namen einer Minderheit der SVP-Fraktion bitte ich Sie, auf beide Entwürfe einzutreten. Die eine Seite will nicht eintreten, weil sie die Rolle der Macht bei der Realisierung von Völker- und Menschenrechten falsch einschätzt. Die andere Seite will nicht eintreten, weil sie die Möglichkeiten einer ausschliesslichen und rein auf das eigene Territorium zurückgezogenen Verteidigungs- und Sicherheitspolitik massiv überschätzt. Wohl müssen wir uns - auch nach der klaren Meinung dieser SVP-Minderheit - sicherheitspolitisch so vorsehen, dass das Land im Extremfall selbständig und notfalls allein kämpfen und die Probleme im eigenen Land lösen kann. Dies jedoch kann für sich allein nicht das primär anvisierte Ziel der Sicherheitspolitik sein. Insbesondere der neutrale Kleinstaat hat schon traditionell allen Grund, seine Priorität auf die Verhinderung von Krieg und Destabilisierung zu legen.

Wenn wir uns an diesen Bemühungen um eine neue Stabilitätsstruktur in Europa beteiligen, dann keineswegs nur aus Solidarität, sondern aus unserem ureigensten Interesse. Immer wieder werden früher noch gut taugliche Militär- und Sicherheitsrezepte auch deshalb so vehement angepriesen, weil man das moderne Gefahrenspektrum falsch einschätzt. Man meint z. B., wie sich Herr Schlüer ausdrückt, wir seien von den Krisenplätzen und Gefahren selber gar nicht betroffen, oder man fixiert sich auf Kriege des klassischen Stils, in der Art, wie wir sie gar nicht führen, sondern verhindern wollen.

Zu dieser sicherheitspolitischen Betrachtung kommt die humanitäre dazu. Die Zeiten sind vorbei, in denen zivile Hilfe und militärische Ordnungsfunktion überall auseinander gehalten oder gar gegeneinander ausgespielt werden konnten. Wir haben es immer mehr mit Krisengebieten zu tun, in denen nicht nur Konflikte zwischen organisierten Gewaltgruppen bestehen, sondern in denen ein eigentlicher Zerfall der ganzen zivilgesellschaftlichen Strukturen stattfindet; in denen zivile humanitäre Hilfsaktionen ohne militärische Vorbereitung, Begleitung und Assistenz schlicht nicht möglich sind.

Die Vorlage liegt auch politisch richtig, weil sie gewisse Fehler der Blauhelmvorlage gerade nicht wiederholt. Es findet keine Integration in kollektive Sicherheitssysteme, sondern Kooperation unter Selbständigen statt. Ein Einsatz kommt nach Artikel 66 nur dann in Frage, wenn dieser auch im Einzelfall den Maximen unserer eigenen Sicherheits- und Aussenpolitik - dies bedeutet unter anderem auch unserer Neutralitätspolitik - entspricht. In der Grundanlage ist der eingeschlagene Weg im Einklang mit Neutralitätspolitik und Neutralitätsrecht. Ja, dieser verheisst sogar eine Neubelebung dieser Maxime in einem neuen Umfeld: Der Einsatz für Stabilität, Kriegsverhinderung und Humanität gehört eben auch zu den traditionellen Grundwerten der schweizerischen Neutralitätspolitik, weil gerade diese Grundwerte wiederum ein Teil der Sicherheit des neutralen Kleinstaates sind.

Wenn wir heute mit der Minderheit der SVP-Fraktion auf die Vorlage eintreten, schaffen wir damit ein Stück Sicherheit für uns alle, auch für uns selber.

Eggly Jacques-Simon · Consiglio nazionale · Ginevra · Gruppo liberale

Comme le rapporteur de langue française, j'ai été particulièrement heureux du vote du canton de Genève dimanche dernier. En effet, les auteurs de l'initiative cantonale "Genève, République de paix" auraient voulu que Genève affirmât sa vocation particulière spécifique pour la paix en se désolidarisant du reste de la Confédération et de sa politique de sécurité, qui, elle, aurait été marquée par un esprit de guerre. Cela, du point de vue confédéral, du point de vue éthique et du point de vue logique, était inacceptable. Le peuple genevois l'a compris et nous en sommes heureux.

Il a compris que, par exemple, la Genève internationale, qui joue un rôle diplomatique, qui joue un rôle humanitaire, cette Genève-là s'appuie sur la politique de sécurité de la Suisse dans son ensemble. Cela n'est pas un hasard si c'est le Département fédéral de la défense, de la protection de la population et des sports qui a soutenu le Centre de politique de sécurité, qui a soutenu la création du Centre international de déminage humanitaire et qui demain, veut être le support du Centre pour la paix.

Dans ce débat, je crois que la pensée centrale est la suivante: la paix est indivisible. L'effort pour la paix est indivisible. Il y a naturellement la coopération au développement. Il y a naturellement l'aide humanitaire. Il y a naturellement l'approche diplomatique, la possibilité, pour la Suisse, au sein de l'OSCE ou ailleurs, de concourir à la prévention des conflits. Il y a, à certains moments, ce que l'on pourrait appeler le droit sur la force, le droit pour la paix. Car enfin, le monde étant ce qu'il est, il arrive, à un moment donné, qu'il faille de la fermeté pour pouvoir ouvrir les chemins de la paix, sans quoi c'est éternellement la guerre et la violence.

On a vu aussi, ce n'est pas nouveau pour la Suisse, elle l'avait espéré au temps de la SDN, que l'idéal, c'est la sécurité collective. La sécurité collective, c'est un espoir, un rêve et en même temps un effort sans cesse recommencé et jamais, jamais accompli. Mais la Suisse doit assurément participer aux efforts collectifs, avec sa vocation particulière certes, mais elle doit y participer pleinement.

Ainsi, il ne peut plus s'agir pour la Suisse de simplement se spécialiser, Monsieur Gysin, dans ce que vous appelez l'approche civile. On ne peut pas non plus séparer l'approche civile de l'approche militaire. Il y a une conjugaison, il y a une connection. La question est de savoir quelle est l'articulation, à quel degré la Suisse doit s'engager pour respecter sa politique de neutralité.

Je crois que nous devons accepter cette vision d'ensemble. Cela ne veut pas dire qu'il faille tomber dans l'amalgame. Ce n'est pas parce que nous avons maintenant cette conception ouverte que, comme l'ont dit ceux qui sont contre l'entrée en matière ou pour le renvoi, ce serait un engrenage fatal pour l'adhésion à l'OTAN, que ce serait un engrenage fatal pour participer aux actions offensives, aux actions de guerre. Point du tout! Nous pouvons parfaitement, dans la continuité de notre politique - car il n'y a pas de rupture, il y a une continuité avec une ouverture, qui prend en compte les nouvelles réalités - participer aux actions collectives, mais sans participer aux actions offensives.

C'est en faisant confiance au Conseil fédéral - j'y reviendrai à propos de la proposition de minorité Haering -, en laissant une marge d'appréciation suffisante au Conseil fédéral, mais dans l'esprit de la politique extérieure suisse telle qu'elle a été affirmée et réaffirmée en décembre dernier lors du débat sur le rapport sur la politique de sécurité de la Suisse, c'est dans cet esprit que le groupe libéral entre en matière sur les deux projets avec conviction, avec confiance et avec espoir.

Zwygart Otto · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo evangelico e indipendente

Frieden kostet etwas, Sicherheit kostet. Auch Vorstufen zu Frieden und Sicherheit, wie Waffenstillstände, kosten. Sie sind nicht einfach gratis. Ein Engagement der Schweiz zur Friedenssicherung in der Völkergemeinschaft ist und bleibt notwendig, wenn wir an unsere Existenz glauben.

Auch zu unserem Schutz und in unserem eigenen Interesse ist ein Engagement der Schweiz in friedenssichernder Art eine Notwendigkeit, ein Gebot der Stunde. Leider genügen zivile Einsätze allein nicht. Ziviles, militärisches, diplomatisches Vorgehen allein führen nicht zu dem, was wir brauchen, um Menschen und Kulturen zu schützen.

Die evangelische und unabhängige Fraktion ist der einhelligen Meinung, wir sollten auf die Teilrevision des Militärgesetzes eintreten.

Es ist nicht ganz von ungefähr, dass wir eine Doppelvorlage haben. Die Vorlage 1 zeigt erneut auf, dass wir auch gewillt sind, unsere bewaffnete Neutralität zu schützen. In Bereichen wie der Ausbildung müssen wir die Grenzen einsehen, die unser kleines Land vorgibt. Der Abschluss völkerrechtlicher Verträge mit anderen Staaten über die Ausbildungszusammenarbeit ist für unseren Kleinstaat eine Notwendigkeit. Nur so können wir unsere Armee sinnvoll in die neue Zeit führen. Selbstverständlich gehören dazu auch die völkerrechtlichen Vereinbarungen über den Status von Schweizer Militärpersonen im Ausland sowie von ausländischen Militärpersonen in der Schweiz.

Die Fragen werden bei der Vorlage 2 aufgeworfen. Diese Gesetzesänderung ist für viele ein Stein des Anstosses. Wir begreifen das. Frieden - das habe ich gesagt - kostet etwas. Die Friedensförderung wird uns auch etwas kosten.

Es ist einerseits ein Eingehen auf die schwierigen Situationen, die es gibt. Wenn man sich ins Ausland begibt, dann muss man sich eben mit den dortigen Gegebenheiten abfinden. Ein solcher Dienst ist in unserem eigenen Interesse. Jedes Engagement dieser Art ist mit Risiken verbunden, und diese Risiken muss man möglichst niedrig halten. So war es bis dahin schon bei allen unbewaffneten Einsätzen. Aber wir wissen auch um die Vorteile der Möglichkeit, Menschenleben und Kulturgüter vor gewaltsamen Übergriffen zu schützen, wenn sie geschützt werden müssen. Es braucht da halt auch die militärische Ausbildung und die entsprechende Ausrüstung; dazu gehört eben auch die Bewaffnung. Wenn wir diese friedensfördernden Massnahmen unterstützen, dann tun wir auch etwas im Bereich Innenpolitik. Wenn es nämlich gelingt, die Zahl der Vertriebenen, der Flüchtlinge aus Krisengebieten, klein zu halten, ist das ein Beitrag zur Innenpolitik.

Der heisse Punkt ist also vor allem die Frage der Bewaffnung und die Art der Einsätze. Schweizer Friedenstruppen müssen, wie ich ausgeführt habe, bewaffnet sein: Zu ihrem eigenen Schutze. Die Möglichkeit der Selbstverteidigung muss gewährleistet sein. Die Grenze ist dort zu ziehen, wo es um die Teilnahme an Kampfeinsätzen zur Friedenserzwingung geht - dazu haben wir ja verschiedene Anträge auf dem Tisch. Wir sind der Meinung, dass es gilt, hier Grenzen zu ziehen und Grenzen zu setzen, so wie es z. B. der Antrag Hess Walter will.

Es gehört aber auch dazu, dass wir die internationale Zusammenarbeit mit Organisationen suchen. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Nur im Verbund mit anderen ist es möglich, Friedenssicherung zu erreichen. Dieser Grundsatz, sowie die Begrenzung der Möglichkeiten des Bundesrates, gibt Gewähr, dass die Beschränkung sichergestellt ist und letztlich auch das Parlament hier einbezogen wird. Auch das scheint uns richtig.

Die evangelische und unabhängige Fraktion weiss, dass bei uns nach wie vor der zivile Einsatz im Vordergrund stehen muss und kann. Aber leider ist es in unserer zerstrittenen Welt nicht möglich, nur mit zivilen Mitteln friedensstiftend einzugreifen.

Deswegen unterstützen wir die beiden Vorlagen.

Teuscher Franziska · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo ecologista

Die grüne Fraktion hat eine klare Position. Wir stellen den Antrag, auf die Änderung des Militärgesetzes nicht einzutreten.

Die Vorlage trägt den Interessen, eine Armee ohne Feind zu legitimieren, zu stark Rechnung und stellt kaum einen solidarischen Beitrag der Schweiz zu einer internationalen Friedens- und Sicherheitspolitik dar. Die viel beschworene Solidarität gilt gemäss dieser Vorlage den Armeen der Nato-Staaten und nicht den Menschen, die von Konflikten betroffen sind. Die Grünen fordern andere Prioritäten in der Friedens- und Sicherheitspolitik.

Falls die Mehrheit des Nationalrates auf die Gesetzesrevision eintreten will und die Anträge auf Rückweisung abgelehnt werden, will die grüne Fraktion mit verschiedenen Anträgen wenigstens friedenspolitische Minimalbedingungen im Gesetz festlegen. Finden diese Anträge die Zustimmung dieses Rates, dann wird die Mehrheit der grünen Fraktion die Vorlage am Schluss nicht ablehnen, sondern sich der Stimme enthalten. Lehnt die Mehrheit des Rates die zentralen friedenspolitischen Korrekturen ab, so werden wir die Vorlage am Schluss ablehnen.

Bundesrat Ogi hat immer wieder behauptet, es gehe bei dieser Revision des Militärgesetzes um die Öffnung der Schweiz und damit um die Frage, ob sich die Schweiz an einer internationalen Friedens- und Sicherheitspolitik beteiligen soll. Herr Engelberger hat sogar gesagt, dass die Revision unabdingbar sei, damit sich die Schweiz weiterhin international militärisch engagieren könne.

Das ist falsch; darum geht es bei der Änderung des Militärgesetzes nicht.

Wir Grüne sind auch der Meinung, dass sich die Schweiz verstärkt an der Bearbeitung internationaler Konflikte beteiligen solle. Die Frage lautet aber: Wie soll sich die Schweiz beteiligen? Welche Öffnung wollen wir, und wem gilt unsere Solidarität?

Eine zukunftsfähige Konfliktpolitik bedeutet, dass man sich um die Ursachen von Konflikten kümmert; es bedeutet nicht, dass man die Auswirkungen von Konflikten möglichst effizient von der Schweiz fern hält. Wenn ich die Botschaft des Bundesrates lese, fällt mir auf, dass als zentrales Argument für die Änderung des Militärgesetzes immer wieder aufgeführt wird: Bewaffnete Auslandeinsätze sind in unserem Interesse; denn so gelingt es z. B., die Zahl der Flüchtlinge zu reduzieren.

Der Trend in Richtung globaler Interessenpolitik, die mit einem repressiven Konfliktmanagement verbunden ist, hat sich in den vergangenen Jahren verstärkt. Beschlossen und durchgeführt wird dieser Trend von wenigen mächtigen Staaten des Nordens, von der Nato. Die Uno, die zumindest noch die Hoffnung auf eine globale Konfliktpolitik verkörpert, die auf einem internationalen Rechtssystem beruht, wurde systematisch marginalisiert. Die Nato will nicht mehr nur Verteidigungsbündnis sein, sondern sie will die weltweite Sicherheitsorganisation sein; sie hat daher ihren Vertrag entsprechend angepasst.

Mit der vorliegenden Gesetzesänderung setzt der Bundesrat aus Sicht der Grünen klar auf die falsche Karte, nämlich auf die Nato, und damit auf eine Konfliktpolitik im Interesse der wenigen reichen Nato-Staaten. Viel besser würde der Bundesrat aber auf die Karte der globalen Friedenspolitik setzen, deren Ziel der Abbau von Konfliktursachen ist.

Die Grünen fordern von der Schweiz eine Politik, die sich um die Ursachen von Konflikten bemüht, das heisst:

1. Wir wollen einen deutlichen Ausbau der Entwicklungszusammenarbeit und der Nothilfe. Kein europäisches Land gibt so viel für die militärische Landesverteidigung aus und so wenig für die Entwicklungszusammenarbeit.

2. Wir verlangen einen deutlichen Ausbau der Instrumente für die zivile Konfliktbewältigung. Mit der Volksinitiative "für einen freiwilligen zivilen Friedensdienst", welche von den Grünen von Anfang an unterstützt wurde, haben wir einen konkreten Vorschlag in der Hand.

3. Wir verlangen mehr Engagement der Schweiz für eine gerechtere Ordnung der Wirtschaftsbeziehungen.

4. Wir wollen eine Flüchtlingspolitik, die den Menschen ins Zentrum stellt, und nicht eine unsolidarische Flüchtlingsabwehr.

5. Wir fordern den Uno-Beitritt der Schweiz sowie ein grosses Engagement der Schweiz in der Uno für eine Stärkung der zivilen Konfliktbewältigung.

Mit diesen fünf Punkten haben wir aufgezeigt, welches wichtige Elemente einer solidarischen Friedens- und Sicherheitspolitik sind. In all diesen Bereichen wäre ein verstärktes Engagement der Schweiz dringend notwendig. Hier liegt eine wirkliche Herausforderung, und hier besteht dringender Handlungsbedarf. Was die Welt von der Schweiz am wenigsten braucht, sind Soldaten. Was sie am dringendsten braucht, sind mehr Ressourcen und mehr politischer Wille, zivilpolitische Instrumente zur Früherkennung, zur Prävention und zum Abbau der Gewaltursachen zur Verfügung zu stellen. Dazu muss die Schweiz einen stärkeren Beitrag leisten. Die Schweizer Armee ins Ausland zu schicken, hat nichts mit echter Solidarität gegenüber den Menschen zu tun, die von Konflikten betroffen sind. Es ist vielmehr eine militärische Kumpanei mit den Nato-Staaten.

Der friedenspolitischen Seite wurde verschiedentlich vorgeworfen, sie schliesse mit der nationalkonservativen Rechten eine unheilige Allianz. Wir haben keine Allianz geschlossen! Wenn wir nicht mit Herrn Ogi Nato-kompatibel werden wollen, so heisst das noch lange nicht, dass wir uns mit Herrn Schlüer und der Auns auf die Rütliwiese zurückziehen wollen. Sowohl bewaffnete Neutralität, wie sie die Auns verteidigt, als auch ein bewaffneter Interventionismus, wie ihn Bundespräsident Ogi vorschlägt, sind für uns falsche Optionen. Wir schlagen eine solidarische Alternative vor: die zivile Solidarität.

Im Namen der grünen Fraktion beantrage ich Ihnen, auf die Revision des Militärgesetzes nicht einzutreten.

Tschuppert Karl · Consiglio nazionale · Lucerna · Gruppo radicale liberale

Die schweizerische Sicherheitspolitik des 21. Jahrhunderts ist eine Politik vorausschauender, ganzheitlich angelegter, multilateral vernetzter Sicherheitsvorsorge. Ihr Resultat ist die politische und wenn nötig auch militärische Mitgestaltung des Friedens im nahen und erweiterten Umfeld unseres Landes. Eine vorausschauende Politik zielt auf Krisen- und Konfliktverhütung ab. Den Krisen muss präventiv und ursachenorientiert am Ort ihres Entstehens mit einem Konzept begegnet werden, welches alle Bereiche der Politik ihren Möglichkeiten entsprechend aktiv und flexibel nutzt. Aussen-, Sicherheits-, Wirtschafts-, Technologie-, Umwelt-, Migrations- und Entwicklungspolitik bilden dazu ein Ganzes.

Eine solch umfassende Politik ist nicht im nationalen Rahmen und nicht autonom zu gestalten. Sie erfordert vielmehr eine gemeinsame, internationale Anstrengung, zu der die Schweiz ihren Beitrag - deutlich stärker als bisher - vor Ort liefern muss. Zu den wichtigsten Veränderungen unserer sicherheitspolitischen Lage gehört die stark verminderte Wahrscheinlichkeit der klassischen militärischen Bedrohung bei gleichzeitiger Zunahme der Bedrohung durch neue, andere Risiken, z. B. Proliferation von Massenvernichtungsmitteln, organisierte Kriminalität und Informationskrieg. Die Kontrolle und Bewältigung dieser Risiken verlangt eine umfassende, flexible Kooperation innerhalb unserer eigenen sicherheitspolitischen Mittel, gleichzeitig aber auch eine enge Zusammenarbeit mit den Organen des benachbarten Auslandes. Umfassende Sicherheit lässt sich nur mehr durch Kooperation gewährleisten.

Bei der Teilrevision des Militärgesetzes handelt es sich um einen ersten und unseres Erachtens zugleich sehr wichtigen Schritt zur konkreten Umsetzung des Sicherheitspolitischen Berichtes 2000, den wir hier in der Wintersession 1999 in zustimmendem Sinne zur Kenntnis genommen haben.

Die Revision soll es der Schweiz erlauben, sich auch mit bewaffneten Truppenkontingenten an multinationalen Friedensoperationen zu beteiligen. Das ist in ausländischen Streitkräften eine Selbstverständlichkeit. Aber bei uns verbietet das erst 1995 revidierte Militärgesetz in Artikel 66 schweizerischen Armeeangehörigen im Truppenverband den bewaffneten Auftritt ausserhalb unserer Landesgrenzen.

Das geltende Gesetz sieht einzig die Ermächtigung an den Bundesrat vor, einzelnen Personen zum Selbstschutz den Waffengebrauch zu bewilligen, wie das zurzeit bei Festungswächtern und beim Swisscoy-Einsatz in Kosovo der Fall ist. Gerade die nicht überzeugende Lösung - ich glaube, da sind Sie mit uns einig, Herr Bundespräsident Ogi -, die für den Kosovo-Einsatz getroffen wurde, kann keine Richtschnur für allfällige weitere militärische Engagements im internationalen Rahmen sein.

Die Welt darf von der Schweiz einen substanziellen Beitrag an die internationale Solidarität erwarten. Andererseits ist es ein Ziel der Teilrevision, in gemeinsamen internationalen Anstrengungen Risiken und Gefahren entgegentreten zu können, bevor diese unser Land erreichen. Krisenbewältigung mit humanitären und wirtschaftlichen, aber auch mit militärischen und politischen Mitteln an Ort und Stelle kann wesentlich dazu beitragen, dass die Schweiz beispielsweise von grossen Flüchtlingsströmen verschont bleibt.

Allein mit der gesetzlich verankerten Möglichkeit, sich mit bewaffneten schweizerischen Truppen an internationalen Friedensoperationen zu beteiligen, werden die Voraussetzungen geschaffen, im gesamten Bereich der Friedenssicherung aktiv zu werden. Ein Automatismus ist damit nicht gegeben. Die Schweiz wird in jedem Fall frei entscheiden können, ob ein solches Engagement unseren nationalen Interessen entspricht. Aber ein Staat, der sich allein auf die klassische Landesverteidigung konzentriert, wird über kurz oder lang mit Problemen der Begründung seiner sicherheitspolitischen Ausrichtung haben. Das müsste gerade jenen Kreisen einleuchten, Herr Schlüer und Herr Fehr Hans, die sich zwar immer für eine glaubwürdige Landesverteidigung einsetzen, diese zukunftsgerichtete Teilrevision aber ablehnen. Die Verteidigung unseres Landes soll durch die Auslandeinsätze nicht ersetzt, sondern ergänzt werden.

Ich verzichte darauf, auf die Details der Vorlage einzugehen; das haben die Kommissionssprecher gemacht. Vielmehr bitte ich Sie namens der FDP-Fraktion, auf die zweiteilige Vorlage einzutreten und ihr in unveränderter Form - gemäss dem Entwurf des Bundesrates bzw. gemäss den Anträgen der Mehrheit der Kommission - zuzustimmen.

Für die FDP-Fraktion gibt es keine Alternative und kein Wenn und Aber zum Vorgehen über die vorgezogene Teilrevision des Militärgesetzes. Die Erfahrungen bei den bisherigen Konflikten auf dem Balkan haben bei uns schon seit längerer Zeit die Erkenntnis gestärkt, dass die Schweiz vor allem zur Migrationsbekämpfung auch ausserhalb der Grenze Beiträge leisten muss. Dazu benötigen wir nebst einer Milizarmee mit professionellen Elementen den Ausbau des sicherheitspolitischen Engagements, inklusive Bewaffnung der freiwilligen Schweizer Soldaten zum Selbstschutz.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und sämtliche Nichteintretens-, Rückweisungs- und Minderheitsanträge abzulehnen.

Eberhard Toni · Consiglio nazionale · Svitto · Gruppo popolare-democratico

Die CVP-Fraktion ist geschlossen für Eintreten auf die Teilrevision des Militärgesetzes. Wir unterstützen die bundesrätliche Vorlage und auch den Antrag Hess Walter zu Artikel 66a Absatz 2.

Für die CVP-Fraktion ist es wichtig, dass sich die Schweiz nebst dem Engagement für die Partnerschaft für den Frieden auch am ganzen Spektrum der friedenserhaltenden und friedensfördernden Massnahmen beteiligen kann. Eine multilaterale militärische Friedensförderung vor Ort kann zwar das zivile Versöhnungs- und Wiederaufbauwerk nicht ersetzen, aber sie kann, rechtzeitig angewendet, den Ausbruch bzw. das Wiederaufflammen von Kampfhandlungen verhindern und Zeit für eine dauerhafte Stabilisierung der Lage gewinnen. Die Teilrevision des Militärgesetzes schafft die Möglichkeit, dass die Schweiz ihr Engagement im Rahmen der neutralitätsrechtlichen Vorgaben auch im militärischen Bereich noch wesentlich ausbauen kann, zumal es die internationale Lage, denken wir an Kosovo, dringend notwendig macht.

Es gehört zu einer solidarischen Schweiz, dass sie aktiv und in echter Kooperation an friedensfördernden Einsätzen mitmacht. Wir können uns nicht dauernd über die grossen Flüchtlingszahlen in unserem Land beklagen, und dann, wenn es um einen aktiven Beitrag zur Friedensförderung oder zur Friedenserhaltung geht, abseits stehen. Die CVP-Fraktion unterstützt deshalb ganz klar ein grösseres Engagement in dieser Richtung.

Wir unterstützen auch, dass der Bundesrat die Möglichkeit erhält, aufgrund der jeweiligen Interessenlage der Schweiz unsere Truppen im Friedensdienst von Fall zu Fall angemessen bewaffnen zu können. Eine lagegerechte Bewaffnung zum Schutz und zur Sicherheit der eingesetzten Personen und des eingesetzten Materials, aber auch zur Erfüllung des Auftrages ist dringend notwendig. Die Schweiz kann nur ein zuverlässiger Partner bei friedenserhaltenden Operationen sein, wenn wir angemessen bewaffnet sind und uns auch selber schützen können.

Deshalb ist das Gesetz von Einschränkungen freizuhalten, welche die Abmachungen und den Wert unserer Beiträge herabsetzen oder sie gar verunmöglichen. Im zivilen und humanitären Bereich ist die Schweiz bereits überdurchschnittlich solidarisch. Es liegt aber auch in unserem ureigensten Interesse, dass wir auch bei der Krisenbewältigung und bei der Friedenssicherung militärisch mitreden können. Dazu müssen wir uns stärker engagieren können.

Die CVP-Fraktion will aber nicht, dass sich die eingesetzten freiwilligen Verbände aktiv an Kampfhandlungen beteiligen, die zur Friedenserzwingung notwendig sind. Wir unterstützen deshalb den Antrag Hess Walter. Wir werden uns dazu in der Detailberatung äussern.

Zusammengefasst: Die Teilrevision verschafft uns zusätzliche Handlungsfreiheit für wichtige Beiträge an die Friedenssicherung in Europa und hat somit positive Auswirkungen auch auf unsere Sicherheit. Der freiwillige Einsatz von bewaffneten Truppen im Ausland ist ein wichtiger Baustein für die Sicherheit und gewährleistet eine zeitgemässe Erweiterung unserer Aussen- und Sicherheitspolitik. Mit der Änderung des Militärgesetzes wird die Schweiz auch sicherheitspolitisch zum Normalfall, und unser internationales Ansehen im Ausland wird verbessert.

Die CVP-Fraktion stimmt bei beiden Vorlagen für Eintreten.

Engelberger Eduard · Consiglio nazionale · Nidvaldo · Gruppo radicale liberale

In der Debatte um die Nichteintretens- und Rückweisungsanträge wurden grundsätzlich keine Argumente vorgebracht, die nicht schon in der Kommission zur Sprache gekommen wären. Ich denke dabei an die Frage des fakultativen Referendums, erwähnt von Herrn Maspoli, oder an die Bewaffnung der Truppen, die diesen friedensfördernden Dienst leisten werden. Darauf wird Herr Bundespräsident Ogi bestimmt klar antworten. Ich denke dabei an die Erwähnung des Referendums durch Herrn Hess Bernhard, aber auch an die immer wieder interessanten Ausführungen von Herrn Schlüer, wovon ich meistens 50 Prozent unterschreiben könnte.

Es gibt immerhin zwei Ausnahmen: Ich erinnere an die andere politische Dimension, die bezüglich Beitritt zur EU und der sicherheitspolitischen Situation in Europa usw. im Zusammenhang mit dem Rückweisungsantrag Rennwald zum Ausdruck kam. Ich glaube aber, dass es sich erübrigt, hier noch länger darüber zu sprechen.

Ich erinnere aber auch an das Votum von Herrn Gysin Remo, der der Vorlage Inkonsequenz vorwirft, da sie nur die Rosinen herauspicken wolle. Da muss ich Herrn Eggly Recht geben, Herr Gysin: Man kann den militärischen und den zivilen Bereich in Bezug auf humanitäre Hilfe nicht einfach trennen, es braucht Koordination und Kooperation.

Die Aussage von Frau Teuscher über eine Äusserung von mir war für mich völlig neu, und ich bin gerne bereit, mich mit ihr darüber zu unterhalten.

Trotzdem stelle ich fest, dass keine neuen Argumente vorgebracht wurden; ich beantrage Ihnen deshalb im Namen der Kommissionsmehrheit - der Entscheid fiel mit 20 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen -, auf die Vorlage 2 einzutreten; im Namen der gesamten Kommission beantrage ich Ihnen auch, auf die Vorlage 1 einzutreten.

Vaudroz Jean-Claude · Consiglio nazionale · Ginevra · Gruppo popolare-democratico

Permettez-moi de faire encore quelques commentaires après ce premier débat.

Tout d'abord, sur la proposition de non-entrée en matière Fehr Hans, je pourrais adhérer au fait de dire que la collaboration, aujourd'hui, existe effectivement et qu'il ne faudrait pas grand chose - pas grand chose, on ne sait pas bien ce que c'est, mais c'est pas grand chose sur un plan juridique - pour que des actions concrètes puissent finalement aboutir en matière de coopération. Mais c'est justement ce "pas grand chose" que nous sommes en train de régler à travers la modification de la loi sur l'armée et l'administration militaire.

La proposition de non-entrée en matière de la minorité Schlüer me surprend également. Je ne sais pas si c'est un problème de génération, mais M. Schlüer dit: "Ceux qui donnent le mandat fuient leurs responsabilités." Au contraire, Monsieur Schlüer, il me semble que ce sont ceux qui regardent qui fuient leurs responsabilités. J'ai déjà dit tout à l'heure, lors du débat d'entrée en matière, que la solidarité en matière de promotion de la paix ne nous autorise pas à simplement regarder les bras croisés et à prétendre finalement faire quelque chose en matière de promotion de la paix.

Je crois d'ailleurs que le fait d'armer nos soldats ne signifie pas aller faire la guerre. Nous l'avons déjà dit: La Suisse ne participera pas à des missions d'imposition de la paix exigeant des moyens offensifs. Mais, trouvez-vous logique que nous demandions à d'autres Etats de nous protéger, sous prétexte que nous voulons faire de la promotion et du maintien de la paix? C'est non seulement totalement illogique, sans compter l'inertie que cela implique, c'est véritablement un manque d'efficacité!

Je l'ai déjà dit, le Parlement sera consulté plus qu'il ne l'est aujourd'hui sur les engagements de promotion et de soutien de la paix puisque, pour tout engagement dépassant une centaine de militaires ou une durée de plus de trois semaines, c'est au Parlement, c'est à vous-mêmes, de prendre la décision.

S'il y a donc une non-entrée en matière à faire, elle doit simplement avoir lieu au moment où le Conseil fédéral viendra avec un projet concret nous demander notre aval. C'est là qu'une non-entrée en matière pourra avoir lieu, mais pas au moment où nous sommes, comme aujourd'hui, en train de structurer une loi qui permette à la Suisse de décider ou pas d'une collaboration dans le cadre de coopérations.

Ogi Adolf · BPR-M · Consiglio federale · Berna

Zunächst möchte ich Ihnen für diese interessante Debatte danken. Die Antwort, die ich Ihnen nun geben darf, gibt mir die Möglichkeit, einiges richtig zu stellen, vieles zu korrigieren und Sie vielleicht auch etwas nachdenklich zu stimmen. Es gibt mir die Möglichkeit, Ihnen die folgende Frage zu stellen: Ist eine Ablehnung der Vorlage wirklich der richtige Weg? Sind ein Nichteintreten und eine Rückweisung richtig? Der Bundesrat und Ihre Kommission sind davon überzeugt, dass das nicht der richtige Weg ist.

Sehen Sie, die Vorlage hat eine grosse sicherheitspolitische Bedeutung. Sie verbessert unser sicherheitspolitisches Instrumentarium, oder, wie es Herr Tschuppert gesagt hat, sie ist eine Sicherheitsvorsorge.

Die Vorlage hat aber auch eine staatspolitische Bedeutung. Sie verbessert, und das ist sehr wichtig, unseren Platz in der Welt. Denn die Geschichte der letzten zehn Jahre hat vieles verändert. Der Platz in der Welt definiert sich heute anders als vor zehn Jahren. Die bipolare Welt und die globale Konfrontation sind Gott sei Dank Geschichte. Die multipolare Welt und die Kooperation sind die Gegenwart. Gestern war der Platz in der Welt rasch gefunden. Er war meist schon gegeben. Heute muss man diesen Platz zuerst finden. Heute muss man für diesen Platz auch etwas tun. In einer Welt der zunehmenden Kooperation in Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur, Sport, gesellschaftlichem Austausch und vor allem auch in der Sicherheitspolitik muss man etwas dafür tun. Man nimmt teil und gehört zur Welt, oder man steht abseits und gehört vielleicht bald nicht mehr dazu. Man wird nicht mehr ernst genommen, man wird nicht mehr verstanden, man hat keine Erklärungen mehr dafür, warum man sich distanziert.

Wie in der Wirtschaft geht es eben auch in der Politik darum: Unser Platz auf dieser Welt hängt davon ab, was wir der Welt geben, ob wir bereit sind, auch zu geben, oder ob wir nur bereit sind zu nehmen. Auch am Geben werden wir gemessen. Von unserem Platz auf der Welt hängt ab, ob unsere Anliegen angehört werden, ob wir verstanden werden, ob man uns versteht.

Es ist also im Interesse der Schweiz, im Interesse unseres Landes, dass sich die Welt für unsere Anliegen öffnet, für unsere Anliegen interessiert. Das hat schliesslich auch mit der Wirtschaft zu tun. Wie wollen Sie unsere Produkte verkaufen, wenn wir nicht respektiert, wenn wir nicht zur Kenntnis genommen werden? Aber die Welt öffnet sich für uns nur, wenn wir uns für die Kooperation mit der Welt interessieren und bereit sind, uns auch zu öffnen.

Wir wollen uns auch für die Kooperation in der Sicherheitspolitik öffnen. Wir müssen das tun, weil die andere Variante, die zum Teil vorgeschlagen wird, nicht im Interesse unseres Landes ist. Wir tun dies seit zehn Jahren, seit dem Fall der Mauer, auf sehr zurückhaltende Weise. Wir tun das auf einer kohärenten Linie, und wir tun es immer - das müssen Sie mir glauben - im Interesse dieses Landes, im Interesse der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes.

Die Schweiz hat ihr sicherheitspolitisches Instrumentarium deshalb in den letzten zehn Jahren massvoll, Schritt für Schritt, ausgebaut; hat wie ein Bergler jeden Schritt abgesichert, auch politisch abgestützt. Der Ausbau erfolgte nicht überstürzt, sondern er erfolgte überlegt, immer im Interesse des Landes, immer im Interesse der Sache. Herr Zwygart hat es klar und deutlich zum Ausdruck gebracht; Stichwort Flüchtlinge.

Sie kennen die Etappen; die Stichworte dazu sind Namibia, Westsahara, Militärbeobachter, Bosnien, Albanien und eben auch Kosovo. Deshalb muss ich die Bemerkung von Herrn Zisyadis, die Schweizer, die für uns im Kosovo im Einsatz sind und dort unserem Land dienen, seien "Swiss Cowboys", mit aller Klarheit zurückweisen. Es ist ungerecht, unsere Leute, die bereit sind, sich für unser Land im Ausland einzusetzen, die bereit sind, Risiken einzugehen, die bereit sind, zu dienen, so abzuqualifizieren.

Wir tun es aber auch - wenn ich schon die Liste aufzähle - mit dem Genfer Zentrum für Sicherheitspolitik, mit dem Genfer Zentrum für humanitäre Minenräumung und mit dem geplanten Genfer Zentrum für demokratische Kontrolle der Streitkräfte. Wir tun recht viel, und wir sollten uns auch jetzt weiter bewegen und nicht einfach quasi den Stillstand befehlen.

Die weiteren Aktionen, die wir unternahmen und unternehmen wollen, waren und sind immer auf die Solidarität ausgerichtet. Wie wollen Sie heute eine "Nichtsolidarität" erklären? Man nimmt es Ihnen nicht ab. Es braucht Solidarität mit Krisenregionen und Konfliktopfern. Darf man da einfach die Augen verschliessen, darf man da einfach wegschauen? Der Bundesrat meint: Nein. Es braucht die Solidarität mit unseren traditionellen Partnern, für die Stabilität in Krisenregionen und Konfliktgebieten.

Darf man da einfach die Augen schliessen? Der Bundesrat meint: Nein. Wir dürfen die Augen nicht schliessen und dort fehlen, wo alle mitmachen, wo sich 39 Nationen in Solidaritätsaktionen engagieren - in Aktionen, die nötig sind, weil diese Konflikte vor unserer Haustüre stattfinden, eineinhalb Stunden von hier.

Ich sage es ganz klar: Es waren Aktionen aus Eigennutz. Wer zur Stabilität in Krisenregionen beiträgt, profitiert eben selber von der Stabilität. Wer Stabilität mit seinen Partnern übt, kann auch selber mit Solidarität rechnen.

Sie haben Recht, Herr Maspoli: Alle Aktionen sind risikoreich. Es gibt im Leben nichts ohne Risiko, Sie wissen das besser als wir. Wir müssen dieses Risiko eingehen. Wir müssen den Mut haben, diese Risiken einzugehen, und bereit sein, mit diesen Risiken zu leben. Wenn Stabilität und Sicherheit gefordert sind, greift die Staatengemeinschaft heute zunehmend zu kooperativen Formen, um die Stabilität und die Sicherheit zu gewährleisten oder wieder herzustellen. Es braucht in der ersten Phase ein militärisches Engagement. Wir wurden angefragt, ob die Schweiz bereit ist, sich militärisch zu engagieren. Hier mussten wir eine Antwort geben: ja oder nein?

Der Bundesrat hat in Abwägung aller Vor- und Nachteile zu einer militärischen Anfrage ja gesagt, weil eine Absage heute nicht mehr zu erklären ist. Sie würde nicht verstanden.

Die bedeutendsten Kooperationsformen sind die friedensunterstützenden Operationen. Wir engagieren uns für den Frieden und gegen den Krieg. Das ist der Verbund von Streitkräften verschiedenster Länder - ich betone: verschiedenster Länder -, die zur Förderung von Stabilität und Sicherheit in unserem eigenen Interesse eingesetzt werden.

Welche Staaten schliessen sich auf diese Art zusammen? Es sind unsere Nachbarn, es sind andere traditionelle Partner, es sind die Länder, mit denen wir immer im gemeinsamen Interesse als gleichberechtigter Partner wirtschaftlich, wissenschaftlich, kulturell und gesellschaftlich kooperieren. In der Sicherheitspolitik hingegen sind wir heute trotz gemeinsamer Interessen kein gleichberechtigter Partner. Wir sind aus gesetzlichen Gründen nicht in der Lage, im Rahmen von friedensunterstützenden Operationen gleichartige Aufgaben zu übernehmen wie unsere traditionellen Partner, weil wir uns nicht gleich bewaffnen können wie unsere Partner. Das Kernstück dieser Vorlage ist die bundesrätliche Vorgabe, dass die gesetzliche Möglichkeit besteht, dass sich unsere Truppen im Auslandeinsatz bewaffnen können.

Warum wollen wir unsere Truppen im Auslandeinsatz zum Selbstschutz bewaffnen? Weil wir die gleichen friedenserhaltenden Aufgaben übernehmen möchten wie andere Partner. Warum wollen wir friedenserhaltende Aufgaben übernehmen? Weil wir einen gleichwertigen Beitrag zur Stabilität, zur Sicherheit und zum Frieden leisten wollen. Warum wollen wir das? Weil wir heute solidarisch sein müssen; weil wir nicht als unsolidarisch gelten dürfen; weil wir unser Können und Wissen zeigen dürfen; weil wir auch unser Image in der Welt aufpolieren müssen. Der Platz, den wir in der Welt einnehmen wollen, das Ansehen, das wir in der Welt geniessen wollen, der Nutzen, den wir aus der internationalen Zusammenarbeit ziehen, hängt mit der Solidarität zusammen, die wir zu üben bereit sind.

Das ist der Zusammenhang zwischen der Vorlage betreffend die Bewaffnung und dem Platz der Schweiz in der Welt. Unserer Bevölkerung sind diese Zusammenhänge klar, wenn wir einigen Umfragen, einigen Meinungstrends Glauben schenken dürfen. Herr Schlüer, Sie verweisen immer wieder auf das Volk. Nach dem letzten Abstimmungssonntag würde ich bei dieser Beurteilung vielleicht etwas zurückhaltender agieren.

Die vorliegende Teilrevision des Militärgesetzes ist eine erste Konkretisierung, es ist ein Kooperationsgedanke, es ist ein erster Vollzug des Sicherheitspolitischen Berichtes 2000, dem Sie in der Wintersession 1999 zugestimmt haben.

Herr Fehr und andere haben wiederum erwähnt, wir würden einen weiteren Schritt in Richtung Nato machen. Ich betone und wiederhole hier zum x-ten Mal: Wir brauchen keinen Nato-Beitritt, wir wollen keinen Nato-Beitritt, und wir planen auch keinen Nato-Beitritt!

Wir haben, Herr Gysin Remo, nicht fünf Schritte gemacht - in der Regel geht es Ihnen ohnehin zu wenig rasch. Wir haben einen Schritt gemacht - "that's it". Wir haben nicht fünf Schritte gemacht, ansonsten Sie mir die vier Schritte noch erläutern müssen. Aber wir wollen Zusammenarbeitsfähigkeit anstreben, so wie wir es bereits in der Wirtschaft, in der Wissenschaft und in der technischen Entwicklung tun müssen. Das und nichts anderes wollen wir vollziehen.

Herr Rennwald, der Bundesrat geht davon aus, dass das Schweizervolk dieser Vorlage zustimmen wird, weil ich mir nicht vorstellen kann, dass eine Allianz von links und rechts, wenn es eine solche für ein Referendum geben wird, auch das nötige Verständnis und die nötige Glaubwürdigkeit im Volk haben wird.

In Bezug auf den Uno-Beitritt kann ich Ihnen klar sagen: Der Bundesrat hat in der Legislaturplanung 1999-2003 den Uno-Beitritt zum Ziel erhoben, unabhängig davon, was mit dieser Vorlage geschehen wird.

Frau Haering hat es klar gesagt: Es geht hier darum, die Situationen zu stabilisieren, die sich ergeben. Dafür braucht es eben militärische Kräfte, dafür können nicht die NGO oder wer auch immer eingesetzt werden.

Mit dem Entwurf 1 genehmigen Sie die Kompetenzdelegation, womit eine zügige Umsetzung und Intensivierung des Kooperationsgedankens in der Ausbildung gewährleistet wird. Sie erleichtern alle praktischen Aspekte, die mit dem Auslandeinsatz und mit der Ausbildung von schweizerischen Militärpersonen als auch ausländischen Militärpersonen in der Schweiz verbunden sind. Der Entwurf 1 war in der vorberatenden Kommission praktisch unbestritten, die Herren Referenten haben es gesagt. Ich möchte ihnen für die ausführliche Berichterstattung aus der Kommissionstätigkeit bestens danken.

Der Entwurf 2 führt eben zu dieser Bewaffnung, über die Sie jetzt intensiv gesprochen haben.

Zusammenfassend ist der Bundesrat mit der Mehrheit Ihrer Kommission der festen Überzeugung, dass die Vorlage die richtige Antwort auf die Fragen ist, die sich heute stellen, dass sie auch die richtige Antwort auf die sicherheitspolitische Herausforderung darstellt, dass sie diese annimmt und diesen Entscheid im Interesse des Landes, seiner Bürgerinnen und Bürger, zu treffen erlaubt.

Ich bitte Sie deshalb, auf die Vorlagen einzutreten und alle Minderheits- und Einzelanträge abzulehnen.

Zisyadis Josef · Consiglio nazionale · Vaud · Non iscritto

Je crois que je me suis mal fait comprendre tout à l'heure. Ce n'est pas aujourd'hui que je traite les troupes suisses de "Swiss cow-boys", mais c'est demain, lorsqu'elles seront armées, qu'on pourra les traiter de "Swiss cow-boys", et ça, je ne le souhaite pas pour mon pays.

J'ai été comme vous, en Bosnie, voir les bérets jaunes. Et je n'ai pas entendu de revendications particulières d'armement de ces troupes-là. Au contraire, dans le concert des nations, des troupes non armées pouvaient et peuvent remplir une tâche que d'autres pays ne font pas. Je souhaite que cela puisse continuer.

Intervento procedurale

1. Bundesgesetz über die Armee und die Militärverwaltung

1. Loi fédérale sur l'armée et l'administration militaire

Antrag der Kommission

Eintreten

Antrag Zisyadis

Nichteintreten

Antrag Cuche

Nichteintreten

Antrag Fehr Hans

Nichteintreten

Proposition de la commission

Entrer en matière

Proposition Zisyadis

Ne pas entrer en matière

Proposition Cuche

Ne pas entrer en matière

Proposition Fehr Hans

Ne pas entrer en matière

Seiler Hanspeter · P-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Abstimmung - Vote

Für Eintreten .... 126 Stimmen

Dagegen .... 38 Stimmen

Detailberatung - Examen de détail

Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Titre et préambule, ch. I introduction

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Art. 48a

Antrag der Kommission

Abs. 1, 2

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Abs. 3

Mehrheit

Ablehnung des Antrages der Minderheit

Minderheit

(Schlüer, Borer, Oehrli)

Die Ausbildung erfolgt im Inland. Im Ausnahmefall, wenn auf schweizerischen Waffenplätzen eine dem aktuellen Bedrohungsbild adäquate Ausbildung nicht möglich ist, kann die Ausbildung auf der Grundlage eines von der Bundesversammlung zu genehmigenden Staatsvertrages auch im Ausland stattfinden. Die Eigenständigkeit der Ausbildung auch gegenüber dem Standortland des benutzten Waffenplatzes ist dabei zu gewährleisten.

Art. 48a

Proposition de la commission

Al. 1, 2

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Al. 3

Majorité

Rejeter la proposition de la minorité

Minorité

(Schlüer, Borer, Oehrli)

L'instruction a lieu en Suisse. Dans les cas exceptionnels, lorsqu'une instruction dont le niveau correspondant à la nature de la menace du moment ne peut être assurée, elle peut également se dérouler à l'étranger selon les termes d'une convention spéciale soumise à l'approbation de l'Assemblée fédérale. Le caractère propre de l'instruction dispensée doit être garanti même à l'encontre de l'Etat dans lequel se trouve la place d'armes.

Schlüer Ulrich · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Mein Minderheitsantrag legt für die Ausbildung ein anderes Konzept vor; ein Konzept, das sich an den schweizerischen Interessen für die Armeeausbildung orientiert, das nicht die Kooperation mit anderen Armeen sucht! Ein Konzept auch, das nicht daran interessiert ist, die Schweiz - wenigstens teilweise - zum Waffenplatz für andere Armeen zu erklären.

Wenn in der Schweiz die Installationen nicht genügen - das soll bei den Fliegern und teilweise auch bei den Panzern der Fall sein -, soll es möglich sein, auf der Grundlage eines Staatsvertrages, den die Bundesversammlung zu genehmigen hat, Ausbildungsmöglichkeiten im Ausland zu nutzen. Dies aber so, dass die Eigenständigkeit, die schweizerische Ausrichtung dieser Ausbildung, gewährleistet bleibt.

Dazu ist Folgendes festzuhalten: Wenn Sie diesen Minderheitsantrag ablehnen, dann gerät die Schweiz mit dem geltenden Neutralitätsrecht in Konflikt. Auch der Bundesrat gerät mit dem geltenden Neutralitätsrecht in Konflikt. Der Bundesrat pflegt bezüglich Neutralität immer das Haager Abkommen von 1907 zu zitieren, aber immer nur die Hälfte. Denn in diesem Haager Abkommen steht auch ganz klar, unter was für Umständen einem neutralen Staat Kooperation mit anderen Staaten möglich ist. Es ist ihm dann Kooperation erlaubt, wenn das Land in seiner Existenz bedroht ist. Wir hatten diesen Fall, den berühmten Fall von La Charité-sur-Loire, als für die Möglichkeit eines direkten Angriffes auf die Schweiz vorbereitende Abmachungen getroffen wurden.

Wir besitzen reichste Dokumentationen über diesen Fall. Wir wissen, was neutralitätsrechtlich möglich ist und was nicht. Kooperation nur um der Kooperation willen oder allein aus Kostengründen oder weil sie attraktiv oder herausfordernd erscheint, ist neutralitätsrechtlich nicht gestattet. Darüber muss man sich im Klaren sein. Ich glaube, der Bundesrat ist sich darüber auch im Klaren.

Ich entnehme das z. B. einem interessanten Schreiben an Flugwaffenoffiziere, die auf eine Auslandausbildung vorbereitet wurden. Sie wurden darin zu "Botschaftern der Kooperation", zu "Botschaftern der Interoperabilität" usw. ernannt. Von Neutralität steht kein Wort in diesem Schreiben; Neutralität interessiert hier offenbar nicht mehr.

Wir müssen uns einfach bewusst sein: Wenn wir die Neutralität aufgeben, müsste das hier klar gesagt werden. Es darf nicht einfach eine Entwicklung in die Wege geleitet werden, die ein Prinzip aushöhlt, von dem man dem Volk immer wieder verspricht, man halte es ein.

Wenn wir schon vom Volk sprechen, Herr Bundespräsident: Mir ist nicht bekannt, in welcher Weise der letzte Abstimmungssonntag in Bezug auf die Armee in diesem Land irgendetwas geändert haben sollte. Aber es gibt einen klaren Volksentscheid über den Auslandeinsatz der Armee, nämlich den Blauhelmentscheid; an diesem hat sich nichts geändert, sosehr Sie das auch wünschen möchten.

Siegrist Ulrich · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Diesmal darf ich Ihnen namens der Mehrheit der SVP-Fraktion die Ablehnung des Antrages der Minderheit Schlüer empfehlen.

Akzeptabel, aber als Ergänzung des Gesetzes nicht notwendig, wäre einzig der letzte Satz des vorgesehenen Absatzes. Im Übrigen läuft der Antrag aber darauf hinaus, den vorher getroffenen Eintretensentscheid und den damit anvisierten Schritt teilweise wieder rückgängig zu machen, indem die Möglichkeiten der Kooperation zu einem Ausnahmefall zurückstilisiert werden. Dies ist kein gangbarer Weg für einen Staat, der sich zum Ziel setzt, eine moderne Armee auf der Höhe der Zeit zu halten.

Damit würde die Reziprozität ganz ausgeschlossen, und damit auch die Möglichkeit, Synergien zu schaffen, Kapazitäten wirtschaftlich auszuschöpfen, Effizienz zu steigern und vom Austausch mit den anderen zu profitieren. Weil die Reziprozität ausgeschlossen würde, wäre für die Partner auch das Interesse an der Kooperation gar nicht mehr vorhanden. Neutralitätsrechtlich spricht nichts gegen diese Vorlage, da es hier um Kooperationsvereinbarungen geht und nicht um Bündnisse, welche Gegenstand der Haager Landkriegsordnung von 1907 sind.

Der Vertreter des Minderheitsantrages ist auch die Antwort schuldig geblieben, weshalb zwar Kooperation bei der Beschaffung von Waffensystemen neutralitätskonform, die Kooperation bei der Ausbildung an den Systemen hingegen neutralitätswidrig sein soll. Neutralität und Selbstständigkeit haben dann grosse Chancen, wenn wir unsere Armee à jour und handlungsfähig halten. Wir müssen auch hier aufpassen, dass wir nach Grundsätzen und nicht nach Ideologien argumentieren.

Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit Schlüer abzulehnen.

Zäch Guido · Consiglio nazionale · Argovia · Gruppo popolare-democratico

Im Namen der CVP-Fraktion bitte ich Sie, den Minderheitsantrag Schlüer abzulehnen.

Unsere seit 1815 völkerrechtlich anerkannte, immerwährende Neutralität verpflichtet uns, eine Rüstung zu betreiben, die es der Schweiz ermöglicht, Versuche einer Verletzung unserer Neutralität durch Kriegführende wirksam abzuwehren. Die Sicherheit und Unabhängigkeit unseres Landes hängt von der partnerschaftlichen Zusammenarbeit über die Landesgrenzen hinaus ab. Die bewaffnete Neutralität wird zur Worthülse, wenn wir zur internationalen Stabilität nichts beitragen und wenn wir nicht fähig sind, für eine glaubwürdige Ausrüstung und Ausbildung unserer Armee zu sorgen.

Die Zusammenarbeit mit Partnerstaaten in der Ausbildung, um im materiellen, taktischen und strategischen Bereich bei notwendigen Einsätzen kooperieren zu können, hat für unser Land existenzielle Bedeutung. Wir müssen unsere Verteidigung durch optimale Ausbildung unserer Truppen glaubhaft und wirksam gestalten. Bei knappen Mitteln, hohem Ausbildungsbedarf und, was die Grösse betrifft, ungenügendem Ausbildungsgelände sind wir auf Partner angewiesen. Wir müssen von den Erfahrungen anderer profitieren können, vor allem wenn es um Waffensysteme geht, die neu sind. Der Erfahrungsaustausch und der Zugang zu unseren Ausbildungsmöglichkeiten ist auch für unsere Partnerstaaten sinnvoll. Der Quervergleich ist nötig; nur so erkennen wir die Mängel unserer Ausbildung und können den geforderten Ansprüchen gerecht werden. Auf Solidarität in der Not kann nur zählen, wer im Rahmen seiner Möglichkeiten Solidarität vorgelebt hat.

Zum Antrag Schlüer: Ausbildung und Zusammenarbeit sind wichtig. Allgemeine Ausbildungsrahmenverträge mit unseren wichtigsten Partnerstaaten abzuschliessen festigt unsere Neutralität in der internationalen Staatengemeinschaft. Die entsprechende Kompetenz soll klar an den Bundesrat delegiert werden. Aufgrund der Rahmenabkommen kann das VBS anschliessend die technisch-administrativen Abkommen für gemeinsame Übungen im In- und Ausland abschliessen.

Die Ausbildung darf sich nicht auf das aktuelle Bedrohungsbild beschränken. Zur Konzeption der militärischen Ausbildung gehört es auch, künftige Entwicklungen antizipieren zu können. Diese Voraussicht fördert die Sicherheit.

Herr Schlüer, wenn Ihnen unsere Sicherheit, Unabhängigkeit und Neutralität auch in Zukunft etwas wert ist, dann ziehen Sie den Minderheitsantrag zurück.

Lehnen Sie bitte den Antrag der Minderheit ab und folgen Sie dem Entwurf des Bundesrates bzw. dem Antrag der Mehrheit der Kommission.

Wittenwiler Milli · Consiglio nazionale · San Gallo · Gruppo radicale liberale

Im Namen der FDP-Fraktion bitte ich Sie, den Minderheitsantrag Schlüer abzulehnen.

Zum erwähnten Brief an die Luftwaffe wird sicher Herr Bundespräsident Ogi noch Stellung nehmen. Mir liegt dieser Brief nicht vor.

Wir sagen Ja zu einer auf die heutigen Bedürfnisse ausgerichteten Armee. Diese Ausbildung muss aber auch finanzierbar sein. Der Antrag Schlüer geht hinter die heutige, praktizierte Situation zurück. Das ganze Leben wickelt sich mittlerweile grenzüberschreitend ab, so auch die verschiedenen Ausbildungsteile der heutigen Armee. Unsere Souveränität ist nicht in Frage gestellt, wenn wir die Synergien nutzen, die uns in einer Vereinbarung über einzelne Ausbildungsvorhaben laut Artikel 48a Absatz 2 vorgeschlagen werden. Dies ermöglicht uns aber, unsere Armee modern, effizient und mit verantwortbaren Mitteln auszubilden, ohne den Verwaltungsapparat unnötig aufzublähen, wie Herr Engelberger schon erwähnt hat.

Ich bitte Sie, der Mehrheit zuzustimmen und den Minderheitsantrag Schlüer abzulehnen.

Präsident (Seiler Hanspeter, Präsident): Die liberale Fraktion teilt mit, dass sie die Mehrheit unterstützt.

Banga Boris · Consiglio nazionale · Soletta · Gruppo socialista

Im Namen der SP-Fraktion beantrage ich Ihnen, den Antrag der Minderheit Schlüer abzulehnen.

Drei Punkte, Herr Schlüer:

1. Das Neutralitätsrecht wird hier nicht verletzt, höchstens Ihr persönliches Neutralitätsverständnis. In Friedenszeiten gilt nach Neutralitätsrecht nur, dass man keine Bündnisse schliessen darf, die pro futuro eine unzulässige Bindung darstellen würden.

2. In der Eintretensdebatte habe ich es gesagt und auch technisch begründet: Die Annahme des Antrages der Minderheit wäre ein Rückschritt gegenüber dem heutigen Zustand. Er engt die Handlungsfreiheit des Bundesrates ein, er bringt Mehrkosten und auch einen Mehraufwand für uns und die Verwaltung.

3. Jetzt komme ich zum wichtigsten Punkt, Herr Schlüer: Ich habe nichts dagegen, dass Sie innerhalb der Minderheit der SVP zum Insulaner werden und auch Insulaner bleiben. Aber gerade im Bereich der Existenzsicherung dürfen wir keine Insulaner sein! Erinnern Sie sich an die beiden Übungen "Léman" und "Rheintal" - es ging um die Zusammenarbeit von Rettungstruppen und Zivilschutzeinheiten. Dazu braucht es im Übermittlungs- und Kommandobereich schlichtweg Interoperabilität. Wenn Sie das verweigern, Herr Schlüer, dann lassen Sie die Gebiete, die ich jetzt aufgezählt habe, im Katastrophenfall allein.

Vaudroz Jean-Claude · Consiglio nazionale · Ginevra · Gruppo popolare-democratico

La coopération internationale est non seulement indispensable à l'efficacité de nos contingents de soutien à la paix, mais elle est aussi essentielle en matière de défense. Une armée qui s'instruit en vase clos, comme souhaité par M. Schlüer, ne vaudra véritablement pas grand-chose. Seule la possibilité de comparer ses prestations à celles des autres permet de savoir si ce que l'on fait répond aux exigences. Ce qui est vrai pour l'économie, l'industrie ou la recherche, est aussi vrai dans le domaine militaire.

Monsieur Schlüer, j'ai vraiment l'impression que vous vous torturez dans une logique qui manque totalement de bon sens. Il faut que cette coopération soit efficace, mais si nous devons à chaque fois venir devant ce Parlement pour chaque instruction nécessaire à notre armée, Monsieur Schlüer, les technologies et l'évolution technologique auront largement pris le pas sur l'instruction de nos militaires.

C'est pour cela que je vous propose de vous rallier à la proposition de majorité et au projet du Conseil fédéral.

Ogi Adolf · BPR-M · Consiglio federale · Berna

Im Namen des Bundesrates bitte ich Sie, diesen Minderheitsantrag klar abzulehnen. Warum soll er abgelehnt werden? Weil er uns weit, weit hinter den heutigen bewährten Stand der Ausbildungszusammenarbeit zurückwirft; weil er anscheinend von einer Sorge um politische Grundwerte ausgeht, die sich bisher als vollkommen unbegründet erwiesen hat. Schliesslich bitte ich Sie, diesen Antrag abzulehnen, weil uns Kooperation in der Ausbildung zu gar keinen sicherheitspolitischen Konzessionen zwingt, am allerwenigsten zu einem Allianzbeitritt. Ausbildungsaktivitäten, Herr Schlüer, sind keine Kriegsoperationen. Neutralitätsrecht ist nicht betroffen. Es geht um Ausbildungskooperation, die wir schon lange pflegen und die noch nie jemanden gestört hat. Ich unterstreiche deutlich:

1. Es geht um taktisch-technische Ausbildung, um Aus- und Weiterbildung in ausgewählten Teilbereichen. Das alles ist in unserem Interesse.

2. Es geht z. B. darum, Luftraum zu nutzen, der in der Schweiz nicht verfügbar ist. Wir brauchen Nachtflüge, wir brauchen Tiefflüge; wir können solche Flüge in der Schweiz nicht mehr ausführen. Also müssen wir es dort tun, wo man es uns tun lässt.

3. Es geht darum, Panzergelände zu nutzen, die die Grösse unserer Waffenplätze um ein Mehrfaches übersteigen. Sie wissen ja: Der Schweizer will immer profitieren. Wir versuchen nun eben, im Interesse unserer Armee, im Interesse der Weiterbildung, im Interesse des Fortschrittes zu profitieren.

4. Es geht darum, nicht nur zu nehmen, sondern auch bereit zu sein, zu geben.

Ich möchte aber ganz klar unterstreichen, dass selbstverständlich auch in Zukunft der überwiegende Teil der Ausbildung in der Schweiz stattfinden wird. Diese soll einfach durch nutzbringende Kooperation im Ausland ergänzt werden - ohne politischen Preis, aber mit sachlichem Gewinn.

Ich muss eines sagen: Wir sollten uns davor hüten, immer zu meinen, wir seien die besten. Nur im Vergleich können wir uns steigern, nur im Vergleich können wir besser werden. Es ist nötig, dass sich die Schweizer Armee diesem Vergleich immer wieder stellt und daraus die nötigen Konsequenzen zieht, um eben besser zu werden.

Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit Schlüer abzulehnen.

Seiler Hanspeter · P-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Abs. 1, 2 - Al. 1, 2

Angenommen - Adopté

Abs. 3 - Al. 3

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 129 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit .... 30 Stimmen

Art. 150a, Ziff. II

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Art. 150a, ch. II

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Votazione

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes .... 119 Stimmen

Dagegen .... 34 Stimmen

Intervento procedurale

2. Bundesgesetz über die Armee und die Militärverwaltung

2. Loi fédérale sur l'armée et l'administration militaire

Antrag der Kommission

Mehrheit

Eintreten

Minderheit

(Schlüer, Borer, Oehrli)

Nichteintreten

Minderheit

(Cuche, Garbani)

Rückweisung

bis zur Diskussion des Berichtes "Sicherheit und nachhaltige Entwicklung"

Antrag Zisyadis

Nichteintreten

Antrag Cuche

Nichteintreten

Antrag Gysin Remo

Nichteintreten

Antrag Hess Bernhard

Nichteintreten

Antrag Rennwald

Rückweisung an den Bundesrat

mit dem Auftrag, mit der Weiterbearbeitung abzuwarten, bis die Schweiz der Uno und der Europäischen Union beigetreten ist

Antrag Maspoli

Rückweisung an die Kommission

mit dem Auftrag, die Bewaffnung der Wehrmänner und -frauen besser zu definieren und zu begrenzen

Proposition de la commission

Majorité

Entrer en matière

Minorité

(Schlüer, Borer, Oehrli)

Ne pas entrer en matière

Minorité

(Cuche, Garbani)

Renvoi

jusqu'à la discussion du rapport "Sécurité et développement durable"

Proposition Zisyadis

Ne pas entrer en matière

Proposition Cuche

Ne pas entrer en matière

Proposition Gysin Remo

Ne pas entrer en matière

Proposition Hess Bernhard

Ne pas entrer en matière

Proposition Rennwald

Renvoi au Conseil fédéral

avec mandat de geler son traitement jusqu'au moment où la Suisse aura adhéré à l'ONU et à l'Union européenne

Proposition Maspoli

Renvoi à la commission

avec mandat de mieux définir et de limiter l'armement des soldats (hommes et femmes)

Intervento procedurale

Erste Abstimmung - Premier vote

Für Eintreten .... 108 Stimmen

Dagegen .... 46 Stimmen

Präsident (Seiler Hanspeter, Präsident): Wir stimmen über die Rückweisungsanträge ab.

Zweite Abstimmung - Deuxième vote

Für den Antrag der Minderheit Cuche .... 35 Stimmen

Dagegen .... 112 Stimmen

Dritte Abstimmung - Troisième vote

Für den Antrag Rennwald .... 33 Stimmen

Dagegen .... 120 Stimmen

Vierte Abstimmung - Quatrième vote

Für den Antrag Maspoli .... 20 Stimmen

Dagegen .... 125 Stimmen

Detailberatung - Examen de détail

Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Titre et préambule, ch. I introduction

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Art. 66

Antrag der Kommission

Mehrheit

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Minderheit

(Haering, Banga, Cuche, Fehr Jacqueline, Fehr Mario, Garbani, Günter, Hess Walter)

Abs. 1

.... oder OSZE-Mandates angeordnet werden. Sie müssen ....

Abs. 2, 3

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag Ménétrey-Savary

Abs. 1

Unbewaffnete Einsätze zur Friedensförderung können im internationalen Rahmen angeordnet werden.

Abs. 2

Einsätze zur bewaffneten Friedensförderung können auf der Grundlage eines Uno- oder OSZE-Mandats und mit Zustimmung der betroffenen Staaten angeordnet werden. Sie müssen den Grundsätzen der schweizerischen Aussen- und Sicherheitspolitik entsprechen.

Abs. 3

Die Anmeldung für die Teilnahme an Einsätzen zur Friedensförderung ist freiwillig.

Art. 66

Proposition de la commission

Majorité

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Minorité

(Haering, Banga, Cuche, Fehr Jacqueline, Fehr Mario, Garbani, Günter, Hess Walter)

Al. 1

.... ou de l'OSCE. Ils doivent être ....

Al. 2, 3

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition Ménétrey-Savary

Al. 1

Des engagements non armés pour la promotion de la paix peuvent être ordonnés dans un contexte international.

Al. 2

Les engagements armés pour la promotion de la paix peuvent être ordonnés sur la base d'un mandat de l'ONU ou de l'OSCE et avec l'accord des Etats concernés. Ils doivent être conformes aux principes de la politique extérieure et de sécurité de la Suisse.

Al. 3

L'inscription en vue d'une participation à un engagement pour la promotion de la paix est volontaire.

Haering Barbara · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo socialista

Die Bedingungen des völkerrechtlich bindenden Mandates der Uno oder der OSZE - als Voraussetzung für den Einsatz bewaffneter Schweizer Truppen im Rahmen friedenserhaltender Massnahmen der Staatengemeinschaft - sind zentral. Nicht nur für das Ja der SP und der Friedensbewegung zu dieser Vorlage, sondern für die Tragfähigkeit der Vorlage in der Volksabstimmung insgesamt.

Zur Begründung meines Antrages möchte ich Ihnen vier Argumente unterbreiten:

1. Nachhaltigkeit. Die Schweiz will einen nachhaltigen Beitrag zur Friedenssicherung leisten. Dazu ist die Zusammenarbeit im Rahmen der Staatengemeinschaft unumgänglich. Die Schweiz stellt sich nicht zwischen einen Konflikt und die Staatengemeinschaft. Sie zieht deshalb nicht allein in Konfliktgebiete, und auch nicht als Stiefelknecht der Nato, wie es die bundesrätliche Formulierung ermöglichen würde. Wir wollen keinen Blankocheck für Nato-Einsätze von Schweizer Truppen. Bewaffnete Schweizer Truppen leisten ihren Einsatz nur im Rahmen völkerrechtlicher Mandate der Uno oder der OSZE.

Das Ziel unseres Engagements ist die langfristige Konfliktbearbeitung und nicht kurzfristige und damit auch kurzsichtige militärische Intervention. Dies ist nur im Rahmen völkerrechtlich abgesicherter Massnahmen der Staatengemeinschaft möglich.

2. Zur Sicherheit für unsere Truppen: Die Sicherheit im Völkerrecht und in der Solidarität der Staatengemeinschaft ist unabdingbar als Voraussetzung auch für die Sicherheit unserer eigenen Truppen. Wir wollen einen Beitrag zur Gewalteindämmung leisten und gleichzeitig verhindern, dass Schweizer Truppen unverhofft zur Konfliktpartei werden und damit selber unter Beschuss geraten. Dies müsste eigentlich auch im Interesse der SVP-Fraktion sein.

3. Zur kollektiven Sicherheit: Eine weltweite Entmilitarisierung von Konflikten ist nur möglich, wenn den Ländern die Perspektive für ein System kollektiver Sicherheit gegeben werden kann. Ein Alleingang von Schweizer Truppen im Ausland würde jedoch das aussen-, sicherheits- und friedenspolitische Engagement der Schweiz für den Aufbau eines solchen Systems kollektiver Sicherheit unterlaufen; dies selbst dann, wenn ein solcher Alleingang unter dem Deckmantel der Neutralität stattfinden würde. Das Dach der kollektiven Sicherheit können nur die Uno oder die OSZE sein, auch wenn entsprechende Einsätze in Zusammenarbeit mit der Nato oder der EU durchgeführt werden.

4. Zur Tragfähigkeit dieser Vorlage: Die SVP-Fraktion hat in der Kommission unseren Antrag abgelehnt, und dies, obwohl er zu hundert Prozent ihren eigenen, neutralitätspolitisch begründeten Bedenken gegenüber dieser Vorlage entspricht. Die SVP-Fraktion weiss, weshalb sie dies tut. Sie tut es aus rein taktischen Gründen, um die Vorlage in der Volksabstimmung besser bekämpfen zu können. Denn die SVP-Fraktion weiss, dass sich auf der Grundlage dieses Artikels perfekte "Killerargumente" gegen diese Vorlage insgesamt konstruieren lassen, so zum Beispiel die Perspektive für Schweizer Truppen, die allein in Grosny sind, wo sie zur Stabilisierung des internen russischen Konflikts eingesetzt werden. Dieses Beispiel ist nicht an den Haaren herbeigezogen, es stammt vom VBS selber.

Wenn Sie diese vier Argumente bedenken, müssen Sie dem Antrag der Minderheit folgen. Das Gegenargument des möglichst grossen Entscheidungsfreiraums in Bezug auf Einsätze greift nicht. Denn mit unseren Einsätzen wollen wir erstens eine klare Strategie der Aussen- und Friedenspolitik verfolgen; zweitens haben wir schon gar nicht die Mittel, uns an allen theoretisch möglichen Einsätzen zu beteiligen; drittens sind Konfliktlösungsstrategien der Vergangenheit, wie etwa der unbewaffnete Einsatz in Korea, als Gegenargument untauglich; heute würde man sie nicht in der gleichen Art und Weise planen und durchführen.

Man kann alles machen, nichts machen, oder man kann machen, was machbar ist. Im Interesse der Tragfähigkeit dieser Vorlage ersuche ich Sie, den Antrag der Minderheit zu unterstützen.

Ménétrey-Savary Anne-Catherine · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo ecologista

La proposition d'amendement que je vous présente à l'article 66 porte sur trois points.

A l'alinéa 1er, je propose de maintenir la possibilité d'interventions non armées, comme c'est le cas maintenant. En effet, je crois qu'il est indispensable de prévoir explicitement une alternative à la militarisation exclusive, armée, de la gestion des conflits. Les remarques du message du Conseil fédéral concernant l'étroitesse du créneau dans lequel peuvent se situer des interventions non armées, ou à propos du fait que ces interventions ne peuvent plus se faire "pour des raisons de sécurité" me paraissent plutôt inquiétantes à cet égard.

Je suis persuadée qu'entre rester à la maison et regarder les autres se battre ou intervenir avec des armes, il y a la place pour d'autres formes d'interventions, pour autant, bien sûr, qu'on n'attende pas d'être dans une impasse ou que tout soit détruit. Encore vaudrait-il mieux que ce soit des opérations civiles pour des actions portant sur les causes des conflits. Je suis persuadée aussi qu'il importe que les interventions armées ne se fassent pas au détriment des autres formes d'intervention, notamment sur le plan financier. On peut rappeler que les interventions armées dans le monde coûtent 1200 milliards de dollars par an, alors que moins de 2 pour cent de cette somme est consacré à la prévention de la violence.

Enfin, l'alinéa 1er, selon ma proposition, permet des interventions non armées en dehors des mandats de l'ONU et de l'OSCE qui, eux, seraient indispensables pour des interventions armées.

A l'alinéa 2, je rejoins la proposition de minorité Haering. Je n'insisterai donc pas sur l'importance des mandats de l'ONU et de l'OSCE. Le simple fait de remplacer le deuxième "ou" de la première phrase par un "et" fait toute la différence. Ce sont des conditions cumulatives qui empêchent le "chèque en blanc", et qui intègrent l'instrument militaire, pour autant que ce soit possible, dans l'élaboration d'un plan de paix démocratiquement construit. Faire n'importe quoi, ce n'est probablement pas l'intention du Conseil fédéral, mais j'ai constaté avec regret que le Conseil fédéral et les partisans de l'armée n'ont pas la même définition que moi de la solidarité, et j'ai été choquée de lire dans le message que la Suisse entend surtout tirer un profit direct de ses interventions en se montrant solidaire aux yeux des Etats partenaires, notamment pour éviter un afflux de réfugiés.

Le Conseil fédéral dit aussi que c'est une question de dignité pour notre pays.

Pour nous, la dignité des victimes civiles de la guerre est une priorité et la solidarité consiste essentiellement à soulager la souffrance et la misère des populations en guerre.

A notre avis aussi, les interventions à l'étranger ne devraient pas servir à offrir à l'armée un nouveau champ d'expérimentation pour compenser son absence de légitimation en Suisse, ou pour exercer, comme cela a été dit dans le débat d'entrée en matière, des armements qui chez nous polluent l'environnement - comme si, à l'étranger, cet impact avait moins d'importance! Les partisans de l'armée parlent de "défense stratégique avancée". Ce n'est pas, pour nous, le langage de la solidarité!

La proposition que je fais à l'alinéa 3 porte sur une modification des termes. Il n'est en effet pas cohérent de parler tantôt de "promotion de la paix", et tantôt, comme c'est le cas à l'alinéa 3, d'"opération de soutien à la paix". Selon le lexique qui nous a été fourni avec le message du Conseil fédéral, les opérations de soutien à la paix regroupent l'ensemble des interventions possibles, y compris les opérations pour rétablir la paix avec "des aspects relevant du maintien de la paix et de l'imposition de la paix".

C'est pourquoi, dans l'amendement que je vous présente, je proposerai que nous en restions à des opérations de promotion de la paix, comme c'est dit dans l'alinéa 1er, pour unifier les termes. Je vous demande donc de soutenir cette proposition.

Günter Paul · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo socialista

Vier Lager kristallisieren sich in dieser Debatte immer deutlicher heraus: Wir haben erstens ganz links engagierte Pazifisten, die kein Militär wollen, nicht in unserem Land und schon gar nicht als Expeditionskorps. Wir haben zweitens das Lager der Linken, das eingesehen hat, dass es zur Erhaltung des Friedens - nach Ausschöpfung aller anderen Mittel - leider auch noch die militärische Option braucht. Diese Leute, zu denen auch ich und eine Mehrheit der SP-Fraktion zählen, denken, dass wir uns als Schweiz an der harten Aufgabe beteiligen und uns nicht davor drücken sollten. Wir helfen daher bei der Revision des Militärgesetzes - die kein Kerngeschäft der Linken ist - mit, vorausgesetzt es enthält einige wichtige Schranken. Drittens haben wir das Lager der Bürgerlichen und der aufgeschlossenen Militärs, die ein Gesetz wollen, aber ein mit möglichst wenig Schranken versehenes Gesetz. Sie zeigen ein risikoreiches Verhalten. Wenn das Gesetz nämlich keine klaren Schranken enthält, wird es möglicherweise im Volk keine Mehrheit finden. Dann haben wir viertens ganz rechts noch ein Lager, das gar nichts will. Aus diesem Lager helfen einige Exponenten mit, das Gesetz so unklar wie nur möglich zu gestalten, damit es dann leichter zu bekämpfen sein wird. Sie überladen das Fuder, um es zu kippen. Bei Artikel 66 Absatz 1 ist die Situation so, dass die Mehrheitsfassung den Ultranationalisten, Ultrarechten - und auch den linken Pazifisten - das "Killerargument" Nummer eins gegen das Gesetz liefern wird. Es steht dort, dass Einsätze zur Friedensförderung auf einem Uno- oder OSZE-Mandat basieren "oder mit Zustimmung der betroffenen Staaten angeordnet werden" können. So lautet die Falle, in die dieser Rat nach den verunglückten Beratungen in der Kommission zu laufen droht.

In der Kommission argumentierten die Befürworter dieser gefährlichen Passage mit Tschetschenien und Grosny. Man stelle sich einmal vor, dass Russland die Schweiz in einer Situation um Befriedungstruppen ersucht, wo weder die Uno noch die OSZE mitmachen wollen. Ich garantiere Ihnen, dass 90 Prozent der Schweizer Bevölkerung keinesfalls wollen, dass unsere Soldaten in einer derartigen Situation nach Grosny geschickt werden. Ich garantiere Ihnen ebenfalls, dass Herr Schlüer diese Situation in der Abstimmungskampagne in grellen Farben schildern wird - da sie ja von den Befürwortern dieser Passage erwähnt wurde -, und er wird nicht zu erwähnen vergessen, was passiert, wenn die ersten Särge mit toten Soldaten zurückkommen. Da werden Sie, die bürgerlichen Befürworter dieses Gesetzes, im Referendumskampf einen schweren Stand haben.

Wir auf unserer Seite werden mit dieser Passage auch einen schweren Stand haben, denn die Formulierung im Gesetz wird es den Ultralinken erlauben zu behaupten, man habe sie eingefügt, damit die Schweiz an Nato-Einsätzen teilnehmen könne, wo kein Uno- und kein OSZE-Mandat besteht; wäre das nicht der Fall, könnte man es auch ins Gesetz hineinschreiben. Wir werden einen schwierigen Stand haben zu argumentieren, dass niemand Nato-Einsätze will und dass es daher nicht nötig sei, Angst zu haben, dass aber der Rat trotzdem nicht bereit war, diese Tatsache im Gesetz festzuhalten.

Zusammen ergeben beide Seiten eine Mischung, welche das Gesetz zu Fall bringen wird. Ich möchte dies nicht. Sie, die Mehrheit der FDP-Fraktion und der CVP-Fraktion, möchten das wohl erst recht nicht, denn im Gegensatz zu mir ist die Revision dieses Gesetzes bei Ihnen ein Kerngeschäft.

Ich empfehle Ihnen daher im Namen der Mehrheit der SP-Fraktion sehr, diese gefährliche Passage "oder mit Zustimmung der betroffenen Staaten" zu streichen, d. h., dem Antrag der Minderheit Haering zu folgen, dass ein Einsatz unserer Soldaten ausschliesslich mit einem OSZE- oder Uno-Mandat denkbar ist. Das Gesetz ist beim Volk wohl nur in dieser Fassung mehrheitsfähig.

Schlüer Ulrich · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Da Sie sich ja darum bemühen, Herr Günter, uns Befürwortern eines Referendums die zügigen Argumente in die Hände zu liefern, möchte ich Sie doch fragen: Warum schliessen Sie so völlig aus, dass der Bundesrat zu einem Gesuch, das eintrifft, auch einmal Nein sagen könnte? Halten Sie den Bundesrat nicht für stark genug, zu einem unbegründeten Gesuch auch einmal Nein zu sagen?

Günter Paul · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo socialista

Sie hören jetzt, wie Herr Schlüer argumentiert. Es ist genau das, was ich Ihnen gesagt habe: Er gibt sich jetzt als vernünftiger Befürworter einer Vorlage aus, die er dann, wie er schon immer gesagt hat, versenken will.

Es geht nicht darum, Herr Schlüer, was der Bundesrat dann vielleicht täte; sondern es geht darum, was Sie und die Gegner der Vorlage da drüben bei der SVP in einem Referendumskampf behaupten werden: Was der Bundesrat tun könnte und das Volk nicht will.

Es wird eine Abstimmung sein, die sowieso auf des Messers Schneide steht. Wir müssen jeden denkbaren Ballast abwerfen, wenn wir mit diesem Gesetz durchkommen wollen. Ein Gesetz ist besser, wenn es klar ist. Denn dann weiss das Volk, was wir wollen: Nämlich, dass ein Einsatz nur dann möglich sein wird, wenn ein Uno- oder OSZE-Mandat vorliegt.

Eggly Jacques-Simon · Consiglio nazionale · Ginevra · Gruppo liberale

D'abord deux mots sur la proposition Ménétrey-Savary qui est jumelée. Premièrement, en ce qui concerne l'intervention de personnes non armées, c'est tellement évident qu'on n'a pas besoin de le dire dans un article qui concerne précisément l'engagement de soldats armés. Deuxièmement, précisément, toute la nouvelle pensée de la politique de sécurité est de considérer que, pour nous-mêmes aussi, c'est en effet de la prévention, c'est en effet éviter qu'il y ait un afflux de réfugiés, etc. Et c'est parfaitement honorable, je dirais même prioritaire, que de penser aussi aux intérêts de la Suisse comme à ceux des autres pays. Encore une fois, Madame Ménétrey-Savary, la défense de nos intérêts et l'élan vis-à-vis des autres ne sont pas divisibles. On n'est plus ni dans la lutte des classes, ni dans la lutte des sentiments.

Cela dit, en ce qui concerne la proposition de minorité Haering, je crois qu'elle est beaucoup trop restrictive. Ce qui est dans le projet du Conseil fédéral et dans la proposition de la majorité de la commission et qui se réfère à notre politique, aux principes de politique extérieure et de sécurité de la Suisse, est parfaitement suffisant. Pourquoi resserrer les possibilités? Pourquoi fermer la porte à l'avenir, alors que nous faisons une loi? En effet, demain il peut y avoir un appel par exemple à des Etats neutres, dont la Suisse, pour une action de maintien de la paix. Et même si, à ce moment-là, ça n'était pas supporté par l'ONU ou par l'OSE, pourquoi devrions-nous ne pas en être, dès lors que ce serait conforme à nos principes de politique de sécurité, à nos principes de politique extérieure, à notre politique de neutralité? Soyons ouverts, soyons souples. Ne nous mettons pas dans des carcans rigides, avec des cautèles et des cautèles, et encore des cautèles! Laissons une certaine marge de manoeuvre au Conseil fédéral.

D'ailleurs, si nous voulons véritablement une précaution supplémentaire, nous pourrions nous rallier - c'est ce que fera le groupe libéral ultérieurement - à la proposition Hess Walter, à l'article 66a, qui dit que la participation à des actions de combat destinées à imposer la paix est exclue. Avec, si je puis dire, cette définition bien ciblée sur la nature même de nos engagements, conformément à notre politique telle que nous la définissons en toute souveraineté, nous pourrons participer à des actions de maintien de la paix sous l'égide de l'ONU, de l'OSCE, voire éventuellement sous l'égide d'autres organisations, ou d'une autre manière.

Maintenant, s'il s'agit simplement de tactique politique, s'il s'agit simplement de rassembler le plus de monde possible autour de cette proposition et donc de ne pas effaroucher, alors nous ne croyons pas que ça soit une bonne position. Nous ne pensons pas que les socialistes qui sont pour cette ouverture - je parle de ceux qui sont pour cette ouverture -, n'arriveraient tout d'un coup plus à convaincre leurs partisans, leurs troupes, ou bien au contraire, seraient opposés à cette proposition simplement parce que nous n'aurions pas vissé encore un peu plus les possibilités.

Je crois que, si nous avons une bonne proposition qui correspond à des principes clairs de notre politique étrangère, le Conseil fédéral et une majorité de ce Parlement peuvent sans reproches, mais aussi sans peur, aller devant le peuple et gagner la bataille. En tout cas, c'est une attitude politique qui est propre aux libéraux.

C'est la raison pour laquelle nous soutiendrons la proposition de la majorité de la commission contre la proposition de minorité Haering.

Leu Josef · Consiglio nazionale · Lucerna · Gruppo popolare-democratico

Namens der CVP-Fraktion bitte ich Sie, den Antrag der Mehrheit der Kommission zu unterstützen und den Antrag Ménétrey-Savary abzulehnen; dies aus zwei Gründen:

1. Grundlage wird im Regelfall ein Mandat der Uno oder der OSZE sein. Jedoch müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass es heute auch eine internationale Tendenz in Richtung regionale Stabilitätspakte gibt.

Diese Erscheinung hat offenbar zum Zweck, dass man von globalen Strukturen - diese funktionieren nur, wenn alle Grossmächte mitmachen - loskommt. Im Interesse unserer aussen- und sicherheitspolitischen Ziele möchten wir in diesen Fällen Handlungsfreiheit behalten. Daher kann es durchaus in unserem Interesse liegen, friedensfördernde Einsätze auch nur mit Zustimmung der betroffenen Staaten zu leisten.

An Frau Haering gerichtet möchte ich festhalten, dass auch damit eine genügende völkerrechtliche Grundlage vorhanden wäre. Weil solche Einsätze dem Rahmen unserer Aussen- und Sicherheitspolitik uneingeschränkt zu entsprechen haben, ist auch gewährleistet, dass sie mit unserer Neutralitätspolitik und dem Neutralitätsrecht vereinbar sein müssen.

2. Bedenken Sie, dass die Zuständigkeiten für die Anordnung eines Einsatzes klar geregelt sind. Bundesrat, betroffene Kommissionen und Parlament behalten das Heft jederzeit und stufengerecht in der Hand.

In diesem Zusammenhang von einem "Killerargument" gegen diese Vorlage zu sprechen, Vorstellungen, solche Einsätze könnten in Tschetschenien, Grosny stattfinden, ist absolut an den Haaren herbeigezogen, entspricht nicht der Realität. Wir haben gehört, dass die Zuständigkeiten beim Bundesrat, den entsprechenden Kommissionen und dem Parlament liegen.

Das Primat der Politik - dies möchte ich Herrn Rennwald sagen - ist hier in ausgeprägter Art sichergestellt. Dies ist auch kein Blankoscheck an die Nato.

Stimmen Sie demzufolge mit der Mehrheit ihrer Kommission; schränken sie den Handlungsspielraum nicht unnötig und auf Vorrat ein.

Günter Paul · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo socialista

Herr Leu, in der Kommissionsberatung haben zwei Befürworter bezüglich der Passage, die wir streichen möchten, als Beispiel angeführt, die Russen könnten uns um Truppen für Tschetschenien zur Befriedung von Grosny anfragen; wir könnten dieser Anfrage aber nicht nachkommen, wenn man diese Passage streiche. Bestreiten Sie diese Tatsache?

Leu Josef · Consiglio nazionale · Lucerna · Gruppo popolare-democratico

Die Russen können uns wohl fragen, das steht ihnen frei, aber wir sind nicht gezwungen zuzusagen.

Tschuppert Karl · Consiglio nazionale · Lucerna · Gruppo radicale liberale

In Artikel 66 Absatz 1 geht es darum, den Friedensförderungsdienst zu präzisieren. Einsätze zur Friedensförderung können auf der Grundlage eines Uno- oder OSZE-Mandates oder mit Zustimmung der betroffenen Staaten angeordnet werden. Das ist der bundesrätliche Vorschlag, und die Mehrheit der Kommission hat ihn übernommen. Frau Haering will nur aufgrund von Uno- und OSZE-Mandaten diese Einsätze zulassen. Die Diskussionen wurden im Vorfeld der Kommissionssitzungen schon in einer parlamentarischen Gruppe geführt und anlässlich der Kommissionssitzung ausgiebig weitergeführt. Für die grosse Mehrheit der FDP-Fraktion gibt es aber keinen plausiblen Grund, dem Minderheitsantrag Haering zu folgen.

Der Entwurf des Bundesrates, d. h. der Antrag der Kommissionsmehrheit, entspricht dem im Sicherheitspolitischen Bericht 2000 formulierten konzeptionellen Leitgedanken des Armeeauftrages zur Friedensunterstützung und Krisenbewältigung. Für einen neutralen Staat wie die Schweiz ist es sogar sinnvoll und eine Chance, die vorgesehene Möglichkeit wahrzunehmen, sich auch dann an einem Einsatz beteiligen zu können, wenn allenfalls nur die jeweiligen Konfliktparteien ihr Einverständnis zu einer Friedensmission geben.

Entscheidend ist - das ist von meinem Vorredner in diesem Zusammenhang gesagt worden -, dass die Vorlage in allen Fällen der demokratischen Kontrolle untersteht. Das heisst, dass der Bundesrat, bevor er einen Einsatz beschliesst, zwingend die dafür zuständigen Aussenpolitischen und Sicherheitspolitischen Kommissionen beider Räte konsultieren muss. Wenn absehbar ist, dass die Auseinandersetzung den Einsatz von mehr als hundert bewaffneten Armeeangehörigen erfordert oder länger als drei Wochen dauert, muss sogar zwingend das Parlament grünes Licht geben.

So gesehen ist der Entwurf des Bundesrates - der Antrag der Mehrheit - vernünftig. Es besteht kein Grund, den Rahmen durch den Antrag der Minderheit Haering noch enger zu stecken und damit dem Bundesrat die nötige Handlungsfreiheit in der Aussensicherheitspolitik zu nehmen. Durch solche Kompromisse können Sie weder die GSoA, die sich die Abschaffung der Armee zum Ziel gesetzt hat, noch die Auns, die von militärischen Auslandeinsätzen überhaupt nichts wissen will, von einem Nein an der Urne abbringen. Wir werden, so Gott will, die Abstimmung ohne diese beiden Gruppen gewinnen.

Ich bitte Sie deshalb, der Mehrheit zuzustimmen.

Engelberger Eduard · Consiglio nazionale · Nidvaldo · Gruppo radicale liberale

Der Antrag Ménétrey-Savary hat der Kommission nicht vorgelegen; sie konnte diesen in diesem Sinne nicht beraten. Ich möchte trotzdem etwas dazu sagen:

Absatz 1 des Antrages Ménétrey-Savary entspricht der Fassung des geltenden Rechtes, welches heute schon unbewaffnete Einsätze ermöglicht. In Absatz 3 ist die Freiwilligkeit so geregelt, wie sie heute angewendet wird. In Absatz 2 möchte Frau Ménétrey den Begriff "friedensunterstützend" durch "zur Friedensförderung" ersetzen.

Ich habe beim Eintreten schon gesagt, dass es gewisse Schwierigkeiten bezüglich der Interpretation dieser Begriffe gibt. Ich bin überzeugt, dass Herr Bundespräsident Ogi noch darauf eingehen wird.

Absatz 2 schafft bereits die Möglichkeit für Einsätze zur bewaffneten Friedensförderung. Das entspricht im Grundsatz der Fassung des Bundesrates, so wie ihr die Kommissionsmehrheit zugestimmt hat. Die Frage ist nun wirklich: Muss oder soll der unbewaffnete Einsatz im Gesetz nach wie vor vermerkt werden? Frau Ménétrey-Savary spricht von einer Alternative, die aufgezeigt werden soll. Die Kommission konnte sich über diesen Punkt auch nicht aussprechen. Trotzdem meine ich, dass diese Alternative in dieser Art nicht mehr nötig ist und man darauf verzichten kann.

In Absatz 2 spricht Frau Ménétrey bereits von der "bewaffneten Friedensförderung", was im Kommissionsantrag zu Artikel 66 nicht enthalten ist. Die Kommissionsmehrheit war der Meinung, dass man diese Bewaffnung in Artikel 66a aufzeigen sollte, dass man dort erstmals auf sie eingehen sollte.

Zum Antrag der Minderheit Haering: Ich habe beim Eintreten schon gesagt, dass wir es schätzen, dass man nach mehrheitsfähigen Lösungen sucht, aber auch da - das muss ich Ihnen sagen - habe ich keine neuen Argumente gefunden, die nicht in der Kommission besprochen worden wären. Die Kommissionsmehrheit war eindeutig der Meinung, man wolle jetzt keine Gesetzgebung machen, die schon wieder einenge, den Handlungsspielraum des Bundesrates im Zusammenhang mit der Unterzeichnung durch die betroffenen Staaten einschränke und damit hinter die jetzige Praxis zurückfallen.

Ich habe mir sagen lassen, wir würden damit in die Zeit vor 1951 zurückfallen. Als Beispiel: Die Korea-Vereinbarung, wie sie damals getroffen wurde, wäre so nicht mehr möglich. Ich glaube, dass das sicher nicht im Sinne der Antragsteller ist.

Ich verweise noch einmal auf Artikel 66b Absätze 3 und 4. Die SiK und die APK beider Räte werden eingeladen, dazu Stellung zu nehmen, und schliesslich wird die Bundesversammlung mit einbezogen.

Ich glaube doch, dass wir in diesem Zusammenhang dem Bundesrat unser Vertrauen schenken können und er keine Anordnungen trifft, die die Sicherheit der Schweiz und unsere Neutralität infrage stellen.

Deshalb bitte ich Sie, der Mehrheit zuzustimmen und den Antrag der Minderheit Haering abzulehnen.

Vaudroz Jean-Claude · Consiglio nazionale · Ginevra · Gruppo popolare-democratico

Deux mots au sujet de l'intervention de Mme Ménétrey-Savary. C'est une préoccupation qui me semble légitime. Il est clairement montré, dans cette loi, qui a la compétence de décision en cas d'engagement. Si une opération de promotion de la paix devait être non armée, c'est véritablement une décision du Gouvernement. Mais si l'opération est armée, je crois que, dans tous les cas de figure, les Commissions de la politique de sécurité sont alors consultées. Encore une fois, si les effectifs de promotion de la paix devaient être de plus de 100 militaires ou d'une durée de plus de trois semaines, c'est bien le Parlement qui prendra la décision.

En ce qui concerne la proposition de minorité Haering, il me semble qu'en commission, les propos étaient extrêmement clairs. Il a été dit de manière générale que la Suisse n'engagera un contingent de soutien à la paix qu'à la condition que l'opération ait lieu sous mandat de l'ONU ou de l'OSCE. On peut cependant imaginer que certaines situations ne soient pas traitées par ces deux organisations, et que les Etats concernés demandent un appui de la Suisse. Alors, nous pourrions, avec l'accord de toutes ces parties en présence, fournir une aide qui sera appréciée.

Le projet du Conseil fédéral donne davantage de liberté d'action, davantage de flexibilité et ouvre une porte vers l'avenir. En outre, puisque l'accord de toutes les parties est expressément exigé, la garantie est donnée que la Suisse ne se lancera pas dans une opération d'imposition de la paix.

C'est pour cela que je vous propose de suivre la majorité de la commission, qui vous recommande d'adhérer au projet du Conseil fédéral.

Ogi Adolf · BPR-M · Consiglio federale · Berna

Die heutige Fassung der bundesrätlichen Vorlage entspricht bereits weitgehend den Wünschen, die in der Vernehmlassung geäussert worden sind. Insbesondere die ausdrückliche Erwähnung von Uno- und OSZE-Mandat kam auf diese Weise in die Vorlage. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Zustimmung der betroffenen Staaten als Voraussetzung für einen Einsatz ebenfalls zu berücksichtigen ist. Dies gilt - ich betone und unterstreiche das - sowohl für bewaffnete als auch für unbewaffnete Einsätze.

Der Hinweis von Frau Haering bezüglich Grosny wäre richtig und würde stimmen, wenn von Konfliktparteien die Rede gewesen wäre. Ich muss Sie daran erinnern: Tschetschenien ist kein völkerrechtlich anerkannter Staat; ein Einsatz - das möchte ich hier auch ganz klar feststellen - in Tschetschenien steht zurzeit überhaupt nicht zur Diskussion. Verhältnisse, wie sie heute dort herrschen, wären in der Tat keine Voraussetzung für Einsätze, wie sie sich der Bundesrat vorstellen könnte. Übrigens: Es wird immer Sache des Parlamentes sein zu beurteilen - und wenn nicht das gesamte Parlament zum Zuge kommt, gibt es noch vier Kommissionen, zwei des Nationalrates und zwei des Ständerates, nämlich die APK und die SiK.

Glauben Sie mir, der Bundesrat kann auch nein sagen, und er wird nein sagen. Er wird doch keine Risiken eingehen. Die Debatte, die wir heute hier führen, wird die Auswirkung haben, dass wir diese Entscheide sehr zurückhaltend treffen.

Die Voraussetzung ist grundsätzlich keine neue Idee, es ist die traditionelle Ausgangslage für unsere ganze, jahrzehntealte Praxis der Guten Dienste. Diese Guten Dienste möchten wir anbieten, die in den Sechziger- und Siebzigerjahren gefragt waren und heute leider nicht mehr, weil wir keine bedeutende Rolle mehr spielen. Diese Rolle wollen wir zurückerobern, und wir bekommen sie nicht zuletzt dank unserem Engagement im sicherheitspolitischen Bereich zurück.

Wenn wir - insbesondere bei unbewaffneten Einsätzen - darauf vezichten, verbauen wir uns Möglichkeiten, die wir schon lange vor der Gesetzesrevision für die "Armee 95" hatten und nutzten. Ich frage mich ernsthaft, ob beispielsweise unser Langzeiteinsatz an der Grenze zwischen Nord- und Südkorea ohne diese Ergänzung in Artikel 66 noch rechtens wäre.

Zur Erinnerung: Basis unserer Mitwirkung in der Neutralen Überwachungskommission - es waren immerhin fast tausend Soldaten daran beteiligt - ist kein Uno-Mandat, sondern der Waffenstillstandsvertrag, der 1953 von drei der vier Korea-Kriegsparteien unterzeichnet wurde. Das entspricht der Zustimmung der betroffenen Staaten. Bedenken Sie bitte auch, dass die Voraussetzungen in Artikel 66 für alle Einsatzarten gelten sollen, für bewaffnete und unbewaffnete Einsätze.

Ich ersuche Sie deshalb, die beiden Anträge abzulehnen. Wir wollen mit dieser Vorlage nicht nur den traditionellen Aktionsradius erhalten; wir wollen unsere Möglichkeiten dort ausbauen, wo es nötig ist, wo es solidarisch ist und wo es auch im internationalen Interesse ist.

Hess Peter · 1VP-M · Consiglio nazionale · Zugo · Gruppo popolare-democratico

Abstimmung - Vote

Eventuell - A titre préliminaire

Für den Antrag der Mehrheit .... 109 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit .... 63 Stimmen

Definitiv - Définitivement

Für den Antrag der Mehrheit .... 116 Stimmen

Für den Antrag Ménétrey-Savary .... 50 Stimmen

Art. 66a

Antrag der Kommission

Mehrheit

Titel

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Wortlaut

.... Schutz der durch die Schweiz eingesetzten .... für die Erfüllung ihres Auftrages erforderlich ist.

Minderheit

(Fehr Jacqueline, Banga, Cuche, Fehr Mario, Garbani, Günter, Haering)

Titel

Bewaffnung, Einsatz

Wortlaut

.... Schutz durch die Schweiz eingesetzten .... sowie zur Verteidigung ihres Auftrages erforderlich ist.

Minderheit

(Wasserfallen, Banga, Cuche, Fehr Jacqueline, Fehr Mario, Garbani, Günter, Haering, Hess Walter)

Abs. 2

Offensive Gewaltanwendung zur Durchsetzung des Auftrages sowie die Teilnahme an friedenserzwingenden Aktionen sind ausgeschlossen.

Antrag Haering

Wortlaut

Der Bundesrat bestimmt im Einzelfall die Bewaffnung, die für den Schutz der eingesetzten Personen und Truppen sowie der anvertrauten Menschen und Güter erforderlich ist.

Die Schweiz beteiligt sich ausschliesslich an friedenserhaltenden Operationen.

Antrag Teuscher

Titel

Bewaffnung, Einsatz

Abs. 1

Die Schweiz beteiligt sich bewaffnet ausschliesslich an friedenserhaltenden Operationen.

Abs. 2

Der Bundesrat bestimmt im Einzelfall die Bewaffnung für den Schutz der eingesetzten Personen und Truppen.

Antrag Hess Walter

Titel

Bewaffnung, Einsatz

Abs. 1

Der Bundesrat .... erforderlich ist.

Abs. 2

Die Teilnahme an Kampfhandlungen zur Friedenserzwingung ist ausgeschlossen.

Art. 66a

Proposition de la commission

Majorité

Titre

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Texte

.... des troupes engagées par la Suisse ainsi qu'à l'accomplissement de leur mission.

Minorité

(Fehr Jacqueline, Banga, Cuche, Fehr Mario, Garbani, Günter, Haering)

Titre

Armement, engagement

Texte

.... l'armement nécessaire pour protéger les personnes et les troupes engagées par la Suisse ainsi que pour préserver leur mission.

Minorité

(Wasserfallen, Banga, Cuche, Fehr Jacqueline, Fehr Mario, Garbani, Günter, Haering, Hess Walter)

Al. 2

Sont interdits, et l'usage offensif de la force pour permettre l'accomplissement de la mission, et la participation à des actions d'imposition de la paix.

Proposition Haering

Texte

Le Conseil fédéral détermine dans chaque cas l'armement nécessaire à la protection des personnes et des troupes engagées, ainsi qu'à celle des personnes et des marchandises à charge.

La Suisse ne participe qu'à des opérations de maintien de la paix.

Proposition Teuscher

Titre

Armement, engagement

Al. 1

La Suisse ne participe avec des troupes armées qu'à des opérations de maintien de la paix.

Al. 2

Le Conseil fédéral détermine dans chaque cas l'armement pour la protection des personnes et des troupes engagées.

Proposition Hess Walter

Titre

Armement, engagement

Al. 1

.... ainsi qu'à l'accomplissement de leur mission.

Al. 2

La participation à des actions de combat destinées à imposer la paix est exclue.

Fehr Jacqueline · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo socialista

Der grösste Teil der Anträge zur Frage der Bewaffnung unterscheiden sich nur in Nuancen voneinander. Das gemeinsame Bestreben der verschiedenen Antragsteller ist es, den Rahmen für die Art und den Einsatz bereits im Gesetz und nicht erst in der konkreten Mandatsdefinition festzulegen. Die verschiedenen Anträge sind alle gut gemeint, aber unterschiedlich gut gelungen.

Was soll ein Kontingent bewaffneter Schweizer Soldaten schützen? Es soll sich selbst sowie die Menschen und Güter, die ihm anvertraut sind, schützen. Mit anderen Worten: Die bewaffneten Schweizer Soldaten müssen ihren Auftrag verteidigen können. Begleiten Schweizer Soldaten Kinder auf ihrem Weg zur Schule und werden sie überfallen, dann sollen sie nicht nur sich, sondern auch die ihnen anvertrauten Kinder schützen. Etwas anderes im Gesetz festzulegen wäre zynisch. Und beschützen sie z. B. eine Schule, so sollen sie nicht nur die Kinder, sondern auch das Schulhaus verteidigen können. Dabei ist bedeutsam, dass sie sich auf die Verteidigung beschränken und nicht in die Offensive gehen. Offensive Gewaltanwendung muss von Gesetzes wegen ausgeschlossen sein.

Wie ich sagte, sind die vorliegenden Anträge gut gemeint, aber unterschiedlich gut gelungen. Das muss ich selbstkritisch auch über meinen Minderheitsantrag sagen. Ich ziehe ihn deshalb zugunsten des Antrages Haering zurück. Dieser sagt nämlich am klarsten und unmissverständlichsten, wozu die Bewaffnung dienen soll.

Ich bitte Sie deshalb, den Antrag Haering zu unterstützen.

Wasserfallen Kurt · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo radicale liberale

Mein Minderheitsantrag zielt auf das, was in der Botschaft steht, was im Sicherheitspolitischen Bericht 2000 steht, was in der Kommission behandelt wurde und was auch Bundespräsident Ogi ausgesagt hat. Mir persönlich reicht es nicht, dass das alles nur in den Materialien steht, sondern Klarheit soll hier das Gesetz schaffen. Das Gesetz soll für den Bundesrat, die Sicherheitspolitischen und Aussenpolitischen Kommissionen der Räte, aber auch für die Kommandanten vor Ort klarere Verhältnisse schaffen.

Was meiner Ansicht nach falsch wäre, wäre einseitig die Regelung der Bewaffnung, weshalb im Titel von Artikel 66a das Wort "Einsatz" eingefügt wurde. Es ist schwierig, diese Begriffe auseinander zu halten, aber ich versuche es. Gemäss Artikel 66 Absatz 3 dieses Gesetzes reden wir von einer "friedensunterstützenden Operation", dem sogenannten "peace support", nicht aber von den friedenserzwingenden Einsätzen, dem "peace enforcement". Nur steht das nirgendwo im Gesetz, und das möchte ich korrigieren. Was in der Kommission und in vielen Einzelgesprächen gegen diesen Antrag ins Feld geführt wurde, war das Wort "offensiv"; bei der offensiven Gewaltanwendung scheiden sich offenbar die Geister.

Wir wissen alle, und es ist auch unbestritten, dass die Schweiz keine offensive Armee hat, sondern eine Verteidigungsarmee, und das ist gut so. Das Problem liegt offenbar auf operativ-taktischer Ebene, denn die Kommandanten sagen, sie könnten dann keine Verteidigung mehr durchführen, da diese immer auch offensive Elemente enthält. Dem ist vielleicht so, aber auf der strategischen Ebene ist die Haltung klar: Eine Verteidigung ist eine Verteidigung und keine Offensive.

Weil die Gesetze auch strategischer Natur sind, können wir das hier festschreiben; denn das Operative wird in Verordnungen geregelt. So wollen wir das verstanden wissen, und so versteht auch die Allgemeinheit, was offensiv ist und was nicht.

Auch Bundespräsident Ogi hat gemäss "Berner Zeitung" vom letzten Freitag gesagt: "Wichtig ist der Schutz, den Waffen bei nicht offensiven Aufträgen erbringen." Also ist das auch sein Vokabular, und es ist auch das Vokabular von Kollege Engelberger in seinem Kommissionsvotum.

Damit wäre der erste Teil dieses Antrages klar. Klar ist auch, wie es in der Botschaft steht: Keine Kampfeinsätze; Gewalteinsatz nur als Ultima Ratio zur Notwehr, zur Nothilfe und als punktuelles Mittel zum Schutz der Auftragserfüllung bzw. als wirkungsvoller Selbstschutz des schweizerischen Kontingentes und zur Erfüllung der friedensunterstützenden Operationen.

Der zweite Teil des Antrages ist offenbar unbestritten. Er umschreibt die Art des Einsatzes. Der erste Teil ist ergänzend dazu und sagt, wie ein Einsatz keinesfalls durchgeführt werden soll.

Noch ein Wort zu den anderen Anträgen: Der Antrag Haering spricht von "friedenserhaltenden Operationen". Das ist wieder ein neuer Ausdruck, der offenbar nur Verwirrung stiftet. Bleiben wir doch bei den Ausdrücken "friedensunterstützend" bzw. "friedenserzwingend".

Der Antrag Teuscher ist ebenfalls unklar. Die Frage sei erlaubt, ob sich denn die Schweiz unbewaffnet an friedenserzwingenden Operationen beteiligen soll, wie man das aus diesem Antrag heraus lesen könnte; sicher nicht. Auch der Auftrag an den Bundesrat greift, wie beim Antrag Haering, zu kurz. Der Einsatz zur Auftragserfüllung wird ausgeschlossen.

Der Antrag Hess Walter ist sicher eine Alternative, aber meines Erachtens ein bisschen zu wenig präzis. Er sagt nichts über den Ausschluss der Offensive im strategischen Sinn aus.

Darum beantrage ich Ihnen, meinem Minderheitsantrag zu folgen.

Beck Serge · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo liberale

Monsieur Wasserfallen, j'aimerais vous poser deux questions. Tout d'abord, avez-vous tiré votre proposition de votre expérience personnelle, et là je pense en particulier aux manifestations paysannes d'octobre 1996 devant le bâtiment que nous occupons?

Ensuite, pensez-vous qu'une telle proposition est compatible avec les réalités du terrain auxquelles sont confrontés les cadres militaires dans de telles missions? Peut-être devrions-nous regretter que le contingent hollandais de Srebrenica n'ait pas été plus offensif dans les circonstances auxquelles il a été confronté.

Wasserfallen Kurt · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo radicale liberale

Zur ersten Frage: Ich möchte Einsätze der Armee im Ausland sicher nicht mit der Bauerndemonstration vergleichen. Wir haben auch dort die Verteidigung übernommen, gemäss dem Garantiegesetz gegenüber Personen und Gebäuden des Bundes gehört das dazu; wir haben das wahrgenommen. Ein kleiner taktischer Angriff gehörte eben dazu, damit wir die Verteidigung sicherstellen konnten; das wird von den taktischen und operativen "Führern im Felde" - wenn man das so sagen darf - auch so verstanden.

Zur zweiten Frage: Sie sagen, das seien eben die "réalités du terrain". Ich habe das, glaube ich, deutlich gesagt. Ich spreche vom strategischen Sinn, das ist klar; auch der Volksmund weiss, was offensiv ist und was nicht. Wir machen auch Gesetze, die man im Volk noch sollte verstehen können.

Haering Barbara · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo socialista

Die Behandlung dieses Artikels und der insgesamt fünf Anträge, die dazu gemacht worden sind, macht Mehrfaches deutlich:

1. Die Unzulänglichkeit der bundesrätlichen Formulierung: Wenn zur Frage der Bewaffnung und des Waffeneinsatzes Anträge von mir (SP), Teuscher (GP), Hess Walter (CVP), Wasserfallen (FDP) und Maspoli (Lega) als Begründung für die Rückweisung vorliegen, dann ist dies ein deutliches Zeichen dafür, dass die bundesrätliche Formulierung Fragen offen lässt; Fragen, welche materiell geklärt werden müssen; Fragen aber auch, welche Konsenslösungen bedürfen, wenn diese Vorlage in der Volksabstimmung eine Mehrheit finden soll.

2. Die Unzulänglichkeit der Kommissionsarbeit: Wir führen hier eine Plenumsdebatte zu sechs verschiedenen Formulierungen. Dies zeigt, dass die Kommission die Tragweite der Frage der Bewaffnung und des Waffeneinsatzes nicht erkannt und das Problem zu wenig vertieft behandelt hat. Es würde mich nicht überraschen, wenn diese Plenumsdebatte heute nicht zu einem befriedigenden und differenzierten Ergebnis führen würde. Dem Ständerat würde es dannzumal obliegen, die verschiedenen Formulierungen nochmals zu beraten und dabei insbesondere den präzisen Unterschied zwischen friedensunterstützend, friedensfördernd und friedenserhaltend zu finden und zu definieren, so wie es die UN-Charta auch vorsieht.

3. Die Sorge um einen sinnvollen Umgang mit Bewaffnung und mit Waffeneinsatz: Die Vielfalt der Anträge zeigt mir, dass die SP und die Friedensbewegung mit ihrer Sorge um den Umgang mit Bewaffnung und mit Waffeneinsätzen nicht alleine sind. Dies sowohl aus materiellen Gründen als auch im Hinblick auf das Verabschieden einer in der Volksabstimmung tragfähigen Vorlage.

Gemeinsam ist uns allen die Sorge, den Waffeneinsatz der Schweizer Truppen so zu gestalten, dass er im Konfliktfall nicht eskalierend, sondern deeskalierend, also Gewalt dämmend wirkt. Wir sind uns alle bewusst, dass dies in der Praxis, im Feld, schwierig sein wird. Umso wichtiger ist es, die entsprechenden gesetzlichen Aufträge präzise zu formulieren, präzise zu fassen, denn nur dann geben wir den Truppen im Feld klare Richtlinien für ihre schwierige Aufgabe.

Gemeinsam ist uns auch das Ziel, Schweizer Truppen nur in friedenserhaltenden Operationen einzusetzen. Bewaffnete Schweizer Truppen sollen nicht zum Einsatz kommen, wenn es darum geht, Friedensabkommen zu erzwingen. Sie kommen erst dann zum Einsatz, wenn entsprechende Abkommen verabschiedet sind und es um die Umsetzung und die Sicherung des Friedens im Alltag geht. Die meisten Anträge versuchen, diese beiden Zielsetzungen zu erreichen, indem sie ausschliessen, was nicht sein soll. Mein Antrag verfolgt eine andere Strategie. Er formuliert und definiert positiv, was sein soll. Und das ist eigentlich klar:

1. Wir wollen eine Bewaffnung und einen Waffeneinsatz zum Selbstschutz unserer Truppen, aber auch zum Schutz der uns anvertrauten Menschen und Anlagen.

Selbstverständlich werden wir im Gewaltfall nicht nur uns selber schützen, sondern ebenso beispielsweise die uns anvertrauten Kinder oder das uns anvertraute Spital. Bildlich gesprochen: Wir wollen das Haus und seine Bewohner schützen und nicht Brandpfeile schiessen. Wir wollen Gewalt eindämmen und auf jeden Fall verhindern, dass wir zur Eskalation von Gewalt beitragen.

2. Wir wollen den Einsatz bewaffneter Schweizer Truppen nur für friedenserhaltende und nicht für offensiv friedenserzwingende Operationen. Auf die Uno-Charta bezogen bedeutet dies: Wir wollen ein "peace keeping" nach Kapitel VI und kein "peace enforcement" nach Kapitel VII der Uno-Charta.

Ich bitte Sie, meinem Antrag zu folgen. Er öffnet den Weg aus der Sackgasse der verschiedenen Negativformulierungen, wie sie in den anderen Anträgen in der einen oder anderen Form festgehalten sind.

Ich möchte zum Schluss eine kurze Bemerkung zur französischen Übersetzung meines Antrages machen: Es geht selbstverständlich nicht um die "marchandises à charge", sondern um die "biens à charge", die geschützt werden sollen.

Teuscher Franziska · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo ecologista

Herr Bundespräsident Ogi hat in den vergangenen Monaten immer wieder betont, bei der Revision des Militärgesetzes gehe es um eine Neuauflage der Blauhelmvorlage. Die Einsatzmöglichkeiten waren damals ganz eindeutig auf friedenserhaltende Operationen beschränkt. Mehr noch: Herr Bundespräsident Ogi hat auch wiederholt gesagt, die Schweiz wolle sich mit der aktuellen Revision des Militärgesetzes ausschliesslich auf friedenserhaltende Einsätze beschränken. Daher, denke ich, müsste es eigentlich für Sie alle - ja sogar für Herrn Bundespräsident Ogi - eine Selbstverständlichkeit sein, diesem Grundsatz, den ich in meinem Antrag formuliert habe, zuzustimmen. Ich verlange nämlich, dass sich die Schweiz bewaffnet ausschliesslich an friedenserhaltenden Operationen beteiligt.

Die Realität ist aber leider eine andere. Das VBS und die bürgerlichen Parteien haben eine ganze Reihe von verbalen Nebelpetarden gezündet. Sie sprechen jetzt von "friedensfördernd", "keine Kampfaufträge", "friedenssichernd". Diese Begriffe sind schlicht nicht definiert. "Friedenserhaltung" und "Friedenserzwingung" sind als Begriffe in der UN-Charta völkerrechtlich definiert. Ich denke, das sollten Sie, Herr Wasserfallen, bei Ihrer Argumentation auch berücksichtigen. In Bezug auf diese zwei Begriffe müssen die Einsatzmöglichkeiten der Schweiz klar definiert werden. Diese Begriffe sind uns auch Richtschnur bei der Gesetzesrevision.

Ich möchte namens der grünen Fraktion noch kurz etwas zum Antrag Hess Walter sagen. Wir wollen die Einsatzmöglichkeiten auf Friedenserhaltung beschränken. Der Antrag Hess Walter hingegen lässt Einsätze im Rahmen von friedenserzwingenden Mandaten zu. Er sagt nur, dass Kampfhandlungen zur Friedenserzwingung nicht zulässig seien, das heisst implizit aber, dass die Beteiligung an Friedenserzwingung schon zulässig ist. Diese Einschränkung ist reine Augenwischerei, denn der Begriff "Kampfhandlung" ist wieder nicht definiert. Es macht von uns aus gesehen auch keinen grossen Unterschied, ob man nun Kampfhandlungen nur vorbereitet oder sie am Schluss auch selber ausführt. Mit dem Antrag Hess Walter hätte sich die Schweiz z. B. im Golfkrieg mit Kampfflugzeugen zu Aufklärungszwecken beteiligen können.

Für mich ist klar: Wer meinen Antrag ablehnt und dem Antrag Hess Walter zustimmt, der will, dass sich die Schweiz an Friedenserzwingung beteiligen kann. Dazu können wir nie Ja sagen!

Hess Walter · Consiglio nazionale · San Gallo · Gruppo popolare-democratico

Die Mehrheit dieses Parlamentes will die Revision des Militärgesetzes; daher haben wir ja Eintreten beschlossen. Die Mehrheit dieses Parlamentes will mit freiwilligen Armeeangehörigen vor Ort Hilfe leisten und die eingesetzten Personen zu ihrer eigenen Sicherheit auch bewaffnen, will "peace keeping". Niemand aber will "peace enforcement". Man will also friedenserhaltende und friedensfördernde, nicht aber friedenserzwingende Massnahmen.

Ursprünglich war auch ich bei der Minderheit Wasserfallen. Zu Recht fragen Sie sich jetzt: Warum stellt der Hess jetzt einen eigenen Antrag? In der Zwischenzeit bin ich nochmals intensiv über die Bücher gegangen. Heute bin ich der Überzeugung, dass das Verbot jeglicher Offensivaktionen nichts zur Klarheit beiträgt, im Gegenteil: Es könnte Verwirrung stiften, denn es ist untauglich. Auch bei Aktionen, bei denen es um reinen Selbstschutz oder den Schutz anvertrauter Personen geht, kann es eine Situation geben, in der dieser Selbstschutz nur durch eine kurze, begrenzte, allenfalls offensive Aktion mit Erfolg durchgeführt werden kann. Ich bin aber der tiefen Überzeugung, dass hier eine klare Grenze zu friedenserzwingenden Kampfhandlungen zu ziehen ist. Solche müssen wir strikte ausschliessen.

Frau Teuscher hat gesagt, das Wort "Kampfhandlung" sei nicht definiert. Das stimmt doch gar nicht! Würde ich "friedenserzwingende Aktionen" sagen, dann bliebe dies viel offener. Auch Dinge wären betroffen, die wir eigentlich unterstützen; auch ein Boykott z. B. kann eine friedenserzwingende Aktion sein. Hier aber mache ich ganz präzise Aussagen. Allfällige Partner vor Ort müssen dies wissen; der Kommandant vor Ort muss dies wissen. Vor allem muss auch unser Volk dies bei einer eventuellen Abstimmung wissen.

Jetzt könnte man sagen, dies sei überflüssig, sei ja unter dem Titel "Voraussetzungen" schon in Artikel 66 geregelt. Leider ist dies zu wenig der Fall. Der Artikel ist zu wenig griffig, die Botschaft dazu etwas zu schwammig. Überall, wo davon die Rede ist, werden folgende Begriffe verwendet: Es sei "nicht vorgesehen", die Truppen seien "nicht darauf ausgerichtet" usw. Nirgends aber werden solche Kampfhandlungen zur Friedenserzwingung explizit ausgeschlossen. Gerade ein solch heikles Thema darf man nicht unsauber umschreiben; hier sind eindeutige Aussagen gefragt.

Ein Wort noch zu jenen, die auf die Vorlage nicht eintreten wollten: Ihre Argumente respektiere ich. Jetzt sind wir aber eingetreten; unsere Aufgabe ist nun, das Gesetz möglichst gut zu machen. Dazu haben Sie die Möglichkeit: Sie können meinem Antrag zustimmen. Tun Sie dies nicht, so wäre dies fast doppelbödig. Taktisch wäre dies aus Ihrer Sicht eventuell noch verständlich. Sie können aber doch nicht bewusst ein Gesetz nicht verbessern wollen, mit der Spekulation, das Volk werde es dann eher ablehnen!

Nebenbei gesagt hat das VBS meinen Antrag geprüft und mir ausrichten lassen, mit dem Antrag könne es gut leben und werde ihn nicht bekämpfen.

Daher bitte ich Sie, meinen Antrag zu unterstützen. Es soll Klarheit herrschen, dass wir "peace keeping" wollen; es soll aber auch Klarheit herrschen, dass wir "peace enforcement" nicht wollen.

Schlüer Ulrich · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Ob Sie unsere Haltung als "taktisch" oder was auch immer bezeichnen: Mit Bezug auf die Bewaffnungsfrage haben wir insbesondere mit jenen gesprochen, die in diesem Bereich Erfahrung haben. Dazu hat uns die Schweizer Armee auch viel Gelegenheit gegeben, gehörte es in diesem Jahr doch zum guten Ton, an fast allen Divisionsrapporten Nato-Generäle auftreten zu lassen. General Naumann hat in St. Gallen bei der Territorialdivision 4 klare Worte gesprochen: Eine Entscheidung für einen Militäreinsatz bedeute immer auch, die mögliche Eskalation in Kauf zu nehmen. Niemand könne im Voraus sagen, ob und wie eine Eskalation erfolge. General Farwick hat vor der Felddivision 6 in Zürich ebenso klar zum Ausdruck gebracht, dass nur Politiker zwischen friedenserzwingenden und friedenssichernden Einsätzen unterscheiden könnten; in der Realität gehe die eine Einsatzform in die andere über.

So fragen wir: Wer soll also für den Schutz eingesetzter Truppen verantwortlich sein? Sind es die militärischen Führer - die Offiziere vor Ort -, oder sind es Politiker hier, die im Kompromiss Dinge reglementieren, die niemals geschehen dürfen?

Kollege Eggly, Sie waren doch ein vehementer Befürworter des Sicherheitspolitischen Berichtes 2000. Sie kennen die Lagebeurteilung darin - wie die anderen Parlamentarier auch. Dort wird doch das Bild von undefinierbaren, nicht national gebundenen Gruppen geprägt, bei denen unsicher sei, wie sie operieren, wohin sie gehören, wie sie bewaffnet sind und was sie vorhaben. Wenn Sie diese Lagebeurteilung teilen, weshalb setzen Sie dann voraus, dass all diese undefinierbaren Gegner den Artikel 66 in unserem Gesetz so genau kennen und sich reglementsgemäss verhalten, wenn sie mit unseren Leuten in Kontakt kommen? Da liegt doch der Fehler, den Sie machen. Wenn Sie A zur Bewaffnung sagen, müssen sie auch B sagen und dafür eintreten, dass die Bewaffnung so zu sein hat, dass die eingesetzten Schweizer stärker bewaffnet sind, als diejenigen, mit denen sie zusammenstossen könnten. Nur dann sind Sie konsequent in der Bewaffnungsfrage.

Aber genau diese Frage soll vernebelt werden, deshalb haben wir dazu diese Fülle von Anträgen. Es ist niemandem wohl, und da meint man, man könne mittels Reglement die Form eines solchen Einsatzes vorausbestimmen. Man meint, man könne voraussetzen, dass die undefinierbaren Gegner, auf die man allenfalls stossen könnte, dieses Reglement kennen würden. Ein Vorgehen, das als bewusstes Augenverschliessen vor der Realität eingestuft werden kann, weil Ihnen "Öffnung" wichtiger ist als der Schutz der ins Ausland entsandten Leute.

Die SVP-Fraktion ist der Auffassung: Wenn schon bewaffnete Einsätze erfolgen, dann sind die Leute so zu bewaffnen, dass ihnen bestmöglicher Schutz gewährt ist. Bestmöglicher Schutz heisst, dass sie besser bewaffnet sein müssen als ein möglicher Feind, wenn sie einen Auftrag erfüllen sollen. Nur das ist den eingesetzten Leuten gegenüber verantwortungsbewusst.

Der Bundesrat argumentiert heute, es sei verantwortungslos, Unbewaffnete nach Kosovo zu entsenden. Diesem Punkt haben wir immer zugestimmt. Deshalb waren wir überhaupt gegen diesen Kosovo-Einsatz. Aber es ist ebenso verantwortungslos, sie auf der Grundlage eines faulen politischen Kompromisses schlecht und ungenügend bewaffnet nach Kosovo oder anderswohin zu schicken.

Wir sind für den Antrag der Mehrheit. Er kommt dem Auftrag, der zu erfüllen ist, am nächsten.

Fehr Mario · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo socialista

Hier geht es zweifellos um ein Kernstück dieser Vorlage; hier werden wir notwendigerweise einen Kompromiss schliessen müssen.

Gerade haben wir nun den Sprecher der SVP-Fraktion gehört, der einen solchen Kompromiss mit allen Mitteln verhindern will. Sehr augenscheinlich geht es der SVP-Fraktion nur darum, die Vorlage so aufzumunitionieren - ich sage es militärisch -, dass sie sie nachher um so besser bekämpfen kann. Nur darum geht es Herrn Schlüer.

1. Wir wollen hier einen Kompromiss. Mit Herrn Hess Walter sind wir der Meinung, dass eine Mehrheit in diesem Hause diese Vorlage grundsätzlich will. Auch im Rat und in der Bevölkerung müssen wir eine Mehrheit für die Vorlage finden.

2. Wir sind der Meinung, dass eine Mehrheit in diesem Haus und auch in der Bevölkerung eine sicherheitspolitische Öffnung will. Das deutliche Ja zum Sicherheitspolitischen Bericht spricht hier Bände.

3. Wir sind der Meinung, dass eine Mehrheit, auch in der Schweizer Bevölkerung, der Ansicht ist, dass zur Sicherung des Friedens in letzter Konsequenz auch militärische Massnahmen notwendig sein können.

4. Wir sind der Meinung - da, Herr Schlüer, haben Sie früher wahrscheinlich einmal den Moment für ein Referendum verpasst -, dass diese militärischen Massnahmen schon heute möglich sind. Damals haben Sie das nur ungenügend bekämpft. Die Grundsatzfrage, ob Schweizer Militärangehörige im Ausland in der Art und Weise tätig sein können, wie sie dies in Kosovo sind, wurde bereits entschieden.

5. Wir sind der Meinung, dass in diesem Saal und in der Bevölkerung eine Mehrheit der Meinung ist, dass die heutige Regelung der Bewaffnung ungenügend ist; es unwürdig ist, dass andere Länder unsere Sicherheit gewährleisten müssen, die Österreicher uns in Kosovo schützen müssen. Wir müssen fähig sein, unseren Schutz selbst zu gewährleisten.

6. Mit der Mehrheit in diesem Rat sind wir davon überzeugt, dass es klare Rahmenbedingungen für die Bewaffnung braucht - so wie diese in der Botschaft des Bundesrates aufgezeigt werden und eigentlich alle sie wollen. Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates war aber nicht imstande, sie zu formulieren. Die SiK, der auch ich angehöre, hat diese Hausaufgaben schlecht gemacht. Hier gilt es diese Hausaufgaben nachzuholen.

Der Antrag Haering zeigt einen Kompromiss auf, setzt klare Rahmenbedingungen. Er beschränkt dies auf friedenserhaltende Operationen. Es wird klar getrennt: Wir wollen nur Peace-keeping-Operationen, keine militärischen Abenteuer; wir wollen auch, dass dies im Gesetz festgeschrieben wird.

Der Antrag Haering nimmt auch klar Stellung zur Bewaffnungsfrage. Er will nicht nur die eingesetzten Truppen, sondern auch die anvertrauten Menschen und Güter schützen. Es wäre zynisch, nur die eigenen Truppen schützen zu wollen, nicht aber die anvertrauten Menschen und Güter. Der Antrag Haering ist unseres Erachtens der mit Abstand beste; die anderen Anträge sind zumindest besser als die Kommissionsvorlage. Wir sind überzeugt davon, dass sich hier National- und Ständerat noch bewegen werden müssen. Die SP-Fraktion - ihre grosse Mehrheit - will hier einen realpolitischen Kompromiss. Wir reichen Ihnen die Hand; Sie sollten diese Hand ergreifen.

Es geht hier um das Kernstück der Vorlage. Wenn sich hier nichts bewegt, wird die Vorlage scheitern - nicht im Parlament, aber vor dem Volk.

Tschuppert Karl · Consiglio nazionale · Lucerna · Gruppo radicale liberale

Ich glaube nicht, Herr Fehr, dass diese Frage von zentraler Bedeutung ist. Unsere Fraktion lehnt den Minderheitsantrag Fehr Jacqueline und auch die Anträge Haering und Teuscher ab. Wir begrüssen nämlich ausdrücklich, dass die Art der Bewaffnung und des Auftrages nicht gesetzlich eingeschränkt wird, sondern im Einzelfall vom Bundesrat bestimmt werden kann. Das ist unser zentrales Anliegen. Damit bleibt die grösstmögliche Flexibilität gewahrt. Denn es geht jetzt nicht nur um den Selbstschutz, was die persönliche Waffe betrifft, sondern ebenso um den Schutz von Verband und Auftrag. Das können wir am besten mit einer offenen Formulierung lösen, die Ihnen Bundesrat und Mehrheit vorschlagen.

Noch etwas zum Minderheitsantrag Wasserfallen: Wir von der FDP-Fraktion haben Verständnis für sein Anliegen. Ich glaube, dass es in der Differenzbereinigung mit dem Ständerat eine Lösung geben wird. Persönlich werde ich dem Antrag Hess Walter zustimmen.

Leu Josef · Consiglio nazionale · Lucerna · Gruppo popolare-democratico

Ich bitte Sie namens der CVP-Fraktion, den Kompromissantrag Hess Walter zu unterstützen.

Begründung: Der Antrag Hess Walter ist kurz und klar gefasst. Er sagt, was wir wollen und was nicht. Er lässt im Sinne der Verantwortungsträger vor Ort, die situativ entscheiden müssen, den nötigen Spielraum offen, und zwar - das muss hier auch betont werden - immer im Rahmen der detaillierten "rules of engagement"; das scheint mir in diesem Zusammenhang wichtig zu erwähnen.

Ich bitte Sie, auch die übrigen Anträge abzulehnen.

Was ich persönlich am Antrag Haering auszusetzen habe, ist, dass eine Verbindung zwischen der Bewaffnung und dem zu erfüllenden Auftrag ausbleibt. Nach unserer Auffassung ist diese Verbindung zwischen der Bewaffnung zum Selbstschutz und dem zu erfüllenden Auftrag wichtig.

Ich bitte Sie, den Antrag Hess Walter zu unterstützen.

Engelberger Eduard · Consiglio nazionale · Nidvaldo · Gruppo radicale liberale

Die drei Einzelanträge Haering, Teuscher und Hess Walter sind der Kommission in diesem Wortlaut nicht vorgelegen. Trotzdem enthalten sie alle viele Elemente, die in der Kommission diskutiert wurden, vor allem im Zusammenhang mit dem Antrag der Minderheit Wasserfallen, aber auch schon in Artikel 66 mit dem Antrag der Minderheit Haering.

Ich kann und will im Namen der Kommission zu diesen drei Anträgen nicht Stellung nehmen. Ich möchte aber daran erinnern, dass die Mehrheit der Kommission die Anträge Fehr Jacqueline und Wasserfallen abgelehnt hat.

Persönlich werde ich dem Antrag Hess Walter zustimmen.

Ogi Adolf · BPR-M · Consiglio federale · Berna

Ich möchte Herrn Walter Hess Folgendes sagen - er ist leider nicht im Saal -:

1. Es stimmt einfach nicht, dass fast bei allen Brigaderapporten, Divisionsrapporten, Korpsrapporten immer ein Nato-General anwesend war. Im Übrigen ist es gut, nicht nur in der Kultur, in der Wissenschaft, in der Wirtschaft, sondern eben auch in der Armee von Zeit zu Zeit das Auge über die Grenze zu richten und zu hören und zu verstehen, was beispielsweise im Kosovo-Krieg nicht gut lief.

2. Ich möchte das Herrn Schlüer sagen: Es ist auch nicht General Naumann a. D., der uns vorschreiben kann, wo und wann wir uns wie zu verhalten haben. Es gibt ganz klare "rules of engagement", das wurde von Herrn Leu erwähnt. Andere neutrale Staaten haben mit diesen "rules of engagement" keine schlechten Erfahrungen gemacht.

Ich möchte zum Votum von Herrn Schlüer ergänzen: Auf der Mandatsebene ist die Unterscheidung zwischen Friedenserhaltung und Friedenserzwingung ganz klar. Das erste ist eine Operation nach Kapitel VI, das zweite ist eine Operation nach Kapitel VII der Uno-Charta. Das hat sich auch in der Praxis bewährt.

Auf der Ebene der Operation im Feld ist die Unterscheidung tatsächlich schwieriger. Aber mit diesen "rules of engagement" kann ein Einsatz gut definiert werden. Österreich hat jahrelange Erfahrungen gemacht, und zwar keine schlechten.

Frau Teuscher erklärte, ich hätte gesagt, wir wollten eine neue Blauhelmvorlage bringen. Das stimmt schlicht und einfach nicht. Deshalb muss ich Ihnen sagen, welche Unterschiede zwischen dieser Vorlage und der ehemaligen Blauhelmvorlage bestehen, denn die Änderung von Artikel 66, die wir jetzt behandeln, ist kein neuer Anlauf, wie man ungerechterweise sagt, sondern es geht um etwas anderes:

1. Die Zeiten haben sich geändert. Ein Abstimmungsresultat ist nicht ewig gültig; das darf man hier auch einmal sagen. Das Volk hat das Recht darauf, dass der Bundesrat eine Politik anstrebt, die den neuen Zeiten und den Entwicklungen in unserem Umfeld angepasst ist. Die Blauhelme, d. h. friedenserhaltende Operationen, sind nur noch ein Teil der friedensunterstützenden Operationen. Es gibt heute beispielsweise keine Blauhelm-Bataillone. Also kann man doch nicht sagen, wir kämen mit einer neuen Blauhelmvorlage!

Friedensunterstützende Operationen sind multifunktionale Operationen militärischer Kräfte unter Beteiligung diplomatischer und humanitärer Akteure zur Wahrung oder Wiederherstellung des Friedens in einem Konfliktgebiet. Sie umfassen Friedenserhaltung - Friedenserzwingung machen wir nicht -, Friedensstiftung, Friedensbildung, Konfliktverhütung und humanitäre Einsätze. Entsprechend breit sind die Möglichkeiten für die Schweiz, sich an Operationen zu beteiligen, die keinen Kampfeinsatz beinhalten.

2. Das Parlament wird aufgrund dieser Vorlage an den Entscheiden betreffend bewaffnete Einsätze direkt mitbeteiligt. Die Blauhelmvorlage sah nur eine Berichterstattungspflicht des Bundesrates vor.

3. Aufgrund der heutigen Vorlage wird auch nicht bereits ein spezielles Bataillon aufgestellt. Es geht nur um die grundsätzliche Bewaffnungsmöglichkeit.

Zu den verschiedenen Anträgen: Ich ersuche Sie, am Begriff "für die Erfüllung ihres Auftrages" festzuhalten. Dieser Begriff war bereits in der vorberatenden Kommission mehrheitsfähig. Mit Blick auf Art und Umfang der Bewaffnung bezeichnet er genau die Ergänzung zum Selbstschutz, die nötig ist, damit ein schweizerisches Kontingent in einer multinationalen Friedenstruppe nutzbringend eingesetzt werden kann. Es ist der Begriff, der unseren Einsatzvorstellungen zugrunde liegt. Wir wollen an der gesamten Palette der friedensunterstützenden Operationen, wenn nötig bewaffnet, mitwirken können. Wir schliessen aber - ich sage das ausdrücklich zuhanden des Protokolls - die Teilnahme an Kampfhandlungen für eine Friedenserzwingung aus.

Das haben wir schon in der Botschaft ausgeführt und in den Kommissionsberatungen bestätigt. Eine andere gesetzliche Umschreibung dieser Möglichkeit verfälscht die Zweckbestimmung des Bewaffnungsartikels. Aus diesem Grunde sind Varianten wie "Verteidigung des Auftrages zum Schutze anvertrauter Personen und Güter" usw. abzulehnen.

Für einen neuen Absatz 2 im gleichen Artikel 66a liegen zwei Anträge vor. Sie zielen auf die Eingrenzung der beabsichtigten Einsatzarten. Wir wiederholen einmal mehr, dass wir mit bewaffneten schweizerischen Truppen an keinen Kampfhandlungen zur Friedenserzwingung teilnehmen werden. Beide Anträge bringen diese Absicht des Bundesrates zum Ausdruck. Ich habe Verständnis für das Bedürfnis, diese politische Selbstverständlichkeit auch im Gesetz festzuhalten. Falls der Rat einen dieser Anträge berücksichtigen möchte, sollen Sie wissen, dass der Bundesrat eher dem Antrag Hess Walter den Vorzug geben würde. Dieser Antrag drückt sehr einfach und präzis aus, was bereits in der Botschaft ausgeführt wurde.

Ich glaube, dass auch die SP-Fraktion diesem Antrag zustimmen könnte, weil die SP-Mitglieder in der Kommission doch immerhin dem Antrag Wasserfallen zugestimmt haben und die Annahme des Minderheitsantrages Wasserfallen als Bedingung dafür bezeichnet haben, dass die SP-Fraktion diese Vorlage unterstützen kann. Nun ist die Differenz zwischen dem Minderheitsantrag Wasserfallen und dem Antrag Hess Walter sehr gering - was auch Herr Wasserfallen erwähnt hat -, und deshalb bitte ich Sie, Herr Fehr Mario: Studieren Sie den Antrag Hess noch einmal und berücksichtigen Sie die minimale Differenz zwischen dem Minderheitsantrag Wasserfallen und dem Antrag Hess, bevor Sie mit dem Referendum drohen. Der Ständerat wird sich mit diesem Artikel sicher noch auseinander setzen.

Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag Hess Walter oder dem Minderheitsantrag Wasserfallen zu folgen.

Teuscher Franziska · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo ecologista

Ich bin eigentlich immer noch der Meinung, dass mein Antrag besser formuliert ist als derjenige von Barbara Haering, weil er im Grundsatz, in Absatz 1, festhält, dass die Schweiz sich ausschliesslich an friedenserhaltenden Operationen beteiligt, und dann in Absatz 2 den Einzelfall konkret regelt.

Ich finde auch, dass der Antrag von Barbara Haering etwas mehr ist als nur Selbstschutz. Aber Mario Fehr hat gesagt, man müsse bei diesem Artikel Hand zu Kompromissen bieten.

An mir soll es nicht fehlen, ich ziehe meinen Antrag zurück.

Seiler Hanspeter · P-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Der Antrag Teuscher ist - ebenso wie der Antrag der Minderheit Fehr Jacqueline - zurückgezogen worden.

Votazione

Erste Eventualabstimmung - Premier vote préliminaire

Für den Antrag der Mehrheit .... 106 Stimmen

Für den Antrag Haering .... 65 Stimmen

Intervento procedurale

Zweite Eventualabstimmung - Deuxième vote préliminaire

Für den Antrag Hess Walter .... 143 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit Wasserfallen .... 18 Stimmen

Definitiv - Définitivement

Für den Antrag Hess Walter .... 147 Stimmen

Für den Antrag der Mehrheit .... 25 Stimmen

Art. 66b

Antrag der Kommission

Mehrheit

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Minderheit

(Schlüer, Borer, Freund, Oehrli)

Abs. 1

.... ist die Bundesversammlung.

Abs. 2

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Abs. 3, 4

Streichen

Antrag Baader Caspar

Abs. 4

Werden für einen bewaffneten Einsatz mehr als 100 Angehörige der Armee eingesetzt, so muss die Bundesversammlung den Einsatz genehmigen.

Art. 66b

Proposition de la commission

Majorité

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Minorité

(Schlüer, Borer, Freund, Oehrli)

Al. 1

.... la compétence de l'Assemblée fédérale.

Al. 2

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Al. 3, 4

Biffer

Proposition Baader Caspar

Al. 4

Lorsque plus de 100 militaires sont engagés dans un engagement armé, l'Assemblée fédérale doit approuver l'engagement.

Schlüer Ulrich · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Ich danke Ihnen, dass ich zu diesem Minderheitsantrag, der die Zuständigkeit für die Anordnung von Auslandeinsätzen der Bundesversammlung übertragen will, noch einmal das Wort bekomme.

Ich sage nicht, dass ausländische Generäle uns anweisen oder befehlen sollen, wie Schweizer im Ausland einzusetzen sind. Aber man könnte ihnen, da sie Erfahrung haben, zuweilen zuhören, wenn sie ihre Erfahrung weitergeben. Wir konnten beispielsweise vor einigen Tagen an einem Nato-Treffen in Montreux Kommandanten solcher Einsätze anhören.

Da gab es einen höchst interessanten Beitrag jenes holländischen Kommandanten, der eine äusserst schwere Erfahrung machen musste: Er stand mit seinen Leuten in Srebrenica in Bosnien, als es dort zu den bekannten, gravierenden Massakern kam. Er war mit seinen Leuten ungenügend ausgerüstet und musste daher mit ansehen, was für Gräuel da geschahen. Er hat uns Zuhörern den Grundsatzentscheid, der sich bei Auslandeinsätzen immer stellt, in aller Klarheit vermittelt: Wenn man einen Einsatz beschliesse - so sagte der Holländer -, sei nur der allererste Entscheid, der Grundsatzentscheid, ein freier Entscheid: Gehen wir, oder gehen wir nicht? Alles, was nachher komme, sei Sachzwang. Wenn wir dem Bundesrat auch nur in einem beschränkten Teil die Kompetenz erteilen, die Erstentscheidung allein zu treffen, dann verzichtet dieses Parlament auf den Grundsatzentscheid für ein konkretes Auslandengagement. Darüber müssen Sie sich im Klaren sein.

Die Überlegung leuchtet doch ein: Wenn eigene Leute schon irgendwo stehen, und die Lage spitzt sich - im Rahmen einer Entwicklung, die man nicht vorausgesehen hat - zu, dann kann man nur noch Verstärkung entsenden. Dabei ist man doch nicht mehr frei; man muss einfach mit dem zweiten Entscheid nachziehen, nachdem der erste getroffen worden ist.

Ich frage Sie, das Parlament, ganz einfach an: Weshalb übernehmen Sie nicht die volle Verantwortung für diese Einsatzentscheide, die hier zu treffen sind, indem Sie den ersten Entscheid, den Grundsatzentscheid, ob wir gehen oder nicht, auf sich nehmen? Nur dieser erste Entscheid - ich wiederhole es noch einmal -, nur dieser erste Entscheid ist ein freier Entscheid. Ein Entscheid, der der Bundesversammlung angemessen ist, den man der Bundesversammlung überlassen sollte.

Ich erlaube mir noch auf zwei Bemerkungen einzugehen. Herr Bundespräsident, Sie beschwören die Solidarität, rufen uns auf, solidarisch zu sein. Wissen Sie, was ich kritisiere, ist z. B. folgendes: Herr Raedersdorf hat in Tschetschenien abgeklärt, ob humanitäre Einsatzmöglichkeiten bestehen; er wird kritisiert, musste sich bundesrätliche Kritik anhören, er habe eigenmächtig gehandelt. Da bin ich überzeugt: Das schadet unserem Land!

Das Zweite sind die Guten Dienste, die Sie erwähnen und von denen Sie behaupten, sie seien nicht mehr gefragt. Ich möchte nur daran erinnern, dass wir hier im Parlament aufgedeckt haben, dass die Schweiz im Zusammenhang mit dem Konflikt in Jugoslawien von fünf Mächten angegangen worden ist, das EDA ein Engagement unverständlicherweise aber abgelehnt hat. Es ist nicht so, dass wir nicht gefragt sind, vielmehr wurde eine wichtige Chance, eine gute Aufgabe gut zu lösen, sträflich vergeben. Das ist die Tatsache. Alt Bundesrat Cotti musste dies hier an diesem Pult zugeben. Anschliessend, das ist anzuerkennen, wurden die Anfragen Frankreichs und der USA dann positiv beantwortet. Aber die Darstellung, die Guten Dienste seien nicht gefragt, ist falsch. Ich bin der Auffassung, dass eine solche Darstellung vom Bundesrat nicht mehr verbreitet werden darf.

Baader Caspar · Consiglio nazionale · Basilea-Campagna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Die vom Bundesrat in Artikel 66b Absatz 4 vorgeschlagene und von der Mehrheit unterstützte Formulierung widerspricht einer klaren Kompetenzregelung zwischen Exekutive und Legislative. Darin wird festgehalten, dass die Bundesversammlung dann über einen bewaffneten Einsatz der Armee im Ausland zu entscheiden hat, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind: nämlich wenn mehr als 100 Angehörige der Armee im Ausland eingesetzt werden, und kumulativ dazu, wenn die Einsatzdauer länger als drei Wochen ist.

Andererseits ist aber im letzten Satz eine Dringlichkeitsklausel enthalten. Dieser letzte Satz ist meines Erachtens zu streichen. Der Bundesrat soll keinen genehmigungspflichtigen Einsatz auslösen können, bevor das Parlament entschieden hat, sonst werden unschöne Fait-accompli-Situationen entstehen. Würde das Parlament nachträglich einem vom Bundesrat angeordneten Auslandeinsatz die Genehmigung verweigern, würde unser Land gegenüber dem Ausland in eine peinliche Situation geraten. Daher könnte unser Parlament in solchen Fällen gar nicht mehr frei entscheiden.

Andererseits ist aber der Antrag der Minderheit Schlüer meines Erachtens zu eng, da er der Exekutive überhaupt keinen Handlungsspielraum mehr offen lässt. Ich denke an das Beispiel, dass für jeden Helikopter mit einem Sicherungsdetachement, der ins Ausland gehen soll, nach dem Antrag Schlüer das Parlament bemüht werden müsste. Ein derartiges Korsett widerspricht der Führungsaufgabe, die der Bundesrat als Exekutive hat.

Andererseits bin ich der Auffassung, dass für die Abgrenzung, ob für einen Einsatz der Bundesrat oder das Parlament zuständig sein soll, nur ein einziges Kriterium, nämlich die Anzahl der eingesetzten Angehörigen der Armee, entscheidend sein kann. Die Zahl 100 ist richtig, weil damit der Bundesrat auch in Zukunft eine Aktion Alba mit drei Super Pumas und fünfzig eingesetzten Personen anordnen, aber keine ganze bewaffnete Kompanie ins Ausland schicken kann, wie beispielsweise beim Swisscoy-Einsatz. Dafür soll auch künftig das Parlament zuständig sein. Dafür braucht es auch keine Dringlichkeitsklausel, weil solche grösseren Einsätze sowieso eine längere Vorbereitungszeit von mindestens drei Monaten brauchen, zumal es alles Freiwillige sind, die auf diesen Einsatz vorbereitet werden.

Das zweite Kriterium, dasjenige der dreiwöchigen Einsatzdauer, ist hingegen zu streichen. Dieses stammt ursprünglich aus den Bestimmungen zum Assistenzdienst im Inland: Wenn eine Formation länger als drei Wochen im WK bleiben musste, weil ein Einsatz länger dauerte, musste das Parlament einen solchen Einsatz genehmigen. Bei Auslandeinsätzen kommen gar keine WK-Truppen zum Einsatz, sondern Freiwillige. Diese Einsätze dauern zudem aufgrund der bisherigen Erfahrungen immer länger als drei Wochen. Die Zustimmung zur bundesrätlichen Vorlage hätte hier zur Folge, dass praktisch für jeden Einsatz das Parlament zuständig wäre.

Wenn man schon Auslandeinsätze bejaht, soll der Bundesrat für den Einsatz kleiner Kontingente auch eine eigene Kompetenz haben, und zwar unabhängig von der Einsatzdauer. Andererseits hat der Bundesrat für solche Einsätze die volle und alleinige politische Verantwortung zu tragen.

Die von mir beantragte klarere Kompetenzaufteilung darf aber nicht zu einer Salamitaktik des Bundesrates führen, indem er z. B. zuerst 80 und später nochmals 50 Angehörige der Armee ins Einsatzgebiet schickt. Bei jedem Einsatz hat der Bundesrat zu Beginn der Aktion das Risiko einer möglichen Eskalation mit einzubeziehen.

Ich bitte Sie, meinen Antrag im Sinne einer klaren Kompetenzregelung zu unterstützen.

Seiler Hanspeter · P-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Die CVP-Fraktion und die FDP-Fraktion teilen mit, dass sie die Mehrheit unterstützen.

Günter Paul · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo socialista

Ich möchte Ihnen beantragen, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen. Die Entscheidungskaskade, die sie vorsieht, ist vernünftig. Ich sage dies, obwohl uns das Gesetz, so wie es jetzt aussieht, eigentlich nicht gefällt und wir dieses Gesetz nicht mit vollem Herzen unterstützen. Aber wenn man ein Gesetz macht, sollte es vollziehbar sein.

Wenn wir ein Berufsparlament wären, das innerhalb von drei Stunden tagen kann, wäre der Antrag Schlüer richtig. So aber verhindert er einfach, dass zeitgerecht entschieden werden kann. Das ist die Absicht dahinter. Es ist wieder einer der Schlüer-Vorschläge, die gegen aussen gut und demokratisch tönen, aber de facto das Verfahren so verschleppen, dass das Gesetz nicht mehr durchgeführt werden kann.

Der Antrag Baader ist etwas besser durchführbar. Aber ich denke, dass die Kaskade, die der Bundesrat vorsieht, vernünftig ist; so kann man handeln. Es wird immer schwierig sein, in eine Mission einzusteigen, es wird noch schwieriger sein, auszusteigen - ungeachtet dessen, wie wir das Gesetz ausgestalten. Aber der Entwurf in der Fassung der Kommission scheint mir in dieser Beziehung vernünftig zu sein.

Zum zweiten Teil der Rede von Herrn Schlüer: Es regt mich auf, dass er immer wieder die Solidarität und das Schweizerische Katastrophenhilfekorps anspricht. Herr Schlüer, ich war dort Mitglied, meine Frau hat für das Katastrophenhilfekorps gearbeitet, etliche Leute unserer Fraktion engagieren sich dort. Es nimmt mich wunder, wie viele Mitglieder der SVP-Fraktion im Schweizerischen Katastrophenhilfekorps schon Dienst geleistet haben, statt immer nur davon zu sprechen.

Dasselbe gilt in Bezug auf die Zitierung der humanitären Hilfe und der Hilfe vor Ort, und es gilt auch für die immer wieder zitierte, viel gelobte Tätigkeit des IKRK. Wir werden Sie beim Wort nehmen: Wir bereiten Vorstösse vor, dass man die Hilfe an das IKRK, die humanitäre Hilfe und das Katastrophenhilfekorps verstärkt; dann wollen wir sehen, ob Sie und die SVP auch dabei sind, wenn es um Taten geht und nicht nur um Deklamationen.

Wir von der Linken sind für Solidarität; wir tun etwas dafür, auch persönlich. Wir tun es auch hier im Rat, und ich rege mich auf, wenn von Ihrer Seite - vor allem von Ihnen, Herr Schlüer - immer wieder etwas zitiert wird, von dem wir wissen, dass Sie bis jetzt nicht sehr viel dafür getan haben.

Eggly Jacques-Simon · Consiglio nazionale · Ginevra · Gruppo liberale

M. Schlüer veut, une fois de plus, nous démontrer que nous entrons là dans des aventures absolument incroyables, exceptionnelles et complètement hors de la continuité de notre politique extérieure. Il n'en est rien, et je crois que nous devons soutenir la proposition de majorité et respecter chronologiquement les échelons de responsabilité, d'abord du Conseil fédéral, puis du Parlement qui doit ratifier les conventions conclues. Il est entendu qu'un rôle est dévolu aux commissions compétentes qui sont immédiatement consultées par le Conseil fédéral. Il peut y avoir un caractère d'urgence.

Vous devez faire le parallèle avec les cas où on fait appel à la troupe pour des tâches à l'intérieur du pays. Lorsqu'il s'est notamment agi de lever des troupes pour garder des installations à Genève, Berne et ailleurs, nous avons procédé comme ça. Le Conseil fédéral pouvait d'abord prendre une décision, puis ensuite, suivant l'envergure de la levée de troupes et sa durée, le Parlement approuvait l'engagement. Nous sommes dans une adaptation de notre politique, mais pas dans une rupture. Il n'y a aucune raison de bouleverser l'ordre chronologique des prises de responsabilité.

C'est la raison pour laquelle le groupe libéral vous invite à soutenir la proposition de majorité.

Stahl Jürg · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Die SVP-Fraktion hat sich mehrheitlich für den Antrag Baader Caspar ausgesprochen. Dies erstaunt vielleicht auf den ersten Blick, weil dieser Antrag dem Bundesrat doch mehr Kompetenz zugesteht, was in der SVP-Fraktion nicht unbedingt unumstritten ist.

Ausschlaggebend für die Zustimmung zum Antrag Baader Caspar ist die klarere Kompetenzordnung zwischen Bundesrat und Parlament.

Wir alle wissen, dass das Kriterium der Einsatzdauer sehr schwierig zu bewerten ist. Folglich bleibt nur noch das Kriterium der Kontingentsgrösse als aus der Sicht der Mehrheit der SVP-Fraktion richtiges Kriterium.

Bei einem Einsatz von weniger als 100 Militärangehörigen trägt der Bundesrat allein die Verantwortung, muss diese auch wahrnehmen. Bis jetzt, ich erinnere Sie daran, ist alles gut gegangen. Aber was passiert, wenn einmal eine Angehörige oder ein Angehöriger der Schweizer Armee nicht mehr so zurückkommt, wie sie oder er gegangen ist? Bei einem Einsatz von mehr als 100 Militärangehörigen entscheidet das Parlament, und das zwingend vor Auslösung des Einsatzes. Dies erscheint der Mehrheit der SVP-Fraktion richtig.

Auch wenn dieser grössere Teil der SVP-Fraktion dem Bundesrat mehr Kompetenz geben will, heisst das keinesfalls, dass wir Einsätze grundsätzlich befürworten. Die SVP-Fraktion bleibt gegenüber bewaffneten Einsätzen von Schweizer Soldatinnen und Soldaten im Ausland sehr kritisch und wird sich jederzeit das Recht herausnehmen, demokratische Mittel einzusetzen, um in dieser Grundsatzfrage das Schweizervolk entscheiden zu lassen.

Ogi Adolf · BPR-M · Consiglio federale · Berna

Ich wollte Herrn Schlüer eine Antwort geben. Im Zusammenhang mit der Nato hat er Montreux erwähnt. Hier möchte ich klar festhalten, dass der Anlass in Montreux ein solcher der Parlamentarischen Versammlung der Nato war. Ihr Parlament - nicht der Bundesrat - hat beschlossen, an dieser parlamentarischen Veranstaltung der Nato in Montreux teilzunehmen. Herr Schlüer hat sich offensichtlich entschlossen, dort dabei zu sein, was ich sehr gut finde.

In Bezug auf Herrn Raedersdorf - dies wäre auch an Herrn Schlüer gerichtet -: Von Seiten des Bundesrates wurde wegen seiner Rekognoszierung in Tschetschenien keine Kritik geäussert. Ich bin Bundespräsident und kenne keine solche Kritik. Persönlich darf ich festhalten, dass wir die Leistungen von Herrn Raedersdorf sehr anerkennen, dass die Zusammenarbeit zwischen dem VBS - meinem Departement - und Herrn Raedersdorf ausgezeichnet ist.

Zum Antrag der Minderheit Schlüer: Im Namen des Bundesrates bitte ich Sie, diesen Minderheitsantrag abzulehnen. Die Gesetzesvorlage sieht bereits präzise vor, wann und wie das Parlament einbezogen werden soll. Vier Kommissionen werden sich damit befassen können.

Weiter darf ich sagen, dass der Bundesrat eben auch nein sagen kann. Der Antrag wischt eine sinnvolle Ordnung zur Seite und führt global auch für den Handlungsbereich, der seit Jahren unbestrittenermassen vom Bundesrat autonom ausgefüllt wird, den Bereich der unbewaffneten Einsätze, eine Zuständigkeit des Parlamentes ein. Dies wäre auch ein Rückschritt gegenüber der heutigen Rechtslage und einer bewährten Praxis. Ich bitte Sie deshalb, diesen Antrag abzulehnen.

Kurz zum Antrag Baader Caspar: Dieser Antrag enthält zwei Streichungen. Die erste erhöht die Handlungsfreiheit des Bundesrates. Gleichzeitig erhöht sie aber auch seine Verantwortung. Der Bundesrat wird in jedem Fall für eine hohe Akzeptanz seiner Entscheide besorgt sein. Die zweite Streichung betrifft die nachträgliche Genehmigung eines bewaffneten Einsatzes. Die Erfahrung zeigt, dass von der internationalen Anfrage bis zur effektiven Entsendung von Kontingenten tatsächlich meist einige Zeit vergeht. Im schweizerischen Rhythmus der ordentlichen Parlamentssessionen wird es praktisch immer möglich sein, vor dem Einsatz die Genehmigung zu beantragen. Sollte wegen einer sehr hohen Dringlichkeit und Wichtigkeit einmal nicht auf die nächste Session gewartet werden können, müsste das Parlament allenfalls bereit sein, zu einer Sondersession zusammenzukommen.

In diesem Sinne erkläre ich, dass der Antrag Baader Caspar zu Artikel 66b Absatz 4 für den Bundesrat annehmbar und akzeptabel ist. Er gibt dem Bundesrat eine grössere Flexibilität - aber auch eine grössere Verantwortung.

Seiler Hanspeter · P-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Abstimmung - Vote

Eventuell - A titre préliminaire

Für den Antrag der Mehrheit .... 97 Stimmen

Für den Antrag Baader Caspar .... 57 Stimmen

Definitiv - Définitivement

Für den Antrag der Mehrheit .... 134 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit .... 28 Stimmen

Ziff. II

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Ch. II

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Votazione

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes .... 86 Stimmen

Dagegen .... 49 Stimmen

An den Ständerat - Au Conseil des Etats

Schluss der Sitzung um 13.00 Uhr

La séance est levée à 13 h 00