15.4203
Una o un Segretario di Stato per la politica dei trasporti svizzera
Regazzi Fabio · Mit-M · Consiglio nazionale · Ticino · Gruppo PPD
In der Bundesverwaltung finden wir verschiedene Träger, die sich um Verkehrspolitik kümmern - nehmen wir im UVEK als Beispiele Ämter wie BAV, Astra, Bazl, ARE, BFE und Bafu. Die wichtigsten Disziplinen werden zwar verwaltungsintern im Rahmen einer sogenannten Koordinationskonferenz koordiniert. Es ist aber zu prüfen, und das ist die Absicht des Postulates, ob die Einführung eines Staatssekretariates im UVEK einer Gesamtverkehrsperspektive nicht förderlich wäre und zielführender sein könnte.
Die Verkehrspolitik ist immer komplizierter geworden; in diesem wie auch in anderen Bereichen stehen wir vor vielen Herausforderungen. Es zeigt sich deutlich, dass die kritischen Fragen, die Sie sich stellen, nicht unter Betrachtung eines Verkehrsträgers angegangen werden können, sondern dass eine Gesamtverkehrsperspektive notwendig ist. Nehmen wir z. B. das Thema Finanzierung. Es ist unbestritten, und die kürzlich geführte Debatte über den NAF hat es nochmals bewiesen: Die verschiedenen Verkehrsträger sind miteinander verknüpft, sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite.
Es gibt aber auch einen weiteren wichtigen Grund, der für eine solche Lösung spricht: Die Verkehrspolitik spielt sich immer mehr auf internationaler Ebene ab, vor allem mit unseren Grenzstaaten. Man denke an die Notwendigkeit, in Deutschland und Italien nach der Eröffnung des Neat-Basistunnels dafür zu sorgen, dass die versprochenen Zufahrtslinien gebaut und die notwendigen Terminalkapazitäten für eine effiziente Umsetzung der Verlagerungspolitik geschaffen werden. Man könnte noch viele weitere aktuelle Beispiele nennen zu Themen, die eine internationale Ausstrahlung haben: den Fluglärmstreit mit Deutschland, die grenzüberschreitenden Agglomerationsprojekte in Basel, Genf und Mendrisio mit dem ominösen Fall der Bahnverbindung zwischen Stabio und Varese auf der italienischen Seite.
Bei vielen dieser Projekte ist eine intensive, hochrangige, nicht nur technisch solide, sondern auch diplomatisch versierte Verkehrsaussenpolitik in einer Gesamtperspektive gefragt. Die Schweiz verfügt zurzeit weder personell noch organisatorisch über die Ressourcen, um eine diesen Erfordernissen entsprechende Verkehrsaussenpolitik zu betreiben: Diese bleibt Stückwerk.
Nach Artikel 46 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes soll der Titel eines Staatssekretärs dann verliehen werden, wenn es der Verkehr mit dem Ausland erfordert. In diesem Sinne wäre die Position einer Staatssekretärin oder eines Staatssekretärs völlig gerechtfertigt und würde auch zur Entlastung des zuständigen Bundesrates und zur Verstärkung der Verkehrsaussenpolitik beitragen.
Ich möchte noch ein paar Worte zu den Einwänden hinsichtlich der Kosten verlieren, die einige mit Besorgnis geäussert haben. Aus meiner Sicht sollte dieser Vorschlag als Investition angesehen werden, da er zweifelsfrei Vorteile brächte, die vielleicht nicht immer leicht zu quantifizieren sind, aber es gleichwohl ermöglichen würden, die Ausgaben dieser Kostenstelle zu amortisieren.
Zu guter Letzt erlaube ich mir, daran zu erinnern, dass wir hier über ein Postulat diskutieren, mit dem der Bundesrat beauftragt wird, nach gründlicher Prüfung aller Vor- und Nachteile abzuschätzen, ob es angemessen ist, die Position einer Staatssekretärin oder eines Staatssekretärs für die schweizerische Verkehrspolitik zu schaffen. Es handelt sich also noch nicht um einen Grundsatzentscheid zugunsten dieser Lösung. Wir werden deshalb noch Gelegenheit haben, uns mit diesem Thema auseinanderzusetzen, sofern der Bundesrat entscheidet, das Postulat weiterzuverfolgen. Ich finde, es wäre wirklich schade und kaum nachvollziehbar, a priori Nein zu sagen, bevor alle Elemente dieses Vorschlags vorliegen.
Fluri Kurt · Mit-M · Consiglio nazionale · Soletta · Gruppo liberale radicale
Ich spreche hier auch für Frau Nationalrätin Pieren, die auf ein eigenes Votum verzichtet.
Das Anliegen des Postulanten ist durchaus zu begrüssen. Selbstverständlich sind auch wir der Meinung, dass die verschiedenen Verkehrssektoren zusammen und koordiniert zu führen sind. Wer wäre schon dagegen? Und selbstverständlich sind wir der Auffassung, dass die Verkehrspolitik in den vom Postulanten erwähnten Beispielen - Schiene, Strasse und Luft - mit dem Ausland abzustimmen sei.
Nur ist das Postulat systematisch falsch und völlig unnötig. Einerseits steht in Artikel 178 Absatz 1 der Bundesverfassung ausdrücklich, dass der Bundesrat für eine zweckmässige Organisation der Bundesverwaltung und für eine zielgerichtete Erfüllung der Aufgaben zu sorgen habe. Gemäss den bereits zitierten Artikeln 45a und 46 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes hat der Bundesrat andererseits bereits heute die Möglichkeit, einzelne Direktoren von Ämtern oder Gruppen, die für wichtige Aufgabenbereiche des Departementes verantwortlich sind, als Staatssekretärinnen beziehungsweise Staatssekretäre einzusetzen, wie dies kürzlich innerhalb des EJPD beim früheren BFM erfolgt ist. Der Bundesrat kann solche Staatssekretäre auch vorübergehend ernennen, wenn sie im Auftrag der Schweiz an internationalen Verhandlungen teilnehmen. Diese Staatssekretäre, seien sie nun speziell für die Auslandtätigkeiten oder generell ernannt, haben gemäss Absatz 2 der zitierten Bestimmungen im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz genau die Aufgabe, den Departementsvorsteher oder die Departementsvorsteherin im Verkehr mit dem Ausland zu unterstützen.
Was will also der Postulant mit seinem Postulat noch erreichen? Wenn die zuständige Departementsvorsteherin findet, sie brauche einen Staatssekretär oder eine Staatssekretärin, so zweifeln wir nicht daran, dass sie ihre Kompetenzen gemäss Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz, die sie bereits heute besitzt, wahrnimmt - dagegen hätten wir sicher nichts. Für uns sind nicht die Kostenargumente ausschlaggebend, sondern es geht darum, dass wir nicht eine Aufgabe, die der Bundesrat und die Departementsvorsteherin beziehungsweise der Departementsvorsteher an sich bereits haben, noch verstärkt durch das Parlament unterstützen wollen. Sie sollen ihre Aufgaben wahrnehmen und Ernennungen innerhalb der Verwaltung vornehmen, wie es in ihrer Kompetenz liegt.
Wir bitten Sie deshalb, dieses Postulat abzulehnen.
Leuthard Doris · VPBR-F · Consiglio federale · Argovia
Herr Nationalrat Fluri hat grundsätzlich Recht: Der Bundesrat ist frei, wie er sich organisiert, auch bezüglich Staatssekretariaten. Aber der Bildung des Staatssekretariates für internationale Finanzfragen ging natürlich auch ein Prozess mit dem Parlament voran. Es ist auch das Recht des Parlamentes zu sagen, es wolle das mal genauer wissen und hinterfragen. Deshalb hat der Bundesrat auch gesagt, dass er nichts dagegen habe, seine Überlegungen, die er ohnehin macht, mit dem Parlament zu teilen. Denn eines ist klar: Die Verkehrspolitik wird internationaler, wir müssen uns grenzüberschreitender koordinieren, und zwar auch verkehrsträgerübergreifend. Wir sind bis anhin zum Schluss gekommen - das ist eine gewisse Vorwegnahme der Forderungen des Postulanten -, dass wir es auf Ebene des Generalsekretariats koordinieren können. Aber wir sind gerne bereit, es nochmals zu vertiefen. Insofern gehört es zu meinen laufenden Aufgaben - zu den Aufgaben, denke ich, jedes Bundesrates -, immer wieder zu hinterfragen, ob die Strukturen den Herausforderungen entsprechen.
Votazione
Abstimmung - Vote
Für Annahme des Postulates ... 82 Stimmen
Dagegen ... 91 Stimmen
(2 Enthaltungen)