14.067

Legge federale suII‘approvvigionamento economico del Paese. Revisione totale

Markwalder Christa · P-F · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo liberale radicale

Bundesgesetz über die wirtschaftliche Landesversorgung

Loi fédérale sur l'approvisionnement économique du pays

Art. 16 Abs. 5; Art. 20

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit

(Salzmann, Amstutz, Arnold, Arslan, Büchler Jakob, Clottu, Golay, Mazzone, von Siebenthal, Zanetti Claudio, Zuberbühler)

Festhalten

Art. 16 al. 5; art. 20

Proposition de la majorité

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité

(Salzmann, Amstutz, Arnold, Arslan, Büchler Jakob, Clottu, Golay, Mazzone, von Siebenthal, Zanetti Claudio, Zuberbühler)

Maintenir

Salzmann Werner · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Im Namen der Kommissionsminderheit beantrage ich Ihnen, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten und eben nicht dem Ständerat zu folgen.

In der Vernehmlassung über die Revision des Landesversorgungsgesetzes ist die Abgabe auf das erste Inverkehrbringen von Nahrungs- und Futtermitteln in fast allen Antworten kategorisch abgelehnt worden. Dennoch wird sie in der Vorlage zur Revision des Landesversorgungsgesetzes als Option für die Finanzierung der Pflichtlager vorgesehen. Die Abgabe auf das erste Inverkehrbringen diskriminiert die inländische Wirtschaft, daher muss die Erhebung für Nahrungs- und Futtermittel im neuen Landesversorgungsgesetz eben ausgeschlossen werden.

Begründung: Für die Landwirtschaft bleibt auch bei der Neuausrichtung der wirtschaftlichen Landesversorgung die Vorratshaltung durch Pflichtlager ein zentrales Element. Zur Finanzierung der Pflichtlager von Nahrungsmitteln, hauptsächlich Zucker und Pflanzenöl, aber auch Brot und Futtermittel, werden heute bei deren Einfuhr Garantiefondsbeiträge erhoben. Die Garantiefondsbeiträge werden von der Réservesuisse erhoben. Diese Einfuhrabgaben - das heisst: Garantiefondsabgaben plus Zölle - werden vom Bundesamt für Landwirtschaft gemäss den im Landwirtschaftsgesetz festgelegten Marktordnungen festgelegt. Unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen - bestehender Grenzschutz, tiefe Weltmarktpreise - ist die heutige Finanzierung der Pflichtlager mit Garantiefondsbeiträgen weiterhin möglich und unverändert weiterzuführen.

Der beschriebene Mechanismus zeigt auf, dass die Pflichtlager dieser Waren heute durch eine Einnahmenminderung der Bundeskasse finanziert werden, weil die Garantiefondsbeiträge von den Einfuhrabgaben abgezogen werden. Finanzierungsprobleme für die Pflichtlager entstehen, wenn die Einfuhrabgaben unter den Betrag der benötigten Garantiefondsbeiträge sinken. In diesem Fall wird kein Zoll zuhanden der Bundeskasse erhoben, und die tatsächlich erhobene Einfuhrabgabe deckt die benötigten Garantiefondsbeiträge nur noch zum Teil.

In den Jahren 2008 bis 2011 ist dieser Fall teilweise eingetreten. Aufgrund von Verknappungssituationen und zunehmender Volatilität auf den internationalen Märkten ist mit einem vermehrten Eintreten solcher Situationen zu rechnen. Die Finanzierung der Pflichtlager muss in diesem Fall aus der Bundeskasse erfolgen und keinesfalls über eine Erstinverkehrbringer-Abgabe.

Eine Erstinverkehrbringer-Abgabe auch für im Inland produzierte Lagergüter - Zucker, Brot und Futtergetreide - hat die Wirkung einer neuen Steuer auf diesen Produkten und führt zu einer Diskriminierung der Inlandproduktion und der inländischen Lebensmittelindustrie. Die Erstinverkehrbringer-Abgabe kann nur auf den der Vorratshaltung unterstellten Produkten - zum Beispiel eben Zucker, Getreide und Futtermittel -, nicht aber auf importierten verarbeiteten Lebensmitteln wie Fertigteig zum Backen, Brot, zuckerhaltigen Lebensmitteln und allen Lebensmitteln tierischer Herkunft erhoben werden. Dadurch würde die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wertschöpfungskette, nicht nur jene der Landwirtschaft, geschmälert.

Gemäss einer Schätzung des Schweizer Bauernverbandes würde die Inlandproduktion von Brot und Futtergetreide, Ölsaaten und Zuckerrüben bei einem Ersatz der heutigen Garantiefondsbeiträge durch eine Erstinverkehrbringer-Abgabe insgesamt um rund 32 Millionen Franken verteuert. Sofern diese Mehrkosten nicht auf die Abnehmer überwälzt werden könnten, würde der Verdienst der Produzenten bei diesen Kulturen um diesen Betrag geschmälert. Die übrigen rund 25 Millionen Franken würden auf die Importe entfallen und würden bei den Futtermitteln zu einem erheblichen Teil die tierische Veredelungsproduktion verteuern. Die Erstinverkehrbringer-Abgabe würde einen enormen administrativen Mehraufwand für die Getreidebranche bedeuten. Es müssten rund 20 000 Getreideproduzenten mit einer neuen Abgabe belastet werden. Heute unterstehen einige Hundert Firmen im Bereich Nahrungs- und Futtermittel der Pflicht, Garantiefondsbeiträge zu zahlen.

Ich danke Ihnen bestens für die Unterstützung der Minderheit.

Graf-Litscher Edith · Mit-F · Consiglio nazionale · Turgovia · Gruppo socialista

Die SP ist klar der Ansicht, dass wir eine gesetzliche Grundlage für die Landesversorgung in schweren Mangellagen brauchen und dass sie jetzt aktualisiert, ergänzt und den heutigen und zukünftigen Herausforderungen angepasst werden muss. Die Vorsorgesituation ist für unsere Bevölkerung und für die wirtschaftliche Versorgung zentral. Jetzt stellt sich die Frage, ob wir hier eine Gleichbehandlung oder eine Bevorzugung einzelner Bereiche wollen. Tatsache ist, dass für eine effektive Grundversorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft zum Beispiel die Wasser- und die Stromversorgung zentral sind. Wir brauchen Medikamente, aber auch Transportdienstleistungen und eine partnerschaftliche Organisation zwischen Bund und Wirtschaft, welche die Landesversorgung in schwierigen Situationen für die gesamte Bevölkerung und für die Wirtschaft sicherstellt.

Die SP-Fraktion unterstützt deshalb in allen Bereichen den Ständerat und empfiehlt Ihnen, die Anträge der Minderheiten abzulehnen. Wir sind für eine Gleichbehandlung der Bereiche, die es für eine effektive wirtschaftliche Grundversorgung braucht: Wasser, Strom, Lebensmittel, Medikamente, Transportdienstleistungen. Wir wollen keine Bevorzugung einzelner Bereiche.

Glanzmann-Hunkeler Ida · Mit-F · Consiglio nazionale · Lucerna · Gruppo PPD

Ich spreche zu den beiden Minderheitsanträgen Salzmann, die das Pflichtlager betreffen. Der Bauernverband zeigte uns auf, dass die Inbetriebnahme der Pflichtlager - das hat Herr Salzmann vorhin auch ausgeführt - 32 Millionen Franken kosten würde. Aus diesem Grund solle man diesen Gesetzesartikel ergänzen und die Branche von Beitragszahlungen ausnehmen.

In der Kommissionssitzung wurde uns ausführlich bestätigt, dass die Landwirtschaft nicht ohne Weiteres Kosten übernehmen muss, sondern dass der Bundesrat zusammen mit der Branche so oder so Lösungen suchen würde. Wenn nachgewiesen werden kann, dass die Finanzierung nicht gewährleistet ist, muss der Bund selber Mittel einsetzen. Die Branche hat grosse Einflussmöglichkeiten, da sie über die Pflichtlagerorganisation Réservesuisse einen entsprechenden Antrag stellen kann. Diese Organisation würde dies dann auch koordinieren.

Mir war es wichtig, dass die Branche - sprich: die Landwirte - im System der Landesversorgung eine Mitsprache haben. Diese ist gewährleistet, wie uns bestätigt wurde. Wenn der Ständerat das mit den entsprechenden Zahlen, die jetzt vorliegen, nochmals diskutieren kann, denke ich, dass das sicher nicht so schlecht ist. Darum wird ein Teil der CVP-Fraktion diese Anträge unterstützen.

Markwalder Christa · P-F · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo liberale radicale

Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Die FDP-Liberale Fraktion und die grünliberale Fraktion unterstützen den Antrag der Mehrheit. Die grüne Fraktion und die SVP-Fraktion unterstützen den Antrag der Minderheit.

Schneider-Ammann Johann N. · BPR-M · Consiglio federale · Berna

Es geht um die Frage, ob im Gesetz explizit ausgeschlossen werden soll, dass auch auf inländischen Nahrungs- und Futtermitteln Beiträge zur Deckung der Pflichtlagerkosten erhoben werden könnten. Sie werden von mir eingeladen, sich dem Bundesrat, dem Ständerat und der Mehrheit Ihrer Sicherheitspolitischen Kommission anzuschliessen. Die definitive Lagerpflicht - wer wie viel an Lager zu halten hat - wurde bisher produktspezifisch auf Verordnungsstufe geregelt. Die Festlegung der Beiträge an die Garantiefonds ist Sache der jeweiligen Garantiefondsträger, und das soll auch so bleiben. Die grundsätzliche Möglichkeit des dualen Systems - wenn ich dem so sagen darf: der Abgabenerhebung auf Importe und auf inländische Produkte - soll auf Gesetzesstufe nicht eingeschränkt werden.

Im Falle einer gesetzlich festgelegten Ausnahme der inländischen Nahrungs- und Futtermittelproduktion von der Beitragspflicht würde natürlich eine zusätzliche Möglichkeit zur Alimentierung der Garantiefonds wegfallen. Dies würde eine staatliche Finanzierung wahrscheinlicher machen, ergo würde der Bundeshaushalt zusätzlich belastet. Damit sind wir in eine Richtung unterwegs, die Verstaatlichung heisst. Diese Richtung wollen wir nicht einschlagen. Die wirtschaftliche Landesversorgung muss primär Aufgabe und geschätzte Dienstleistung der Wirtschaft bleiben. Das hat sich bewährt, wir haben das miteinander wiederholt intensiv diskutiert. Rücken Sie davon nun bitte nicht ab! Eine staatliche Finanzierung würde dann natürlich auch bedeuten, dass die staatliche Einflussnahme grösser würde, und das würde die Selbsthilfemöglichkeit der Branche schwächen. Der Bundesrat ist bei allem Verständnis für die produzierende Landwirtschaft der Meinung, dass gesetzlich vorgeschriebene Sonderregelungen für einzelne Branchen zu vermeiden sind.

Ich äussere mich noch ganz kurz zur Rechnung, die von Herrn Nationalrat Salzmann angestellt wurde: Ich habe die Zahlen erst spät letzte Nacht bekommen. Wir haben diese Ziffern zu verifizieren versucht. Ich gehe davon aus, dass wir dies korrekt gemacht haben.

Wissen Sie, Herr Nationalrat Salzmann, schon die Annahme, es würde dann die gesamte Inlandproduktion belastet und der gesamte Import nicht belastet, ist hypothetisch. Wir haben herkömmlich die Möglichkeit, sowohl den Import wie die hiesige Produktion zu belasten. Noch einmal: Das ist eine Angelegenheit der Branche und soll es auch bleiben. Der Bundesrat hat keine andere Absicht.

Der Bundesrat macht Ihnen wirklich beliebt, nicht mit Szenarien zu kalkulieren und zu argumentieren, die nicht wahrscheinlich sind, wenn ich dem so sagen darf. Sie machen jetzt etwas Angst, was eine Belastung der eigenen Landwirtschaft mit Millionenbeträgen betrifft, und diese Angst ist unberechtigt. Der Bundesrat hat keine Absicht, das herkömmliche duale System zu verändern; ganz abgesehen davon, dass wir weit weg von entsprechenden Krisen sind.

Noch einmal und abschliessend: Wir befinden uns hier auf der Gesetzesebene und nicht auf der Verordnungsebene. Was ich jetzt zuhanden der Materialien gesagt habe, ist für die anstehende Verordnungsanpassung selbstverständlich aber relevant.

Ritter Markus · Mit-M · Consiglio nazionale · San Gallo · Gruppo PPD

Geschätzter Herr Bundespräsident, ich denke, für den Nationalrat ist es wichtig, wenn Sie sagen, wie heute die Pflichtlagerhaltung finanziert wird. Können Sie bestätigen, dass die Pflichtlagerhaltung heute aus Teilen der Zölle aus den Importen von Lebensmitteln finanziert wird und heute keine Abgabe für Erstinverkehrbringer in Kraft ist?

Schneider-Ammann Johann N. · BPR-M · Consiglio federale · Berna

Ja, das ist so. Eine Belastung der Erstinverkehrbringer gibt es im Moment nicht. Das ist aber nicht auf alle Zeiten gesetzlich garantiert, das wollen wir nicht. Aber ich habe es gesagt, und ich wiederhole es: Der Bundesrat hat keine Absicht, am System etwas zu ändern.

Salzmann Werner · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Geschätzter Herr Bundespräsident, Sie haben ja erklärt, dass Sie die Landwirtschaft administrativ entlasten wollen. Und jetzt wollen Sie tatsächlich 20 000 Getreideproduzenten mit einem Mehraufwand belasten?

Schneider-Ammann Johann N. · BPR-M · Consiglio federale · Berna

Herr Nationalrat Salzmann, Ihr Szenario ist Ihr Szenario. Meine Aussage und bereits erteilte Antwort auf das, was Sie jetzt mit den 20 000 Landwirten noch einmal nachfragen, hat gelautet: Der Bundesrat will am System grundsätzlich nichts ändern. Wir wollen uns auf Gesetzesstufe die Möglichkeit offenlassen. Wir sind mit dem herkömmlichen, bekannten System vernünftig über die Runden gekommen. Die Krisen sind glücklicherweise nicht oder noch nicht in Sicht. Ergo ist keine entsprechende zusätzliche Vorsorge zu leisten. Entscheidend wichtig ist, dass wir den Branchen die Möglichkeit weiterhin offenlassen und nicht Staatsinterventionismus betreiben. Das würde dann Bürokratie, gezimmerte Bürokratie, bedeuten; und das will ich nicht.

Fridez Pierre-Alain · Mit-M · Consiglio nazionale · Giura · Gruppo socialista

Nous traitons donc les divergences avec le Conseil des Etats concernant la loi sur l'approvisionnement du pays. Nous allons examiner aujourd'hui deux divergences à l'article 16 et à l'article 26, ainsi qu'une troisième divergence de nature purement rédactionnelle.

Cette divergence rédactionnelle figure à l'article 16 alinéa 1. Le Conseil national parlait de "compenser les variations de prix des stocks obligatoires" tandis que le Conseil des Etats a suggéré la formulation visant à "compenser les variations des valeurs financières des stocks obligatoires". Notre commission s'est ralliée à la décision du Conseil des Etats après avoir tout de même débattu d'une proposition visant à transformer au singulier la notion de "valeurs financières". Il aurait alors été question de "compenser les variations de la valeur financière des stocks obligatoires". Par 15 voix contre 8 et 2 abstentions, la commission a décidé d'en rester à la formulation du Conseil des Etats. Aucune proposition de minorité n'a été déposée à ce sujet; il y a donc un ralliement tacite à la décision du Conseil des Etats.

Venons-en à l'article 16 alinéa 5. La décision sur cet article porte également sur l'article 20 alinéas 1 à 3. L'article 16 traite de la constitution de fonds de garantie. A l'alinéa 5, qui serait nouveau, la proposition de la minorité Salzmann vise à dispenser les producteurs indigènes d'une cotisation à ce fonds de garantie, au motif que des pressions déjà très fortes s'exercent sur le monde agricole, un secteur en difficulté. Par ailleurs, comme la finalité de cette loi vise l'amélioration des conditions d'approvisionnement de la population en cas de crise, il serait contre-productif, selon les auteurs de cette proposition de minorité, de charger encore le monde agricole.

Les membres de la commission défavorables à l'ajout de cet alinéa, se situant donc sur la même ligne que le Conseil fédéral et le Conseil des Etats, s'opposent à la création d'une exception pour un secteur particulier, et surtout à l'inscrire dans la loi. Pour eux, tous les secteurs de l'économie doivent être traités de la même manière.

Par 12 voix contre 11 et aucune abstention, votre commission s'est ralliée à la décision du Conseil des Etats et vous propose donc de biffer l'alinéa 5.

Bourgeois Jacques · Mit-M · Consiglio nazionale · Friburgo · Gruppo liberale radicale

Monsieur Fridez, nous avons entendu tout à l'heure Monsieur Schneider-Ammann, président de la Confédération, mentionner que le Conseil fédéral ne voulait rien changer par rapport au système actuel. Cela veut dire que celui qui met la marchandise sur le marché ne devrait pas être tenu de financer le fonds de garantie. Pourquoi la commission n'a-t-elle pas suivi la proposition de la minorité Salzmann, dont le contenu correspond à ce qui a été dit tout à l'heure par Monsieur le président de la Confédération?

Fridez Pierre-Alain · Mit-M · Consiglio nazionale · Giura · Gruppo socialista

La majorité de la commission ne souhaitait pas créer, pour un secteur particulier, une situation particulière et, surtout, l'inscrire dans la loi. Il sera toujours possible, le cas échéant, de modifier la situation par ordonnance. La volonté était que le projet soit clair et que tous les secteurs économiques soient concernés de la même manière.

Büchler Jakob · Mit-M · Consiglio nazionale · San Gallo · Gruppo PPD

Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates hat sich am 11. April 2016 mit diesem Landesversorgungsgesetz in zweiter Lesung befasst. Ich beziehe mich auf Artikel 16 Absatz 5. Bei Artikel 16 Absatz 5 geht es um die Nahrungs- und Futtermittel. Diese Differenz betrifft die Bildung von Garantiefonds. Offen ist die Frage, ob die Abschöpfung von Garantiefondsbeiträgen auf inländischen Nahrungs- und Futtermitteln sowie Saat- und Pflanzgut zulässig sein soll. Auf Antrag unserer Kommission hat der Nationalrat entschieden, ein Verbot dieser Abschöpfung festzulegen. Der Ständerat will dieses Verbot nicht.

In der Kommission wurde vonseiten des Bundesrates ausgeführt, dass es um eine Grundsatzfrage gehe, nämlich ob man auf inländischen Nahrungs- und Futtermitteln Beiträge an die Pflichtlagerkosten erheben kann oder nicht. Der Bundesrat und der Ständerat empfehlen, diese Möglichkeit zu belassen und es der Branche anheimzustellen, ob sie einen Fonds einrichten will oder nicht, also nicht schon jetzt auf Gesetzesstufe einen Entscheid über eine Fondskreierung zu fällen. Bei allen anderen nichtlandwirtschaftlichen Wirtschaftsbereichen entscheidet die Branche, wurde uns mitgeteilt.

In der Kommission wurde beantragt, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten, mit der Begründung, dass wir in einer Notlage auf eine starke Nahrungs- und Futtermittel- sowie Saat- und Pflanzgutproduktion angewiesen seien. Es geht darum, Pflichtlager zur sicheren Versorgung der Bevölkerung anzulegen. Diese Pflichtlagerkosten im Umfang von rund 40 bis 50 Millionen Franken, die der Landwirtschaft zugemutet werden können, könnten nicht auf das Endprodukt abgewälzt werden, wurde von landwirtschaftlicher Seite angeführt. Diesem Antrag wurde gegenübergestellt, dass die Schweiz von aussen wenig Lebensmittel einführen könne; diese Bestimmung sei richtig.

In der Kommission wurde nach einer eingehenden Diskussion sehr knapp beschlossen, dem Antrag des Ständerates zuzustimmen, nämlich mit 12 zu 11 Stimmen.

Votazione

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 99 Stimmen

Für den Antrag der Mehrheit ... 77 Stimmen

(7 Enthaltungen)

Markwalder Christa · P-F · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo liberale radicale

Art. 26 Abs. 2, 3

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit

(von Siebenthal, Amstutz, Arnold, Büchler Jakob, Clottu, Golay, Hurter Thomas, Salzmann, Zanetti Claudio, Zuberbühler)

Festhalten

Art. 26 al. 2, 3

Proposition de la majorité

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité

(von Siebenthal, Amstutz, Arnold, Büchler Jakob, Clottu, Golay, Hurter Thomas, Salzmann, Zanetti Claudio, Zuberbühler)

Maintenir

von Siebenthal Erich · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Artikel 26 Absatz 1 lautet: "Der Bundesrat kann zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Landesversorgung eine vermehrte Nutzung der Wälder anordnen." Ich wünschte mir, dass der Bundesrat schon heute eine solch positive Haltung im Bereich Wald und Forstwirtschaft hätte und so das Potenzial des Schweizer Waldes anerkennen würde - und nicht erst in der Notlage. Wie wollen Sie eine allfällige vermehrte Nutzung mit Forstunternehmungen umsetzen, wenn heute wegen enorm sinkender Nachfrage nach Schweizer Holz infolge Preiszerfall immer mehr von ihnen aufgeben müssen? Für diese vorgesehene vermehrte Nutzung müsste man dann Unternehmungen und Waldbesitzer finden, die diese Anordnung unter diesen Voraussetzungen umsetzen. Das heisst, die Unternehmungen müssten zum Aufrüsten, was das Holz betrifft, zusätzlich diesen Ausgleichsfonds mitfinanzieren, damit die Mehrkosten gedeckt wären.

Es ist unrealistisch, heute Artikel 26 so zu beschliessen. Es sind zu viele Unsicherheiten vorhanden. Es ist nicht korrekt zu bestimmen, dass eine Branche, die heute sehr schwach ist, zusätzlich noch diesen Fonds finanzieren soll.

Meine Minderheit beantragt, diese Frage offenzulassen und sie erst dann zu regeln, wenn die Situation es verlangt. Daher bitte ich Sie, meine Minderheit zu unterstützen und am Beschluss unseres Rates festzuhalten.

Stahl Jürg · 1VP-M · Consiglio nazionale · Zurigo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Präsident (Stahl Jürg, erster Vizepräsident): Die grüne Fraktion unterstützt den Antrag der Mehrheit.

Schneider-Ammann Johann N. · BPR-M · Consiglio federale · Berna

Der Bundesrat hat als Ultima-Ratio-Option in einem Krisenfall die Möglichkeit, eine Mehrnutzung des Waldes anzuordnen. Aber das ist also wirklich ein ziemlich hypothetischer Fall. Der Bund kann dann das Ausmass der Mehrnutzung bestimmen. Grundsätzlich tragen die betroffenen Unternehmen die Kosten dieser Interventionsmassnahme der schweizerischen wirtschaftlichen Landesversorgung. Sie überwälzen die Kosten im Sinne einer Versicherungsprämie über den Preis des Produkts oder der Dienstleistung auf die Verbraucherinnen und Verbraucher. Zweck eines allfälligen Ausgleichsfonds ist eine Art Solidaritätslösung zur Deckung von zusätzlich entstehenden Kosten im Falle der, wie gesagt, ziemlich hypothetischen Mehrnutzung.

Ein entsprechender Ausgleichsfonds existiert heute nicht. Die Anwendung von Artikel 26 Absatz 2 setzt also voraus, dass ein Ausgleichsfonds überhaupt erst geschaffen wird. Ein solcher Fonds wäre dann auch eine freiwillige Selbsthilfemassnahme der Branche, ähnlich wie die Garantiefonds zur Finanzierung der Pflichtlager.

Würde in einem Bewirtschaftungsfall ein solcher Fonds geschaffen, so ermöglichte Absatz 2 von Artikel 26, dass im Sinne einer solidarischen Tragung des Fonds sämtliche Waldbesitzer zur Beitragsleistung verpflichtet werden könnten, um der privaten Finanzierungslösung überhaupt erst zum Durchbruch zu verhelfen. Erweist sich ein Ausgleichsfonds im Krisenfall nicht als zielführend und/oder reichen dessen Mittel nicht aus, so sind andere Finanzierungslösungen denkbar. Wenn andere Finanzierungslösungen denkbar sind, sind das dann automatisch wieder die Möglichkeiten in Richtung Staat.

Subsidiär käme auch eine Finanzierung bzw. eine Abgeltung der Kosten einer Mehrnutzung durch den Bund infrage. Das ist in Artikel 36 des Gesetzentwurfes bereits vorgesehen.

Auf eine freiwillige Finanzierungslösung bzw. auf die dazugehörige Hilfestellung des Bundes sollte jetzt nicht unnötigerweise verzichtet werden. Noch einmal: Wir sind an der gesetzgeberischen Arbeit. Wir halten uns die Möglichkeiten offen. Ich habe von "ziemlich hypothetisch" gesprochen. Es ist schwer vorstellbar, dass ein solcher Fall eintreten könnte, aber es wird einfach nicht a priori ausgeschlossen.

Dies gesagt habend, bitte ich Sie, dem Bundesrat, dem Ständerat und der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.

von Siebenthal Erich · Mit-M · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Herr Bundespräsident, finden Sie es nicht auch speziell, eine Branche, die es heute sehr schwer hat und vernachlässigt wird, in einer Notlage als sehr wichtig zu positionieren und zu verpflichten, in diesen Fonds einzubezahlen?

Schneider-Ammann Johann N. · BPR-M · Consiglio federale · Berna

Herr Nationalrat von Siebenthal, noch einmal: Wir sind bei der Gesetzgebung für eine lange Zeitspanne. Es ist wirklich eine hypothetische Angelegenheit, über die wir hier debattieren. Ich kann mir schwer vorstellen, dass wir werden verfügen müssen, zusätzlich Holz zu schlagen, damit geheizt und gekocht werden kann. Das ist einigermassen schwer vorstellbar. So gesehen ist das Risiko minimal. Sie fragen jetzt natürlich, wieso die Bestimmung denn überhaupt vorgesehen wird. In dieser Gesetzgebung werden grundsätzlich die Möglichkeiten für Massnahmen geschaffen, an die man denken kann. Es soll nicht eingeschränkt werden, und deshalb gehört auch dieser Waldartikel dazu.

Ich bitte Sie, dem Artikel zuzustimmen und davon auszugehen, dass das Risiko für die betroffenen Waldbesitzer wirklich minimal ist.

Nicolet Jacques · Mit-M · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Monsieur le président de la Confédération, le secteur forestier traverse une période difficile. Pensez-vous qu'il soit judicieux d'imposer des normes supplémentaires à ce secteur plutôt que de lui offrir une perspective d'avenir?

Schneider-Ammann Johann N. · BPR-M · Consiglio federale · Berna

Es gibt keinen Sektor in unserer Volkswirtschaft, der nicht kritisch unterwegs ist. Es ist nicht nur der Wald, der besonders unter Druck ist.

Wir wollen nicht Kosten auferlegen. Es gibt kein Szenario, das ich mir vorstellen kann, dass in den überblickbaren Jahren so etwas passieren könnte. So gesehen wird der Wald, wenn er hier Erwähnung und seine Nutzung für die Landesversorgung die gesetzliche Grundlage findet, nicht anders als die Landwirtschaft und all die zur Landesversorgung beitragenden Sektoren gehandhabt.

Ich bin mir der Schwierigkeiten bewusst; ich bin mir des Drucks bewusst, dem wir ausgesetzt sind. Wir haben, ohne dass zusätzliche Krisen uns unter Druck setzen, miteinander Lösungen zu finden. Grundsätzlich arbeiten wir ja täglich daran. Es ist also keine spezielle Behandlung des Waldes, weder im Positiven noch im Negativen. Es ist eine Vervollständigung der volkswirtschaftlichen Palette, die in dieser Gesetzesgrundlage angesprochen ist.

Fridez Pierre-Alain · Mit-M · Consiglio nazionale · Giura · Gruppo socialista

L'article 26 traite de la sylviculture. A l'alinéa 1, le Conseil fédéral peut ordonner une exploitation plus intensive des forêts pour garantir l'approvisionnement économique du pays. A l'alinéa 2, le Conseil fédéral propose que les exploitations forestières cotisent à un fonds de compensation pour couvrir les coûts engendrés par une exploitation plus intensive des forêts. L'alinéa 3 vise une question de détail, à savoir que les contributions prévues ne devraient pas servir à financer l'administration de fonds.

En première lecture, notre conseil a décidé de biffer les alinéas 2 et 3. Le Conseil des Etats, tacitement, donc à l'unanimité, les a maintenus. Le débat est sensiblement le même, sur le fond, pour la sylviculture que pour l'agriculture à l'article 16. Le secteur du bois se porte mal et il faut éviter de charger encore ce secteur déjà en difficulté. L'autre camp réclame l'engagement de ce secteur comme des autres dans l'effort demandé à l'ensemble de l'économie pour créer les bases permettant d'affronter au mieux les situations de crise.

Par 14 voix contre 10 et 1 abstention, la commission a décidé d'adhérer à la décision du Conseil des Etats et donc de maintenir les alinéas 2 et 3 à l'article 26.

Büchler Jakob · Mit-M · Consiglio nazionale · San Gallo · Gruppo PPD

Ich möchte nicht wiederholen, was schon gesagt wurde. Es geht hier um die Schaffung eines Ausgleichsfonds im Bereich der Forstwirtschaft zur Sicherstellung der Landesversorgung. In der Kommission wurde eingehend diskutiert. Der Antrag von Siebenthal wurde aufrechterhalten. Er kam zur Abstimmung. Nach einer intensiven Diskussion wurde dem Beschluss des Ständerates mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt.

Votazione

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 105 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 75 Stimmen

(4 Enthaltungen)