14.3464

Procedura d'asilo accelerata anche per le persone provenienti da Paesi sicuri

Markwalder Christa · P-F · Consiglio nazionale · Berna · Gruppo liberale radicale

Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Moret Isabelle · Mit-F · Consiglio nazionale · Vaud · Gruppo liberale radicale

Le présent postulat, déposé par le groupe libéral-radical, vise à demander au Conseil fédéral d'examiner, dans un rapport, s'il n'est pas possible d'appliquer la procédure accélérée à toutes les demandes d'asile déposées par des personnes provenant d'un Etat sûr.

Il faut saluer la procédure de 48 heures qui a été mise en place par le Département fédéral de justice et police ainsi que la procédure "fast track". Néanmoins, toutes les demandes d'asile provenant de personnes issues d'Etats sûrs ne font pas l'objet des procédures rapides. Le Secrétariat d'Etat aux migrations souhaite - en tout cas, c'est ainsi que cela est décrit dans la réponse du Conseil fédéral - disposer d'une marge de manoeuvre.

Pour notre part, nous ne comprenons pas pourquoi il n'est pas possible d'appliquer les procédures rapides à tous les ressortissants de pays sûrs, afin de garantir qu'ils puissent recevoir une réponse extrêmement rapide et retourner rapidement dans leur pays.

C'est la raison pour laquelle nous demandons au Conseil fédéral de nous rendre un rapport pour nous expliquer pourquoi certains ressortissants de pays sûrs ne sont pas soumis aux procédures rapides, soit à celle en 48 heures, soit à celle en "fast track".

Je vous remercie de soutenir le postulat.

Sommaruga Simonetta · BR-F · Consiglio federale · Berna

Die FDP-Liberale Fraktion verlangt eine Prüfung und eine Berichterstattung zur Frage, ob auch Asylgesuche von Personen aus Safe Countries in einem beschleunigten Verfahren zu behandeln sind.

Was ist die heutige Ausgangslage? Der Bundesrat kann Staaten als sogenannte Safe Countries bezeichnen, in denen nach seinen Feststellungen Sicherheit vor Verfolgung besteht. Auf der Liste der Safe Countries befinden sich neben sämtlichen EU-Mitgliedstaaten jene Länder, aus denen in jüngerer Vergangenheit eine signifikante Anzahl von offensichtlich unbegründeten Asylgesuchen verzeichnet wurde oder für die nähere Zukunft zu erwarten ist. Aufgrund der Regelvermutung, dass in Safe Countries Sicherheit vor Verfolgung besteht, werden Asylgesuche von Personen aus solchen Ländern bereits heute in erster Priorität behandelt, falls keine weiteren Abklärungen erforderlich sind. Zudem sieht das Asylgesetz in diesen Fällen eine Beschwerdefrist respektive eine Behandlungsfrist für das Bundesverwaltungsgericht von lediglich fünf Arbeitstagen vor.

Das Staatssekretariat für Migration verfolgt mit seiner Behandlungsstrategie das Ziel, die Zahl der offensichtlich unbegründeten Asylgesuche zu senken. Deshalb behandelt das Staatssekretariat für Migration seit August 2012, also seit vier Jahren, geeignete Asylgesuche von Personen aus den visumbefreiten Westbalkanstaaten im sogenannten 48-Stunden-Verfahren. Im März 2013 wurde dieses Verfahren auch auf den Kosovo ausgedehnt. 48-Stunden-Verfahren werden während des Aufenthalts in den Empfangs- und Verfahrenszentren durchgeführt. Asylgesuche aus dem Safe Country Senegal werden seit dem 1. Juli 2014 im sogenannten Fast-Track-Verfahren behandelt. Der Hauptunterschied zwischen den beiden Verfahren liegt darin, dass sich der Vollzug der Wegweisung bei den Fast-Track-Ländern schwieriger gestaltet als bei den 48-Stunden-Staaten.

Somit wird bereits heute die überwiegende Mehrheit der Asylgesuche von Personen aus Safe Countries in einem beschleunigten Verfahren und, wenn immer möglich, noch vor einer Kantonszuteilung durchgeführt. Es sind lediglich fünf Safe Countries ausserhalb der EU- und Efta-Staaten, die derzeit nicht in einem beschleunigten Verfahren erledigt werden; es sind dies die Länder Benin, Burkina Faso, Ghana, Indien und die Mongolei. In den ersten vier Monaten dieses Jahres stammte gerade mal 1 Prozent aller Asylsuchenden aus einem dieser Länder. Das zeigt, dass wir es hier nicht mit einem aktuellen Brennpunkt der Schweizer Asylpolitik zu tun haben.

Ich möchte Ihnen jetzt sagen, weshalb der Bundesrat dieses Postulat ablehnt. Gemäss Asylgesetz kommt dem SEM die Aufgabe zu, in einer Behandlungsstrategie festzulegen, welche Asylgesuche prioritär zu behandeln sind. Wenn man nun aber zwingend sämtliche Asylgesuche von Personen aus Safe Countries im beschleunigten Verfahren oder im Fast-Track-Verfahren erledigen muss, dann schränken Sie damit den Handlungsspielraum des SEM bei der Festlegung seiner Behandlungsstrategie markant ein. Das könnte zur Folge haben - dessen müssen Sie sich einfach bewusst sein -, dass dann Asylsuchende in anderen prioritären Verfahren, zum Beispiel Dublin-Verfahren, nicht mehr bis zum Verfahrensabschluss in den Bundesstrukturen untergebracht werden können und stattdessen auf die Kantone verteilt werden müssen; das wiederum führt zu erheblichen Verzögerungen. Sie kennen die Folgen bei den Dublin-Verfahren, wenn man die Fristen nicht einhält: Dann müssen wir das Verfahren selber durchführen. Das sind die Gründe, weshalb wir nicht möchten, dass die Behandlungsstrategie des SEM, die auch mehrfach von Ihnen bestätigt worden und auch sinnvoll ist, eingeschränkt wird.

Deshalb bitten wir Sie bei diesem Postulat um Ablehnung. Es darf nicht dazu führen, dass wir am Schluss, nur weil Sie hier die Behandlungsstrategie einschränken, bei den Dublin-Verfahren mehr Selbsteintritte haben, weil man dem SEM vorgibt, zuerst Asylgesuche aus anderen Staaten behandeln zu müssen. Das sind die Gründe, weshalb wir möchten, dass wir diese sinnvolle Behandlungsstrategie auch weiterhin beibehalten können. Damit können wir sicherstellen, dass immer die Asylgesuche zuerst behandelt werden, wo wir auch die entsprechenden Resultate haben. Bitte zwingen Sie das SEM nicht mit Vorgaben, diese sinnvolle Behandlungsstrategie einzuschränken.

Das sind die Gründe, weshalb wir Ihnen diesen Vorstoss zur Ablehnung empfehlen.

Rime Jean-François · Mit-M · Consiglio nazionale · Friburgo · Gruppo dell'Unione democratica di Centro

Madame la conseillère fédérale, je ne suis pas un spécialiste du domaine de l'asile, c'est même la première fois que j'adresse une question à ce sujet. Toutefois, vos explications me posent un problème de compréhension. Vous dites qu'il ne faut pas soutenir le postulat parce qu'on restreindrait la liberté de l'administration. Or je pense que, dans ce domaine, c'est quand même le Parlement qui a le dernier mot et qui fixe les règles du jeu. N'êtes-vous pas d'accord avec moi?

Sommaruga Simonetta · BR-F · Consiglio federale · Berna

Ja, selbstverständlich ist das Parlament der Auftraggeber der Verwaltung. Aber Sie haben im Asylgesetz das SEM beauftragt - das steht jetzt im Asylgesetz, das auch von der Bevölkerung angenommen worden ist -, eine Behandlungsstrategie festzulegen. Die Behandlungsstrategie soll so sein und so aufgebaut werden, dass bei Asylgesuchen, die z. B. klar und einfach zu behandeln sind, die offensichtlich unbegründet sind, möglichst das Dublin-Verfahren zum Tragen kommt.

Wenn Sie jetzt mit einer solchen Änderung das SEM zwingen wollen, dass es zuerst alle Safe-Country-Asylgesuche behandeln muss, dann kann es vielleicht die Dublin-Gesuche nicht mehr behandeln. Das führt dann dazu, dass wir unter Umständen vermehrt eigene Asylverfahren durchführen müssen, weil wir die Dublin-Verfahren nicht durchführen können.

Die Folgen wären also nicht im Sinne des Parlamentes - darauf musste ich Sie einfach aufmerksam machen.

Votazione

Abstimmung - Vote

Für Annahme des Postulates ... 129 Stimmen

Dagegen ... 54 Stimmen

(1 Enthaltung)